Vereine:

 

20.06.2022 Antrag zur Bildung eines Vereinsausschusses

 

Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:

Es wird ein Vereinsausschuss gebildet, der die vielfältigen Interessen der Vereine aufnimmt, koordiniert und mit den knappen finanziellen Mitteln in Einklang bringt. 

Begründung und Erläuterung:

Zurzeit gibt es keine offizielle Schnittstelle zwischen Vereinsleben und Politik, gleichzeitig häufen sich aber in den Vereinen Unmut und Befürchtungen, ohne hinreichende Würdigung ihrer Leistungen und Bedürfnisse in existenzielle Nöte zu geraten.

Es liegt auch im höchsteigenen Interesse der Politik, bei der Entscheidung über die Verwendung der knappen Ressourcen und gleichzeitig steigenden Forderungen nach Kostenbeteiligung einen möglichst breiten Konsens zu entwickeln.

Fragen nach der möglichst gleichen Behandlung aller Vereine und dem Abwägen größtmöglicher Wirkung finanzieller Mittel können weder durch einzelne Parteien noch in Gesprächen mit einzelnen Vereinen gelöst werden, sondern das Vorgehen sollte transparent sein und kooperative Entscheidungen fördern!

Fraktion FW-UDS

Jens Hinrichsen

 

Sept. 2024: Dieser Antrag ist trotz wiederholtem Nachhaken laut 1. Stadtrat nicht mehr nötig, da die Vereine keinen Bedarf sehen. Seltsam, denn unser Antrag wurde nur aufgrund von Vereinsbitte gestellt.

 

29.03.17: Endlose Geschichte um 50.000 € p.a.

Im Zuge der Diskussionen um den Haushalt 2017 ist nochmal hinterfragt worden, wie der scheinbar oder tatsächlich entstandene überhöhte Aufwand, wie er als Teil der Begründung zum Erbbaurechtsvertrag für die Otto-Lehr-Sportanlage diente, belegt wird.

Der Hinweis auf ein Wirtschaftsprüfer-Gutachten wurde nicht als ausreichend beurteilt und nach Einsicht in das Gutachten im Justiziariat der Stadt muss konstatiert werden, dass Belege für 50.000 Euro zur Rasenpflege nicht existieren.

Zitate aus dem Gutachten:

"Wir haben die uns vorgelegte Kostenaufstellung der Otto-Lehr-Sportanlage 2013, die wir als Anlage 1 beigefügt haben, überprüft. Die Aufstellung weist eine Unterdeckung für das Jahr 203 von 236.946,26 aus."

"Das Jahr 2013 separat betrachtet weist nach den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen eine Unterdeckung von 185.006,89 Euro aus."

Hierauf mag sich jeder Leser seinen eigenen Reim machen!

 

Die Chronologie zur Entscheidung und anschließendem Hinterfragen ist zeitlich geordnet (unterbrochen von anderen Vereinsthemen) auf dieser Seite nachlesbar.

 

01.03.2017 Schreiben an Freundeskreis Göpfert-Haus

 

Dr. Jens Hinrichsen

Breslauer Str. 92, 63128 Dietzenbach, Tel. 06074 43450, 0172 9826980, jens.hinrichsen@t-online.de

                                                                                                                                                     

                                                                                                                                 

Freundeskreis Göpfert-Haus                                                                              01.03.2017

 

per email f.juede@t-online.de

 

 

Sehr geehrte Mitglieder vom Freundeskreis Göpfert-Haus,

 

leider musste ich aus privaten Gründen kurzfristig für zwei Wochen eine aufwändige Reise antreten und konnte deshalb weder an der Begehung des Göpfert-Hauses teilnehmen noch auf Ihre persönlichen Schreiben reagieren. Dies möchte ich jetzt, nachdem ich auch die Berichterstattung der lokalen Presse lesen konnte, nachholen.

 

Vielleicht interpretiere ich Ihren markanten Aufmacher („zum Wohl meiner Heimatstadt“) in Ihren Schreiben falsch, aber er macht auf mich den Eindruck, als ob alle Lokalpolitiker, die auf die verwegene Idee kommen sollten, sich nicht direkt Ihren Aufforderungen anzuschließen, gegen das Wohl Dietzenbachs handeln würden. Dem möchte ich ausdrücklich widersprechen!

