> Die Mitteilung des Bürgermeisters über die Baugenehmigung des erst kürzlich avisierten Rechenzentrums EdgeConneX wurde manfels der politischen Beteiligung kritisiert. Positiv ist allerdings
die Aussage, dass das Rechenzentrum den neuen Standort bis 2030 komplett CO²-, abfall- und wasserneutral betreiben wird. Dass dies auch mit dem noch ausstehenden Google-Rechenzentrum gegeben sein
soll, wird aufgrund einer Vertraulichkeitsklausel nicht bestätigt. Auch da müssen alle Fraktionen auf mehr Information und Entscheidungsbeteiligung drängen.
> Ein Vortrag zur Kriminalitätsstatistik ist nicht beängstigend, allerdings fehlte ein interkommunaler Vergleich, der die Dietzenbacher Situation richtig einordnen ließe.
> Unser Antrag vom 16.5. wäre aus Sicht der Koalition lieber in einen Prüfantrag umzuwandeln. Das werden wir sicherlich nicht machen, denn dieser Wunsch ist lediglich eine
Verhinderungstaktik.
> Das Bauvorhaben neben dem Rathaus stand nicht auf der Tagesordnung, Da hier beim Verkauf des Grundstücks auf 600 TEUR verzichtet würde, gehört der Kaufvertrag definitiv in den HAFI. Nach
unserer Einschätzung ist das Projekt nicht entscheidungsreif. Wir werden entsprechend aktiv werden.
> Die von uns angeregte Diskussion über die Situation bei der Energieversorgung Dietzenbach wurde nichtöffentlich diskutiert. Das war so nicht geplant!
16.05.23 Antrag zur Erstellung einer
Ferienwohnungssatzung
Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, zur Vermeidung der Zweckentfremdung von Wohnraum eine sogenannte Ferienwohnungssatzung zu erstellen.
Begründung und Erläuterung:
Vor mehr als drei Jahren hat die Stadtverordnetenversammlung bei nur eine Gegenstimme dem als Anlage
beigefügten Antrag zugestimmt. Die Situation hat sich seitdem leider nicht gebessert und dem Vernehmen nach gibt es aktuell weitere Aktivitäten, Mietraum für lukrative Kurzzeitvermietungen (v.a.
„Monteurwohnungen“) zu missbrauchen.
Mit der Schaffung einer sogenannten Ferienwohnungssatzung soll ein juristisch solides Mittel zur Realisierung der gesetzten Ziele zur Verfügung stehen. Neben der
Bereitstellung von zusätzlichem Wohnraum sind dies auch die Schaffung einer lebenswerten Quartiersatmosphäre und - nicht zu unterschätzen – die positiven Effekte für den städtischen Haushalt (höherer
kommunaler Einkommenssteuer-Anteil, Schlüsselzuweisungen).
Beispielhaft sei auf die entsprechenden Satzungen von Frankfurt und Neu-Isenburg verwiesen.
Fraktion FW-UDS
Jens Hinrichsen
Anlage:
An
die Stadtverordnetenvorsteherin
der
21.01.2020
Kreisstadt Dietzenbach
Antrag zur
Vermeidung der Zweckentfremdung von Wohnraum
Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, die der Zweckentfremdung von Wohnraum entgegenwirken.
Begründung:
Informationen im Internet zeigen, dass in Dietzenbach, wie in den meisten anderen Kommunen, Wohnungen zimmerweise oder als Einheit für die
Kurzzeitvermietung angeboten werden. Solange dies auf gewerblicher Basis geschieht oder die Wohnung weiterhin von den Wohnungsbesitzern bewohnt wird (z.B. airbnb) wird dies allgemein als unkritisch
eingestuft.
Sobald allerdings Wohnungen quasi gewerblich dem Wohnungsmarkt entzogen werden, ist das eine Zweckentfremdung, die bei der aktuell knappen
Wohnungssituation nicht hingenommen werden kann. Besonders belastende Situationen für die Nachbarschaft können durch die intensive Zweckentfremdung als „Monteurzimmer“ entstehen, wo durch Busse und
Kleintransporter massive Parkprobleme entstehen.
Fraktion DL/FW-UDS
Jens Hinrichsen
30.03.23 Antwort auf unsere Magistratsanfrage vom
08.02.23
Die Beantwortung unserer Anfrage hinsichtlich der finanziellen Zukunftspespektive der Energieversorgung Dietzenbach GmbH (EVD) gibt leider keinerlei Anlass für eine
positive Einschätzung.
Keine Gewinnausschüttung der EVD für das letzte Jahr könnte eine vorübergehende Ausnahme sein. Trotzdem wäre auch für diese Situation vor der Haushaltsdebatte so
etwas wie eine Gewinnwarnung an die Stadtverodneten notwendig gewesen. Der lapidare Hinweis, "zur Haushaltsdebatte wären Fragen hierzu jederzeit möglich gewesen " ist dagegen eingedenk des
chaotischen Sitzungsverlaufes der Haushaltsdebatte eine Frechheit.
Wenn auch noch der neben den Stadtwerken andere 50%ige Anteilseigner EVO eine Sonderabschreibung von 1,9 Mio. Euro tätigt und unsere hierauf ausgerichtete Anfrage mit
einer Nebelkerze beantwortet wird, dann werden entweder die Sorgen von Stadtverordneten "nur" ignoriert, oder die Situation gibt Anlass zu ernsthaften Sorgen.
Beides wirft kein gutes Licht auf das Zusammenspiel von Politik und Verwaltung.
27.04.23: Die kritische Situation "Energieversorgung Dietzenbach GmbH" wird auf Drängen unserer Fraktion im Haupt- und Finanzausschuss am 1.6.23 auf der
Tagesordnung stehen!
24.03.2023 19. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung
> Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 107 'Nördlich der Philipp-Reis-Straße' ist noch nicht entscheidungsreif und wurde entsprechend von der Tagesordnung
genommen.
> Die übrigen Vorlagen wurden alle -zum Teil eingeschränkt - positiv entschieden, dies allerdings ohne die sonst häufige Positionierung Koalition versus Opposition.
Bei vielen Wortbeiträgen wurde die Kritik wegen der mangelnden Einbindung der Stadtverordneten in die Entscheidungsvorbereitung deutlich.
> Kommunalisierung der VHS: Wegen der sozialen, integrativen und kulturellen Funktion ein klares JA. Allerdings von uns der Hinweis, dass wir auch
das Vereinsleben als "gesellschaftlichen Kit" für sehr wichtig halten und einer "Kannibalisierung" entgegen wirken müssen. Konkret sollte darauf geachtet werden, dass Vereine bei konkurrierenden
Kursangeboten eine faire Chance behalten.
> Förderung von Stecker-Solar-Geräten für private Haushalte: Der grundlegende Antrag der CDU mit seinen Modifizierungen ist nur eingeschränkt
positiv entschieden worden. Der unmittelbaren Umsetzung hat eine Mehrheit widersprochen. Von uns wurden u.a. Sicherheitsaspekte vorgetragen. Eine Förderung durch die Stadt ohne Berücksichtigung der
von Energieversorgern empfohlenen fachgerechten Installation ist für uns ein No-Go. Außerdem ist das Fördervolumen vor einer Entscheidung klar zu definieren.
08.02.2023Anfrage an den Magistrat zur Energieversorgung Ditzenbach GmbH
Anfrage an den Magistrat
der Kreisstadt
Dietzenbach08.02.2033
Betr.: Zukunft der Energieversorgung Dietzenbach GmbH
Mit den Fragen unserer Fraktion zum Haushaltsentwurf 2023 wurde unter anderem um den
Ergebnisbeitrag der Energieversorgung Dietzenbach GmbH und der Maingau gebeten (Frage 136).
Die Antwort ist exemplarisch für die von uns kritisierte mangelnde Tiefel in der
Haushaltsdiskussion.
Zur Beantwortung unserer Frage: Mit Verlaub, ob eine Separierung der Beteiligungsergebnisse
notwendig ist, entscheidet der Fragesteller!
Und wenn schon als Antwort - ohne weitere Begründung - die Einschätzung gegeben wird, Verluste und
Zugewinne würden sich ausgleichen, dann sollte dies sich auch in der (ohne Hinweis) beigefügten Tabelle im Anschluss des Fragenkatalogs widerspiegeln. Tut es aber nicht!
Deshalb folgende Fragen mit der Bitte um schriftliche Beantwortung:
Wenn von einer erhöhten Ausschüttung der Maingau geschrieben wird, warum ist diese in der dem
Fragen-/Antworten-Katalog beigefügten Tabelle nicht ersichtlich?
Dem Geschäftsbericht 2022 der EVO ist ein starker Ergebniseinbruch auf ein Drittel des
Vorjahres zu entnehmen. Laut Beantwortung unserer Frage ist für die Zukunft mit einer weiteren Ergebniserosion zu rechnen.
Welche Gründe sind ausschlaggebend?
Wieso werden die Stadtverordneten nicht wenigstens im Zuge der
Haushaltsdiskussion hierauf aufmerksam gemacht?
Die EVO hat für das Geschäftsjahr 2022 auf ihren 50%-Anteil eine Abschreibung von 1,9
Mio. Euro getätigt.
Welche Gründe sind hierfür maßgebend?
Müssen die Stadtwerke als weiterer Anteilseigner auch
eine Abschreibung tätigen?
Auch hier: wieso müssen Stadtverordnete erst von
interessierten Bürgern auf diese offensichtlich kritische Situation aufmerksam gemacht werden?
Fraktion FW-UDS
Jens Hinrichsen
06.02.2023 Haushaltsantrag
An
die Stadtverordnetenvorsteherin
der
Kreisstadt
Dietzenbach
06.02.2023
Antrag zur Überarbeitung des Haushaltsentwurfs 2023
Die SVV mögein öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:
Aufgrund neuer Erkenntnisse und bisher nicht umfassend berücksichtigter Positionen muss der Haushaltsentwurf
2023 – vor allem auch mit Blick auf die Konsequenzen für die Folgejahre – überarbeitet werden. Die entsprechenden Punkte in der Tagesordnung vom 17.02.2023 werden nicht behandelt.
Begründung und Erläuterung
Folgende Positionen führen zu einer weiteren Verschlechterung des ordentlichen Ergebnisses 2023 und
sind entsprechend auch für das Jahr 2024 zu berücksichtigen:
Kreis- und Schulumlage (700 TEUR)
Diese ist bereits als TOP 7.1 in der Änderungsliste für 2023 berücksichtigt und hat das
ursprünglich geplante Defizit auf 4,2 Mio. Euro erhöht.
Für 2024 ist die Erhöhung bisher nicht eingearbeitet.
Verlustausgleich Schwimmbad (532 TEUR)
Von den 932 TEUR Verlust des Schwimmbades sind im Haushalt 2023 lediglich 400 TEUR als Verlustausgleich berücksichtigt
worden. Das entspricht nicht den Planungsgrundsätzen der Gemeindehaushaltsverordnung (§10) mit der Vorgabe „Aufwendungen sind in ihrer voraussichtlichen Höhe in dem Haushaltsjahr zu veranschlagen,
dem sie wirtschaftlich zuzurechnen sind“!
Dies gilt entsprechend auch für die Folgejahre.
Personalkosten (ca. 400 – 600 TEUR)
Auch wenn die aktuellen Verdi-Tarifforderungen von +10,5% vermutlich nicht in voller Höhe umgesetzt werden, so
entspricht jeder %-Punkt über die sehr niedrig angesetzten Steigerungen im Haushaltsentwurf rd. 200 TEUR Mehrbelastung. Dies gilt auch für die Folgejahre.
Grundsteuer (1.600 TEUR)
Für das ordentliche Ergebnis 2024 wird eine Hebesatzerhöhung um 100 Punkte
unterstellt. Dies entspricht 1.6000 TEUR und ist ausschlaggebend für das positive ordentliche Ergebnis von
1.429 TEUR.
Allein die Positionen „Verlustausgleich“ und „Personalkosten“ werden den bisher veranschlagten Verlust für 2023 auf über 5
Mio. Euro anwachsen lassen und im kommenden Jahr würde es trotz Anhebung der Grundsteuer zu einem deutlichen Verlust kommen.
Vor allem die geplante Anhebung der Grundsteuer muss auf jeden Fall verhindert werden, da die zusätzliche Belastung den
Bürgern nicht zu vermitteln wäre und zusätzlich im Folgejahr durch die modifizierte Grundsteuerberechnung für sehr viele Steuerzahler weitere, z.T. gravierende Kostensteigerungen entstehen
werden.
Mit Blick auf diese düstere Entwicklung war die bisherige Diskussion zum Haushalt 2023 nicht ausreichend. Mit
„kosmetischen“ Änderungen wird es nicht getan sein. Was jetzt fehlt, sind einschneidende Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung, die von der Politik mitgestaltet, mitgetragen und den Bürgerinnen und
Bürgern plausibel gemacht werden müssen.
Dafür braucht es Zeit und den Mut zur offenen Diskussion.
Fraktion FW-UDS
Jens Hinrichsen
26.01.2023 Bericht vom Haupt- und Finanzausschuss ("Blättertermin")
Von der Verwaltung sind zur Klärung von Fragen zum Haushaltsentwurf 2023 über 160 Fragen der Fraktionen teils
ausführlich beantwortet worden. Leider standen die Antworten erst zwei Stunden vor der Sitzung zur Verfügung und entsprechend wenig vorbereitet verlief die Sitzung.
Zu Beginn der erste Wermutstropfen, dass die Kreis- und Schulumlage sich um 700 TEUR erhöht und der Verlust sich für 2023
auf rd. -4,3 Mio. EUR erhöhen wird.
Von unserer Fraktion die deutliche Ansage, dass wir nicht in allen Aspekten des städt. Lebens, wie z.B. Kultur,
Kinder, Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung usw., den Handlungsbedarf durch mehr Personal und/oder Sachaufwand betonen sollten, gleichzeitig aber immer weiter in den Verlustbereich geraten. Die im
Entwurf enthaltene Erhöhung der Grundsteuer um weitere 100 Punkte für 2024 wäre eine Konsequenz, war aber nicht allen bekannt und wurde als noch nicht sicher kleingeredet.
Unsere generelle Warnung, dass man die geplante Erhöhung der Personalkosten - und das bei den planerisch noch sehr niedrig
angesetzten Tarifsteigerungen - aufgrund der Fortpflanzung in die Folgejahre nicht akzeptieren kann.
Der für unsere Fraktion wichtigste Punkt war die Frage des Verlustausgleiches für die erwarteten 932 TEUR Verlust für das
Schwimmbad => Haushalt 2023 Wenn man davon nur 400 TEUR als Verlustausgleich in dem
Produkthaushalt berücksichtigt, ist der Haushalt eigentlich noch um weitere 532 TEUR schlechter!
Und es stellt sich für uns die Frage, wie dieses Vorgehen mit den Planungsgrundsätzen der Gemeindehaushaltsverordnung in
Einklang gebracht werden kann. („Aufwendungen sind in ihrer voraussichtlichen Höhe in dem Haushaltsjahr zu veranschlagen, dem sie wirtschaftlich zuzurechnen sind“)
Jens Hinrichsen (FW-UDS) kritisiert Wirtschaftsplan der Städtischen Betriebe
VON BARBARA
SCHOLZE
Uneinig sind sich Koalition und CDU über das Bauvorhaben auf der Brachfläche in der Nähe des Rathauses zwischen dem Parkplatz und der
Vitos-Tagesklinik.
Dietzenbach - In der letzten Stadtverordnetensitzung des Jahres haben die Fraktionen grundlegende Entscheidungen für die Stadt getroffen:
Beschlossen wurde etwa der Wirtschaftsplan der Städtischen Betriebe für das Jahr 2023, der ein Defizit von 2,3 Millionen Euro enthält (wir berichteten). „Der Plan ist ambitionslos, hilflos und
hoffnungslos", kritisierte Jens Hinrichsen (FW-UDS), der als Einziger gegen die Vorlage stimmte. Auch Stephan Gieseler (CDU) beanstandete das Zahlenwerk. „Wir werden zustimmen, aber nicht weil wir
glauben, dass es ein gutes Werk ist", sagte er. Der Wirtschaftsplan sei eher das Ergebnis dessen, was man in den letzten Jahren zusammengeschustert habe. Auch der kaufmännische Leiter des
Eigenbetriebes, Thomas Vollmuth, der nun nach drei Jahren Dietzenbach wieder verlassen hat, habe es nicht verstanden, etwas aufzubauen. Die CDU verbinde entsprechend ihre Zustimmung mit der
Forderung, dass „ernsthaft" etwas geschehe, nicht nur hinsichtlich der Zahlen, sondern auch am System. „Wir hoffen auf die neue
Betriebsleitung." Ebenso stellte der Fraktionsvorsitzende der SPD, Ahmed Id-rees, fest, es müsse bei den
Städtischen Betrieben einiges nachgebessert werden, um dort wieder Ordnung zu schaffen. Die Aktivitäten der letzten Jahre hätten nicht geholfen. „Die neue Betriebsleitung wird nun einen klaren
Auftrag erhalten", kündigte er an.
Inhaltlich strittig war auch das Bauvorhaben auf der Grünfläche in der Nähe des Rathauses, zwischen dem
Parkplatz und der Vitos-Tagesklinik. Dort soll ein noch zu bestimmender Investor etwa 20 bis 30 Mietwohnungen errichten (wir berichteten). Durchsetzen konnte sich ein Änderungsantrag der Koalition
aus SPD, Grünen und Linken, der vorsieht, 40 Prozent der Wohnungen (ursprünglich war das für sämtliche Einheiten angedacht) an dem Förderprogramm für mittlere Einkommen des Landes auszurichten, der
Rest soll sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete zum Zeitpunkt der Fertigstellung orientieren, diese soll dann 25 Jahre lang gelten. „Wir möchten gar keine Sozialbindung", hatte CDU-Fraktionschef
Manuel Salomon eingewandt. Dietzenbach brauche eine „höherwertige Wohnbebauung", zumal nur noch eine überschaubare Anzahl an Bauplätzen vorhanden sei und Dietzenbach Geld aus dem
Einkommenssteuerbereich brauche. Das nun abgestimmte Vorhaben bezeichnete Salomon als „maximal billig und ohne städtebauliche oder klimatische Aspekte." Auch sein Fraktionskollege Stephan Gieseler
mahnte eine „grundsätzliche Haltung" an, die die Stadt voranbringe. „Wir haben viele soziale Herausforderungen und setzen keinen Punkt in die andere Richtung." So sei schon jetzt mit Mietern zu
rechnen, die vom Tag des Einzuges an einen Wohngeldanspruch hätten. „Dabei leisten wir viel, um für diese Menschen da zu sein", betonte Gieseler. Indes verwies Ahmed Idrees darauf, dass bezahlbares
Wohnen die Frage der Zeit sei. „Außerdem haben wir in den letzten Jahren viel Wohnraum für starke Einkommen geschaffen", stellte er fest. Gefragt sei nun eine gute Durchmischung. Was die Gestaltung
angehe, so sei der Bebauungsplan für das neue Wohnquartier bereits seit dem Jahr 2021 beschlossen, „daran wollen wir nichts ändern, auch nicht an der vorgegebenen
Architektur."
Ohne große Aussprache in der SW stimmten die Fraktionen schließlich dem Klimaschutzkonzept (wir berichteten)
zu. Die Diskussionen dazu waren hinter verschlossenen Türen im Ältestenrat gelaufen, sodass in der öffentlichen Sitzung eine daraus resultierende Abstimmungsfassung vorlag. Demnach wurde
beschlossen, dass der Magistrat vorrangig fünf konkrete Klimaschutzmaßnahmen für das Jahr 2023 vorstellt. Dabei sollen der Stadtverordnetenversammlung Informationen zu jeder Investition, zu den
jeweiligen Folgekosten und den Auswirkungen auf die Treibhausgasneutralität vorgelegt werden. Manuel Salomon beurteilte das Papier als „Schritt in die richtige Rich-
tung." Allerdings brauche Dietzenbach beim Klimaschutz keine Show, keine Selbstbeweihräucherung und keine
Rechtfertigung für Fördergelder. „Wir brauchen einen echten Fahrplan, um zu konkretisieren."
16.12.2022 17. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung
> Der Haushalt 2023 wurde eingebracht und das leider mit der deutlichen Ansage, dass die beiden letzten
Jahre mit positivem Ergebnis sich vorerst nicht wiederholen werden.
Vor allem die geringeren Zuweisungen durch den Kommunalen Finanzausgleich, höher Kreis- und Schulumlage und
Personalkostensteigerungen von insgesamt rd. 13 Mio. Euro können nicht durch Steigerungen im Gebühren- und Steuerbereich ausgeglichen werden, so dass nur durch den Griff in die Rücklagen ein
ausgeglichenes Ergebnis präsentiert werden kann.
> Unseres Erachtens ist aufgrund der zu erwartenden finanziellen Anspannungen ein „weiter so“ keine
Strategie und wir haben deshalb den Wirtschaftsplan der Städtischen Betriebe mit einem Verlust von rd. 2,3 Mio. Euro abgelehnt. Dies leider als einzige Fraktion! Da unseres Erachtens in unzulässiger
Art der Haushalt der Stadt zu Lasten des Ergebnisses der Städtischen Betriebe begünstigt wurde, werden wir dies in der anstehenden Diskussion zum Haushalt deutlich hinterfragen.
> Mit den Stimmen der Koalition wurde dem Bau eines Mehrfamilienhauses an der Offenbacher Straße neben dem
Rathaus zugestimmt. Ärgerlich ist dabei der Schlingerkurs von Verwaltung und Koalition. So wurde schon vor drei Jahren einer anderen Konzeption zugestimmt, diese aber von der Verwaltung nicht mit dem
notwendigen Nachdruck verfolgt. Dann wurde vor einem Jahr ein modifizierter Vorschlag mit 30% Anteil an sozialem Wohnungsbau eingebracht und nicht zur Abstimmung gebracht. Und jetzt ein
Vorschlag der Verwaltung mit 100% sozialem Wohnungsbau mit Änderungsanträgen von Koalition sowie von der CDU “auf den allerletzten Drücker“, nämlich erst zum Sitzungstermin. Eine qualifizierte
Entscheidungsvorbereitung sieht aus unserer Sicht anders aus!
> Dem integrierten Klimaschutzkonzept der Kreisstadt Dietzenbach wurde einstimmig
zugestimmt.
15.11.2022 Ein Wortprotokoll
Im Sommer sind meine Bürgermeister-Kritik wegen Unterdrückung von Pflichtinformationen sowie die Gegendarstellung in der
Presse ausführlich kommentiert worden.
Da die ursächliche Diskussion im Haupt- und Finanzausschuss nur sehr verkürzt protokolliert wurde, habe ich um ein
Wortprotokoll gebeten. Im Falle eines Missverständnisses wäre es mir ein Bedürfnis, den Vorwurf zu korrigieren.
Auch wenn die Kommunalaufsicht kein Fehlverhalten des Bürgermeisters feststellen kann, mag sich jeder selbst eine
Meinung aufgrund des Wortprotokolls bilden. Ich halte es weiterhin für ein krasses Fehlverhalten, wenn ein Schreiben des Regierungspräsidiums zum Sitzungstermin schon seit zehn Tagen bekannt
ist und den Stadtverordneten trotz (oder gerade wegen?) der deutlichen Kritik vorenthalten wird.
> Sehr vielen Anträgen wurden nach eindeutigen Empfehlungen der Ausschüsse gebündelt als sogenannte TO2 zugestimmt und eine weitere Gruppe von Anträgen wurde
wegen noch notwendiger Änderungen zurückgezogen.
> Unser fast zwei Jahre alter Antrag (siehe 26.10.2020) zur Festlegung von Regularien für das Finanzanlagevermögen wurde durch die Verwaltung umgesetzt, entsprach
aber nicht dem damals einstimmig gefassten Beschluss und sollte durch zwei Änderungsanträge von der CDU und von uns so angepasst werden, dass den Stadtverordneten die geforderten
Entscheidungsbefugnisse zugeordnet werden. Die Koalition hat dem nicht entstsprochen und so hat sich Politik in diesem wichtigen Punkt selbst kastriert!
> Der Hopper-Einführung mit der damit verbundenen starken Reduzierung des Stadtbusangebotes wurde mit großer Mehrheit zugestimmt. Unsere Fraktion ist weiterhin
sehr skeptisch und hat entsprechend dagegen gestimmt. Die Gründe hierfür finden sich zum Großteil in der vorher von mit großer Mehrheit zugestimmten Stellungnahme der Verwaltung zum
Nahverkehrsplan 2022 unter den kritischen Aspekten "bezahlbar", "barrierefrei" und "erreichbar" wieder. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn die anderen Fraktionen den Hopper nicht nur als
die Lösung für den Nahverkehr preisen, sondern auch die von der Verwaltung skizzierten Schattenseiten sehen würden, um so gemeinsam Optimierungsmöglichkeiten angehen zu können.
Kooperative Ansätze - siehe vorheriger Punkt - sind aber offensichtlich nicht gewünscht.
> Unseren Antrag vom 29.08.22 haben wir aus taktischen Gründen zurückgezogen.
Blick in die Zukunft
Diskussion um Wirtschaftsplan der
Eigenbetriebe / Vorläufige Leitung eingesetzt
VON ANNA SCHOLZE
Dietzenbach - Als eine „Arbeitsgrundlage" hat Stephan Gieseler (CDU) den Wirtschaftsplan der Städtischen
Betriebe für das Jahr 2023 bezeichnet und damit auf die Kritik von Jens Hinrichsen (FW-UDS) reagiert. Der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler hatte während des Finanzausschusses bemängelt, dass
die Verluste immer größer werden, jedoch keine Lösungsansätze für die bestehenden Problematiken aufgezeigt würden. So ist dem Plan zu entnehmen, dass die Eigenbetriebe mit einem Minus von 2,3
Millionen Euro ins neue Jahr starten. Die Summe verringert sich allerdings auf einen Bilanzverlust von 1,3 Millionen Euro, da die Stadt den Verlust ausgleicht, der durch das Waldschwimmbad
entstanden ist. Dieser beläuft sich auf eine knappe Millionen Euro. Hinzukommt, dass das städtische Unternehmen im neuen Jahr verschiedene Investitionen tätigen muss. Finanziert werden die Ausgaben
mit einem Bankdarlehen von rund 203800 Euro. Der Kassenkredit der Städtischen Betriebe wird auf eine Millionen Euro festgesetzt, wie der Magistratsvorlage zu entnehmen
ist.
Und während Hinrichsen forderte, endlich einen Weg raus aus der Misere einzuschlagen, plädierte Gieseler dafür, Geduld walten zu lassen. Schließlich müsse man der neuen
Unternehmensspitze zunächst etwas Zeit einräumen, um aus dem Wirtschaftsplan Konsequenzen ziehen zu können. Da Thomas Vollmuth, bisheriger kaufmännischer Leiter der Städtischen Betriebe und zugleich
Geschäftsführer der Stadtwerke, die Unternehmen zum Jahresende verlassen wird, wird nun Jost Bauer, der bisherige kaufmännische Leiter der Stadtwerke, am 1. Januar an seine Stelle treten. Allerdings
ist Bauer nur vorübergehend für die Betriebsleitung der Städtischen Betriebe und die Geschäftsführung der Stadtwerke zuständig. Dauerhaft besetzt werden die Posten erst ab April. Die Stadt hat
allerdings noch nicht mitgeteilt, wer die Geschicke der Eigenbetriebe künftig leiten soll.
Bleibt diese Frage vorerst unbeantwortet, ist jedoch gewiss, dass die Städtischen Betriebe derzeit am Scheideweg stehen. So hat das Regierungspräsidium Darmstadt (RP) die Stadt
dazu aufgefordert, ein Konzept für die weitere Entwicklung des Betriebes zu entwickeln. Dabei folgt die Verwaltung einer Empfehlung des RP und plant, die Aufgaben des Unternehmens zurück in den
eigenen Verantwortungsbereich zu legen. Einen ersten Schritt in die Richtung habe man bereits unternommen, wie Bürgermeister Dieter Lang während des Ausschusses erläutert. Denn die Unterhaltung des
Waldstadions falle nun in den Aufgabenbereich des Bauamtes. Darüber hinaus werde man sich im ersten Quartal des kommenden Jahres weiter mit der vom RP geforderten Organisationsuntersuchung
beschäftigen.
29.08.2022 Antrag zur Verkehrsicherheit und -beruhigung
Die SVV mögein öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:
Zur Stärkung der Verkehrssicherheit und zur Förderung der Verkehrsberuhigung wird der Magistrat aufgefordert,
die Fußgängerübergänge am sogenannten Brass-Kreisel - wie bei allen anderen Kreiselanlagen der Kreisstadt – zu Querungshilfen mit Vorrang
(Zebrastreifen) umzubauen,
eine Argumentationshilfe zu entwickeln, die es den Stadtverordneten ermöglicht, den Bürgerinnen und Bürgern bei Forderungen nach bzw.
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung schlüssige Begründungen liefern zu können.
Begründung und Erläuterung:
Zu 1: Der Brass-Kreisel ist durch die Moscheen, den Supermarkt sowie der Skateranlage und den Soccer Cage eine von Fußgängern viel genutzte Verkehrsanlage. Vor allem die vielen Kinder und
Jugendlichen auf ihrem Weg zu bzw. von der Freizeitanlage sind besonders schutzbedürftig und deshalb sind Querungshilfen mit Vorrang für die Fußgänger notwendig.
Zu 2: Die Diskussionen um verkehrsberuhigende Maßnahmen bezüglich der Straße am Stadtpark sowie des Theodor-Hess-Rings sind hinlänglich bekannt.
Mit der Installation von Fahrbahnschwellen in der Tannenstraße tut sich eine neue Qualität der Diskussion auf. Sowohl von Anwohnern als auch von PKW- und Radfahrern werden Fragen nach der
Sinnhaftigkeit der Maßnahme gestellt. Vor allem wird hinterfragt, welche Kriterien für derartige Maßnahmen gelten, ob nicht andere Straßen viel dringender einen Bedarf hätten und warum nicht eine
geräuscharme Lösung gewählt wurde.
Fraktion FW-UDS
Ulrich Naumann
17.08.2022 Offenbach Post
Magistrat äußert sich zum Umgang mit der Stellungnahme zu den Eigenbetrieben
Die Freien Wähler zeigen sich unzufrieden mit der Antwort des Magistrats auf ihre Anfrage zum Schreiben über den Wirtschaftsplan der Städtischen
Betriebe
Die Auseinandersetzung zwischen den Freien Wählern und dem Magistrat geht in die nächste Runde. Auslöser ist eine Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt (RP) zum Wirtschaftsplan der
Städtischen Betriebe, das erst einen Monat nach Eingang im Rathaus an die Stadtverordneten weitergeleitet wurde (wir berichteten). Ein Vorgehen, das die FW-UDS zu Kritik und dem Verfassen einer
Anfrage veranlasste. Darauf hat der Magistrat nun geantwortet.
Dabei stellt das Gremium klar, dass es keinen „triftigen Grund“ dafür gebe, dass die Stadtverordneten nicht über das RP-Schreiben informiert worden seien. Vielmehr wird in der Antwort darauf
hingewiesen, dass es zu einer Überschneidung verschiedener Informationen gekommen sei. So ist nach den Worten des Magistrats eine Mail zur Haushaltsgenehmigung (29. Juni) beinahe zeitgleich mit dem
Brief (28. Juni) bezüglich der Eigenbetriebe im Rathaus angekommen. „Ausführungen aus der Verfügung zum Eigenbetrieb finden sich auch fast wortgleich im Entwurf zur Haushaltsgenehmigung wieder“,
heißt es in dem Magistrat-Statement weiter. In der Haupt- und Finanzausschusssitzung (HaFi) am 7. Juli sei entsprechend aus diesem Entwurf zitiert worden.
Für die FW-UDS ist die Rückmeldung auf ihre Nachfrage jedoch nicht zufriedenstellend. „Die Antworten des Magistrates kann man auch mit der Überschrift ,wir machen alles richtig’ zusammenfassen“,
kommentieren die Freien Wähler auf ihrer Internetseite. Fakt sei aber, dass das RP-Schreiben bezüglich der Städtischen Betriebe schon mindestens eine Woche vor der vergangenen Haupt- und
Finanzausschusssitzung am 7. Juli an die Stadtverordneten hätte verteilt werden müssen. Dies sei aber erst zwei Tage nach der Anfrage der Freien Wähler und somit vier Wochen später geschehen.
Bürgermeister Dieter Lang indes teilt auf Nachfrage erneut mit, dass er aus der vorab per E-Mail verschickten Version des Schreibens zur Haushaltsgenehmigung die wesentlichen Kernaussagen aus dem
Brief zum Wirtschaftsplan der Eigenbetriebe vorgelesen und einen Versand an die Stadtverordneten angekündigt habe, sobald das Original im Hause sei. Zudem versichert er, dass die verzögerte
Weiterleitung des Schreibens zum Wirtschaftsplan nicht mit einer redaktionellen Bearbeitung zusammenhänge. Schließlich seien die darin enthaltenen Informationen ohnehin durch die Haushaltsgenehmigung
bekannt gewesen. Auch verneint Lang die Frage, ob es üblich sei, dass der Magistrat entscheide, welche für die Stadtverordneten relevanten Schreiben Vorrang haben und welche zu einem späteren
Zeitpunkt an diese weitergeleitet werden können.
Auf die übrigen Fragen der FW-UDS-Anfrage hinsichtlich einer Neuorganisation der Städtischen Betriebe antwortet der Magistrat indes, dass eine Dietzenbach-spezifische Argumentation hinsichtlich
der vom RP vorgeschlagenen Auflösung der Städtischen Betriebe nicht erkennbar sei. Es handele sich vielmehr um einen standardisierten Regelhinweis für defizitäre Eigenbetriebe. Die Freien Wähler
hatten darauf verwiesen, dass kommunale Eigenbetriebe für die meisten Hessischen Kommunen ein Standard seien, daher sei eine vom RP ins Gespräch gebrachte Auflösung ein Paradigmen-Wechsel.
Der Magistrat hingegen führt in seiner Stellungnahme weiter aus, dass man in der Kreisstadt bereits vor dem Hinweis des Regierungspräsidiums „erste Überlegungen im Hinblick auf die Fortführung des
Eigenbetriebs angestellt“ habe. (Von Anna Scholze)
04.08.2022 Antwort auf Anfrage an den Magistrat
Beantwortung Ihrer Anfrage vom 26.07.2022 Betreff: Zukunft der Städtischen Betriebe 19A/0077/FW-UDS
Sehr geehrter Herr Dr. Hinrichsen,
Ihre Anfrage zur Zukunft der Städtischen Betriebe leiten Sie wie folgt ein:
Trotz der intensiven Diskussion über den Jahresabschluss 2019 der Städtischen Betriebe ist aus Sicht unserer Fraktion bis jetzt kein befriedigender Abschluss
erreicht. Unabhängig von der plötzlich nicht mehr als notwendig gesehenen Entlastung der Betriebsleitung und der fragwürdigen Argumentation zu dem „Druckfehler“ empfinden wir es als äußerst
irritierend, dass eine Verfügung des Regierungspräsidiums vom 23. Juni mit ausschließlichem Bezug auf die Städtischen Betriebe den Stadtverordneten trotz mehrfachem Nachfragen vorenthalten
wird.
Obwohl das besagte Schreiben trotz der expliziten Aufforderung, die Stadtverordneten über den Inhalt zu informieren, bisher nicht vorgelegt worden ist, erweckten die
beiden größten Fraktionen im Haupt- und Finanzausschuss sowie in der Stadtverordnetenversammlung einen gut informierten Eindruck. Wie sonst ist es erklärlich, dass die vom Regierungspräsidium
empfohlene Überlegung, den Eigenbetrieb aufzulösen und wieder in den Kernhaushalt der Stadt einzugliedern, von den genannten Fraktionen schon als fast selbstverständliche Entscheidung präsentiert
wird.
Ihre sich daran anschließenden Fragen beantworten wir wie folgt:
1. Gibt es einen triftigen Grund, warum die Stadtverordneten über das Schreiben des Regieungspräsidiums nicht informiert wurden?
Nein, es gibt keinen triftigen Grund. Das auf den 23.06.2022 datierte Schreiben des Regierungspräsidiums zum Wirtschaftsplan 2022 der
Städtischen Betriebe Dietzenbach traf mit Posteingang 28.06.2022 ein und damit nahezu zeitgleich mit der E-Mail vom 29.06.2022 zum Entwurf der Haushaltsgenehmigung. Ausführungen aus der Verfügung zum
Eigenbetrieb finden sich auch fast wortgleich im Entwurf zur Haushaltsgenehmigung wieder. In der HaFi-Sitzung am 07.07.2022 wurde aus dem Entwurf zitiert. Das am 13.07.2022 per Post eingegangene
Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt mit der Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wurde noch am gleichen Tage per E-Mail den Stadtverordneten zur Kenntnis gegeben. Auch
die Verfügung des Regierungspräsidiums zum Wirtschaftsplan 2022 der Städtischen Betriebe Dietzenbach wurde zwischenzeitlich – am 27.07.2022 – allen Stadtverordneten per E-Mail zur Kenntnis
gegeben.
2. Kommunale Eigenbetriebe sind für die meisten Hessischen Kommunen ein Standard und deshalb wäre die vom Regierungspräsidium ins Gespräch gebrachte Auflösung ein
Paradigma-Wechsel, der ohne weitere Informationen nicht nachvollziehbar ist. Welche Form der Kommunikation ist geplant bzw. wird empfohlen, um vom Regierungspräsidium eine verständliche Begründung zu
erhalten?
3. Vor allem wäre zu diskutieren, ob die Empfehlung des Regierungspräsidiums eine generelle Aussage ist, oder ob es eine spezifische Dietzenbach-Argumentation
gibt.
Zusammenfassend lassen sich die Fragen 2. und 3. dahingehend beantworten, dass eine Dietzenbach spezifische Argumentation nicht erkennbar
ist. Nach unserer Kenntnis handelt es sich um einen standardisierten Regelhinweis für defizitäre Eigenbetriebe. Abgesehen hiervon wurden bei der Kreisstadt Dietzenbach bereits vor dem Hinweis des
Regierungspräsidiums erste Überlegungen im Hinblick auf die Fortführung des Eigenbetriebs angestellt. In diesem Zusammenhang sei auf die Ausführungen des Regierungspräsidiums verwiesen, in welchen
von der eigenständigen Überprüfung und eigenverantwortlichen Abwägung ausgegangen wird.
Mit freundlichen Grüßen
gez.Dr. Dieter Lang Bürgermeister gez. René Bacher Erster Stadtrat
Welch eine Chuzpe. Die Antworten des Magistrates kann man auch mit der Überschrift „wir machen alles
richtig“ zusammenfassen.
Fakt ist aber, dass das RP-Schreiben bzgl. Städt. Betriebe schon mindestens eine Woche vor dem HAFI-Termin an die
Stadtverordneten hätte verteilt werden müssen, dies aber erst zwei Tage nach unserer Anfrage – also vier Wochen später - geschah.
Fakt ist auch, dass unsere Fraktion seit Jahren fordert, Transparenz bei den Beziehungen zwischen Stadtwerken und Städt.
Betrieben herzustellen und über organisatorische Maßnahmen nachzudenken. Leider nur mit abwehrender Reaktion.
Und Fakt ist seit letztem Samstag, dass die Stadt Dietzenbach per Anzeige mit exakt der bisherigen Aufgaben- und
Organisationsstruktur einen neuen Geschäftsführer sucht.
Da brennt die Hütte und man schaut gelassen zu!? Wir werden weiter bohren, denn das macht so man bei dicken
Brettern!
18.07.2022 14.
Stadtverordnetenversammlung
> Dem durch die Diskussionen der letzten Wochen (Druckfehler usw.) spannendsten TOP über den Jahresabschluss 2019 für die Städt. Betriebe wurde magischerweise
sämtliche Anspannung genommen, indem der Magistrat den dritten Spiegelstrich mit der vorgeschlagenen Entlastung der Betriebsleistung aus der Vorlage gestrichen hat. Trotzdem war die Diskussion ein Gewinn, da noch nie so
intensiv über einen Jahresabschlus der Städt. Betriebe nachgedacht und diskutiert wurde und (endlich) vielen Stadtverordneten die Augen geöffnet wurden. Erneut enttäuschendder Versuch vom Bürgermeister, ein für die Leistungsbeurteilung der Betriebsleitung entscheidenes Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt einfach als nichtexistent
einzuordnen. Von uns die Empfehlung, wenn er es nicht kennen sollte, doch mal bei seiner Verwaltung nachzufragen.
> Unser Antrag zur Etablierung einer Schnittstelle zur besseren Kommunikation zwischen Vereinen und Politik ist positiv entschieden worden. Der Magistrat wird
sich jetzt damit befassen, das "richtige" Format (z.B. Kommission, Runder Tisch, Arbeitskreis ...) hierfür festzulegen.
> Unser Antrag zur Optimierung des Bürgerserices ist leider ganz knapp durchgefallen. Aber raus ist raus. Jetzt müssen sich andere Fraktionen Gedanken zur
Optimierung von Servicefunktionen machen. Der vom Bürgermeister formulierte Wunsch nach mehr Personal ist aber sicherlich weiter zu diskutieren, wenn der
Weg zur "smart city" nicht nur eine Worthülse bleibt.
16.07.2022 Offenbach Post
Na, da wird die Stadtverordnetenversammlung am Montag sicherlich
spannend:
08.07.2022 Bericht aus den Ausschüssen dieser
Woche
SOKI:
Erneut wurde über Wartelisten im Kita-Bererich vorgetragen, ohne dass die von uns als Standard geforderten Belegungsübersichten der Kita`s präsentiert werden. Eine Diskussion bleibt so mehr im
spekulativen Bereich.
> Unser Antrag zur Bildung eines Vereinsausschusses, durch den die Politik im kontinuierlichen Austausch mit den Vereinen stehen kann, wurde weitgehend nach dem Motte "es läuft doch gut" und
die "die Vereine wollen keine Vorgaben/Einmischung durch die Politik" abgelehnt. Wir überlegen z.Z. das weitere Vorgehen.
BAU:
Keine Anträge von FW-UDS.
Ungewöhnlich war eine Tischvorlage der Koalition mit Ergänzungen der CDU zum Thema Müllvermeidung, da sie vorher nicht für die Fraktionen einlesbar war und mit Blick auf Organisation- und
Ablauffragen sowie Kompetenzzuordnung sehr stark in die Kernaufgaben der Verwaltung eingreift. Das kann noch nicht das neue Format für schnelle Entscheidungen sein!
HAFI:
Zu Beginn wurde vom Bürgermeister ein Schreiben des Regierumspräsidiums mit der Freigabe des Haushalts 2022, aber auch mit noch zu erfüllenden Forderungen hinsichtlich der Städt. Betriebe zitiert.
Die als Standard vom RP vorgegebene Verteilung an die Stadtverordneten soll erst erfolgen, wenn das Schreiben in Papierform vorliegt. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, denn just die Städt.
Betriebe waren als kritischer TOP auf der Agenda.
> Der wegen eines "Druckfehlers" in die aktuelle Sitzung verschobene Prüfbericht für die Städt. Betriebe wurd inhaltlich und auch mit Blick auf die zu entscheiden Entlastung der Betriebsleiter
ausführlich und kontrovers diskutiert. Von unserer Fraktion wurde kritisiert, dass trotz unserer Fragen aus de letzten Sitzung an den WP dieser - wie schon in der letzten Sitzung - nicht für
Fragen zur Verfügung stand. Die schriftliche Beantwortung unserer Fragen durch den zu entlastenden kfm. Betriebsleiter reicht nicht, zumal die angedeutete Abstimmung dieser Antworten mit dem
Wirtschaftsprüfer im Widerspruch zu dem Prüfbericht steht.
> Unser Antrag zur Optimierung des Bürgerservices wurde vom Bürgermeister mit vielen ablehnenden Argumenten beantwortet.
Dies gipfelte in dem Statement, dass er lieber in Menschen statt in Automaten investieren will. Da passt der Kommentar der CDU, dass man sich nicht nur Gedanken machen soll, warum etwas
nicht geht, sondern positiv an Prüfanträge rangehen sollte!
Um mal den Bürgermeister in leicht veränderter Form zu zitieren: Vielleicht sollten alle Fraktionen pädagogisch auf die Verwaltung einwirken. =:)
22.06.2022Leserbrief in Offenbach Post
Der Leserbrief bringt die seit Jahren ärgerliche Thematik von Ignoranz und mangelder Transparenz auf den Punkt.
Die Verwaltung will keine Fehler eingestehen und die jeweilige Koalition ignoriert mittels Masse die Anträge zur Aufklärung von dem (zumindest scheinbaren)
finanziellen Tohuwabohu.
, Reduzierung der
SchnittstellenEffektivitätssteigerung, Reduzierung der SchnittstellenEffektivitätssteigerung, Reduzierung der Schnittstellen
20.06.2022Antrag zur Optimierung des Bürgerservices
Die SVV mögein öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:
Es ist per Kosten-/Nutzenanalyse zu prüfen, ob den Bürgerinnen und Bürgern der
Kreisstadt Dietzenbach durch eine Automatisierung der Dokumentenrückgabe (Pass, Personalausweis usw.) mit einer 24/7-Verfügbarkeit eine wesentliche Service-Verbesserung angeboten werden
kann.
Begründung und Erläuterung:
Die aktuelle Diskussion über den Bürgerservice zeigt bei den meisten
Fraktionen eine zurückhaltende bis skeptische Einschätzung, ob man mit dem derzeitigen Zustand zufrieden sein kann.
Verbesserungen bieten sich aus unserer Sicht vor allem bei der
Terminvergabe an, da hier die Kunden – v.a. die Berufstätigen – häufig in ihrer Flexibilität stark eingeschränkt werden und gleichzeitig für die Mitarbeiter Spitzenbelastungen koordiniert werden
müssen.
Beide Aspekte werden mittlerweile in
verschiedenen Kommunen durch den Einsatz von sogenannten Packstationen vermieden. Vielen ist dieses Verfahren mittlerweile durch DHL, Amazon usw. bekannt.
Bei Realisierung bedeutet dies für die Bürgerinnen und Bürger die terminunabhängige
Abholung der Dokumente und für den Bürgerservice eine starke Reduzierung der zu vergebenden Termine und damit mehr Flexibilität beim Service für die Kunden.
Fraktion FW-UDS
Jens Hinrichsen
20.06.2022Antrag zur Bildung eines Vereinsausschusses
Die SVV mögein öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:
Es wird ein Vereinsausschuss gebildet, der die vielfältigen Interessen der
Vereine aufnimmt, koordiniert und mit den knappen finanziellen Mitteln in Einklang bringt.
Begründung und Erläuterung:
Zurzeit gibt es keine offizielle Schnittstelle zwischen Vereinsleben und Politik, gleichzeitig häufen sich aber in den Vereinen Unmut und Befürchtungen, ohne hinreichende Würdigung ihrer Leistungen und Bedürfnisse in existenzielle
Nöte zu geraten.
Es liegt auch im höchsteigenen Interesse der Politik, bei der
Entscheidung über die Verwendung der knappen Ressourcen und gleichzeitig steigenden Forderungen nach Kostenbeteiligung einen möglichst breiten Konsens zu entwickeln.
Fragen nach der möglichst gleichen Behandlung aller Vereine und dem
Abwägen größtmöglicher Wirkung finanzieller Mittel können weder durch einzelne Parteien noch in Gesprächen mit einzelnen Vereinen gelöst werden, sondern das Vorgehen sollte transparent sein und
kooperative Entscheidungen fördern!
Fraktion FW-UDS
Jens Hinrichsen
10.06.2022 13. Stadtverordnetenversammlung
> Selten gab es eine so harmonische SVV. Die meisten Tagesordnungspunkte wurden ohne
Aussprache "durchgewunken". Mit dabei unser Antrag vom 16.5.22 (Müllgebühren)
> Skurril wird es hinsichtlich des Jahresabschlusses 2019 der Städt. Betriebe. So ist in den
uns zur Verfügung gestellten Unterlagen noch von einem eingeschränkten Bestätigungsvermerk die Rede und dies war auch Hauptgrund für unsere Fragen an die Wirtschaftsprüfer. In einer
gemeinsamen Antwort vom zu prüfenden Eigenbetrieb mit dem Wirtschaftsprüfer wird jetzt hervorgehoben, dass es sich lediglich um einen Druckfehler handelt und der Prüfbericht eigentlich ein uneingeschränktes Testat enthält! Deslhalb wird der TOP in die nächste Sitzungsrunde geschoben.
Statt der Druckfehler-Version ist doch wohl wahrscheinlicher, dass der ursprüngliche Entwurf des Wirtschaftsprüfers nach viel Diskussion
gemildert wurde und man danach vergessen hatte, den abgestimmten Prüfbericht zu veröffentlichen. Ein Druckfehler allein ist es auf keinen Fall.
Eine blamable Situation für den Wirtschaftsprüfer, aber genauso für die Betriebsleitung und den Bürgermeister als Vorsitzenden der
Betriebskommission. Übrigens sind die von uns gestellten Fragen auch bei positivem Testat weiterhin von Bedeutung!
, Reduzierung der
SchnittstellenEffektivitätssteigerung, Reduzierung der SchnittstellenEffektivitätssteigerung, Reduzierung der Schnittstellen
01.06.2022 Bericht vom Haupt- und Finanzausschuss
> Hurra, nach fast zweieinhalb Jahren wird der Prüfbericht 2019 für die Städtischen Betriebe
vorgelegt.
Aber das Hurra muss man leider sofort wieder zurücknehmen, denn die Wirtschaftsprüfer haben nur ein eingeschränktes Testat erteilt und standen selbst
für kritische Fragen nicht zur Verfügung!
In Konsequenz ist von unserer Fraktion gefordert worden, dass unsere Anmerkungen/Fragen an die WP-Gesellschaft zur Beantwortung weitergereicht wird.
(hierzu => Kommunale
Betriebe)
> Unser Antrag vom 16.05. ist ohne Gegenstimme für die SVV empfohlen worden.
> Unser Antrag vom 14.03. ist in der letzten SVV von der Koalition mit der Begründung abgelehnt worden, dass in der
nächsten (also in dieser) Runde ein Organisationskonzept vorgestellt wird, ist aber nicht realisiert. Stattdessen wird jetzt "scheibchenweise" der Sinn der Städtischen Betrieben mit griffigen
Begriffen (Prozessverschlankung, Effektivitätssteigerung, Reduzierung der Schnittstellen) in Frage gestellt. Wir fordern die Rückkehr zur richtigen Reihenfolge: Zuerst die
Organisationsentscheidung und dann die Konsequenzen!
