26.07.2024 Offenbach Post: Leserbrief zu Gründen der
Politikverdrossenheit
Unser Kommentar: Da hat ja offensichtlich jemand mit sehr guter Praxiserfahrung geschrieben. Aus der Sicht der kritisierten Lokalpolitik gibt es
nichts zu beschönigen.
Allerdings sei angemerkt, dass auch Lokalpolitiker manchmal über eine sehr hohe Frustrationstolleranz verfügen müssen, wenn deutliche Hinweise auf vermutete
Unregelmäßigkeiten von Kollegen und vor allem auch von informierten Aufsichtsorganen nicht ausreichend gewürdigt/umgesetzt werden.
Und dann gibt es noch die Dietzenbacher Variante: Vor zwei Jahren gab es eine Vorlage zum Jahresabschluss der Städtischen Betriebe mit vielen
Merkwürdigkeiten (Siehe Schreiben vom 2.6.22 auf dieser Seite). Der ursprünglich zur Abstimmung vorgesehene
Punkt "Der Betriebsleitung wird Entlastung für das Jahr 2019 erteilt" wurde einfach gestrichen, da nach Aussage des Magistrates nicht zwingend erforderlich!
14.12.2023 Änderungsantrag zum Thema Kapitalausstattung
Stadtwerke
Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 19/0658
(Verbesserung der finanziellen Situation der Stadtwerke Dietzenbach GmbH (SWD) durch Umwandlung eines Gesellschafterdarlehens in das Eigenkapital)
Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:
Die beantragte Entscheidung zur Umwandlung des Gesellschafterdarlehns wird zurückgestellt bis zur Vorlage eines mittelfristigen Investitions- und
Finanzierungsplanes durch den Magistrat.
Der derzeitige Verzicht auf eine Gewinnausschüttung an die Stadt wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Begründung:
Der Investitionsbedarf für die Stadtwerke wird nach heutiger Entscheidungslage mit bis zu sieben Mio. Euro aus dem Sondervermögen der
Stadt finanziert und noch bestehende Finanzierungslücken für Aufgaben der Daseinsfürsorge können, wie auch der Vorlage zu entnehmen ist, problemlos fremdfinanziert werden. Per Gebührenkalkulation
geschieht dies kostenneutral.
Mit Blick auf die Möglichkeit, „dass die SWD zukünftig auch in andere Geschäftsfelder investiert“, ist vor konkreter Thematisierung die
Stadtverordnetenversammlung gemäß HGO §121 (6) zu unterrichten.
Laut dem aktuellen Antrag 19/0681/20.10 auf Stundung der Tilgungszahlungen zur Hessenkasse 2024 - 2026 „beläuft sich das notwendige
Investitionsvolumen in den nächsten 5 Jahren auf ca. 60 Mio. EUR, mit den sich daraus ergebenden steigenden Zinsbelastungen“. Wenn ein teilweiser Verzicht bzw. eine Verschlankung und/oder Streckung
der Vorhaben nicht möglich ist, so müssen die finanziellen Ressourcen der Stadt konzentriert für die städtischen Vorhaben eingesetzt werden.
Angesichts der schwierigen Haushaltslage ist eine angemessene und konditionslose Gewinnausschüttung der Stadtwerke eine
Selbstverständlichkeit.
Fraktion FW-UDS
Jens Hinrichsen
22.06.2022 Offenbach Post: Leserbrief
02.06.2022 Anmerkungen/Fragen zum Jahresabschluss 2019 Städt.
Betriebe
Anfrage an die
Wirtschaftsprüfergesellschaft
Prof. Dr. Ludewig und Partner GmbH
Betr.: Jahresabschluss zum 31.12.2019 der Städtischen Betriebe Dietzenbach
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf der heutigen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Kreisstadt Dietzenbach standen Sie - aus welchen Gründen auch immer – für die Beantwortung unserer Fragen
leider nicht zur Verfügung. Der eingeschränkte Bestätigungsvermerk in Ihrem Prüfbericht zum 31.12.2009 ist bemerkenswert und wirft natürlich viele Fragen auf, dies z.T. als evtl. zu korrigierender
Feststellungen:
Die wichtigste Frage ist natürlich die nach den Ursachen für das eingeschränkte Testat. Die ab Seite 28ff aufgeführten Prüfungsurteile etc. sind ausschließlich ein „copy and paste“ Ihres
uneingeschränkt testierten Prüfberichtes für 2018, geben aber keine Hinweise auf zu kritisierende Beobachtungen.
Bemerkenswert ist dabei allerdings die im letzten Jahr noch als letzter Abschnitt zu findende und jetzt fehlende Aussage:
„Die Bilanz zum 31.12.2018 sowie die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar 2018 bis 31.12.2018 sind ordnungsgemäß aus der Buchhaltung
abgeleitet.“
Wertet man diesen aktuell fehlenden Passus in Verbindung mit den Ausführungen auf Seite 11, so kommt man zudem Schluss, dass die Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung nicht
bestätigt werden kann. Wie auf Seite 11 aufgeführt, hat die Firma Schüllermann und Partner AG zwar den Jahresabschluss erstellt, dies aber mit dem Hinweis, dass die hierfür vorgelegten Belege und
Bücher auftragsgemäß nicht geprüft werden sollten.
