Presse- und Diskussionsbeiträge  zum Thema Rosenpark(=Spessartviertel=Starkenburgring)

 

 

Da das Thema Rosenpark uns wichtig ist und eine Ausstrahlung auf viele Aspekte des kommunalen Lebens hat, werden Presseartikel, Fakten, Thesen und Anträge auf dieser Seite gebündelt.

 

Als Intro ein Überblick über das Viertel Rosenpark bei wikipedia:

 

> https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96stliches_Spessartviertel

 

Presseartikel Spessartviertel ab 2023.do[...]
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18.09.2023 Eilantrag von unserer Fraktion FW-UDS

 

Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, die Voraussetzungen für eine umfassende Behandlung des Themenkomplexes „Rosenpark“ durch die Stadtverordneten zu schaffen. 

Dies bedeutet einerseits die Bereitstellung von aktuellen Informationen zu den relevanten straf- und privatrechtlichen, den finanziellen sowie den sozialpolitischen Aspekten. 

Andererseits scheint die Schaffung organisatorischer Rahmenbedingungen für einen interfraktionellen Arbeitskreises „Rosenpark“ dringend geboten, um für die notwendigen Entscheidungen einen breiten Konsens zu erreichen.

 

Begründung und Erläuterung:

Obiger Antrag ist schon im Mai 2020 eingebracht und bedauerlicherweise von einer Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung abgelehnt worden (18/0940/DL/FW-UDS).

Der Antrag wird erneut eingebracht, weil die grundlegende Problematik nicht durch Verwaltungshandeln mit nachgelagerter Information der Politik gelöst werden kann.

Die Eilbedürftigkeit ist gegeben, weil nach den durch den Magistrat eingeleiteten Maßnahmen weitere Herausforderungen zu erwarten sind und wir als Stadtverordnete proaktiv handeln sollten.

 

Fraktion FW-UDS

Jens Hinrichsen

 

31.08.2023 2. OP-Kommentar zum Spessartviertel

 

Unser Kommentar: Jahrelang hat sich die städt. Wohnungsgesellschaft (einschließlich Aufsichtsrat) in Zurückhaltung geübt (siehe die Antworten auf unsere Anfrage an den Magistrat vom April 2020) und es versäumt, durch eigene juristische Maßnahmen und/oder Schmieden eines gemeinschaftlichen Vorgehens mit anderen Mehrfach-Eigentümern die Ablösung der offensichtlich unprofessionellen Hausverwaltungen der letzten Jahre zu erreichen. Wenn selbst bei der letzten Eigentümerversammlung trotz Neuwahl der Hausverwaltung und Beschluss über den Haushaltsplan keiner der Geschäftsführer anwesend war, dann sollten sich zumindest für den Aufsichtsrat einige Fragen stellen.

Und wenn jetzt geprüft werden soll, ob die Wohnungsgesellschaft die Fernwärmerechnungen direkt begleichen könnte, dann ist das ein höchst fragwürdiges Vorgehen der städt. Institutionen. Es ist keine Lösung für 90 Wohnungen erforderlich, sondern hier bedarf es selbstverständlich auch der Fürsorge für die Bewohner von über 900 weiteren Wohnungen!

 

28.08.2023 Anfrage an den Magistrat zum Spessartviertel

24.08.2023 Offenbach Post "Drohende Kappung der Fernwärme im Spessartviertel"

 

Unser Kommentar: Diese mittlerweile äußerst kritische Situation wurd von uns schon vor über drei Jahren mit einer Anfrage an dem Magistrat adressiert (siehe auf dieser Seite unter 12.04.2020) und mit dem Hinweis auf Datenschutz und Verweis auf "regelmäßigem und engen Kontakt....mit drei sachverständigen Mehrfacheigentümern der Wohnanlage" abgetan.

Und jetzt wird der Hilferuf von eben diesen (mitterweile teils leider nur noch ehemaligen) Mehrfacheigentümern vom Magistrat entweder gar nicht erst beantwortet oder mit der Aufforderung, sich an die EVD zu wenden, abgewimmelt.

Wenn man als Bürgermeister und in der zusätzlichen Funktion als Aufsichtsratvorsitzender der städt. Wohnungsgesellschaft  und der Stadtwerke seit Jahren kein erkennbares Bemühen um eine Problemlösung zeigt, sondern in der Presse lediglich die Schuld der Justiz zuordnet, dann grenzt das an Amtsversagen. Hier wird die Fürsorgepflicht gegenüber sehr vielen Dietzenbacher Bürgern genauso vernachlässigt wie die Pflicht, für die Stadtwerke und die Städt. Betriebe eine solide finanzielle Basis zu sichern.

