25.05.2022 Magistrat-Antwort zur Situation der Stromversorgung (03.05.2022)
Die Antwortst ist unbefriedigend.
=>Rats- und Bürgerinfosystem more! rubin (more-rubin1.de)
Wir wollte nicht den Hinweis, dass andere Institutionen für die Probleme unserer
Stadt verantwortlich sind, denn das kennt man ja schon zu Genüge (z.B. S-Bahn, Hopper, Schule usw.).
Außerdem gibt es sehr wohl einen Ausbauplan, der auch der Stadt bekannt
ist.
Wir werden dranbleiben!
06.04.2022 Antrag zur Straßenbeleuchtung
Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 19/0216/70 (Smarte City)
Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, die Teilnahme an dem Pilot- und Demonstrationsprojekt Smart City aufgrund der weder ökologisch noch finanziell vorteilhaften
Ergebnisse nicht weiter zu verfolgen und die Bemühungen der Stadt auf das in der Drucksache 19/0209/FDP formulierte Vorgehen zu konzentrieren.
Begründung:
Die im Protokoll zum Bauausschuss vom 30.3.22 nachgelieferten Informationen führen zu einer deutlichen Aussage,
sobald man sie mit weiterführenden Argumenten ergänzt:
- Protokoll-Auszug: „Durch den Einsatz neuer Leuchtmittel ergibt sich ein Einsparpotential von rd. 55 T€ (85 %), sodass sich die
Kosten für die Straßenbeleuchtung auf 9 T€ reduzieren. Bei einer Investition von 500 T€ und einem 85%igen Einsparpotential haben sich die Investitionen nach 9 Jahren amortisiert.“ Berücksichtigt man
nur das von der Stadt zu leistende Invest-Volumen von 233 T€, so ergäbe sich für diesen Projektteil eine sehr vorteilhafte Entscheidungslage.
- Erschreckend ungünstig stellt sich die Situation für den zweiten Teil des Projektes (Sensorik) dar. Die erneut unterstellten 85%
Einsparung ergäben nur noch eine weitere Einsparung von max. 8 T€. Das würde bei dem Invest-Volumen von rd. 1,8 Mio. Euro einer unvorstellbaren Amortisationszeit von 225 Jahren entsprechen! Und auch
bei Betrachtung des Gesamtprojektes ergibt sich eine nicht akzeptable Amortisationszeit von rd. 37 Jahren.
- Die Aussagen hinsichtlich der ökologischen Effizienz gelten analog, da monetäre und CO2-Einsparungen über den Stromverbrauch in einem festen Verhältnis zueinanderstehen.
Fazit: Solange auf kommunaler wie auch auf Landesebene über knappe Ressourcen entschieden werden muss und die schnelle
Reduzierung von CO2-Emissionen Priorität hat, sollte man sich entsprechend für
wirkungsvolle Alternativen entscheiden.
Das ist auf jeden Fall das von der LandesEnergieAgentur propagierte Vorgehen.
Fraktion FW-UDS
Jens Hinrichsen
13.09.2021 Anfrage an
den Magistrat
Anfrage an den Magistrat
13.09.2021
der Kreisstadt
Dietzenbach
Betr.: „Bus on demand“ KvgOF-Hopper
|
I
Im Nachgang zu der gemeinsamen BAU-/HAFI-Sitzung vom 3.9.21 bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
- In einem Gespräch Anfang 2021 wurde durch die Geschäftsführung unserer Stadtwerke die sich abzeichnende kreisweite Einführung des Hopper
bedauert und es wurde zum Ausdruck gebracht, dass man zwar starke Einwände in dem Beratungs- und Entscheidungsgremium (Aufsichtsrat der Kreisverkehrsgesellschaft?) vorgebracht hätte, dies aber
mehrheitlich nicht so gewertet wurde. Wir bitten um die Darlegung der Einwände und die Gründe, warum diese in der gemeinsamen Sitzung nicht mehr zur weiteren Diskussion eingebracht wurden.
- Den Ausführungen des KvgOF-Geschäftsführers war zu entnehmen, dass noch nicht alle Kreiskommunen der Hopper-Einführung zugestimmt haben und es
durchaus noch Abwägungen gibt, den jeweiligen Stadtbus aufzugeben oder aber ihn weiterhin parallel anzubieten. In beiden Fällen impliziert dies unter der Berücksichtigung der nicht zu vermeidenden(?)