Hierzu fehlt eine deutliche Aussage!
Auf S.11 ist auch zu lesen, dass zu Prüfungsbeginn die Prüfungsbereitschaft nicht ordnungsgemäß gegeben war. Wie kann man das deutlich beschreiben und wann bzw. ob überhaupt war die
Ordnungsmäßigkeit hergestellt?
S. 12: „Eine Schussbesprechung hat nicht stattgefunden“. War dies nicht gewünscht und wurde die Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Prüfungsbericht genutzt?
Die auf S. 12 erwähnte und von den gesetzlichen Vertretern abgegebene berufliche Vollständigkeitserklärung wird infrage gestellt, wenn viele Aspekte mit dem Zusatz „auskunftsgemäß“
versehen sind.
Beispiel: Wenn unter Seite C.6 die Frage, ob Planabweichungen systematisch untersucht werden, „auskunftsgemäß“ bejaht wird, dann ist das ein Widerspruch zu dem
kritisierten Mangel an Nachkalkulationen (S. 27).
Die Feststellung, dass im Rahmen der Prüfung „sich keine Anhaltspunkte ergeben haben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und
Maßnahmen nicht eingeholt worden sind“ (Seite C.9 Ziffer 35) ist erstaunlich. Die wohl gravierendste Fehlleistung im GJ 2019 war die nichtautorisierte Kreditvergabe der Städtischen Betriebe an die
Stadtwerke, dies inklusive eines Akteneinsichtsverfahrens. Gehört der Hinweis auf die markantesten Maßnahmen im zu prüfenden Geschäftsjahr nicht auch zu den zu liefernden Informationen zum
Prüfungsbeginn?
Die Gebühreneinahmen werden von den Städtischen Betrieben im Namen des Eigenbetriebes eingezogen und verrechnet. „Eine vollständige und zeitnahe Abrechnung der Entgelte ist
auskunftsgemäß sichergestellt“ (Seite C.7 Ziffer 21) . Dies entspricht nicht der Antwort auf eine Anfrage an den Magistrat, wo von hohen Abschlägen gesprochen wird und auch nicht den hohen
Zahlungsrückständen einer großen Wohnanlage im zu prüfenden Jahr.
Dr. Jens Hinrichsen
14.03.2022 Antrag zur Organisationsuntersuchung Stadtwerke/Städt.
Betriebe
Antrag zur Organisationsuntersuchung Stadtwerke/Eigenbetrieb/Stadtverwaltung
Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, für die Diskussion über die zukünftige Aufgabenzuordnung von Stadtwerken, Städtischen Betrieben und
Fachbereichen die hierfür im Vorlauf notwendigen Basisinformationen zur Verfügung zu stellen.
Insbesondere:
1. Ergebnisse einer angekündigten Organisationsuntersuchung, die ursächlich
dazu führte, dass die Freien Wähler einen Antrag zur Organisationsuntersuchung (18/0612/DL/FW-UDS) zurückzogen. Sie liegen bisher nicht (allen Stadtverordneten) vor.
2. Die von der Stadtverordnetenversammlung vor über einem Jahr einstimmig beschlossene
Präsentation der „Leistungsbeziehungen zwischen den Stadtwerken und den Städtischen Betrieben in ihrer Vertragsgestaltung und den finanziellen Auswirkungen“. Auch hier sind keine Ergebnisse
bekannt.
Begründung:
In der Diskussion zum Haushalt 2022 wurde angeregt, „Überlegungen zur Frage der Entflechtung von Städtischen Betrieben und Stadtwerken“ sowie über die Sinnhaftigkeit
der Form des Eigenbetriebes für die Städtischen Betriebe anzustellen. Dies hat die seit Jahren wiederkehrend formulierten Zweifel bestärkt, dass das ursprüngliche Ziel der Steigerung der
Wirtschaftlichkeit durch die Gründung der Städtischen Betriebe nicht erreicht wird.
Der Mangel an wirksamen Kontrollmechanismen, wie sie als ein Ergebnis des Akteneinsichtsverfahrens gedeutet werden können sowie die intransparente
Verantwortungswahrnehmung zu dem Thema „Müll“ sind aktuelle Beispiele, die eine klare Organisation verlangen.