 

Bei allem Respekt vor Ihrem hohen Engagement für das Vereinsleben im Göpfert-Haus sehe ich meine Aufgabe als Stadtverordneter zwar genau wie Sie in dem Bemühen um Erhalt und Förderung des Vereinslebens, bin aber offensichtlich im Gegensatz zu Ihnen der festen Überzeugung, dass dies „zum Wohle der Stadt“ eben nicht unbedingt an die Existenz des Göpfert-Hauses gebunden sein muss.

 

Für mich – und das müsste eigentlich für jeden Stadtverordneten gelten – hat die Gleichbehandlung aller Dietzenbacher Bürger oberste Priorität. Die gilt sowohl bei den Entscheidungen über die „richtige“ Höhe der zu erhebenden Steuern, Gebühren und Abgaben, als auch bei der Entscheidung über die Gewährung freiwilliger Leistungen. Und auch wenn man die angestrebte Gleichbehandlung nicht über mathematische Formeln ableiten kann, so ist doch gleichwohl, da wir nun mal unter dem Regiment knapper Kassen leiden, jede Entscheidung auch monetär zu bewerten. Hierzu gehört für mich ausdrücklich auch der Blick auf die Konsequenzen. Konkret: Wenn man für das Vereinsleben nur über ein begrenztes Aufwandvolumen verfügt, ist nicht individuell über das Göpfert-Haus zu entscheiden, sondern die Berücksichtigung der damit verbundenen Konsequenzen für alle anderen Vereine ist zwingend.

 

In diesem Zusammenhang hat der Hinweis der Verwaltungsspitze, dass nun die Politik zu entscheiden hat, einen bitteren Beigeschmack. Spätestens seit dem Debakel mit dem Bürgerhaus und der anschließenden Haushaltsdiskussion offenbart sich, dass offensichtlich keine große Neigung zur Lieferung der notwendigen Fakten besteht. Es gibt weder eine Gesamtsicht über Raumbedarf und -verfügbarkeit, noch gibt es einen Konsens über die auf die Vereine zukommenden Belastungen. Und – m. E. am wichtigsten – es fehlt der Wille, das Bürgerhaus und den politischen Trakt strategisch in diese Überlegungen zu integrieren.

 

Eine Individuallösung mag Ihnen zwar auf den ersten Blick attraktiver erscheinen und es werden ja offensichtlich schon die Abstimmungsergebnisse abgeschätzt, „zum Wohle unserer Heimatstadt“ sollte es dennoch auch in Ihrem Interesse sein, auf eine Lösung Ihrer Belange in Verbindung mit den zu erwartenden Konsequenzen zu drängen und so hoffentlich das Aufreißen ideologischer Grabenkriege zu verhindern.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Jens Hinrichsen

 

26.09.2016 Nachkalkulation zum Erbpachtvertrag mit SC Steinberg

 

22.09.2016

 

Offener Brief an Bürgermeister Jürgen Rogg:

 

Bürgermeister Jürgen Rogg                                                                               21.09.2016

                                                                         

Kreisstadt Dietzenbach

Europaplatz 1
63128 Dietzenbach

                                                                                                                                     

 

Anmerkungen zur persönlichen Erklärung in SVV vom 16.09.2016

 

Sehr geehrter Bürgermeister Rogg,

 

da die FW-UDS in der persönlichen Erklärung und anschließend auch in der Presse mit der Strafanzeige in Verbindung gebracht und ich in den letzten Tagen entsprechend häufig angesprochen wurde, erlaube ich mir einige Anmerkungen und Richtigstellungen:

 

  • Das Ziel der Erklärung ist offensichtlich keinem der Personen, die mich angesprochen haben, deutlich geworden; mir auch nicht. Gerade die Aussage „so ist mir wichtig, dass hier keine Gerüchte, Halb- oder gar Unwahrheiten im Raum stehen bleiben“ ist nicht erreicht. Im Gegenteil, es wurden eher Spekulationen über den eigentlichen Sinn dieser um vier Monate verzögerten Erklärung angestellt.
  • Es ist richtig, dass die Strafanzeige auf Vorwürfen in der Kommentierung der FW-UDS zu einem Schreiben des Magistrates basiert. Man kann daraus sicherlich auch die Einschätzung ableiten, „dass die mit der Erstellung der Vorlage befassten Personen wissentlich und willentlich die Kostenkalkulation geschönt oder gar verfälscht haben“. Die anschließende Bemerkung „Das ist für mich immer noch schwer begreiflich“ offenbart allerdings ein Bild von den Aufgaben der Stadtverordneten, dem ich in keiner Weise zustimmen kann. Wenn Unregelmäßigkeiten vermutet werden, dann kann man dies doch nicht, um Ärger, Häme und verfälschende Kommentare zu vermeiden, einfach ignorieren.