Einbindung in die Kreisumlage erhebliche Zusatzkosten. Gibt es – unter dem Aspekt noch offenen Entscheidung für Dietzenbach – Gespräche mit den betroffenen Kommunen, wie man dieses Dilemma auflösen
kann?
- Bei den nachgelieferten Preisbeispielen wird deutlich, dass der RMV zwar nicht integriert, aber doch bei Nutzung mit Verzicht auf den Grundpreis
bedacht wird. Wie kann man sich dies organisatorisch vorstellen, wenn man den Hopper z.B. auf der Hinfahrt nach Frankfurt nutzen will, aber natürlich noch keinen Einzelfahrschein für die S-Bahn
vorzeigen kann?
- Bei der Diskussion um die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Stadtbusses wurde immer der steuerliche Querverbund als positiver Aspekt
hervorgehoben. Wenn der Hopper aufgrund der Kreisentscheidung eingesetzt werden sollte und das zusätzliche Stadtbusangebot aufgrund der knappen Ressourcen nicht noch zusätzlich angeboten werden kann,
dann sollten wir zumindest wissen, zu welchem Netto-Effekt die Herausnahme des Stadtbusses führt.
12.06.2020
Änderungsantrag (Kita 4 Um- und Ausbau)
Der Umbau der Kita am Hexenberg wird
verschoben auf frühestens 2021.
Begründung und Erläuterung:
Die Verschiebung schafft die dringend notwendige Liquidität (270.000€) für das laufende Jahr und
öffnet die Chancen, bei neuen Förderprogrammen nicht die gesamte Finanzierung übernehmen zu müssen.
Außerdem ist zur Vermeidung von organisatorischen Problemen die geplante Aufteilung von U3-/Ü3-Gruppen
zu überdenken.
Zur Verdeutlichung: bei 40 U3-Plätzen würden jedes Jahr durchschnittlich 20 Kinder in den Ü3-Bereich
wechseln. Im Ü3-Bereich werden aber durchschnittlich nur 14-17 Plätze frei.
Da die meisten Eltern/Kinder die positive Gruppenbildung aus dem U3-Bereich beibehalten möchten und zusätzlich noch Hexenberg-Eltern ohne U3-Vorlauf
ihre Ü3-Kinder ortsnah betreut sehen möchten, sind Konflikte vorprogrammiert. Und da hilft auch nicht der übliche Hinweis, dass Eltern keinen Rechtsanspruch auf den nächstgelegenen Kita-Standort
haben.
Grundsätzlich sollte es unser Bestreben sein, Angebot und Nachfrage möglichst ortsnah auszugleichen!
Fraktion DL/FW-UDS
Jens Hinrichsen
21.01.2020
Antrag zur Vermeidung der Zweckentfremdung von Wohnraum
Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, die der Zweckentfremdung von Wohnraum entgegenwirken.
Begründung:
Informationen im Internet zeigen, dass in Dietzenbach, wie in den meisten anderen Kommunen, Wohnungen zimmerweise oder als Einheit für die
Kurzzeitvermietung angeboten werden. Solange dies auf gewerblicher Basis geschieht oder die Wohnung weiterhin von den Wohnungsbesitzern bewohnt wird (z.B. airbnb) wird dies allgemein als unkritisch
eingestuft.
Sobald allerdings Wohnungen quasi-gewerblich dem Wohnungsmarkt entzogen werden, ist das eine Zweckentfremdung, die bei der aktuell knappen
Wohnungssituation nicht hingenommen werden kann. Besonders belastende Situationen für die Nachbarschaft können durch die intensive Zweckentfremdung als „Monteurzimmer“ entstehen, wo durch Busse und
Kleintransporter massive Parkprobleme entstehen.
Fraktion DL/FW-UDS
Jens Hinrichsen
28.11.2019
Änderungsantrag zum Projekt L 3001 (DS 18/0800-1/10.80)
- Der oben genannten Magistratsvorlage wird eine Studie vorgeschaltet mit dem Ziel, das Thema Kanalsanierung in seiner Problematik, den Lösungsmöglichkeiten und
finanziellen Konsequenzen für die Stadtverordneten transparent zu machen. Ein Ingenieurbüro mit der Fachausrichtung Kanalsanierung ist ggfs. einzubinden.