Fraktion FW-UDS
Jens Hinrichsen
11.03.2021
Magistrat-Antwort auf Anfrage vom 18.02.2021
Unsere Anfrage vom 18.Februar wurde mit gestrigem Schreiben beantwortet:
Die Antwort ist lesenswert, weil sie exemplarisch zeigt, wie gravierende Probleme derart weichgespült werden, dass man anschließend schon fast den Sinn der Anfrage anzweifeln könnte. Statt
langer Gegendarstellung nur zwei Bilder, die die Empörung der Freien Wähler verdeutlichen:
8/2013
4/2020
Die illegale Deponie ist nach Aussagen des Bürgermeisters seit 2012 stillgelegt und trotzdem in den letzten sieben
Jahren in ihrem Volumen um weit über 400% angewachsen! Und jetzt wird so getan, als ob diese illegale Deponie nur für LKW-große Zwischenlagerungen genutzt wurde. Wenn die klar erkennbaren riesigen
Volumina ausschließlich illegale Absonderungen wären, dann haben die Städtischen Betriebe und die Stadtwerke nicht bemerkt, dass dies sich vor ihren Augen abgespielt hat!?
Für uns ist die in unserer Anfrage formulierte Vermutung, dass der Bürgermeister neben den finanziellen
Problemen auch die Umweltaspekte nicht deutlich im Fokus hat, offensichtlich eine Tatsache.
02.03.2021 Anfrage
an den Magistrat
Anfrage an den Magistrat
02.03.2021
der Kreisstadt
Dietzenbach
Betr.: Immobilienkauf der Stadtwerke Dietzenbach GmbH
Infolge unserer Anfrage zur illegalen Bauschutt-Deponie und der Veröffentlichung in der Offenbach Post ergab sich ein
Telefonat mit einer offensichtlich sehr gut informierten Dietzenbacher Bürgerin. Die Dame war sehr aufgebracht über die geschilderte Situation und verwundert, dass die Stadtverordneten (zumindest der
Unterzeichner) nicht über das nächste „Umwelt-Desaster“ informiert wären.
Es handele sich dabei um ein aktuell von den Stadtwerken (!) gekauftes Grundstück schräg gegenüber dem Städt. Bauhof.
Dieses Grundstück wäre – „die Alt-Dietzenbacher kennen ja die Historie“ – hochgradig mit Asbestplatten und anderem Bauabfall kontaminiert und die Sorge ist groß, dass dieser Umstand nicht hinreichend
bekannt wäre.
Da die Stadtwerke im Haushaltsplan 2020 explizit den Kauf eines Grundstücks für den Wertstoffhof aufgeführt hatten, wird um
die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Welche Begründung rechtfertigt den Kauf eines Grundstücks für den Wertstoffhof, der dem Management der Städtischen Betriebe unterliegt? Diese Frage hat unsere Fraktion übrigens schon in einem
Antrag zum Haushalt 2020 gestellt. Eine Antwort existiert nicht!
Ist der Grundstückkauf realisiert worden?
Ist die Betriebskommission mit dieser Thematik befasst worden?
Warum ist der (geplante) Grundstückkauf in den Investitionsplänen der SWD, die in den letzten Monaten intensiv diskutiert wurden, nicht aufgeführt?
Ist es korrekt, dass das besagte Grundstück hochgradig kontaminiert ist?
Ist die Entsorgung risikobehaftet und entsprechend vertraglich abgesichert?
Fraktion DL/FW-UDS
Jens Hinrichsen
18.02.2021 Anfrage
an den Magistrat:
Zu den seit letztem Sommer kurisierenden Spekulationen über eine wilde Bauschutt-Deponie folgende Anfrage an den Magistrat:
Städtische Betriebe nutzen Gelände als Zwischenlager für Bauschutt
Ein städtisches Areal südlich des Grünabfallsammelplatzes hat sich in der Vergangenheit zum Abfallplatz für allerlei Müll entwickelt. Darauf haben Leser wiederholt unsere Redaktion hingewiesen.
Nach Auskunft der Stadt luden auch die Städtischen Betriebe dort verschiedene Materialien ab. Eine Belastung für den Boden besteht laut Stadt durch die Ablagerungen jedoch nicht.
Dietzenbach – Weil in der Vergangenheit dort „immer wieder Material illegal abgeladen“ worden sei, habe man die Zufahrt zu der Fläche im vergangenen Jahr durch zusätzliche Bauzäune gegen
unbefugtes Betreten gesichert, teilt die Stadt auf Anfrage unserer Redaktion mit. „Seitdem finden keine Ablagerungen mehr statt.“ Einiges davon lagere dort auch schon seit Jahrzehnten: „So wurde zum
Beispiel während des S-Bahn-Baus der Wall zur K 174 aus dem Aushubmaterial errichtet“, heißt es von der Stadt. Außerdem sei die Fläche in der Vergangenheit „von den technischen Abteilungen der
Städtischen Betriebe als Sammelplatz für Baumaterial, als Zwischenlagerungsfläche von Erdaushub und Bauabfällen genutzt“ worden – was anscheinend Nachahmer fand: „Doch leider wurde die Fläche auch
von unbekannten Personen als Ablagerungsfläche missbraucht.“
Rückfragen nach einer rechtlichen Grundlage oder einer Nutzungsordnung für die Ablagerungen der Städtischen Betriebe kann man unserer Redaktion indes nicht beantworten: Beide Ansprechpartner, die
diesbezüglich Auskunft geben könnten, seien zur Zeit erkrankt, heißt es.