> Die Koalition fordert die Änderung der Fernwärmesatzung, hat aber vorher offensichtlich keine tragfähige Meinung der
Betroffenen ermittelt. Unsere Meinung, wie im HAFI eingebracht =>EVD Fernwaerme
Effektivitätssteigerung, Reduzierung der SchnittstellenEffektivitätssteigerung, Reduzierung der SchnittstellenEffektivitätssteigerung, Reduzierung der Schnittstellen
25.05.2022Magistrat-Antwort zur Situation der Stromversorgung (03.05.2022)
Wir wollten nicht den Hinweis,
dass andere Institutionen für die Probleme unserer
Stadt verantwortlich sind, denn
das kennt man ja schon zu Genüge (z.B. S-Bahn, Hopper, Schule usw.).
Außerdem gibt es sehr wohl
einen Ausbauplan, der auch der Stadt bekannt ist.
Wir werden dranbleiben!
16.05.2022Antrag zu den Müllgebühren
Antrag zur Überprüfung der Abfallgebührenordnung 16.05.2022
Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen Informationen für eine tiefergehende
Diskussion über das unterschiedliche Verhalten bei der Entsorgung des Hausmülls aufzubereiten, um so ggfs. die Gebührenordnung anpassen zu können.
Begründung:
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses im Dezember 2021 wurde anlässlich der aktuellen Gebührenanpassungen über „die
Möglichkeiten der Abkehr vom Gebührenmodell der Einheitsgebühr – Bemessungsgrundlage der Abfallgebühr ist grundsätzlich das Nennvolumen des Restmüllbehälters“ diskutiert.
Vor allem die Frage, ob die Haushalte in großen Wohnanlagen weit über die eigentliche Kostenverursachung hinaus zu der wiederholten
Gebührenabsenkung seit Einführung der Bio-Tonne beitragen (siehe hierzu auch den Antrag von 2016 in der Anlage), wurde u.E. nicht korrekt beantwortet. Die in der Sitzung getroffene Aussage, dass
lediglich die Wohnanlage Rosenpark ein Problem bei der Mülltrennung habe, entspricht vermutlich einer zu geringen Aufmerksamkeit der Hausverwaltungen auf die Entwicklung einzelner Kostenpositionen.
Fakt ist, dass in verschiedenen Großanlagen die Müllgebühren nach der Einführung der Bio-Tonne um 50-80% gestiegen waren.
Wichtig für die weitere Diskussion ist deshalb einerseits die Darstellung der Kosten- und Gebührenentwicklung seit 2014 und andererseits
die differenzierte Entwicklung der Müllkosten für die Großwohnanlagen.
Außerdem ist es für die nächste Gebührenkalkulation (mit oder ohne Modifizierung) wichtig, den Stand des Klageverfahrens bzgl. der
Wohnanlage Rosenpark zu berücksichtigen. Entgegen den Aussagen in der HAFI-Sitzung sind sehr wohl Rückstellungen gebildet worden und diese sollten je nach Einschätzung aufgelöst oder sogar erhöht
werden.
Fraktion FW-UDS
Jens Hinrichsen
Anlage:
Antrag: Änderung Abfallsatzung
13.06.2016
Die SVV möge wie folgt beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt,
durch ein in Auftrag zu gebendes
Sachverständigengutachten die aktuelle Kostenrechnung und deren Ergebnisse nach Einführung der Biotonne darzustellen,
die Abfallsatzung
dahingehend zu modifizieren, dass die Gebühren bei faktischer Unmöglichkeit einer qualifizierten Mülltrennung den verursachten Kosten entsprechen. Dies gilt speziell bei Hochhäusern mit
Müllschluckanlagen.
Begründung:
Gutachten zu den Kosten und Gebühren
Der Magistratsvorlage 17/1062/70zur Änderung der Abfallsatzung ist eine
Planrechnung als Basis für die Müllgebühren beigefügt. Rechnerisch wird ein steigender Überschuss (2017: 305 TEUR) ausgewiesen.
Das Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) gibt vor: „das Gebührenaufkommen soll die Kosten der Einrichtung nicht
übersteigen“.Kostenüber- bzw.-unterdeckungen sind in den kommenden Jahren auszugleichen. Eine Gebührenanpassung setzt die gutachterliche Feststellung der
aktuellen und zukünftig zu erwartenden Kostensituation voraus.
Situation in Hochhäusern mit Müllschluckanlagen
Für die fünf Hochhäuser mit Müllschluckanlagen in der Wohnanlage Rosenpark haben
sich die Gebühren durch die neue Abfallsatzung um über 80% erhöht!
Maßgeblich hierfür ist das wohl kaum veränderbare Verhalten von Bewohnern von
Anlagen mit Müllschluckeinrichtungen. Solange die vorhandenen Müllschlucker nicht geschlossen werden (baurechtlich nicht realisierbar), fällt der Müll vorwiegend als Restmüll an. Die vorgesehene
Halbierung der Leerungstermine für Restmüll ist nicht realisierbar.
In Konsequenz werden die annähernd gleichen Mengen an Restmüll-Behältern zwar zu
den bisherigen Kosten geleert, die Müllgebühren steigen allerdings um 280 TEUR p.a.. Dies führt zu der die ethisch kaum zu rechtfertigende Situation, dass die qua Satzung erzwungenen Mehrausgaben
einer Gruppe von Haushalten wegen der per KAG gebotenen Kostenneutralität gebührensenkend für alle anderen Haushalte wirken werden.
Dies muss durch eine entsprechende Änderung der Müllsatzung vermieden
werden.
Es wäre für die Bürger auch kaum verständlich, wenn die Politik vor der Wahl
mehrheitlich den Bedarf nach preiswertem Wohnen verkündet, um dann bei bestehendem günstigem Wohnraum die Explosion der Nebenkosten nicht im Zaum zu halten.
Jens Hinrichsen
03.05.2022Anfrage an den Magistrat
Betr.: Versorgungssituation des örtlichen Stromverteilnetzes
Der Verkauf des ehemaligen Forsthauses ist 2019 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen
worden und mittlerweile ist das damals vorgestellte Bauvorhaben sehr weit fortgeschritten. Bedauerlicherweise konnte die Planung nicht vollständig umgesetzt werden, da die heute bei Neubauten
selbstverständliche Ausrichtung auf e-Mobilität mangels einer ausreichenden Stromversorgung nicht möglich ist. Auf die Einrichtung von Ladestationen in der Tiefgarage musste vorerst (?) verzichtet
werden.
Mit dem erweiterten Blick auf das generelle Problem der adäquaten Dimensionierung von
Versorgungsleistungen folgende Fragen:
Gehört es nicht zu den grundlegenden Aufgaben jeder Kommune, bei der Planung von Bauvorhaben –
besonders wenn diese in Verbindung mit ehemals städtischen Grundstücken stehen – für die Dimensionierung der notwendigen Infrastruktur zu sorgen?
Zu dem konkreten Beispiel des ehemaligen Forsthauses die Frage, seit wann der
Versorgungsengpass bekannt ist und in welchem zeitlichen Rahmen mit der Kapazitätsausweitung gerechnet werden kann.
Ist für die aktuellen Projekte „Die Hainäcker“ und „Bei den Rosengärten“ eine
ausreichende Stromversorgung gesichert?
Gibt es unter dem Aspekt der zu erwartenden stark ansteigenden Anzahl von Wallbox- und
Wärmepumpen-Installationen einen mit der EVO/ENO abgestimmten Masterplan für die notwendigen Netzerweiterungen?
Fraktion FW-UDS
Jens Hinrichsen
30.04.2022Offenbach Post
07.04.202212. Stadtverordnetenversammlung
> Unser gestriger Änderungsantrag zur Straßenbeleuchtung ist leider mit großer Mehrheit abgelehnt worden. Jetzt wird zwar mit sehr viel Fördergeld ein komplexes System zur
Verkehrsflussoptimierung ausprobiert, aber selbst wenn dieses zu 100% erfolgreich sein würde, so könnten doch mit dem gleichen finanziellen Einsatz rd. 25 mal mehr Energiekosten und CO2-Ausstoß
vermieden werden. So hat offensichtlich jeder seine eigenen Prioritäten, die u. E. nicht mit der von Bundes- und Landesregierung propagierten Priorität der schnellstmöglichen
CO2-Reduzierung im Einklang stehen!
> Unser Antrag vom 14.3.22 (Stadtwerke/Städt. Betriebe) wurde durch die Koalitionsmehrheit abgelehnt. Erstaunlich, wenn man bedenkt, dass die Grünen (mit CDU und uns) den zweiten Teil des
Antrages vor einem Jahr selbst eingebracht und alle Fraktionen zugestimmt hatten.
> Unseren Antrag vom 8.2.22 haben wir nicht zur Diskussion/Abstimmung gestellt, sondern wir wollen ihn gemeinsam in einer Sondersitzung des Ältestenrates besprechen und entscheiden.
> Dem Antrag zur Reduzierung der Schwimmbadpreise für Jugendliche auf 1 Euro haben wir als einzige Fraktion nicht zugestimmt, da wir eine Überlastung des Systems befürchten und dadurch viele
Stammkunden abweisen müssen.
06.04.2022 Antrag zur Straßenbeleuchtung
Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 19/0216/70 (Smarte City)
Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, die Teilnahme an dem Pilot- und Demonstrationsprojekt Smart City aufgrund der weder ökologisch
noch finanziell vorteilhaften Ergebnisse nicht weiter zu verfolgen und die Bemühungen der Stadt auf das in der Drucksache 19/0209/FDP formulierte Vorgehen zu konzentrieren.
Begründung:
Die im Protokoll zum Bauausschuss vom 30.3.22 nachgelieferten Informationen
führen zu einer deutlichen Aussage, sobald man sie mit weiterführenden Argumenten ergänzt:
Protokoll-Auszug: „Durch den Einsatz neuer Leuchtmittel ergibt sich ein Einsparpotential von rd.
55 T€ (85 %), sodass sich die Kosten für die Straßenbeleuchtung auf 9 T€ reduzieren. Bei einer Investition von 500 T€ und einem 85%igen Einsparpotential haben sich die Investitionen nach 9 Jahren
amortisiert.“ Berücksichtigt man nur das von der Stadt zu leistende Invest-Volumen von 233 T€, so ergäbe sich für diesen Projektteil eine sehr vorteilhafte Entscheidungslage.
Erschreckend ungünstig stellt sich die Situation für den zweiten Teil des Projektes (Sensorik)
dar. Die erneut unterstellten 85% Einsparung ergäben nur noch eine weitere Einsparung von max. 8 T€. Das würde bei dem Invest-Volumen von rd. 1,8 Mio. Euro einer unvorstellbaren Amortisationszeit von
225 Jahren entsprechen! Und auch bei Betrachtung des Gesamtprojektes ergibt sich eine nicht akzeptable Amortisationszeit von rd. 37 Jahren.
Die Aussagen hinsichtlich der ökologischen Effizienz gelten analog, da monetäre und
CO2-Einsparungen über den Stromverbrauch in einem festen Verhältnis zueinanderstehen.
Fazit: Solange auf kommunaler wie auch auf Landesebene über knappe Ressourcen entschieden werden muss
und die schnelle Reduzierung von CO2-Emissionen Priorität hat, sollte man sich entsprechend für wirkungsvolle Alternativen entscheiden.
Das ist auf jeden Fall das von der LandesEnergieAgentur propagierte Vorgehen.
Fraktion FW-UDS
Jens Hinrichsen
06.04.2022 Leserbrief zum Bericht der Offenbach Post vom
3.4.22
Unser Kommentar: Wenn ein solcher Brief von einem langjährigen Mitarbeiter des Hessischen Städte- und Gemeindebundes und Richter am Verwaltungsgericht geschrieben wird, dann steht eine hohe Sachkenntnis dahinter und er sollte von allen Beteiligten als deutliche Anregung verstanden werden, die bisherige Form der Zusammenarbeit zu überdenken.
03.04.2022 Offenbach Post zu unserem Antrag vom
14.3.22
Freie Wähler
fordern erneut Informationen zu Eigenbetrieben
Ergebnisse der Organisationsuntersuchung zwischen
Stadtwerke und Städtische Betriebe lassen bereits seit 2018 auf sich warten.
Der Fraktionsvorsitzende der FW-UDS, Jens
Hinrichsen, bleibt hartnäckig. In einem aktuellen Antrag fordert er zum wiederholten Male die Ergebnisse einer Organisationsuntersuchung zwischen den Stadtwerken und den Städtischen Betrieben ein. Er
habe eine entsprechende Aufforderung an den Magistrat im Jahr 2018 nur zurückgezogen, weil man ihm versprochen hatte, die diesbezüglichen Informationen vorzulegen.
Zudem verlangt er die Resultate aus der
Präsentation „Leistungsbeziehungen zwischen den Stadtwerken und den Städtischen Betrieben in ihrer Vertragsgestaltung und den finanziellen Auswirkungen“, die die Stadtverordneten vor über einem Jahr
beschlossen hätten. Und so bekräftigte der Fraktionschef auch während der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Donnerstag seinen Ärger über die seiner Ansicht nach ungenügende
Informationspolitik: „Das magische Dreieck zwischen Stadtwerken, Städtischen Betrieben und Stadt muss auseinandergezerrt werden.“ Doch es passiere nichts und vieles bleibe im Vagen. Bürgermeister
Dieter Lang entgegnete ihm darauf, dass man dabei sei, an einer Prozessoptimierung zu arbeiten und die Stadtverordneten hierüber nach der Sitzung der Betriebskommission der Städtischen Betriebe im
Juni in Kenntnis setzen würde. Für die Offenlegung der Leistungsbeziehungen gebe es dagegen in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) keine rechtliche Grundlage.
Diese Aussage des Rathauschefs rief den Christdemokraten
und ehemaligen Bürgermeister Stephan Gieseler auf den Plan. Die Städtischen Betriebe fußten auf einem Sondervermögen der Stadt, teilte er mit und betonte: „Deshalb haben die Stadtverordneten sehr
wohl das Recht, etwas über die Vertragsgestaltungen der Eigenbetriebe zu erfahren.“ Man könne sich gerne hinter der HGO verstecken, doch dann müsse man diese auch beherrschen.
Dies wiederum veranlasste Sabine Goeser (SPD)
zu einer Stichelei gegen den einstigen Bürgermeister. Gieseler würde sich heute sicherlich wünschen, er hätte die Gründung von Städtischen Betrieben und Stadtwerken damals nicht veranlasst, meinte
Goeser. Eine Bemerkung, die sie später indes wieder zurückzog mit der Erklärung, sie sei lediglich humorvoll gemeint gewesen.
Gieseler dagegen stellte klar, dass die
heutige Entwicklung der Unternehmen niemals von ihm beabsichtigt gewesen sei. „Die Städtischen Betriebe sind überfordert und die Stadtwerke übernehmen Aufträge, für die sie eigentlich viel zu klein
sind“, konterte er und monierte in Richtung Bürgermeister Lang: „Bei diesem Thema macht partiell jeder, was er will.“ Die zweite Führungsebene im Rathaus habe inzwischen mehr zu sagen als die erste.
„Das hätte es zu meiner Zeit nicht gegeben.“
Um einen sachlichen Ton bemüht waren hingegen
Ausschussvorsitzender und Sozialdemokrat Ahmed Idrees sowie der CDU-Fraktionsvorsitzende Manuel Salomon. Idrees etwa machte Antragsteller Jens Hinrichsen den Vorschlag, sein Anliegen ein weiteres Mal
zurückzuziehen und auf die angekündigten Informationen aus der Betriebskommisson der Städtischen Betriebe zu warten. Salomon erachtete diese jedoch nicht für notwendig. „Es ist doch schön, wenn dem
Anliegen zur Organisationsuntersuchung zwischen Stadtwerken und Städtischen Betrieben kurz nach Antragstellung entsprochen wird“, begründete er seine Meinung. Und auch Hinrichsen selbst sah keinen
Grund, von seinem Bestreben Abstand zu nehmen. Zu einem Ergebnis kamen die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses jedoch nicht, sie folgten dem Antrag der Grünenpolitikerin Edeltraud Chawla auf
Nicht-Abstimmung bis zur Stadtverordnetenversammlung am kommenden Donnerstag. (Von Anna Scholze)
14.03.2022 Antrag zur Organisationsuntersuchung Stadtwerke/Städt.
Betriebe
Antrag zur Organisationsuntersuchung Stadtwerke/Eigenbetrieb/Stadtverwaltung
Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, für die Diskussion über die zukünftige Aufgabenzuordnung
von Stadtwerken, Städtischen Betrieben und Fachbereichen die hierfür im Vorlauf notwendigen Basisinformationen zur Verfügung zu stellen.
Insbesondere:
1. Ergebnisse einer
angekündigten Organisationsuntersuchung, die ursächlich dazu führte, dass die Freien Wähler einen Antrag zur Organisationsuntersuchung (18/0612/DL/FW-UDS) zurückzogen. Sie liegen bisher nicht (allen
Stadtverordneten) vor.
2. Die von der
Stadtverordnetenversammlung vor über einem Jahr einstimmig beschlossene Präsentation der „Leistungsbeziehungen zwischen den Stadtwerken und den Städtischen Betrieben in ihrer Vertragsgestaltung und
den finanziellen Auswirkungen“. Auch hier sind keine Ergebnisse bekannt.
Begründung:
In der Diskussion zum Haushalt 2022 wurde angeregt, „Überlegungen zur Frage der Entflechtung von Städtischen Betrieben und Stadtwerken“
sowie über die Sinnhaftigkeit der Form des Eigenbetriebes für die Städtischen Betriebe anzustellen. Dies hat die seit Jahren wiederkehrend formulierten Zweifel bestärkt, dass das ursprüngliche Ziel
der Steigerung der Wirtschaftlichkeit durch die Gründung der Städtischen Betriebe nicht erreicht wird.
Der Mangel an wirksamen Kontrollmechanismen, wie sie als ein Ergebnis des Akteneinsichtsverfahrens gedeutet werden können sowie die
intransparente Verantwortungswahrnehmung zu dem Thema „Müll“ sind aktuelle Beispiele, die eine klare Organisation verlangen.
Fraktion FW-UDS
Jens Hinrichsen
08.03.2022 11. Stadtverordnetenversammlung
I> Unser Änderungsantrag vom 24.1.22 zur Friedhofgebührenordnung wurde trotz
weiterer Versuche mit aufklärenden Fragen (27.2.22) mit den Stimmen der Koalition abgelehnt. Anschließend wurde dem Hauptantrag gegen die Stimmen mehrerer Oppositionsfraktionen zugestimmt und wir
haben damit zukünftig Gebühren, die wir gegenüber den Bürgern nicht begründen können. Sie entsprechen auch nicht dem Sinn des Gesetzes über kommunale Abgaben, dass bei Neukalkulationen ggfls.
überhöhte Gebühren augeglichen werden müssen.
> Unserem zum Prüfantrag gewandelten Bestreben, durch Ton-/Bildübertragungen aus
Ausschüssen und Stadtverordnetenversamlungen für mehr Öffentlichkeit zu sorgen, wurde einstimmig angenommen!
> Der Antrag um frühzeitige und verarbeitungsfähige Informationen zur Sitzungsvorbereitung
(08.02.22) wurde - wie schon im Haupt- und Finanzauss - kontrovers diskutiert. Auf Bitten der Koalition wird der Antrag um eine Runde geschoben, So besteht die Hoffnung, dass eine Mehrheit der
Stadtverordneten erkennt, dass u.a. eine unserer Kernaufgaben (HGO §9: Überwachung der Verwaltung) nur mit entsprechenden Abläufen und Verfahren qualifiziert umgesetzt werden kann.
27.02.2022 Anfrage an den Magistrat wg.
Friedhofgebührenordnung
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 24.02.22 führte die Diskussion um den
Änderungsantrag unserer Fraktion (DS 19/0172-1-1/FW-UDS) zu verschiedenen Fragen und Anregungen von Stadtverordneten und es gab hierzu teils widersprüchliche Aussagen der Leitung der Städtischen
Betriebe.
Hierzu folgende Fragen mit der Bitte um kurzfristige Klärung:
Die Kernfrage einer jeden Gebührenkalkulation lautet:
Hat die Stadt bisher zu geringe oder überhöhte Gebührensätze veröffentlicht und schafft man mit
den neuen Gebühren die durch das Gesetz über kommunale Abgaben vorgegebene Harmonisierung.
Warum wird dies in der Vorlage nicht beantwortet?
In der HAFI-Sitzung bestand der Eindruck, dass die Gebührenkalkulation durch externe
Fachleute durchgeführt wurde und damit durch Neutralität und hohen Sachverstand die zu erwartende Qualität gesichert sei. Außerdem wurde von einem zweiten Gutachter gesprochen. Beides steht im
(in)direkten Widerspruch zu der Entscheidungsvorlage, in der die Wirtschaftsprüfergesellschaft FINEXA ihre Aufgabe betonte, die von der Betriebsleitung vorgelegte Kalkulation zu
überprüfen. Von einer externen Hilfe bei der Kalkulation sowie von einem zweiten Gutachter wird in der Vorlage nicht berichtet.
Was ist richtig?
Die Leitung der Städt. Betriebe erweckte den Eindruck, die Kalkulation basiere auf
aktuell der Friedhofleitung vorliegenden Daten. In der Vorlage wird von den Plandaten 2021 als Basis gesprochen.
Was ist richtig?
Wenn tatsächlich aktuelle Ist-Daten verwendet wurden, wäre die Frage dringend zu
beantworten, warum den Stadtverordneten trotzdem immer noch nicht die Ergebnisse von 2019 – und schon gar nicht von 2020 oder gar vorläufig von 2021 – vorliegen. Die Frage ist deshalb bedeutsam, weil
über 40% des in die Kalkulation eingehenden Aufwandes aus Gemeinkosten und Leistungen für andere bzw. von anderen Sparten bestehen und nicht allein aus den dem Friedhof vorliegenden Daten abgeleitet
werden können.
Nach unserer Beurteilung sind die Fragen mit vielen Sätzen nicht beantwotet worden. Aber das kennt man ja.
27.02.2022 Modifizierter Antrag zur Sitzungsübertragung (vgl. 24.01.22)
Antrag zur Überprüfung der Änderung von Hauptsatzung und Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung
Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, die Möglichkeiten der angemessenen Beteiligung der Öffentlichkeit an den Stadtverordnetenversammlungen
und Ausschusssitzungen durch Ton- und Bildübertragung im Internet zu überprüfen, die damit verbundenen Kosten aufzuführen und – „unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte jedes einzelnen
Stadtverordneten“ - die notwendigen Änderungen von Hauptsatzung und Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der SVV zur Entscheidung vorzulegen.
Begründung:
Ein früherer diesbezüglicher Antrag ist im Haupt- und Finanzausschuss am 18.6.2020 nach Diskussion begrüßt und nach Zusage der zügigen Umsetzung durch Bürgermeister Rogg zurückgezogen worden.
Warum auch immer die Umsetzung nicht erfolgte und es für die Stadtverordneten keine Rückmeldungen gab, ist heute unerheblich. Nach den neuesten Einschränkungen für öffentliche Sitzungen (starke
Begrenzung der Zuhörerzahl, strenge Einlassregeln) ist jetzt wichtig, dass die Öffentlichkeit als ein demokratisches Grundprinzip nicht ohne Zwang weiter eingeschränkt bleibt.
Fraktion FW-UDS
Jens Hinrichsen
24.02.2022 Bericht vom Haupt- und Finanzausschuss
Zum zweiten Mal war es eine hybride Sitzung, bei der nur wenige Personen von Verwaltung und
Politik physisch anwesend waren und weitere Personen per Video zugeschaltet waren. Wichtig für die Zukunft, dass auch jede beliebige Person über einen Link, der auf der Website der Stadt
veröffentlicht wurde, die Diskussion verfolgen konnte.
Von unserer Fraktion gab es drei Anträge, bei denen zumindest zwei nach unserer Einschätzung
"Selbstläufer" sein müssten. Waren sie aber nicht:
> Der Antrag vom 24.1.22 wurde auf Bitten der Verwaltung in veränderter Form eingebracht und obwohl wir gerade eine Sitzung im
vorgeschlagenen Format erlebten und nach unserer Ansicht lediglich noch Formalitäten hätten abgestimmt werden müssen, gab es viele Einwände, die von der Frage nach den Kosten bis zum Recht auf das
eigene Bild den Eindruck erweckten, dass noch ein hoher Klärungsbedarf besteht. Dafür, dass unser ursprüngliche Antrag schon 20 Monate alt ist, ist unser Verständnis eher gering. Wir werden den
Antrag zu einem Prüfantrag umformulieren.
> Auch unser Änderungsantrag zur Friedhofgebührenordnung vom 24.1.22 wurde kontrovers diskutiert, wobei die Verwaltung und leider auch
viele Stadtverordnete unsere Bedenken nicht mittragen. Da nach neuester Information nicht Plan- sondern Istdaten für die Kakulation verwendet wurden und diese mit externer Expertise
durchgeführt wurde, werden von unserer Fraktion noch einige hoffentlich erhellende Fragen formuliert.
> Unser Antrag vom 8.2.22 hatte zum Ziel, die Aufgaben der Stadtverodneten besser zu unterstützen und wir waren der festen
Meinung, dass Verwaltung und alle Kolleginnen und Kollegen das auch so sehen. Dem ist mitnichten so. Die Verwaltung "droht" mit der HGO und befürchtet das Manipulieren von Daten und die SPD sieht in
der Verwendung von Excel ein unerwünschtes Spielzeug einzelner Stadtverordneter.
Ja, so kann man Fortschritt in der Verwaltung auch buchstabieren!
Neben vielen anderen Themen, die eigentlich besser im nicht geplanten Bauausschuss gepasst hätten, war vor allem die Diskussion über den
Umgang der Verwaltung mit den Bürgern irritierend. Die mangelnde Kundenorientierung wurde von vielen Stadtverodneten deutlich kritisiert.
18.02.2022 10. Stadtverordnetenversammlung
Nach Haushaltsreden aller Fraktionen mit ausführlicher Diskussion von über 60
Änderungsanträgen ist der Haushalt 2022 mit den Stimmen der Koalition sowie den Gegenstimmen aller Oppositionsfraktionen verabschiedet worden.
Außerdem wurde der Wirtschaftsplan der Städtischen Betriebe (mit
Ausnahme der FW-UDS) ohne Diskussion mit großer Mehrheit verabschiedet. Unsere Meinung hierzu ist deutlich präsentiert worden. Ein Wirtschaftsplan soll auf Basis der Erfahrungen der jüngsten
Vergangenheit sowie plausibler Randbedingungen für die Zukunft entwickelt werden. Mit einem Abschluss 2018 als aktuellster Erfahrung ist das nicht gegeben. Deshalb hat die FW-UDS deutlich dagegen
gestimmt und in diesem Zusammenhang auch Aspekte zur Liquiditätssicherung hinterfragt.
08.02.2022 Antrag zur Änderung der
SVV-Geschäftsordnung
Antrag zur Änderung der SVV-Geschäftsordnung
Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:
In der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung wird der Abschnitt
§ 25 - Anträge / Vorlagen
um folgenden Punkt erweitert:
Unterlagen, die zur Unterstützung
von Entscheidungsvorlagen in dem zuständigen Ausschuss präsentiert werden, sind direkt mit der Vorlage - spätestens aber mit einem Vorlauf von sieben Tagen - den Ausschussmitgliedern in
verarbeitungsfähiger Form zur Verfügung zu stellen.
Begründung:
Die Vorlagen zur Abfall- sowie zur Friedhofgebührenordnung sind exemplarisch für die eingeschränkten Möglichkeiten einer qualifizierten
Diskussion und - darauf aufbauend - einer fundierten Entscheidung, solange Unterlagen nicht frühzeitig und in verarbeitungsfähiger Form zur Verfügung stehen.
Der vor der HAFI-Sitzung nicht bekannte Ergebnisbericht zu den Abfallgebühren umfasste 27 Seiten mit teils umfangreichen Kostentabellen,
die bei Präsentation weder detailliert erkennbar noch in der Eile hinterfragt werden konnten.
Zur Friedhofgebührensatzung wurden zwar frühzeitig die Unterlagen verteilt, die Tabellen waren aber nur in einer „mikroskopischen“
Verdichtung und eben, wie üblich, im PDF-Format verfügbar, so dass auch hier die Möglichkeiten weiterführender Analysen beschränkt waren.
Im Übrigen sei hinsichtlich des verarbeitungsfähigen Formats der Unterlagen angemerkt, dass bereits im September 2018 einem Prüfantrag der
damaligen Fraktion DL/FW-UDS (DS 18/0587) einstimmig zugestimmt wurde. Die Umsetzung steht noch aus!
Fraktion FW-UDS
Jens Hinrichsen
24.01.2022 Antrag zur Sitzungsübertragung im
Internet
Antrag 2.0 zur Änderung von Hauptsatzung und Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung
Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:
Der im Mai 2020 eingebrachte Antrag 18/0936/DL/FW-UDS wird reaktiviert, um öffentliche Sitzungen im wahrsten Sinne des Wortes wieder öffentlich wirken zu lassen.
Begründung:
Der ursprüngliche Antrag ist im Haupt- und Finanzausschuss am 18.6.2020 nach Diskussion begrüßt worden und nach Zusage der zügigen Umsetzung durch Bürgermeister Rogg zurückgezogen worden.
Warum auch immer die Umsetzung nicht erfolgte und es für die Stadtverordneten keine Rückmeldungen gab, ist heute unerheblich. Nach den neuesten Einschränkungen für öffentliche Sitzungen (starke
Begrenzung der Zuhörerzahl, strenge Einlassregeln) ist jetzt wichtig, dass die Öffentlichkeit als ein demokratisches Grundprinzip nicht ohne Zwang weiter eingeschränkt bleibt.
Fraktion FW-UDS
Jens Hinrichsen
Anlage:
An
die Stadtverordnetenvorsteherin
der
Kreisstadt Dietzenbach
01.05.2020
Antrag zur Änderung von Hauptsatzung und Geschäftsordnung für die
Stadtverordnetenversammlung
Die Sonder-Sitzung nach § 51a HGO des Haupt- und Finanzausschusse möge beschließen:
Bei mangelnden bzw. reduzierten Möglichkeiten der grundsätzlich vorgesehenen Öffentlichkeit werden Tonübertragungen
aus den Stadtverordnetenversammlungen und Ausschusssitzungen ermöglicht.
Die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung können im Internet als Tonübertragung zugänglich gemacht werden. Näheres regelt die Geschäftsordnung der
Stadtverordnetenversammlung.
Geschäftsordnung für die
Stadtverordnetenversammlung:
Die Stadtverordnetenvorsteherin/der Stadtverordnetenvorsteher veranlasst eine zeitgleiche Tonübertragung der Redebeiträge im Internet. Die Tonübertragung ist von der
Stadtverordnetenvorsteherin/dem Stadtverordnetenvorsteher zu Beginn der Sitzung anzukündigen.
Begründung und Erläuterung:
Der Ausschluss der Öffentlichkeit von politischen Entscheidungen ist – wo es nur geht – zu vermeiden.
Außerdem dient es auch der aktuellen Information aller Stadtverordneten, da nur ein Drittel der Stadtverordneten an den Sitzungen
teilnehmen kann.
Fraktion DL/FW-UDS
Jens Hinrichsen
24.01.2022 Änderungsantrag zur
Friedhofgebührenordnung
Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 19/0172-1
(Änderung der Friedhofsgebührenordnung zur Friedhofsordnung)
Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschlussvorlage zur Änderung der Friedhofgebührenordnung zurückzuziehen und nach Vorliegen
der Ist-Daten von 2019 und 2020 unter Berücksichtigung der bisherigen Über- bzw. - Unterzahlung erneut vorzulegen.
Begründung:
Die Kalkulation der zukünftigen Gebühren auf Basis der Plandaten von 2021
ist zumindest unüblich. Wesentlich ist aber, dass diese im Ergebnis nicht zu der anzustrebenden Kostendeckung führt. Im Gegenteil, das Ergebnis verschlechtert sich laut zeitgleich erstelltem
Wirtschaftsplan um über 70 TEUR bzw. um rd. 15 % auf Basis der Erlöse!
Mangels fehlender Abrechnungsdaten für die Jahre 2019ff. gibt es keine
Nachkalkulation und damit auch keine Möglichkeit, den nach dem Gebührenrecht notwendigen Ausgleich der zumindest potenziell bestehenden Überdeckungen bei den zukünftigen Gebühren zu
berücksichtigen.
Letztendlich sollte auch der Forderung der Stadtverordneten, den
Betroffenen bei Gebührenänderungen eine qualifizierte Begründung liefern zu können, entsprochen werden. Das ist, wie in der Diskussion im Haupt- und Finanzausschuss deutlich wurde, mit der aktuellen
Vorlage nicht möglich.
Fraktion FW-UDS
Jens Hinrichsen
10.12.2021 8.
Stadtverordnetenversammlung
> Der Haushalt 2022 wurde vom BGM/Kämmerer und vom Fachbereichsleiter Finanzen vorgestellt. Die erfeulichen Nachrichten: Aufgrund von Nachzahlungen ist die
Gewerbesteuer für 2021 um ungeplante acht Mio. Euro gestiegen und für das kommende Jahr wird ein ausgeglichener Haushalt erwartet!
>Die Müllgebühren werden (z.T.rückwirkend) für 2020-2022 gesenkt. Dies ist zwar auf den ersten Blick eine rundum positive Botschaft, die von unserer Fraktion doch
um einige kritische Anmerkungen ergänzt wurde:
1. wurden die Prüfungs- und Kalkulationsunterlagen erst nach der Präsentation im HAFI-Ausschuss verteilt, so dass eine qualifizierte Diskussion nur begrenzt möglich
war,
2. wurde erneut deutlich, dass die Gebührenabsenkungen nur durch eine überhöhte, d.h. weit über der Kostenabdeckung liegende Gebühr für die Bewohner einiger
Großwohnanlagen möglich ist. Das darf selbst unter dem Aspekt der möglichst strikten Mülltrennung nicht das Ergebnis einer gerechten Gebührenkalkulation sein!
3. wurden nach unserer Ansicht 360.000 Euro zuviel in die Gebührenabsenkung eingebracht, da Rückstellungen, die für einen Streitfall über die bisherige
Gebührenkalkulation gebildet wurden, nicht berücksichtigt wurden.
03.12.2021
Bericht vom Haupt- und Finanzausschuss
> Der am 23.11. angekündigte Vorstoß, für den nichtöffentlichen Punkt die Öffentlichkeit herzustellen, ist leider fehlgeschlagen. Die Begründung für die
Nichtöffentlichkeit ist sogar nachvollziehbar, weil ein (hornaltes) Gutachten in seinen Kernaussagen vorgestellt werden sollte und für Einzelinteressen schützenswerte Informationen nicht a priori
ausgeschlossen werden können. Warum allerdings der TOP überhaupt in dieser Form ohne Rücksprache mit dem Antragsteller und ohne Hinweis auf das Gutachten auf die Tagesordnung gestellt wurde,
erschließt sich uns nicht.
Zum Inhalt der Diskussion können natürlich auch keine öffentlichen Aussagen und Wertungen getroffen werden. Aus unserer Sicht kann aber sehr wohl auf unsere
wiedeholten Bemühungen aufmerksam gemacht werden, dass die Kommunalpolitik das Thema "Spessartviertel" nicht aus den Augen verlieren darf und nicht immer nur mit Mamüma-Rhetorik an Lösungen
vorbeigeredet wird. Unsere Anträge/Anfragen und vor allem auch die Presseinformationen zu diesem Thema sind nachzulesen =>Spessartviertel/Rosenpark
> Einstimmige Zustimmung gab es zur Absenkung der Müllgebühren. Sie kommt um zwei Jahre zu spät, so dass Gutschriften für zu hohe Gebühren der letzten Jahre jetzt
rückwirkend angerechnet werden müssen. Begründet ist dies z.T. mit fünf Umstellunen der Buchhaltung von Stadtwerke/Städt. Betriebe, durch die die notwendigen Kalkulationsunterlagen sehr aufwändig
zusammengeführt werden mussten.
Bemerkenswert ist die Diskussion um die Ursachen der Gebührenüberzahlung im jährlich hohen sechstelligen Betrag. Unser Hinweis, dass dies zum großen Teil die Bürger
der Großwohnanlagen - und hier v.a. das Spessartviertel - durch weit über den Kosten liegende Gebühren tragen müssen, hat offensichtlich zu keiner großen Nachdenklichkeit geführt.
Hier gibt es bei einigen Fraktionen einen klaren Zielkonflikt. Einerseits will man mit strengen Vorgaben zur Mülltrennung und -reduzierung beitragen,
andererseits will man auch die vielen Flüchtlinge, Zugewanderte und häufig eben auch bildungsferne Mitbürger fürsorglich und mit großem Verständnis integrieren. Dass diese Anwohner Probleme bei
der strikten Umsetzung der Abfallsatzung haben und ihnen dadurch trotz häufig prekärer Finanzen auch noch überproportional hohe Entsorgungskosten entstehen, wird offensichtlich übersehen. Unsere
Position hierzu haben wir (leider erfolglos) schon bei der letzten Gebührenänderung per Antrag zum Ausdruck gebracht =>(siehe auf dieser Seite unter 15./13.6.2016 ) Das ist auch weiterhin
unsere Meinung, ergänzt um die in der DIskussion gestellten Frage nach Anreizsystemen für eine bessere Mülltrennung und damit verbunden mehr Kostengerechtigkeit.
26.11.2021
Vorschau zur 8. Stadtverordnetenversammlung
Entgegen der üblichen Berichte aus den Sitzungen erscheinen uns nach Rückfragen aufmerksamer Beobachter der Dietzenbacher Kommunalpolitik folgende Anmerkungen als
Vorschau zur anstehenden Sitzungsrunde notwendig:
Die in der Offenbach Post veröffentlichte Agenda für die kommende Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie für die Stadtverordnetenversammlung führt im
nichtöffentlichen Teil folgenden TOP auf
Antrag zur Festigung der Rechtssicherheit in der Wohnanlage Rosenpark, eingereicht von
DL/FW-UDS
Wie bei nichtöffentlichen TOPs üblich, wird der Antragsinhalt nicht im Gremien- und Informationssystem der Stadt veröffentlicht.
Aber: Der Antrag ist nicht neu, sondern wurde von der heute so nicht mehr existierenden Fraktion DL/FW-UDS vor einem Jahr eingereicht, im HAFI
öffentlich behandelt und dann als Ergebnis der Diskussion im Ältestenrat "um eine Sitzungsrunde geschoben".
Der Antrag ist auf dieser Seite unter dem Datum 17.11.2020 öffentlich!
Für die kommenden Sitzungen wird von uns der Antrag auf Öffentlichkeit gestellt, denn es war ja gerade das Ziel des Antrages, der Verunsicherung bei Eigentümern und
Mietern entgegenzuwirken. Das erreicht man nicht durch nichtöffentliche Diskussionen und Entscheidungen!
08.11.2021 6.
Stadtverordnetenversammlung
> Die Wahl zum Ersten Stadtrat war sicherlich der wichtigste Tagesordnungspunkt. Nachdem drei der ursprünglich vier Kandidaten ihre
Bewerbung zurückgezogen haben, wurde nach Absprache innerhalb der Opposition der Kollege und frühere Erste Stadtrat Dietmar Kolmer als zusätzlicher Kandidat vorgeschlagen. Dahinter stand das
Verständnis, dass er als Einziger alle wesentlichen Kriterien für die Aufgaben des Ersten Stadtrates erfüllt. So hat Dietmar Kolmer eine umfassende
Erfahrung in der kommunalen Verwaltung, ist mit den Aufgaben der Fachbereiche vertraut und erfüllt durch seine langjährige engagierte Verbundenheit mit Stadt und Region die von dem
Wahlvorbereitungsausschuss als wesentlich geforderten Kenntnisse der lokalen Herausforderungen. Außerdem wäre er schon mit Beginn 2022 ohne langfristige Einarbeitungszeit einsatzbereit
gewesen.
Nun, dias Ergebnis spiegelt (mit Abschlag!) die politische Situation im Stadtparlament wieder
und so wurde René Bacher von den Grünen zum Ersten Stadtrat gewählt. Wir erwarten eine konstruktive Zusammenarbeit.
> Für alle Fraktionen wichtig war der vom Kollegen Balzar eingebrachte Antrag mit der
Aufforderung an den Magistrat zur umfassenden Beantwortung von Anfragen (siehe auch Anmerkungen vom 28.10.21) Einstimmig war die Meinung, dass dieser Aspekt der parlamentarischen Arbeit unsere
gemeinsame Aufmerksamkeit erfordert.
Im Zusammenhang mit der in der Offenbach Post kommentierten Sitzung des Haupt- und Geschäftsausschusses kommt passgenau die Antwort zu unserer Anfrage vom 13.09.21:
Unsere Anfrage wurde in der HAFI-Sitzung vom 1. Stadtrat als Beispiel für unpassende Anfragen genannt. Die Ausführungen des 1. Stadtrates wurden von unserer Fraktion heftigst kritisiert. Auch wenn
unsere Wortwahl vom Ausschussvorsitzenden gerügt wurde, wir halten es weiterhin für eine Frechheit, nach Gutdünken Fragestellungen von Stadtverordneten pädagogisch zu werten und gegebenenfalls nicht
beantworten zu wollen.
Wenn man sich nun die Antworten auf unsere Anfrage durchliest, erkennt man unschwer, dass die Fragen mit vielen Worten nicht beantwortet wurden.
Das Thema Transparenz war schon immer unser Thema und hier wird klar, dass wir dranbleiben müssen!
18.09.2021 5.
Stadtverordnetenversammlung
> Die Beschlussvorlage zur Umwandlung von 10 Mio. Forderungen der Stadt in eine Eigenkapitalerhöhung und damit der "Verbesserung der finanziellen Situation der
Stadtwerke" ist vom Magistrat zurückgezogen worden. Ohne zu großes Eigenlob kann man wohl unterstellen, dass wir mit unserer anhaltenden und sehr deutlichen Kritik (siehe 11.9.) hieran nicht ganz
unschuldig sind.
> Dem Projekt "Förderung des sozialen Zusammenhangs" (Robert-Koch-/Max-Planck-/Messenhäuser Str.) ist trotz vieler Kritik über das bisherige Engagement und Zweifel
an der zukünftigen aktiven und v.a. finanziellen Mitarbeit des Eigentümers der Wohnanlagen ohne Gegenstimme zugestimmt worden.
> Leider ist auch dem Hopper-Projekt zugestimmt worden. Das war nach der bisherigen Diskussion zwar zu erwarten, trotzdem ist die Position der Freien Wähler
deutlich vorgetragen worden:
Der Magistrat hat die Stadtverordneten viel zu spät informiert und damit die notwendige Diskussion zwischen den Fraktionen, vor allem aber auch mit den Bürgern massiv
verhindert. Eine ggfs. differenzierte Lösung oder gar Ablehnung des Hoppers kam nicht infrage, da der Kreistag schon entschieden hatte, dass wir auf jeden Fall über die Kreisumlage zur Kasse gebeten
werden. Dass z.B. Dreieich dem Vorhaben nur bedingt zugestimmt hat ("Bis dahin wird auch der kreisweiten Einführung des Hoppers widersprochen, sofern die Stadt Dreieich unmittelbar oder mittelbar
über die Kreisumlage mit weiteren Kosten belastet würde") hat die anderen Fraktionen nicht zur möglichen Korrektur angeregt und auch nicht die Tatsache, dass laut Projektrechnung Dietzenbach zwar
ähnlich hohe Kosten zu tragen hat, die Anzahl der Fahrgäste aber um 30 -50% geringer ausfällt. Die Proteste vieler der bisherigen Fahrgäste ist vorhersehbar.
> Die von uns eingebrachten Anträge sind ohne weitere Diskussion angenommen worden.
13.09.2021
Anfrage an den Magistrat
Anfrage an den Magistrat
13.09.2021
der Kreisstadt
Dietzenbach
Betr.: „Bus on demand“ KvgOF-Hopper
I
Im Nachgang zu der gemeinsamen BAU-/HAFI-Sitzung vom 3.9.21 bitten wir um die Beantwortung
folgender Fragen:
In einem Gespräch Anfang 2021 wurde durch die Geschäftsführung unserer Stadtwerke die sich
abzeichnende kreisweite Einführung des Hopper bedauert und es wurde zum Ausdruck gebracht, dass man zwar starke Einwände in dem Beratungs- und Entscheidungsgremium (Aufsichtsrat der
Kreisverkehrsgesellschaft?) vorgebracht hätte, dies aber mehrheitlich nicht so gewertet wurde. Wir bitten um die Darlegung der Einwände und die Gründe, warum diese in der gemeinsamen Sitzung nicht
mehr zur weiteren Diskussion eingebracht wurden.
Den Ausführungen des KvgOF-Geschäftsführers war zu entnehmen, dass noch nicht alle
Kreiskommunen der Hopper-Einführung zugestimmt haben und es durchaus noch Abwägungen gibt, den jeweiligen Stadtbus aufzugeben oder aber ihn weiterhin parallel anzubieten. In beiden Fällen impliziert
dies unter der Berücksichtigung der nicht zu vermeidenden(?) Einbindung in die Kreisumlage erhebliche Zusatzkosten. Gibt es – unter dem Aspekt noch offenen Entscheidung für Dietzenbach – Gespräche
mit den betroffenen Kommunen, wie man dieses Dilemma auflösen kann?
Bei den nachgelieferten Preisbeispielen wird deutlich, dass der RMV zwar nicht
integriert, aber doch bei Nutzung mit Verzicht auf den Grundpreis bedacht wird. Wie kann man sich dies organisatorisch vorstellen, wenn man den Hopper z.B. auf der Hinfahrt nach Frankfurt nutzen
will, aber natürlich noch keinen Einzelfahrschein für die S-Bahn vorzeigen kann?
Bei der Diskussion um die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Stadtbusses wurde immer der
steuerliche Querverbund als positiver Aspekt hervorgehoben. Wenn der Hopper aufgrund der Kreisentscheidung eingesetzt werden sollte und das zusätzliche Stadtbusangebot aufgrund der knappen Ressourcen
nicht noch zusätzlich angeboten werden kann, dann sollten wir zumindest wissen, zu welchem Netto-Effekt die Herausnahme des Stadtbusses führt.
Fraktion FW-UDS
Jens Hinrichsen
11.09.2021
Bericht von den Ausschusssitzungen dieser Woche
Das Positive zuerst:
Den Antragen unserer Fraktion "Nachhaltige Einwohnerstatistik" (siehe auf dieser Seite 3.5.21), "Haushaltskonsolidierung" (12.7.21) ist zugestimmt worden
und der Antrag "Bürgerinformation .." (24.8.21) wird integriert in die geplante Neukonzeption der Website der Stadt.
Der wichtigste Punkt, der erneute Antrag auf Umwandlung eines Gesellschafterdarlehns in eine Eigenkapitaleinlage der Stadtwerke, ist öffentlich und
nichtöffentlich behandelt worden. Im öffentlichen Teil ist von unserer Fraktion auf unseren Änderungsantrag vom 28. Januar verwiesen worden und die damalige Position nochmals ausdrücklich bestätigt
worden. Grundsätzlich kann nur wiederholt werden, dass das ständige Lamento der zu geringen Eigenkapitalausstattung am Kern vorbeigeht, denn - und dies wurder vom Finanzbereich nochmals bestätigt -
es gibt auch mittelfristig keine Probleme, solange Investitionen im Bereich der Daseinsvorsorge finanziert werden müssen und von Erweiterungen des derzeitigen Geschäftsportfolios der Stadtwerke ist
nichts bekannt.
Außerdem wird mit Blick auf die Umwandlung des Darlehen in eine Eigenkapitalerhöhung die gesamte Entscheidungsvorbereitung falsch aufgebaut, wenn man erst im Nachgang
(nichtöffentlich) über ein Finanzierungskonzept informiert. Zuerst muss die aktuelle Situation sauber beschrieben und gewürdigt werden, um anschließend mögliche strategische Optionen diskutieren und
entscheiden zu können. Erst danach ist über ein Finanzierungskonzept zu diskutieren. Und das wiederum kann nicht qualifiziert geschehen, solange mangels aktueller und testierter (!) Jahresabschlüsse
keine Sicherheit existiert und lediglich mit nicht überprüfbaren Plandaten argumentiert wird. Der bisher im Bundesanzeiger veröffenlichte Jahresabschluss 2019 ist nicht testiert, ist ohne G+V und die
für eine gezielte Diskussion notwendige Information für die verschiedenen Sparten ist entsprechend auch nicht zu finden.
für unsere Fraktion besteht derzeit keine Vertrauensbasis, da weder ein testierter Jahresabschluss vorliegt noch die finanziellen Beziehungen zwischen Stadtwerken und
Städt. Betrieben dargelegt wurden. Beides wurde von der Stadtberordnetenversammlung für April bzw. Mitte 2021 gefordert und so entschieden!
Es ist außerdem mehr als ungewöhnich, dass bei einer so wesentlichen finanziellen Forderung der Stadtwerke die Geschäftsführung nicht im Ausschuss anwesend ist. Dies
gilt vor allem auch hinsichtlich des zweiten nichtöffentlichen Tagesordnungspunktes, dem Sachstandsbericht zu dem Grundstückkauf gegenüber dem derzeitigen Bauhof (siehe hierzu auf dieser Seite unsere
Anfrage vom 2.3.21 und kommentierte Antwort 6.4.21)
24.08.2021
Antrag zur Bürgerinformation zu den Stadtfinanzen
Bürgerinformation zu den Stadtfinanzen
Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, für die Bürgerinnen und Bürger ein Informationsmedium zu entwickeln, durch das mehr Verständnis für die angespannte finanzielle Situation und die hieraus
abzuleitenden Entscheidungen entstehen soll.
Begründung und Erläuterung:
Die aktuelle Entscheidung zur Grundsteuererhöhung hat viele, meist empörte Diskussionen ausgelöst. Häufig waren diese mit wenig Verständnis für die Notwendigkeit dieser Maßnahme unterlegt und vor
allem ist vielen Bürgerinnen und Bürgern nicht einmal ansatzweise klar, welche kommunalen Aufgaben mit welchen finanziellen Konsequenzen verbunden sind.