Wenn also plötzlich aus dem Nichts zusätzliche 50.000 Euro auftauchen, die offensichtlich schon seit Jahren als Aufwand angefallen, aber nicht verrechnet worden sind, dann gibt es außer den so bösartigen Vermutungen der FW-UDS eigentlich nur noch die Erklärung mangelnder Professionalität; klingt aber auch nicht sehr schmeichelhaft.

Es sollte jetzt bitte auch nicht durch Diskussionen über Befindlichkeiten abgelenkt werden von der viel wichtigeren Frage, wieso ein Kämmerer nichts tut, um diese vermeintlichen oder tatsächlichen Fehlleistungen schleunigst zu klären.

  • Es gehört schon viel Chuzpe dazu, einerseits alle Aktivitäten der Verwaltung als unangreifbar darzustellen und gleichzeitig eine Anzeige gegen Stadtverordnete wegen falscher Verdächtigung auf die Erfolgsaussichten zu prüfen.
  • Die Bürgermeister-Häme, die ich vor einem Jahr in dem in der persönlichen Erklärung zitierten Artikel der Frankfurter Rundschau „genießen“ durfte, hätte ich klaglos hinnehmen können, wenn der abschließende Satz „Hinrichsens Anfrage im entsprechenden Ausschuss „in aller Ruhe und mit Vorsicht“ zu prüfen und zu diskutieren." umgesetzt worden wäre. Dafür waren mittlerweile zwölf Monate Zeit und es hätten so viel Irritationen vermieden werden können und es gäbe sicher zusätzliche Erkenntnisse für das zukünftige Vorgehen.
  • Ich teile die Meinung, dass die HGO genügend Regularien für die Klärung von Differenzen bereithält. Das setzt aber auch voraus, dass sich alle an die „Spielregeln“ - wie z.B. den respektvollen Umgang miteinander - halten (siehe letzter Spiegelanstrich) und lässt natürlich nach dem Ausloten aller Möglichkeiten trotzdem weitere rechtsstaatliche Schritte offen. Ohne dem Erstatter der Strafanzeige vorzugreifen, muss ich seine damalige Einschätzung und Begründung für die Strafanzeige („das wird jetzt totgeschwiegen“) mittlerweile leider bestätigen.   
  • Vor zehn Monaten wurde in der SVV einstimmig ein Prüfantrag der FW-UDS zur Kostenoptimierung im Waldstadion verabschiedet. In der Begründung stand u.a.

„Die Untersuchung auf Effizienzsteigerung ist auch als vorbeugende Maßnahme notwendig, falls analog zur Otto-Lehr-Sportanlage die Idee eines Erbpachtvertrages weiterverfolgt werden sollte. Die Fortschreibung von nicht optimierten Betriebskosten würde zu falschen Schlussfolgerungen führen.“

Genau das wurde bei der Kalkulation zum Erbbaurechtsvertrag verpasst. Einige Aspekte waren nicht auf die Langfristigkeit des Vertrages ausgerichtet bzw. hätten nicht berücksichtigt werden dürfen und führen so zu einem viel zu hohen Ausgangswert für die sogenannte Wirtschaftlichkeitsrechnung. Selbst mit vorsichtiger Kalkulation ergeben sich je nach städtischer oder Vereinssicht nicht mehr als 150 – 160 TEUR pro Jahr!

 

Ich werde meine handschriftlichen Notizen hierzu digitalisieren und auf die Homepage www.fw-uds.de/soki/vereine/  setzen. Wenn dann auch die offensichtlich schon lange (weil für die Staatsanwaltschaft aufbereitet) geprüfte Vollkostenrechnung den Stadtverordneten zur Verfügung gestellt wird, wäre das doch eine gute Basis für eine gedeihliche Zusammenarbeit zum Wohle von Dietzenbach.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Jens Hinrichsen

 

21.02.2016 Antrag  (Bürgerhaus/Märkte und Feste)

 

An

die Stadtverordnetenvorsteherin der

Kreisstadt Dietzenbach

 

                                                                                                         

Antrag zu Haushaltssatzung, -plan 2016

Produkt 15573 „Bürgerhaus/Märkte und Feste“

 

 

Die SVV möge beschließen:

Für die vorwiegend von den Vereinen und Schulen betriebenen Feste (Trinkborn- und Weihnachtsmarkt) ist der Ausgleich des für 2016 zu erwartenden Kostenvolumens in Höhe von 15.000 Euro einzuplanen. Die Finanzierung erfolgt durch entsprechende Aufwandreduzierungen innerhalb der Produkte 15573-01/15573-04.