Um eine Gefährdung für die Umwelt auszuschließen, sei 2012 ein umfangreiches Gutachten in Auftrag gegeben und die Fläche einer Untersuchung unterzogen worden. „Das Ergebnis des Gutachters war,
dass derzeit aus bodenschutzrechtlicher Sicht kein akuter Handlungsbedarf besteht. Auf der Fläche vorgefundene Asbestzementplatten wurden seinerzeit ordnungsgemäß entsorgt.“
Da im vergangenen Jahr bekannt geworden sei, dass auch nach 2012 noch weitere „Ablagerungen stattfanden“, habe man die Fläche großräumig gesichert und ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben.
Auch hier gibt die Stadt Entwarnung: Anhand der vorliegenden Untersuchungsergebnisse könne keine konkrete Gefährdung infolge der Geländeaufschüttungen abgeleitet werden. „Ein akuter Handlungsbedarf
bestand folglich nicht“, heißt es von der Stadt weiter. Nichtsdestotrotz müsse geklärt werden, „wie mit der Fläche umgegangen werden soll“.
Eigentlich sei mit der Entsorgergemeinschaft im Dezember 2020 ein gemeinsamer Termin vereinbart gewesen, der aber „aufgrund der Pandemie abgesagt werden musste“. Das Treffen werde nachgeholt,
„Ziel ist es, ein Konzept erstellen zu lassen, um im Anschluss mit den zuständigen Behörden die weitere Vorgehensweise zu besprechen.“
Das Thema hat inzwischen auch die Kommunalpolitik auf den Plan gerufen, Jens Hinrichsen von den Freien Wählern hat deshalb eine Anfrage an den Magistrat der Stadt geschickt: Er schreibt von einer
„illegalen Deponie für Bauschutt“ und hat seiner Anfrage Luftbilder aus verschiedenen Jahren angefügt, die zeigen sollen, dass auch nach 2012 noch großflächig illegal Bauschutt dort abgeladen
wurde.
Die Fotos erweckten den Eindruck „eines organisierten An- und Abfahrweges für großvolumige Lastwagen“, so Hinrichsen. Er fragt unter anderem: „Ist gesichert, dass sämtlicher Bauschutt aus Hoch-
und/oder Tiefbau, der von dem verantwortlichen Fachbereich veranlasst wurde, umweltrechtlich korrekt und durch Entsorgungsbescheinigungen belegt entsorgt wurde? Mit welchen Kosten der Entsorgung
müssen die Städtischen Betriebe rechnen?“ Er bitte darum, seine Anfrage nicht als „Wahlkampfgetöse“ zu diskreditieren, sondern diese „mit der notwendigen Ernsthaftigkeit zügig“ zu beantworten.
(Von Niels Britsch)
08.02.2021 Antrag
zur neuen Schwimmbadsaison
Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:
Es wird eine Interims-Betriebskommission gebildet, die
auch unter Berücksichtigung ggfls. notwendiger bzw. gewünschter Änderungen der Rahmenbedingungen (Satzung, technische/organisatorische Konzepte) die frühzeitige Öffnung des Schwimmbades
gewährleistet.
Begründung:
Bei Entscheidungen mit Bezug auf das Schwimmbad ist der zeitliche Ablauf
geregelt über die Vorbereitung durch die Betriebskommission, die anschließende Diskussion in der Ausschussrunde und schließlich die Umsetzung nach der Entscheidung durch die SVV.
Für die kommende Sommersaison sind jegliche Änderungen erst durch die
Stadtverordnetenversammlung am 28. Mai möglich und dies auch nur, wenn die notwendigen bzw. gewünschten Änderungen in der nächsten Sitzung der Betriebskommission am 4. März bekannt
sind.
Änderungen aufgrund von aktuellen Corona-Randbedingungen nach dem 4.
März können erst nach der SVV-Sitzung am 16. Juli umgesetzt werden und das würde die Stadt in eine vergleichbar verzögerte Entscheidungsfindung wie im letzten Sommer
versetzen!
Beispiele für notwendige oder wünschenswerte
Änderungen:
> Satzungsänderung wegen Anpassung an ausschließlich gebuchte Eintrittszeiten und damit Fortfall der Saisonkarte(?)
> Nutzung des Open-Air-Areals für private Feiern,
> Einbindung von Optimierungsvorschlägen der IG Schwimmbad.
Fraktion DL/FW-UDS
Jens Hinrichsen
01.09.2020 Antrag
(zügige Veröffentlichung der SWD-Geschäftsberichte)
An
die Stadtverordnetenvorsteherin
der
Kreisstadt
Dietzenbach
01.09.2020
Antrag zur Veröffentlichung der SWD-Geschäftsberichte
Die SVV möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass der jeweils aktuelle
Geschäftsbericht der Stadtwerke Dietzenbach GmbH nach Billigung seitens des Aufsichtsratesund Bestätigung durch die Gesellschafterversammlung
für alle Stadtverordneten und auch für interessierte Bürger in geeigneter Form – wie z.B. Presse, Website der SWD - veröffentlicht wird.