Da die angespannte Situation für Dietzenbach auch mittelfristig anhalten wird, sollte die Akzeptanz für weitere einschneidende Maßnahmen - seien es Gebühren-, Steuererhöhungen oder auch
Leistungseinschnitte – verbessert werden.
Aktuelles Beispiel für eine solche Bürgerinformation ist die Broschüre zum Haushalt durch die Stadt Offenbach
04.08.2021
Ausschluss der Öffentlichkeit statt Transparenz
Statt der von uns geforderten und erhofften
Transparenz erleben wir momentan Tendenzen, schwierige Themen möglichst unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu diskutieren und für Entscheidungen vorzubereiten. Vertrauen in die (Zusammen-) Arbeit
von Politik und Verwaltung wird dadurch nicht gefördert und entspricht keineswegs unserem politischen Credo.
Aus konkretem Anlass haben wir deshalb folgende
Anfrage an den Magistrat gestellt.
Da wir zu dem Thema Stadtwerke/Städt. Betriebe aufgrund der Berichterstattung in der Lokalpresse mehr als sonst nach dem
Motto „was macht ihr denn da für einen Mist?“ angesprochen wurden, betone wir als Freie Wähler den Hinweis, dass unsere Vorstellungen, wie wir sie in unserem Antrag vom Januar (siehe auf dieser Seite
unter 28.1.2021) formuliert haben, trotz der mittlerweile abweichenden Entscheidung durch die Mehrheit der Stadtverordneten unverändert bleiben. Dies gilt verstärkt bezüglich vermutlicher
Bestrebungen, in weitere Aktivitäten außerhalb der Daseinsfürsorge investieren zu wollen.
Anfrage an den Magistrat der Kreisstadt DIetzenbach
Unter dem unverfänglichen Titel „Arbeitskreis Kommunalfinanzen“ ist
zu einer nichtöffentlichen Sitzung zum Ende des Monats eingeladen worden. Laut Tagesordnung handelt es sich aber vor allem um die finanzielle Situation der Stadtwerke.
Da diese komplexe und mangels ausreichender Informationen auch intransparente Thematik - mit
gravierenden Auswirkungen auf den Haushalt und vermutlich auch auf die von den Bürgern zu tragenden Gebühren - in vielen öffentlichen Sitzungen der letzten Monate diskutiert wurde und die SVV im
Januar sehr deutlich über die zu erledigenden Aufgaben entschieden hat, ist das jetzt gewählte Format der Entscheidungsvorbereitung mehr als verwunderlich.
In diesem Zusammenhang bitten wir den Magistrat um Beantwortung folgender Fragen:
Ist vorgesehen, die Stadtverordneten mit ausreichendem Vorlauf vor dem nichtöffentlichen Termin
mit den für Mitte des Jahres geforderten Ergebnissen (Jahresabschluss 2019, Sanierungskonzept, Leistungsbeziehungen Stadtwerke/Städt. Betriebe) zu versorgen?
Warum wird nicht der normale Gremienlauf mit dem neun Tage später und öffentlich
tagenden Haupt- und Finanzausschuss genutzt und man gewährleistet damit eine qualifizierte Vorbereitung in den Fraktionen?
Wie will die Verwaltung sicherstellen, dass die
Öffentlichkeit über die Ursachen der heutigen Schieflage der Stadtwerke sowie über die weitere Entwicklung informiert wird und sich nicht der Eindruck verfestigt, dass Managementfehler und/oder
falsche Entscheidungen der Politik verdeckt werden sollen?
Da Ad-hoc-Termine kleine Fraktionen wegen der
eingeschränkten personellen Flexibilität beschneiden, fanden die letzten drei nichtöffentlichen Sitzungen ohne unsere Fraktion statt und dies ist auch für die kommende Sitzung zu
befürchten.
Es ist deshalb
die Frage zu beantworten, ob die unabgestimmte Festlegung von Ad-hoc-Terminen die politische Willensbildung kleiner Fraktionen über Gebühr einschränkt und somit nicht regelkonform ist.
Fraktion FW-UDS
Jens Hinrichsen
16.07.2021 4.
Stadtverordnetenversammlung
> Unser Antrag (gemeinsam mit FDP) zum Erlangen von Beratungsleistungen zur Haushaltskonsolidierung musste – obwohl doch wohl zu 100% ein Haushaltsthema, wurde es nicht als solcher
akzeptiert - als Eilantrag eingebracht werden und wurde mit der Mehrheit von SPD/Grüne/Linke abgelehnt. Pikant dabei, dass in der Haushaltsrede der Linken ausführlich auf den dringenden
Beratungsbedarfdurch externe Fachleute hingewiesen wurde.
> Die Bauthemen mit den Bauplänen Hainäcker und Nordweststraße wurden an die Ausschüsse zurückverwiesen.
> Die Diskussion um den Haushalt war durchsetzt mit vielen politischen Sticheleien über die Fehler der Vergangenheit und das unakzeptable Vorgehen von Regierungspräsidium und CDU-geführtem
Innenministerium. Da haben einige Kollegen offensichtlich die verwaltungsorganisatorischen Spielregeln noch nicht verstanden.
> In unserer Haushaltsrede wurde nochmal auf die rosarote Brille bei der immer wieder nachgebesserten Erstellung des Haushaltes hingewiesen. Wir sehen den Haushalt immer noch deutlich in den
roten Zahlen und haben deshalb bei allen Anträgen mit zusätzlicher Ergebnisbelastung, obwohl inhaltlich teils sehr unterstützenswerte Ansätze, dagegen votiert. Dies gilt natürlich auch insgesamt für
den Haushalt und das sogenannte Haushaltssicherungskonzept, wo die kommenden Steigerungen der Grundsteuer schon ablesbar sind. Deutliche Sparmaßnahmen der großen Fraktionen zur Abwendung dieser
Entwicklung sind nicht erkennbar. Unsere Sparanträge wurden unisono abgelehnt. Dabei enttäuscht beonders der Antrag zur personalsparenden Alternative eines neuen
"Blitzers", da dies nur als Prüfantrag formuliert war.
Der Schwerpunkt unserer Ausführungen war aber das völlige Unverständnis über den Antrag der Koalition plus CDU/FDP, den Stadtwerken zukünftig zur Stärkung des
Eigenkapitals die bisherigen jährlichen 900 Tsd. Euro Zahlung in den städt. Haushalt zu erlassen. Das vor dem Hintergrund, dass den Stadtwerken vor acht Monaten ein Bürgschaftskredit von über 10 Mio.
Euro sowie im Januar weitere 7 Mio. Euro Investitionshilfe zugesagt wurden und zusätzlich entschieden wurde, dass für weitere Finanzhilfen in Höhe und Art erst Mitte 2021 entschieden wird, wenn alle
angeforderten Informationen vorliegen. Die entscheidungsrelevanten Informationen sind bisher nicht geliefert worden! Trotz unserer eindringlichen Bitte, den Antrag zu überdenken und erst die
Entscheidungen aus dem Januar umzusetzen, wurde er positiv entschieden.
> Unser Antrag zur Sterntalerschule (siehe 12.07.) wurde mit einem späteren Antrag der CDU ergänzt und mit einem Antrag der Koalition konterkariert. Nicht erstaunlich, dass der Antrag der
Koalition positiv entschieden wurde. Jetzt wird leider nicht breit gedacht und geplant, sondern man konzentriert sich auf die Sterntalerschule und die Vorteile einer großen Lösung fallen durch den
Rost.
12.07.2021 Antrag
zur Haushaltskonsolidierung
Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich die notwendigen Schritte einzuleiten, um für die Haushaltskonsolidierung eine ausführliche Beratung durch das „Kommunale Beratungszentrum – Partner der
Kommunen“ zu erhalten.
Der Magistrat berichtet - ggfls. unter Einbindung der anderen Ausschüsse - im Haupt- und Finanzausschuss und stellt einen eventuellen Ergebnisbericht der Beratung den Fraktionen unaufgefordert zur
Verfügung. Ferner macht der Magistrat von der Möglichkeit Gebrauch, ein Gespräch mit den Vertretern der Beratungsstelle im Rahmen einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses durchzuführen.
Begründung:
Erfolgt mündlich.
Fraktion FW-UDS Fraktion FDP
Jens Hinrichsen Sven Hartmann
12.07.2021 Antrag
zur Schulsituation (v.a. Sterntalerschule)
(Ausbau der Sterntalerschule und Erweiterung der Betreuung)
Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, den geplanten Ausbau der Sterntalerschule in Abstimmung mit dem Kreis zu optimieren.
Ziel sollte es sein, durch einen gemeinsamen Blick auf die Schul- und Wohnungsbausituation für möglichst viele Aspekte des kommunalen Lebens
nachhaltig Verbesserungen zu erreichen.
Begründung:
Die Notwendigkeit des Ausbaus der Sterntalerschule wird von allen Fraktionen anerkannt. Gleichwohl besteht aber auch die Befürchtung, dass aufgrund der
Kompetenzverteilung Kreis/Kommune sowie der Fokussierung auf Einzelprobleme der Blick für umfassende Lösungen verbaut wird. Dies betrifft
> die Sorge um den mangelnden Ausbau weiterer Dietzenbacher Schulen,
> die Frage der für den Schulbau disponiblen Flächen
> und letztendlich auch die Chancen, mit einer „großen Lösung“ neue Möglichkeiten im Wohnungsbau zu eröffnen.
Die in den Ausschüssen der vergangenen Woche formulierten Fragen und Befürchtungen zum Thema Sterntalerschule-Ausbau kann man zusammenfasen mit den Stichworten
Flächenverfügbarkeit, Kahlschlag des Baumbestandes, weitere Einschränkung der Ernst-Reuter-Schulfläche.
Vor allem die Flächenverfügbarkeit wird kritisch beurteilt, da in pädagogischen Konzepten stets auf erhöhten Raum- und Freiflächenbedarf hingewiesen wird. Laut dem
Schulentwicklungsplan 2018 liegt die verfügbare Fläche pro Schüler in der Sterntalerschule für 2023/24 20% unter dem Schnitt der Dietzenbacher Schulen. Dabei sind nur die bisher prognostizierten 354
und noch nicht die in der aktuellen Vorlage erwarteten 400 Schüler berücksichtigt.
Mit Blick auf die gesamte Dietzenbacher Schullandschaft stellt sich die Frage, wie für die anderen Schulen mit aktuellen Engpassbedingungen sowie dem weiteren
prognostizierten Wachstum befriedigende Lösungen entwickelt werden können. Beispiel Dietrich-Bonhoeffer-Schule: hier liegt die Flächenverfügbarkeit je Kind rd. 25 % unter dem Schnitt, zur
Behebung der gravierenden Engpässe engt ein zweiklassiger Containerbau die geringe Schulhoffläche weiter ein und trotzdem muss laut Prognosen ein weiterer Zuwachs von rd. 15 % verkraftet werden.
Hinsichtlich der Helen-Keller-Förderschule hat die Stadtverordnetenversammlung im Mai entschieden, dass sie möglichst schnell auf dem bisherigen Gelände
wiedererrichtet werden soll und der Magistrat das Stadtgebiet auf geeignete Freiflächen für eine zusätzliche Grundschule überprüfen möge.
Für die große Freifläche im Spessart-Viertel, das sogenannte Innenrohr, hat die Stadtverordnetenversammlung aufgrund der dortigen extremen Wohndichte entschieden,
dass eine weitere Wohnbebauung ausgeschlossen wird. Stattdessen soll die Fläche für eine Mischung aus sozialer Infrastruktur und Grünfläche genutzt werden. (SVV 25.09. 2020)
Unser Fazit zu den genannten Aspekten ist, dass das bisherige Vorgehen nur zu konfliktbehafteten Einzellösungen führen
kann. Selbst dafür fehlen notwendige Informationen über zu erwartende Effekte der Inklusion, der Weiterentwicklung des Schulentwicklungsplans versus demografische Perspektiven und die zusätzlich zu
berücksichtigenden Anforderungen/Chancen für den Wohnungsbau.
Eine weitergesteckte Analyse und Planung ist dringend erforderlich und muss in enger Abstimmung mit dem Kreis
geschehen!
Antrag zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2021 (Beschlussvorlage: 19/0028/) (mit Korrektur!)
Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:
Der Haushaltsentwurf 2021 wird zur Überarbeitung an den Magistrat zurückverwiesen.
Überzogene Ertragserwartungen und die zu geringe Berücksichtigung von Verlustausgleichverpflichtungen ergeben zusammen mit neuen Forderungen zur Stärkung der Stadtwerke bisher nicht
ausgewiesene Verluste von bis zu 2 Mio. Euro für 2021 und eine düstere Perspektive für die Folgejahre.
Die zu entwickelnden Ausgleichmaßnahmen dürfen sich nicht auf weitere Steuererhöhungen beschränken!
Begründung und Erläuterung:
Neben verschiedenen Inkonsistenzen zwischen Erläuterungstext und Ergebnistabellen sind drei Komponenten für die bisher nicht ausgewiesenen
Verluste maßgebend:
Einkommenssteuer: - 0,4 Mio. Euro.
Der kommunale Anteil an der Einkommenssteuer 2021 errechnet sich rein mechanisch durch
Multiplikation der zu verteilenden Einkommenssteuer 2020 für Hessen (3.685 Mio. Euro) x der laut Finanzplanungserlass und aktueller Steuerschätzung unterstellten Änderungsrate (1,022) x kommunalem
Verteilungsschlüssel (0,0045297). Lokale Sonderheiten spielen bei der Einkommenssteuer keine Rolle!
Das Ergebnis liegt rd. 0,4 Mio. Euro unter dem budgetierten Wert!
Städtische Betriebe: -0,8 Mio. Euro
Der zu leistende Verlustausgleich liegt rd.350 Tsd. Euro über dem unterstellten Wert und die
erneute Reduzierung des Schwimmbadverlustes um rd. 450 Tsd. Euro zu Lasten der Rücklagen der Städt. Betriebe ist aufgrund der zu geringen Eigenkapitalausstattung nicht akzeptabel. (Dies auch lt.
Wirtschaftsprüfer)
Stadtwerke: -0,8 Mio. Euro
Die wiederholt formulierte Forderung nach Verzicht auf Gewinnabführung der Stadtwerke an die Stadt
ergäbe eine zusätzliche Ergebnislücke von mindestens 800 Tsd. Euro p.a.
Alle drei Komponenten sind kein singuläres Ereignis für 2021, sondern die Auswirkungen werden in
gleicher Stärke auch in den Folgejahren zu registrieren sein. Allein bei der Einkommenssteuer wird es bis 2024 bei Realisierung der im Haushaltsentwurf (S. 41) genannten Änderungsraten zu einer
kumulierten Ergebnisverschlechterung von rd. 7 Mio. Euro kommen!
Es sei nochmals eindringlich aufgefordert, endlich auch die Aufwandpositionen intensiv zu
diskutieren und, wenn nicht anders möglich, auch hier einschneidende Maßnahmen anzugehen.
Es ist keiner Bürgerin und keinem Bürger zu vermitteln, wenn Verwaltung und Politik ausschließlich
Steuererhöhungen als Mittel der Problemlösung sehen.
Es ist auch keine gute Kooperation zwischen Verwaltung und Politik, wenn die wiederholt
vorgetragene Bitte verschiedener Fraktionen (z.B. CDU, FDP und Freie Wähler) um die intensive Haushaltsdiskussion vor (!) Erstellung des Haushaltsentwurfs negiert wird.
Und noch ein Merksatz:
Ein guter Haushalt ist nicht das Ergebnis einer Koalition und er wird auch nicht von der
Opposition verhindert, sondern wir sitzen alle zusammen im selben Boot!
Fraktion FW-UDS
Jens Hinrichsen
28./31.05.2021 2.
Stadtverordnetenversammlung
Haushalt 2021 wurde eingebracht und muss bis zur kommenden SVV diskutiert und mit Anträgen modifiziert werden. Erstaunlich, dass selbst nach einer Verzögerung von über sechs Monaten Daten zu den
Städt. Betrieben und Stadtwerken nicht mitgeliefert wurden.
Bauanträge z.T. gebilligt, obwohl unseres Erachtens die Vorbereitungszeit bei bis 350 Seiten je Antrag (v.a. unter dem Aspekt der vielen neuen Stadtvderorneten) für qualifizierte Fragen und
Entscheidungen nicht ausreichen.
Antrag von uns und FDP zur Erweiterung der Betriebskommission wurde zugestimmt, aber nur unter der von SPD-Fraktion gesetzten Bedingung, dass auf keinen Fall Hinrichsen Mitglied sein darf. Da
kann sich jeder seinen eigenen Reim drauf machen!
Dazu passt die Haltung der Koalition, trotz ausführlicher Vorabsprache den geplanten Beteiligungsausschuss nicht zu unterstützen. Begründung hierzu: angeblich fehlendes Vertrauen wg.
CDU-Äußerungen in einem diesbezüglichen Zeitungsartikel. Das passt zur generellen Linie, möglichst wenig oppositionelle Beteiligung zuzulassen.
CDU-Antrag zur weiteren Grundschule auf Helen-Keller-Schulgelände kontrovers behandelt. Aus unserer Sicht wird das Thema zu eng diskutiert. Es fehlen derzeit die notwendigen Informationen über
zukünftig zu erwartende Effekte der Inklusion, der Weiterentwicklung des Schulentwicklungsplans versus demografische Perspektiven und die zusätzlich zu berücksichtigenden Chancen für den Wohnungsbau.
Dies muss im Verbund mit den Entscheidungen zum Innenohr/Spessartviertel gewertet werden.
Ausführliche Diskussion über Antrag des Ausländerbeirates zur Benennung des noch nicht existierenden Kreisels Rodgau-/Offenbache Straße nach der türkischen Stadt Helete noch nicht
abgeschlossen.
03.05.2021 Antrag
für eine nachhaltige Einwohnerstatistik
Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:
Die jährlich veröffentlichte Einwohnerstatistik (=Bestandsstatistik) wird durch folgende Maßnahmen nachhaltig in ihrer Qualität gesichert:
1.Die bisher für die kleinräumige Differenzierung verwendete Straßenzuordnung zu Wahlbezirken wird ersetzt durch eine langfristig stabile Zuordnung aller Straßen bzw. auch
von Straßenabschnitten zu vorzugebenen Stadtgebieten.
2.Die zu wählenden Stadtgebiete werden harmonisiert mit den vom Sozialbereich definierten Sozialräumen.
3.Für alle zu veröffentlichen Informationen/Berichte wird ein gemeinsames Datum für den ekom21-Datenabzug genutzt.
4.Es wird ein Verfahren bereitgestellt, das den direkten Zugriff der Datenauswertungen sowie der Grunddaten per Excel ermöglicht.
Begründung und Erläuterung:
Vor neun Jahren waren die Wahlbezirke ein schnelles Hilfsmittel für die kleinräumige Präsentation der Bestandsstatistik. Mittlerweile kann aber
die erforderliche Datenkonsistenz durch die wandelnde Wahlkreisanzahl (von 20 auf 10 und aktuell seit der Kommunalwahl auf 11) nicht mehr gewährleisten werden.
Das Vertrauen in Daten als Grundlage von Entscheidungen ist abhängig von der gegebenen Datenintegrität. Auswertungen sollten deshalb - wo immer
möglich - auf normierten Daten basieren. Konkret bedeutet dies die Generierung der Daten mit räumlich und zeitlich identischem Bezug. Dies ist heute nicht gesichert. (siehe Anlage)
Die Bereitstellung von Daten im Excel-Format ist eine Selbstverständlichkeit, wenn man die Forderung nach Digitalisierung der
Entscheidungsprozesse ernst meint.
Fraktion FW-UDS
Jens Hinrichsen
25.04.2021
Personalie: Wir sind wieder eine Zweier-Fraktion!
Nachdem direkt nach der Kommunalwahl die in unseren Flyern formulierten Grundsätze infrage gestellt wurden ("wollen wir uns nicht doch einer Koalition anschließen?"), ist anschließend mehr über
Befindlichkeiten und weniger über Sachthemen diskutiert worden.
Insofern ist die Entscheidung konsequent, dass Jürgen Balzar die Fraktion verläßt.
Damit besteht die Fraktion jetzt aus Marc Beidl und Jens Hinirchsen.
Dass mit einer Zweier-Fraktion gute Arbeit geleistet werden kann, hat sich bereits in den letzten sieben Jahren gezeigt und das wollen wir auch in den kommenden Jahren bestätigen!
Trotz hoher Inzidenzen im Kreis war die Stadtverordnetenversammlung mit sämtlichen 45 Mitgliedern vollzählig anwesend.
Bei den Abstimmungsergebnissen, die eine klare Machtdemonstration der Koalition Rot-Rot-Grün waren, schrumpfte der in den Gesprächen wohlklingend angekündigte Wunsch zur Zusammenarbeit "zum Wohle
Dietzenbachs" auf Null zusammen!
Neue Stadtverordnetenvorsteherin: Andrea Wacker-Hempel von den Grünen. Sie erfüllt mit Sicherheit alle notwendigen Kompetenzen für dieses Amt. Dies gilt aber auch für ihre
Vorgängerin Christel Germer und wurde nach der Wahl nochmal ausdrücklich von Andrea Wacker-Hempel bestätigt. Begründet wurde das Abweichen der Koalition von der traditionellen Wahl aus dem Kreis der
größten Fraktion u.a. damit, dass man weg will von dem Leitsatz "das war schon immer so".
Mit Blick auf unseren Antrag (siehe Eintrag vom 21.4.) zur Erweiterung des Magistrates hat die Koalition diesen Ansatz gleich wieder vergessen. Das von der SPD pressewirksam
formulierte Ziel, der AfD durch Beibehaltung des Magistrates in Minimalgröße einen Magristratssitz zu verwehren, ist schlichtweg Unsinn und wurde den Fraktionen bei der Sitzungsvorbereitung deutlich
gemacht. Gespräche mit einzelnen Mitgliedern der Koalition lassen vermuten, dass unsere im Vorfeld eingebrachten Argumente nicht oder zumindest nicht wohlmeinend kommuniziert wurden. Schade, dass
sich solche organisatorischen(?) Irritationen zu Beginn einer noch ungefestigten Koalition im Ergebnis für die kommenden fünf Jahre negativ auswirken werden.
Auch bei unserem Antrag zur Erweiterung der Anzahl stimmberechtige Ausschussmitglieder gibt es für uns keine Erfolgsmeldung. Pikant ist die von der Koalition durchgesetzte
Reduzierung der Stimmberechtigten. So musste je Ausschuss per Los zwischen der AfD und unserer Fraktion ein Stimmberechtigter bestimmt werden. Im Ergebnis haben wir im HAFI und SOKI Stimmrecht und
sind im BAU nur als Minderheitenvertreter vertreten. Die Praxis wird zeigen, ob zukünftig "lästige" Diskussionsbeiträge aus formalen Gründen leichter unterdrückt werden.
Um 22:30 wurde entschieden, dass die Mitglieder der Betriebskommission erst in der nächsten Sitzung gewählt werden. Damit iist auch unser Antrag zu diesem Thema noch nicht
entschieden.
21.04.2021 Anträge
zur konstituierenden Stadtverordnetenversammlung
Antrag: Änderung des Hauptsatzung (§ 5 Magistrat)
Die SVV möge für die Hauptsatzung der Kreisstadt Dietzenbach folgende Änderung beschließen:
§ 5 - Magistrat
.
2) Die Zahl der Stadträte/Stadträtinnen beträgt 6 (sechs). Der Erste Stadtrat/die Erste Stadträtin übt sein/ihr Amt hauptamtlich aus, die übrigen
5 (fünf) Stadträte/Stadträtinnen üben ihr Amt ehrenamtlich aus.
Begründung:
Für die Kreisstadt Dietzenbach sind auf allen wichtigen Feldern der kommunalen Lebens große Herausforderungen zu meistern.
Einiges davon ist Verwaltungshandeln, anderes erfordert die Vorbereitung und Umsetzung politischer Entscheidungen.
Der Magistrat als oberstes Verwaltungsorgan ist hier gleichermaßen gefordert und natürlich kann man den hohen Anforderungen
nur bei ausreichender personeller Ausstattung gerecht werden.
Nicht ohne Grund haben alle anderen Städte des Kreises mindestens sechs, viele aber acht oder sogar zehn ehrenamtliche
Magistratsmitglieder. Dadurch ist - auch bei Verhinderung einzelner Magistratsmitglieder wegen Krankheit/Urlaub/Dienstreise - eine verträgliche Aufgabenverteilung gesichert und durch das Mehr an
Erfahrung, verbunden mit verbessertem Informationsaustausch mit den Fraktionen, wird bei politischen Entscheidungen eine zügige Umsetzung gesichert.
Die Erweiterung des Magistrates um mindestens ein Mitglied erscheint deshalb dringend geboten.
Antrag der Fraktionen FW-UDS und FDP Betreff: TOP 11. 1: Beschlussfassung über die Anzahl der Mitglieder der Ausschüsse
Wir bitten die Stadtverordnetenversammlung in öffentlicher Sitzung wie folgt zu beschließen:
Gemäß § 3 Abs. 2 der Hauptsatzung i.V.m. § 39 Abs. 1 der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung beschließt diese über die Mitgliederzahl jedes Aus-schusses.
Die Zahl der Ausschussmitglieder wird wie folgt festgelegt:
1. Haupt- und
Finanzausschuss:
___10____
2. Ausschuss für Städtebau, Verkehr und Umwelt: ___10____
3. Ausschuss für Soziales, Kultur und Integration: ___10____
Begründung:
Durch die faktische Aufteilung der SVV in drei annähernd gleich große Fraktionen und vier annähernd gleich „kleine“ Fraktionen ist eine repräsentative Berücksichtigung der kleineren Fraktionen bei zu
geringer Mitgliederzahl äußerst schwierig. Bei einer Größe von 10 Mitgliedern stehen den beiden größten Fraktionen CDU und SPD jeweils drei Sitze zu, auch Grüne, FW-UDS und AfD wären vertreten. In diesem Fall wäre es denkbar und ein Zeichen der demokratischen Fairness und des Respekts, wenn CDU und SPD jeweils einen Sitz den kleinsten Fraktionen
überlassen würden, um deren aktive Beteiligung an der Ausschussarbeit zu ermöglichen. Dies wäre ein deutliches Zeichen für die Demokratie und die Berücksichtigung aller Wählerstimmen.
Sven
Hartmann
Jens Hinrichsen
FDP-Fraktionsvorsitzender FW-UDS Fraktionsvorsitzender
Betreff:TOP16:Wahl der Mitglieder und Vertreter für die Betriebskommission desEigenbetriebes der Kreisstadt Dietzenbach–Änderungssatzung„Betriebssatzung Städtische Betriebe“
Wir bitten die
Stadtverordnetenversammlung in öffentlicher Sitzung wie folgt zubeschließen:
Vor der Wahl der
Mitglieder der Betriebskommission des Eigenbetriebs „StädtischeBetriebe“ wirddie„Betriebssatzung Städtische Betriebe Dietzenbach“ in der Fassung
vom01.06.2016 gemäß als Anlage beigefügter Änderungssatzung wie folgt
geändert:
"§ 5-Zusammensetzung der
Betriebskommission,Nummer 1lautet:
Der Magistrat beruft
für den Eigenbetrieb eine Betriebskommission.
Sie hat15Mitglieder.Der Betriebskommission gehören an:
5Mitglieder der
Stadtverordnetenversammlung, die von ihr aus ihrer Mitte gewähltwerden
kraft Amtes der
Bürgermeister / die Bürgermeisterin und zwei weitere aus der
Mittedes Magistrats gewählte Magistratsmitglieder, darunter der/die
für das Finanzwesenzuständige
Beigeordnete
2 Mitglieder
der Personalvertretung des Eigenbetriebs
5Mitglieder gem. § 6 Abs. 3 EigBGes“
Begründung:
Die umfangreichen
Diskussionen um dieZukunft der Städtischen Betriebe, den Erhalt
unddie Öffnung des Schwimmbades sowie nicht zuletzt die Erfahrungen
und Erkenntnisse ausdem Akteneinsichtsausschusshaben deutlich gemacht, dass eine breite Beteiligung allerpolitischen Lagerinder Betriebskommission dringend notwendig ist. Ebenso ist einestärkere Einbindung vonwirtschaftlicher und technischerKompetenzdurchfachkundigePersonen gemäß § 6 Absatz 3 des Eigenbetriebsgesetzesdringend geboten.Zu diesem Zweck solldie Zahl dervon der SVV bestimmten Mitglieder auf 5 Personensowie dieZah lderMitglieder gemäß § 6 Abs.3ebenfalls auf 5 Personenerhöht
werden.
Dadurch
vergrößert sich die Gesamtzahl der Mitglieder auf
15.
Wie schon bei der Anfrage zur illegalen Bauschutt-Deponie hat man auf den ersten Blick - aber
auch nur dann - den Eindruck, dass die Anfrage überflüssig scheint. Das greift aber nur, wenn man die Historie der letzten Jahre nicht kennt und außerdem die üblichen "Spielregeln" der
Kommunalpolitik als unnötig empfinden würde. Deshalb zur Klarstellung zwei Anmerkungen:
1. Die beengten Verhältnisse auf dem Wertstoffhof und dem Grünabfallplatz sind seit Jahren
bekannt. Eine Lösung mit einem potentiellen Grundstück wurde vor mehreren Jahren avisiert und nach einem ersten Grobentwurf den Fraktionen in einer nichtöffentlichen Sitzung präsentiert, ausführlich
diskutiert und letztendlich als nicht realisierbar verworfen.
Ein solches Vorgehen - sprich die Einbindung der Fraktionen - ist eine Grundvoraussetzung für
eine erfolgreiche Zusammenarbeit von Politik und Verwaltung, wurdeaber
jetzt offensichtlich nicht für notwendig erachtet!
2. Die finanzielle Schieflage der Stadtwerke war zum Zeitpunkt des Grundstückkaufes für den
Aufsichtsrat hinlänglich bekannt bzw. hätte zumindest bekannt sein müssen!
Berücksichtigt man die zusätzlichen Bau- und Umstrukturierungskosten, so addieren sich zu den
1,5 Mio. Euro für das Grunstück weitere hohe Investitionsbeträge, die das Gesamtprojekt zu einer der wichtigsten Entscheidungen der kommenden Jahre werden lassen.
Man muss nicht obersensibel sein, um den gewählten Entscheidungsweg bei der hohen Bedeutung
für DIetzenbach als Affront für jeden Stadtverordneten zu empfinden. Die Konsequenzen für dieses unqualifizierte Vorgehen - zuerst kaufen wir mal das Grundstück und dann stimmen wir zwischen den
betroffenen Organisationseinheiten das weitere Vorgehen ab - müssen letztendlich die Dietzenbacher Bürgerinnen und Bürger verkraften.
06.04.2021
Offenbach Post zur illegalen Deponie (unsere Anfrage vom 18.2.)
Wenn die Forderung des Regierungspräsidium Darmstadt tatsächlich umgesetzt werden muss, kommen Entsorgungskosten in Höhe eines sehr hohen sechs-, wenn nicht sogar siebensstelligen Betrags auf den
Dietzenbacher Haushalt zu.
11.03.2021
Magistrat-Antwort auf Anfrage vom 18.02.2021
Unsere Anfrage vom 18.Februar wurde mit gestrigem Schreiben beantwortet:
Die Antwort ist lesenswert, weil sie exemplarisch zeigt, wie gravierende Probleme derart weichgespült werden, dass man anschließend schon fast den Sinn der Anfrage anzweifeln könnte. Statt
langer Gegendarstellung nur zwei Bilder, die die Empörung der Freien Wähler verdeutlichen:
8/2013
4/2020
Die illegale Deponie ist nach Aussagen des Bürgermeisters seit 2012 stillgelegt und trotzdem in den letzten sieben
Jahren in ihrem Volumen um weit über 400% angewachsen! Und jetzt wird so getan, als ob diese illegale Deponie nur für LKW-große Zwischenlagerungen genutzt wurde. Wenn die klar erkennbaren riesigen
Volumina ausschließlich illegale Absonderungen wären, dann haben die Städtischen Betriebe und die Stadtwerke nicht bemerkt, dass dies sich vor ihren Augen abgespielt hat!?
Für uns ist die in unserer Anfrage formulierte Vermutung, dass der Bürgermeister neben den finanziellen
Problemen auch die Umweltaspekte nicht deutlich im Fokus hat, offensichtlich eine Tatsache.
02.03.2021 Anfrage
an den Magistrat
Anfrage an den Magistrat
02.03.2021
der Kreisstadt
Dietzenbach
Betr.: Immobilienkauf der Stadtwerke Dietzenbach GmbH
Infolge unserer Anfrage zur illegalen Bauschutt-Deponie und der Veröffentlichung in der Offenbach Post ergab sich ein
Telefonat mit einer offensichtlich sehr gut informierten Dietzenbacher Bürgerin. Die Dame war sehr aufgebracht über die geschilderte Situation und verwundert, dass die Stadtverordneten (zumindest der
Unterzeichner) nicht über das nächste „Umwelt-Desaster“ informiert wären.
Es handele sich dabei um ein aktuell von den Stadtwerken (!) gekauftes Grundstück schräg gegenüber dem Städt. Bauhof.
Dieses Grundstück wäre – „die Alt-Dietzenbacher kennen ja die Historie“ – hochgradig mit Asbestplatten und anderem Bauabfall kontaminiert und die Sorge ist groß, dass dieser Umstand nicht hinreichend
bekannt wäre.
Da die Stadtwerke im Haushaltsplan 2020 explizit den Kauf eines Grundstücks für den Wertstoffhof aufgeführt hatten, wird um
die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Welche Begründung rechtfertigt den Kauf eines Grundstücks für den Wertstoffhof, der dem Management der Städtischen Betriebe unterliegt? Diese Frage hat unsere Fraktion übrigens schon in einem
Antrag zum Haushalt 2020 gestellt. Eine Antwort existiert nicht!
Ist der Grundstückkauf realisiert worden?
Ist die Betriebskommission mit dieser Thematik befasst worden?
Warum ist der (geplante) Grundstückkauf in den Investitionsplänen der SWD, die in den letzten Monaten intensiv diskutiert wurden, nicht aufgeführt?
Ist es korrekt, dass das besagte Grundstück hochgradig kontaminiert ist?
Ist die Entsorgung risikobehaftet und entsprechend vertraglich abgesichert?
Fraktion DL/FW-UDS
Jens Hinrichsen
27.02.2021
Offenbach Post
Notizbuch der Woche
Von Niels Britsch
Wie die Rasselbande auf dem Spielplatz
Die Erarbeitung einer Satzung für die private Nutzung städtischer Liegenschaften ist ein sinnvolles Anliegen. Dass der Antrag der
SPD dennoch zu einem Streit führte, lag an der Spitze gegen den Bürgermeister und seine Hochzeitsfeier. Da war abzusehen, dass die CDU ihrerseits die alten Kamellen aus der Vergangenheit auspackt und
gegen die SPD schießt. „Das Entgelt für die Nutzung inklusive eines Kühlwagens darf 275 Euro nicht überschreiten“, hieß es in dem ursprünglichen SPD-Antrag. Nach den entrüsteten Reaktionen der CDU
und dem Hinweis der Freien Wähler, dass dieser Preis zu niedrig sei, wollte die SPD die 275 Euro plötzlich nur als „Benchmark“ verstanden wissen. Ein Richtwert, der aber nicht überschritten werden
darf, ist allerdings keiner. Nun gehören Polemik, zugespitzte Vorwürfe und gegenseitige Spitzen zur politischen Auseinandersetzung, doch manchmal kommt sich der Zuschauer dann doch vor wie im
Kindergarten. Deswegen mögen es uns die Beteiligten verzeihen, wenn wir uns bei folgender fiktiven Vorstellung selbst einmal des Stilmittels der Zuspitzung bedienen: Man stelle sich die
Alpha-Männchen aus dem Haupt- und Finanzausschuss als junge Rabauken auf dem Spielplatz vor, Rainer Engelhardt nimmt Stephan Gieseler und Manuel Salomon ihre Schippchen weg, während Jens Hinrichsen
und Jürgen Rogg um die Schaukel streiten – und darüber, wer was, zu wem gesagt hat. Die Vertreter von WIR-BfD und AfD dürfen (oder wollen) gar nicht erst mitspielen (zumindest glänzten sie im Haupt-
und Finanzausschuss durch konsequentes Schweigen und Teilnahmslosigkeit), Jerome Alex versucht die Streitereien zu schlichten, gehört aber eigentlich zur Bande von Rainer Engelhardt und wird deswegen
nicht von allen Beteiligten als neutrale Autorität wahrgenommen. Bis Andrea Wacker-Hempel (der wir klischeehaft als einziger Frau im Ausschuss die Rolle der Erzieherin zuteilen) schlichtet, all ihre
Kinderchen an der Hand nimmt und wieder etwas Harmonie unter den Raufbolden herstellt. Und wenn sich dann alle wieder lieb haben, spielen die kleinen Racker auch durchaus konstruktiv
miteinander.
25.02.2021
Offenbach Post
Ablagerungen laut Stadt kein Problem für Umwelt
Städtische Betriebe nutzen Gelände als Zwischenlager für Bauschutt
Ein städtisches Areal südlich des Grünabfallsammelplatzes hat sich in der Vergangenheit zum Abfallplatz für allerlei Müll entwickelt. Darauf haben Leser wiederholt unsere Redaktion hingewiesen.
Nach Auskunft der Stadt luden auch die Städtischen Betriebe dort verschiedene Materialien ab. Eine Belastung für den Boden besteht laut Stadt durch die Ablagerungen jedoch nicht.
Dietzenbach – Weil in der Vergangenheit dort „immer wieder Material illegal abgeladen“ worden sei, habe man die Zufahrt zu der Fläche im vergangenen Jahr durch zusätzliche Bauzäune gegen
unbefugtes Betreten gesichert, teilt die Stadt auf Anfrage unserer Redaktion mit. „Seitdem finden keine Ablagerungen mehr statt.“ Einiges davon lagere dort auch schon seit Jahrzehnten: „So wurde zum
Beispiel während des S-Bahn-Baus der Wall zur K 174 aus dem Aushubmaterial errichtet“, heißt es von der Stadt. Außerdem sei die Fläche in der Vergangenheit „von den technischen Abteilungen der
Städtischen Betriebe als Sammelplatz für Baumaterial, als Zwischenlagerungsfläche von Erdaushub und Bauabfällen genutzt“ worden – was anscheinend Nachahmer fand: „Doch leider wurde die Fläche auch
von unbekannten Personen als Ablagerungsfläche missbraucht.“
Rückfragen nach einer rechtlichen Grundlage oder einer Nutzungsordnung für die Ablagerungen der Städtischen Betriebe kann man unserer Redaktion indes nicht beantworten: Beide Ansprechpartner, die
diesbezüglich Auskunft geben könnten, seien zur Zeit erkrankt, heißt es.
Um eine Gefährdung für die Umwelt auszuschließen, sei 2012 ein umfangreiches Gutachten in Auftrag gegeben und die Fläche einer Untersuchung unterzogen worden. „Das Ergebnis des Gutachters war,
dass derzeit aus bodenschutzrechtlicher Sicht kein akuter Handlungsbedarf besteht. Auf der Fläche vorgefundene Asbestzementplatten wurden seinerzeit ordnungsgemäß entsorgt.“
Da im vergangenen Jahr bekannt geworden sei, dass auch nach 2012 noch weitere „Ablagerungen stattfanden“, habe man die Fläche großräumig gesichert und ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben.
Auch hier gibt die Stadt Entwarnung: Anhand der vorliegenden Untersuchungsergebnisse könne keine konkrete Gefährdung infolge der Geländeaufschüttungen abgeleitet werden. „Ein akuter Handlungsbedarf
bestand folglich nicht“, heißt es von der Stadt weiter. Nichtsdestotrotz müsse geklärt werden, „wie mit der Fläche umgegangen werden soll“.
Eigentlich sei mit der Entsorgergemeinschaft im Dezember 2020 ein gemeinsamer Termin vereinbart gewesen, der aber „aufgrund der Pandemie abgesagt werden musste“. Das Treffen werde nachgeholt,
„Ziel ist es, ein Konzept erstellen zu lassen, um im Anschluss mit den zuständigen Behörden die weitere Vorgehensweise zu besprechen.“
Das Thema hat inzwischen auch die Kommunalpolitik auf den Plan gerufen, Jens Hinrichsen von den Freien Wählern hat deshalb eine Anfrage an den Magistrat der Stadt geschickt: Er schreibt von einer
„illegalen Deponie für Bauschutt“ und hat seiner Anfrage Luftbilder aus verschiedenen Jahren angefügt, die zeigen sollen, dass auch nach 2012 noch großflächig illegal Bauschutt dort abgeladen
wurde.
Die Fotos erweckten den Eindruck „eines organisierten An- und Abfahrweges für großvolumige Lastwagen“, so Hinrichsen. Er fragt unter anderem: „Ist gesichert, dass sämtlicher Bauschutt aus Hoch-
und/oder Tiefbau, der von dem verantwortlichen Fachbereich veranlasst wurde, umweltrechtlich korrekt und durch Entsorgungsbescheinigungen belegt entsorgt wurde? Mit welchen Kosten der Entsorgung
müssen die Städtischen Betriebe rechnen?“ Er bitte darum, seine Anfrage nicht als „Wahlkampfgetöse“ zu diskreditieren, sondern diese „mit der notwendigen Ernsthaftigkeit zügig“ zu beantworten.
(Von Niels Britsch)
18.02.2021 Anfrage
an den Magistrat:
Zu den seit letztem Sommer kurisierenden Spekulationen über eine wilde Bauschutt-Deponie folgende Anfrage an den Magistrat:
Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:
Es wird eine Interims-Betriebskommission gebildet, die
auch unter Berücksichtigung ggfls. notwendiger bzw. gewünschter Änderungen der Rahmenbedingungen (Satzung, technische/organisatorische Konzepte) die frühzeitige Öffnung des Schwimmbades
gewährleistet.
Begründung:
Bei Entscheidungen mit Bezug auf das Schwimmbad ist der zeitliche Ablauf
geregelt über die Vorbereitung durch die Betriebskommission, die anschließende Diskussion in der Ausschussrunde und schließlich die Umsetzung nach der Entscheidung durch die SVV.
Für die kommende Sommersaison sind jegliche Änderungen erst durch die
Stadtverordnetenversammlung am 28. Mai möglich und dies auch nur, wenn die notwendigen bzw. gewünschten Änderungen in der nächsten Sitzung der Betriebskommission am 4. März bekannt
sind.
Änderungen aufgrund von aktuellen Corona-Randbedingungen nach dem 4.
März können erst nach der SVV-Sitzung am 16. Juli umgesetzt werden und das würde die Stadt in eine vergleichbar verzögerte Entscheidungsfindung wie im letzten Sommer
versetzen!
Beispiele für notwendige oder wünschenswerte
Änderungen:
> Satzungsänderung wegen Anpassung an ausschließlich gebuchte Eintrittszeiten und damit Fortfall der Saisonkarte(?)
> Nutzung des Open-Air-Areals für private Feiern,
> Einbindung von Optimierungsvorschlägen der IG Schwimmbad.
Fraktion DL/FW-UDS
Jens Hinrichsen
30.01.2021 39.
Stadtverordnetenversammlung
Ein Eilantrag der SPD, die Kita-Gebühren für die Zeit der Corona-Pandemie zu
erlassen führte zur kontroversen Diskussion, ob die Montessori-Kita in diesen Beschluss inkludiert sein sollte. Unser spontan einbebrachter Änderungsantrag mit der Ergänzung des Antragsatzes um die
zwei Sätze "Dies gilt für alle Kitas in Dietzenbach. Eine Überkompensierung ist auszuschließen" wurde v.a. von der SPD, aber auch von anderen Fraktionen aus formalen Gründen kritisiert. Nach Zusage,
dass der Magistrat den Aspekt in den Ausführungsbestimmungen überdenken wird, haben wir den Änderungsantrag zurückgezogen. Dem Eilantrag wurde mit großer Mehrheit
zugestimmt.
Kontroverse Diskussion auch zu einem Grundstücksverkauf an der Elisabeth-Selbert-Straße für eine LKW-Fahrschule. Unser
Einwand vor allem, dass das abgestimmte Ziel bei Grundstückverkäufen - Schaffung von Arbeitsplätzen - in keiner Weise erreicht würde. Außerdem entspricht es nicht dem Selbstverständnis der
Stadtverodneten, wenn auf der Verkaufsplattform der Stadt für das betreffende Baugebiet der Verkauf schon als Fakt dargestellt wird. Verkauf wurde mit knapper Mehrheit abgelehnt.
Der Antrag der Verwaltung, den Stadtwerken zur Stärkung des Eigenkapitals Forderungen von über 10 Mio. Euro zu erlassen, wurde erfolgreich durch einen Änderungsantrg
von CDU, Grüne und uns ersetzt. Im Kern besagt dieser Änderungsantrag, dass Rückzahlungen für 2021 ausgesetzt werden, dafür aber die Stadtwerke bis Mitte des Jahres einen überzeugenden Finanzplan
vorlegen müssen, alle vertraglichen Beziehungen zwischen den Sttadtwerken und den Städtischen Betrieben in ihren finanziellen Volumen vorgestellt werden und in jedem Haupt-und Finanzaussschuss die
aktuelle Lage der Stadtwerke auf der Tagesordnung stehen wird.
21.01.2021 Haupt- und
Finanzausschuss
> Unser Antrag vom 30.12. ist in Verbindung mit zwei Anträgen der Verwaltung zur Eigenkapitalstärkung der Stadtwerke ausführlich diskutiert worden.
Allgemein anerkannt wird der hohe Investitionsbedarf v.a. im Netzbereich inkl. KLärwerk.Es gibt aber in allen Fraktionen weiteren Klärungsbedarf und deshalb keine Abstimmung. Unsere
Informationsanforderungen können nicht bedient werden, da der Jahresabschluss 2019 erst in einigen Monaten fertig sein wird!
> Da in einer Präsentation der Finanzsituation 2021 die Eckdaten genannt wurden und jetzt öffentlich bekannt sein wird, dass wir mit einem Defizit von rd. 6,5 Mio. Euro rechnen müssen, ist
unser im Antrag reklamierter Informationsbedarf erfüllt bzw. hinsichtlich Stadtwerke z.Z. nicht leistbar. Deshalb wird der Antrag nicht mehr verfolgt.
> Der eingebrachte Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2018 ist Schnee von vorgestern und ein weiterer Beleg für die mangelnden Aktualität unserer Entscheidungsgrundlagen. Da schon seit
Monaten der aktuellste Geschäftsbericht der EVD im Beteiligungsbericht der Stadt Offenbach enthalten ist, wird er jetzt bei uns verfügbar gemacht.=>EVD
Fernwaerme
Änderungsantrag zur Drucksachen Nr.18/1061/20 und
18/1062/20
(Eigenkapitalstärkung der Stadtwerke)
Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt
beschließen:
Dem beantragten Verzicht der Rückführung der noch offenen Darlehnsforderungen wird nicht zugestimmt.
Die vereinbarte Gewinnausschüttung an den Gesellschafter in Höhe von 800 TEURO p.a. bleibt unverändert.
Bis Mitte 2021 sind die Leistungsbeziehungen zwischen den Stadtwerken und den Städtischen Betrieben in ihrer Vertragsgestaltung und den finanziellen
Auswirkungen den Stadtverordneten zu präsentieren.
Begründung:
zu 1: Unter dem Verständnis, dass die in der Drucksache 18/1062/20 aufgeführten Maßnahmen als
Strukturinvestitionen aus dem Sondervermögen finanziert werden, sind auf der Basis des Finanzplanes der Stadtwerke keine mittelfristigen Liquiditätsengpässe zu befürchten. Konkrete
Ergebniswarnungen der Geschäftsführung liegen nicht vor. Andererseits ist aus Sicht des städtischen Haushaltes bei der aktuell zu erwartenden Ergebnislücke von 6,5 Mio. Euro für 2021 kein Spielraum
für den Verzicht auf langfristig eingeplante und vereinbarte Finanzmittel.
Die geringe Eigenkapitalausstattung der Stadtwerke wird vor allem mit Blick auf
Investitionen außerhalb des Bereiches der Daseinsvorsorge bemängelt. Bevor in diese Richtung irgendwelche Planspiele veranstaltet werden, ist eine Grundsatzentscheidung über die mögliche
Erweiterung der Geschäftsfelder durch die Stadtverordnetenversammlung erforderlich und offensichtlich auch dringend geboten.
zu 2: Der Hinweis auf die mangelnde Fähigkeit der Stadtwerke, bei fast ausschließlich dem Kommunalabgabengesetz
unterliegenden Produkten eine deutliche Gewinnthesaurierung und damit EK-Stärkung bewirken zu können, ist verständlich. Aber der negative Ergebnishaushalt der Stadt bietet unseres Erachtens keinen
Spielraum.
Eine – aus Sicht der Stadtwerke – positive Entwicklung ist aber angesichts der Pläne der Kreisverkehrsgesellschaft
zu erwarten. Wenn die Stadtbusse der Kreiskommunen zukünftig integriert geplant und organisiert und durch Kreisumlagen finanziert werden, so würde für die Stadtwerke ein hoher Negativposten entfallen
und somit mittelfristig zur Eigenkapitalstärkung führen.
zu 3: In der letzten Sitzung der Haupt- und Finanzausschusses ist von mehreren Diskutanten aufgrund der geringen
Transparenz und dem offensichtlichen Fehlen von aktuellen Finanzdaten offen über ein mangelndes Vertrauen gesprochen worden. Dies ergänzt sich mit den ersten Erfahrungen aus dem
Akteneinsichtsausschuss.
Ein markantes Beispiel für die mangelnde Transparenz ist der Investitionsplan der Stadtwerke mit dem geplanten (und
schon realisierten?) Grundstückkauf für einen Wertstoffhof für 1,5 Mio. Euro. Eine Begründung für diese Investition im originär den Städtischen Betrieben zuzuordneten Aufgabe fehlt. Vor allem fehlen
die Behandlung und Entscheidung durch die städtischen Gremien.
Die umfassende Überprüfung aller Aktivitäten der Stadtwerke im Wechselspiel mit den Städtischen Betrieben ist
dringend.