Außerdem ist ein Konzept zur Neubelebung dieser Klassiker des Vereinslebens bei gleichzeitiger Reduzierung der finanziellen Belastungen für die Stadt zu entwickeln.

Begründung und Erläuterung:

Das verstärkte Engagement von privaten Gruppierungen und Vereinen zur Fortführung von bisher durch die Stadt erbrachte freiwillige Leistungen wird zwar von den meisten Fraktionen gefordert, es muss aber auch konzediert werden, dass dies einer Übergangsphase - mit abnehmender finanzieller Unterstützung durch die Kommune - bedarf.

Konkrete Vorschläge zur Gegenfinanzierung sind im betroffenen Bereich nicht möglich, da mittlerweile über einen sehr langen Zeitraum sämtliche Bemühungen der Politik zu mehr Transparenz keine Unterstützung gefunden haben.

Jens Hinrichsen

20.09.2016 Offenbach Post

 

Verfahren eingestellt

Bürgermeister nicht schuldig

19.09.16 03:35

Dietzenbach - Über einen seiner Ansicht nach „beispiellosen Vorgang für Dietzenbach“ hat Bürgermeister Jürgen Rogg die Stadtverordneten in ihrer jüngsten Sitzung informiert. Von Barbara Scholze 

In einer persönlichen Erklärung berichtete er von einer Strafanzeige gegen ihn selbst und den Ersten Stadtrat Dieter Lang (SPD), von der er bereits im Februar erfahren hatte. Beschuldigt wurden die beiden Stadtoberhäupter der „Untreue zu Lasten der Stadt“ im Zusammenhang mit dem Erbbaurechtsvertrag für die Otto-Lehr-Sportanlage in Steinberg. Im Mai sei dann die Entwarnung gekommen: „Der Beschuldigte ist nach dem Ergebnis der Ermittlungen unschuldig“, heißt es in einer Einstellungs-Verfügung.

„Ich kann nicht verhehlen, dass mich die Strafanzeige intensiv beschäftigt und auch persönlich getroffen hat“, sagte Rogg. Das sei auch der Grund, warum er sich nun mit dem Bericht an die Stadtverordneten wende. Angezeigt habe ihn ein damals noch aktives Mitglied der Stadtverordnetenversammlung, das dem Gremium heute nicht mehr angehöre. Wie unsere Zeitung erfahren hat, soll es sich um einen Mandatsträger der CDU gehandelt haben. Rogg teilte mit, die Anschuldigung sei lediglich auf Grundlage eines Zeitungartikels und einer Anfrage der damaligen Fraktion FW-UDS erfolgt. Dabei habe der Stadtverordnete gehandelt, ohne „vorher in der Sache in Erscheinung zu treten“.

Im Oktober des vergangenen Jahres hatte der Sportclub Steinberg das von ihm bereits seit der Gründung im Jahr 1953 genutzte Gelände in Erbpacht übernommen. Die Entscheidung soll den Verein unterstützen und gleichzeitig der Stadt Geld sparen. Diese, als bisherige Trägerin der Sportstätte, will anfangs pro Jahr rund 230.000 Euro zum Unterhalt zuschießen, die Summe aber im Laufe der Zeit auf 170.000 Euro reduzieren.

Wer eine solche Strafanzeige veranlasse, unterstelle nun, dass die Handelnden die Kostenkalkulationen „wissentlich und willentlich geschönt oder gar gefälscht“ hätten, betonte Rogg in seiner Ansprache. Damit sei ebenso unterstellt, die Stadtverordneten hätten getäuscht werden sollen, damit sie dem Erbbauvertrag zustimmten und dadurch das Vermögen der Stadt schädigten. „Das ist für mich immer noch schwer begreiflich“, so der Bürgermeister.

Rogg wies darauf hin, dass Verhandlungen mit dem SC Steinberg zur Übernahme der Lehr-Anlage bereits vor seiner Amtszeit mit Bürgermeister Stephan Gieseler (CDU) gestartet seien. Es sei immer darum gegangen, dem Vereinsinteresse entgegenzukommen und gleichzeitig im städtischen Haushalt zu sparen. Der Beschluss des Stadtparlaments im Juli 2014 sei mit nur einer Gegenstimme „erfreulich geschlossen“ gewesen. Im Gegenteil, die Vorlage sei sogar noch leicht verändert worden, um den Unterhaltsbeitrag der Stadt auch in Zukunft in seinem Wert zu sichern.