Begründung und Erläuterung:
Die Bedeutung der Stadtwerke ist sowohl mit Blick auf die Daseinsvorsorge (Müllentsorgung, (Ab-)Wasser) als auch
hinsichtlich der Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt von überragender Bedeutung. Um dies bei den politischen Entscheidungen hinreichend werten und berücksichtigen zu können, ist ein
Beteiligungsbericht, der mit einjähriger Verzögerung veröffentlicht wird, keine Hilfe. Dies gilt umso mehr, als über Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung nicht informiert wird. Dieses
Manko ist durch die fehlende Präsenz von fünf Fraktionen im Aufsichtsrat besonders schwerwiegend!
Das Bürgerinteresse zeigt sich an den Rückfragen, wie sie nach Presseveröffentlichungen über Präsentationen der
Geschäftsberichte benachbarter Gemeinden zu registrieren sind.
Ergänzend sei auf die Anträge unserer Fraktion (18/0612/DL/FW-UDS und vor allem aktuell zum Haushalt 2020 (als Anlage)) hingewiesen, die die Sorge um eine transparente
und fachgerechte Aufgabenzuordnung und die damit verbundenen finanziellen Unsicherheiten unterstreichen.
Fraktion DL/FW-UDS
Jens Hinrichsen
Anlage: Änderungsantrag zum Haushalt 2020
Anlage:
14.04.2020An
die Stadtverordnetenvorsteherin der
Kreisstadt Dietzenbach
Antrag zu Haushaltssatzung, -plan 2020/2021
Invest-Nr. 90 AKTIVA
Die SVV möge beschließen:
Die geplante Erhöhung des Eigenkapitals der Stadtwerke Dietzenbach GmbH wird nicht
umgesetzt.
Begründung und Erläuterung:
Die Unterlassung schafft weitere dringend notwendige Liquidität (765.910 €) für das laufende
Jahr.
Auch wenn die Eigenkapitalquote der SWD erhöht werden sollte, sind auch die Grenzen für das
eigenständige Handeln des Aufsichtsrates nicht unendlich. Bevor die über mehrere Jahre vorgesehene EK-Erhöhung zu Lasten der Liquidität des städtischen Haushaltes umgesetzt wird, sollten alle
Stadtverordneten sich über Notwendigkeit und Tragweite einer solchen Entscheidung im Klaren sein:
·Wodurch entstehen im Invest-Volumen der SWD die enormen
Steigerungen von über 85% in zwei Jahren und wie könnte dies ggfs. gestreckt werden?
·Welche Begründung rechtfertigt den Kauf eines Grundstücks
für den Wertstoffhof, der dem Management der Städtischen Betriebe unterliegt?
Fraktion DL/FW-UDS
Jens Hinrichsen
02.02.2019 "Antwort" auf Anfrage an den Magistrat vom 06.12.2018
Nach Auskunft der Verwaltung war die Anfrage nicht für die Öffentlichkeit geeignet! Deshalb
ist sie nicht – wie sonst bei Anfragen an den Magistrat üblich - im Gremien- und Informationssystem der Stadt nachlesbar und die Antwort natürlich auch nicht.
Damit ist dem erklärten Ziel der Anfrage, Transparenz zu schaffen und Gerüchten ggfs.
entgegenwirken zu können, nicht gedient und das angekratzte Image der (Lokal-)Politik wird mit solchen Maulkorbentscheidungen sicherlich nicht besser.
Man muss aber nicht jede Meinung der Verwaltung teilen und deshalb die Kurzfassung der
Magistratsantwort:
Die erste Frage wurde mit langatmigen Ausführungen im theoretischen Bereich mit dem Hinweis
beendet, dass die Frage nicht konkret genug gestellt wäre!
Und die zweite Frage ist so kompliziert, dass externer juristischer Sachverstand
erforderlich ist. Das ist ja mittlerweile hinlänglich geübte Praxis (z.B. Juli 2015).
06.12.2018 Anfrage an den Magistrat
Anfrage an den Magistrat
der Kreisstadt
Dietzenbach
In den letzten Wochen ist im Zusammenhang mit der Beteiligung der Stadtwerke Dietzenbach GmbH an der Abwasserbetriebsgesellschaft mbH von Beobachtern
der lokalpolitischen Szene wiederholt der Vorwurf formuliert worden, dass die Stadtverordneten der Frage nach der Trennung von persönlichem und politischem Interesse nicht genügend Aufmerksamkeit
widmen. Verbunden war dies immer mit mehr oder weniger vagen Andeutungen, denen leider mangels eigener Informationen nicht deutlich widersprochen werden konnte.