Fraktion DL/FW-UDS
Jens Hinrichsen
30.12.2020 Antrag zur finanziellen Stärkung der
Stadtwerke
Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:
Der Bürgermeister wird in seiner Funktion als Vorsitzender des Aufsichtsrates der Stadtwerke
Dietzenbach GmbH und als Kämmerer aufgefordert,
die Umsetzung der von der Stadtverordnetenversammlung getroffenen
Entscheidungen(Veröffentlichung des aktuellen SWD-Geschäftsberichtes, Vorlage des Investitionsplans der Stadtwerke) nicht weiter zu verzögern,
die Stadtverordneten in Ermangelung der überfälligen, aber trotzdem vor
der Kommunal- und Bürgermeisterwahl nicht geplanten Erstellung des Haushaltsplanes 2021 zügig und öffentlich über die aktuelle Ergebnis- und Finanzlage sowie die zu erwartende Entwicklung zu
informieren.
Begründung und Erläuterung:
Im Zuge der Abstimmung zum Doppelhaushalt 2020/21 war Corona-bedingt
entschieden worden, alle Änderungsanträge (Ausnahme Grundsteuer) zurückzuziehen und ggfls. im Laufe des Jahres einzureichen. Dies gilt auch für den als Anlage beigefügten Antrag, der allerdings
aufgrund neuer Informationen nicht mehr rigoros umgesetzt werden sollte.
Einerseits hat die Diskussion um die Ausfallbürgschaft für den
10-Mio.-Kredit keine ausreichende Sicherheit über die finanzielle Stabilität des derzeitigen Geschäftsmodells von Stadtwerken und Städtischen Betrieben gebracht. Andererseits gibt die zu erwartende
Negativentwicklung des städtischen Haushalts keinen Spielraum für den Verzicht auf die langfristig vereinbarte Gewinnabgabe der Stadtwerke in Höhe von jährlich rd. 800 T-Euro. Die geplante
Eigenkapitalstärkung für die Stadtwerke wäre nicht realisierbar.
Um in diesem Dilemma eine Kompromisslösung zu finden, reichen keine
Spekulationen und vage Vermutungen, sondern es ist für alle Stadtverordneten eine umfassende Transparenz zu schaffen und künftig zu sichern. Der Wille hierzu ist nicht erkennbar.
Außerdem ist - auch mit Blick auf die anstehenden Kommunalwahlen - nicht
vermittelbar, warum bis jetzt nicht wie in den Nachbarkommunen die Erstellung des Haushaltes 2021 geplant und öffentlich diskutiert wurde.
Fraktion DL/FW-UDS
Jens Hinrichsen
Anlage:
An
die Stadtverordnetenvorsteherin
der
Kreisstadt
Dietzenbach
14.04.2020
Antrag zu Haushaltssatzung, -plan
2020/2021
Invest-Nr. 90 AKTIVA
Die geplante Erhöhung des Eigenkapitals der Stadtwerke Dietzenbach GmbH
wird nicht umgesetzt.
Begründung und Erläuterung:
Die Unterlassung schafft weitere dringend notwendige Liquidität (765.910
€) für das laufende Jahr.
Auch wenn die Eigenkapitalquote der SWD erhöht werden sollte, sind die
Grenzen für das eigenständige Handeln des Aufsichtsrates nicht unendlich. Bevor die über mehrere Jahre vorgesehene EK-Erhöhung zu Lasten der Liquidität des städtischen Haushaltes umgesetzt wird,
sollten alle Stadtverordneten sich über Notwendigkeit und Tragweite einer solchen Entscheidung im Klaren sein:.
Wodurch entstehen im Invest-Volumen der SWD die enormen Steigerungen von über 85% in zwei Jahren und wie könnte dies ggfs. gestreckt werden?
Welche Begründung rechtfertigt den Kauf eines Grundstücks für den Wertstoffhof, der dem Management der Städtischen Betriebe unterliegt?
Fraktion DL/FW-UDS
Jens Hinrichsen
11.12.2020 38.
Stadtverordnetenversammlung
Der Wahlvorbereitungsausschuss zur Besetzung der Stelle des Ersten Stadtrates wird mit großer Mehrheit auf der erstmöglichen Termin nach den Kommunalwahlen
einberufen. Damit liegt diese personelle Entscheidung in den Händen des neu gewählten Stadtparlamentes!
Unser Antrag vom 17.11. "Stärkung des lokalpolitischen Engagements" wird auf den nächsten SVV-Termin geschoben und ggfs.modifiziert erneut diskutiert.
Unser "Antrag zur Festigung der Rechtssicherheit in der Wohnanlage Rosenpark" wird geschoben, um dem Bürgermeister die
Möglichkeit einzuräumen, die den Stadtverodneten nicht bekannten Gutachten über die Möglichkeiten der Geschosszahl-Reduzierung (in komprimierter Fassung) zur Verfügung zu stellen.
Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:
Der Wahlvorbereitungsausschuss zur Besetzung der Stelle des hauptamtlichen Ersten Stadtrates wird verschoben auf den frühestmöglichen
Zeitpunkt nach den Kommunalwahlen.
Begründung:
Es wird als höchst undemokratisch empfunden, wenn den im März neu zu wählenden Stadtverordneten die Möglichkeit genommen wird, an der
für die Zusammenarbeit von Politik und Verwaltung wichtigsten Personalentscheidung nicht mitwirken zu können.
Fraktion DL/FW-UDS
Jens Hinrichsen
08.12.2020 Offenbach Post Leserbrief
„Ordentliches Geklüngel in den Hinterzimmern“
Zu „Ende einer Ära“ vom 5. Dezember:
Fasst man all die verschiedenen Veröffentlichungen im Dietzenbach-Teil der Offenbach-Post zusammen, drängt sich schon der Eindruck
auf, dass in den oft erwähnten Hinterzimmern ordentlich geklüngelt wurde. Mein Eindruck:
1. Die Bürgermeisterwahl – ganz überraschend und wie geschildert aus Ersparnisgründen vorgezogen von November 2021 (hier wäre mit den
Bundestagswahlen gemeinsam gewählt worden) auf den 14. März 2021 – und zwar ganz kurzfristig vor dem letztmöglichen Termin.
2. Herr Nalbach erklärt Ende einer Ära, die WIR-BfD stellt wegen mangelnder Kandidaten keine Kandidatenliste mehr auf. Erstaunlich,
dass Jens Hinrichsen mit der FW-UDS eine Kandidatenliste zusammen bekommt für die Kommunalwahl. Na ja, dafür treten dann Herr Nalbach und zwei weitere WIR-BfD-Stadtverordnete für den Kreistag an. Ist
ja auch eine politische Tätigkeit. Und dann empfiehlt man der ehemaligen WIR-Wählergemeinschaft, ihre Stimmen der CDU und deren Kandidaten zu geben. Geklüngel in den Hinterzimmern zu unterstellen,
ist dann wahrscheinlich bösartig und unfair!? Dafür erscheint Jürgen Rogg auf der CDU-Kandidatenliste für die Kommunalwahl und erklärt Bereitschaft zur Wiederwahl als Bürgermeister, ordentlich früher
als geplant.
3. Die verbliebenen Parteien haben große Probleme, in den wenigen verbliebenen Wochen vor der Wahl, Kandidaten für die
Bürgermeisterwahl zu nominieren.
4. Diese möglichen Kandidaten – mit oder ohne Chance – haben kaum die Möglichkeit, „Wahlpropaganda“ zu betreiben. Weihnachtszeit,
Silvester, die Corona-Pandemie, Ferien und wahrscheinlich keine öffentlichen Auftritte…
5. Dadurch dass die CDU keinen eigenen Bürgermeisterkandidaten zur Wahl stellt, wird es natürlich spannend bei der Wahl des Ersten
Stadtrats. Wurde hier ausgeklüngelt, dass der Parteivorsitzende der CDU zum Ersten Stadtrat gewählt wird und Dr. Lang, unser gegenwärtiger Erster Stadtrat, sich in der Wirtschaft einen neuen Job
suchen muss?
Norbert Kern
Dietzenbach
17.11.2020
Antrag zur Festigung der Rechtssicherheit in der Wohnanlage Rosenpark
Der Magistrat wird zu folgenden Schritten aufgefordert:
Es wird öffentlich eine klare Aussage getroffen, dass die existierenden nichtöffentlichen Gutachten zum Komplex Rosenpark weder
unter finanziellen noch unter ethischen Aspekten eine Reduzierung der Geschosszahl nahelegen und deshalb eine mögliche Enteignung auch langfristig nicht zu befürchten ist.
Für alle Bürger wird deutlich gemacht, dass neben dem im Grundgesetz zugesicherten Schutz des Eigentums der Passus
„Eigentum verpflichtet“ einen gleichhohen Stellenwert hat und durch entsprechende Maßnahmen eingefordert wird.
Begründung:
Nach dem Brandanschlag Ende Mai wurden die CDU und v.a. Altbürgermeister Gieseler in der Presse wiederholt mit der Anregung zitiert,
über einen Teilrückbau der Hochhäuser zu diskutieren und damit verbunden auch eine Enteignung nicht auszuschließen. Dem entgegen stehen die aus einer nichtöffentlichen Sitzung kolportierten Aussagen
des aktuellen Bürgermeisters Rogg, dass eine Weiterverfolgung dieser Gedanken auch nach Ansicht der Gutachter nicht realistisch wäre.
Für die betroffenen Wohnungseigentümer und Mieter gleichermaßen sind diese widersprüchlichen Aussagen beunruhigend, da
eine langfristige Planung von Eigentums- und Lebensumständen nicht möglich scheint.
Eine wesentliche Ursache für die Entstehung sozialer Brennpunkte wird in der Anonymität der Nachbarschaftsbeziehungen
gesehen, die sich u.a. durch die hohe Fluktuation von Eigentümern und Mietern erklärt. Die anzustrebende Stärkung eines positiven Kiez-Zugehörigkeitsgefühls erreicht man sicherlich nicht durch
populistische Gedankenspiele.
Über den sozialen Missbrauch von Eigentum durch Überbelegung/Mietwucher ist in den politischen Gremien ausführlich gesprochen worden.
Man kann sicherlich immer viele Gründe anführen, warum drastische Maßnahmen nicht oder nur sehr schwer zu exekutieren sind. Es gibt aber auch gute Beispiele von Kommunen (z.B. Hanau, Offenbach), wie
man diesen Hindernissen durch Zusammenarbeit von verschiedenen Behörden und städt. Verwaltungseinheiten entgegenwirken will.
Auch die genannten Städte sind sich der großen Herausforderungen bewusst.
Wichtig ist, dass der Wille zum Durchgreifen für die Bürger erkennbar wird.
Fraktion DL/FW-UDS
Jens Hinrichsen
17.11.2020 Antrag zur Stärkung des lokalpolitischen
Engagements
Der Magistrat wird gebeten, das Engagement der in der Dietzenbacher Lokalpolitik
tätigen Bürgerinnen und Bürger exemplarisch an dem besonders hohen persönlichen Einsatz der aktuellen Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung sowie ihrer Vorgänger zu würdigen. Hierzu sind die
Mittel und ein geeigneter Ort für eine sogenannte Ahnengalerie bereitzustellen.
Begründung:
Das abnehmende Interesse vieler Bürger an lokalpolitischen Themen zeigt sich an der
sukzessive schwindenden Besucherzahl bei Ausschusssitzungen und Stadtverordnetenversammlungen. Auch ohne Corona-Effekt und unabhängig von der politischen Ausrichtung wird es zunehmend schwierig, bei
Freunden, Nachbarn und Bekannten das Interesse für lokalpolitische Verpflichtungen zu entwickeln.
Besonders deutlich wird dies zum Ende der Legislaturperiode, wenn die aktiven Lokalpolitiker
bei den zu erstellenden Kandidatenlisten für die anstehende Kommunalwahl viel Überzeugungsarbeit leisten müssen. Der Hinweis auf Politikverdrossenheit sehr vieler Bürger ist keine allumfassende
Entschuldigung, wir müssen auch Werbung in eigener Sache machen. Und dafür ist die Präsentation des ersten Bürgers eine Selbstverständlichkeit, aber auch nur ein erster Schritt.
Fraktion DL/FW-UDS
Jens Hinrichsen Ismet
Küpelikilinc
14.11.2020
Kommentar zur heutigen Dietzenbach-Seite der Offenbach Post
Wie unter einem Brennglas offenbart sich heute in der Offenbach Post das Trauerspiel der Dietzenbacher Lokalpolitik:
In einem Kommentar wird die v.a. für die Hochhäuser viel zu späte Anti-Corona-Informationspolitik der Stadt kritisiert und in Verbindung mit dem anstehenden Bürgermeister-Wahlkampf gesehen,
die Verwaltungsspitze wird (auch viel zu spät) von der SPD mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde überzogen und der Bürgermeister droht seinerseits mit einer Anzeige,
der Bürgermeister will sich nicht zu seiner möglichen Kandidatur für die von ihm gepuschte Bürgermeisterwahl im März äußern
und quasi als Krönung dokumentiert die WIR-BfD, also die WählerInitiative Rogg, mit ihrem Entschluss, mangels Interessenten nicht mehr bei
Kommunalwahl anzutreten, die kommunale Polit-Verdrossenheit.
Zur späten Reaktion der SPD sollte man wissen, dass die unterlassene Einbindung der Stadtverordneten bei wichtigen Finanzentscheidungen von uns schon vor über acht Monaten in einem Antrag
kritisiert wurde, dann aber nach der Aussage des Bürgermeisters, dass die Transaktionen durch ein Gutachten als HGO-konform bestätigt wären, zurückgezogen wurde. Allerdings gibt es dieses Gutachten
offensichtlich nicht! (siehe auf dieser Seite 10.02. und 20.02.20)
Hinsichtlich des BGM-Wahltermins braucht man nicht viel parteipolitischen Einblick und Verstand, um die erneute Kandidatur von J. Rogg, allerdings mit neuer Parteiausrichtung zu erwarten.
Die kurzfristige Terminsetzung ist sicherlich legal, nach meinem politischen Verständnis aber äußerst unfair gegenüber potentiellen Mitbewerbern, die in der aktuellen Corona-Krise keine Chance
hätten, sich den Wählern vorzustellen. Man könnte es auch als die von vielen Bürgern kritisierte Hinterstubentrickserei sehen, die in keiner Weise das politische Engagement dieser Bürger fördern
wird.
Egal, wer sich der Bürgermeisterwahl stellt und wer gewählt wird, nach all dem, was wir in den letzten Jahren an mangelnder Kooperation in der Informations- und Entscheidungseinbindung erleben
mussten,
für die Freien Wähler gibt es nur ein Ziel für die Kommunalwahlen:
Aufstellung eines starken Teams, um mit ausreichender Fraktionsgröße die Aktivitäten des Bürgermeisters zu kontrollieren und
eigene Vorstellungen umsetzen zu können.
Mit der Erstellung der Kandidatenliste sind wir auf einem guten Weg!
Jens Hinrichsen
14.11.2020
Offenbach Post
Untreue-Vorwurf gegen Bürgermeister: „Das ist Wahlkampfgetöse“
Dietzenbach – Nach der von den Sozialdemokraten Rainer Engelhardt und Jerome Alex eingereichten Fachaufsichtsbeschwerde gegen ihn beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Kreis Offenbach gibt
sich Rathauschef Jürgen Rogg „relativ relaxed“. Er
habe erwartet, dass da noch etwas nachkommt. Man prüfe jedenfalls parallel rechtliche Schritte gegen Engelhardt wegen Ruf- und Geschäftsschädigung. Als Aufsichtsratsmitglied der Stadtwerke – den
Posten hatte Engelhardt in der vergangenen Woche niedergelegt – sei er auch im Nachgang zur Verschwiegenheit verpflichtet, sagt Rogg, der dem Aufsichtsrat vorsitzt, und der den im Raum stehenden
Vorwurf von Untreue „starken Tobak“ nennt. Es gehe immerhin um Geld, was von der Stadt zur 100-prozentigen Tochter geflossen sei.
Vorwürfe gegen Dietzenbacher Bürgermeister: Die Amtspflicht verletzt
Engelhardt und Alex behaupten, es bestehe der berechtigte Verdacht, dass der
Bürgermeister seine Amtspflichten verletzt habe, indem „von ihm im Jahr 2019 nachweislich ein Betrag von 4,5 Millionen Euro aus dem Anlagenfonds der Kreisstadt entnommen wurde und als Darlehen der
Stadtwerke Dietzenbach GmbH gewährt wurde“. Sowohl diese Entnahme als auch die anschließende Darlehensgewährung seien ohne eine Beschlussfassung durchs Parlament erfolgt, schreiben die
Sozialdemokraten in ihrem Brief an Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid und an Landrat Oliver Quilling.
Dietzenbacher Bürgermeister bezeichnet Vorwürfe als „Wahlkampfgetöse“
„Das ist Wahlkampfgetöse, da wird viel aufgewirbelt“, meint Rogg „oder vielleicht sogar eine alte Wunde“ und spielt damit auf den Bürgermeisterwahlkampf 2009 an, als SPD-Mann Engelhardt gegen den
parteilosen Kandidaten unterlegen war. Er erwarte in den kommenden Wochen noch mehr „Schmuddelkram“. Ob er zum dritten Mal antritt, wollte Rogg noch nicht sagen und auch keine Gerüchte kommentieren.
Er werde den Zeitpunkt selbst bestimmen, wann er seine Entscheidung bekannt gebe. Das werde in den kommenden zwei Wochen sein.
(Ronny Paul)
13.11.2020
Offenbach Post
Stadtwerke-Darlehen: Vorwürfe gegen Jürgen Rogg / SPD will Aufklärung
Fachaufsichtsbeschwerde gegen Dietzenbachs Bürgermeister
Wegen Stadtwerke-Darlehen: Die SPD-Stadtverordneten Rainer Engelhardt und Jerome Alex haben eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Jürgen Rogg beim Regierungspräsidium Darmstadt und
beim Kreis Offenbach eingereicht.
Die Diskussion rund um die finanzielle Situation der Stadtwerke Dietzenbach GmbH, bei der die Stadt 100-prozentiger Gesellschafterin ist, hat in den vergangenen Wochen die Gemüter erhitzt und
spitzt sich nun zu.
Dietzenbach – Die SPD-Stadtverordneten Rainer Engelhardt und Jerome Alex haben eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Jürgen Rogg beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Kreis
Offenbach eingereicht. Es bestehe der Verdacht, dass der Rathauschef und gleichzeitig Aufsichtsratsvorsitzende der Stadtwerke seine Amtspflichten verletzt habe. Rogg den Vorwurf zuletzt entschieden
zurückgewiesen.
Kritik hagelte es insbesondere vonseiten der Grünen und der SPD, vor allem ob der Kurzfristigkeit der Entscheidung, der Kommunikation und fehlender Transparenz. Auch hatten die Stadtverordneten
einstimmig den Magistrat aufgefordert, Regularien für das städtische Finanzanlagevermögen zu entwerfen, die einerseits dem Magistrat die nötige Flexibilität sichern und zum anderen die
Zuständigkeiten des Parlaments nicht einschränken sollen.
Kurz nach der Sitzung hatte dann Sozialdemokrat Rainer Engelhardt seinen Rücktritt aus dem Aufsichtsrat der Stadtwerke bekannt gegeben. Mit der Begründung, er sei mit mit der Geschäftspolitik
hinsichtlich der Liquidität nicht einverstanden und könne dies auch nicht weiter verantworten. Zudem wird auf SPD-Initiative ein Akteneinsichtsausschuss eingerichtet (wir berichteten).
Nun legen Engelhardt und der SPD-Fraktionschef Jerome Alex nach. Wie Engelhardt informiert, haben die beiden Stadtverordneten gemeinsam eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Jürgen
Rogg, der dem Stadtwerke-Aufsichtsrat vorsitzt, bei der Regierungspräsidentin in Darmstadt, Brigitte Lindscheid, und bei Landrat Oliver Quilling erhoben.
Sozialdemokraten behalten sich eine Anzeige vor
Grund dafür seien die Vorgänge rund um die bekannten Liquiditätsengpässe und die Handlungsweisen des Rathauschefs. Ihr Ziel sei es, „eine fachliche Aufklärung der Vorgänge vornehmen zu lassen und
gegebenenfalls disziplinarische Maßnahmen einzufordern“. In dem von Engelhardt und Alex unterzeichneten Schreiben, das unserer Redaktion vorliegt, heißt es: „Es besteht der berechtigte Verdacht, dass
der Bürgermeister seine Amtspflichten verletzt hat, da von ihm im Jahr 2019 nachweislich ein Betrag von 4,5 Millionen Euro aus dem Anlagenfonds der Kreisstadt entnommen wurde und dieser Betrag als
Darlehen der Stadtwerke Dietzenbach GmbH gewährt wurde.“ Sowohl diese Entnahme als auch die anschließende Darlehensgewährung seien ohne eine Beschlussfassung durch ein kommunalpolitisches Gremium
erfolgt.
Die beiden Sozialdemokraten vermuten sogar Schlimmeres: Eine strafrechtliche Bewertung dieser Vorgehensweise könnte den Verdacht ergeben, dass es sich bei den geschilderten Vorgängen um Untreue
handelt. In dem Fall müsse die Fachaufsicht aktiv werden. Ausdrücklich bleibe eine Anzeige bei den staatlichen Strafermittlungsbehörden vorbehalten, schreiben die beiden Sozialdemokraten. Auch die
DL/FW-UDS hatte bereits angemahnt, dass das 4,5-Millionen-Euro-Darlehen ohne Zustimmung der Stadtverordneten gewährt wurde und dies nicht konform mit der Hessischen Gemeindeordnung sei.
Für eine Stellungnahme war Bürgermeister Rogg gestern nicht zu erreichen. Jedoch hatte er derlei Vorwürfe bereits vehement vor dem Parlament abgestritten und Richtung Engelhardt gesagt, es tue
weh, wenn ein Aufsichtsratsmitglied behaupte, es habe nichts gewusst. „Ich verwehre mich dagegen, dass es unbekannt war, dass die Stadtwerke aufgrund von Investitionen ein Liquiditätsproblem bekommen
werden.“
Auf Anfrage der SPD hatte es im Nachgang der Parlamentssitzung seitens der Verwaltung geheißen: „Gemäß Richtlinie ist festgelegt, dass der Magistrat die Bewirtschaftung der Finanzmittel in eigener
Verantwortung vornehmen kann. Die endgültige Verwendung der Finanzmittel ist auf die Tilgung von Investitionskrediten sowie für die langfristige Finanzierung künftiger städtebaulicher
Infrastrukturmaßnahmen beschränkt.“ Die kurzfristigen Entnahmen für die Stadtwerke seien als Bewirtschaftungsauftrag an den Magistrat gesehen worden, da die Finanzmittel zuzüglich einer
marktgerechten Verzinsung kurzfristig in den Anlagenfonds zurückgeführt und nicht endgültig entnommen werden. (Lena Jochum und Ronny Paul)
Aufklärung im Sinne der Steuerzahler
ANGEMERKT
Es ist schon starker Tobak, den die Sozialdemokraten Rainer Engelhardt und Jerome Alex auf den Tisch legen. Sie nehmen Bürgermeister Jürgen Rogg weiter ins
Kreuzfeuer, werfen ihm Verletzung seiner Amtspflichten vor. Nach Engelhardts Rücktritt aus dem Stadtwerke-Aufsichtsrat folgt nun eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Kreis Offenbach und beim
Regierungspräsidium Darmstadt gegen den Rathauschef und Stadtwerkeaufsichtsratsvorsitzenden. Der hatte bislang jegliche Vorwürfe dementiert. Nun könnte man angesichts der bevorstehenden Kommunal- und
Bürgermeisterwahl einen Schachzug vermuten. Doch weder Engelhardt noch Alex stehen im März zur Wahl. Also eher ein Freistrampeln mit Rundumschlag vor dem Abschied? Oder sind die Vorgänge doch so
schwerwiegend, dass die beiden, wie sie sagen, nicht anders können? Es steht jedenfalls Aussage gegen Aussage. Da ist eine neutrale Untersuchung der Vorgänge rund um die finanzielle Situation der
Stadtwerke und den städtischen Anlagenfonds nicht verkehrt. Auch im Sinne des unwissenden Steuerzahlers. (Ronny Paul)
30.10.2020 37.
Stadtverordnetenversammlung
Die SPD hat die Einsetzung eines Akteneinsichtsausschusses initiiert. Alle Fraktionen werden hierbei beteiligt sein. Die Kreditvergabe der Städt. Betriebe an die Stadtwerke steht im Fokus.
Der von uns eingebrachte Änderungsantrag vom 26.10. 2020 ist leicht modifiziert mit einem gleichorientierten Antrag der SPD kombiniert und zusammen mit den Grünen und SPD eingebracht worden. Nach
intensiver Diskussion wurde er allerdings mehrheitlich abgelehnt. Somit wird der von uns heftig kritisierte Magistratsantrag zu einer kommunalen Kreditbürgschaft umgesetzt. Unsere Kritik
richtete sich vor allem auf die viel zu späte und eingeschränkte Informationsversorgung und wurde auch von mehreren anderen Fraktionen geteilt. Leider schien nicht allen Diskutanten klar zu sein,
dass die viel beschworenen Liquiditätsprobleme der Stadtwerke durch den jetzt umzusetzenden Bankkredit nicht kleiner werden, denn es ist lediglich eine Umfinanzierung.
Dafür ist unser unmittelbar mit den Finanzproblemen zusammenhängende Antrag zur Festlegung von Regularien ... (auch vom 26.10.) einstimmig angenommen worden!
Der kurzfristig eingebrachte Magistratsantrag, die Bürgermeisterwahl vorzuziehen und mit den Kommunalwahlen zusammenzulegen, ist leider mehrheitlich angenommen worden. Die Hinweise auf diverse
Nachteile haben nicht gegriffen und es erweckt den Eindruck, dass durch diesen Überraschungscoup Vorteile für den aktuellen Bürgermeister erreicht werden sollen. Es wird sich Corona-bedingt kaum ein
neuer - v.a. kein parteiungebundener - Bürgermeisterkandidat finden lassen und es ist für die kleinen Fraktionen ohne eigenen Kandidaten äußerst schwierig, sich ausreichend für die Kommunalwahl zu
positionieren, da sich das redaktionelle Interesse und v.a. auch der "Plakatewald" auf die BGM-Kandidaten ausrichten wird und damit die großen Fraktionen mit BGM-Kandidaten einen eindeutigen Vorteil
erlangen.
26.10.2020Antrag zur Festlegung von Regularien für das Finanzanlagevermögen
Der Magistrat wird aufgefordert, für das städtische Finanzanlagevermögen Regularien zu entwerfen und der Stadtverordnetenversammlung zur
Entscheidung vorzulegen, so dass diese neuen Regeln einerseits dem Magistrat die nötige Flexibilität im Verwaltungshandeln sichern und andererseits nicht die Zuständigkeiten der Gemeindevertretung
einschränken.
Eckpunkte hierzu sind:
Rückbesinnung auf die Verwendung des Finanzanlagevermögens für Investitionen und kein konsumtiver Geldabfluss.
Kreditmaßnahmen von erheblichem Umfang nur nach vorheriger Einschaltung der Gemeindevertretung.
Ggfs. Anpassung der Anlagepolitik an volatile
Auszahlungsströme.
Begründung:
Seit der Bildung des Finanzmanagements 2003 mit dem Verkaufserlös der
EVO-Anteile als Einlage war es über viele Jahre eine anerkannte Grundsatzentscheidung, dass diese Mittel ausschließlich für Investitionen eingesetzt werden. Beispiele: Erhöhung der Maingau-Anteile,
DBS-Betreuungsgebäude, Flüchtlingsunterkunft und für die Stadtwerke ein 4,5 Mio. Euro-Darlehn, um die Übernahme desWasserversorgungsnetzes sowie einer
50%igen Beteiligung an der Energieversorgung Dietzenbach GmbH finanzieren zu können. Alle Transaktionen fanden statt auf der Basis von Magistratsvorlagen für die
Stadtverordnetenversammlung.
2018 war ein Paradigma-Wechsel zu registrieren. In einer Magistratsvorlage sollten die Kosten für die
800Jahr-Feier über den Anlagefond finanziert werden und für den Haushalt 2019 sowie auch für den Haushalt 2020 wurde jeweils die Erlös-Lücke (planerisch) durch das Finanzanlagevermögen gefüllt. Also
Konsum statt Investition.
Anfang 2019 wurde vom Magistrat für die Stadtwerke ein auf ein Jahr begrenztes Darlehn über 1,
7 Mio. Euro beschlossen. Ende 2019 wurde dies um ein Jahr prolongiert und zeitgleich ein kurzfristiges Darlehn über 4,5 Mio. Euro geleistet. Beides ist u.E. nicht HGO-konform, da außerplanmäßige
Auszahlungen, wenn nach Umfang oder Bedeutung erheblich, der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedurft hätten.
Die Information mit mehrmonatiger Verzögerung perBericht über das Finanzmanagement ist kein Ersatz.
In der Verbindung dieser Darlehn mit der Entnahme von 4 Mio. Euro für den städt. Haushalt im 3. Quartal
2019 als Maßnahme zur Liquiditätssicherung entsteht für das Finanzanlagevermögen die Sorge, ob nicht durch derartige kurzfristige umfangreiche Maßnahmen die strategische Zielausrichtung überdacht
werden muss. Die hierfür erforderliche Arbeit des Anlagenausschusses wäre dann im Ergebnis (v.a. Aktienquote, Fristigkeit) die Basis für eine politische Entscheidung über den zukünftigen
Handlungsrahmen.
Die aus dem Sondervermögen und von den Städtischen Betrieben an die Stadtwerke vergebenen Kredite von insgesamt 8,5 Mio. Euro zur kurzfristigen
Liquiditätssicherung werden zu marktüblichen Konditionen um sechs Monate prolongiert und lediglich für die von den Stadtwerken geplanten Investitionen wird ggfs. eine Ausfallbürgschaft für die
externe Finanzierung zugesichert.
Die kommenden Monate werden zur Aufarbeitung der Informationsdefizite und Entwicklung eines langfristig
tragfähigen Investitions- und Finanzierungskonzeptes genutzt.
Begründung:
Die Hintergründe für den „kurzfristigen“ Kreditbedarf zur Überwindung von
Liquiditätsproblemen sind nicht geklärt.
Die mangelnde Tilgungsfähigkeit lässt befürchten, dass die im normalen
Geschäftsbetrieb entstandenen Verluste durch die ungewöhnlich lange und dem Anlass nicht adäquate Kreditlaufzeit von 80 Jahren (!) in ihrer Bedeutung nicht die notwendige Aufmerksamkeit erhalten
werden.
Das grundsätzliche Problem des bei weitem zu geringen Eigenkapitals und der damit
verbundenen mangelnden Kreditwürdigkeit zur Außenfinanzierung von Investitionen ist zu lange vernachlässigt worden.
Fraktion DL/FW-UDS
Jens Hinrichsen
29.10.2020
Offenbach Post
„Das fliegt uns um die Ohren“
Ausfallbürgschaft löst eine Diskussion über die finanzielle Situation der Stadtwerke Dietzenbach aus
Von überragender Bedeutung war die vom Magistrat eingebrachte Vorlage einer Zustimmung zu einer kommunalen Ausfallbürgschaft über 10,5 Mio. Euro für die Stadtwerke Dietzenbach GmbH. Obwohl die
schwierige Finanzsituation in der vergangenen Woche in einer nichtöffentlichen Sitzung schon intensiv beraten wurde, kann mann auch nach Sitzungsende die zwischenzeitig aufgestellte Behauptung, dass
jetzt Transparenz hergestellt wäre, in keiner Weise bestätigen. So konnte oder wollte der Bürgermeister, der gleichzeitig Kämmerer, Vorsitzender der Betriebskommission und Aufsichtsratvorsitzender
der Stadtwerke ist, nicht erklären, wieso innerhalb von weniger als zwei Jahren ein Finanzbedarf von über acht Mio. Euro zur Überbrückung von "Liquiditätsproblemen" entstehen konnte. Offen bleibt
auch die Frage der alleinigen Kompetenz des Magistrates für die Bereitstellung von 6,2 Mio. Euro aus dem Sondervermögen (siehe auch unsere Anmerkungen vom 10. und 20. 2. 2020 auf dieser Seite)
und welches Regelwerk für die Kreditvergabe von zwei Mio. Euro durch den Eigenbetrieb an die Stadtwerke genutzt/ignoriert/missbraucht wurde.
Unsere Fraktion wird in den nächsten Tagen einen Änderungsantrag zur Magistratsvorlage stellen und den Antrag vom Februar unter dem Aspekt der alarmierenden aktuellen Situation erneut in die SVV
einbringen.
01.10.2020
Offenbach Post
Parlamentarier wollen Transparenz
Stadtwerke müssen künftig jeweils aktuellen Geschäftsbericht vorlegen
Dietzenbach – Für mehr Transparenz hinsichtlich der Geschäfte der Stadtwerke haben die Stadtverordneten in ihrer letzten Sitzung gesorgt. CDU, FDP, AfD und Artus Rosenbusch
folgten einem Antrag der DL/FW-UDS, der den Magistrat auffordert, künftig zu veranlassen, dass der jeweils aktuelle Geschäftsbericht der Stadtwerke veröffentlicht wird. Und zwar „in geeigneter Form“,
also etwa in der Presse oder auf der Webseite des Unternehmens, sodass auch interessierte Bürger die Informationen nachvollziehen können. Dagegen gestimmt hatten die SPD und die Grünen, enthalten
hatten sich WIR-BfD und Linke.
Die Stadtwerke seien nicht nur wegen ihrer Aufgaben in der Daseinsvorsorge, etwa der Müllentsorgung oder der Wasserversorgung, von Bedeutung, sondern auch hinsichtlich der Auswirkungen auf den
kommunalen Haushalt, hatte Jens Hinrichsen, Fraktionsvorsitzender der DL/FW-UDS, den Antrag begründet. Entsprechend notwendig seien die Unternehmensdaten für politische Entscheidungen, vor allem die
Zukunft betreffend.
Dabei sei auch der Beteiligungsbericht, den die Stadt aufgrund der Hessischen Gemeindeordnung vorlegen muss, keine Hilfe, stellte Hinrichsen fest. Zwar soll der Report einen Überblick geben über die
wirtschaftliche Lage aller Unternehmen, an denen die Kommune beteiligt ist. Das sind in Dietzenbach unter anderem die Stadtwerke, der Eigenbetrieb „Städtische Betriebe“, die Energieversorgung
Dietzenbach (EVD), die für die Fernwärme zuständig ist, und die Wohnungsgesellschaft, zu der schwerpunktmäßig Wohnungen im Spessartviertel gehören. Doch der letzte auf der Internetseite der Stadt
veröffentlichte Beteiligungsbericht stammt aus dem Jahr 2017. „Und das ist bereits Geschichte“, sagte Hinrichsen. Dies gelte umso mehr, da auch über Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
aktuell nicht informiert werde. Zudem seien fünf Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung im Aufsichtsrat der Stadtwerke überhaupt nicht vertreten, „das ist ein großes Manko“, so Hinrichsen.
Bereits seit einiger Zeit stehen die Stadtwerke wegen eines hohen Finanzbedarfes in der Kritik. So hatte der DL/FW-UDS-Chef im Haupt- und Finanzausschuss gefragt, wann die von der Stadt dem
Unternehmen zur Verfügung gestellten sechs Millionen Euro zurückfließen, worauf Bürgermeister Jürgen Rogg ankündigte, das Geld werde noch in diesem Jahr wieder in das Sondervermögen eingebracht.
Ebenso teilte Rogg mit, dass er in Kürze eine „Informationsrunde“ zum Geschäftsstand der Stadtwerke einberufe. Dabei soll die Runde so zusammenkommen wie zuletzt beim Thema Spessartviertel (wir
berichteten), also voraussichtlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit. „Das ist kein akzeptabler Weg“, sagte Hinrichsen auf Anfrage. Das Bestreben seiner Partei werde immer sein, die Öffentlichkeit
so weit wie möglich zu informieren.
VON BARBARA SCHOLZE
25.09.2020 36.
Stadtverordnetenversammlung
Mit unseren Stimmen wurde mehrheitlich entschieden, dass bei dem "Innenohr" durch einen neuen Bebauungsplan eine Wohnbebauung ausgeschlossen wird.
Unser Antrag zum Rosenpark (vom 2.6.20) wurde nach intensiver und nicht nur sachorientierten Diskussion mehrheitlich abgelehnt. Der u.a. eingebrachte Vorwurf, in dem Antrag
selbst keine Lösungen anzubieten, geht dabei ins Leere. Es war ja gerade der vorgeschlagene Ansatz, für die von allen als komplex anerkannte Problematik keine schnellen Lösungen in den Raum zu
stellen, sondern durch die interfraktionelle Diskussion das weitere Vorgehen zu entwickeln und durch einen breiten Konsens zu unterstützen. Die von den ablehnenden Fraktionen vorgeschlagene und nun
entschiedene Vorgehensweise der weiteren Diskussion im Sozialausschuss deckt u.E. nicht die gesamte Breite der Problemfelder ab, aber so sind nun mal Mehrheitsentscheidungen. Wir werden jetzt unsere
Ideen mit konkreten Anträgen einbringen.
Unser Antrag über die zeitnahe Publikation desGeschäftsberichtes der Stadtwerke (vom 1.9.20) wird umgesetzt. Erstaunlich, dass zwei Fraktionen ohne Vertretung
im Aufsichtsrat offensichtlich keinen Informationsbedarf haben und den Antrag nicht unterstützten.
Anmerkung: Da das Thema Rosenpark uns wichtig ist und eine Ausstrahlung auf viele Aspekte des kommunalen Lebens hat, werden Presseartikel, Fakten, Thesen und Anträge auf einer neuen Seite
gebündelt => Spessartviertel/Rosenpark
16.09.2020
Haupt- und Finanzausschuss
Vom BGM wurde als Ergebnis des „Blickes in die Glaskugel“ mitgeteilt, dass in Konsequenz der Corona-Auswirkungen der Haushalt für 2020 bei - 2 Mio. Euro liegen wird. Die von mir angebrachte
harsche Kritik über die im Vergleich zu den detaillierten Abweichungsanalysen benachbarter Kommunen äußerst dünne Information wurde von den anderen Kollegen nicht geteilt.
Auf Nachfrage bestätigte der BGM die im Zuge der Abstimmung zum Haushalt 2020 getroffene Aussage, dass das Sondervermögen noch in diesem Jahr durch Rückführung von Liquiditätskrediten durch die
Stadtwerke um 6 Mio. Euro gestärkt wird (vgl. 7.5.20)
Unser erneut eingebrachter Antrag zu dem Komplex Rosenpark (vgl. 2.6.20) wurde kontrovers diskutiert. Die von mehreren Fraktionen vertretene Meinung, dass man gegen den problematischen
Verwalter-/Eigentümer-Mix keine juristische Handhabe hätte und man kein weiteres Gremium benötigte, sondern das Thema zukünftig im SOKI als Standard-TOP behandelt werden könnte, wird von unserer
Fraktion nicht geteilt. Dicke Bretter sind eben nicht leicht zu bohren und deshalb wird die Kapitulation vor der komplexen Problematik unserem Auftrag als Stadtverordnete nicht gerecht.
Unser Antrag vom 1.9.20 über die Gewährleistung aktueller Informationen der Stadtwerke fand erstaunlicherweise selbst bei nicht allen Fraktionen, die mangels Mandat im Aufsichtsrat nicht aktuell
informiert werden, eine Zustimmung.
Nachträgliche Ergänzung: Zum Thema Rosenpark wurde wiederholt auf eine nichtöffentliche SItzung mit den Fraktionssprechern verwiesen, dies aber wegen der Vertraulichkeit nur in
Andeutungen, die entsprechend nicht für alle Anwesenden nachvollziehbar waren. Nun soll laut BGM auch zu dem Thema des außerordentlich hohen Finanzbedarfes der Stadtwerke eine
nichtöffentliche Sitzung stattfinden. Dadurch entsteht die Gefahr, dass aufgrund der Unsicherheit, was nun aus diesen Runden tatsächlich an schützenswerten Punkten nicht publik gemacht werden
darf, die Gesamtthematik nicht mehr deutlich in öffentlicher Diskussion ausgetragen wird. Unser Bestreben wird auch weiterhin sein, weitestmöglich die Öffentlichkeit zu informieren. Kritische Aspekte
können jederzeit im nichtöffentlichen Teil von Aussschusssitzungen behandelt werden. Dadurch entfällt außerdem das Risiko, durch zusätzlich notwendige Termine nicht alle Fraktionen einbinden zu
können.
01.09.2020
Antrag zur Veröffentlichung der SWD-Geschäftsberichte
Der Magistrat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass der jeweils aktuelle
Geschäftsbericht der Stadtwerke Dietzenbach GmbH nach Billigung seitens des Aufsichtsratesund Bestätigung durch die Gesellschafterversammlung
für alle Stadtverordneten und auch für interessierte Bürger in geeigneter Form – wie z.B. Presse, Website der SWD - veröffentlicht wird.
Begründung und Erläuterung:
Die Bedeutung der Stadtwerke ist sowohl mit Blick auf die Daseinsvorsorge (Müllentsorgung, (Ab-)Wasser) als auch
hinsichtlich der Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt von überragender Bedeutung. Um dies bei den politischen Entscheidungen hinreichend werten und berücksichtigen zu können, ist ein
Beteiligungsbericht, der mit einjähriger Verzögerung veröffentlicht wird, keine Hilfe. Dies gilt umso mehr, als über Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung nicht informiert wird. Dieses
Manko ist durch die fehlende Präsenz von fünf Fraktionen im Aufsichtsrat besonders schwerwiegend!
Das Bürgerinteresse zeigt sich an den Rückfragen, wie sie nach Presseveröffentlichungen über Präsentationen der
Geschäftsberichte benachbarter Gemeinden zu registrieren sind.
Ergänzend sei auf die Anträge unserer Fraktion (18/0612/DL/FW-UDS und vor allem aktuell zum Haushalt 2020 (als Anlage)) hingewiesen, die die Sorge um eine transparente
und fachgerechte Aufgabenzuordnung und die damit verbundenen finanziellen Unsicherheiten unterstreichen.
Fraktion DL/FW-UDS
Jens Hinrichsen
Anlage: Änderungsantrag zum Haushalt 2020
Anlage:
An
14.04.2020
die Stadtverordnetenvorsteherin der
Kreisstadt Dietzenbach
Antrag zu Haushaltssatzung, -plan 2020/2021
Invest-Nr. 90 AKTIVA
Die SVV möge beschließen:
Die geplante Erhöhung des Eigenkapitals der Stadtwerke Dietzenbach GmbH wird nicht
umgesetzt.
Begründung und Erläuterung:
Die Unterlassung schafft weitere dringend notwendige Liquidität (765.910 €) für das laufende
Jahr.
Auch wenn die Eigenkapitalquote der SWD erhöht werden sollte, sind auch die Grenzen für das
eigenständige Handeln des Aufsichtsrates nicht unendlich. Bevor die über mehrere Jahre vorgesehene EK-Erhöhung zu Lasten der Liquidität des städtischen Haushaltes umgesetzt wird, sollten alle
Stadtverordneten sich über Notwendigkeit und Tragweite einer solchen Entscheidung im Klaren sein:
·Wodurch entstehen im Invest-Volumen der SWD die enormen
Steigerungen von über 85% in zwei Jahren und wie könnte dies ggfs. gestreckt werden?
·Welche Begründung rechtfertigt den Kauf eines Grundstücks
für den Wertstoffhof, der dem Management der Städtischen Betriebe unterliegt?
Fraktion DL/FW-UDS
Jens Hinrichsen
08.07.2020
Offenbach Post: Leserbrief
"Einfach entsetzlich"
ZurNicht-ÖffnungdesWaldschwimmbads:
So mancheswurdebesprochen,diskutiertund auchimVorfeldder Entscheidunggeschrieben.Es wurdefriedlichdemonstriertvorderEntscheidungdesStadtparlamentsund es geschahdoch!Wochenlangkonntenvor allem Familienmit ihrenKindernin relativkleinenMietwohnungendas HauskaumverlassenunddenKindern,die Schul-undKita-Verbothatten,überhauptnichtsbieten. Und dannwurdenall diefürchterlichenBestimmungen aufgrund der Pandemiegelockert.Die etwasWohlhabendenkonntenwiederindie
Restaurants,Kinderkonnten wiederin Grüppchenundzumindestzeitweisewiederin die Schule.Die Sommerferienkamenheran.Undvorallemdie wenigerprivilegiertenFamilienfreutensichschonauf unserwunderbares Schwimmbad. Dannentscheidendie gewähltenBürgervertreterdagegen– gegenetwasSpaßfür
die Jugendunddie Familien,gegenErholungvon den schlimmen WochenundTagen.Die Begründung:Es gibt keinGeld,und der Aufwandist zu groß,um Sicherheitsregelneinzuhalten.Verdammtnochmal!Die Restaurantswussten,wiedas geht,andereVeranstaltungenwurdenauchwiedergelockert.AuchunserkleinesTheaterhat eineLösunggefunden,zumindestMenschenwiederglücklichzumachen.Einfachentsetzlich!
Besonderstraurigbin ichdarüber,dass die Partei– mitdemSozialen in
ihrendreiBuchstaben,in der ich nochMitgliedbin, – mit stimmte,nichtzu öffnen.Was ging diesenMenschendurchdenKopf?Nur die
Kosten!
Warumhat sich nichteinekleineDelegationaus Dietzenbachin Wiesbadenangemeldet,um dortum einenZuschusszu bitten?Hier werdenzurzeitMilliardenverteilt – auchan Bedürftige undFirmen,die es verdient haben, zu überleben. Da wäreessicherlichmöglichgewesen,denBetrag,derangeblichfehlt,zu bekommen.UndwennJensHinrichsen(DL/FW-UDS)richtignachgerechnet hat,dannginges nichtum290000,sondernvielleicht um 100000 Euro.
Undich wiederhole: Wiegut wärees für unsereStadtgewesen,das Schwimmbadwiederzu öffnen,nachdem,was einigeVerrückte unsererStadtvor Kurzemangetanhaben!Ich weißnicht,ob ichwütendodertraurigsein soll.Ich bin beides!
NorbertKernDietzenbach
03.07.2020
Offenbach Post
„Eine lächerliche Kreisstadt“
Im Netz regt sich Ärger über das geschlossene Waldschwimmbad
> Der aus unserer Sicht wichtigste Tagesordnungspunkt war unser Änderungsantrag vom 18.6.zur schnellstmöglichen Öffnung des Schwimmbades. Von unserer Fraktion wurde die
Entscheidungsvorbereitung kritisiert. Der von uns im HAFI vorgetragene Änderungsantrag mit dem Hinweis auf einen gravierenden Fehler und Nennung der wesentlichen Ergebniskomponenten würde u.E. bei
Schwimmbadöffnung zu einer Ergenisverschlechterung von ca. 70 - 100T€ gegenüber Plan führen und nicht wie von der Verwaltung berechneten rd. 290T€.
Trotz der immer noch hohen Kostenbelastung halten wir es aus sozialpolitischer Sicht für dringend geboten, das Bad zu öffnen.
Statt dies im HAFI-Protokoll aufzunehmen, wurde uns heute, d.h. erst nach acht Tagen und nur sechs Stunden vor Beginn der Sitzungsvorbereitung, lediglich ein HAFI-Protokoll präsentiert mit einer
Gegenrechnung der Verwaltung, die - um es vorsichtig auszudrücken - mehr als nur diskussionswürdig wäre.
Kurzum, die Abstimmung verlief mit großer Mehrheit gegen unseren Antrag und damit bleibt das Dietzenbacher Schwimmbad (als wohl Einziges im Kreis!) in diesem Sommer geschlossen.
> Unserem Antrag gegen die kurzfristige Erweiterung der Kita am Hexenberg (siehe 12.06.) wurde mehrheitlich zugestimmt..
> Unseren Antrag zum Komplex Rosenpark (siehe 2.06.) sowie einen ergänzenden CDU-Änderungsantrag haben wir geschoben. Erstmal wird in einem vom Bürgermeister zusammengesetzten Kreis
(Polizei, Schulen, Kreis, Staatsanwaltschaft etc.) über die aktuellen Vorfälle informiert und diskutiert.
>Die Entscheidung vom 7.05.gegen die Verengung der L3001 mit dediziertem Fahrradweg wurde aufgrund eines SPD-Antrages erneut zur Abstimmung eingereicht und u.a. gegen unsere Stimmen mit sehr
knappen Ergebnis aufgehoben, d.h. es wird jetzt umgesetzt.
20.06.2020
Haupt- und Finanzausschuss
Zu der üblichen Diskussion und Abstimmung des Protokolls der vorhergehenden Sitzung wurde von unserer Fraktion um Ergänzung zu einem Tagesordnungspunkt gebeten, bei dem unsere Begründung zur
Ablehnung des Wirtschaftsplanes der Städt. Betriebe im Protokoll nicht aufgenommen wurde. (siehe Anmerkungen vom 7.5. auf dieser Seite).
Unsere Bitte wurde abgelehnt mit der Begründung, dass in Dietzenbach grundsätzlich nur Entscheidungs- und nicht Wortprotokolle erstellt werden. Der Einwand, dass von dieser Regel sehr wohl schon
häufig abgewichen wurde und es bei wesentlichen Anmerkungen einer Fraktion wichtig wäre, diese per Protokoll auch für die vielen nichtanwesenden Stadtverordneten und Bürger festzuhalten, wurde mit
den tröstlichen Hinweis abgewiesen, dass man ja den Wählern dies auch im Gespräch vermitteln könnte. Da kann man den großen Fraktionen ja nur viel Glück wünschen.
Für unsere Fraktion werden wir ab sofort die aus unserer Perspektive wichtigen Anmerkungen auf unserer Website präsentieren:
Im HAFI vom 18.6. war die (Nicht-)Öffnung des Schwimmbades das zentrale Thema. Der von uns eingebrachte Änderungsantrag wurde zusammengefasst präsentiert mit dem einführenden Bedauern, dass in der
Eile, den Antrag noch vor der Sitzung allen Teilnehmern zur Verfügung zu stellen, ein massiver Fehler eingebaut war. Neu kalkuliert ergäbe dies in Verbindung mit dem modifizierten Ansatz der Städt.
Betriebe (zusätzlicher Verlust gegenüber Plan von rd. 250 T€) einen Verlust von 70-100 T€. Auch das wird von uns als kaum zu ertragen gesehen, da der geplante Verlust für 2020 schon bei 800 T€
liegt. Aber es gibt eben auch Ausnahmesituationen und unter den sozialpolitischen Aspekten der sich aus dem Corona-Effekt ergebenden familiären Anspannungen/Einschränkungen müsste dies akzeptiert
werden. Dies wird noch verstärkt durch Anspannungen im Spessartviertel. Es wurde von unserer Fraktion auch das Bedauern betont, dass die Diskussion nicht viel früher stattgefunden hat und auch die
neue HGO-Regel zur schnellen Entscheidungsfindung in der Corona-Phase nicht genutzt wurde. Selbst bei positiver Entscheidung durch die SVV wird nun durch den dann noch als notwendig erachteten
Vorlauf eine zügige Öffnung nicht realistisch sein.
