Migration/Flüchtlinge/Integration:

 

Zu diesem Themenbereich siehe auch Spessartviertel/Rosenpark

 

 

17.02.2015 Antrag zur Unterbringung von Flüchtlingen:

 

An

die Stadtverordnetenvorsteherin der

Kreisstadt Dietzenbach

                                                                                                             17.02.2015

 

Antrag zu Haushaltssatzung, -plan 2015 17/1087/20

 

Projekt FL Flüchtlinge

 

 Die SVV möge beschließen:

Alternativ zu der Errichtung einer weiteren Gemeinschaftsunterkunft mit einem Investitionsvolumen von rd. 1 Mio. Euro wird die Verfügbarkeit von Immobilien im Gewerbegebiet als alternative Unterbringungsmöglichkeit und auf ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit überprüft. 

 

Begründung und Erläuterung:

Mit der Verabschiedung des Flüchtlingsunterbringungs-Maßnahmengesetzes besteht jetzt die bisher nicht gangbare Lösung der Entwicklung von Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge und Asylanten auf der Basis bestehender Bausubstanz in Gewerbegebieten.


 Jens Hinrichsen

 

02.04.2014 Antrag Flüchtlingsunterkünfte

 

An
die Stadtverordnetenvorsteherin der
Kreisstadt Dietzenbach


                                                                                                02.04.2013

Änderungsantrag zu DS 17/0930-1/50   „Unterbringung von Flüchtlingen“            

                                            
Die SVV möge zu oben genanntem Antrag folgende Änderungen beschließen:
                
Antrag Pkt.1: Der Betrag von 1,5 Mio. Euro enthält alle Kosten, d.h. inklusive Anlieferung, Aufbau, Wasser-/Energieversorgung und MwSt..

Antrag Pkt.4: Die erste Gemeinschaftsunterkunft wird auf der Fläche hinter den Kleingärten (Flur 42 Flurstück 154) errichtet.

Begründung:

Die viel zitierte Willkommenskultur wird zur Farce, wenn man glaubt, sie gegen den Widerstand von heutigen Einwohnergruppen durchsetzen zu können. Dabei ist unerheblich, ob es sich um objektive oder gefühlte Gründe für die Ablehnung handelt.

Eine erfolgreiche Aufnahme und Integration von Flüchtlingen kann nicht angeordnet werden, sondern wir müssen Mittel und Wege finden, um mehr Verständnis und Hilfsbereitschaft für die Notleidenden aus politisch unsicheren Ländern zu entwickeln. Dies ist bisher offensichtlich nicht in ausreichendem Umfang geschehen.

Um dies nachholen zu können, sollte die erste und ggfs. zweite Gemeinschaftsunterkunft auf der Fläche hinter den Kleingärten errichtet werden. Die erhöhten Kosten (Infrastruktur) sind kein k.o.-Kriterium, da bei dem mittlerweile zu erwartenden zusätzlichen Wohnraumbedarf für Flüchtlinge auch in der bisherigen Planung die Fläche hinter den Kleingärten als Standort vorgesehen war.


Jens Hinrichsen

 

 

27.03.2013 Anfrage zur Unterbringung von Flüchtlingen im Gewerbegebiet:

 

Anfrage an den Magistrat                                                                       27.03.2013

der Kreisstadt Dietzenbach                                                                       

 

Die Offenbach Post vom 13. März berichtet über die unrechtmäßige Nutzung eines Gebäudes (Gottlieb-Daimler-Str. 8) zu Wohnzwecken im Gewerbegebiet.

 

Angesichts der steigenden Nachfrage nach preiswerten Wohnungen und der Probleme bei der Findung von Wohnraum für Flüchtlinge bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

 

Welcher Bebauungsplan ist in dem angesprochenen Fall betroffen?

 

Gibt es weitere Objekte im selben Gebiet und wenn ja, um wie viele Objekte mit wie vielen Wohnungen und betroffenen Bewohnern handelt es sich?

 

Trifft die Verwendung von Objekten als Wohnraum auch für weitere Gewerbegebiete zu und wenn ja, in welchem Umfang?

 

Welche Möglichkeiten der Bauleitplanung sind denkbar und ggfs. zur Rettung von preiswertem Wohnraum umzusetzen?

 

Welche Konsequenzen wären bei der Abwägung der Möglichkeiten zu berücksichtigen?

 

Ist es bei Annahme eines Negativergebnisses – keine weitere Nutzung als Wohnraum möglich – realistisch, analog zu den Bemühungen in Baden-Württemberg (Fellbach), den juristischen Weg zu beschreiten, um Wohnraum im Gewerbegebiet zumindest für den temporären Aufenthalt von Flüchtlingen nutzen zu können?

 

Last but not least: Welche Maßnahmen sind umgesetzt bzw. geplant, um in Kooperation mit dem Kreis die Verwaltungsabläufe (Bauantrag, -genehmigung, Wohnsitzanmeldung…) so anzupassen, dass Missbrauch zukünftig vermieden wird?

 

 Jens Hinrichsen

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