Deshalb konkret die folgenden Fragen:
Gab es in letzter Zeit zwischen Stadtverordneten und den Stadtwerken und/oder der EVO Offenbach direkt bzw. indirekt im Sinne der HGO §25 wirtschaftliche Beziehungen und damit ein Widerstreit der
Interessen?
Welche Gründe sind dafür ausschlaggebend, dass der stellvertretende AR-Vorsitzende der Stadtwerke nicht - wie durch die HGO vorgegeben – ein Mitglied des Magistrates ist?
Jens Hinrichsen
14.11.2018 Antrag (Abwasserversorgung)
AndieStadtverordnetenvorsteherin
der
Kreisstadt Dietzenbach
Änderungsantrag zur Drucksache DS 18/0592-1/20
(Abwasserentsorgung)
Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:
Die Drucksache DS 18/0592-1/20 wird zurückgestellt und erst behandelt,
nachdem die Konsequenzen der Beteiligung der Stadtwerke Dietzenbach GmbH an der Abwasserbetriebsgesellschaft mbH für die Stadtverordneten umfassend schriftlich dargelegt werden.
Begründung:
Die Drucksache DS 18/0592-1/20 ist bisher lediglich eine Beschreibung der heutigen sowie der angestrebten gesellschaftsrechtlichen Struktur
und den daraus ableitbaren funktionalen Verantwortungsbereichen. Auf die sich mit den gewünschten Veränderungen ergebenden Chancen und Risiken wird nicht eingegangen. Dies gilt vor allem mit Blick
auf die finanziellen Konsequenzen.
Der in der Drucksache formulierte Hinweis, dass die zuständigen Organe die anstehende Variante des erweiterten Optionsvertrages schon
geprüft und dieser zugestimmt haben, soll bitte ebenso wie das Bürgermeisterzitat im Protokoll der HAFI-Sondersitzung („dass die vorliegenden Verträge mit den Partnern endverhandelt sind inclusive
der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung“) nicht die Verantwortung der Stadtverordnetenversammlung kleinreden. Wenn die Stadtverordneten als oberstes Organ der Gemeinde die wichtigen Entscheidungen
treffen sollen (HGO §9(1)), dann bedeutet dies eben nicht die einfache Übernahme vorgelagerter Entscheidungen, sondern setzt die kritische Auseinandersetzung mit den zu erwartenden Konsequenzen
voraus.
Und genau dafür ist ein Mindestumfang an entscheidungsrelevanten Informationen notwendig!
Fraktion DL/FW-UDS
Jens Hinrichsen
25. 08. 2017 Anfrage an den Magistrat
Anfrage an den Magistrat
25.08.2017
der Kreisstadt
Dietzenbach
dem Vorschlag aus der gestrigen Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses folgend formuliere ich hiermit meine Anmerkungen mit der Bitte um
Zusatzinformationen und Klarstellung zum Protokoll der Sitzung vom 14.6. schriftlich:
Protokollseite 4 (Spartenrechnung): Wie schon in der Sitzung
vom 14.6. ausführlich darauf hingewiesen, reicht es nicht, in einem Geschäftsjahr mit umfangreichen strukturellen Veränderungen (Integration von Abwasser, Wasser, Fernwärme) diese im
Beteiligungsbericht zu würdigen mit dem Satz „Allgemein betrachtet entsprachen die Geschäftsverläufe der Betriebszweige den Erwartungen“.
Dies gilt umso mehr, da mittlerweile auch in Dietzenbach in zunehmendem Maße wesentliche Aspekte der
Daseinsvorsorge der unmittelbaren Entscheidung und Kontrolle der Stadtverordneten entzogen wurden.
In diesem Zusammenhang Informationen auf die Minimalanforderungen der HGO zu reduzieren und mehr Informationen für
das Folgejahr zu avisieren, ist eine Missachtung der politischen Bedürfnisse, zumal alle Informationen vorhanden sein müssen und ergo keine zusätzliche Arbeit erforderlich ist.
Protokollseite 4 (Verschmelzung adg/SWD):Bei einer
Verschmelzung zweier bisher selbstständigen Gesellschaften ist das neue Eigenkapital (EK) grundsätzlich die Summe der bisherigen EK-Werte. Da das EK der adg in den Vorjahren über 200 TEURO betrug,
müsste das EK der Stadtwerke nach Verschmelzung entsprechend gestiegen sein. Es ist aber um rd. 250 TEURO gefallen. Da reicht nicht der Hinweis auf ursprünglich
gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklagen, sondern es sollte eine Begründung für diese atypische Entwicklung geliefert werden.
Übrigens wird im Beteiligungsbericht grundsätzlich nur vom Eigenkapital gesprochen.
Es ist hoffentlich davon auszugehen, dass immer die gleiche Definition im Sinne der Summer aller Bestandteile des Eigenkapitals gemeint ist.