18.06.2020
Änderungsantrag (Schwimmbad/Corona)
Das Waldschwimmbad Dietzenbach wird schnellstmöglich unter Berücksichtigung des in der Drucksache-Nr.: 18/0944/70
vorgestellten Hygiene-/Betriebskonzeptes für das Publikum geöffnet.
Der Eintrittspreis wird auf 3 Euro festgelegt.
Begründung:
Der sogenannte Wirtschaftsplan unter Punkt 4 der Drucksache unterstellt im Falle der Öffnung zusätzlich zu den „Mehrkosten“ von 170 T€
trotz des um zwei Monate reduzierten Öffnungszeitraumes die gleichen variablen Kosten von 503T€ wie im Plan. Unterstellt man eine zeit- bzw. nachfrageabhängige Entwicklung der variablen Kosten
(deswegen heißen sie ja variabel), so wären für die Corona-Zeit rd. 35% weniger anzusetzen.
Der Eintrittspreis von 3 Euro bedeutet immer noch eine Reduzierung von einem Drittel des bisherigen Preises. Der durch den
Einheitspreis entstehende Aufschlag für die Randzeiten ist argumentativ vertretbar, denn die Alternative wäre die Nichtöffnung und außerdem gibt es Nachbarkommunen, die einen Corona-Aufschlag
einplanen.
Zusammengefasst ergibt es bei Öffnung ein vertretbares Spartenergebnis (vgl. Anlage), das kaum von dem Planergebnis abweicht. Unter
Berücksichtigung der sich durch die Corona-Einschränkungen ergebenden (Reise-) Einschränkungen halten wir es - vor allem mit Blick auf die Dietzenbacher Jugendlichen – für dringend geboten, ein
attraktives Sommerangebot bieten zu können.
Fraktion DL/FW-UDS
Jens Hinrichsen
Anlage zum Änderungsantrag zur Drucksache-Nr.: 18/0944/70
Magistrat-Vorlage
veränderte Prämissen
T€
Plan 2020
Corona
lt. Vorlage
geschlossen
lassen
Corona
Eintrittspreis
2€
Corona
Eintrittspreis
2,5€
Corona
Eintrittspreis
3€
Fixkosten
-
622
-
622
-
622
- 622
- 622
- 622
Variable Kosten *
- 503
- 670
- 100
- 430
- 430
- 430
sonstige Erträge
34
34
34
34
34
34
Umsatzerlöse
220
96
-
96
120
144
Gesamt
- 871
- 1.162
- 688
- 922
- 898
- 874
Prämissen zu variablen Kosten:
Diese setzen sich zusammen aus Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen (150 T€) und Personalkosten (350 T€).
Abzüglich der 100 T€ für Ein-/Auswinterung sind diese Kosten zeit- und/oder nachfrageabhängig.
D.h., dass rd. 35% in Mai/Juni anfallen und entsprechend nicht zu berücksichtigen sind.
ergo setzen sich die variablen Kosten aus 65% von (503 -100) T€ plus Mehrkosten (170T€) zusammen.
DL/FW-UDS, 17.06.20
12.06.2020
Änderungsantrag (Kita 4 Um- und Ausbau)
Der Umbau der Kita am Hexenberg wird verschoben auf frühestens 2021.
Begründung und Erläuterung:
Die Verschiebung schafft die dringend notwendige Liquidität (270.000€) für das laufende Jahr und
öffnet die Chancen, bei neuen Förderprogrammen nicht die gesamte Finanzierung übernehmen zu müssen.
Außerdem ist zur Vermeidung von organisatorischen Problemen die geplante Aufteilung von U3-/Ü3-Gruppen
zu überdenken.
Zur Verdeutlichung: bei 40 U3-Plätzen würden jedes Jahr durchschnittlich 20 Kinder in den Ü3-Bereich
wechseln. Im Ü3-Bereich werden aber durchschnittlich nur 14-17 Plätze frei.
Da die meisten Eltern/Kinder die positive Gruppenbildung aus dem U3-Bereich beibehalten möchten und zusätzlich noch Hexenberg-Eltern ohne U3-Vorlauf
ihre Ü3-Kinder ortsnah betreut sehen möchten, sind Konflikte vorprogrammiert. Und da hilft auch nicht der übliche Hinweis, dass Eltern keinen Rechtsanspruch auf den nächstgelegenen Kita-Standort
haben.
Grundsätzlich sollte es unser Bestreben sein, Angebot und Nachfrage möglichst ortsnah auszugleichen!
Fraktion DL/FW-UDS
Jens Hinrichsen
02.06.2020
Antragzum Komplex
Rosenpark
Der Magistrat wird aufgefordert, die Voraussetzungen
für eine umfassende Behandlung des Themenkomplexes „Rosenpark“ durch die Stadtverordneten zu schaffen.
Dies bedeutet einerseits die Bereitstellung von
aktuellen Informationen zu den relevanten straf- und privatrechtlichen, den finanziellen sowie den sozialpolitischen Aspekten.
Andererseits scheint die Schaffung organisatorischer
Rahmenbedingungen für einen interfraktionellen Arbeitskreises „Rosenpark“ dringend geboten, um für die notwendigen Entscheidungen einen breiten Konsens zu erreichen.
Begründung und Erläuterung:
Die hinterhältigen Krawalle der vergangenen Woche,
die aktuellen Presseartikel über das umfängliche Bunkern von Hehlerware, die jahrelangen gerichtlichen und staatsanwaltlichen Verzögerungen und das inkriminierte Verhalten der Hausverwaltung sowie
die liquiditätsbedrohenden Inkassoprobleme für die Stadtwerke und Städt. Betriebe sind Belege für gewaltige Probleme in Verbindung mit der Wohnanlage Rosenpark. Diese sind zwar Kennern der Szene zum
Teil schon länger bekannt, in der geballten Präsentation aber erschreckend und in ihren nur schwer zu durchschauenden Abhängigkeiten von den immer wieder als Hauptursachen genannten
Problemindikatoren wie z.B. hohe Fluktuation, Überbelegung und einem hohen Anteil bildungsferner und sozialschwacher Einwohner einer schnellen Lösung nicht zugänglich.
Der übergroße Handlungsbedarf ist offensichtlich. Die
Hauptleidtragenden sind die Mieter und Wohnungseigentümer (u.a. städt. Wohnungsgesellschaft), die Versorgungsunternehmen (u.a. SWD, SBD), die Polizei und Feuerwehr. Aber keiner dieser Betroffenen hat einen entscheidenden und ausschließlichen Einfluss auf die ursprünglichen
Problemursachen.
Deshalb müssen Lösungen - ggfs. mit Einbindung
Dritter - von der Politik entwickelt werden. Dass die Zeit drängt, gebietet allein schon die Fürsorgepflicht v.a. gegenüber den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrmitarbeitern und die dringend notwendige
Vermeidung weiteren Imageschadens für die Stadt Dietzenbach.
Fraktion DL/FW-UDS
Jens Hinrichsen
07.05.2020 1.
Sondersitzung nach §51aHGO (Haupt- undFinanzauschuss)
Mit dem wegen der Corona-Krise eingebrachten Gesetz zur Sicherung der kommunalen Entscheidungsfähigkeit ... (§51a Hessische Gemeindeordnung) ist sichergestellt, dass
dringende Angelegenheiten im Ersatz für die Stadtverordnetenversammlung durch den Finanzausschuss entschieden wwrden können. Dies ist heute u.a. zur Beschlussfassung des Haushaltes 2020/2021
geschehen.
> Um den Vorgaben vom Land und Regierungspräsidium genüge zu tun und den eher formalen Akt der Bestätigung eines Haushaltes ohne Corona-Effekte umzusetzen, sind
alle Änderungsanträge von den Fraktionen zurückgezogen worden. Einzig der Antrag, die Grundsteuer nicht zu erhöhen ist verblieben und wurde positiv abgestimmt und wird in den Haushalt
eingearbeitet.
Mit dieser Änderung ist der Haushalt einstimmig angenommen worden.
In kurz gefassten "Haushaltsreden" wurde u.a. darauf hingewiesen, dass die jetzt zurückgezogenen Änderungsanträge in den kommenden Monaten sukzessive von den
Fraktionen eingebracht werden. Als Mittel eines abgestimmten Vorgehens wird der Bürgermeister eine Arbeitsgruppe mit einem Delegierten je Fraktion sowie der Verwaltung und ggfs. externem
Knowhow einberufen. Die wesentlichen Aussagen der DL/FW-UDS zum Haushalt sind schon in den Schreiben vom 10.4. und 1. Mai zu finden => Haushalt
2020/21
Von unserer Fraktion wurde der bisherige totale Widerstand gegen den Zugriff auf das Sondervermögen als Ersatz für die unterbliebene Grundsteuererhöhung aufgegeben,
nachdem der Bürgermeister gestern verkündete, dass mit der Tilgung von Krediten durch die Stadtwerke das Sondervermögen um über 6 Mio. Euro gestärkt wird. Es bleibt allerdings unsere prinzipielle
Ablehnung, Rücklagen für konsumtive Zwecke zu verwenden.
> Ärgerlich ist der zur Entscheidung anstehende Wirtschaftsplan für die Städtischen Betriebe. Er war schon Mitte Dezember erstellt und hätte als integraler Teil
des Haushaltes diskutiert werden müssen! Der Verlust verdoppelt sich (Plan 2019 zu Plan 2020) und die fehlenden finanziellen Mittel, die durch Halbierung des Verlustausgleiches durch die Stadt
entstehen, werden durch "Inanspruchnahme der Kontokorrentkreditlinie" ausgeglichen. So wird der Haushalt der Stadt durch eine jährlich um rund 500 TEUR steigende Verschuldung der Städtischen
Betriebe schön gerechnet. Mit unserer Gegenstimme wurde dem Wirtschaftsplan der Städtischen Betriebe trotzdem zugestimmt.
> Der Entsperrung der Haushaltsmittel für das Projekt L 3001 wurde nicht zugestimmt!
01.05.2020Antrag zur Änderung von Hauptsatzung und SVV-Geschäftsordnung
Die Sonder-Sitzung nach § 51a HGO des Haupt- und Finanzausschusses möge
beschließen:
Bei mangelnden bzw. reduzierten Möglichkeiten der grundsätzlich vorgesehenen Öffentlichkeit werden
Tonübertragungen aus den Stadtverordnetenversammlungen und Ausschusssitzungen ermöglicht.
Die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung können im Internet als Tonübertragung zugänglich gemacht werden. Näheres regelt die Geschäftsordnung der
Stadtverordnetenversammlung.
Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung:
Die Stadtverordnetenvorsteherin/der Stadtverordnetenvorsteher veranlasst eine zeitgleiche Tonübertragung der Redebeiträge im
Internet.Die Tonübertragung ist von der Stadtverordnetenvorsteherin/dem Stadtverordnetenvorsteher zu Beginn der Sitzung anzukündigen.
Begründung und Erläuterung:
Der Ausschluss der Öffentlichkeit von politischen Entscheidungen ist – wo es nur geht – zu vermeiden.
Außerdem dient es auch der aktuellen Information aller Stadtverordneten, da nur ein Drittel der Stadtverordneten an den
Sitzungen teilnehmen kann.
Fraktion DL/FW-UDS
Jens Hinrichsen
04.03.2020 Anfrage an den Magistrat (Wohnanlage Rosenpark)
Zurzeit kursiert unter Wohnungseigentümern der Wohnanlage Rosenpark ein Schreiben mit schweren Vorwürfen gegen die
Verwaltung der Wohnanlage. Dies allein wäre aufgrund der Anonymität des Verfassers nicht weiter zu diskutieren und ist im Übrigen dank der jährlich negativen Presseberichte anlässlich der
Eigentümerversammlungen nicht überraschend.
Die Tatsache allerdings, dass die Verwaltung schon im vergangenen Herbst öffentlich darüber schwadronierte, bei der Stadt
Dietzenbach mit 500.000 Euro im Zahlungsverzug zu stehen, muss auch ohne das anonyme Schreiben, wo von mittlerweile 1 Mio. Euro offener Rechnungen ausgegangen wird, alarmieren.
Einerseits stellen die Stadtwerke inkl. EVD sowie die Städtischen Betriebe jährlich Leistungen von rd. 2,5 Mio. Euro für die
Wohnanlage Rosenpark zur Verfügung. Größere Zahlungsverzögerungen können also deutliche Liquiditätsprobleme für diese Gesellschaften bedeuten.
Andererseits ist die Wohnungsgesellschaft der Stadt Dietzenbach mit rd. 90 Wohnungen in ihrer Verpflichtung gegenüber den
Gesellschaftern, aber auch gegenüber den Mietern dringend angehalten, auf die solide Geschäftsführung der Verwaltung der Wohnanlage zu achten und diese im Verdachtsfall zu überprüfen.
Zu dieser für die Stadt doppelt problematischen Situation folgende Fragen:
Gab es im vergangenen Jahr Zahlungsverzögerungen und wie hoch ist die Summe der derzeit nicht beglichenen Rechnungen der Wohnanlage Rosenpark gegenüber den Stadtwerken sowie den Städtischen
Betrieben?
Wie häufig ist den vergangenen drei Jahren von der Wohnungsgesellschaft Einsicht in die Jahresabrechnung der Wohnanlage gefordert und realisiert worden?
Sind bei der ggfs. durchgeführten Überprüfung gravierende Mängel festgestellt worden und, wenn ja, ist von der Wohnungsgesellschaft eine strafrechtliche Verfolgung beantragt
worden?
Fraktion DL/FW-UDS
Jens Hinrichsen
Und dazu folgende (natürlich) wenig befriedigende Antwort:
20.02.2020
Anfragen an den Magistrat (haushaltsdaten.de)
Im September 2018 ist in einer Vorlage von DL/FW-UDS um Prüfung gebeten worden, inwieweit das von den Hessischen Kommunalverbänden empfohlenes System
zur interaktiven Präsentation der Haushaltsdaten für die Bürger (haushaltsdaten.de) auch für Dietzenbach geeignet sein könnte.
Auf Nachfrage wurde vor zwei Monaten vom Fachbereich erläutert, dass haushaltsdaten.de mit dem sehr geringem Zeitaufwand von 1-2 Stunden aktiviert
werden könne, man aber ein anderes Verfahren vorziehen würde, da dieses schon von der Verwaltung genutzt werde. Die Bereitstellung wurde für den aktuellen Haushaltplan avisiert.
Ich bitte um Beantwortung der Fragen,
warum die Verwaltung trotz des minimalen Zeitaufwandes offensichtlich nicht in der Lage ist, einen positiv entschiedenen Prüfantrag in einem angemessenen Zeitraum umzusetzen
ob nicht doch noch ein Minimalansatz zur Einbindung der Dietzenbacher Bürgerinnen und Bürger in die Diskussion um den Doppelhaushalt 2020/21 möglich ist.
Fraktion DL/FW-UDS
Jens Hinrichsen
20.02.2020 Anfragen
an den Magistrat (Regularien für Finanzanlagevermögen)
Im Zusammenhang mit der Vorlage 18/0891/DL/FW-UDS und der hierzu im Vorfeld der SVV vom 14.02.2020 geführten Diskussion
ergeben sich die folgenden Fragen:
Welchen Inhalt hat die ursprüngliche Magistratsvorlage zur Verwendung des durch den Verkauf der EVO-Anteile entstandenen Sondervermögens bzw. – falls es eine solche Vorlage nicht gab – wo und mit
welchem Inhalt ist eine entsprechende Entscheidung der Gemeindevertretung dokumentiert?
Welchen Inhalt hat das in der Diskussion erwähnte Gutachten, das die Entscheidungsbefugnisse des Magistrates zur unterjährigen Darlehnsvergabe an die Stadtwerke bestätigt?
Wie lauten die Ergebnisse der letzten Sitzungen des Anlageausschusses?
Bei allen drei Fragen wäre die Kopie des jeweiligen Dokumentes hilfreich für die weitere Diskussion.
Highlight war die Präsentation des Doppelhaushaltsentwurfs für 2020/21, über den in den kommenden Ausschusssitzungen
ausführlich zu diskutieren sein wird.
Unsere Anträge vom 21.01.2020 wurden beide mit großer Mehrheit bzw. sogar einstimmig angenommen. Der Eilantrag vom
10.02.2020 wurde nicht eingebracht, sondern wird mit einer Anfrage an den Magistrat abgerundet und - je nach zusätzlichen Erkenntnissen - für die kommense SVV angepasst.
10.02.2020Antrag zur Festlegung von Regularien für das Finanzanlagevermögen
Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, mit Blick auf das städtische Finanzanlagevermögen
Regularien zu entwerfen, die einerseits dem Magistrat die nötige Flexibilität im Verwaltungshandeln sichern und andererseits nicht die Zuständigkeiten der Gemeindevertretung
einschränken.
Eckpunkte hierzu sind:
Rückbesinnung auf die Verwendung des Finanzanlagevermögens für Investitionen und kein konsumtiver Geldabfluss.
Kreditmaßnahmen von erheblichem Umfang nur nach vorheriger Einschaltung der Gemeindevertretung.
Ggfs. Anpassung der Anlagepolitik an volatile
Auszahlungsströme.
Begründung:
Seit der Bildung des Finanzmanagements 2003 mit dem Verkaufserlös der EVO-Anteile als Einlage
war es über viele Jahre eine anerkannte Grundsatzentscheidung, dass diese Mittel ausschließlich für Investitionen eingesetzt werden. Beispiele: Erhöhung der Maingau-Anteile, DBS-Betreuungsgebäude,
Flüchtlingsunterkunft und für die Stadtwerke ein 4,5 Mio. Euro-Darlehn, um die Übernahme des Wasserversorgungsnetzes sowie einer 50%igen Beteiligung an der Energieversorgung Dietzenbach GmbH
finanzieren zu können. Alle Transaktionen fanden statt auf der Basis von Magistratsvorlagen.
2018 war ein Paradigma-Wechsel zu registrieren. In einer Magistratsvorlage sollten die Kosten
für die 800Jahr-Feier über den Anlagefond finanziert werden und für den Haushalt 2019 wurde die Erlös-Lücke (planerisch) durch das Finanzanlagevermögen gefüllt. Also Konsum statt
Investition.
Zeitgleich wurde Ende 2018 für die Stadtwerke ein Investitionsdarlehn über 1, 7 Mio. Euro und
ein Jahr später die Prolongation dieses Darlehns sowie ein kurzfristiges Darlehn über 4,5 Mio. Euro geleistet. Beides ist u.E. nicht HGO-konform, da außerplanmäßige Auszahlungen, wenn nach Umfang
oder Bedeutung erheblich, der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedurft hätten.Die Information mit mehrmonatiger Verzögerung per Bericht über das Finanzmanagement ist kein
Ersatz.
In der Verbindung dieser Darlehn mit der Entnahme von 4 Mio. Euro für den städt. Haushalt im
3. Quartal 2019 als Maßnahme zur Liquiditätssicherung entsteht für das Finanzanlagevermögen die Sorge, ob nicht durch derartige kurzfristige umfangreiche Maßnahmen die strategische Zielausrichtung
überdacht werden muss. Die hierfür erforderliche Arbeit des Anlagenausschusses wäre dann im Ergebnis (v.a. Aktienquote, Fristigkeit) die Basis für eine politische Entscheidung über den zukünftigen
Handlungsrahmen.
Fraktion DL/FW-UDS
Jens Hinrichsen
21.01.2020
Antrag (Vermeidung der Zweckentfremdung von Wohnraum)
Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, die der Zweckentfremdung von Wohnraum entgegenwirken.
Begründung:
Informationen im Internet zeigen, dass in Dietzenbach, wie in den meisten anderen Kommunen, Wohnungen zimmerweise oder als Einheit für die
Kurzzeitvermietung angeboten werden. Solange dies auf gewerblicher Basis geschieht oder die Wohnung weiterhin von den Wohnungsbesitzern bewohnt wird (z.B. airbnb) wird dies allgemein als unkritisch
eingestuft.
Sobald allerdings Wohnungen quasi-gewerblich dem Wohnungsmarkt entzogen werden, ist das eine Zweckentfremdung, die bei der aktuell knappen
Wohnungssituation nicht hingenommen werden kann. Besonders belastende Situationen für die Nachbarschaft können durch die intensive Zweckentfremdung als „Monteurzimmer“ entstehen, wo durch Busse und
Kleintransporter massive Parkprobleme entstehen.
Fraktion DL/FW-UDS
Jens Hinrichsen
21.01.2020
Antrag zur Gewährleistung wesentlicher Informationen
Der Budgetbericht wird um eine Liquiditätsinformation erweitert, allen Stadtverordneten zur Verfügung gestellt und in der
Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gebracht.
Begründung:
Die von den Bürgern/Bürgerinnen gewählte Stadtverordnetenversammlung trifft bekanntlich als oberstes Organ der Stadt die
wichtigen Entscheidungen und überwacht die gesamte Verwaltung. Das gilt für alle Stadtverordneten!
Bei allen wichtigen Entscheidungen - sei es der durch den Haushalt dokumentierte Gestaltungswille oder sei es die
Formulierung von Satzungen und Vorschriften – sind die finanziellen Rahmenbedingungen und Konsequenzen von überragender Bedeutung.
Für die Gestaltung des Haushaltes ist zwar der Haupt- und Finanzausschuss federführend zuständig, aber alle
Stadtverordneten haben mit der Stimmabgabe auch formal ihre Verantwortung für die wesentlichen sachlichen und finanziellen Entscheidungen des Planungszeitraumes wahrgenommen.
Die Überwachung der Verwaltung – und hier geht es v.a. um die Kontrolle der Zielerreichung – beschränkt sich ausschließlich
auf den Haupt- und Finanzausschuss. Die Mehrzahl der Stadtverordneten wird (zumindest formal) nicht eingebunden.
Diese mangelnde Einbindung aller Stadtverordneten in die Überwachung der Verwaltung birgt das Risiko von
Fehlentscheidungen. Dieses kann mit der geforderten Bereitstellung des Budgetberichtes für alle Stadtverordneten leicht vermieden werden.
Die Bedeutung der unterjährigen Berichterstattung für alle Stadtverordneten steigt übrigens noch mit der Verabschiedung
eines zweijährigen Haushaltes.
Fraktion DL/FW-UDS
Jens Hinrichsen
15.01.2020
Offenbach Post
Umfangreiches Zahlenwerk
Jens Hinrichsen präsentiert Gemeindestatistik – „Ich will Neugierde schaffen“
>Wichtigster TOP war die Entscheidung zur L3001 (vom Wappen- bis Rathaus-Kreisel). Unser Änderungsantrag (siehe 28.11.)
fand leider keine Mehrheit. Gleiches gilt für den Antrag der CDU, die v.a. gegen die Kreisellösung bei der Rodgau-Kreuzung argumentierte. Beiden Anträgen fehlten leider wenige Stimmen. So wird jetzt
die vom Magistrat eingebrachte "abgespeckte" Version aus dem Bau-Ausschuss mit Verengung auf eine Fahrspur, einen Fahrradstreifen und einem provisorischen Kreisverkehr an der Rodgau-Kreuzung zu
realisieren sein. Der Hinweis auf mittelfristig mindestens 500.000 Euro Mehrkosten ließ die Mehrheit unberührt. Auch die Tatsache, dass wir zwar zu dem Thema eine Bürgerversammlung machten, die
Bedenken und Anregungen in der Magistratsvorlage aber keinerlei Berücksichtigung fanden, ist u.E. äußerst befremdlich.
08.11.2019
31. Stadtverordnetenversammlung
> Der Vorlage des Magistrates "Beschluss zur Einleitung des Verfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan
gemäß § 12 (2) BauGB zur Entwicklung des Wohnquartiers 'Die Hainäcker" wurde mit großer Mehrheit zugestimmt.
> Das Projekt L 3001: radverkehrsfreundliche Umgestaltung der L 3001 wurde aufgrund der für den 20.11. angekündigten Bürgerversammlung zu gleichem
Thema geschoben.
> zu dem TOP "Beschlussfassung über den Jahresabschluss der Kreisstadt Dietzenbach zum 31. Dezember 2016und Entlastung des
Magistrats" gab es (wie schon in der 30. SVV-Sitzung für des Jahr 2015) lediglich die Wortmeldung unserer Fraktion. Dabei wurde die Vorgehensweise des Kämmerers bei der Veröffentlichung von
Vorlage und Bilanz sehr deutlich kritisiert. Wenn in der Vorlage auf wesentliche finanztechnische Maßnahmen nicht hingewiesen wird und Bilanzdaten nicht mit dem Prüfbericht der Revision des Kreises
übereinstimmen, dann enstehen große Zweifel, ob der Kämmerer und Bürgermeister an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit den Stadtverordneten interessiert ist. Obwohl es bei diesem TOP um die
Entlastung des Magistrates ging, hat der Bürgermeister (genau wie schon in der vorgehenden SVV-Sitzung zur Entlastung für das Jahr 2015) zu dem Wortbeitrag den Sitzungssaal verlassen. Tja, so ist das
mit dem lokalpolitischen Stil in Dietzenbach.
28.11.2019
Änderungsantrag zum Projekt L 3001
Der oben genannten Magistratsvorlage wird eine Studie vorgeschaltet mit dem Ziel, das Thema Kanalsanierung in seiner Problematik, den Lösungsmöglichkeiten und
finanziellen Konsequenzen für die Stadtverordneten transparent zu machen. Ein Ingenieurbüro mit der Fachausrichtung Kanalsanierung ist ggfs. einzubinden.
Die in der Bürgerversammlung angesprochenen Aspekte des Fahrradverkehrs – v.a. Rad-/Gehweg und Fahrrad im Kreisverkehr – sollen in der anschließenden vertiefenden
Entwurfsplanung eine deutliche Berücksichtigung erhalten.
Begründung:
Beginnend mit dem Antrag von 2015 zur Mittelfreigabe für das Planungskonzept für den Umbau der L 3001 bis zu dem aktuellen
Bericht zur radverkehrsfreundlichen Umgestaltung der L3001 vor drei Monaten war die Kanalsanierung kein Thema. Wenn jetzt in der aktuellen Vorlage ausführlich über die unumgängliche offene Sanierung
der Kanäle, den Schutz vor urbanen Sturzfluten und mögliche technischen Maßnahmen gesprochen wird, dann hat sich offensichtlich der Fokus verschoben und die Gesamtthematik ist noch komplexer
geworden. Da reicht es nicht, dies mit dem Satz „die Notwendigkeit zu sanieren ist unbestritten“ abzuhandeln. Hier ist Klarheit für die Stadtverordneten gefordert und es mag bezweifelt werden, ob das
zusätzliche Thema Kanalsanierung in all seinen Facetten von einem Verkehrsplanungsbüro mit der notwendigen Expertise erledigt werden kann.
Wenn man die Beiträge aus der Bürgerversammlung revue passieren lässt, wird offensichtlich, dass auch ambitionierte Fahrradfahrer
ihren Sicherheitsbedarf mit der sogenannten Vorzugsvariante nicht erfüllt sehen. Vor allem die Streckenführung neben der Fahrbahn (im Idealfall mit getrenntem Rad- und Gehweg) sollte als Variante
ausführlich erörtert werden.
Fraktion DL/FW-UDS
Jens Hinrichsen
27.09.2019
30. Stadtverordnetenversammlung
> Die Vorlage der Verwaltung zur radverkehrsfreundlichen Umgestaltung der L 3001 (nur Abschnitt Nord!) wurde
nach kontroverser Diskussion mehrheitlich angenommen. Der Änderungsvorschlag der CDU, zuerst aktuelle Fahrradstatistken zu erstellen, wurde u.a. von uns abgelehnt. Bei schlechter
Fahrradverkehrstauglichkeit einer Straße würden Statistiken zu den falschen Schlüssen führen. Es ist letztendlich vor allem eine politische Entscheidung, ob wir den ÖPNV und Fahrradverkehr fördern
wollen.Und für die weiteren Entscheidungen zur L3001 wird hoffentlich von allen Fraktionen auch die begrenzte finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt hinreichend berücksichtigt.
> Der Entlastung des Magistrates für das Jahr 2015(!) wurde mit Enthaltungen zugestimmt. Wir haben dagegen gestimmt, weil in der Vorlage trotz Nachfrage in
der für das Eigenkapital wesentlichen Kumulierung der Jahresfehlbeträge eine Lücke von über 30 Mio. € nicht erläutert wurde. Außerdem sind unter den Stichworten Erbpachtvertrag SC Steinberg,
Abberufung und "handverlesene" Bestimmung des neuen Aufsichtsrates sowie der mangelnden Einflussnahme auf die Preisgestaltung der Fernwärme nicht akzeptable Vorgänge dem Jahr 2015
zuzuordnen.
> Der Erhöhung der Kita-Gebühren wurde bei gesplittetem Votum unserer Fraktion mehrheitlich zugestimmt.
> Der Antrag "Hessisches Plädoyer für ein solidarisches Zusammenleben" wurde nach einer unwürdigen Diskussion als Konsequenz der Forderung der SPD nach
namentlicher Abstimmung (im Gegensatz zur Entscheidung des Ältestenrates) von der Stadtverordnetenvorsteherin zurückgezogen.
30.08.2019
29. Stadtverordnetenversammlung
> Die Bürgermeistervorlage „Projekt L 3001: radverkehrsfreundliche Umgestaltung der L 3001“ wurde nicht behandelt.
Dadurch bleibt jetzt für alle Fraktionen die notwendige Zeit, um das Projekt mehr als bisher auch unter dem Aspekt der angespannten finanziellen Situation zu diskutieren.
> Unserem Änderungsantrag zum Bauprojekt auf dem Forsthaus-Grundstück (siehe Eintrag 17.5.) wurde mit großer Mehrheit
zugestimmt.
> Unser Antrag zur Gewährleistung wesentlicher Organaufgaben (siehe Eintrag vom 5.8.) wurde leider mit großer Mehrheit
abgelehnt. Die in der Aussprache getroffene Beurteilung, dass die Informationsbereitstellung zum Thema Haushaltbewilligung (und damit auch zur Planung des nächsten Haushaltes inklusive anstehender
Investitionen) „hundsmiserabel“ sei, wurde mit Empörung als wiederholte Beleidigung der Verwaltung kritisiert.
Dazu im Nachgang und mit etwas mehr Gelassenheit folgende Anmerkung: Die drastischen Äußerungen zur mangelnden
Bereitschaft, Informationen zu liefern und über mögliche Konsequenzen zu diskutieren, richtet sich ausschließlich an die verantwortlichen Dezernenten!
Und wenn Stadtverordnete neben ihrem beruflichen Engagement keine Zeit für (scheinbare) Details haben, müsste doch eine
komprimierte Informationsaufbereitung im Sinne aller Fraktionen sein. Die Entscheidung der Stadtverordneten bestätigt dies leider nicht.
Spätestens beim kommenden Haushalt sollte keiner über Informationsdefizite klagen, wenn wir
zur Erreichung einer planerischen Null erneut an das „Tafelsilber“ rangehen müssen.
15.08.2019 Demografischer Wandel in
der Kommune. Beispiel Dietzenbach:
Erstmals sind im vergangenen Jahr die Einwohnerzahlen für Dietzenbach rückläufig gewesen.
Das mag ein „Ausrutscher“ sein, man sollte aber mit Blick auf den viel diskutierten demografischen Wandel intensiver
darüber nachdenken, welche Möglichkeiten es gibt, die aktuelle Situation richtig, d.h. handlungsorientiert beschreiben zu können und vor allem auch, wie der zu erwartende Wandel möglichst gut
eingeschätzt und in seinen Chancen und Risiken gewürdigt werden kann.
Natürlich ist die Einwohnerzahl allein für die verschiedenen Interessengruppen nicht ausreichend. So sollte die Politik
sowohl mit Blick auf die zu erwartenden Steuer- und Gebühreneinnahmen als auch mit Ausrichtung auf die zu planenden Investitionen altersgruppenspezifische Informationen auswerten können. Zum Beispiel
ermöglicht nur eine klare Einschätzung der zu erwartenden Kinderzahl im Vorschulalter Hinweise über den zu planenden Mitarbeiter- und Invest-Bedarf, für die wachsende Zahl von Einwohnern im
Rentenalter gilt Entsprechendes und für die große Gruppe der Bürger im beschäftigungsfähigen Alter müssen (in Verbindung mit den Pendlerdaten) die notwendigen Maßnahmen in der
Verkehrsinfrastruktur ableitbar sein.
Entsprechende Perspektiven ergeben sich für andere Interessengruppen wie z.B. Handel und Gewerbe, Vereine und
Kirchen.
Für Prognoseansätze müssen die vier entscheidenden Faktoren für die Veränderung der Einwohnerzahl bekannt sein:
Zahlen der Geburten, Todesfälle sowie Zuzug und Wegzug.
Allerdings sagt auch eine differenzierte, aber nur stichpunktbezogene Betrachtung nichts über zu erwartende Trends aus.
Erst die zeitliche Entwicklung sowie der Vergleich mit regionalen Aggregaten (Kreis, Hessen) und Nachbarkommunen schafft die Orientierung über die eigene Position.
Grundsätzlich sind alle Informationen vorhanden und auch differenziert aufgearbeitet. Die Details für Dietzenbach sind
abgeleitet aus den Daten des Einwohnermeldeamtesund der Vergleich mit anderen Kommunen ist in
Übersichten ableitbar aus der Hessischen Gemeindestatistik. Nimmt man die Abweichungen der
verschiedenen Datenquellen, wie sie z.T. aus dem Zensus2011 zu erklären sind, in Kauf (Besseres gibt es aber auch gar nicht), dann hat man eine gute Datengrundlage.
Leider greift hier der Spruch vom Wald und den vielen Bäumen. Für einen schnellen Überblick braucht es eine komprimierte
Sicht. Eine vergleichende Übersicht der wesentlichen Demografie-Indikatoren könnte dies in Kombination mit den Informationen aus einer kommunalen Einwohner-Pyramide leisten. Wobei die Alterspyramide
schon längst keine Pyramide mehr ist, sondern manche es schon als Urne oder als Pilz bezeichnen.
Für die Qualität von Prognosen gilt unabhängig vom Thema, also egal ob es um die Bevölkerungsentwicklung, die Nachfrage
nach Konsumgütern oder z.B. den DAX geht, die ewige Diskussion, ob man allein aus der Historie der spezifischen Statistik Prognosen ableiten kann. Die Alternative oder eine Ergänzung wäre die Analyse
und Einschätzung der wesentlichen Einflussfaktoren. Für die zukünftige Einwohnerzahl einer Kommune sind dies der verfügbare Wohnraum, das Angebot an attraktiven Arbeitsplätzen, von sozialen
Einrichtungen, Freizeitmöglichkeiten und die Infrastruktur.
Fazit: Die unmittelbare Statistik ist notwendig, aber man muss immer auch weiterdenken!
Für Dietzenbach ergibt sich im aktuellen Vergleich zum Landkreis Offenbach und Hessen sowie im zeitlichen Vergleich
von 2001 zu 2017 folgendes Bild:
Indikatoren zum demografischen Wandel:
2017
Dietzenbach
Offenbach, LK
Hessen
Bevölkerung (Anzahl)
34.055
351.692
6.243.262
Relative Bevölkerungsentwicklung seit 2011 (%)
6,3
5,3
4,2
Relative Bevölkerungsentwicklung 2012 bis 2030 (%)
5,9
4,9
1,8
Geburten (je 1.000 Ew.)
12,1
9,8
9,4
Sterbefälle (je 1.000 Ew.)
7,6
9,7
10,4
Natürlicher Saldo (je 1.000 Ew.)
4,4
0,0
-1,0
Zuzüge (je 1.000 Ew.)
87,4
62,6
41,0
Fortzüge (je 1.000 Ew.)
82,9
53,1
32,2
Wanderungssaldo (je 1.000 Ew.)
4,5
9,5
8,9
Familienwanderung (je 1.000 Ew.)
13,7
18,4
12,9
Bildungswanderung (je 1.000 Ew.)
17,9
23,3
35,1
Wanderung zu Beginn der 2. Lebenshälfte (je 1.000 Ew.)
-4,10
-1,7
-0,0
Alterswanderung (je 1.000 Ew.)
-8,0
-2,6
-1,0
Durchschnittsalter (Jahre)
41,2
44,0
43,8
Medianalter (Jahre)
41,6
45,5
45,0
Jugendquotient (u20-Jährige je 100 Pers. der AG 20-64)
41,4
32,7
31,0
Altenquotient (ab 65-Jährige je 100 Pers. der AG 20-64)
33,2
35,5
33,9
Anteil unter 18-Jährige (%)
21,3
17,4
16,7
Anteil Elternjahrgänge (%)
17,2
16,9
17,9
Anteil 65- bis 79-Jährige (%)
14,4
15,2
14,6
Anteil ab 80-Jährige (%)
4,6
5,9
5,9
Quelle: BertelsmannStiftung
Einige der Indikatoren bestätigen Dietzenbach als eine junge Kommune mit der anhaltenden Tendenz zu einem positiven
natürlichen Saldo (=Geburten minus Sterbefälle). Allerdings gibt es – wie für die meisten Kommunen – ein kaum zu kalkulierendes Risiko durch die häufig mehrfach höheren Wanderungsbewegugen. Gerade
für Dietzenbach sind diese überdurchschnittlich hoch und gleichzeitig liegt der prozentuale Anteil des Wanderungssaldos weit unter dem vom Kreis und von Hessen. Man sollte der Ursachensuche nicht
ausweichen, da ggfs. bei Bestätigung erkennbarer Tendenzen gegengesteuert werden muss. So wird z.B. der Verlust an Einwohnern im Alter von 25 bis 40 deutlich. Das wirkt sich u.a. in der Zahl der
Beschäftigten und damit der Steuereinnahmen wie auch in dem theoretisch noch höher liegenden Anteil Jugendlicher aus.
Kurz gesagt, es gibt mit der Bereitstellung von Übersichtsinformationen nicht nur neue Erkenntnisse, sondern es ergeben
sich auch neue Fragen mit ggfs. zusätzlichem Informationsbedarf. Packen wir es an.
Die Abteilung Produkthaushalt, Steuern & Gebühren (20.10) wird personell verstärkt.
Es wird eine interfraktionelle Arbeitsgruppe gebildet, die mit Unterstützung der Verwaltung die bestehenden Informationsdefizite aufarbeitet und damit die notwendigen Voraussetzungen für
qualifizierte Haushaltsvorschläge schafft.
Die Bilanzen 2015 ff. werden in ihren wesentlichen Ergebnissen den Stadtverordneten zur Verfügung gestellt.
Begründung:
ad 1: Schon bei der zeitlich stark verzögerten Erstellung der Eröffnungsbilanz 2009 im Jahre 2015 wurde die personelle Unterbesetzung
der verantwortlichen Abteilung als Begründung für die mangelnde Aktualität genannt. Diese Situation hat sich trotz wiederkehrender Versprechungen einer Beschleunigung nicht gebessert. So liegt den
Stadtverordneten derzeit nur die Bilanz für 2014 vor, die HGO dagegen schreibt den Jahresabschluss innerhalb von vier Monaten vor!
Ähnlich ist übrigens auch die Terminverzögerung bei dem Beteiligungsbericht.
Die stark verzögerte Bereitstellung wesentlicher Informationen behindert die Stadtverordnetenversammlung in ihren Kernaufgaben, nämlich dem
Treffen wichtiger Entscheidungen und der Überwachung der gesamten Verwaltung.
Außerdem liegt die personelle Verstärkung der Fachabteilung nicht nur im Interesse der Politik, sondern ist auch eine Frage des Respektes gegenüber den
Mitarbeitern, deren Leistung bei den anhaltend hohen Verzögerungen nicht hinreichend gewürdigt werden kann.
ad 2: Mit Bezug auf die in der SVV vom Juni getroffenen Entscheidung zum
Haushaltssicherungskonzept kann kaum von einem gemeinsamen Verständnis über die methodischen Probleme und die finanziellen Auswirkungen gesprochen werden. Und da reicht auch nicht die im
HAFI-Ausschuss getroffene Empfehlung, bei Fragen sich direkt an den Fachbereichsleiter zu wenden.
Ein gemeinsames Verständnis über die prekäre Situation kann nur mit dem Fachbereich fraktionsübergreifend erarbeitet werden, um so für die vermutlich notwendigen drastischen Haushaltsmaßnahmen
(Grundsteuer) eine breite Basis schaffen zu können.
ad 3:Laut HGO §112 (9) ist die Gemeindevertretung nach
Jahresabschluss unverzüglich über die wesentlichen Ergebnisse zu unterrichten. Da die Abschlüsse bis 2017 dem Magistrat schon vorgelegt wurden, wäre es angebracht gewesen, diese
Vorgabe auch umzusetzen. Dies ist jetzt bitte zügig nachzuholen.
Fraktion DL/FW-UDS
Jens Hinrichsen
28.06.2019 28. Stadtverordnetenversammlung
> Der Haushalt 2019 muss nach Einwänden des Regierungspräsidiums vor Freigabe noch korrigiert werden. Das für die Korrektur erforderliche Prozedere wurde von uns
scharf kritisiert, verbunden mit dem deutlichen Hinweis der völlig unzureichenden Einbindung der Stadtverordneten. Der Vorgang musste als umfangreiche Tischvorlage im Haupt- und Finanzausschuss zur
Kenntnis genommen werden. Erstes Fazit aus der nur oberflächlich möglichen Diskussion war, dass für die Haushalte der komenden fünf bis zehn Jahre jährlich eine weitere jährliche
Ergebnisverbesserung von 1-2 Mio. Euro erbacht werden muss. In der Vorlage ist dies nicht deutlich herausgestellt, sondern nur ableitbar nach intensivem Studium der beigefügten Anlagen!
Unsere wesentlichen in der SVV vorgebrachten Kritikpunkte basieren auf dem katastrophalen Umstand, dass die Stadtverordneten die finanziellen Kosequenzen mangels
fehlender Jahresabschlüsse nach 2014! nicht mal annäherungsweise im Blick haben können. Dies vor allen durch den Umstand, dass Dietzenbach durch drei umfangreiche Entschuldungsmaßnahmen
(Schutzschirm, Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme/DSK und Hessenkasse) eine komplexe Bilanz-Entwicklung mit einem schwankenden (negativen) Eigenkapital erlebt, den Stadtverordneten dies aber selbst
in grobem Umfang vorenthalten wird. Außerdem gibt es wesentliche Änderungen in den "Spielregeln" (HGO) für die Erstellung des kommunalen Haushaltes, die den Stadtverordneten bekannt gegeben werden
müssten, auch das ist nicht geschehen. Die Änderungen sind der eigentliche Hintergrund für mangelnde Freigabe des Haushaltes durch das Regierungspräsidium.
> Zum Thema Quarzsandabbau wurde unser Änderungsantrag vom 13.6. durch die Rücknahme des Ursprungantrages der Grünen obsolet. Da dieses Thema aber eine große
Unruhe bei Teilen der Bevölkerung verursachte, hat der Bürgermeister aufgrund unseres Drängens ein Statement abgegeben, das inhaltlich unseren Forderungen entspricht.
13.06.2019 Änderungsantrag (Quarzsandabbau)
Der Magistrat wird beauftragt, durch den Hessischen Städtetag oder den Hessischen Städte- und
Gemeindebund zeitnah ein Gutachten erstellen zu lassen, durch das mit Bezug auf die Pläne zum Quarzsandabbau eindeutig die verwaltungstechnischen Abläufe sowie die ggfs. notwendigen juristischen
Maßnahmen dargelegt werden.
Diskussionen mit Kollegen und v.a. auch mit politikfernen Mitbürgern lassen eine große Verunsicherung erkennen, inwiefern der in der
Stadtverordnetenversammlung vom 24.5.2019 von allen Fraktionen gemeinsam eingebrachte und einstimmig beschlossene Antrag zu einer endgültigen Verhinderung des Quarzsand-Abbaus führt bzw. welche
zusätzlichen Maßnahmen von Seiten der Politik erforderlich werden könnten.
In der technisch und juristisch anspruchsvollen Thematik ist das Googeln nach den vermeintlich wichtigsten Schlagworten für die
Schaffung einer zweifelsfreien Entscheidungsgrundlage nicht ausreichend. So ist z.B. die Unterscheidung zwischen bergfreien und grundeigenen Bodenschätzen für den konkreten Fall nicht eindeutig
geklärt, für die weiteren Schritte aber von entscheidender Bedeutung.
Mit Bezug auf den Antrag von B‘90/Die Grünen bestehen Zweifel, ob eine Maßnahme aus dem Baurecht mit entsprechender Wirkung auf eine
Entscheidungslage, die sich eventuell aus dem Bundesberggesetz ableitet, übertragen werden kann.
Fraktion DL/FW-UDS
Jens Hinrichsen
17.05.2019 Änderungsantrag zum
Verkauf des ehemaligen Forsthauses
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Verkauf des ehemaligen Forsthauses, Offenthaler
Straße 28 (Flur 3, Flurstück-Nr. 188/38) an den Bewerber 3, die „PROCON Projektgesellschaft mbH“, Beethovenallee 35 in 61130 Nidderau zum Kaufpreis von 957.000, -- € zu.
Bei Nichtzustandekommen eines Kaufvertrages wird der Bewerber 7 als Nachrücker
benannt:
Werner-Wohnbau GmbH & Co.KG, Beroldinger Str. 17 in 78078
Niedereschbach.
Das Kaufangebot beträgt 1.021.000, -- €.
Begründung:
Der Bewerber 3 wird in den Sachargumenten äußerst positiv beurteilt. Es ist städtebaulich ein „Hingucker“, erfordert den geringsten
Befreiungsbedarf und liefert einen guten Schallschutz.
Das einzige vermeintliche Defizit im Vergleich zum Bewerber 7 ist der rd. 60.000 € geringere Angebotspreis, der allerdings unter
Einbeziehung der einkommenssteuerlichen Effekte mehr als kompensiert wird. Selbst bei dem maximal möglichen Einkommenssteuereffekt für die Variante 7 wird sich jährlich eine Differenz von 2.000 –
10.000 € zu Gunsten des Angebotes 3 positiv auf die städtische Finanzlage auswirken. (vgl. Anlage)
Fraktion DL/FW-UDS
Jens Hinrichsen
Anlage:
Vergleich der steuerlichen Wirkung von zwei Projekten
für das Forsthaus-Grundstück:
Bewerber 3 (moderates Einkommen)
Bewerber 7
2 Zimmer
3 Zimmer
4 Zimmer
TTL
Reihenhäuser
Einheiten
4
8
4
16
6
Anwohner/EH
1
1,5
2
24
3
Steuerzahler/EH
1
1,5
1,5
1
Einkommen/EH
30.000
45.000
45.000
70.000
EK-Steuer
5.348
6.539
6.539
-
davon 15% Kommunalanteil
802
981
981
-
EK-Steuer splitting
-
6.292
6.292
13.908
davon 15% Kommunalanteil
-
944
944
2.086
mit Splitting
3.209
7.550
3.775
14.534
12.517
Bewerber 3 (überdurchschnittliches
Einkommen)
2 Zimmer
3 Zimmer
4 Zimmer
TTL
Einheiten
4
8
4
16
Anwohner/EH
1
1,5
2
24
Steuerzahler/EH
1
1,5
1,5
17
Einkommen/EH
40.000
60.000
60.000
EK-Steuer
8.670
16.578
16.578
davon 15% Kommunalanteil
1.301
2.487
2.487
EK-Steuer splitting
-
10.696
10.696
davon 15% Kommunalanteil
-
1.604
1.604
mit Splitting
5.202
12.835
6.418
24.455
Fazit: Je nach unterstellter Einkommenssituation der Eigentümer/Mieter
im Mehrfamilienhaus liegt der kommunale Einkommenssteueranteil jährlich um
2.000 - 10.000 Euro über dem der Reihenhaus-Steuerzahler. Dabei wird bei den
Reihenhäusern schon von dem höchstmöglich anzurechnenden Einkommen
von 70.000 € p.a. ausgegangen.
DL/FW-UDS/Hinrichsen, 17.05.2019
05.04.2019 26. Stadtverordnetenversammlung
> der Antrag zum Kinderspielplatz in der Barbarossastraße (siehe Antrag vom 11.03.) wurde in modifizierter Form in allen drei Punkten angenommen und kann jetzt umgesetzt werden. D.h., der
Spielplatz bleibt in in seiner bisherigen Qualität erhalten.
Nochmal deutlich gemacht und jetzt auch so entschieden, dass wesentliche Änderungen eines Spielplatzes (Schließung, Erweiterung ...) nur per politische Entscheidung möglich sind. Außerdem wird
die Verwaltung ein Kataster für alle Spielplätze erstellen.
Herausgestellt wurde durch alle Redner das bürgerschaftliche Engagement der Anlieger, die einen wesentlichen Teil der Pflege übernehmen werden,
Die ursprüngliche Forderung nach differenzierter Statistik der Einwohner im Spielplatzalter je Einzugsgebiet wurde schon in der Diskussion im BAU-Ausschuss aufgrund der Überlastung der Verwaltung
mit der Zusage zurückgezogen, dass die Antragsteller diese Arbeit selbst leisten werden.
11.03.2019 Antrag zurErstellung eines Spielplatz-Katasters
Der Magistrat wird aufgefordert, ein Kataster über die öffentlichen Spielplätze der Stadt Dietzenbach zu erstellen. Das Kataster soll die notwendigen Informationen
über Ausstattung, Zustand und Investitions- bzw. Instandhaltungsbedarf bereitstellen, um Verwaltung und Stadtverordnetenversammlung sachlich fundierte Beschlüsse zu ermöglichen.
Das Kataster soll insbesondere mit Blick auf die demografische Entwicklung in den umliegenden Wohngebieten die Standorte der Spielplätze in ihrer zukünftigen
Bedeutung würdigen, um transparent und nachhaltig notwendige Maßnahmen veranlassen zu können. Dabei sollen sowohl die Anzahl der Kinder in dem jeweiligen Einzugsgebiet - differenziert nach
Vorschul-/Schulkindern - als auch mögliche Überschneidungen berücksichtigt werden.