Durch die Anzeige seien nun Mitarbeiter der Verwaltung monatelang damit beschäftigt gewesen, die Entscheidungsfindung zum Erbbaurechtsvertrag aufzuarbeiten. Im Einvernehmen mit der Polizei sei darüber hinaus ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen beauftragt worden, die Kalkulationsvorlage und ihre Auswirkungen auf das Haushaltsjahr 2015 zu untersuchen. „Die Auswertungen für das Jahr 2015 zeigen, dass keine über den Zuschuss von 220 000 Euro hinausgehenden Aufwendungen entstanden sind“, betonte der Bürgermeister. Nach Einstellung des Verfahrens habe er Akteneinsicht beantragt, teilte er weiter mit. Auch eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung habe er erwogen, jedoch davon abgesehen. Für die Zukunft gelte, dass der Kostenbeitrag der Stadt an den Sportclub zwar im Vertrag festgehalten sei, aber in den jährlichen Haushaltsberatungen durchaus thematisiert werden könne. „Es ist mir wichtig, dass hier keine Gerüchte, Halb- oder gar Unwahrheiten im Raum stehen bleiben“, so Rogg.

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Unser Kommentar: Die FW-UDS hätte erwartet und sehr begrüßt, wenn Bürgermeister Rogg die in der Frankfurter Rundschau vom 3.9.15 zitierte Ankündigung

"Herr Hinrichsen bringt da einiges durcheinander. Der Rathauschef hält das „ausgesprochen komplexe Thema“ als für eine öffentliche Debatte ungeeignet und kündigt stattdessen an, Hinrichsens Anfrage im entsprechenden Ausschuss „in aller Ruhe und mit Vorsicht“ zu prüfen und zu diskutieren."

in den vergangenen 12 Monaten auch realisiert hätte. Statt dessen "Schweigen im Walde" und jetzt statt Klärung die große Empörung.

Wenn man Vermutungen/Befürchtungen, wie sie von der FW-UDS formuliert wurden, nicht aufklärt/korrigiert, darf man sich nicht wundern, wenn dann zum letztem Mittel einer Strafanzeige gegriffen wird.

 

17.10.15 (Kostenoptimierung Waldstadion)

 

Antrag:

 

Für den Betrieb des Waldstadions werden die Kostentreiber Wasser, Heizung und Strom auf den wirtschaftlichen Einsatz alternativer Techniken überprüft. Die SVV wird über die Ergebnisse informiert und ggfs. wird anhand einer positiv ausfallenden Wirtschaftlichkeitsrechnung eine Entscheidungsvorlage erstellt.  

  

Begründung und Erläuterung:

Es gibt genügend Beispiele vergleichbarer Sportanlagen, wo durch Einsatz eines Brunnensystems, einer modernen Heizungsanlage und/oder LED-Leuchtmitteln eine deutliche Kostenreduzierung die notwendigen Investitionen begründet.

Die Untersuchung auf Effizienzsteigerung ist auch als vorbeugende Maßnahme notwendig, falls analog zur Otto-Lehr-Sportanlage die Idee eines Erbpachtvertrages weiterverfolgt werden sollte. Die Fortschreibung von nicht optimierten Betriebskosten würde zu falschen Schlussfolgerungen führen.

Fraktion FW-UDS

Jens Hinrichsen

Ergebnis in der SVV vom 12.11.2015:

Abstimmung: 40/0/0
Damit ist die Drucksache einstimmig angenommen.

03.09. 2015 Frankfurter Rundschau:

 

Erbpachtvertrag mit Tücken

 Von Janos Erkens

 

FW-UDS-Stadtverordneter bezweifelt, dass Sparpläne der Stadt aufgehen.

 

Ein Leuchtturmprojekt? Darüber kann Jens Hinrichsen nur lachen oder wahlweise verständislos den Kopf schütteln. „Das ist eher ein Mühlstein, den wir uns da um den Hals gebunden haben.“ Wenn der Stadtverordnete aus der Fraktion der Freien Wähler (FW-UDS) über den Erbpachtvertrag für die Otto-Lehr-Sportanlage spricht, fallen harte Worte. Nebulös und intransparent sei das Verfahren gewesen, die Stadtverordneten seien hintergangen und Geld veruntreut worden. Kurz: „Ein Skandal!“ – und ein wirtschaftliches Verlustgeschäft für die Stadt, wenn man Hinrichsen glauben darf.

