30.06./12.07.2021 Änderungsanträge zum Haushalt 2021

 

Antrag zur Haushaltskonsolidierung

                                      

Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:

                                              

Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich die notwendigen Schritte einzuleiten, um für die Haushaltskonsolidierung eine ausführliche Beratung durch das „Kommunale Beratungszentrum – Partner der Kommunen“ zu erhalten.

Der Magistrat berichtet - ggfls. unter Einbindung der anderen Ausschüsse - im Haupt- und Finanzausschuss und stellt einen eventuellen Ergebnisbericht der Beratung den Fraktionen unaufgefordert zur Verfügung. Ferner macht der Magistrat von der Möglichkeit Gebrauch, ein Gespräch mit den Vertretern der Beratungsstelle im Rahmen einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses durchzuführen.

 Begründung:

Erfolgt mündlich.

 

Fraktion FW-UDS                     Fraktion FDP    

Jens Hinrichsen                      Sven Hartmann

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Antrag zu Haushaltssatzung, -plan 2021 (1. Stadtrat)

 

Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:

Die Position des 1. Stadtrates wird nicht wiederbesetzt und zur Sicherung der bisherigen Qualität wird der Magistrat um drei weitere ehrenamtlich tätige Stadträte erweitert.

 

Begründung und Erläuterung:

Die fachliche Qualifikation der Verwaltungsspitze ist ohne Zweifel gegeben.

Es ist also nur die Frage eines sich anzupassenden Rollenverständnisses der Fachbereichsleitungen, um eine positive Diskussions- und Abstimmungskultur mit der Politik zu gewährleisten.

Einer evtl. zu befürchtenden Überbelastung des Bürgermeisters durch ein Zuviel an interner Koordination und der externen Vertretung wird durch die kooperative Aufgabenverteilung im erweiterten Magistrat als Kollegialgremium entgegengewirkt.

 

Fraktion FW-UDS

Jens Hinrichsen

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Antrag zu Haushaltssatzung, -plan 2021 (Aufwandsentschädigung)

 

Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:

Die Entschädigungssatzung der Kreisstadt Dietzenbach wird wie folgt angepasst:

„§ 3 - Aufwandsentschädigungen

1) Ehrenamtlich Tätigen gemäß § 1 wird neben dem Ersatz des Verdienstausfalles und der Fahrtkosten folgende Aufwandsentschädigung gewährt:

a) € 30,00 pro Sitzung der Tätigkeit der Stadtverordnetenversammlung, des Magistrats, des Ausländerbeirates, des Seniorenbeirates oder des Gremiums, dem sie als Mitglied oder kraft Gesetzes bzw. Satzung mit beratender Stimme angehören. Dies gilt auch für den Stadtverordnetenvorsteher und die von den Fraktionen und dem Magistrat zu den Sitzungen des Ausländerbeirates gem. § 4 der Geschäftsordnung des Ausländerbeirates entsandten Vertreter.

 

Begründung und Erläuterung:

In der anhaltend kritischen Finanzsituation unserer Stadt ist ein partieller monetärer Verzicht der ehrenamtlich Tätigen ein notwendiges Zeichen der Solidarität mit den durch Steuererhöhungen belasteten Bürgerinnen und Bürgern.

 

Fraktion FW-UDS

Jens Hinrichsen

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Antrag zu Haushaltssatzung, -plan 2021 (Messfahrzeug)

 

Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:

Die Investition 30 2020 11 wird zurückgestellt, bis ausreichende Kenntnisse über den Einsatz eines Blitzer-Anhängers in Nachbarkommunen bestehen und dies als wirtschaftliche Alternative beurteilt werden kann.

 

Begründung und Erläuterung:

Der sogenannte Enforcement-Trailer hat gegenüber dem geplanten Messfahrzeug zwei wesentliche Vorteile. Er kann über mehrere Tage rund um die Uhr und ohne Personal eingesetzt werden. Da die Personalkosten einer der wesentlichen Positionen bei der Ergebnisrechnung sind, sollte jede Möglichkeit der Personaleinsparung – wenn per Wirtschaftlichkeitsrechnung belegt – genutzt werden.