- Die in der Bürgerversammlung angesprochenen Aspekte des Fahrradverkehrs – v.a. Rad-/Gehweg und Fahrrad im Kreisverkehr – sollen in der anschließenden vertiefenden
Entwurfsplanung eine deutliche Berücksichtigung erhalten.
Begründung:
- Beginnend mit dem Antrag von 2015 zur Mittelfreigabe für das Planungskonzept für den Umbau der L 3001 bis zu dem aktuellen
Bericht zur radverkehrsfreundlichen Umgestaltung der L3001 vor drei Monaten war die Kanalsanierung kein Thema. Wenn jetzt in der aktuellen Vorlage ausführlich über die unumgängliche offene Sanierung
der Kanäle, den Schutz vor urbanen Sturzfluten und mögliche technischen Maßnahmen gesprochen wird, dann hat sich offensichtlich der Fokus verschoben und die Gesamtthematik ist noch komplexer
geworden. Da reicht es nicht, dies mit dem Satz „die Notwendigkeit zu sanieren ist unbestritten“ abzuhandeln. Hier ist Klarheit für die Stadtverordneten gefordert und es mag bezweifelt werden, ob das
zusätzliche Thema Kanalsanierung in all seinen Facetten von einem Verkehrsplanungsbüro mit der notwendigen Expertise erledigt werden kann.
- Wenn man die Beiträge aus der Bürgerversammlung revue passieren lässt, wird offensichtlich, dass auch ambitionierte Fahrradfahrer
ihren Sicherheitsbedarf mit der sogenannten Vorzugsvariante nicht erfüllt sehen. Vor allem die Streckenführung neben der Fahrbahn (im Idealfall mit getrenntem Rad- und Gehweg) sollte als Variante
ausführlich erörtert werden.
Fraktion DL/FW-UDS
Jens Hinrichsen
11.03.2019 Antrag zur Erstellung eines Spielplatz-Katasters
Der Magistrat wird aufgefordert, ein Kataster über die öffentlichen Spielplätze der Stadt Dietzenbach zu erstellen. Das Kataster soll die notwendigen Informationen über Ausstattung, Zustand und
Investitions- bzw. Instandhaltungsbedarf bereitstellen, um Verwaltung und Stadtverordnetenversammlung sachlich fundierte Beschlüsse zu ermöglichen.
- Das Kataster soll insbesondere mit Blick auf die demografische Entwicklung in den umliegenden Wohngebieten die Standorte der Spielplätze in ihrer zukünftigen
Bedeutung würdigen, um transparent und nachhaltig notwendige Maßnahmen veranlassen zu können. Dabei sollen sowohl die Anzahl der Kinder in dem jeweiligen Einzugsgebiet - differenziert nach
Vorschul-/Schulkindern - als auch mögliche Überschneidungen berücksichtigt werden.
- Entscheidungen zu wesentlichen (Nutzungs-)Änderungen von Spielplätzen (von der Zielgruppenausrichtung bis zur Schließung) werden von den politischen Gremien getroffen
und sind nicht durch die per Dauerauftrag an die Städtischen Betriebe delegierte Instandhaltung erfasst.
Begründung:
In einigen Stadtteilen unserer Kreisstadt steht in den kommenden Jahren ein beachtlicher Generationswechsel an. Dies gilt
unter anderem für den Hexenberg, Steinberg und das Westend. Diese Entwicklung macht eine vorausschauende städtebauliche Planung notwendig und betrifft nicht nur Schul- und Kinderbetreuungsangebote,
sondern auch die städtischen Spielplätze. Für eine transparente und begründbare Entscheidungsfindung ist einerseits eine sachliche Informationsbasis notwendig und andererseits die Beteiligung der
Öffentlichkeit über die politischen Gremien essentiell.
Aktuell steht beispielsweise der Bestand des Spielplatzes in der Barbarossastraße zur Diskussion. Anwohner - darunter vor
allem die Eltern mit Kleinkindern - sind irritiert über die plötzliche und unangekündigte Sperrung des Spielplatzes. Vor allem die von den Städtischen Betrieben getroffene Aussage eines demografisch
bedingten Rückgangs an betroffenen Familien stößt auf Unverständnis, denn dies widerspricht den persönlichen Erfahrungen der Anliegergemeinschaft.