Der Vorgang, der den Freien Wähler aufbringt, hat seinen Ursprung schon vor knapp drei Jahren. Auf der Suche nach Einsparmöglichkeiten für den Haushalt der Kommune schlug der Magistrat vor, die Otto-Lehr-Sportanlage in der Limesstraße abzustoßen oder vielmehr „einem Verein zu treuen Händen“ zu geben, wie Hinrichsen erklärt.

Der Sportclub Steinberg (SC), der den Platz überwiegend nutzt, wurde schließlich im Oktober vergangenen Jahres zum Erbpächter und muss den Platz mindestens in den kommenden 39 Jahren bewirtschaften und instandhalten. Die Kosten für Strom, Wasser, Reinigung und andere Aspekte der Bewirtschaftung muss der SC dabei nicht sofort allein tragen, sondern die Stadt zieht sich von Jahr zu Jahr ein wenig mehr aus der Finanzierung der Sportanlage zurück.

Während der Verein dadurch eine größere Autonomie bei der Gestaltung des Platzes hat und Kosten auch durch Eigenleistung reduzieren kann, will die Stadt mit dem Erbpachtvertrag sechs Millionen Euro über den gesamten Pachtzeitraum einsparen.

Das „Leuchtturmprojekt“, wie Bürgermeister Jürgen Rogg (parteilos) der Presse gegenüber gesagt hatte, sei dabei alles andere als strahlend, findet hingegen Jens Hinrichsen. Der promovierte Betriebswirt kritisiert einerseits, dass die berechneten Einsparungen viel zu hoch sind: „Der Wertverlust durch Inflation wurde zuerst nicht berechnet.“ Die Korrektur dieses Fehlers sei den Stadtverordneten während einer hitzigen Versammlung lediglich durch eine Tischvorlage mitgeteilt worden: „Mir ist unklar, warum eine so große Eile bestand“, sagt Hinrichsen. Noch mehr aber sei er „entsetzt“ darüber, dass sich bei einer Prüfung des Fachbereichs Finanzen herausstellte, dass sich die direkten Kosten für die Stadt im laufenden Haushaltsjahr nicht reduzieren, sondern voraussichtlich um etwa 60 000 Euro erhöhen werden.

Als „völlig haltlos“ bezeichnet Bürgermeister Jürgen Rogg die Vorwürfe des Stadtverordneten. „Herr Hinrichsen bringt da einiges durcheinander. Der Rathauschef hält das „ausgesprochen komplexe Thema“ als für eine öffentliche Debatte ungeeignet und kündigt stattdessen an, Hinrichsens Anfrage im entsprechenden Ausschuss „in aller Ruhe und mit Vorsicht“ zu prüfen und zu diskutieren.

Rückgängig machen lässt sich der Pachtvertrag allerdings ohnehin nicht mehr, das ist den Beteiligten bewusst.

Der Vertrag

Im Oktober vergangenen Jahres hat der SC Steinberg die Otto-Lehr-Sportanlage von der Stadt gepachtet. Mindestens für die kommenden 39 Jahre ist der der größte Verein der Stadt für die Instandhaltung zuständig, die Option auf eine Verlängerung besteht.

Die jährlichen Kosten dafür liegen bei etwa 230 000 Euro, die sukzessive an den Verein abgegeben werden – schließlich soll die Stadt den Verein nur noch mit 170 000 Euro pro Jahr unterstützen. Vertreter der Freien Wähler (FW) prognostizieren jedoch, dass die Stadt durch den Pachtvertrag nicht sparen, sondern im laufenden Haushaltsjahr voraussichtlich etwa 60 000 Euro mehr ausgeben wird.

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Unser Kommentar: Der Bürgermeister hat ja recht, das Thema ist wirklich komplex. Umso mehr hätte man vor der Entscheidung den Stadtverordneten ausreichend Zeit für Analyse und Diskussion geben müssen. Nun denn, jetzt wird es hoffentlich im Ausschuss (und damit öffentlich) behandelt. Nachdem die Entscheidung nicht rückgängig gemacht werden kann, hatte unsere Anfrage vom Mai das Ziel, aus möglichen Fehlern zu lernen!

 

01.09. 2015 Offenbach Post:

 

31.08.2015 Stellungnahme zur Magistrat-Antwort

                                                       

Bürgermeister Jürgen Rogg                                                                    

Erster Stadtrat Dieter Lang

 

Kreisstadt Dietzenbach                                                                            31.08.2015

Europaplatz 1
63128 Dietzenbach                                                                                                           

 

Anfrage vom 17.05.2015 (Erbbaurechtsvertrag)          
                                                                                     

Sehr geehrter Bürgermeister und Kämmerer,

sehr geehrter Erster Stadtrat,

 

das Antwortschreiben habe ich erhalten.