 

Fraktion FW-UDS

Jens Hinrichsen

14.05.2021 Anmerkungen zum Haushaltsentwurf 2021

 

Folgender Brief an die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses:

 

"Moin,

wie in der letzten HAFI-Sitzung angekündigt, werde ich vermutlich bei beiden "Blätterterminen" nicht dabei sein. Deshalb auf diesem Weg meine wichtigsten Anmerkungen.

 

Anmerkungen/Fragen zum Haushaltsentwurf 2021:

Grundsätzlich sei das Unverständnis angemerkt, dass selbst nach sechs Monaten im eigentlich zu beplanenden Geschäftsjahr wesentliche Informationen nicht geliefert werden!

So fehlen bis dato die Ergebnisse und Plandaten für die Stadtwerke, EVD und die Städt. Betriebe und zumindest die vorläufigen Ergebnisse für die Steuereinnahmen wären sehr hilfreich.

Damit basiert die Würdigung des Haushaltes 2021 sowie der Folgejahre zum Teil auf Vermutungen und Annahmen, die allerdings befürchten lassen, dass mit dem Haushaltsentwurf trotz des Verlustes von 3,4 Mio. Euro ein noch viel zu optimistisches Bild gezeichnet wird. Dies gilt verstärkt für die Folgejahre mit dem auf den ersten Blick sehr positiv wirkenden kumulierten Überschuss von fast 17 Mio. Euro. Das kann aber für keinen Stadtverordneten beruhigend wirken, da dies die inakzeptabel hohe Steigerung der Grundsteuer um fast 70 Prozent unterstellt.

 

Neben den weiterhin gültigen Ausführungen zum Doppelhaushalt vom 10.4.20   (www.fw-uds.de/hafi/haushalt-2020-21/) folgende Anmerkungen:

  • Wirtschaftliche Unternehmen (S.509ff)
    • Der halbierte Zuschuss von nur 400.000 Euro wurde schon zum Doppelhaushalt kritisiert. Das gilt weiter, denn dadurch wird das Haushaltergebnis um rd. 400.000 Euro zu Lasten des Städt. Betriebe geschönt.
    • Wieso wird die Konzessionsabgabe Wasser halbiert?
    • Der zu leistende Verlustausgleich wird vermutlich höher als geplant ausfallen. Die geplante Drittelung des Verlustausgleiches in Verbindung mit der Bildung von Rückstellungen sollte erläutert werden. Da Rückstellungen ungewisse Verbindlichkeiten sind, weil Höhe, Zeitpunkt oder generelles Bestehen nicht sicher sind, dies hier aber nicht gegeben ist, ist die Sinnhaftigkeit dieser buchhalterischen Windungen in dem konkreten Zusammenhang nicht erkennbar.
  • Einkommenssteuer (S. 42ff)

Die Erträge aus dem kommunalen Anteil der Einkommenssteuer errechnen sich nach einem klar definierten Vorgehen, bei dem „örtliche Gegebenheiten“ nicht berücksichtigt werden. Der zu erwartende Ertrag für Dietzenbach kann eindeutig abgeleitet werden aus dem Gesamtvolumen Hessen 2020, der laut Finanzplanungserlass in Kombination mit der Steuerschätzung zu erwartenden Steigerungsrate sowie dem für Dietzenbach festgelegten Est-Verteilungsschlüssel. Da dieser Verteilungsschlüssel für 2021 neu berechnet wurde und weiter geschrumpft ist (-10,8%), ist das im Haushalt unterstellte Volumen vermutlich zu hoch. Zur korrekten Berechnung fehlt derzeit das vorläufige Ergebnis für 2020.

  • Wohnungsgesellschaft (S. 631ff)

Es wird schon seit längerer Zeit über umfangreiche bauliche Maßnahmen zur Mängelbehebung der Versorgungsstruktur und über eine notwendige Sonderumlage zur Begleichung hoher Zahlungsrückstände gegenüber den Stadtwerken/Städt. Betrieben diskutiert. Das ist in den Plandaten der Wohnungsgesellschaft nicht erkennbar.