Die mittlerweile diskutierten Varianten - von Auflösung des Spielplatzes bis zum Unterhalt mit Nachbarschaftsunterstützung -
sind zwar nachvollziehbar, gleichwohl zielt dies auf grundsätzliche Erwägungen, die unter sozialpolitischem und städtebaulichem Aspekt transparent diskutiert und entschieden werden müssen. Hier ist
die Lokalpolitik gefordert und muss mit der Bereitstellung grundlegender Informationen unterstützt werden.
Fraktion DL/FW-UDS Fraktion DIE
LINKE Fraktion FDP
Jens Hinrichsen
Vecih Yasaner Sven
Hartmann
13.06.2019 Änderungsantrag (Quarzsandabbau)
Der Magistrat wird beauftragt, durch den Hessischen Städtetag oder den Hessischen Städte- und
Gemeindebund zeitnah ein Gutachten erstellen zu lassen, durch das mit Bezug auf die Pläne zum Quarzsandabbau eindeutig die verwaltungstechnischen Abläufe sowie die ggfs. notwendigen juristischen
Maßnahmen dargelegt werden.
- Diskussionen mit Kollegen und v.a. auch mit politikfernen Mitbürgern lassen eine große Verunsicherung erkennen, inwiefern der in der
Stadtverordnetenversammlung vom 24.5.2019 von allen Fraktionen gemeinsam eingebrachte und einstimmig beschlossene Antrag zu einer endgültigen Verhinderung des Quarzsand-Abbaus führt bzw. welche
zusätzlichen Maßnahmen von Seiten der Politik erforderlich werden könnten.
- In der technisch und juristisch anspruchsvollen Thematik ist das Googeln nach den vermeintlich wichtigsten Schlagworten für die
Schaffung einer zweifelsfreien Entscheidungsgrundlage nicht ausreichend. So ist z.B. die Unterscheidung zwischen bergfreien und grundeigenen Bodenschätzen für den konkreten Fall nicht eindeutig
geklärt, für die weiteren Schritte aber von entscheidender Bedeutung.
- Mit Bezug auf den Antrag von B‘90/Die Grünen bestehen Zweifel, ob eine Maßnahme aus dem Baurecht mit entsprechender Wirkung auf eine
Entscheidungslage, die sich eventuell aus dem Bundesberggesetz ableitet, übertragen werden kann.
Fraktion DL/FW-UDS
Jens Hinrichsen
17.05.2019 Änderungsantrag (Verkauf ehemaliges Forsthaus)
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Verkauf des ehemaligen Forsthauses, Offenthaler
Straße 28 (Flur 3, Flurstück-Nr. 188/38) an den Bewerber 3, die „PROCON Projektgesellschaft mbH“, Beethovenallee 35 in 61130 Nidderau zum Kaufpreis von 957.000, -- € zu.
Bei Nichtzustandekommen eines Kaufvertrages wird der Bewerber 7 als Nachrücker
benannt:
Werner-Wohnbau GmbH & Co.KG, Beroldinger Str. 17 in 78078
Niedereschbach.
Das Kaufangebot beträgt 1.021.000, -- €.
Begründung:
- Der Bewerber 3 wird in den Sachargumenten äußerst positiv beurteilt. Es ist städtebaulich ein „Hingucker“, erfordert den geringsten
Befreiungsbedarf und liefert einen guten Schallschutz.