 

Es ist vor allem die Aussage bzgl. der Rasenunterhaltung, die mich zutiefst beunruhigt. Ich muss der betreffenden Aussage entnehmen, dass den Stadtverordneten (und auch den Mitgliedern der Betriebskommission) offensichtlich seit Jahren Informationen vorenthalten wurden, die für die ihnen obliegende Kontroll- und Entscheidungsfunktion zwingend erforderlich sind.

 

Konkret:

Die von den Städtischen Betrieben übernommenen Aufgaben der Instandhaltung und Pflege der Otto-Lehr-Sportanlage sind bei jeder Haushaltsrunde Anlass zu Fragen und Diskussionen gewesen. Die Bedeutung dieser Position wird noch durch die Forderung des Regierungspräsidiums, die freiwilligen Leistungen möglichst weit zu reduzieren, verstärkt. Für die Otto-Lehr-Sportanlage wurde der Aufwand von 110.000 Euro im Haushalt 2011 sukzessive bis auf 95.000 Euro für HH 2014 reduziert, also aus Sicht der um Einsparung bemühten Stadtverordneten ein positiv anmutender Trend.

 

Für die nun aufgedeckten weiteren jährlichen Kosten von 50.000 Euro, mit denen der Auftraggeber (Fachbereich 60) nicht belastet wurde und die auch den Stadtverordneten nicht bekannt waren, gibt es m.E. nur zwei mögliche Erklärungen:

  • entweder man wollte als Städtische Betriebe den Auftrag nicht an ein günstig kalkulierendes Unternehmen verlieren (2011 existierte ein solches Angebot und lag auch den Vereinen zur Diskussion vor)
  • oder der zusätzliche Aufwand lag zwar nicht in der besagten Höhe, man wollte den Erbbaurechtsvertrag aber durch eine günstige Kalkulation attraktiv gestalten.

Vielleicht gibt es noch eine weitere Interpretation dieses gegen jede Regel verstoßenden Verhaltens, auf jeden Fall ist der Stadt Dietzenbach hierdurch spätestens  in Verbindung mit dem Erbbaurechtsvertrag ein konkreter finanzieller Schaden (in hohem sechsstelligem Bereich) entstanden.

 

Es stellt sich jetzt natürlich auch die Frage, ob noch weitere Entscheidungen mit vergleichbarem Vorgehen existieren und gleichzeitig entsteht der Zweifel, ob Stadtverordnete mit einer ehrlichen Antwort rechnen können.

 

Mit einer Bagatellisierung der aktuellen Situation wäre es hinsichtlich der disziplinarischen/strafrechtlichen Aspekte sicherlich nicht getan!

 

Zu den übrigen Aussagen folgende Anmerkungen:

 

  • Bei der Abstimmung gab es keine Enthaltung, sondern (m)eine Ablehnung.

 

  • Die beiden leitenden Herren des FB20 haben auf meine konkrete Frage hin ihre Beteiligung verneint. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Projektbewertung vom FB20 mitgetragen worden wäre.

 

  • Wenn eine im normalen Verfahren eingebrachte Vorlage als Tischvorlage modifiziert wird, ohne dass die eigentliche Vorlage mit Blick auf die finanziellen Konsequenzen geändert wird, dann muss die Eilbedürftigkeit schon sehr groß sein. Eine Entschuldigung für dieses ungewöhnliche Vorgehen ist es nicht.

 

  • Die Kosten sind vielleicht in der Haushaltskommission diskutiert worden, aber definitiv nicht in dem zuständigen Haupt- und Finanzausschuss. Anderenfalls wäre es auch höchst verwunderlich, wenn keinem die Diskrepanzen aufgefallen wären.

 

  • Und last but not least:

Wenn jemand sich über den Begriff „Barwert“ auslässt, sollte bei mangelnder fachlicher Standsicherheit durchaus mal „gegoogelt“ werden. Ich kann jedem, der sich über die Begrifflichkeit unsicher ist, nur empfehlen, mal seine Bank zu bitten, ihm einen festen Betrag langfristig zu leihen mit dem Angebot, denselben Betrag in xx Jahren zurückzuzahlen. Spätestens hier erfährt man, was mit der Diskontierung und Barwertberechnung gemeint ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Jens Hinrichsen

 

27.08.2015  Antwort  des Magistrates                                            

 

17.05.2015 Anfrage zum Erbpachtvertrag SC Steinberg

                                                       

Anfrage an den Magistrat der Kreisstadt Dietzenbach zum Thema „Erbbaurechtsvertrag für die Otto-Lehr-Sportanlage"

                                                                 

Anfang des Jahres wurde anlässlich der Diskussion zum Haushalt 2015 darum gebeten, die für den Haushalt erkennbaren Veränderungen durch den im letzten Jahr beschlossenen Erbpachtvertrag zur Otto-Lehr-Anlage darzustellen.