  • Grundsteuer (S. 15 vs. S.595):

Bei der als Maßnahme 1 bezeichneten Erhöhung der Grundsteuer ergibt sich eine maximale Erhöhung von 4,3 Mio. Euro (S. 15). Das entspricht der Steigerung des Hebesatzes auf 900 Punkte. Im Finanzstatusbericht (S. 595) dagegen ergibt sich eine Steigerung um 5,66 Mio. Euro mit entsprechend höherer Steigerung des Hebesatzes. Erklärung?

 

Eine erfolgreiche Diskussion!

 

Jens Hinrichsen"

 

02.05.2020 Einseitiger Schriftverkehr:

 

Für folgende email, in die auch alle Fraktionsvorsitzenden und Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses eingebunden waren, verweigerte der Bürgermeister und Kämmerer eine Antwort! Da mag sich jeder selbst ein Urteil bilden.

 

" Am 03.05.2020 um 15:59 schrieb Jens Hinrichsen <Jens.Hinrichsen@t-online.de>:

 

Sehr geehrter Bürgermeister und Stadtkämmerer,

 

nachdem ich die Berichterstattung der Offenbach Post vom 2. Mai gelesen habe, kann ich mir eine Anmerkung nicht verkneifen, zumal ja nochmal deutlich gemacht wurde, dass die Sitzung am 7. Mai möglichst schnell, möglichst ohne Diskussionen und ohne Öffentlichkeit abgehandelt werden soll. Verbunden wird dies mit dem Wunsch auf ein „kollegiales Verhalten und einen Schulterschluss zwischen Gemeindevertretung, Gemeindevorstand und Verwaltung“.

 

Ja, das wünsche ich mir jedes Mal, wenn ich in Sitzungen gehe und Fragen und Anregungen einbringe.

 

Konkret: wenn ich in zwei email mit großem Verteiler – denn Diskussionen sollen ja vermieden werden – darauf hinweise, dass das Sondervermögen mangels Masse keine Alternative für die Erhöhung der Grundsteuer um 1,7 Mio. Euro sein kann, dann mag es ja sein, dass mir nicht genügend Informationen vorliegen. Und wenn dem so ist, dann ist es doch das Mindeste für den Kämmerer, zur Versachlichung weiterer Diskussionen für Aufklärung zu sorgen.

Mein Wissensstand:

            Sondervermögen 31.12.2019       rd. 17,875 Mio. Euro

            minus Zugriff für HH 2020/21               1 Mio. Euro

            minus Kursverluste wg. Corona    ca.  1 Mio. Euro

            minus DSK-Vertag                             15 Mio. Euro.

Es verbleiben also rd. 8-900 Tsd. Euro. Und selbst diese sind nicht disponibel, solange man für die DSK-Millionen keine Kurssicherung vorsieht. Da eine Rückführung von Teilen der im letzten Jahr durch Magistratsbeschluss entnommenen Millionen nicht erkennbar ist, fehlt mir die Fantasie für den Verzicht auf die Grundsteuererhöhung. Ich bitte um schnelle Aufklärung.

 

Da am 7. Mai ohne große Diskussion abgestimmt wird, erlaube ich mir noch eine persönliche Anmerkung:

 

Wenn wir als Stadt die gravierenden Belastungen für Industrie, Handel und Gewerbe abfedern wollen, dann ist nicht nur an die Solidarität aller zu appellieren, sondern man muss sie auch einfordern. Wer jetzt bei einer monatlichen Zusatzbelastung von durchschnittlich ca. 6 Euro hadert und die Grundsteuererhöhung dämonisiert, der muss dann aber auch den Mut zu einschneidenden Sparmaßnahmen haben. Das ist nicht erkennbar. Ein diesbezüglicher Antrag unserer Fraktion vor acht Monaten, sich endlich organisiert zur Entwicklung von HH-Vorschlägen zusammenzusetzten, ist von allen Fraktionen (mit teils bitteren Kommentaren) abgelehnt worden. Ich hoffe, dass der diesbezügliche Antrag von CDU/FDP jetzt umgesetzt wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