- Das einzige vermeintliche Defizit im Vergleich zum Bewerber 7 ist der rd. 60.000 € geringere Angebotspreis, der allerdings unter
Einbeziehung der einkommenssteuerlichen Effekte mehr als kompensiert wird. Selbst bei dem maximal möglichen Einkommenssteuereffekt für die Variante 7 wird sich jährlich eine Differenz von 2.000 –
10.000 € zu Gunsten des Angebotes 3 positiv auf die städtische Finanzlage auswirken. (vgl. Anlage)
Fraktion DL/FW-UDS
Jens Hinrichsen
Anlage:
Vergleich der steuerlichen Wirkung von zwei Projekten
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für das Forsthaus-Grundstück:
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Bewerber 3 (moderates Einkommen)
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Bewerber 7
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2 Zimmer
|
3 Zimmer
|
4 Zimmer
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TTL
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Reihenhäuser
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Einheiten
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|
4
|
8
|
4
|
16
|
|
6
|
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|
Anwohner/EH
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|
1
|
1,5
|
2
|
24
|
|
3
|
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Steuerzahler/EH
|
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1
|
1,5
|
1,5
|
|
|
1
|
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|
Einkommen/EH
|
|
30.000
|
45.000
|
45.000
|
|
|
70.000
|
|
|
EK-Steuer
|
|
5.348
|
6.539
|
6.539
|
|
|
-
|
|
|
davon 15% Kommunalanteil
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|
802
|
981
|
981
|
|
|
-
|
|
|
EK-Steuer splitting
|
|
-
|
6.292
|
6.292
|
|
|
13.908
|
|
|
davon 15% Kommunalanteil
|
|
-
|
944
|
944
|
|
|
2.086
|
|
|
mit Splitting
|
|
3.209
|
7.550
|
3.775
|
14.534
|
|
12.517
|
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|
|
|
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|
|
|
Bewerber 3 (überdurchschnittliches
Einkommen)
|
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|
2 Zimmer
|
3 Zimmer
|
4 Zimmer
|
TTL
|
|
|
|
|
Einheiten
|
|
4
|
8
|
4
|
16
|
|
|
|
|
Anwohner/EH
|
|
1
|
1,5
|
2
|
24
|
|
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|
Steuerzahler/EH
|
|
1
|
1,5
|
1,5
|
17
|
|
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|
Einkommen/EH
|
|
40.000
|
60.000
|
60.000
|
|
|
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|
|
EK-Steuer
|
|
8.670
|
16.578
|
16.578
|
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|
|
|
|
davon 15% Kommunalanteil
|
|
1.301
|
2.487
|
2.487
|
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|
EK-Steuer splitting
|
|
-
|
10.696
|
10.696
|
|
|
|
|
|
davon 15% Kommunalanteil
|
|
-
|
1.604
|
1.604
|
|
|
|
|
|
mit Splitting
|
|
5.202
|
12.835
|
6.418
|
24.455
|
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Fazit: Je nach unterstellter Einkommenssituation der Eigentümer/Mieter
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im Mehrfamilienhaus liegt der kommunale Einkommenssteueranteil jährlich um
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2.000 - 10.000 Euro über dem der Reihenhaus-Steuerzahler. Dabei wird bei den
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Reihenhäusern schon von dem höchstmöglich anzurechnenden Einkommen
von 70.000 € p.a. ausgegangen.
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DL/FW-UDS/Hinrichsen, 17.05.2019
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20.11.2018 Antrag zur Beleuchung Forstweg - Waldstadion
Der Waldweg zwischen Forstweg und Waldstadion-Parkplatz wird schnellstmöglich wieder beleuchtet.
Begründung:
Die fehlende Einschaltung der grundsätzlich verfügbaren Beleuchtung des parallel zur Offenthaler Straße geführten Waldweges birgt in der dunklen
Jahreszeit ein großes Gefahrenpotential, da v.a. die jugendlichen Fußballspielerinnen und -spieler gezwungen sind, zu Fuß oder mit dem Fahrrad die viel befahrene Landstraße zu
benutzen.
Es wäre eine absurde Vorstellung, wenn zwar mit über 800.000 Euro die Attraktivität des Waldstadions gesteigert wird, man aber gleichzeitig zur
Einsparung von weniger als 2.000 Euro die Gesundheit vieler Jugendlicher gefährdet.
Fraktion
DL/FW-UDS Fraktion DIE LINKE
Fraktion FDP
14.11.2018 Änderungsantrag (Abwasserentsorgung)
Die Drucksache DS 18/0592-1/20 wird zurückgestellt und erst behandelt,
nachdem die Konsequenzen der Beteiligung der Stadtwerke Dietzenbach GmbH an der Abwasserbetriebsgesellschaft mbH für die Stadtverordneten umfassend schriftlich dargelegt werden.
Begründung:
Die Drucksache DS 18/0592-1/20 ist bisher lediglich eine Beschreibung der heutigen sowie der angestrebten gesellschaftsrechtlichen Struktur
und den daraus ableitbaren funktionalen Verantwortungsbereichen. Auf die sich mit den gewünschten Veränderungen ergebenden Chancen und Risiken wird nicht eingegangen. Dies gilt vor allem mit Blick
auf die finanziellen Konsequenzen.