 

Vom Fachbereich Finanzen wurde dargelegt, dass sich die direkten Kosten entgegen der vorgesehenen Reduzierung um rd. 60.000 Euro erhöhen.

 

Sowohl das überraschend schlechte Ergebnis als auch der gesamte Entscheidungsprozess erfordern unseres Erachtens mehr Information und eine tiefergehende Diskussion, um ggfs. für zukünftigen Entscheidungen aus Fehlern lernen zu können.

Der Bitte nach aktuellen Daten aus 2014 für weitere Analysen wurde bisher nicht entsprochen.

 

Unsere Fragen:

 

  1. Der Erbbaurechtsvertrag wurde in der ursprünglichen Entscheidungsvorlage des Magistrats mit einer Ergebnisverbesserung von rd. 6 Mio. Euro begründet. Die Vorteile für die Stadt errechnen sich durch die Unterstellung jährlicher Kostensteigerungen, die aufgrund des zukünftigen fixen Förderbetrages zu steigenden Einsparungen führen.

Warum ist bei der Kumulierung der jährlichen Kosteneinsparungen auf die übliche Methode der Barwertberechnung verzichtet und somit ein viel zu hoher Erfolg suggeriert worden?

  1. Warum ist in der anschließenden Bürgermeistervorlage, die als Änderung eine inflationsabhängige Anpassung der von der Stadt zu zahlenden Förderbeträge beinhalt, nicht darauf hingewiesen worden, dass der ursprünglich angesetzte Erfolg nicht bleibt, sondern sehr stark reduziert wird?
  1. Warum ist darauf verzichtet worden, den Stadtverordneten vor der SVV-Sitzung einen Überblick über die der Rechnung zugrunde gelegten Kosten zu verschaffen?
  1. Welche Begründung gibt es, dass die für die Wirtschaftlichkeitsrechnung gewählten Kosten weit über den Planansätzen liegen?
  1. Warum ist bei der offensichtlich wenig transparenten Entscheidungssituation der Finanz-/Controlling Bereich mit der notwendigen Fachkompetenz nicht eingebunden gewesen?
  1. Worin bestand bei der Vorlage zum Erbpachtvertrag die Eilbedürftigkeit, dass sie als Tischvorlage in eine Sondersitzung eingebracht wurde, die aufgrund der komplexen Entscheidungssituation der übrigen Vorlagen (Konzessionsverträge) keinen Raum für Diskussionen ermöglichte?

Jens Hinrichsen

 

Bis heute (14.8.15) liegt keine Antwort der Verwaltung vor!

 

04.02.2015 Antwort auf eine Anfrage zum Erbpachtvertrag Otto-Lehr-Sportanlage

28.01.2014 Antrag zur Vereinskommission

 

Antrag zu Haushaltssatzung, -plan 2014 17/0829/20

 

Vereinskommission

 

Die SVV möge beschließen:

Es wird ein Vereinsausschuss gebildet, der die vielfältigen Interessen der Vereine aufnimmt, koordiniert und mit den knappen finanziellen Mitteln in Einklang bringt. 

Begründung und Erläuterung:

Zur Zeit gibt es keine offizielle Schnittstelle zwischen Vereinsleben und Politik, gleichzeitig häufen sich aber in den Vereinen Unmut und Befürchtungen, in der Zeit der Schutzschirmzwänge ohne hinreichende Würdigung ihrer Leistungen und Bedürfnisse in  existenzielle Nöte zu geraten.

Es liegt im höchsteigenen Interesse der Politik, bei der Entscheidung über die Verwendung schwindender Mittel und gleichzeitig steigenden Forderungen nach Kostenbeteiligung einen möglichst breiten Konsens über das zu verabredende Regelwerk zu entwickeln.

Fragen nach der möglichst gleichen Behandlung aller Vereine und dem Abwägen mit größtmöglicher Wirkung finanzieller Mittel können weder durch einzelne Parteien noch in Gesprächen mit einzelnen Vereinen gelöst werden, sondern das Vorgehen muss institutionalisiert werden!

Jens Hinrichsen

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