Jens Hinrichsen"

 

14.04.2020 Änderungsanträge zum Haushalt 2020/21

 

An

die Stadtverordnetenvorsteherin der                                            

Kreisstadt Dietzenbach                                                                                         14.04.2020

 

Antrag zu Haushaltssatzung, -plan 2020/2021

Invest-Nr.60 2020 37 Kita 4 Um- und Ausbau

 

Die SVV möge beschließen:

 

Der Umbau der Kita am Hexenberg wird verschoben auf frühestens 2021.

 

Begründung und Erläuterung:

 

Die Verschiebung schafft die dringend notwendige Liquidität (270.000€) für das laufende Jahr und öffnet die Chancen, bei neuen Förderprogrammen nicht die gesamte Finanzierung übernehmen zu müssen.  Außerdem ist zur Vermeidung von organisatorischen Problemen die geplante Aufteilung von U3-/Ü3-Gruppen zu überdenken.

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Invest-Nr. 10 2020 07, 40 2020 02-09, 400/GWG, 410/GWG (Bürgerhaus)

 

Die SVV möge beschließen:

 

Die geplanten Investitionen werden in das Jahr 2021 verschoben.

 

Begründung und Erläuterung:

 

Die Unterlassung schafft weitere dringend notwendige Liquidität (rd. 93.000 €) für das laufende Jahr.

 

Außerdem ist zu erwarten, dass die Räumlichkeiten in diesem Jahr, wenn überhaupt, nur wenig genutzt werden.

 

Fraktion DL/FW-UDS

Jens Hinrichsen  

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Antrag zu Haushaltssatzung, -plan 2020/2021

Invest-Nr.30 2020 04 Feuerwehr - Großraumventilator

 

Die SVV möge beschließen:

 

Das Invest-Vorhaben wird ersatzlos gestrichen.

 

Begründung und Erläuterung:

 

Zitat aus Protokoll zur HAFI-Sondersitzung von 27.02.2020:

 

In den letzten Jahren gab es keinen einzigen Einsatz, welcher einen Ventilator gerechtfertigt

hätte. Eine entsprechende Verordnung existiert ebenfalls nicht. Derzeit besitzt lediglich die

Stadt Frankfurt solch eine Gerätschaft. Diese kann über überörtliche Alarmpläne angefordert

werden. Kleinere Ventilatoren mit entsprechenden Transportmöglichkeiten sind bei

der Feuerwehr Dietzenbach bereits vorhanden und gehören zur Standardbeladung der jeweiligen Fahrzeuge.

 

 

Fraktion DL/FW-UDS

Jens Hinrichsen

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Antrag zu Haushaltssatzung, -plan 2020/2021

Invest-Nr. 90 AKTIVA

 

Die SVV möge beschließen:

 

Die geplante Erhöhung des Eigenkapitals der Stadtwerke Dietzenbach GmbH wird nicht umgesetzt.

 

Begründung und Erläuterung:

 

Die Unterlassung schafft weitere dringend notwendige Liquidität (765.910 €) für das laufende Jahr.

 

Auch wenn die Eigenkapitalquote der SWD erhöht werden sollte, sind auch die Grenzen für das eigenständige Handeln des Aufsichtsrates nicht unendlich. Bevor die über mehrere Jahre vorgesehene EK-Erhöhung zu Lasten der Liquidität des städtischen Haushaltes umgesetzt wird, sollten alle Stadtverordneten sich über Notwendigkeit und Tragweite einer solchen Entscheidung im Klaren sein:.

  • Wodurch entstehen im Invest-Volumen der SWD die enormen Steigerungen von über 85% in zwei Jahren und wie könnte dies ggfs. gestreckt werden?
  • Welche Begründung rechtfertigt den Kauf eines Grundstücks für den Wertstoffhof, der dem Management der Städtischen Betriebe unterliegt?