Der in der Drucksache formulierte Hinweis, dass die zuständigen Organe die anstehende Variante des erweiterten Optionsvertrages schon geprüft
und dieser zugestimmt haben, soll bitte ebenso wie das Bürgermeisterzitat im Protokoll der HAFI-Sondersitzung („dass die vorliegenden Verträge mit den Partnern endverhandelt sind inclusive der
gesellschaftsrechtlichen Beteiligung“) nicht die Verantwortung der Stadtverordnetenversammlung kleinreden. Wenn die Stadtverordneten als oberstes Organ der Gemeinde die wichtigen Entscheidungen
treffen sollen (HGO §9(1)), dann bedeutet dies eben nicht die einfache Übernahme vorgelagerter Entscheidungen, sondern setzt die kritische Auseinandersetzung mit den zu erwartenden Konsequenzen
voraus.
Und genau dafür ist ein Mindestumfang an entscheidungsrelevanten Informationen notwendig!
Fraktion DL/FW-UDS
Jens Hinrichsen
27.02.2018 Änderungsantrag zum Ersatzbau Kita Brunnenstraße
Die Magistratsvorlage zum Ersatzbau Kita 2/Brunnenstraße wird in der ursprünglich geplanten
Gruppenkonstellation 3 U3 / 5 Ü3 umgesetzt. Dabei ist allerdings eine erhöhte bauliche Flexibilität zu gewährleisten, so dass auch Gruppenkonstellationen 2 U3/6 Ü3 bzw. 4 U3/4 Ü3 kurzfristig
realisierbar sein werden.
Begründung:
- Die aktuelle Alters- und Jahrgangsstatistik zeigt bei dem jüngsten Jahrgang im Vergleich zu den Vorjahren einen Rückgang von über 10%.
Dies muss keine Trendwende sein, verdeutlicht aber die Unsicherheit in der notwendigen Prognose.
- Angesichts der zukünftigen Erleichterungen bei den Kita-Gebühren ist die Prognose der zukünftigen Nachfrage nach U3-Plätzen nur sehr
bedingt möglich. Bei der Differenzierung nach Kita-Einzugsgebieten wird dies noch schwieriger. Hier ist also Flexibilität bei dem U3-Angebot dringend geboten.
- Wenn allgemeiner Konsens darüber besteht, dass nichtstädtische Kitas kostengünstiger als kommunale Angebote sind, macht eine
drastische Kapazitätserhöhung der städtischen Kita-Kapazitäten keinen Sinn.
Fraktion DL/FW-UDS
Jens Hinrichsen
13.11.2017 Änderungsantrag (Gebührensatzung Waldstadion)
Die zur Berechnung der Nutzungsgebühren verwendeten sogenannten Vollkosten werden korrigiert.
Zur Vermeidung einer teilweisen Doppelbelastung für die Vereine sowie zur Sicherung der angestrebten Transparenz von Kostenentstehung und
-weiterbelastung entfällt die Position „Budget
Instandhaltung“.
Begründung:
Die Position „Budget Instandhaltung“ hat - analog zur Instandhaltungsrückstellung, wie sie z.B. im Wohnungseigentumsgesetz genannt wird - die
Funktion, ein Finanzierungspolster zu schaffen für zukünftige Instandhaltungsmaßnahmen, deren konkrete Höhe und Fälligkeit aber ungewiss ist. Allein die Bildung dieser Finanzposition ist noch kein Aufwand!
Zu Aufwand, wie ihn die Vereine anteilmäßig tragen sollen, werden Teile der Instandhaltungsrückstellung erst zu dem Zeitpunkt, zu dem sie zur
Begleichung von Instandhaltungsrechnungen genutzt werden.
Die gleichzeitige Nutzung der Werte aus Instandhaltungsrückstellung und Instandhaltungsaufwand zur Berechnung von Vollkosten führt
deshalb zu überhöhten Vollkosten. Die Vereine werden mit zu hohen Gebühren belastet.
Dies muss – auch mit Blick auf die angestrebte Transparenz – vermieden werden!
Fraktion DL/FW-UDS
Jens Hinrichsen
24.01.2017 Antrag zur
Haushaltssatzung (Harmonieplatz)
Die als Ergebnis eines Architektur-Wettbewerbes vorgesehene Lösung wird nicht realisiert, solange grundlegende Probleme nicht gelöst sind.
Begründung und Erläuterung:
- Solange die gravierende Parkplatznot nicht gelöst ist, wird eine Renovierung zur Farce, da sie in der heutigen Nutzungsform reine Geldverschwendung wäre.
- Der Ersatz eines bestehenden Baumbestandes durch neu zu pflanzende Bäume wäre eine ökologische Sünde.
- Die direkten Anwohner sind in die Entwicklung eines tragfähigen Konzeptes stärker einzubinden.