Entscheidungen zu wesentlichen (Nutzungs-)Änderungen von Spielplätzen (von der Zielgruppenausrichtung bis zur Schließung) werden von den politischen Gremien getroffen
und sind nicht durch die per Dauerauftrag an die Städtischen Betriebe delegierte Instandhaltung erfasst.
Begründung:
In einigen Stadtteilen unserer Kreisstadt steht in den kommenden Jahren ein beachtlicher Generationswechsel an. Dies gilt
unter anderem für den Hexenberg, Steinberg und das Westend. Diese Entwicklung macht eine vorausschauende städtebauliche Planung notwendig und betrifft nicht nur Schul- und Kinderbetreuungsangebote,
sondern auch die städtischen Spielplätze. Für eine transparente und begründbare Entscheidungsfindung ist einerseits eine sachliche Informationsbasis notwendig und andererseits die Beteiligung der
Öffentlichkeit über die politischen Gremien essentiell.
Aktuell steht beispielsweise der Bestand des Spielplatzes in der Barbarossastraße zur Diskussion. Anwohner - darunter vor
allem die Eltern mit Kleinkindern - sind irritiert über die plötzliche und unangekündigte Sperrung des Spielplatzes. Vor allem die von den Städtischen Betrieben getroffene Aussage eines demografisch
bedingten Rückgangs an betroffenen Familien stößt auf Unverständnis, denn dies widerspricht den persönlichen Erfahrungen der Anliegergemeinschaft.
Die mittlerweile diskutierten Varianten - von Auflösung des Spielplatzes bis zum Unterhalt mit Nachbarschaftsunterstützung -
sind zwar nachvollziehbar, gleichwohl zielt dies auf grundsätzliche Erwägungen, die unter sozialpolitischem und städtebaulichem Aspekt transparent diskutiert und entschieden werden müssen. Hier ist
die Lokalpolitik gefordert und muss mit der Bereitstellung grundlegender Informationen unterstützt werden.
Fraktion DL/FW-UDS Fraktion DIE
LINKE Fraktion FDP
Jens Hinrichsen
Vecih Yasaner Sven
Hartmann
22.02.2019 25. Stadtverordnetenversammlung
>Der Haushalt 2019 wurde mit den Stimmen der ehemaligen Koalition von CDU, SPD, WIR-BfD
verabschiedet. Die übrigen Fraktionen stimmten dagegen bzw. enthielten (FDP) sich. In mehreren Haushaltsreden wurde auf die sehr optimistische Einschätzung der Einkommenssteuereinnahmen eingegangen.
Die Ausführungen für unsere Fraktion DL/FW-UDS bezogen sich aussschließlich auf diese überhöhten Schätzungen von Einkommens- und Umsatzsteuer und den damit verbundenen Antrag (=>
Haushalt 2019), diese zu korrigieren, da wir weiterhin der Meinung sind, dass das Null-Ergebnis des Haushaltes nur unter Missachtung der Vorgaben des
Innenministeriums erreicht werden konnte. Leider wurde unser diesbezügliche Antrag zur drastischen Korrektur des Haushaltsergebnisses und der damit verbundenen
Signalwirkung, dass intensiv über weitere Einsparmöglichkeitten diskutiert werden muss, abgelehnt.
> Unser gemeinsam mit DieLinke und FDP gestellte Antrag zur Beleutung der Fahrradweges zum Waldstadion (siehe 20.11.) wurde dagen einstimmig
angenommen.
> Der Antrag zur Renovierung des Bürgersteiges an der südlichen Berliner Straße wird in die Routineaufgaben der Bauabteilung integriert und
entsprechend der zu aktualisierenden Prioritätenliste in Angriff genommen.
Der Magistrat wird aufgefordert, das ehrenamtliche Engagement der Rentenberatung weiterhin durch die
Bereitstellung eines Raumes im Rathaus sicherzustellen.
Begründung:
Die ehrenamtliche Rentenberatung im Rathaus besteht mittlerweile seit
über fünf Jahren und ist aufgrund der qualifizierten Beratung sowie der guten Erreichbarkeit mit ÖPNV/PKW ein viel genutztes Angebot für die älteren Dietzenbacher BürgerInnen. Der bisher für die
Rentenberatung zur Verfügung gestellte Raum kann allerdings wegen Eigenbedarf der Stadtverwaltung nicht weiter angeboten werden und eine Alternative im Rathaus wird nicht gesehen.
Eine Möglichkeit wird jedoch durch die Bereitstellung eines Raumes im
politischen Trakt des Rathauses gesehen, da viele dieser Räume fast ausschließlich in den frühen Abendstunden benötigt werden.
Die unterzeichnenden Fraktionen sehen keinerlei Probleme, ihren
Fraktionsraum der ehrenamtlichen Rentenberatung zur Verfügung zu stellen.
Fraktion DL/FW-UDS
Fraktion DIE LINKE
Fraktion FDP
Dr. Jens
Hinrichsen
Edna
Vornberger
Dr. Sven Hartmann
02.02.2019 "Antwort" auf Anfrage an Magistrat vom 06.12.2018
Nach Auskunft der Verwaltung war die Anfrage nicht für die Öffentlichkeit geeignet! Deshalb
ist sie nicht – wie sonst bei Anfragen an den Magistrat üblich - im Gremien- und Informationssystem der Stadt nachlesbar und die Antwort natürlich auch nicht.
Damit ist dem erklärten Ziel der Anfrage, Transparenz zu schaffen und Gerüchten ggfs.
entgegenwirken zu können, nicht gedient und das angekratzte Image der (Lokal-)Politik wird mit solchen Maulkorbentscheidungen sicherlich nicht besser.
Man muss aber nicht jede Meinung der Verwaltung teilen und deshalb die Kurzfassung der
Magistratsantwort:
Die erste Frage wurde mit langatmigen Ausführungen im theoretischen Bereich mit dem Hinweis
beendet, dass die Frage nicht konkret genug gestellt wäre!
Und die zweite Frage ist so kompliziert, dass externer juristischer Sachverstand erforderlich
ist. Das ist ja mittlerweile hinlänglich geübte Praxis (z.B. Juli 2015 => Kommunale Betriebe).
23.01.2019 Offenbach Post
Hinrichsens Vergleichstabelle frei nutzbar im Internet
Städte und Landkreise in Zahlen: Stadtverordneter legt neue Statistik vor
06.12.2018 Anfrage an den Magistrat (Widerstreit der Interessen)
In den letzten Wochen ist im Zusammenhang mit der Beteiligung der Stadtwerke Dietzenbach GmbH an der Abwasserbetriebsgesellschaft mbH von Beobachtern
der lokalpolitischen Szene wiederholt der Vorwurf formuliert worden, dass die Stadtverordneten der Frage nach der Trennung von persönlichem und politischem Interesse nicht genügend Aufmerksamkeit
widmen. Verbunden war dies immer mit mehr oder weniger vagen Andeutungen, denen leider mangels eigener Informationen nicht deutlich widersprochen werden konnte.
Deshalb konkret die folgenden Fragen:
Gab es in letzter Zeit zwischen Stadtverordneten und den Stadtwerken und/oder der EVO Offenbach direkt bzw. indirekt im Sinne der HGO §25 wirtschaftliche Beziehungen und damit ein Widerstreit der
Interessen?
Welche Gründe sind dafür ausschlaggebend, dass der stellvertretende AR-Vorsitzende der Stadtwerke nicht - wie durch die HGO vorgegeben – ein Mitglied des Magistrates ist?
Jens Hinrichsen
20.11.2018 Antrag zur Beleuchtung Forstweg - Waldstadion
Der Waldweg zwischen Forstweg und Waldstadion-Parkplatz wird schnellstmöglich wieder beleuchtet.
Begründung:
Die fehlende Einschaltung der grundsätzlich verfügbaren Beleuchtung des parallel zur Offenthaler Straße geführten Waldweges birgt in der dunklen
Jahreszeit ein großes Gefahrenpotential, da v.a. die jugendlichen Fußballspielerinnen und -spieler gezwungen sind, zu Fuß oder mit dem Fahrrad die viel befahrene Landstraße zu
benutzen.
Es wäre eine absurde Vorstellung, wenn zwar mit über 800.000 Euro die Attraktivität des Waldstadions gesteigert wird, man aber gleichzeitig zur
Einsparung von weniger als 2.000 Euro die Gesundheit vieler Jugendlicher gefährdet.
Fraktion
DL/FW-UDS Fraktion DIE LINKE
Fraktion FDP
16.11.2018 23.Stadtverordnetenversammlung
- Entscheidung zu Städtepartnerschaft mit Kunming wurde auf nächste SVV geschoben.
- Unser Änderungsantrag vom 14.11. wurde bei 18 JA- und 18 NEIN-Stimmen hauchdünn nicht angenommen, dem Hauptantrag dagegen wurde anschließend zugestimmt.
- Gemeinsamer Antrag von uns mit FDP und DieLinke vom 11.10. wurde einstimmig angenommen.
- der von uns am 11.10. eingebrachte Antrag wurde zurückgezogen, nachdem der Magistrat zugesichert hat, dass die Ergebnisse einer aktuell von den Städtischen Betrieben beauftragten
Organisationsuntersuchung im Haupt- und Finanzausschuss vorgestellt und diskutiert werden soll.
Die Stadtverordnetenversammlung fordert den
Magistrat der Kreisstadt Dietzenbach auf, zu dem vor über vier Jahren von der damaligen Fraktion FW-UDS gestellten Antrag (siehe Anlage)
endlich die Initiative zu ergreifen und in den zuständigen Gremien die Umsetzung zu fordern.
Begründung und Erläuterung:
Der damalige Antrag wurde im Zuge der Haushaltsplanung 2014 eingebracht
und mit der Zusage, dass diese Forderung von der Geschäftsführung der Stadtwerke und Städtischen Betriebe aufgegriffen würde, nicht weiter thematisiert.
Die Notwendigkeit einer Organisationsuntersuchung besteht unseres
Erachtens weiterhin, denn zumindest die Außensicht stützt die Vermutung von nicht genutztem Optimierungspotenzial.
Fraktion DL/FW-UDS
Jens Hinrichsen
Anlage:Antrag der
derzeitigen Fraktion FW-UDS vom 28.01.2014
Der Magistrat wird beauftragt, durch ein
Beratungsunternehmen die Aufbau- und Ablauforganisation der Stadtwerke und des Eigenbetriebes in ihren Interdependenzen und Zusammenwirken mit den Fachbereichen zu untersuchen und
Optimierungspotentiale aufzuzeigen.
Insbesondere sind die steuerlichen Auswirkungen bei der
Auflösung von Tochtergesellschaften herauszustellen.
Begründung und
Erläuterung:
Der Eigenbetrieb ist vor rd. zehn Jahren mit dem Ziel der
Steigerung der Wirtschaftlichkeit gegründet worden. Erreicht werden sollte dies „durch gegenseitige Kontrolle von Auftraggeber/Auftragnehmer (Selbststeuerung)“ und Kostentransparenz über eindeutige
Leistungsvereinbarungen zu Marktpreisen.
Statt des geforderten harten Aushandelns von Marktpreisen
ersetzen jedoch (zum Teil) kurzfristig kaum zu erreichender Kostenziele das gewünschte Vorgehen.
Durch die Gründung verschiedener Tochtergesellschaften mit
identischer Führung wird die Rollenverteilung Auftraggeber/Auftragnehmer bei den gegenseitigen Leistungsbeziehungen nicht gewährleistet.
Fraktion FW-UDS
Jens
Hinrichsen
14.11.2018 Antrag (Abwasserentsorgung)
Die Drucksache DS 18/0592-1/20 wird zurückgestellt und erst behandelt,
nachdem die Konsequenzen der Beteiligung der Stadtwerke Dietzenbach GmbH an der Abwasserbetriebsgesellschaft mbH für die Stadtverordneten umfassend schriftlich dargelegt werden.
Begründung:
Die Drucksache DS 18/0592-1/20 ist bisher lediglich eine Beschreibung der heutigen sowie der angestrebten gesellschaftsrechtlichen Struktur
und den daraus ableitbaren funktionalen Verantwortungsbereichen. Auf die sich mit den gewünschten Veränderungen ergebenden Chancen und Risiken wird nicht eingegangen. Dies gilt vor allem mit Blick
auf die finanziellen Konsequenzen.
Der in der Drucksache formulierte Hinweis, dass die zuständigen Organe die anstehende Variante des erweiterten Optionsvertrages schon geprüft
und dieser zugestimmt haben, soll bitte ebenso wie das Bürgermeisterzitat im Protokoll der HAFI-Sondersitzung („dass die vorliegenden Verträge mit den Partnern endverhandelt sind inclusive der
gesellschaftsrechtlichen Beteiligung“) nicht die Verantwortung der Stadtverordnetenversammlung kleinreden. Wenn die Stadtverordneten als oberstes Organ der Gemeinde die wichtigen Entscheidungen
treffen sollen (HGO §9(1)), dann bedeutet dies eben nicht die einfache Übernahme vorgelagerter Entscheidungen, sondern setzt die kritische Auseinandersetzung mit den zu erwartenden Konsequenzen
voraus.
Und genau dafür ist ein Mindestumfang an entscheidungsrelevanten Informationen notwendig!
Der Magistrat wird aufgefordert, die Chancen der interkommunalen Zusammenarbeit verstärkt zu nutzen.
In einem ersten Schritt soll die Möglichkeit einer gemeinsamen Vergabestelle mit benachbarten Kommunen überprüft und ggfs. realisiert
werden.
Begründung:
Die Kommunen Neu-Isenburg und Heusenstamm haben kürzlich die Zusammenlegung ihrer Vergabestellen
beschlossen und erwarten jährlich einen hohen fünfstelligen Einsparbetrag. Neben dem rein monetären Aspekt erwartet man, durch die gemeinsame Bearbeitung der zu vergebenen Aufträge effizienter
arbeiten und den steigenden juristischen Herausforderungen des (europäischen) Vergaberechtes besser gerecht werden zu können.
Fraktion
DL/FW-UDS Fraktion DIE LINKE
Fraktion FDP
28.09.2018 22. Stadtverordnetenversammlung
- Heftige Diskussion über einen CDU-Antrag, der die Vermeidung einer Grundsteuererhöhung zum Ziel hatte. Dazu mehrheitlich die Meinung, dass diePolitik die anstehende Haushaltsdiskussioon nicht an
die Verwaltung abschieben kann. Die Politik muss vor Festlegungen alle Optionen kennen und dann erst entscheiden. Die Meinung unserer Fraktion verdeutlicht, dass die HH-Diskussion ausführlich im HAFI
geführt werden muss und nicht - wie in vergangenen Jahren - in einer unausgewogen besetzten, nichtöffentlichen Kommission. CDU-Antrag wird modifiziert und in der nächsten Runde erneut vorgelgt.
- Unser Antrag (siehe 04.09.2018) wurde als Prüfantrag einstimmig angenommen!
04.09.2018 Antrag (Digitale
Planungsunterstützung für die Stadtverordneten)
Der
Magistrat wird aufgefordert, für Entscheidungsvorlagen und Berichte mit größeren Datenbeständen ein Verfahren zur digitalen Datenanalyse zur Verfügung zu stellen.
Ergänzend soll geprüft werden, ob das von den kommunalen Spitzenverbänden Hessens empfohlene Verfahren (Haushaltsdaten.de) zur Aufbereitung von Haushaltsdaten als
Einstieg in die politische Diskussion zum Haushalt geeignet sein könnte. Dies könnte auch ein geeignetes Medium sein, um interessierten Bürgern die finanziellen Aspekte der Kreisstadt Dietzenbach zu
verdeutlichen.
Begründung und Erläuterung:
Wenn in Magistratsvorlagen über viele Seiten eine kaum noch zu überschauende Reihe von Daten beigefügt wird, so sind qualifizierte Überprüfungen, Analysen und
abzuleitende Schlussfolgerungen nicht möglich.
Aktuelle Beispiele sind der DSK-Wirtschaftsbericht mit einem 16-seitigen Datenanhang sowie das jährliche Konvolut mit den Haushaltsdaten, die bald wieder zur Diskussion
und Abstimmung stehen werden. Wie auch alle anderen Vorlagen und Berichte werden diese im PDF-Format veröffentlicht und sind somit (abgesehen von fehleranfälligen OCR-Verfahren) einer digitalen
Weiterverarbeitung nicht zugänglich.
Fraktion DL/FW-UDS
Jens Hinrichsen
24.08.2018 21. Stadtverordnetenversammlung
Es gab kaum kontroverse Meinungen mit den entsprechend zahlreichen Wortmeldungen.
- Die im Haupt- und Finanzausschuss noch kontrovers diskutierte Bürgermeister-Vorlage zu der für 2020 anstehenden 800-Jahrfeier wurde durch eine
frakionsübergreifenden Vorlage, die die wesentlichen Punkte von drei Änderungsantragen konsolidierte, ersetzt. Ihr wurde ohne Widerspruch zugestimmt. Die für uns wesentlichen Punkte (siehe 22.08.)
"öffentlich tagendes Organisationskomitee mit breiter Bürgerbeteiligung" sowie "Vermeidung einer frühzeitigen finanziellen Festlegung" sind Bestandteil der Entscheidung.
- Unzufrieden sind wir mit der Negierung der Entscheidung aus dem SOKI-Ausschuss, den von uns geforderten Bericht zum Schulentwicklungsplan einschließlich der
nachgelieferten Zusatzfragen (siehe Eintragungen vom 13.4. und 17.5.) zu schieben. Damit ist dieses Thema leider ohne befriedigende Antworten erstmal "abgehakt".
Ohne ausreichende Beschäftigung mit dem Fakten und den von Kreis und der Stadt unterstellten Prämissen wird es aber auch kein verbessertes Kapazitätsangebot in der
Schullandschaft Dietzenbach geben!
22.08.2018 Änderungsantrag (800-jähriges Jubiläum Stadt Dietzenbach)
Eine Feier anlässlich des 800-jährigen Jubiläums im Jahr 2020 wird begrüßt. Über den Umfang des notwendigen städtischen Finanzrahmes
wird erst nach Vorlage des Haushaltsentwurfs 2019 sowie eines vorläufigen aber nachvollziehbaren Programmentwurfs entschieden.
Zur Planung und Vorbereitung des Jubiläums ist ein Organisationskomitee einzurichten. Dabei sind folgende Bestimmungen zu
beachten:
Das einzuberufende Organisationskomitee ist unter Mitbestimmung der Stadtverordnetenversammlung möglichst umgehend zu wählen und
einzuberufen.
Das Organisationskomitee ist mit Vertretern der Stadtverordnetenversammlung sowie der Zivilgesellschaft (ALB, Seniorenbeirat, IG's
Sport und Kultur, Kirchen) zu besetzen.
Das Organisationskomitee tagt grundsätzlich öffentlich.
Begründung:
Es vergeht keine SVV, ohne dass die finanziellen Engpässe offensichtlich werden und über
einschneidende Maßnahmen diskutiert wird. Schutzschirm, Abwicklung der Entwicklungsmaßnahme und Hessenkasse machen jeden städtischen Handlungsspielraum weitgehend zunichte und es wird schon über die
unvermeidbare Erhöhung der Grundsteuer B gesprochen. Vor diesem Hintergrund ist eine unmittelbare Entscheidung für eine Feier mit Ausgaben im sechsstelligen Bereich nicht vertretbar. Dies gilt umso
mehr, da bisher keine plausible, nachvollziehbare (finanzielle) Programmplanung vorliegt.
Dennoch gibt es gute Gründe, das Jubiläum in einem vernünftigen Rahmen durchzuführen. Wenn allerdings
öffentliche Gelder für eine Feier ausgegeben werden müssen, dann sollten die Dietzenbacher Steuerzahler durch weitestmögliche Transparenz die Bemühungen um sparsames Handeln jederzeit verfolgen
können. Angesichts der zwiespältigen Erfahrungen mit großen Festveranstaltungen in der Vergangenheit bestehen in der Bevölkerung spürbare und berechtigte Vorbehalte solchen gegenüber. Nichtöffentlich
tagende Planungsrunden schaffen deshalb nicht die notwendige Unterstützung durch die Dietzenbacher Bürgerinnen und Bürger und wären kontraproduktiv.
Fraktion
DL/FW-UDS Fraktion DIE LINKE
Fraktion FDP
15.06.2018 20. Stadtverordnetenversammlung
Es standen zwei langfristig schwerwiegende Entscheidungen an:
Ohne Gegenstimmen hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass Dietzenbach der Hessenkasse beitritt. Positiv sind dabei die Befreiung der Stadt von der Hälfte der
Kassenkredite (rd. 53 Mio. €) sowie keinem weiteren Zinsrisiko für die Zukunft. Andererseits ergibt sich für die kommenden 30 Jahre eine jährlich zu zahlende Tilgung von rd. 835 Tsd. Euro; dies on
top zur hohen Belastung durch die DSK-Abwicklung.
Der Beantragung der Landesförderung des Landes Hessen ab 1. August 2018 zur Beitragsfreistellung von Kitagebühren für Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum
Schuleintritt für sechs Stunden täglich wurde mit breiter Mehrheit zugestimmt. Unser Änderungsantrag (siehe Eintrag vom 11.06.) für den Beschluss einer neuen Satzung und Gebührensatzung wurde auch
mit guter Mehrheit zugestimmt. Der Punkt 3 fand dabei keine Mehrheit. Außerdem musste der Änderungsantrag v.a. in den beiden letzten Punkten zu einem Prüfantrag umformuliert werden, da die Zeit für
eine umfassende Würdigung und Umsetzung als zu knapp angesehen wurde.
Keine Mehrheit fand ein Antrag von CDU und Grünen, durch den eine Bebauung des sogenannten Innerohrs an der Laufacher Straße verhindert werden soll. Wir
unterstützen ausdrücklich diese Bemühungen zur Verhinderung einer weiteren Verdichtung in diesem nicht unproblematischen Stadtgebiet, könnten uns allerdings alternativ zur reinen Grünfläche die
Nutzung für einen weiteren Schulstandort und/oder weiteren sozialen Einrichtungen vorstellen. Wir werden dieses Thema aktiv in der Diskussion halten.
Die SVV möge in öffentlicher Sitzung beschließen, die Magistratsvorlage zur Beitragsfreistellung KITA entsprechend
den folgenden Punkten zu ändern:
Anhebung des Referenzpreises:
Der Referenzwert von 190€ für die Gebührenberechnung von Betreuungszeiten, die die vom Land geförderten sechs Stunden überschreiten, wird
auf das maximal zulässige Maß von 200€ angehoben und die abhängigen Gebühren werden entsprechend angepasst.
U3-Gebührenanpassung an Nachbargemeinden:
Die Gebühren für die U3-Betreuung werden im Vergleich zu dem Magistratsentwurf um 10% angehoben.
Ausnahmeregelung für Bambini:
Für Kinder im 3. KITA-Jahr mit einer über sechs Stunden hinausgehenden Betreuung gilt die bisherige Gebührenordnung, wenn gleichzeitig
keine Geschwister im KITA-Bereich betreut
werden.
Vereinbarung von Beruf und Familie:
Für die Nachmittag-Betreuung wird die Möglichkeit eröffnet, wahlweise für weniger als fünf Tage die Woche eine Betreuung zu vereinbaren.
Die Gebühren werden linear angepasst.
Zeitliche Glättung der finanziellen Belastung:
Es werden Zahlungsmodalitäten entwickelt, die die heutige Spitzenbelastung im U3-Bereich reduzieren können, ohne dass die Stadt auf
Einnahmen verzichtet.
Begründung:
Die Fraktion DL/FW-UDS begrüßt ausdrücklich die Bemühungen der Landesregierung um die
weitgehende Freistellung der Eltern von den Gebühren der Kinderbetreuung. Dies bestätigt nochmals die landesweiten Bemühungen der Freien Wähler, im Zuge der letzten Kommunalwahl durch eine
Unterschriftenaktion eine Gesetzesinitiative zur Durchsetzung der gebührenfreien Kinderbetreuung zu erreichen.
Gleichwohl gibt es in der jetzt anstehenden lokalen Umsetzung Aspekte, die zur Vermeidung
oder zumindest der Reduzierung der kommunalen Mehrbelastung angegangen werden sollten.
ad 1: Anhebung des Referenzpreises
Zwei Argumente sprechen für die Anhebung des Referenzpreises:
Durch die geringen Gebührenanhebungen in den vergangenen Jahren ist das Ziel, die Eltern mit einem Drittel der anfallenden Kosten zu
beteiligen, auch unter Einbeziehung der zukünftigen Freistellungsbeträge des Landes in weite Ferne gerückt. Hier besteht – auch in Anbetracht der anstehenden sonstigen Belastungen für alle Bürger –
dringender Handlungsbedarf.
Die Ausführungsbestimmungen zu den Änderungen des HKJGB gehen von der Fiktion einer linearen Kostenverteilung über den Tag aus. Dem ist
aber mitnichten so, da die Gruppenstärke zum Nachmittag hin ausdünnt und dadurch die Personalkosten eben nicht dem Anteil der Vormittag-Stunden entsprechen, sondern höher liegen.
ad 2: U3-Gebührenanpassung an Nachbargemeinden
Durch die Personalintensität im Krippe-Bereich entstehen im Vergleich zu dem Ü3-Bereich fast dreimal so hohe Kosten je Kind, die KITA-Gebühren sind aber nicht mal 30%
höher. Dieses Missverhältnis ist in den Nachbarkommunen weniger ausgeprägt. Die dortigen Gebühren berücksichtigen die unterschiedliche Kostenstruktur und liegen bei den U3-Gebühren z.T. weit über den
Dietzenbacher Werten.
ad 3: Ausnahmeregelung für Bambini
Die angestrebte Entlastung der Eltern sollte nicht zu Situationen führen, bei denen Eltern mehr als bisher zahlen müssen. Dies wäre der
Fall für die Gebühren eines Kindes im Bambini-Jahr mit Nachmittagsbetreuung und keinen Geschwistern im KITA-Kinder, durch die Nachteile überkompensiert werden.
ad 4: Vereinbarung von Beruf und Familie
In vielen jungen Ehen führt der Wunsch bzw. die Notwendigkeit, dass beide Partner arbeiten,
zu einer erhöhten Nachfrage nach Ganztagsplätzen. Dieser Bedarf erstreckt sich aber nicht bei allen Familien bzw. Alleinerziehenden auf alle Arbeitstage. Hier wäre das Angebot einer auf 2-3 Tage
reduzierten Nachmitttagbetreuung für beide Seiten hilfreich. Die Eltern sparen Geld und für die KITA ergibt dies - allerdings mit zusätzlichem Organisationsaufwand - eine bessere Ausnutzung der
knappen Personalressourcen.
ad 5: Zeitliche Glättung der finanziellen Belastung
Gerade für Berufstätige ist der Kinderwunsch kaum noch in Einklang zu bringen mit den hohen finanziellen Belastungen. Vor allem die
U3-Phase bedeutet eine hohe finanzielle Belastung, die erst in der Ü3-Phase dank der teilweisen Beitragsfreistellung abgemildert wird. Es ist zu prüfen, inwieweit optional Zahlungsmodalitäten
bereitgestellt werden können, die analog zur Ratenzahlung die hohe Belastung der U3-Zeit strecken und in Kombination mit der Ü3-Phase eine gleichmäßige Belastung für die Familie
ermöglichen.
Fraktion DL/FW-UDS
Jens Hinrichsen
17.05.2018 Offenbach Post
Noch einige Fragen offen
Drei Fraktionen kritisieren Stellungnahme des Magistrats zum Schulentwicklungsplan
Dietzenbach - Die Fraktionen DL/FW-UDS, FDP und Linke beschäftigen sich weiter mit der „Zukunft von Dietzenbach
als Bildungsstandort“. Die drei hatten den Magistrat aufgefordert, in öffentlicher Sitzung darzulegen, welche Konsequenzen sich durch den aktuellen Schulentwicklungsplan des Kreises
Offenbach für Dietzenbach ergeben. Dem Antrag stimmten alle Fraktionen außer der SPD und der WIR-BfD in der jüngsten
Stadtverordnetenversammlung zu. Allerdings wurde auf Anraten von CDU-Stadtverbandschef Stephan Gieseler das Wort „öffentlich“ aus dem Antrag gestrichen. Giesler begründete den Wunsch nach nicht
öffentlicher Diskussion damit, dass Magistrat und Stadtverordnete darauf achten sollten, geschlossen aufzutreten.
Denn allein bei Kreis und Kultusministerium liegt die Entscheidungsmacht. Die Kreisstadt kann nur mit Argumenten Einfluss nehmen. Und diese Argumente, also die inhaltliche Diskussion über das
Thema, kam den drei antragstellenden Fraktionen zu kurz, weshalb sie nun ergänzende Fragen nachgelegt haben. „Nachdem unser gemeinsamer Antrag in der letzten Stadtverordnetenversammlung vor allem
unter dem Aspekt der Zulässigkeit der Antragstellung diskutiert wurde und damit die sachlichen Aspekte [...] nicht hinreichend behandelt werden konnten, erlauben wir uns, die wesentlichen Fragen
schriftlich zu formulieren“, heißt es in der Anfrage.
Die drei Fraktionen monieren, dass in der Stellungnahme des Magistrates zum Schulentwicklungsplan (wir berichteten) die Prognosen des Kreises im Vergleich zu den eigenen Annahmen als zu niedrig
beurteilt werden: „Da der Magistrat gerade erst die aktuellen Daten zur Bestandsstatistik der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben hat und diese in keiner Weise die vom Kreis
unterstellten Steigerungen von 20 Prozent im Grundschulbereich stützen, stellt sich die Frage nach den unterstellten Prämissen für die Prognose des Kreises und noch mehr nach den Prämissen des
Magistrates, die ja noch höhere Steigerungen erwarten lassen würden.“
Weiter nehmen FDP, Linke und DL/FW-UDS an, dass – sollten die zu nennenden Prämissen valide sein – ein neuer Kita-Bedarfsplan formuliert werden müsse. „20 Prozent Zuwachs im Grundschulbereich
entstehen wohl kaum spontan durch Zuzug, sondern benötigen vor allem eine breitere Basis, sprich wesentlich mehr Vorschulkinder“, heißt es weiter von den drei Fraktionen.
Die jeweils zwei Stadtverordnete starken Fraktionen fragen sich, wenn die Prognosen für Grundschulen „als nachvollziehbar akzeptiert werden sollten, und dies zum Teil mit dem erhöhten Zuzug von
Familien begründet wird“, warum dieser Zuzug nicht auch für den Sekundar-Bereich gelte, „beziehungsweise warum dort zum Teil sogar mit einer negativen Entwicklung gerechnet wird“. Speziell für
Dietzenbach sei die strukturelle Änderung im Sekundarbereich für die weiterführenden Schulen nicht nachvollziehbar. „Wieso wird für die Ernst-Reuter-Schule ein
hoher Zuwachs im Hauptschul- (+ 35 Prozent) und starker Rückgang im Gymnasialbereich (-15 Prozent) unterstellt und gleichzeitig für die Heinrich-Mann-Schule eine umgekehrte Entwicklung (-27 Prozent /
+28 Prozent)?“
„Nach unserer Einschätzung ist die Frage nach einem möglicherweise notwendigen zusätzlichen Schulstandort von hoher Bedeutung für den sozialen Zusammenhalt der Kommune, und eine befriedigende
Lösung wird nicht unter Ausschluss fast aller Stadtverordneter erreicht werden können“, heißt es abschließend von den drei Fraktionen. - ron
Die erste Sitzung nach Auflösung der Koalition war hinsichtlich zweier Tagesordnungspunkte bemerkenswert.
So fand jetzt ein Antrag der Grünen (fast identisch mit unserem in der letzten SVV durch die Koalition abgelehnten Antrag vom 27.02.) eine Mehrheit, d.h.
die Kita in der Brunnenstraße wird mit maximal 155 Plätzen und flexibler Kombination von U3- und Ü3-Gruppen realisiert. Durch die Möglichkeit von vier U3-Gruppen besteht die Chance
der Reduizierung auf eine Maxmalzahl von 140 Plätze.
Dem gemeinsamen Antrag von DL/FW-UDS mit FDP und Linke zum Schulentwicklungsplan (siehe 13.04.) wurde nach intensiver Diskussion mehrheitlich
zugestimmt. Es besteht jetzt die Hoffnung, dass die unabgestimmte Stellungnahme des Magistrats an den Schulträger jetzt noch einen qualitativen Sprung machen und stärker auf die kritischen Aspekte
der DIetzenbacher Schulen eingehen wird.
03.05.2018 Offenbach Post
Freunde und Weggefährten erinnern an Edith Conrad
Gegen das Vergessen gekämpft
Freunde und Weggefährten nahmen in Frankfurt
bei einer Gedenkfeier Abschied von Edith Conrad.
Fraktionen wollen Bericht über Schulentwicklungsplan
Linke, FDP und DL/FW-UDS reichen gemeinsamen Antrag ein
Dietzenbach - In einem gemeinsamen Antrag fordern die Fraktionen Die Linke, FDP und DL/FW-UDS, dass der Magistrat in öffentlicher Sitzung darlegt,
welche Konsequenzen sich durch den aktuellen Schulentwicklungsplan des Landkreises Offenbach für die Kreisstadt als Schulstandort ergeben. Vor allem zwei
Aspekte seien zu erörtern. „Die im Schulentwicklungsplan unterstellten Prämissen und Vorhersagen für den Schulstandort Dietzenbach sind in ihrer Ausprägung zu
würdigen und gegebenenfalls sind aufgrund der besseren Detailkenntnisse der Verwaltung Änderungen anzuregen.“ Außerdem müssten die Herausforderungen, die sich aus den prognostizierten Schülerzahlen
ableiten lassen, skizziert werden. Die Fraktionsmitglieder fordern eine Präsentation der Handlungsoptionen inklusive ihrer Konsequenzen.
Stimmen von Dietzenbacher Schulen zu der „aktuell schon beengten baulichen Situation“ seien bekannt. „Der Schulentwicklungsplan unterstellt nun für Dietzenbach in den kommenden sechs Jahren eine Steigerung der Schülerzahlen um rund 20 Prozent bei den Grundschulen mit einem Zusatzbedarf von mindestens zehn Klassenräumen.“ Diese
Entwicklung wirke sich auch auf den Bedarf für die weiterführenden Schulen aus.
Auf keinen Fall dürften diese Informationen wegen der formalen Zuständigkeit lediglich zur Kenntnis genommen werden. „Die Stadt wird spätestens bei Fragen nach Reorganisation von Schulbezirken,
Schulerweiterungsflächen und gegebenenfalls neuen Schulstandorten gefordert sein.“ - wac
Zum Antrag sowie zum Link und Datenübersicht => KITA/Schule
23.03.2018 Stadtverordnetenversammlung
In einer Schweigeminute wurde Abschied genommen von Edith Conrad, die allen als langjähriges engagiertes Mitglied der Stadtverordnetenversammlung in Erinnerung bleiben wird. Für unsere Fraktion
ist es mehr, denn neben der freundschaftlichen Beziehung hat uns Edith Conrad in der letzten Zeit auch ohne Mandat regelmäßig mit ihrer politischen und fachlichen Erfahrung durch ihre kritischen
Fragen und Anregungen unterstützt. Wir werden sie sehr vermissen.
In der Sitzung der SVV waren die Entscheidung zur Kita Brunnenstraße sowie die drohenden Ausgleichzahlungen in Millionenhöhe für einige Bürger als Konsequenz der
Beendigung der städtebaulichen Förderungsmaßnahme die beherrschenden Themen und wurden beide gegen die Anträge und das Votum der Opposition entschieden.
Hinsichtlich der Kita Brunnenstraße ist es mit Blick auf den politischen Entscheidungsprozess bedenklich, wenn einerseits vorbereitende grundlegende Berichte wie der
Kita-Bedarfsplan und Kita-Masterplan nach dem Motto "das sind doch nur Berichte" zur Kenntnis genommen werden und dann andererseits konkrete Entscheidungen munter durch immer wieder neue Ideen
verzögert werden. Als Ergebnis haben wir in Zukunft eine Super-Kita mit 9 Gruppen und bis zu 180 Kindern. Das widerspricht total dem Wunsch der betroffenen Eltern sowie den Empfehlungen der
Fachabteilung des Kreises. Bei dem Ergebnis ist es blanker Zynismus, wenn sich eine Koalitionsfraktion auch noch ausdrücklich für die Anregungen der Kita-Eltern bedankt.
Hinsichtlich der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme wurde der Bitte unserer Fraktion um mehr Bedenkzeit für die betroffenen Bürger (siehe Eintragung vom 12.2.) nicht
entsprochen. Die von der Koalition vorgetragene Interpretation der Aussagen des städtischen Anwalts, dass sich bei Verzögerungen aufgrund noch zu klärender Sachverhalte automatisch auch die
Rabatt-Fristen verschöben, wurde vom Bürgermeister nicht als mögliche Lösung aufgegriffen. Unsere Intention, durch Zeitgewinn den betroffenen Bürgern mehr Sicherheit zu geben, wurde von den
Koalitionsfraktionen nicht gefolgt, denn BauGesetz und der Vertrag mit dem Land Hessen würden dies nicht ermöglichen. Wer so denkt, darf sich anschließend über neue Prozesse nicht beklagen.
In dem Zusammenhang ist bemerkenswert, dass dem Wirtschaftsplan 2018 der die Entwicklungsmaßnahme verwaltenden DSK ohne weitere Klärung zugestimmt wurde, obwohl
gravierende Abweichungen zu dem Plan vom September 2017 (Grundlage für Entscheidung zur Beendigung der Entwicklungsmaßnahme) bestehen. Wenn z.B. zusätzliche Ausgaben von 14 Mio. Euro angegeben
werden, dann mag das buchhalterischer Innovation entsprechen, ohne weitere Erläuterungen schafft das aber kein Vertrauen.
27.02.2018 Änderungsantragzum Ersatzbau Kita Brunnenstraße
Die Magistratsvorlage zum Ersatzbau Kita 2/Brunnenstraße wird in der ursprünglich geplanten
Gruppenkonstellation 3 U3 / 5 Ü3 umgesetzt. Dabei ist allerdings eine erhöhte bauliche Flexibilität zu gewährleisten, so dass auch Gruppenkonstellationen 2 U3/6 Ü3 bzw. 4 U3/4 Ü3 kurzfristig
realisierbar sein werden.
Begründung:
Die aktuelle Alters- und Jahrgangsstatistik zeigt bei dem jüngsten Jahrgang im Vergleich zu den Vorjahren einen Rückgang von über 10%.
Dies muss keine Trendwende sein, verdeutlicht aber die Unsicherheit in der notwendigen Prognose.
Angesichts der zukünftigen Erleichterungen bei den Kita-Gebühren ist die Prognose der zukünftigen Nachfrage nach U3-Plätzen nur sehr
bedingt möglich. Bei der Differenzierung nach Kita-Einzugsgebieten wird dies noch schwieriger. Hier ist also Flexibilität bei dem U3-Angebot dringend geboten.
Wenn allgemeiner Konsens darüber besteht, dass nichtstädtische Kitas kostengünstiger als kommunale Angebote sind, macht eine drastische
Kapazitätserhöhung der städtischen Kita-Kapazitäten keinen Sinn.
Fraktion DL/FW-UDS
Jens Hinrichsen
14.02.2018 Offenbach Post
„Fehlende Informationen“
DL/FW-UDS fordert Aufschub für Zahlung von Ausgleichsbeträgen
Dietzenbach - Die DL/FW-UDS-Fraktion fordert in einem Eilantrag für die öffentlich tagende
Stadtverordnetenversammlung am kommenden Freitag, 16. Februar, 19 Uhr, im Rathaus (Europaplatz 1) einen Aufschub für die „Zahlung entwicklungsbedingter
Ausgleichbeträge“.
Wie berichtet, sind 29 Eigentümer von der Forderung nach Ausgleichsbeträgen betroffen, zu deren Erhebung die Stadt zum Ende der Entwicklungsmaßnahme (31. Dezember
2018) laut Baugesetzbuch (Paragraf 166, Absatz 3) verpflichtet ist (wir berichteten). Insgesamt geht es um rund 2,2 Millionen Euro und 4,5 Hektar Land. Die Betroffenen haben von der Stadt
jüngst ein Informationsschreiben bekommen und sind über die Zahlungsbeträge informiert worden. Diese liegen zwischen 12 000 und 468 000 Euro. Dies gilt für Grundstücke, die nicht von der Stadt oder
deren Treuhänder, der Deutschen Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft, angekauft wurden.
Die Fraktion um Jens Hinrichsen und Ismet Küpelikilinc beantragt, dass das „zurzeit laufende Verfahren der Information über entwicklungsbedingte Ausgleichszahlungen und dem damit verbundenen
Angebot einer vorzeitigen Ablösevereinbarung mit zeitlich gestaffeltem Nachlass vorerst ausgesetzt“ werde. Denn „ein Neustart erfolgt erst, wenn die betroffenen Bürger alle Optionen in ihren
finanziellen Konsequenzen beurteilen können“. Dazu müssten bisher fehlende Informationen bereitgestellt werden, und es sei aufgrund der zum Teil „sehr hohen Beträge ein angemessener
Entscheidungszeitraum einzuräumen“.
Für das weitere Vorgehen seien drei Aspekte wesentlich: „Auf die explizite Frage der Fraktion DL/FW-UDS wurde die Möglichkeit bestätigt, dass gegebenenfalls statt der Zahlung des Ausgleichbetrages
das Grundstück per Übernahmeverlangen der Stadt angedient werden könne. Nicht angesprochen, da wohl auch den anderen Ausschussmitgliedern nicht bekannt, war die Frage nach der Abwicklung des
Übernahmeverlangens bei bebauten Grundstücken.“
Zudem wirft die Fraktion die Frage auf, „wieso Bürger, die im Zuge der Entwicklungsmaßnahme ihr ursprüngliches Grundstück gegen ein neues, von der Stadt angebotenes Grundstück tauschten, jetzt mit
der Forderung nach Zahlung eines Ausgleichbetrages eine zusätzliche Belastung erfahren müssen, obwohl diese Konsequenz im notariellen Tauschvertrag nicht genannt wurde“. - ron
-> Von den Ausgleichsbetragszahlungen Betroffene können sich zum Austausch beim ebenfalls betroffenen Karl-Dieter Knecht unter 06074 23369
melden.
Moratorium für Zahlung entwicklungsbedingter Ausgleichbeträge
Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:
Das zurzeit laufende Verfahren der Information über entwicklungsbedingte Ausgleichzahlungen
und dem damit verbundenen Angebot einer vorzeitigen Ablösevereinbarung mit zeitlich gestaffeltem Nachlass wird vorerst ausgesetzt.
Ein Neustart erfolgt erst, wenn die betroffenen Bürger alle Optionen (Zahlung mit/ohne
Nachlassangebot, Minderung des Ablösebetrages, Übernahmeverlangen, Widerspruch …) in ihren finanziellen Konsequenzen beurteilen können. Hierzu müssen bisher fehlende Informationen bereitgestellt
werden und es ist aufgrund der z.T. sehr hohen Beträge ein angemessener Entscheidungszeitraum einzuräumen.
Begründung:
In der 15.Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.09.2017 ist
ausführlich über die Magistratsvorlage 18/0360/10.90 „Beendigung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Dietzenbach“ informiert und diskutiert worden. Für das weitere Vorgehen sind drei Aspekte
wesentlich:
Auf die explizite Frage der Fraktion DL/FW-UDS wurde die Möglichkeit bestätigt, dass ggfs. statt der Zahlung des Ausgleichbetrages das
Grundstück per Übernahmeverlangen der Stadt angedient werden könne.
Nicht angesprochen, da wohl auch den anderen Ausschussmitgliedern nicht bekannt, war die Frage nach der Abwicklung des
Übernahmeverlangens bei bebauten Grundstücken.
Außerdem scheint die Frage nicht unerheblich, wieso Bürger, die im Zuge der Entwicklungsmaßnahme ihr ursprüngliches Grundstück gegen ein
neues, von der Stadt angebotenes Grundstück tauschten, jetzt mit der Forderung nach Zahlung eines Ausgleichbetrages eine zusätzliche Belastung erfahren müssen, obwohl diese Konsequenz im notariellen
Tauschvertrag nicht genannt wurde.
Fraktion DL/FW-UDS
Jens Hinrichsen
13.01.2018 Offenbach Post
Gemeindestatistik von Jens Hinrichsen
130.000 Zahlen in einer Tabelle
Dietzenbach - „Wo stehen wir als Stadt eigentlich im Vergleich zu anderen hessischen Kommunen? Und was hat sich in den
vergangenen Jahren alles verändert?“ Diese Fragen stellt sich sicherlich nicht nur der Stadtverordnete Jens Hinrichsen (DL/FW-UDS). Von Ronny Paul
Er hat sich zum zweiten Mal die Mühe gemacht, aus den aktuellen Jahresdaten der
Hessischen Gemeindestatistik eine umfassende Excel-Vergleichstabelle zu erstellen. Diese bietet er Interessierten kostenlos zum Download auf www.fw-uds.de/themen/statistik an.
Rund 130.000 Zahlen hat der Diplom-Kaufmann im Ruhestand, der in
Betriebswirtschaftslehre promoviert hat, verarbeitet und damit eine Übersicht über das gesamte Bundesland geschaffen. Wer also zum Beispiel wissen möchte, wie sich die Zahl der Einwohner unter sechs
Jahren in der vergangenen Dekade in seiner Kommune entwickelt hat und sie in Relation zu seinem Landkreis und zum Land setzen möchte, findet in der Tabelle mit ein paar Klicks die Vergleichswerte.
Alle hessischen Kommunen, Kreise und Regierungsbezirke sind dort eingepflegt.
„Mein Ziel ist, dass sich die Bürger informieren“, sagt Hinrichsen, der sich die Arbeit
aus freien Stücken macht. Und weil er ein Faible für Mathematik hat. Die kommenden zwei bis drei Wochen seien eine Testphase. „Um zu schauen, ob noch Fehler drin sind.“ Das könne bei dem Wust an
Zahlen schon mal passieren, sagt der 73-Jährige. Er stehe auch jederzeit für Fragen, Anregungen und Rückmeldungen zur Verfügung.
Dieses Mal bietet Hinrichsen nicht nur die Möglichkeit, die aktuellen Daten mit denen
vor fünf Jahren zu vergleichen. Er hat auch die Zahlen von vor zehn Jahren eingebaut. Einen längeren Zeitraum zu betrachten sei in vielen Dingen sinnvoll, betont Hinrichsen.
Die Tabellen bieten unter anderem eine Übersicht über die Bevölkerungsentwicklung,
Landwirtschaft, produzierendes Gewerbe, Tourismus, Gemeindefinanzen, Steuereinnahmen und Flächennutzung.
Einige Beispiele: In der Kreisstadt hat sich die Zahl der
sozialversicherungspflichtigen Einpendler (aktuell: 10 082) zu 2012 um 11,8 Prozent erhöht. Verglichen mit 2007 gibt es eine Steigerung um 29,5 Prozent. Im Kreis Offenbach sind es 65.064, in ganz
Hessen 353.395 Einpendler. 16.259 landwirtschaftliche Betriebe gibt es in Hessen, in Dietzenbach sind es neun. 2012 waren es acht, 2007 zehn.
Gesteigert hat sich in den vergangenen zehn Jahren auch die Anzahl der touristischen
Übernachtungen in der Kreisstadt. 2007 waren es 36.556, 2012 45.919 und 2017 49.322. Spitzenreiter im Kreis Offenbach (gesamt: 1.000.299) ist Neu-Isenburg mit 323.054 Übernachtungen. Erfreulich: Die
Zahl der Verkehrsunfälle ist in zehn Jahren um 30 Prozent gesunken.
15.12.2017 16. Stadtverordnetenversammlung
Der Haushalt 2018 ist mit den Stimmen der Koalition verabschiedet worden. Trotz der frühzeitigen
Haushaltslesungen mit der Einhaltung der Schutzschirmziele auch für 2018 sind die Einwände aus unserer Sicht schwerwiegend.
Entsprechend ist der Haushalt von uns – wie auch von den anderen Oppositionsfraktionen – abgelehnt
worden.
Insgesamt wird die Unsicherheit bei der Einschätzung der Realisierungschancen durch eine sehr optimistische Beurteilung
der Erträge (u.a. bei den Steuerpositionen) und der mangelnden Ausleuchtung von risikobehafteten Aufwandpositionen nicht ausreichend gewürdigt. Gewichtige Themen wie z.B. die zukünftige Gesetzgebung
bei den Kita-Gebühren, die Auswirkungen des Projektes „Hessen-Kasse“ sowie die Entwicklung der Kreisumlagen sind nur kursorisch behandelt worden.
Außerdem wurde es erneut „geschafft“, den Ergebnisbeitrag der Stadtwerke in der Diskussion zum Haushalt völlig
rauszuhalten. Nachdem für den letzten Haushalt Ergebnisse und Wirtschaftsplan der Stadtwerke zu spät geliefert wurden, standen in dieser Planungsrunde trotz mehrfacher Anmahnung überhaupt keine Daten
zur Verfügung. Somit werden Themen der Daseinsvorsorge als (neue) Geschäftsfelder der Stadtwerke weitestgehend dem Kontroll- und Entscheidungsspektrum der Stadtverordneten entzogen. Besonders
gravierend wirkt sich dies beim Thema Fernwärme aus, bei dem die Bürger ihr Unverständnis über das scheinbar fehlende Engagement der Stadtverordneten sehr deutlich artikulieren.
Unsere gezielten Anfragen an den Magistrat zu diesem Thema der städtischen Beteiligungen ( => Kommunale Betriebe) sind übrigens nach mittlerweile bald vier Monaten immer noch nicht beantwortet. Hier fehlt es offensichtlich an Verständnis für
demokratischen Umgangsformen.
P.S. vom 18.12.:Nach dem Zitat aus der
Haushaltsrede unserer Fraktion in der Offenbach Post „Seit Jahren fehlt mir unternehmerisches Denken und Handeln in der Verwaltung“ einige ergänzende Anmerkungen, wie sie dem Sinn nach in der SVV
vorgebracht wurden:
Es wurde darauf hingewiesen, dass ein wesentlicher Grund für die Einführung der Doppik mit dem Ziel verbunden war,
unternehmerisches Denkenin der Verwaltungzu stärken. Ein wesentliches Instrument hierfür
ist die Interne Leistungsverrechnung, die als Basis für das „Aushandeln“ der Leistungen zwischen den Fachbereichen dienen soll. Dies wird erkennbar nicht genutzt. Sonst wäre u.a. aufgefallen, dass
diese Daten in dem Haushaltsentwurf nicht mitgeliefert wurden und in den Blätterterminen argumentativ keine Verwendung gefunden haben.