 

Fraktion DL/FW-UDS

Jens Hinrichsen

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Antrag zu Haushaltssatzung, -plan 2020/2021

Invest-Nr.30 2020 10 Umgestaltung L3001

 

Die SVV möge beschließen:

 

Das Invest-Vorhaben wird um ein Jahr verschoben.

 

Begründung und Erläuterung:

 

Die Verschiebung schafft dringend notwendige Liquidität (270.000€) für das laufende Jahr.

 

Fraktion DL/FW-UDS

Jens Hinrichsen

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Antrag zu Haushaltssatzung, -plan 2020/2021

Invest-Nr.60 2020 38 Waldstadion

 

Die SVV möge beschließen:

 

Die geplanten Maßnahmen werden auf 2021 verschoben.

 

Begründung und Erläuterung:

 

Die Verschiebung schafft die dringend notwendige Liquidität (rd. 50.000€) für das laufende Jahr. Außerdem werden sich die Ergebnisse der Sportentwicklungsplanung verschieben.

 

Fraktion DL/FW-UDS

Jens Hinrichsen

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Antrag zu Haushaltssatzung, -plan 2020/2021

Stellenplan

 

Die SVV möge beschließen:

 

Die Stellenanhebungen/Eingruppierungsänderungen werden ausgesetzt, bis eine vergleichende Analyse mit Kommunen gleicher Größenordnung die Notwendigkeit belegt.

 

Begründung und Erläuterung:

 

Die einschneidenden Maßnahmen zu Lasten der Bürger erfordern eine schlüssige Argumentation.

 

Fraktion DL/FW-UDS

Jens Hinrichsen 

    

10.04.2020

Anmerkungen zu Corona und Doppelhaushalt 2020/21                                                                       (gesendet als email-Anhang an BGM, 1. Stadtrat, Fraktionsvorsitzende)

                               

Aufgrund der aktuellen Lage scheint es unwahrscheinlich und es wäre auch nicht ratsam, die bisherigen Diskussionen zum Doppelhaushalt 2020/21 in einer baldigen HAFI-Sitzung zu einem geordneten Abschluss führen zu wollen und den Haushalt in der anschließenden Stadtverordnetenversammlung zu beschließen. Deshalb macht es auch keinen Sinn, durch Änderungsanträge an einem nicht mehr realisierbaren Haushaltsplan Verbesserungen herbeiführen zu wollen.

 

Allerdings wird auch kein Mandatsträger jetzt aufgrund der hohen Unsicherheit über die zu erwartenden Corona-Effekte jegliche Planung einstellen und nur noch auf die rettenden Hände von Land und Bund warten wollen. Andererseits ist nicht einmal annähernd einschätzbar, wie stark die Belastung für Dietzenbach sein wird, mit wieviel Unterstützung vom Land man rechnen darf und über welchen Zeitraum sich die negativen Effekte hinziehen werden.

 

Und trotzdem sollte man schon heute beginnen, für die Zeit nach Corona zu planen. Trotz der vielen Unwägbarkeiten ist dies möglich, wenn man die These akzeptiert, dass die Belastung für Bund und Land riesengroß sein wird und deshalb keine Kommune durch zu hohe Fördermittel einen Vorteil aus dieser Krise erlangen wird. Und auch die Unterstellung, dass Dietzenbach die wesentlichen langfristig wirkenden Verträge (Schutzschirm, Städtebauliche Maßnahme, Hessenkasse) nach einem evtl. eingeräumten Moratorium wieder umfassend wird erfüllen müssen, ist wohl kaum anzuzweifeln.