Jens Hinrichsen
20.10.2016 Antrag: Sauberkeit
Spessartviertel
Die über 25 fehlenden Abfallkörbe im Spessartviertel werden schnellstmöglich ersetzt und durch weitere Abfallkörbe an den neuralgischen Punkten
ergänzt.
Begründung:
Eine Begehung des Spessartviertels zeigt, dass die seit Jahren immer wieder beklagte Verunreinigung des Straßenbildes in
diesem Viertel sich – zumindest subjektiv – weiter verschlechtert hat.
Mindestens 25 Halterungen ohne die zugehörigen Abfallkörbe sowie fehlende Abfallkörbe an sensiblen Orten
(Containerstandorte, Bushaltestellen und v.a. Ecke Rodgau- und Laufacher Straße) einerseits und übervolle Körbe an den verbleibenden Standorten andererseits weisen nicht darauf hin, dass dies als
Resultat des Antrags 17/0573/GDL SPD WIR-BfD von 2012 („Mit diesem Antrag wird angeregt, Erfahrungen damit zu
machen, ob das Aufstellen von weniger Müllbehälter zu Kostenersparnis und zu einem sauberen Stadtbild führen kann“) zu werten wäre.
Weniger Abfallkörbe reduzieren sicherlich die Kosten für die Entsorgung, die Stadt wird aber nicht sauber, im
Gegenteil!
Jens Hinrichsen
25.01.16 Änderungsantrag Kita 3
Martinstraße
Der Antrag wird um eine zusätzliche Variante (D) ergänzt:
Die Sanierung des Bestandsgebäudes ohne Anbau wird für die Realisierung des erhöhten Raumbedarfs durch
Kita-übergreifende Maßnahmen begleitet. Das seit über einem Jahr nicht eröffnete U3-Gebäude wird von U3-Kindern anderer Kitas und die freiwerdenden Kapazitäten für die Reduzierung der Kita 3 auf drei
Gruppen genutzt.
Begründung:
Die Varianten A und B gehen konzeptionell vom status quo aus, d.h. es werden keine Kapazitäten für neue Gruppen
geschaffen, sondern nur mehr Raum für die bisherigen vier Gruppen. Bevor man sich Gedanken über zusätzlichen Raumbedarf für bestehende Kita-Gruppen macht, sollten alle Möglichkeiten der Optimierung
mit dem bestehenden Bestand durchdacht werden.
Die fehlende Nutzung des U3-Gebäudes in der Martinstraße seit Fertigstellung und Möblierung dieser Einrichtung wird
begründet mit dem „nahezu leergefegten“ Arbeitsmarkt. Eine Nutzung dieses Gebäudes für Ü3-Kinder ist wegen der Fördermittelbindung nicht möglich. Auch mit dem in Aussicht gestellten Einstellungen ist
eine Eröffnung zusätzlicher U3-/Ü3-Gruppen nicht angeraten, solange die dringend notwendige Unterstützung der bestehenden Gruppen mit zusätzlichem Personal nicht umgesetzt ist (sonst weiterhin hoher
Krankenstand!).
In einer Gesamtbetrachtung aller Kitas ist eine Neuzuordnung der U3-Gruppen denkbar, durch die das U3-Gebäude in der
Martinstraße endlich genutzt werden könnte und gleichzeitig quasi im Ringtausch nur noch drei Ü3-Gruppen angeboten werden und der Mehrbedarf durch andere Kitas abgedeckt wird.
Der Finanzmittelbedarf wird um mindestens 500 T Euro reduziert.
Jens Hinrichsen
17.10.15 Antrag (Kostenoptimierung
Waldstadion)
Für den Betrieb des Waldstadions werden die Kostentreiber Wasser, Heizung und Strom auf den wirtschaftlichen Einsatz alternativer Techniken überprüft. Die SVV wird über die Ergebnisse informiert
und ggfs. wird anhand einer positiv ausfallenden Wirtschaftlichkeitsrechnung eine Entscheidungsvorlage erstellt.
Begründung und Erläuterung:
Es gibt genügend Beispiele vergleichbarer Sportanlagen, wo durch Einsatz eines Brunnensystems, einer modernen Heizungsanlage und/oder LED-Leuchtmitteln eine deutliche
Kostenreduzierung die notwendigen Investitionen begründet.