Protokollseite 5 (Städt. Betriebe/Freibad): Wenn der Verlust der Städt. Betriebe 2015 tatsächlich einschl. der Sparte Freibad nur rd. 120 Teuro betrug, wäre dies schon eine pressewürdige
Sensation. Und wenn die Verlustzuweisung jährlich den Rücklagen zugeführt wird, müsste sich das in der Entwicklung des Eigenkapitals widerspiegeln. Tut es aber nicht.
HGO §123a:Ich kann nicht erkennen, warum die
Vorgaben in der HGO bzgl. Ausweis der Bezüge des Geschäftsführungsorgans für Dietzenbach nicht gelten sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Hinrichsen
17.05.2016 Antragzur
Betriebssatzung des Eigenbetriebs (DS 18/0019/70)
Die Erweiterung der Aufgaben des Eigenbetriebes um den Punkt 10 (Abwasserwirtschaft) in §1 Abs. 2 wird bis zur Klärung der offenen Fragen zurückgestellt.
Die Wahl der durch die Stadtverordnetenversammlung zu bestimmenden Mitglieder wird unabhängig von ihrer Gesamtzahl wie bisher ohne Differenzierung nach Mitgliedern
der Stadtverordnetenversammlung und Mitgliedern gem. § 6 Abs. EigBGes durchgeführt.
Begründung:
zu 1) Im vergangenen Sommer ist der Antrag zur Verschmelzung der Abwasser Dietzenbach GmbH auf die Stadtwerke Dietzenbach GmbH u.a. mit der Begründung
entschieden worden, dass eine „vollständige Rekommunalisierung von Investitionen und Anlagenbetrieb, also Rückführung dieser Aufgaben des Bereiches Abwasser auf (…) einen städtischen Eigenbetrieb,
vor allem wegen der (…) erheblichen zusätzlichen Gebührenbelastungen ausscheidet“. Der Vorschlag der aktuellen Vorlage des Magistrates, eine organisatorische Übertragung der Abwasserbeseitigung an
den Eigenbetrieb umzusetzen, steht hierzu im krassen Widerspruch. Vor einer organisatorischen Kehrtwende sind die finanziellen Konsequenzen verständlich darzustellen.
zu 2) Die Aufteilung der von den Stadtverordneten zu wählenden Mitglieder in zwei Gruppen mit unterschiedlicher Qualifikation führt zwangsläufig (?) zu
zwei Wahlgängen mit einer Übervorteilung der großen Fraktionen und verhindert damit die möglichst repräsentative Vertretung der Stadtverordnetenversammlung in der Betriebskommission.
Jens Hinrichsen
Oktober 2015:
Dokumente zur Entscheidungsbefugnis der Gemeindevertretung über die Geschäftspolitik der gemeindlichen Gesellschaften
Städt. Stellungnahme zu Eilantrag der FW-UDS vom Juli 2015
Sehr geehrter Bürgermeister Jürgen Rogg,
als Bürgermeister sollte man bei öffentlichen Stellungnahmen die Wortwahl schon sehr genau abwägen. Vorwürfe des Halbwissens und fahrlässigen Handels
sind nicht das richtige Vokabular, wenn man am Dialog als Mittel der Problemlösung interessiert ist. Ich empfinde die Stellungnahme als erneuten Versuch der Diffamierung mit Ziel, die
Integrität meiner Person in Frage zu stellen und da es nicht der erste Versuch ist (ich denke da z.B. an die Weiterleitung eines mich als Person diskreditierenden Schreibens der „Wählerinitiative
Rogg“ an die Fachbereichsleiter), möchte ich mit einer Antwort nicht bis zur nächsten Sitzungsrunde warten, sondern zeitnah antworten.
Da mittlerweile auch schon städt. Mitarbeiter ohne Ermahnung/Rüge versuchen dürfen, Stadtverordnete mit dem Vorwurf des Halbwissens zu diskreditieren,
werde ich dies bei meinen Anmerkungen mit einbinden:
Der in der Stellungnahme formulierte (und wohl offensichtlich als gezielt abwertend gemeinte) Eindruck, dass mir der Themenkomplex unklar sei, geht
völlig ins Leere. Ich kann ihn nur bestätigen, denn warum sonst hätte unsere Fraktion einen Antrag mit der Bitte um Klärung gestellt.
Im Übrigen halte ich es geradezu für ein Privileg eines jeden Feierabendpolitikers, nicht alles wissen zu müssen und deshalb Fragen stellen zu können.
Wenn jetzt Halbwissen (was ja schon ganz schön viel ist) als Qualitätsmangel gewertet wird, wird es in Zukunft noch weniger gelingen, möglichst viele Stadtverordnete zu Wortbeiträgen und
politikinteressierte Bürger zu einer aktiven Mitarbeit in der Lokalpolitik zu motivieren.