Die zur Berechnung der Nutzungsgebühren verwendeten sogenannten Vollkosten werden korrigiert.
Zur Vermeidung einer teilweisen Doppelbelastung für die Vereine sowie zur Sicherung der angestrebten Transparenz von Kostenentstehung und
-weiterbelastung entfällt die Position „Budget
Instandhaltung“.
Begründung:
Die Position „Budget Instandhaltung“ hat - analog zur Instandhaltungsrückstellung, wie sie z.B. im Wohnungseigentumsgesetz genannt wird - die
Funktion, ein Finanzierungspolster zu schaffen für zukünftige Instandhaltungsmaßnahmen, deren konkrete Höhe und Fälligkeit aber ungewiss ist.Allein die Bildung dieser Finanzposition ist noch kein Aufwand!
Zu Aufwand, wie ihn die Vereine anteilmäßig tragen sollen, werden Teile der Instandhaltungsrückstellung erst zu dem Zeitpunkt, zu dem sie zur
Begleichung von Instandhaltungsrechnungen genutzt werden.
Die gleichzeitige Nutzung der Werte aus Instandhaltungsrückstellung und Instandhaltungsaufwand zur Berechnung von Vollkosten führt
deshalb zu überhöhten Vollkosten. Die Vereine werden mit zu hohen Gebühren belastet.
Dies muss – auch mit Blick auf die angestrebte Transparenz – vermieden werden!
Fraktion DL/FW-UDS
Jens Hinrichsen
01.09.2017Stadtverordnetenversammlung
Nachdem die Landesregierung für 2018 eine Befreiung der Eltern von den Kita-Gebühren angekündigt hat, waren weitere Diskussionen über das Gebührenmodell der
Koalition obsolet. Deswegen werden mit Zustimmung durch alle Fraktionen die bisherigen Kita-Tarife beibehalten.
Der von uns eingebrachte und mehrfach geschobene Antrag (Factsheet zum Thema Kita-Gebühren und freiwillige Leistungen des Kreises für Dietzenbach) wurde durch die
Stimmen der Koalition abgelehnt, weil wir nicht bereit waren, Änderungsvorschläge der CDU zu berücksichtigen (und v.a. Streichungen zu akzeptieren)! Das sah doch vor sechs Wochen noch ganz anders aus
(siehe Eintrag vom 12.07.2017).
15.08.2017Offenbach Post
Opposition fordert Sonder-SVV
Dietzenbach - Teile der Oppositionsfraktionen haben eine außerordentliche
Stadtverordnetenversammlung (SVV) zum Thema Kitagebühren beantragt. Laut Hessischer Gemeindeordnung benötigt es ein Viertel der Gemeindevertreter, um eine Sondersitzung einzuberufen. Nach Auskunft
der Stadt haben elf Stadtverordnete, bei 43 Abgeordneten in der Kreisstadt sind das 25 Prozent, den Antrag unterschrieben. Dazu gehören die Fraktionen der Grünen (5), der FDP (2), der Linken (2) und
der DL/FW-UDS (2). Aufgrund der kaum noch nachzuvollziehenden Windungen um die Kita-Gebührenordnung habe man Stadtverordnetenvorsteherin Christel Germer gebeten, frühestmöglich eine SVV-Sondersitzung
einzuberufen. Eine weitere Herauszögerung bis zum regulären Termin am 1. September halte die Opposition für die betroffenen Eltern für nicht zumutbar, heißt es. Die
Unterzeichner fordern eine politische Entscheidung, die für die Eltern Rechtssicherheit schafft. Der Antrag liegt der Stadt vor, ein Termin ist noch nicht angesetzt.
Die Koalition (CDU, SPD und WIR/BfD) wollte, wie berichtet, die Kitagebühren zum 1. August verdoppeln und im Gegenzug berufstätigen
Eltern einen Nachlass von 50 Prozent gewähren, für diese unterm Strich ein Nullsummenspiel. Aber nicht für den Kreis Offenbach, der die Gebühren für Hartz-IV-Familien zahlt und die Erhöhung komplett tragen müsste. Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt machte in seiner Eigenschaft als Kommunalaufsicht der Koalition einen Strich durch die Rechnung und hat den Kitabeschluss der
Stadtverordneten vom 16. Dezember beanstandet, konkret die „Richtlinie über die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, die den 50-prozentigen Nachlass
für die Eltern regeln sollte. Der am 12. Juli vom RP angekündigte Vollzug setzte die Richtlinie außer Kraft. Eine Verdopplung der Gebühren würde nun also auch berufstätige Eltern treffen. -
ron
15.08.2017Offenbach Post
„Klare Kante und nicht Schönrednerei“
Serie: Sechs Fragen an die Fraktionsvorsitzenden / Jens Hinrichsen (DL/FW-UDS) will qualifiziertes Controlling
Dietzenbach - Mehr als ein Jahr ist seit den Kommunalwahlen vergangen. Wir nutzen die Sommerpause der Stadtverordneten
(noch bis Mittwoch, 23. August, dann tagt der Ausschuss für Städtebau, Verkehr und Umwelt), um auf die bisherige Legislaturperiode zu blicken. Jeweils sechs Fragen haben wir den Fraktionsvorsitzenden
gestellt, die wir in loser Reihenfolge veröffentlichen. Heute antwortet Jens Hinrichsen von der DL/FW-UDS-Fraktion, ein Zusammenschluss der Dietzenbacher Liste (DL) und der FW-UDS. Die Fraktion
besteht aus dem Vorsitzenden Jens Hinrichsen (FW-UDS) und Ismet Küpelikilinc (DL). Bei den vergangenen Kommunalwahlen hat die DL 2,6 Prozent der Stimmen und die FW-UDS 3,3 Prozent
erreicht.
Welche Ziele aus Ihrem Wahlprogramm haben Sie bislang umgesetzt?
Rund 20 Anfragen und Anträge in den letzten 15 Monaten quer über alle Aspekte der Lokalpolitik dokumentieren zwar den Willen, etwas bewegen zu wollen, im Ergebnis
aber leider auch die geringe Durchschlagskraft einer Oppositionsfraktion. Denn umgesetzt wird nichts gegen den Willen der Koalition. So ist nun mal Demokratie.
Welche Ziele wollen Sie in der laufenden Legislaturperiode auf jeden Fall noch umsetzen?
Es gibt viele politische Entscheidungen, deren Umsetzung und Erfolg nicht nachgewiesen werden können. Dafür ist ein qualifiziertes Controlling dringend erforderlich,
um zukünftig erfolgreiche Entscheidungen wiederholen und Fehlentscheidungen vermeiden zu können. Dazu gehört auch die parlamentarische Kontrolle von Leistungen der Daseinsvorsorge (Wasser, Abwasser,
Fernwärme).
Wie schätzen Sie die Arbeit der Koalition bislang ein?
Der seit über einem Jahr erlebte Schlingerkurs in Sachen Kitagebühren zeigt die grundlegend unterschiedlichen Ansätze der Koalitionspartner, die deshalb trotz
gleichzeitiger Dominanz im Magistrat an der Umsetzung scheitern. Auch der Entscheidungsprozess zum Reinhard-Göpfert-Haus war wenig überzeugend.
Wie beurteilen Sie die Diskussionskultur in den Ausschüssen und der Stadtverordnetenversammlung?
Kritische Fragen zu stellen und abweichende Einschätzungen zu präsentieren sind die wichtigsten Aufgaben der Opposition. Dabei ist klare Kante und nicht Schönrednerei
angesagt. Leider wird das Bemühen um Transparenz und klare Positionierung häufig mit Verweis auf unpassende Diktion abgewürgt. Zu große Empfindsamkeit ist aber keine Basis für ein produktives
Miteinander.
Wieso, denken Sie, war die Wahlbeteiligung in Dietzenbach so gering?
Wie könnte sie in Zukunft gesteigert werden?
Geringe Wahlbeteiligung ist ein generelles Problem mangelnder Kommunikation. Fraktionen sollten nicht nur alle fünf Jahre schicke Wahlbroschüren produzieren, sondern
ihre Aktivitäten über Website, soziale Medien und Bürgertreff präsentieren. Nur durch den ständigen Dialog ergeben Anregungen und Wünsche der Wähler mit dem Wissen um die finanziellen Grenzen der
Politik ein gemeinsames Verständnis.
Was sagen Freunde/Familie über Ihre Tätigkeit als Fraktionsvorsitzender?
Weiter so, denn nur tote Fische schwimmen mit dem Strom.
14.08.2017Forderung nach
Sonder-SVV
Mit Blick auf die kaum noch nachzuvollziehenden Windungen um die Kita-Gebührenordnung haben wir in Abstimmung mit weiteren Fraktionen die
Stadtverordnetenvorsteherin gebeten, frühestmöglich eine Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung einzuberufen.
Eine weitere Herauszögerung bis zum regulären SVV-Termin halten wir für die betroffenen Elternfürnicht zumutbar. Außerdem ist zu befürchten, dass die mittlerweile schon begonnene Diskussion über Prozesschancen
und -risiken anhält, von über 95% der Stadtverordneten aber nicht mit der notwendigen juristischen Kompetenz geführt werden könnte.
Gefordert ist jetzt nicht eine pseudo-juristisches Diskussion, sondern eine politische Entscheidung, die für die Eltern Rechtssicherheit
schafft.
In diesem Zusammenhang ist sicherlich auch zu klären, warum der Magistrat die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung vom 10. Juli nicht umgesetzt
hat. Eine Presseerklärung ohne überzeugende Begründung reicht dafür nicht aus.
18.07.2017 Anfrage an den Magistrat
Mit Blick auf die SVV-Entscheidung vom vergangenen Montag
„die Dauer des gerichtlichen Verfahrens …. zu
nutzen, um alternative Gebührenmodelle für die Kinderbetreuung und Maßnahmen zur Familienförderung zu entwickeln“
und auch hinsichtlich des zurückgestellten Antrags unserer Fraktion bitten wir um zügige Beantwortung
folgender Fragen:
Wie teilt sich die Zahl Kinder in den Einrichtungen für die Kindertagesbetreuung (differenziert nach
U3/Ü3/Hort/Kindertagespflege) nach Dauer der wöchentlich nutzenden Betreuungszeit auf und welche monetären Leistungen sind damit pro Jahr verbunden?
Zur Vereinfachung bietet sich die Aufteilung an, wie sie gemäß HessKiföG sowieso
umgesetzt werden muss.
Werden die in der Gebührensatzung der Stadt Dietzenbach (und auch vieler Nachbarkommunen)
enthaltenen Ermäßigungen für das zweite Kind etc. auch durch den Jugendhilfeträger umgesetzt?
Wie hoch ist bei den städt. Einrichtungen die Zahl der Kinder aus anderen Kommunen und wie hoch ist
die Kostenerstattung?
Wie viele Härtefälle (Kita-Satzung §5) gibt es pro Jahr, nach welchen Regeln wird entschieden und
welcher Aufwand ist damit verbunden?
Für Rückfragen stehen mein Kollege Ismet Küpelikilinc und ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Hinrichsen
12.07.2017 Sondersitzung HAFI und SVV zu dem aktuellen
KITA-Gebührenmodell
Nachdem das in den letzten Monaten ausführlich und kontrovers diskutierte Thema "Kita-Gebühren"durch eine kommunalaufsichtliche Verfügung (mit der zusätzlichen
Drohung des sofortigen Vollzuges) für die Eltern zu einer hohen Verunsicherung führte, ist das Thema in einer Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie abschließend in der Sondersitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 10. Juli behandelt und entschieden worden:
> Gegen die Stimmen der Opposition (AfD, DieLinke, DL/FW-UDS, FDP, Grüne) soll das von der Koalition entwickelte Modell ggfs. auf dem Klageweg durchgesetzt
werden.
> Mit großer Mehrheit strebt das Stadtparlament eine gütliche Einigung (Mediation) an.
> Die Zeit bis zur gerichtlichen bzw. Mediations-Entscheidung wird für die Entwicklung alternativer Gebührenmodelle genutzt.
Der in Ergänzung zum Kernthema von uns eingebrachte Antrag (siehe Anmerkungenvom 30.5., 1.6.) wurd im HAFI von mehreren Fraktionen ausdrücklich gelobt und die
Koalition "streckt ihre Arme uns entgegen". Nun wird man sehen, ob die Fraktionen gemeinsam dem Anspruch gerecht werden können, mit mehr Fakten ein abgestimmtes Verständnis aufzubauen, um aufgrund
unserer sozialen Schieflage mehr finanzielle Unterstützung von Kreis und Land einfordern zu können. Wegen des ausdrücklichen Wunsches der Koalitionsfraktionen zur Zusammenarbeit haben wir das Thema
bis zur nächsten Sitzung geschoben und warten bis dahin auf anregende Beiträge.
01.06.2017 Offenbach Post
Auf Basis schlüssiger Informationen
DL/FW-UDS fordert bei Kitagebühren Entscheidung nach Fakten
Dietzenbach: Die Opposition in der Stadtverordnetenversammlung hatte bis auf den fraktionslosen Artus Rosenbusch gegen das Kitagebührenmodell mit der
Förderrichtlinie gestimmt, das die Mehrheitskoalition (CDU/SPD/WIR-BfD) auf den Weg gebracht hatte (wir berichteten). Die Einschätzung von Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid (SPD), die den
eingeschlagenen Pfad mit der „Richtlinie zur Vereinbarung von Familie und Beruf“ als „rechtswidrig“ bezeichnet hatte, zwingt die Stadtverordneten dazu, in der Junisitzung am Montag, 26., eine für den
Stadtsäckel und die betroffenen Eltern gangbare Lösung zu finden.
Jens Hinrichsen, Vorsitzender der DL/FW-UDS-Fraktion, zählte zu den schärfsten Kritikern des Koalitionsantrags. Nun fordert seine Fraktion den Magistrat in einem
Antrag auf, „eine umfassende Situationsbeschreibung zum Thema Kitagebühren zu erarbeiten, durch die die Stadtverordneten der Kreisstadt in die Lage versetzt werden, auf der Basis schlüssiger
Informationen Entscheidungen vorzubereiten und in der Diskussion mit Betroffenen durch Fakten überzeugen zu können“.
Nach Hinrichsen bekomme die Forderung nach mehr Daten und Fakten „zusätzliche Dringlichkeit“ durch die aktuell von der CDU ins Spiel gebrachte Idee einer sozialen
Staffelung zur Findung einer differenzierten Gebührensatzung. Hinrichsen hat einen deutlichen Zielkonflikt bei den Stadtverordneten ausgemacht, die einerseits das finanzielle Wohl Dietzenbachs und
andererseits das interkommunale Solidarprinzip im Augen haben sollten. Dieser Konflikt könne nicht durch „Statements, die auf Vermutungen beziehungsweise einer ungenügend transparenten Faktenlage
beruhen“, gelöst werden, befindet Hinrichsen.
Er fordert für die interne Diskussion, dass jeder Stadtverordnete mit den gleichen Daten hinsichtlich Aufwand und Ertrag versorgt werde. Er erachtet für die
Diskussion mit den Eltern einen Vergleich mit den Nachbarkommunen hinsichtlich der Gebühren und der Betreuungsquote für notwendig. Und fordert Transparenz: „Wenn der Kreis, wie behauptet,
überproportional viele freiwillige Leistungen für Dietzenbach erbringt, dann sollten wir diese in Qualität und finanzieller Bedeutung kennen.“ ron
30.05.2017 Antrag (Kita-Gebühren
„Factsheet“)
Die SVV möge
beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, eine umfassende Situationsbeschreibung zum Thema Kita-Gebühren zu erarbeiten, durch die die
Stadtverordneten der Kreisstadt Dietzenbach in die Lage versetzt werden, auf der Basis schlüssiger Informationen Entscheidungen vorzubereiten und in der Diskussion mit Betroffenen durch Fakten
überzeugen zu können.
Die Forderung nach mehr Daten und Fakten bekommt zusätzliche Dringlichkeit durch die aktuell von der CDU ins Spiel gebrachte Idee einer
sozialen Staffelung zur Findung einer differenzierten Gebührensatzung.
Begründung und
Erläuterung:
Die Vorbereitung der aktuell zur Diskussion stehenden Kita-Gebührensatzung sowie die
anschließenden Diskussionen und Entscheidungen im Kreistag sind besorgniserregend, da einerseits für die Stadtverordneten die Verbesserung der finanziellen Situation der Kreisstadt im Fokus steht,
andererseits aber das Prinzip der Solidargemeinschaft für alle interkommunal wirkende Entscheidungen Konsens sein sollte. Hier besteht derzeit offensichtlich ein deutlicher Zielkonflikt und der kann
nicht gelöst werden durch Statements, die auf Vermutungen bzw. einer ungenügend transparenten Faktenlage beruhen.
Wenn z.B. der Aufwand im Kita-Bereich lt. Presse von verantwortlicher Stelle mit 9,5 statt
mit über 17 Mio. Euro beziffert wird, ist die Frage von benachbarten Lokalpolitikern verständlich, wo Dietzenbach überhaupt ein Problem hat.
Und wenn aus dem Kreistag die Bemerkung mehrfach zu hören ist „Dietzenbach bekommt doch
sowieso schon mehr als die anderen Kommunen“, dann wäre es gut, dies auch mit Fakten zu belegen bzw. widerlegen zu können, zumal mit Blick auf die kritischen Sozialfaktoren die prekäre Lage von
Dietzenbach offensichtlich nicht ausreichend bekannt ist.
Konkret erachten wir für drei Themenkreise mehr Daten und Fakten für erforderlich, denn ohne
ein gemeinsames Grundverständnis wird es keine sachorientierten Entscheidungen geben. Statt Konsens wären weitere juristische „Fingerhakeleien“ das Ergebnis.
Für die interne Diskussion sollte jeder Stadtverordnete mit den gleichen Daten hinsichtlich Aufwand und Ertrag versorgt sein. Dazu gehört auch die Differenzierung
nach U3/Ü3/Hort und nach städtischen/nichtstädtischen Kitas.
Für die Diskussion mit den Eltern sind Gebühren und Betreuungsquote im Vergleich mit den Nachbarkommunen erforderlich.
Wenn der Kreis, wie behauptet, überproportional viele freiwillige Leistungen für Dietzenbach erbringt, dann sollten wir diese in Qualität und finanzieller
Bedeutung kennen. Andererseits sollte transparent gemacht werden, in welchem Umfang Dietzenbach aufgrund ihrer Schlusslicht-Position in fast allen kritischen Sozialindikatoren (vgl. Anlage) eine
erhöhte finanzielle Belastung zu verkraften hat.
Fraktion DL/FW-UDS
Jens Hinrichsen
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Die Anlage ist identisch mit Überblick zu sozialen Lage im Kreis vom 04.04.2017
=>Dietzenbach im Vergleich
Der Magistrat wird aufgefordert, für die EVD geeignete Ansätze zur Rückkehr zu den ursprünglichen Gewinnerwartungen - sie waren Basis für die
Gründungsentscheidung durch die Stadtverordnetenversammlung - zu entwickeln.
Die anschließende Würdigung dieser zu entwickelnden Ansätze setzt die Ursachenbeschreibung für den zurzeit planerisch erwarteten Gewinneinbruch
voraus.
Begründung:
Die im Januar im Zuge der Haushaltsdiskussion im Haupt- und Finanzausschuss vorgelegten, aber nicht behandelten
Planungsdaten der EVD für 2016/17ff entsprechen in der mittelfristigen Entwicklung in keiner Weise den Ergebnisansätzen, wie sie den Stadtverordneten als Basis für die Gründungsentscheidung vorgelegt
wurden:
Das Jahresergebnis wird in den kommenden vier Jahren auf ein Drittel des Wertes im abgeschlossenen Geschäftsjahr einbrechen.
Entsprechend stark wird auch die Gewerbesteuer reduziert sein, bei der Gründungsentscheidung ein wesentliches Argument für die Befürwortung durch die
Stadtverordnetenversammlung.
Trotz dieser äußerst kritischen Entwicklung sind die Bezüge für die Geschäftsführung um 300 Prozent gesteigert worden.
In Anbetracht der sich für den Haushalt abzeichnenden Deckungslücke ist die Suche nach Möglichkeiten eines „Turnarounds“
dringend. Wegen der nach der Gründung frühzeitig vorgenommenen und von vielen Kunden nicht akzeptierten Preiserhöhung ist außerdem die größtmögliche Transparenz über die Ursachen der sich
abzeichnenden Entwicklung wichtig.
Fraktion DL/FW-UDS
Jens Hinrichsen
25.05.2017 Anmerkungen zur 9. SVV vom 12.05.17
Nach mehreren Anfragen und "Frotzeleien", wie die Opposition ausgebremst wird, doch noch zwei Anmerkungen zur letztem SVV vom 12. Mai. Bei zwei
Anträgen von uns bzw. von DieLinke hat die Koalition durch Änderungsanträge die ursprüngliche Zielsetzung ignoriert und natürlich sind diese Änderungsanträge mit Mehrheit angenommen
worden:
- Ein Antrag von DieLinke, endlich mehr gegen die Vermüllung in der Stadt zu unternehmen, ist in dem Antrag der Koalition so gedreht worden,
dass nicht operativ etwas umzusetzen ist, sondern analog zu Offenbach mit einer Stabsstelle das Problem grundsätzlich angegangen werden soll. Unsere Kritik hierzu, dass natürlich heute schon eine
klare Aufgabenzuordnung existiert und man deshalb keine neue Planstelle mit 100.000 Euro einrichten sollte. Außerdem zeigt sich hier die Arroganz der Macht, sprich der Stimmenmehrheit der Koalition,
dass die notwendige Anlage zum Änderungsantrag den Stadtverordneten erst 20 Minuten vor Behandlung des TOP verteilt wurde.
- Der Antrag unserer Fraktion zur Fernwärme (siehe Eintrag vom 20.04.) wurde im Änderungsantrag modifiziert, um durch eine veränderte
Gesellschaftsform die Probleme in den Griff zu bekommen. In der Diskussion wurde hinsichtlich unseres Antrages die drohende Erosion der Ergebnisse der EVD heruntergespielt nach dem Motto "Hauptsache,
es ist noch ein positiver Beitrag zu erwarten".
Naja, wenn das die Denkweise zu kritischen finanziellen Enwicklungen ist und man nicht gewillt ist, frühere Entscheidungen zumindest noch mal kritisch zu
hinterfragen, gibt es wenig Anlass, optimistisch zu sein.
20.04.2017 Offenbach Post
Kitagebühren: Angst vor Echo
DL/FW-UDS appelliert an Kreis, nicht mit „unsozialem Verhalten“ zu kontern
Von Ronny Paul
Dietzenbach - Die Diskussion um den „Dietzenbacher Weg“ in Sachen Kita-Gebühren geht weiter. Nachdem der
Kreisausschuss den Dietzenbacher Beschluss, wie berichtet, geprüft hat und zu dem Ergebnis gekommen ist, es gebe keine Anhaltspunkte für ein offenkundig rechtswidriges Verhalten, meldet sich die
Opposition in der Dietzenbacher Stadtverordnetenversammlung (SVV) zu Wort.
Hintergrund: Die Mehrheitskoalition aus CDU, SPD und WIR-BfD hat ein Modell ausgetüftelt und in der SVV durchgebracht,
das zum 1. Januar die Kitagebühren um drei Prozent angehoben hat. Ab dem 1. August steigen die Gebühren um das Doppelte. Der Clou: Der Kreis Offenbach wird als Träger der Jugendhilfe mit einbezogen.
Den Eltern, die eine Berufs- oder Ausbildungstätigkeit nachweisen können, erstattet die Stadt 50 Prozent der Gebühren wieder zurück. Hängen bleibt die Erhöhung aber am Kreis Offenbach. Für die Kinder
aus Bedarfsgemeinschaften muss die Jugendhilfe den vollen Betrag zahlen. Das kommt in Dietzenbach bei rund 40 Prozent der Kinder zum Tragen.
Die DL/FW-UDS-Fraktion warnt vor den Folgen des „Dietzenbacher Weges“: „Der Vorwurf des unsozialen Verhaltens, wie er
jetzt erneut vom Kreis vorgebracht wurde, ist nicht überraschend und stimmt mit der Argumentation der gegen die Entscheidung votierenden Oppositionsfraktionen überein“, sagt Fraktionsvorsitzender
Jens Hinrichsen. „Aber andererseits hätte man angesichts der längerfristig schon bestehenden sozialen Schieflage von Dietzenbach auch ein deutlich positives Sozialveralten der anderen Kommunen
erwarten können und auch einfordern müssen“, sagt er weiter.
Hinrichsen vermutet, diese Einschätzung würde von mehr Entscheidungsträgern geteilt, „wenn man den Sozialstrukturatlas
von 2008 aktualisiert und damit die prekäre Situation Dietzenbachs und den ableitbaren Handlungsbedarf auch für die anderen Kommunen deutlich herausgestellt hätte“.
Er zieht die aktuelle Übersicht über die soziale Lage im Kreis Offenbach, die auf Daten der Bertelsmann-Stiftung sowie
des Statistischen Landesamtes basiert, als Warnung heran: Die Übersicht bestätige die strukturelle Sondersituation Dietzenbachs, „das in fast allen riskanten Lebenslagen’ die Spitzenposition
einnimmt“.
So haben in der Kreisstadt laut der Statistik von 2015 immerhin 45 Prozent der Haushalte ein niedriges Einkommen. Die
Kinderarmut (31,4 Prozent) in der Kreisstadt liegt weit über dem Schnitt des Kreises (15,4 Prozent) und des Landes (14,9 Prozent). Ebenso ist die Jugendarmut (26 Prozent) im Vergleich mit dem Kreis
(11,5 Prozent) und dem Land (11,5) überdurchschnittlich hoch.
Der Anteil nichtdeutscher Bürger ist mit 28,5 Prozent ebenfalls der höchste im gesamten Kreis Offenbach (Neu-Isenburg
an zweiter Stelle mit 24,4 Prozent).
Hinrichsen appelliert: „Gerade mit Blick auf die Indikatoren Kinder- und Jugendarmut, Haushalte mit niedrigem
Einkommen und Anteil Nichtdeutscher verbietet sich jede Diskussion über mögliche Einsparungen freiwilliger Leistungen des Kreises, konkret der möglichen Reduzierung der Leistungen für
Schulsozialarbeiter.“ Der Fraktions-Chef fürchtet ein Echo: „Auch wenn das Dietzenbacher Vorgehen als Taschenspielertrick bezeichnet wird, so kann man doch nicht das vermeintlich unsoziale Verhalten
der Stadt Dietzenbach mit unsozialem Verhalten des Kreises beantworten.“
Aus aktuellem Anlass, nämlich der pressewirksamen Bewertung der Erhöhung der Kita-Gebühren in Dietzenbach zu Lasten des Kreises, haben wir die Fakten
zur sozialen Lage im Kreis auf den neuesten Stand gebracht.=>Dietzenbach im Vergleich
Der Vorwurf des unsozialen Verhaltens, wie er jetzt erneut vom Kreis vorgebracht wurde, ist nicht überraschend und stimmt mit der Argumentation der
gegen die Entscheidung votierenden Dietzenbacher Oppositionsfraktionen überein, aber andererseits hätte man angesichts der längerfristig schon bestehenden sozialen Schieflage von Dietzenbach auch ein
deutlich positives Sozialveralten der anderen Kommunen erwarten können und auch einfordern müssen.
Diese Einschätzung würde von mehr Entscheidungsträgern geteilt, wenn man den Sozialstrukturatlas von 2008 aktualisiert und damit die prekäre Situation
Dietzenbachs und den ableitbaren Handlungsbedarf auch für die anderen Kommunen deutlich herausgestellt hätte.
Die hiermit vorgelegte aktuelle Übersicht über die soziale Lage im Kreis Offenbach (basierend auf Daten der BertelsmannStiftung sowie des Statistischen
Landesamtes) bestätigt die strukturelle Sondersituation der Kreisstadt, die in fast allen „riskanten Lebenslagen“ die „Spitzenposition“ einnimmt.
Gerade mit Blick auf die Indikatoren Kinder- und Jugendarmut, Haushalte mit niedrigem Einkommen und Anteil Nichtdeutscher verbietet sich jede Diskussion
über mögliche Einsparungen freiwilliger Leistungen des Kreises, konkret der möglichen Reduzierung der Leistungen für Schulsozialarbeiter. Auch wenn das Dietzenbacher Vorgehen als Taschenspielertrick
bezeichnet wird, so kann man doch nicht das vermeintlich unsoziale Verhalten der Stadt Dietzenbach mit unsozialem Verhalten des Kreises beantworten.
24.03.2017 Stadtverordnetenversammlung
> Das Weiterbestehen vom Göpfert-Haus als Vereinsheimat verschiedener Dietzenbacher Institutionen für mindestens fünf Jahre wurde unter dem
Vorbehalt einer für die Stadt kostenneutralen Lösung von allen Fraktionen befürwortet.
> Der Antrag der DL/FW-UDS für mehr Sauberkeit im Spessartviertel (=> Bau, Verkehr &
Umwelt) wird leider nicht realisiert. Wenn man bedenkt, dass in Dietzenbach insgesamt pro 1000 Einwohner durchschnittlich 13 Papierkörbe im öffentlichen Raum zur Verfügung stehen, im
Spessartviertel aber nur rund 5 , darf man sich über die Verschmutzung nicht wundern. Zumindest alle Fraktionen der Opposition konnten dem zusätzlichen Argument folgen, dass die unzureichende
Unterstüzung des Spessartviertels nicht integrationsfördernd wirkt, da es das Vorurteil "die lernen es nie" verstärkt.
> Dem Antrag der DL/FW-UDS zur Weiterentwicklung von Verfahren zur Bestandsstatistik im Einwohnerwesen (=>Demografie) wurde mehrheitlich zugestimmt.
03.03.2017 Offenbach Post
Ideologische Grabenkriege verhindern
DL/FW-UDS-Fraktionsvorsitzender Jens Hinrichsen warnt im Fall Göpfert-Haus vor möglichen Konsequenzen
Dietzenbach - Was in Zukunft mit dem Reinhard-Göpfert-Haus, das seit Oktober und dem Auszug der Flüchtlinge leer steht,
passiert, ist noch nicht entschieden. Bei der Begehung der Begegnungsstätte im Westend Mitte Februar hatte Erster Stadtrat Dieter Lang die Optionen erneut aufgezählt: Verkauf, Sanierung, Neubau sowie
Rückbau (wir berichteten). Dazu ist laut Lang eine weitere Alternative hinzugekommen: Eine Gruppe tritt als Betreiber des Hauses auf und übernimmt die Verantwortung für die Liegenschaft. Jedenfalls
betonte Lang, dass die Entscheidung bei den Stadtverordneten liege. Einige Fraktionen haben sich schon öffentlich für den Erhalt ausgesprochen.
DL/FW-UDS-Fraktionsvorsitzender Jens Hinrichsen, der an der Begehung aus privaten Gründen nicht teilnehmen konnte, wendet sich nun mit einem Schreiben an Friedrich
Jüde, der den Freundeskreis Göpfert-Haus vertritt. „Vielleicht interpretiere ich Ihren markanten Aufmacher („zum Wohl meiner Heimatstadt“) in Ihren Schreiben falsch, aber er macht auf mich den
Eindruck, als ob alle Lokalpolitiker, die auf die verwegene Idee kommen sollten, sich nicht direkt Ihren Aufforderungen anzuschließen, gegen das Wohl Dietzenbachs handeln würden“, schreibt er und
macht klar: „Dem möchte ich ausdrücklich widersprechen!“
Er sei im Gegensatz zu Jüde der festen Überzeugung, dass das Wohl der Stadt „eben nicht unbedingt an die Existenz des Göpfert-Hauses gebunden sein muss“. Hinrichsen
betont, für ihn – „und das müsste eigentlich für jeden Stadtverordneten gelten“ – habe die Gleichbehandlung aller Dietzenbacher Bürger oberste Priorität – bei der Höhe der zu erhebenden Steuern,
Gebühren und Abgaben ebenso wie bei der Entscheidung über die Gewährung freiwilliger Leistungen. Die angestrebte Gleichbehandlung könne man nicht über mathematische Formeln ableiten, doch sei jede
Entscheidung angesichts knapper Kassen auch monetär zu bewerten. „Hierzu gehört für mich ausdrücklich auch der Blick auf die Konsequenzen.“
Der Hinweis der Verwaltungsspitze, dass nun die Politik zu entscheiden habe, habe einen bitteren Beigeschmack. „Spätestens seit dem Debakel mit dem Bürgerhaus und der
anschließenden Haushaltsdiskussion offenbart sich, dass offensichtlich keine große Neigung zur Lieferung der notwendigen Fakten besteht.“ Hinrichsen moniert, dass es weder eine Gesamtsicht über
Raumbedarf und -verfügbarkeit gebe noch einen Konsens über die auf die Vereine zukommenden Belastungen. Es fehle der Wille, das Bürgerhaus und den politischen Trakt strategisch in diese Überlegungen
zu integrieren.
Hinrichsen legt Jüde und dem Freundeskreis nahe, „auf eine Lösung in Verbindung mit den zu erwartenden Konsequenzen zu drängen und so hoffentlich das Aufreißen
ideologischer Grabenkriege zu verhindern“. ron
03.02.2017 Stadtverordnetenversammlung
Der Haushalt 2017 ist beschlossen. Das auf Basis des Schutzschirmvertrages gesetzte Ziel ist zwar erreicht, aber vor allem mit Blick auf die Folgejahre besteht (nicht
nur) von unserer Fraktion die Kritik, dass zu wenig perspektivisch diskutiert und gehandelt wird. Man weiss zwar, dass uns für die Folgejahre eine weiter Erhöhung der Grundsteuer um bis zu 50% droht,
nimmt aber klaglos hohe Verlustbringer in Kauf, ohne auch nur annäherungsweise konzeptionell zu argumentieren. Wir haben dem Haushalt nicht zugestimmt, sondern uns enthalten.=>Haushalt 2017
Zur Diskussion "Kita-Kapazitäten" ist eine breite Mehrheit der Meinung, dass man nicht auf Alternativangebote warten soll, sondern mit einem zwar bedingten aber
klaren Angebot an das Dekanat Rodgau Fakten schaffen sollte. Der Bedarf an weiteren Kapazitäten wird - auch dies von einer großen Mehrheit - als gegeben angesehen. Von uns nicht, aber die Opposition
kann Diskussionen nicht erzwingen.
Notizbuch der Woche von Ronny Paul vom 28. Januar 2017
Jerome Alex (SPD), Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses, hat zu Beginn der jüngsten Sitzung die Stadtverordneten dazu aufgefordert, zur Räson zu kommen. Er
sei die unparlamentarischen Bemerkungen leid. Alex kündigte an, die Ordnung zukünftig strenger einzufordern. Die Szene passt ins Bild der laufenden Legislaturperiode. Die Stimmung in den vergangenen
Sitzungen war teils angespannt, rau, hitzig. So weit, so normal – ist man geneigt zu sagen. Schließlich sollten sich politische Gegner auch keine Kissenschlacht liefern, sondern um ihre Positionen
kämpfen – am besten oder besser: ausschließlich mit Argumenten. Denn nicht selten waren auch Bemerkungen und Gesten dabei, die nah an oder sogar unter die Gürtellinie gingen. Und meist ist es, so
scheint es, ein ungleicher Kampf: Jens Hinrichsen gegen die Koalition oder gegen den Magistrat, beziehungsweise umgekehrt. Der DL/FW-UDS-Fraktionsvorsitzende teilt gerne aus, muss viel einstecken und
steht am Ende oft alleine auf weiter Flur. Es passiert selten, dass sich ein Vertreter aus der Opposition hinter Hinrichsen stellt. Die Grünen scheinen sich noch nicht in ihre Oppositionsrolle
eingefunden zu haben. Linke und FDP halten sich meist zurück. Und auch die AfD ist – obwohl stärkste Oppositionsfraktion – größtenteils passiv.
Das ist eine komfortable Situation für die Mehrheitskoalition (CDU/SPD/WIR-BfD). Die kann sich momentan in Sicherheit wiegen, da sie geschlossen zusammensteht. So wie
etwa beim Thema Kitagebühren. Die wurden übrigens nicht mit „großer Mehrheit“, wie diese Woche geschrieben, sondern nur mit den Stimmen der Koalition und vom fraktionslosen Artus Rosenbusch
verabschiedet. Die Opposition hatte vor der für die anderen Kreiskommunen „unsolidarischen“ Entscheidung im Dezember gewarnt. Das hat die Koalition nicht beeindruckt. Auch nicht die Kritik, die in
den vergangenen Wochen von verschiedenen Fraktionen auf Kreisebene kam. Und selbst als Dietzenbachs und Heusenstamms Bürgermeister, Jürgen Rogg und Halil Öztas, die Entscheidung infrage gestellt
haben, hat sich niemand aus der Koalition geäußert. Warum auch? Bisher scheint ja alles nach Plan zu laufen.
26.01.2017 Zur Diskussion um Kita-Kapazitäten und -Gebühren
Nachdem in den Ausschüssen mehrfach über die Notwendigkeit zusätzlicher Kita-Kapazitäten kontrovers diskutiert wurde und aus unserer Sicht die Gefahr besteht, dass
die SVV für Überkapazitäten votiert, hier nochmal - diesmal schriftlich - wenigstens die aus unserer Sicht zu berücksichtigenden Fakten, die für die Kapazitätsplanung berücksichtigt werden müssen.
Neben den zur Zeit diskutierten Erweiterungsmöglichkeiten im Gebäude des ev. Dekanats und dem Hildegardishaus sollte für die Mittelfristplanung auch der in Aussicht gestellte Betriebskindergarten der
Eichler-Kammerer Unternehmensgruppe berücksichtigt werden.
Dietzenbach - Wer wohnt wo? Und wie sind die Verheirateten und Religionen in den Stadtteilen verteilt? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert die aktualisierte Bestands- und
Nationalitätenstatistik.Von Christoph Zöllner
Fraktionsvorsitzender Jens Hinrichsen (FW-UDS/DL) hatte die Daten vom Jahresende 2015 auf die einzelnen Wahlbezirke in der Stadt heruntergebrochen.
03.12.2016
Änderungsantrag zur Kita im Hildergardishaus(DS
18/0173/50)
Die vorliegende Drucksache wird zurückgestellt und erst behandelt, wenn das Angebot der Katholischen Pfarrgemeinde St. Martin zur Errichtung einer
Kindertagesstätte im Hildegardishaus den Stadtverordneten vorliegt.
Begründung:
Bei Vorliegen alternativer Angebote ist es selbstverständlich, dass die Politik umfassend informiert wird, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden.
Dies gilt im konkreten Fall umso mehr, da im September alle Fraktionen einstimmig die Veröffentlichung des Angebotes der kath. Kirche gefordert hatten; allerdings erfolglos.
Solange eine reelle Realisierungschance für ein konkurrenzfähiges Angebot besteht, muss dem nachgegangen werden. Pauschalisierte Äußerungen über Lärm-
und Feinstaubbelastung sind nicht ausreichend, sondern es muss je nach wirtschaftlicher Attraktivität gegebenenfalls über die Veränderung des Angebotes diskutiert werden.
Jens Hinrichsen
25.11.2016 Anfrage an den
Magistrat (Sanierung der
Justus-von-Liebig-Straße)
Die ausführliche Berichterstattung in der StadtPost und in der Offenbach-Post im vergangenen Monat zur grundhaften
Sanierung der Justus-von-Liebig-Straße hat mittlerweile mehrfach zu Anfragen geführt, die von unserer Fraktion nicht eindeutig beantwortet werden konnten.
Durchgehend wurde zwar begrüßt, dass mit der grundhaften Erneuerung des Straßenbelages gleichzeitig leitungsgebundenen
Maßnahmen erledigt werden, allerdings wurde auch die Vermutung und Sorge zum Ausdruck gebracht, dass die Straßenbeitragssatzung über Gebühr beansprucht werden könnte. Außerdem besteht große
Unsicherheit über die Höhe des individuell von den Anliegern zu tragenden Kostenanteils.
Hierzu folgende Fragen:
Die im Haushalt genannten Investitionen sind jeweils Nettobeträge, d.h. sie sind ausschließlich für die Straßensanierung vorgesehen?
Nach welchem Verfahren werden die Gesamtkosten den Kanal- bzw. Straßeninvestitionen zugeordnet?
In welchem Umfang werden weitere Versorgungsunternehmen (Gas, Wasser, Strom etc.) die Kostenbelastung für die Stadt reduzieren?
Sind für die zukünftige Breitband-Kommunikation Leerrohre vorgesehen?
Zu welchem Zeitpunkt werden die Anlieger über die von Ihnen zu tragenden Kosten informiert?
Jens Hinrichsen
25.10.2016 Offenbach
Post
Wahre Fundgrube an Informationen
Jens Hinrichsen bietet Gemeindestatistik zum Download an
Die über 25 fehlenden Abfallkörbe im Spessartviertel werden schnellstmöglich ersetzt und durch weitere Abfallkörbe an
den neuralgischen Punkten ergänzt.
Begründung:
Eine Begehung des Spessartviertels zeigt, dass die seit Jahren immer wieder beklagte
Verunreinigung des Straßenbildes in diesem Viertel sich – zumindest subjektiv – weiter verschlechtert hat.
Mindestens 25 Halterungen ohne die zugehörigen Abfallkörbe sowie fehlende Abfallkörbe an
sensiblen Orten (Containerstandorte, Bushaltestellen und v.a. Ecke Rodgau- und Laufacher Straße) einerseits und übervolle Körbe an den verbleibenden Standorten andererseits weisen nicht darauf hin,
dass dies als Resultat des Antrags 17/0573/GDL SPD WIR-BfD von 2012 („Mit diesem Antrag wird angeregt, Erfahrungen damit zu machen, ob das Aufstellen von weniger Müllbehälter zu
Kostenersparnis und zu einem sauberen Stadtbild führen kann“) zu werten wäre.
Weniger Abfallkörbe reduzieren sicherlich die Kosten für die Entsorgung, die Stadt wird
aber nicht sauber, im Gegenteil!
Jens Hinrichsen
24.09.2016 Offenbach
Post
Spekulationen über den Sinn
Hinrichsen kritisiert Bürgermeister Rogg
Dietzenbach - Der Stadtverordnete Jens Hinrichsen (FW-UDS) kritisiert die persönliche
Erklärung von Bürgermeister Jürgen Rogg, die dieser bei der jüngsten Stadtverordnetenversammlung abgegeben hat. Gerade die Aussage „so ist mir wichtig, dass hier keine Gerüchte, Halb- oder gar
Unwahrheiten im Raum stehen bleiben“ sei nicht erreicht worden, schreibt Hinrichsen. „Im Gegenteil, es wurden eher Spekulationen über den eigentlichen Sinn dieser um vier Monate verzögerten Erklärung
angestellt.“
In seiner Erklärung hatte sich Rogg zu einer Strafanzeige geäußert, die im Zuge des
Erbbaurechtsvertrags für die SC-Sportanlage gegen ihn gestellt worden war. Der Vorwurf der Untreue zu Lasten der Stadt hatte sich jedoch nicht bestätigt (wir berichteten). Die Staatsanwaltschaft
stellte das Verfahren ein. „Es gehört schon viel Chuzpe dazu, einerseits alle Aktivitäten der Verwaltung als unangreifbar darzustellen und gleichzeitig eine Anzeige gegen Stadtverordnete wegen
falscher Verdächtigung auf die Erfolgsaussichten zu prüfen“, meint Hinrichsen.
„Das ist für mich immer noch schwer begreiflich“, hatte Rogg die Strafanzeige, die wohl
ein ehemaliger CDU-Stadtverordneter erstattet hatte, kommentiert. Hinrichsen zufolge zeichnet Rogg damit ein Bild von den Aufgaben der Stadtverordneten, dem er nicht zustimmen könne: „Wenn
Unregelmäßigkeiten vermutet werden, dann kann man dies doch nicht, um Ärger, Häme und verfälschende Kommentare zu vermeiden, einfach ignorieren.“
Wenn plötzlich aus dem Nichts zusätzliche 50 000 Euro auftauchten, die offensichtlich
schon seit Jahren als Aufwand angefallen, aber nicht verrechnet worden seien, „dann gibt es außer den so bösartigen Vermutungen der FW-UDS eigentlich nur noch die Erklärung mangelnder
Professionalität; was aber auch nicht sehr schmeichelhaft klingt“. Diskussionen über Befindlichkeiten sollten nicht ablenken von der viel wichtigeren Frage, „wieso ein Kämmerer nichts tut, um diese
vermeintlichen oder tatsächlichen Fehlleistungen schleunigst zu klären“. – cz
Mit dieser Überschrift veröffentlicht die Offenbach Post heute einen Bericht zu einer persönlichen Erklärung von Bürgermeister Rogg zum Schluss der
Stadtverordnetenversammlung am vergangenen Freitag.
Da die FW-UDS aufgrund einer Anfrage, der Magistrat-Antwort sowie der hierzu notwendigen Kommentierung nicht ganz unbeteiligt ist an dem Hintergrund der
persönlichen Erklärung, verweisen wir auf diese Historie und unseren Kommentar => SOKI/Vereine
Der Antrag wird bis spätestens Ende 2016 zurückgestellt und ggfs. angepasst, nachdem eine ausreichende Transparenz und Konsistenz der für die
Entscheidung notwendigen Daten und Informationen geschaffen und in den zuständigen Ausschüssen präsentiert wurde. Die aktuelle Gebührensatzung behält bis Ende 2016 ihre Gültigkeit.
Begründung:
Ein Vergleich mit der weitgehend identischen Vorlage von 2014 und den Planansätzen des Haushalts 2016 schafft mangels
methodischer Integrität eine zusätzliche Verunsicherung über die Sinnhaftigkeit der Vorlage (hierzu weitere Erläuterungen mündlich).
Wenn die „Optimierung des Kostendeckungsgrades“ nicht nur eine Worthülse bleiben soll, dann muss man einen Kompromiss suchen
zwischen den gegenläufigen Zielen der Kostendeckung einerseits und dem Qualitätsanspruch der Eltern andererseits.
Die hierfür notwendige Überzeugungsarbeit gegenüber den Eltern ist nicht möglich ohne eine in sich schlüssige Argumentation,
und das geht nicht ohne stimmige Daten und Informationen. Hierzu gehört übrigens auch der Vergleich mit anderen Kommunen.
Jens
Hinrichsen
15.06.2016 Offenbach Post
DL/FW-UDS-Fraktion verlangt ein Gutachten
Transparenz bei den Müllkosten
Dietzenbach - Den Müllgebühren ist Jens Hinrichsen von der DL/FW-UDS-Fraktion auf der
Spur. Mit einem Antrag zur Abfallsatzung läuten er und sein Fraktionskollege Ismet Küpelikilinc die nächste Sitzungsrunde ein, die ihren Höhepunkt in der am Freitag, 8. Juli, stattfindenden
Stadtverordnetenversammlung finden wird.
Mit dem zweigeteilten Antrag möchte die DL/FW-UDS-Fraktion unter anderem den Magistrat
auffordern, durch ein in Auftrag zu gebendes Sachverständigengutachten die aktuelle Kostenrechnung und deren Ergebnissen nach Einführung der Biotonne darzustellen. Hintergrund ist, so Hinrichsen,
dass in einer Magistratsvorlage zur Änderung der Abfallsatzung eine Planrechnung beigefügt gewesen sei, die rechnerisch für das Jahr 2017 einen Überschuss von 305.000 Euro aufweist.
Die DL/FW-UDS möchte nun in Erfahrung bringen, ob es diesen Überschuss in dieser
Größenordnung geben wird oder ob nicht bekannte Kostenfaktoren diese Summe schmälern. Sollte Ersteres zutreffen, könnten die Dietzenbacher mit einer Gebührenreduzierung rechnen. Denn das Gesetz über
kommunale Abgaben gebe vor, dass Gebührenaufkommen die Kosten der Einrichtung nicht übersteigen dürfen. Kostenüber- beziehungsweise -unterdeckungen seien in den kommenden Jahren auszugleichen. Um
eine Gebührenanpassung vorzunehmen, müsse es aber eine gutachterliche Feststellung der aktuell und zukünftig zu erwartenden Kostensituation geben. Genau dieses Gutachten fordert nun die
DL/FW-UDS.
Der zweite Teil des Antrages betrifft die fünf Hochhäuser im östlichen Spessartviertel.
Dort finde faktisch keine Mülltrennung statt, ist Hinrichsen zugetragen worden. Egal ob Rest- oder Biomüll – alles landet in den Müllschluckanlagen und es sei nicht damit zu rechnen, dass sich das in
Zukunft ändert. Die Folge: Die Müllgebühren sollen sich um 80 Prozent erhöht haben, da zusätzliche Restmüllabfuhren bestellt werden müssen. Die nach Einführung der Biotonne vorgesehene Halbierung der
Leerungstermine für Restmüll sei dort nicht realisierbar, so Hinrichsen.
Deshalb fordert er, dass die Abfallsatzung dahingehend modifiziert wird, dass die
Gebühren bei faktischer Unmöglichkeit einer qualifizierten Mülltrennung lediglich den verursachten Kosten entsprechen soll. (nkö)
Jens Hinrichsen
13.06.1016 AntragÄnderung Abfallsatzung
Der Magistrat wird beauftragt,
durch ein in Auftrag zu gebendes Sachverständigengutachten die aktuelle Kostenrechnung und deren Ergebnisse nach Einführung der Biotonne darzustellen,
die Abfallsatzung dahingehend zu modifizieren, dass die Gebühren bei faktischer Unmöglichkeit einer qualifizierten Mülltrennung den verursachten Kosten entsprechen. Dies gilt speziell
bei Hochhäusern mit Müllschluckanlagen.
Begründung:
Gutachten zu den Kosten und Gebühren
Der Magistratsvorlage 17/1062/70 zur Änderung der Abfallsatzung ist eine Planrechnung als Basis für die Müllgebühren beigefügt. Rechnerisch wird ein steigender Überschuss
(2017: 305 TEUR) ausgewiesen.
Das Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) gibt vor: „das Gebührenaufkommen soll die Kosten der Einrichtung nicht übersteigen“. Kostenüber- bzw.-unterdeckungen sind in den
kommenden Jahren auszugleichen. Eine Gebührenanpassung setzt die gutachterliche Feststellung der aktuellen und zukünftig zu erwartenden Kostensituation voraus.