Die Untersuchung auf Effizienzsteigerung ist auch als vorbeugende Maßnahme notwendig, falls analog zur Otto-Lehr-Sportanlage die Idee eines Erbpachtvertrages
weiterverfolgt werden sollte. Die Fortschreibung von nicht optimierten Betriebskosten würde zu falschen Schlussfolgerungen führen.
Fraktion FW-UDS
Jens Hinrichsen
18.02.2015 Antrag Kreisverkehr Um- und Ausbau
Die Entscheidung über die baulichen Veränderungen der Kreuzung Gustav-Heinemann-Ring und
Offenbacher Straße wird aufgrund des hohen Investitions-Bedarfs von 160.000 Euro um ein weiteres Jahr
verschoben.
Begründung und Erläuterung:
Mittlerweile gehört der „Lego“-Kreisel für viele Dietzenbacher zum Stadtbild und wird akzeptiert als eine täglich erlebte Mahnung zum sparsamen Umgang mit städtischen Mitteln.
Jens Hinrichsen
17.02.2015 Antrag (Gemeinschaftsunterkunft Flüchtlinge)
Alternativ zu der Errichtung einer weiteren Gemeinschaftsunterkunft mit einem
Investitionsvolumen von rd. 1 Mio. Euro wird die Verfügbarkeit von Immobilien im Gewerbegebiet als alternative Unterbringungsmöglichkeit und auf ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit
überprüft.
Begründung und Erläuterung:
Mit der Verabschiedung des Flüchtlingsunterbringungs-Maßnahmengesetzes besteht jetzt die bisher nicht gangbare Lösung der Entwicklung von Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge und Asylanten auf der Basis bestehender Bausubstanz in Gewerbegebieten.
Jens Hinrichsen
03.06.2014 Änderungsantrag Benennung der Straßen im
Baugebiet 70
Die Findung der Straßennamen wird unter Einbindung der unmittelbar betroffenen Bürger vollzogen. Die beiden genannten Alternativen (Pflanzen vs.
Friedensnobelpreisträger) werden den zukünftigen Anrainern zur Wahl gestellt.
Begründung:
Die ursprünglich vorgesehene Benennung der neuen Straßen in Schlehenweg etc. ist ersetzt worden durch die Namen von drei Friedensnobelpreisträgern.
Außer einem Hinweis auf eine nicht näher erläuterte Anregung aus dem Jahr 2005 liegt keine Begründung hierfür vor.
Die von den meisten Fraktionen immer wieder beschworene Notwendigkeit der Bürgerbeteiligung kann nicht funktionieren, wenn die konkrete Umsetzung nicht
verfolgt wird.
Jens Hinrichsen
27.03.2013 Anfrage (Wohnen im Gewerbegebiet)
Die Offenbach Post vom 13. März berichtet über die unrechtmäßige Nutzung eines Gebäudes (Gottlieb-Daimler-Str. 8) zu Wohnzwecken im Gewerbegebiet.
Angesichts der steigenden Nachfrage nach preiswerten Wohnungen und der Probleme bei der Findung von Wohnraum für Flüchtlinge bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
- Welcher Bebauungsplan ist in dem angesprochenen Fall betroffen?
- Gibt es weitere Objekte im selben Gebiet und wenn ja, um wie viele Objekte mit wie vielen Wohnungen und betroffenen Bewohnern handelt es sich?
- Trifft die Verwendung von Objekten als Wohnraum auch für weitere Gewerbegebiete zu und wenn ja, in welchem Umfang?
- Welche Möglichkeiten der Bauleitplanung sind denkbar und ggfs. zur Rettung von preiswertem Wohnraum umzusetzen?
- Welche Konsequenzen wären bei der Abwägung der Möglichkeiten zu berücksichtigen?
- Ist es bei Annahme eines Negativergebnisses – keine weitere Nutzung als Wohnraum möglich – realistisch, analog zu den Bemühungen in Baden-Württemberg
(Fellbach), den juristischen Weg zu beschreiten, um Wohnraum im Gewerbegebiet zumindest für den temporären Aufenthalt von Flüchtlingen nutzen zu können?
- Last but not least: Welche Maßnahmen sind umgesetzt bzw. geplant, um in Kooperation mit dem Kreis die Verwaltungsabläufe (Bauantrag, -genehmigung,
Wohnsitzanmeldung…) so anzupassen, dass Missbrauch zukünftig vermieden wird?
Jens Hinrichsen