Dass der von uns angesprochene Themenkomplex ja offensichtlich doch nicht so simpel ist, zeigt der Verweis auf die juristische Abteilung der
Beraterfirma Schüllermann, die die Ausführungen in der Stellungnahme überprüft hätte. Ich kann nur hoffen, dass der Stadt hierdurch keine Kosten entstanden sind, denn schließlich besteht die
Mitgliedschaft in zwei qualifizierten Verbänden. Außerdem ist es ja fast schon ein Treppenwitz, wenn just die Berater, die viele Jahre als verantwortliche Wirtschaftsprüfer nicht auf die mangelnde
HGO-Konformität bei der Besetzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke hingewiesen haben, zu der besagten Thematik um fachliche Bestätigung bemüht werden.
Man muss nicht Wirtschaftsprüfer oder Jurist sein, um bei sorgfältigem Lesen von HGO und Gesellschaftsvertrag sowie dem Überprüfen der auf der zweiten
Seite der Stellungnahme getroffenen Aussagen Inkonsistenzen zu erkennen. Es entsteht der Eindruck eines „präsidial“ wirkenden Bürgermeisters, der die Gesellschafterinteressen der Stadt ohne weitere
Abstimmung entscheiden kann. Mein Halbwissen geht immer noch davon aus, dass die HGO den Magistrat als Kollegialorgan definiert hat.
Im Übrigen sollte der Gesellschaftsvertrag den Stadtverordneten bekannt sein. Erst dann kann man die heutige Situation richtig würdigen und mit
Blick auf die in allen wesentlichen Aspekten der Lokalpolitik (Entscheidung/Kontrolle/Verantwortung) völlig andere Konstellation bei der Gesellschaft öffentlichen Rechts entscheiden, wo wir –
und damit sind v.a. die Stadtverordneten gemeint – hinwollen.
Um das zu erreichen, sollten alle Beteiligten das Motto
„mehr informieren und weniger diffamieren“ verinnerlichen.
Juli 2015: Eilantrag zur Überprüfung der Aufteilung von Entscheidungskompetenzen, Kontrolle und Verantwortung zwischen den städt. Organen Eilantrag Wirtschaftlichen Betätigung de[...] PDF-Dokument [231.5 KB]
11.03.2014 Antrag: Information der Stadtverordneten bei Gründung neuer
Geschäftsfelder
Das Geschäftsmodell und der Entwicklungspfad zur Gründung neuer Geschäftsfelder der
Stadtwerke mit dem Ziel einer jährlichen Ausschüttung von 1.250.000 Euro ab 2015 sind der Stadtverordnetenversammlung zu präsentieren und in den Eckpunkten der SVV zur Beschlussfassung
vorzulegen.
Begründung:
Die Entscheidung über die Gründung/Erweiterung wirtschaftlicher Unternehmen gehört zu den ausschließlichen Zuständigkeiten der Gemeindevertretung. Bei Ergebnissen in der avisierten Höhe ist mit umfangreichen Investitionen/Bürgschaften zu rechnen, die unter Risikoaspekten gewürdigt werden müssen. Die bisher zu dieser Thematik bekannten Stichworte wie „steuerlicher Querverbund“, „Energiegesellschaft“, „Konzessionsverträge“ sind in den damit verbundenen gesellschaftsrechtlichen, betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Aspekten sehr komplex und werden in anderen Kommunen durchaus kontrovers diskutiert. Es ist deshalb dringend geboten, die Stadtverordneten frühzeitig einzubinden, um eine solide Entscheidungsgrundlage zu gewährleisten.Jens Hinrichsen
28.01.2014: Stadtwerke/Eigenbetrieb
An
die Stadtverordnetenvorsteherin der
Kreisstadt Dietzenbach
28.01.2014
Antrag zu Haushaltssatzung, -plan 2014 17/0829/20
Aufbau- und Ablauforganisation von Stadtwerke/Eigenbetrieb
Die SVV möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, durch ein Beratungsunternehmen die Aufbau- und Ablauforganisation der Stadtwerke und des
Eigenbetriebes in ihren Interdependenzen und Zusammenwirken mit den Fachbereichen zu untersuchen und Optimierungspotentiale aufzuzeigen.
Insbesondere sind die steuerlichen Auswirkungen bei der Auflösung von Tochtergesellschaften herauszustellen.
Begründung und Erläuterung:
Der Eigenbetrieb ist vor rd. zehn Jahren mit dem Ziel der Steigerung der Wirtschaftlichkeit gegründet worden.
Erreicht werden sollte dies „durch gegenseitige Kontrolle von Auftraggeber/Auftragnehmer (Selbststeuerung)“ und Kostentransparenz über eindeutige Leistungsvereinbarungen zu Marktpreisen.
Statt des geforderten harten Aushandelns von Marktpreisen ersetzen jedoch (zum Teil) kurzfristig kaum zu
erreichender Kostenziele das gewünschte Vorgehen.
Durch die Gründung verschiedener Tochtergesellschaften mit identischer Führung wird die Rollenverteilung
Auftraggeber/Auftragnehmer bei den gegenseitigen Leistungsbeziehungen nicht gewährleistet.