Situation in Hochhäusern mit Müllschluckanlagen
Für die fünf Hochhäuser mit Müllschluckanlagen in der Wohnanlage Rosenpark haben sich die Gebühren durch die neue Abfallsatzung um über 80% erhöht!
Maßgeblich hierfür ist das wohl kaum veränderbare Verhalten von Bewohnern von Anlagen mit Müllschluckeinrichtungen. Solange die vorhandenen Müllschlucker nicht
geschlossen werden (baurechtlich nicht realisierbar), fällt der Müll vorwiegend als Restmüll an. Die vorgesehene Halbierung der Leerungstermine für Restmüll ist nicht realisierbar.
In Konsequenz werden die annähernd gleichen Mengen an Restmüll-Behältern zwar zu den bisherigen Kosten geleert, die Müllgebühren steigen allerdings um 280 TEUR p.a..
Dies führt zu der die ethisch kaum zu rechtfertigende Situation, dass die qua Satzung erzwungenen Mehrausgaben einer Gruppe von Haushalten wegen der per KAG gebotenen Kostenneutralität
gebührensenkend für alle anderen Haushalte wirken werden.
Dies muss durch eine entsprechende Änderung der Müllsatzung vermieden werden.
Es wäre für die Bürger auch kaum verständlich, wenn die Politik vor der Wahl mehrheitlich den Bedarf nach preiswertem Wohnen verkündet, um dann bei bestehendem
günstigen Wohnraum die Explosion der Nebenkosten nicht im Zaum zu halten.
Jens Hinrichsen
17.05.1016 Antragzur Betriebssatzung des
Eigenbetriebs (DS 18/0019/70)
Die Erweiterung der Aufgaben des Eigenbetriebes um den Punkt 10 (Abwasserwirtschaft) in §1 Abs. 2 wird bis zur Klärung der offenen Fragen zurückgestellt.
Die Wahl der durch die Stadtverordnetenversammlung zu bestimmenden Mitglieder wird unabhängig von ihrer Gesamtzahl wie bisher ohne Differenzierung nach
Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung und Mitgliedern gem. § 6 Abs. EigBGes durchgeführt.
Begründung:
zu 1) Im vergangenen Sommer ist der Antrag zur Verschmelzung der Abwasser Dietzenbach GmbH auf die Stadtwerke Dietzenbach GmbH u.a. mit der Begründung
entschieden worden, dass eine „vollständige Rekommunalisierung von Investitionen und Anlagenbetrieb, also Rückführung dieser Aufgaben des Bereiches Abwasser auf (…) einen städtischen Eigenbetrieb,
vor allem wegen der (…) erheblichen zusätzlichen Gebührenbelastungen ausscheidet“. Der Vorschlag der aktuellen Vorlage des Magistrates, eine organisatorische Übertragung der Abwasserbeseitigung an
den Eigenbetrieb umzusetzen, steht hierzu im krassen Widerspruch. Vor einer organisatorischen Kehrtwende sind die finanziellen Konsequenzen verständlich darzustellen.
zu 2) Die Aufteilung der von den Stadtverordneten zu wählenden Mitglieder in zwei Gruppen mit unterschiedlicher Qualifikation führt zwangsläufig (?) zu
zwei Wahlgängen mit einer Übervorteilung der großen Fraktionen und verhindert damit die möglichst repräsentative Vertretung der Stadtverordnetenversammlung in der Betriebskommission.
Jens Hinrichsen (FW-UDS) stellt den Antrag, die Vereidigung des Magistrats um einen Monat zu vertagen. Grund: Bisher gibt es in Dietzenbach keine verlässliche Koalitionen.
Jens Hinrichsen von der FW-UDS, der sich erst vor wenigen Tagen mit Ismet Küpelikilinc von der Dietzenbacher Liste (DL) zu einer Fraktion zusammengeschlossen hat, macht gleich mit einem
Änderungsantrag auf sich aufmerksam: Er möchte, dass die Wahl der vier ehrenamtlichen Magistratsmitglieder geschoben wird. Nicht heute Abend, sondern erst in ihrer kommenden Sitzung am Freitag, 20.
Mai, sollten die ehrenamtlichen Stadträte vereidigt werden. In Offenbach und Frankfurt gehe man auch diesen Weg, erklärt er.
Grund: Bisher gibt es in Dietzenbach keine verlässliche Koalitionen. Zwar haben sich CDU, SPD und WIR-BfD schon angenähert, aber eine Entscheidung über das Mehrheitsbündnis ist
noch nicht gefallen. „Die Einigung auf einen Koalitionsvertrag zur konstituierenden Sitzung ist nicht gesichert“, schreibt Hinrichsen als Begründung in seinem Antrag.
Mögliche Vorteile für Koalition
Wenn die „Fast-Koalitionäre“, wie er sich ausdrückt, heute Abend eine gemeinsame Wahlliste aufstellen, könnten sie sich bei der Sitzverteilung einen Vorteil verschaffen. Es gibt im
Hessischen Kommunalwahlgesetz nämlich den Paragraph 22, der in Absatz 4 besagt, dass eine Wählergruppe, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen entfällt, einen Magistratssitz mehr erhält. Das hieße
dann: Bei einer gemeinsamen Liste würde die avisierte Koalition drei Sitze erhalten, die Opposition einen Sitz.
„Es hätte ein Geschmäckle, wenn das heute Abend so laufen würde“, sagt Hinrichsen. Schließlich würden CDU und SPD aufgrund ihrer Stimmenanzahl auch ohne einen Koalitionsvertrag
ihre Sitze im Magistrat bekommen. Anders sieht es bei WIR-BfD aus: Sie haben fünf Sitze im Stadtparlament und müssten somit um ihren Platz im Magistrat zittern, wenn heute Abend keine gemeinsame
Wahlliste gebildet wird. Auch die Grünen haben nämlich fünf Sitze. Sollten sich alle anderen Fraktionen ihrer Stimme enthalten, müsste um den letzten Magistratsplatz zwischen WIR-BfD und Grünen
gelost werden. Die AfD hat sogar sieben Sitze in der Stadtverordnetenversammlung. Hinrichsen geht jedoch nicht davon aus, dass die AfD in den Magistrat einzieht; die Rechtspopulisten hätten dafür
nicht genügend Personalreserven, meint er.
Was für Hinrichsen im Fall einer gemeinsamen Wahlliste besonders schwer wiegt: Die vier ehrenamtlichen Magistratsmitglieder rutschen zusammen mit den zwei hauptamtlichen – dem
Ersten Stadtrat und dem Bürgermeister – auch automatisch in den Aufsichtsrat der Stadtwerke. Das ist in Dietzenbach anders geregelt als in den meisten anderen Kommunen, wo sich die Stärkeverhältnisse
im Stadtparlament spiegelbildlich im Aufsichtsrat wiederfinden.
Die Wahl, Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder wird geschoben und
für die 2. Sitzung der Stadtverordnetensitzung terminiert.
Begründung:
Nach den der Presse zu entnehmenden Äußerungen der Verhandlungsführer ist die Einigung auf einen Koalitionsvertrag zwischen den Fraktionen CDU, SPD und
WIR-BfD zur konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung nicht gesichert.
Da das Risiko des Nichtzustandekommens der avisierten Koalition nicht geleugnet werden kann, wäre die Konsequenz ein gemeinsamer Wahlvorschlag ohne
verfestigte Form des Zusammenwirkens zum Erlangen eines Vorteils bei der Sitzverteilung in Anwendung der Mehrheitsklausel des §22 Absatz 4 KWG. Eine derartige „Zählgemeinschaft“ verstößt gegen den
Grundsatz der Gleichheit der Wahl und unzulässig.
Ergänzend ist zu berücksichtigen, dass in Dietzenbach – abweichend von anderen Kommunen – mit der Wahl des Magistrates automatisch Entscheidungen für
die Besetzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke beschlossen werden.
Jens Hinrichsen
20.04.2016
So, nun sind die Kommunalwahlen und unsere Bemühungen um eine wirksame Präsenz im Dietzenbacher Stadtparlament abgeschlossen.
Wir waren im Wahlkampf offensichtlich zu optimistisch, da wir aufgrund vieler Gespräche mit Freunden, Nachbarn und in diversen Tür- und Straßengesprächen den Eindruck hatten, mit 3-4 Mandaten
rechnen zu können.
Nun ist leider nur ein Kandidat (Jens Hinrichsen) in die Stadtverordnetenversammlung gewählt worden und die FW-UDS wäre mangels Fraktionsstatus in die missliche (für viele andere Stadtverordnete
aber vermutlich erfreuliche) Situation gekommen, in Ausschusssitzungen zwar zuhören, aber nicht reden zu dürfen. Aus diesem Grund die Entscheidung, zusammen mit der Dietzenbacher Liste (Ismet
Küpelikilinc) eine Fraktionsgemeinschaft zu bilden und damit unseren bisherigen Part als Oppositonsfraktion ausfüllen zu können:
Wir werden wie bisher Anträge der Verwaltung und anderer Fraktionen kritisch hinterfragen und selbst mit Anträgen und Anfragen unser Wahlprogramm
mit Leben füllen. Und natürlich werden wir weiterhin darüber berichten.
27.02.2016 Anmerkungen zur
Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2016
In der gestrigen Stadtverordnetenversammlung ist das Thema Fernwärme in der Bürgerfragestunde hinterfragt und vom
Bürgermeister beantwortet worden, indem er auf ein am selben Tag an die Stadtverordneten verteiltes Schreiben verwies. Wir werden es auf der Seite Fernwärme veröffentlichen. Eine Wertung überlassen wir den betroffenen Bürgern.Feedback ist erwünscht!
Die Haushaltsrede von Freie Wähler - UDS ist vorgetragen worden. Es gilt das gesprochene Wort, d.h. der zu lesende Text ist modifiziert worden, um auf vorherige Redebeiträge zu reagieren und leider zum Schluss hin mangels weiterer Redezeit etwas
verkürzt.
In den Abstimmungen zum Haushalt haben wir wie in der HH-Rede formuliert abgestimmt.
Der von uns eingebrachte Antrag zum Trinkbornfest etc. ist leider mit großer Mehrheit abgelehnt worden. Für uns völlig
unverständlich, da doch alle Fraktionen nach eigener Aussage die Vereine sehr wertschätzen und unterstützen wollen. Tja, so ist es eben mit dem Unterschied von Worten und Taten.
21.02.2016 Antrag(Bürgerhaus/Märkte und Feste)
Für die vorwiegend von den Vereinen und Schulen betriebenen Feste (Trinkborn- und Weihnachtsmarkt) ist der Ausgleich des für 2016 zu erwartenden Kostenvolumens in Höhe von 15.000 Euro einzuplanen.
Die Finanzierung erfolgt durch entsprechende Aufwandreduzierungen innerhalb der Produkte 15573-01/15573-04.Außerdem ist ein Konzept zur Neubelebung dieser Klassiker des Vereinslebens bei
gleichzeitiger Reduzierung der finanziellen Belastungen für die Stadt zu entwickeln.
Begründung und Erläuterung:
Das verstärkte Engagement von privaten Gruppierungen und Vereinen zur Fortführung von bisher durch die Stadt erbrachte freiwillige Leistungen wird zwar von den
meisten Fraktionen gefordert, es muss aber auch konzediert werden, dass dies einer Übergangsphase - mit abnehmender finanzieller Unterstützung durch die Kommune - bedarf.
Konkrete Vorschläge zur Gegenfinanzierung sind im betroffenen Bereich nicht möglich, da mittlerweile über einen sehr langen Zeitraum sämtliche Bemühungen der Politik
zu mehr Transparenz keine Unterstützung gefunden haben.
Jens Hinrichsen
25.01.16Änderungsantrag (Kita 3 Martinstraße, DS 17/1341-1/60) Der Antrag wird um eine zusätzliche Variante (D) ergänzt:
Die Sanierung des Bestandsgebäudes ohne Anbau wird für die Realisierung des erhöhten Raumbedarfs durch
Kita-übergreifende Maßnahmen begleitet.
Das seit über einem Jahr nicht eröffnete U3-Gebäude wird von U3-Kindern anderer Kitas und die freiwerdenden Kapazitäten
für die Reduzierung der Kita 3 auf drei Gruppen genutzt.
Begründung:
Die Varianten A und B gehen konzeptionell vom status quo aus, d.h. es werden keine Kapazitäten für neue Gruppen
geschaffen, sondern nur mehr Raum für die bisherigen vier Gruppen. Bevor man sich Gedanken über zusätzlichen Raumbedarf für bestehende Kita-Gruppen macht, sollten alle Möglichkeiten der Optimierung
mit dem bestehenden Bestand durchdacht werden.
Die fehlende Nutzung des U3-Gebäudes in der Martinstraße seit Fertigstellung und Möblierung dieser Einrichtung wird
begründet mit dem „nahezu leergefegten“ Arbeitsmarkt. Eine Nutzung dieses Gebäudes für Ü3-Kinder ist wegen der Fördermittelbindung nicht möglich. Auch mit dem in Aussicht gestellten Einstellungen ist
eine Eröffnung zusätzlicher U3-/Ü3-Gruppen nicht angeraten, solange die dringend notwendige Unterstützung der bestehenden Gruppen mit zusätzlichem Personal nicht umgesetzt ist (sonst weiterhin hoher
Krankenstand!).
In einer Gesamtbetrachtung aller Kitas ist eine Neuzuordnung der U3-Gruppen denkbar, durch die das U3-Gebäude in der
Martinstraße endlich genutzt werden könnte und gleichzeitig quasi im Ringtausch nur noch drei Ü3-Gruppen angeboten werden und der Mehrbedarf durch andere Kitas abgedeckt wird.
Der Finanzmittelbedarf wird um mindestens 500 T Euro reduziert.
Jens Hinrichsen
22.12.15Anmerkungen zur
Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.15:
Der Haushaltsentwurf 2016 wurde vom Bürgermeister eingebracht und als Punktlandung bezeichnet, da die Schutzschirmauflagen exakt eingehalten werden. Bemerkenswert
dabei ist, dass dies nur möglich wurde durch die Modifizierung des Kommunalen Finanzausgleichs, der für Dietzenbach zusätzliche Überweisungen von rd. 5 Mio. Euro erwarten lässt. Der Entwurf wird im
Januar im HAFI zu diskutieren sein.
Dem Antrag der Verwaltung zur Freigabe von 80.000 Euro für ein Planungskonzept „Umbau der L 3001“ (Nord-/Südachse von der Haupt- bis zur Offentaler Straße) wurde
gegen unsere Stimmen sowie anderer Oppositionsfraktionen zugestimmt. Nach unserer Ansicht hätte man die Planungsoptionen ausführlich diskutieren müssen, um mit einem abgestimmten Katalog von
Planungsoptionen den Auftragsumfang einschränken zu können.
Unser Antrag zur Preispolitik der Fernwärme wurde einstimmig angenommen. Information zur Diskussion -> EVDFernwärme
23.11.2015 Antrag zur Preispolitik
Fernwärme
Der Magistrat wird aufgefordert, über den Aufsichtsrat der Stadtwerke darauf hinzuwirken, dass die im Sommer 2014
gegründete Energieversorgung Dietzenbach GmbH (EVD) die Fernwärmekunden mit klaren und allgemeinverständlichen Informationen zur Preisgestaltung versorgt.
Außerdem ist darauf hinzuwirken, dass die den Stadtverordneten als Entscheidungsunterstützung zur EVD-Gründung
präsentierten Planansätze eingehalten werden. Dies gilt vor allem für die die Preisentwicklung.
Begründung und Erläuterung:
Seit Wochen ist bei Dietzenbacher Bürgern mit Fernwärmeanschluss eine große Verunsicherung spürbar, die sich
aktuell auch in Zeitungsartikeln widerspiegelt. Wenn gut informierte Bürger von der EVD keine oder nur unzureichend befriedigende Antworten erhalten, ist der Weg an die Presse und an politische
Mandatsträger verständlich.
Geht man von der positiven Annahme aus, dass es sich bei der Irritation lediglich um ein
Kommunikationsproblem mit den entsprechenden Missverständnissen handelt, dann sollte dies schnellstmöglich zu erledigen sein.
Die für den Laien erkennbaren Fakten deuten allerdings auf tatsächliche massive Preiserhöhungen hin. Spätestens
hier ist die Politik gefordert, denn in der Stadtverordnetenversammlung ist die Gründung der EVD einstimmig und zumindest implizit unter der Prämisse der Preisstabilität beschlossen worden!
Die Basis für die Entscheidung war ein Businessplan, der von der Beratungsgesellschaft Rödl & Partner in
Absprache mit der EVO und den Stadtwerken Dietzenbach erstellt wurde. Eine Kernaussage war, dass sich die Erlöse in den kommenden Jahren nur marginal erhöhen. Angesichts der Anschlusspflicht und der
zusätzlichen Kunden (Baugebiet 70) bedeutet dies Preisstabilität, wie es zum Zeitpunkt der Entscheidung auch der Presse zu entnehmen war.
Die geforderten Informationen zur Preisentwicklung und -methodik sowie die Einhaltung des der Entscheidung
zugrundeliegenden Businessplans sollen auch den Eindruck vermeiden, dass eine Monopolsituation einseitig zu Lasten einer Gruppe von Bürgern genutzt werden soll, um die Defizite der Stadt zu
reduzieren.
Fraktion FW-UDS
Jens Hinrichsen
FW-UDS Kandidatenliste
13.11.15Anmerkungen zur
Stadtverordnetenversammlung vom 12.11.15:
Bürgermeister Jürgen Rogg mit Vereidigung und vielen freundlichen Worten in die zweite Amtszeit eingeführt
worden.
Auch von unserer Fraktion der Wunsch nach einem erfolgreichen Bürgermeister, denn nur so kann die Stadt sich positiv
weiterentwickeln. Zusätzlich von der FW-UDS das Versprechen, in den Stadtverordnetenversammlungen es für den Bürgermeister nie langweilig werden zu lassen um das Buch lesen zu können, das der
Direktor des Hessischen Städte- und Gemeindebundes ihm ironisch just zu diesem Zweck überreichte.
Unser Prüfantrag zur Kostenoptimierung des Waldstations ging ohne Gegenstimme durch.
Der Antrag, zukünftig keine Entscheidungsvorlagen ohne Wirtschaftlichkeitsrechnung einzubringen, haben wir nach heftiger Diskussion im Haupt- und Finanzausschuss zurückgezogen. Wir waren der Meinung, dass der Antrag ein Selbstläufer sein
müsste, denn jeder Stadtverordnete müsste ein Interesse an den finanziellen Folgen einer Entscheidung haben und für uns ist das Beispiel des Erbpachtvertrages um die Otto-Lehr-Sportanlage eine
Warnung, dass so etwas sich nicht wiederholen darf.
Stadtverordneten der Kooperation und die Verwaltung waren der Meinung, dass die Stadtverordneten mit unserem Antrag in
ihren Möglichkeiten eingeschränkt würden und der Antrag nicht HGO-konform wäre.
Wir teilen diese Einschätzung nicht und haben den Antrag im Rückblick vielleicht zu spontan zurückgezogen. Dies
allerdings mit dem "Versprechen", bei allen zukünftigen Anträgen noch mehr als bisher auf Aussagen zur Wirtschaftlichkeit zu drängen.
17.10.15Antrag: Kostenoptimierung Waldstadion
Für den Betrieb des Waldstadions werden die Kostentreiber Wasser, Heizung und Strom auf den wirtschaftlichen Einsatz alternativer Techniken überprüft. Die SVV wird
über die Ergebnisse informiert und ggfs. wird anhand einer positiv ausfallenden Wirtschaftlichkeitsrechnung eine Entscheidungsvorlage erstellt.
Begründung und Erläuterung:
Es gibt genügend Beispiele vergleichbarer Sportanlagen, wo durch Einsatz eines Brunnensystems, einer modernen Heizungsanlage und/oder LED-Leuchtmitteln eine deutliche
Kostenreduzierung die notwendigen Investitionen begründet.
Die Untersuchung auf Effizienzsteigerung ist auch als vorbeugende Maßnahme notwendig, falls analog zur Otto-Lehr-Sportanlage die Idee eines Erbpachtvertrages
weiterverfolgt werden sollte. Die Fortschreibung von nicht optimierten Betriebskosten würde zu falschen Schlussfolgerungen führen.
Fraktion FW-UDS
Jens Hinrichsen
17.10.15 Antrag (Wirtschaftliche Grundsätze für
Entscheidungsvorlagen)
Die SVV möge beschließen:
Entscheidungsvorlagen werden unabhängig vom Antragsteller erst in den Gremienlauf aufgenommen, wenn eine Wirtschaftlichkeitsrechnung
bzw. eine Kosten-/Nutzenanalyse inklusive der zugrundliegenden Prämissen beigefügt ist.
Mit einer späteren Nachkalkulation werden die ursprünglichen Annahmen bestätigt bzw. die festgestellten Abweichungen ermöglichen eine
Prämissen-Korrektur für zukünftige gleichgelagerte Entscheidungen.
Begründung und Erläuterung:
Jede wirtschaftliche Entscheidung setzt das Wissen um die bestehende und geplante Kosten- und Ertragsstruktur
voraus.
Ohne nachvollziehbare Erfahrung gibt es keine Lernerfolge und damit keine Qualitätsverbesserung im Planungs- und
Entscheidungsprozess.
Fraktion FW-UDS
Jens Hinrichsen
13.10.15Anmerkungen zur Stadtverordnetenversammlung vom
25.09.15:
Unter anderem wurde unser Antrag über die Klärung der Entscheidungsbefugnisse der kommunalen Organe bei der
wirtschaftlichen Betätigung der Stadt endgültig behandelt und gegen die Stimmen aller Oppositionsfraktionen (CDU, FDP, Die Linke und FW-UDS) abgelehnt. Damit haben sich die Stadtverordneten
mehrheitlich entgegen der geübten Praxis von Nachbarkommunen sowie der HGO-Auslegung des Hess. Verwaltungsgerichts selbst entmachtet.
Zur beispielhaften Entscheidungslage in Offenbach sowie dem Beschluss des VGH Kassel ->Kommunale Betriebe
15.09. 2015
Kurzfassung und Anmerkungen zu
Bestands- und Nationalitätenstatistik 2014:
Dietzenbach wächst und bleibt eine junge und bunte Stadt.
35.144 Einwohner (inkl. Nebenwohnung)
Geburten 386
Sterbefälle 238
Zuzug 2.947
Wegzug 2.671
= + 424 Einwohner mit Erstwohnsitz
Abmeldung von fast 1000 Einwohnern mit Nebenwohnung ist Resultat der Zweitwohnungssteuer, durch die viele „Karteileichen“ bereinigt wurden.
Der erwünschte Effekt von Ummeldung von Zweit- in Erstwohnsitz leider noch nicht zu beobachten.
Achtung: Leichte Differenzen zum Magistratsbericht, da u.a. Zweitwohnungsstatistik nicht eindeutig.
427 neue Ehen und 271 Scheidungen.
Dietzenbach bleibt überdurchschnittlich jung:
116 Nationen mit 9.844 Einwohnern:
Rd. 50 % stammen aus Türkei, Marokko, Bulgarien, Pakistan.
3.176 sind EU-Bürger, 1.082 sind Jugendliche (<16).
Kleinräumige Entwicklung:
Durchschnittsalter (40,7) konstant mit Hexenberg und westl. Westend (ca. 50) als alte und Gebiet zwischen Velizy-, Offenbacher Str. und Altstadt (ca. 35) als
junge Wohngebiete.
Wenig Fluktuation (rd. 75% wohnen seit über 10 Jahren dort) im westlichen Westend und westl. Steinberg-Mitte.
Überhang an männlichen Einwohnern (5-10%-Punkte) zwischen Velizy-Straße und Altstadt.
FW-UDS/jhn, 10.09.2015
03.09. 2015Frankfurter
Rundschau:
Erbpachtvertrag mit Tücken
Von Janos Erkens
FW-UDS-Stadtverordneter bezweifelt, dass Sparpläne der Stadt
aufgehen.
Ein Leuchtturmprojekt? Darüber kann Jens Hinrichsen nur lachen oder wahlweise
verständislos den Kopf schütteln. „Das ist eher ein Mühlstein, den wir uns da um den Hals gebunden haben.“ Wenn der Stadtverordnete aus der Fraktion der Freien Wähler (FW-UDS) über den
Erbpachtvertrag für die Otto-Lehr-Sportanlage spricht, fallen harte Worte. Nebulös und intransparent sei das Verfahren gewesen, die Stadtverordneten seien hintergangen und Geld veruntreut worden.
Kurz: „Ein Skandal!“ – und ein wirtschaftliches Verlustgeschäft für die Stadt, wenn man Hinrichsen glauben darf.
Der Vorgang, der den Freien Wähler aufbringt, hat seinen Ursprung schon vor knapp drei
Jahren. Auf der Suche nach Einsparmöglichkeiten für den Haushalt der Kommune schlug der Magistrat vor, die Otto-Lehr-Sportanlage in der Limesstraße abzustoßen oder vielmehr „einem Verein zu treuen
Händen“ zu geben, wie Hinrichsen erklärt.
Der Sportclub Steinberg (SC), der den Platz überwiegend nutzt, wurde schließlich im
Oktober vergangenen Jahres zum Erbpächter und muss den Platz mindestens in den kommenden 39 Jahren bewirtschaften und instandhalten. Die Kosten für Strom, Wasser, Reinigung und andere Aspekte der
Bewirtschaftung muss der SC dabei nicht sofort allein tragen, sondern die Stadt zieht sich von Jahr zu Jahr ein wenig mehr aus der Finanzierung der Sportanlage zurück.
Während der Verein dadurch eine größere Autonomie bei der Gestaltung des Platzes hat
und Kosten auch durch Eigenleistung reduzieren kann, will die Stadt mit dem Erbpachtvertrag sechs Millionen Euro über den gesamten Pachtzeitraum einsparen.
Das „Leuchtturmprojekt“, wie Bürgermeister Jürgen Rogg (parteilos) der Presse gegenüber
gesagt hatte, sei dabei alles andere als strahlend, findet hingegen Jens Hinrichsen. Der promovierte Betriebswirt kritisiert einerseits, dass die berechneten Einsparungen viel zu hoch sind: „Der
Wertverlust durch Inflation wurde zuerst nicht berechnet.“ Die Korrektur dieses Fehlers sei den Stadtverordneten während einer hitzigen Versammlung lediglich durch eine Tischvorlage mitgeteilt
worden: „Mir ist unklar, warum eine so große Eile bestand“, sagt Hinrichsen. Noch mehr aber sei er „entsetzt“ darüber, dass sich bei einer Prüfung des Fachbereichs Finanzen herausstellte, dass sich
die direkten Kosten für die Stadt im laufenden Haushaltsjahr nicht reduzieren, sondern voraussichtlich um etwa 60 000 Euro erhöhen werden.
Als „völlig haltlos“ bezeichnet Bürgermeister Jürgen Rogg die Vorwürfe des
Stadtverordneten. „Herr Hinrichsen bringt da einiges durcheinander. Der Rathauschef hält das „ausgesprochen komplexe Thema“ als für eine öffentliche Debatte ungeeignet und kündigt stattdessen an,
Hinrichsens Anfrage im entsprechenden Ausschuss „in aller Ruhe und mit Vorsicht“ zu prüfen und zu diskutieren.
Rückgängig machen lässt sich der Pachtvertrag allerdings
ohnehin nicht mehr, das ist den Beteiligten bewusst.
Der Vertrag
Im Oktobervergangenen Jahres hat der SC Steinberg die Otto-Lehr-Sportanlage von der Stadt gepachtet. Mindestens für die kommenden 39 Jahre
ist der der größte Verein der Stadt für die Instandhaltung zuständig, die Option auf eine Verlängerung besteht.
Die jährlichenKosten dafür liegen bei etwa 230 000 Euro, die sukzessive an den Verein abgegeben werden – schließlich soll die Stadt den Verein
nur noch mit 170 000 Euro pro Jahr unterstützen. Vertreter der Freien Wähler (FW) prognostizieren jedoch, dass die Stadt durch den Pachtvertrag nicht sparen, sondern im laufenden Haushaltsjahr
voraussichtlich etwa 60 000 Euro mehr ausgeben wird.
_____________________________________________
Unser Kommentar: Der Bürgermeister hat ja recht, das Thema ist
wirklich komplex. Umso mehr hätte man vor der Entscheidung den Stadtverordneten ausreichend Zeit für Analyse und Diskussion geben müssen. Nun denn, jetzt wird es hoffentlich im Ausschuss (und damit
öffentlich) behandelt. Nachdem die Entscheidung nicht rückgängig gemacht werden kann, hatte unsere Anfrage vom Mai das Ziel, aus möglichen Fehlern zu lernen!
01.09. 2015 Offenbach Post:
27./31. 08. 2015
Antwort der Stadt auf unsere Fragen zum Erbpachtvertrag sowie unsere
Stellungnahme
Bemerkenswert an der Antwort vom Magistrat ist der Hinweis auf einen nicht authorisierten jährlichen Aufwand von 50.000 Euro, der aber als Kostenelement Teil der
kalkulatorischen Basis für den Erbpachtvertrag ist. Zu diesem jeder Regel widersprechenden Vorgehen eine Stellungnahme von der Fraktion FW-UDS ->Vereine
21. 07 2015 Offenbach Post
Streit in Dietzenbach
Hinrichsen beklagt Diffamierung
Dietzenbach - FW-UDS-Fraktionsvorsitzender Jens Hinrichsen fühlt sich von Bürgermeister Jürgen Rogg diffamiert.
Dieser hatte in einer vierseitigen öffentlichen Stellungnahme zum FW-UDS-Eilantrag „Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde“ zur Stadtverordnetenversammlung am
vergangenen Freitag geschrieben, dass die Fragestellung und Begründung Hinrichsens den Eindruck erwecke, dass „ihm der Themenkomplex unklar ist“ und er durch die „fahrlässige Verbreitung von
Halbwissen“ andere Stadtverordnete verunsichern könnte.
Hinrichsen entgegnet nun, die offensichtlich gezielt abwertend formulierte Stellungnahme habe das Ziel, die Integrität seiner Person in Frage zu stellen. „Im Übrigen
halte ich es geradezu für ein Privileg eines jeden Feierabendpolitikers, nicht alles wissen zu müssen und deshalb Fragen stellen zu können“, findet Hinrichsen. Den Eilantrag lehnten SPD, WIR-BfD, DL
und Grüne ab. Dafür hatten neben FW-UDS nur die CDU und die Linke gestimmt. (nkö)
Der Antrag, die BGM-Stellungnahme sowie unsere Antwort hierzu sind zusammengefasst auf der Seite Kommunale
Betriebe Juli 2015
19. 07. 2015
Zurückweisung von Stil und Inhalt der Bürgermeister-Stellungnahme:
Wir werden weder personalisierte Angriffe noch pauschale Aussagen mit diskreditierendem Ton akzeptieren. Inhaltlich wird
sich in der nächsten Sitzungsrunde zeigen, wo z.Z. Informationsdefizite bestehen und wer für die Behebung dieses Missstandes verantwortlich
ist.
Unser Antwortschreiben -> Kommunale Betriebe
15.07. 2015 Offenbach Post:
14.07. 2015 Eilantrag "Wirtschaftliche Betätigung der
Gemeinde"
FW-UDS stellt Eilantrag zur Überprüfung der Aufteilung von Entscheidungskompetenzen, Kontrolle und Verantwortung zwischen den städt. Organen durch einen der kommunalen Verbände. Außerdem soll
beispielhaft die geübte Praxis anderer Kommunen aufgeführt werden. Auslöser ist die Blitzentscheidung des Magistrates zur Neubesetzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke einen Tag nach der
Bürgermeisterwahl.
FW-UDS-Mitglieder diskutieren über
niedrige Wahlbeteiligung
Die Bürgermeisterwahl ist gelaufen, wie geht es jetzt weiter? Mit dieser Frage hat sich der Verein „Freie
Wähler(FW)-UDS“ in seiner jüngsten Mitglieder-versammlung beschäftigt und - auch im Hinblick auf die Kommunalwahl 2016 - einstimmig einen neuen Vorstand gewählt. Vorsitzender ist Manfred Rühl, die
Stadtverordneten Edith Conrad und Jens Hinrichsen wurden zu Stellvertretern gewählt.
Im Mittelpunkt der Diskussion habe die „erschütternd geringe Wahlbeteiligung“ bei der Bürgermeisterwahl gestanden, teilt
Hinrichsen mit. Die Sorge, dass die Bürger mit ihren wichtigsten Themen nicht angemessen informiert und in ihrer Meinung nicht berücksichtigt würden, sei nahezu einhellig Tenor gewesen. Zudem würden
„die organisatorischen Veränderungen in Verwaltung/Politik der letzten Zeit“ als ein Argument für wachsende Politikverdrossenheit gewertet.
Kritisiert hätten die FW-UDS-Mitglieder etwa, dass mit der Vereinskommission „die einzige etablierte Schnittstelle
zwischen Vereinen und Politik“ aufgelöst und die Verantwortung im Magistrat „ohne erkennbaren Grund hin- und hergeschoben“ wurde. Auch die Etablierung nichtöffentlich tagender Kommissionen - wie etwa
der Haushalts- oder auch der Wohnortkommission - stieß auf Kritik. Denn so würden mit den kleineren Fraktionen etwa 20 bis 25 Prozent der Stadtverordneten ausgeschlossen. Fazit: FW-UDS werde sich
„verstärkt für die Öffnung der offensichtlich gezielt verengten Kommunikation“ einsetzen.
Vor allem die zunehmende Tendenz der Verwaltungsspitze, „ohne, beziehungsweise nur mit einem eingeschränktem Kreis der
Lokalpolitik Entscheidungen vorzubereiten“, laufe den Vorstellungen der FW-UDS zuwider, so Hinrichsen. Wenn Politik und Verwaltung es nicht schafften, Bürger mittels einer transparenten
Informationspolitik für wichtige Themen zu sensibilisieren, dürfe man sich über wachsende Politikverdrossenheit nicht wundern. ■ nl
Dietzenbach - Im Oktober vergangenen Jahres war für den SC Steinberg eine neue Ära angebrochen – der Sportclub übernahm die Otto-Lehr-Sportanlage von der Stadt in Erbpacht.
Wie berichtet, hatten die Stadtverordneten mit
großer Mehrheit für dieses von Bürgermeister Jürgen Rogg als „Leuchtturmprojekt“ titulierte Vorhaben gestimmt. Lediglich FW-UDS-Abgeordneter Jens Hinrichsen stimmte damals dagegen. Nicht, weil er
es dem Verein nicht gegönnt hätte, sondern weil ihm Transparenz fehlte und er vor allem bezweifelte, dass sich die finanzielle Belastung für die Stadt in dem Maße senkt wie von der Verwaltung
berechnet. Diese erhofft sich trotz der jährlichen, aber stetig sinkenden Förderung Einsparungen von sechs Millionen Euro bis zum Jahr 2053. Nun – nach der Beantwortung einer Anfrage im Rahmen der
Haushaltsberatungen – fühlt sich Hinrichsen in seiner Skepsis bestätigt. Derzufolge erhöht sich der städtische Kostenansatz für 2015 im Vergleich zu 2014 um 60.000 Euro. Von Reduzierung und
Kosteneinsparung also keine Spur. Deshalb fordert Hinrichsen in einer Anfrage an den Magistrat nun mehr Informationen – unter anderem aktuelle Daten aus 2014 – und eine tiefergehende Diskussion, um
für zukünftige Entscheidungen aus den seiner Meinung nach gemachten Fehlern lernen zu können. (nkö)
Unsere Fragen zu diesem Thema sind hier zu lesen -> Vereine
18.02.2015Antrag zu
Haushaltssatzung, -plan 2015
Investition 60 0619 04 Kreisverkehr Um- und Ausbau
Die Entscheidung über die baulichen Veränderungen der Kreuzung Gustav-Heinemann-Ring und Offenbacher Straße wird aufgrund des hohen Investitions-Bedarfs von 160.000 Euro
um ein weiteres Jahr verschoben.
Begründung und Erläuterung:
Mittlerweile gehört der „Lego“-Kreisel für viele Dietzenbacher zum Stadtbild und wird akzeptiert als eine täglich erlebte Mahnung zum sparsamen Umgang mit städtischen Mitteln.
Jens Hinrichsen
17.02.2015Antrag zu Haushaltssatzung, -plan 2015Projekt FL
Flüchtlinge
Alternativ zu der Errichtung einer weiteren Gemeinschaftsunterkunft mit einem Investitionsvolumen von rd. 1 Mio. Euro wird
die Verfügbarkeit von Immobilien im Gewerbegebiet als alternative Unterbringungsmöglichkeit und auf ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit überprüft.
Begründung und Erläuterung:
Mit der Verabschiedung des Flüchtlingsunterbringungs-Maßnahmengesetzes besteht jetzt die bisher nicht gangbare Lösung der Entwicklung von Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge und Asylanten auf der Basis bestehender Bausubstanz in Gewerbegebieten. Jens Hinrichsen
16.02.2015 Antrag zur Reduzierung der Zahl der
Gemeindevertreter
Die Anzahl der Gemeindevertreter wird mit Beginn der nächsten Wahlperiode auf 39 reduziert.
Analog hierzu wird die Mitgliederzahl bei dem Ausländer- und dem Seniorenbeirat auf 16 angepasst.
Die Hauptsatzung ist entsprechend anzupassen.
Begründung und Erläuterung:
Auch die politischen Mandatsträger müssen bei den Sparbemühungen einen Beitrag leisten.
Jens Hinrichsen
16.02.2015 Antrag zu Haushaltssatzung,
-plan„Bürgerservice in der Altstadt“
Das Bürgerbüro in der Altstadt wird zum nächstmöglichen Termin (30.9.15) geschlossen. Die hoheitlichen Aufgaben werden zukünftig konzentriert im Rathaus wahrgenommen.
Weitere Leistungen, wie in dem Bericht 17/1079/40 (Verlagerung des Stadtbüros in die Stadtbücherei) aufgeführt, werden zur Stadtbücherei verlagert.
Begründung und Erläuterung:
Der ursprüngliche Anlass für das Stadtbüro - die zeitweise Verlagerung des Rathauses in die Dieselstraße – ist seit einigen Jahren nicht mehr gegeben. Die zu
erwartenden Einsparungen bei den Sach- und Personalkosten müssen von der Verwaltung spezifiziert werden. Sie liegen nach unserer Einschätzung weit über den im Haushaltssicherungskonzept genannten
13.000 Euro p.a..
Jens Hinrichsen
27.08.2014 Änderungsantrag zur „Vergabe der Energiekonzession
Strom“
Die Entscheidung zur Vergabe der Stromkonzession wird geschoben und das Verfahren ggfs. neu aufgelegt. Die Stadtverordneten werden umfassend informiert
und in die wesentlichen Entscheidungsstufen (strategische Ausrichtung, Auswahlkriterien, Angebotsbewertung) eingebunden.
Begründung:
Die Vorlage des Magistrats gibt keine Begründung, warum die von vielen Kommunen angestrebte (teilweise) Rekommunalisierung für Dietzenbach keine
Option sein kann. Die im Haupt- und Finanzausschuss genannte Erklärung, dies sei durch den Aufsichtsrat der Stadtwerke entschieden worden, steht nicht im Einklang mit der durch die HGO definierten
Vorgehensweise bei wichtigen kommunalen Entscheidungen. Wesentliche Informationen wie Ertrags- bzw. Sachzeitwert des Netzes sowie Jahresumsatz stehen den Stadtverordneten zur Bildung einer eigenen
Meinung nicht zur Verfügung.
Auch die fehlende Einbindung der Gemeindevertretung mit der Begründung des Verwaltungshandelns wird nicht als HGO-konform beurteilt, denn diese
verpflichtet den Magistrat bei wichtigen Verwaltungsangelegenheiten zur laufenden Unterrichtung von Gemeindevertretung und Fraktionen. Dies ist nicht geschehen. Und dass es sich bei dem zu
entscheidenden Tagesordnungspunkt um eine wichtige Angelegenheit handelt, zeigen allein schon die Sonderterminen mitten in den Sommerferien.
Eine Entscheidung wäre unter diesen Umständen wohl eher eine Sache von Glauben und Hoffen, nicht aber ausreichend faktenorientiert. Da der jetzige
Konzessionsvertrag erst Ende 2017 ausläuft, bleibt bei der Verschiebung der Entscheidung ausreichend Zeit, um fristgerecht ein neues Interessenbekundungsverfahren einleiten zu können.
Jens Hinrichsen
03.06.2014Änderungsantrag zu „Benennung der Straßen im Baugebiet
70“
Die Findung der Straßennamen wird unter Einbindung der unmittelbar betroffenen Bürger vollzogen. Die beiden genannten Alternativen (Pflanzen vs.
Friedensnobelpreisträger) werden den zukünftigen Anrainern zur Wahl gestellt.
Begründung:
Die ursprünglich vorgesehene Benennung der neuen Straßen in Schlehenweg etc. ist ersetzt worden durch die Namen von drei Friedensnobelpreisträgern.
Außer einem Hinweis auf eine nicht näher erläuterte Anregung aus dem Jahr 2005 liegt keine Begründung hierfür vor.
Die von den meisten Fraktionen immer wieder beschworene Notwendigkeit der Bürgerbeteiligung kann nicht funktionieren, wenn die konkrete Umsetzung nicht
verfolgt wird.
Jens Hinrichsen
02.04.2014Änderungsantrag zu „Unterbringung von
Flüchtlingen“
Antrag Pkt.1: Der Betrag von 1,5 Mio. Euro enthält alle Kosten, d.h. inklusive Anlieferung, Aufbau, Wasser-/Energieversorgung und MwSt..
Antrag Pkt.4: Die erste Gemeinschaftsunterkunft wird auf der Fläche hinter den Kleingärten (Flur 42 Flurstück 154) errichtet.
Begründung:
Die viel zitierte Willkommenskultur wird zur Farce, wenn man glaubt, sie gegen den Widerstand von heutigen Einwohnergruppen durchsetzen zu können. Dabei
ist unerheblich, ob es sich um objektive oder gefühlte Gründe für die Ablehnung handelt.
Eine erfolgreiche Aufnahme und Integration von Flüchtlingen kann nicht angeordnet werden, sondern wir müssen Mittel und Wege finden, um mehr Verständnis
und Hilfsbereitschaft für die Notleidenden aus politisch unsicheren Ländern zu entwickeln. Dies ist bisher offensichtlich nicht in ausreichendem Umfang geschehen.
Um dies nachholen zu können, sollte die erste und ggfs. zweite Gemeinschaftsunterkunft auf der Fläche hinter den Kleingärten errichtet werden. Die
erhöhten Kosten (Infrastruktur) sind kein k.o.-Kriterium, da bei dem mittlerweile zu erwartenden zusätzlichen Wohnraumbedarf für Flüchtlinge auch in der bisherigen Planung die Fläche hinter den
Kleingärten als Standort vorgesehen war.
Jens Hinrichsen
11.03.2014 Antrag: Information der Stadtverordneten bei Gründung neuer
Geschäftsfelder
Das Geschäftsmodell und der Entwicklungspfad zur Gründung neuer Geschäftsfelder der
Stadtwerke mit dem Ziel einer jährlichen Ausschüttung von 1.250.000 Euro ab 2015 sind der Stadtverordnetenversammlung zu präsentieren und in den Eckpunkten der SVV zur Beschlussfassung
vorzulegen.
Begründung:
Die Entscheidung über die Gründung/Erweiterung wirtschaftlicher Unternehmen gehört zu den ausschließlichen Zuständigkeiten der Gemeindevertretung. Bei Ergebnissen in der avisierten Höhe ist mit umfangreichen Investitionen/Bürgschaften zu rechnen, die unter Risikoaspekten gewürdigt werden müssen. Die bisher zu dieser Thematik bekannten Stichworte wie „steuerlicher Querverbund“, „Energiegesellschaft“, „Konzessionsverträge“ sind in den damit verbundenen gesellschaftsrechtlichen, betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Aspekten sehr komplex und werden in anderen Kommunen durchaus kontrovers diskutiert. Es ist deshalb dringend geboten, die Stadtverordneten frühzeitig einzubinden, um eine solide Entscheidungsgrundlage zu gewährleisten.Jens Hinrichsen
11.03.2014 Antrag zu Haushaltssatzung, -plan (Vereinskommission)
Es wird ein Vereinsausschuss gebildet, der die vielfältigen Interessen der Vereine aufnimmt,
koordiniert und mit den knappen finanziellen Mitteln in Einklang bringt.
Begründung und Erläuterung:
Zur Zeit gibt es keine offizielle Schnittstelle zwischen Vereinsleben und Politik, gleichzeitig häufen sich aber in den Vereinen Unmut und Befürchtungen, in der Zeit der Schutzschirmzwänge ohne hinreichende Würdigung ihrer Leistungen und Bedürfnisse in existenzielle Nöte zu geraten.Es liegt im höchsteigenen Interesse der Politik, bei der Entscheidung über die Verwendung schwindender Mittel und gleichzeitig steigenden Forderungen nach Kostenbeteiligung einen möglichst breiten Konsens über das zu verabredende Regelwerk zu entwickeln. Fragen nach der möglichst gleichen Behandlung aller Vereine und dem Abwägen mit größtmöglicher Wirkung finanzieller Mittel können weder durch einzelne Parteien noch in Gespräche mit einzelnen Vereinen gelöst werden, sondern das Vorgehen muss institutionalisiert werden!Jens Hinrichsen
28.01.2014 Antrag zuAufbau- und Ablauforganisation von Stadtwerke/Eigenbetrieb
Die SVV möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, durch ein Beratungsunternehmen die Aufbau- und Ablauforganisation der Stadtwerke und des
Eigenbetriebes in ihren Interdependenzen und Zusammenwirken mit den Fachbereichen zu untersuchen und Optimierungspotentiale aufzuzeigen.
Insbesondere sind die steuerlichen Auswirkungen bei der Auflösung von Tochtergesellschaften herauszustellen.
Begründung und Erläuterung:
Der Eigenbetrieb ist vor rd. zehn Jahren mit dem Ziel der Steigerung der Wirtschaftlichkeit gegründet worden.
Erreicht werden sollte dies „durch gegenseitige Kontrolle von Auftraggeber/Auftragnehmer (Selbststeuerung)“ und Kostentransparenz über eindeutige Leistungsvereinbarungen zu Marktpreisen.
Statt des geforderten harten Aushandelns von Marktpreisen ersetzen jedoch (zum Teil) kurzfristig kaum zu
erreichender Kostenziele das gewünschte Vorgehen.
Durch die Gründung verschiedener Tochtergesellschaften mit identischer Führung wird die Rollenverteilung
Auftraggeber/Auftragnehmer bei den gegenseitigen Leistungsbeziehungen nicht gewährleistet.
Jens Hinrichsen
28.01.2014 Antrag zu Haushaltssatzung, -plan(Kinderbetreuung in städt.
Einrichtungen)
Der Magistrat wird beauftragt, die Gebühren für die Nutzung der Kindertagesstätten jeweils
zum Beginn des Schuljahres an die im Haushalt für die Personalkosten geplanten Tariferhöhungen anzupassen.
Begründung und Erläuterung:
Bei dem geringen Kostendeckungsgrad von rd. 15% (ohne interne Verrechnung rd. 25%) muss als Minimalforderung eine weitere Ergebnisverschlechterung verhindert werden. Dies gelingt durch Ausrichtung der Gebühren auf die Entwicklung der Personalkosten.Außerdem ist eine kontinuierliche Gebührenanpassung leichter zu vermitteln als hohe Gebührensprünge in längeren Zeitabständen mit der jeweils neu angefachten Diskussion über die Gerechtigkeit von Veränderungen zu Lasten der Eltern. Jens Hinrichsen
Nachdem wiederholt nach den Ursachen für die Bildung der Fraktion FW-UDS mitten in der laufenden Legislaturperiode gefragt wurde, hier nochmal der
Anlass zu meinem Austrittaus der Fraktion GDL und damit letztendlich auch der Anlass für diese Website:
13.12.2013 Persönliche Erklärung in der Stadtverordnetenversammlung:
Austritt aus der Kooperation GDL/SPD/WIR und damit auch aus der Fraktion GDL
Ich habe heute die Fraktion GDL und anschließend Frau Stadtverordnetenvorsteherin Butterweck über meinen Austritt aus der Fraktion GDL informiert und
außerdem mitgeteilt, dass ich meine Mandate als Stadtverordneter, als Mitglied der Betriebskommission sowie als stellvertretenes Aufsichtsratsmitglied der Stadtwerke weiter wahrnehmen
werde.
Jeder, der mich kennt und in Ausschusssitzungen erlebt, weiß, dass ich das klare Wort bevorzuge und meine Fragen und Anregungen – wenn auch nicht
gewollt – manchmal provozierend wirken können. Diese von mir eingebrachten Diskussionsbeiträge werden in letzter Zeit gerne zu Versuchen genutzt, mir über Stilkritik einen Maulkorb zu
verpassen.
Natürlich wurde diese Stilkritik auch in unsere Fraktion hineingetragen. Ich hätte mir dort zwar mehr Rückhalt gewünscht, konnte aber mit dieser
Situation leben.
Als belastend empfand ich jedoch die unterschiedlichen Auffassungen über wichtige Themen (z.B. Informationsmanagement und politische Mitsprache vs.
„Verwaltungshandeln“) und die Zweifel an der Durchsetzbarkeit innerhalb der Kooperation. Man muss auch an das eigene Profil denken!
Aber diese Meinungsunterschiede haben andere Fraktionen auch und sind allein kein Grund zum Austritt.
Kritisch wird es allerdings, wenn innerhalb der Kooperation mit falscher Begründung Kritik an meiner Person formuliert und mein Versuch einer
Richtigstellung vom BGM blockiert wird. Einen erkennbaren Protest der Fraktion hätte ich erwartet.
Und wenn jetzt ein politischer „Partner“ ein Schreiben mit diffamierendem Inhalt via Bürgermeister bei Führungskräften der Verwaltung verteilen lässt,
Ist damit die rote Linie überschritten!
Inhalt im Klartext: Hinrichsen ist ein ganz schlimmer Kerl und wir sind die Guten.
Man kann es auch als Eigenwerbung zu Lasten eines Dritten verstehen.
Dieses Schreiben, von dem ich nur per Zufall im Rathaus erfahren habe, ist m.E. stillos von allen Beteiligten und ehrabschneidend. Das akzeptiere ich
nicht.
Eine weitere Zusammenarbeit innerhalb der Kooperation lehne ich deshalb ab.