 

Fazit: Die aktuellen Probleme werden zwar durch die Corona-Krise überdeckt, sie werden aber nach der Krise immer noch bestehen, evtl. noch verstärkt wirken. Deshalb kann schon jetzt versucht werden, einen breiten Konsens über die Beurteilung der aktuellen Situation und der zu ergreifenden Maßnahmen zu entwickeln.                                                                                                                                              

Hier in Stichworten unsere Anmerkungen zur aktuellen Situation (vor Corona):

  • Der Haushaltsentwurf 2020/21 wurde zusätzlich zu dem erneuten Griff in das Finanzanlagevermögen sowie der Erhöhung der Grundsteuer mit zwei Maßnahmen planerisch, den Schutzschirmvorgaben folgend, positiv gerechnet. Dies ist aber vor allem bei zwei Maßnahmen zu hinterfragen:
  • Die Schwimmbadverluste von jährlich ca. 800 TEUR hälftig zu Lasten der Rücklage der Städtischen Betriebe auszugleichen, ist bei dem ungenügendem Cash Flow schwer nachvollziehbar Auch mit Blick auf die Bilanzstruktur der Städtischen Betriebe ist es keine akzeptable Lösung, denn die Eigenkapitalquote sinkt von knapp 30% Ende 2017 (laut Prüfbericht „am Rande einer angemessenen Dotierung“) ein Jahr später auf rd. 20% und wird entsprechend weiter sinken. Ein verstärkender Effekt ergibt sich durch die Erhöhung der Anlagevermögens um 1,5 Mio. Euro (Altanlagevermögen Kanal). Der nachgereichte Hinweis zu diesem Vorgang ist leider ohne ursächliche Begründung.
  • Die Ansätze zum kommunalen Anteil der Einkommenssteuer sind um rd. 800.000 Euro zu hoch angesetzt. Da diese Steuern unabhängig von lokalen Sonderheiten sind, wären die Eckdaten aus dem Finanzplanungserlass 1:1 umzusetzen. Dabei wäre die für 2021 anstehende Neuberechnung des Verteilungsschlüssels für die hessischen Kommunen zu antizipieren. Wie bei den letzten vier Neuberechnungen fällt der Anteil von Dietzenbach um 4-5%. Die Einkommenssteuerentwicklung von Hessen vs. Dietzenbach für die Basisjahre 2013/15 bestätigt dies.
  • Die Konsequenz des insgesamt zu positiv berechneten Haushaltsentwurfes ist u.a., dass grundsätzlich zu hinterfragende Haushaltsansätze aufgrund des positiven Gesamtergebnisses nicht weiter diskutiert werden.

Beispiel Capitol, wo das anhaltend negative Ergebnis um rd. 40% auf  fast -1,5 Mio. Euro steigt. Ein begründendes Konzept fehlt.

  • Die Möglichkeit, durch Zugriff auf das Finanzanlagevermögen den Haushalt zu stützen, ist übrigens nach massiven Entnahmen von rd. 10 Mio. Euro im Jahr 2019 bald ausgeschlossen, da die noch verbleibenden rd.15 Mio. Euro geblockt sind für die Abschluss-Finanzierung der Beendigung der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme.

Die Konsequenzen aus dieser Einschätzung sind in Verbindung mit der Krisensituation offensichtlich:

  1. Die Erhöhung der Grundsteuer ist unabwendbar und es wäre für die weitere Diskussion mehr als hilfreich, wenn dies von allen Fraktionen getragen wird.
  1. Die zu erwartenden Liquiditätsprobleme liegen auf der Hand. Deshalb muss der Investitionsplan erneut auf den Prüfstand und schon beschlossene Vorhaben sind, so sie sich noch nicht in der Umsetzung befinden bzw. mit Fördergeldern (teil-)finanziert werden, erneut zu diskutieren.
  1. Bei der aktuellen Verunsicherung über die weitere Entwicklung macht ein Doppelhaushalt überhaupt keinen Sinn. Falls eine Rückstufung auf den bisher üblichen Jahreshaushalt aus formalen Gründen nicht möglich sein sollte, wäre auf jeden Fall schon bei der Verabschiedung des Doppelhaushaltes der Termin für einen Änderungshaushalt zum Ende 2020 zu beschließen.

 

10.04.2020  

   

Fraktion DL/FW-UDS                                                                                                                                                                                 Jens Hinrichsen

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