 

27.07.2023 Offenbach Post

OP-Presseartikel 27.07.2023.pdf
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Anmerkung: Die Aussage, "die verantwortliche Kommunalpolitk der Stadt Dietzenbach ... hüllt sich in Schweigen" trifft nach Aussage des (Noch-)Eigentümers Dr. Kunth explizit nicht für die Freien Wähler zu. Das hätten wir auch gerne in dem Artikel gelesen! Aber zur Bekräftigung dieser Beurteilung reicht auch die Lektüre der diversen Anträge/Anfragen auf dieser Seite.

 

16.05.2022 Antrag

 

Antrag zur Überprüfung der Abfallgebührenordnung

 

Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen Informationen für eine tiefergehende Diskussion über das unterschiedliche Verhalten bei der Entsorgung des Hausmülls aufzubereiten, um so ggfs. die Gebührenordnung anpassen zu können.

 

Begründung:

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses im Dezember 2021 wurde anlässlich der aktuellen Gebührenanpassungen über „die Möglichkeiten der Abkehr vom Gebührenmodell der Einheitsgebühr – Bemessungsgrundlage der Abfallgebühr ist grundsätzlich das Nennvolumen des Restmüllbehälters“ diskutiert.

Vor allem die Frage, ob die Haushalte in großen Wohnanlagen weit über die eigentliche Kostenverursachung hinaus zu der wiederholten Gebührenabsenkung seit Einführung der Bio-Tonne beitragen (siehe hierzu auch den Antrag von 2016 in der Anlage), wurde u.E. nicht korrekt beantwortet. Die in der Sitzung getroffene Aussage, dass lediglich die Wohnanlage Rosenpark ein Problem bei der Mülltrennung habe, entspricht vermutlich einer zu geringen Aufmerksamkeit der Hausverwaltungen auf die Entwicklung einzelner Kostenpositionen. Fakt ist, dass in verschiedenen Großanlagen die Müllgebühren nach der Einführung der Bio-Tonne um 50-80% gestiegen waren.

Wichtig für die weitere Diskussion ist deshalb einerseits die Darstellung der Kosten- und Gebührenentwicklung seit 2014 und andererseits die differenzierte Entwicklung der Müllkosten für die Großwohnanlagen.

Außerdem ist es für die nächste Gebührenkalkulation (mit oder ohne Modifizierung) wichtig, den Stand des Klageverfahrens bzgl. der Wohnanlage Rosenpark zu berücksichtigen. Entgegen den Aussagen in der HAFI-Sitzung sind sehr wohl Rückstellungen gebildet worden und diese sollten je nach Einschätzung aufgelöst oder sogar erhöht werden.

 

Fraktion FW-UDS

Jens Hinrichsen

 

16.11.2020 Antrag

 

Antrag zur Festigung der Rechtssicherheit in der Wohnanlage Rosenpark

 

                                                          

Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:

 

Der Magistrat wird zu folgenden Schritten aufgefordert:

  1. Es wird öffentlich eine klare Aussage getroffen, dass die existierenden nichtöffentlichen Gutachten zum Komplex Rosenpark weder unter finanziellen noch unter  ethischen Aspekten eine Reduzierung der Geschosszahl nahelegen und deshalb eine mögliche Enteignung auch langfristig nicht zu befürchten ist.  
  2. Für alle Bürger wird deutlich gemacht, dass neben dem im Grundgesetz zugesicherten Schutz des Eigentums der Passus „Eigentum verpflichtet“ einen gleichhohen Stellenwert hat und durch entsprechende Maßnahmen eingefordert wird.

                                                                         

Begründung:

  • Nach dem Brandanschlag Ende Mai wurden die CDU und v.a. Altbürgermeister Gieseler in der Presse wiederholt mit der Anregung zitiert, über einen Teilrückbau der Hochhäuser zu diskutieren und damit verbunden auch eine Enteignung nicht auszuschließen. Dem entgegen stehen die aus einer nichtöffentlichen Sitzung kolportierten Aussagen des aktuellen Bürgermeisters Rogg, dass eine Weiterverfolgung dieser Gedanken auch nach Ansicht der Gutachter nicht realistisch wäre.

Für die betroffenen Wohnungseigentümer und Mieter gleichermaßen sind diese widersprüchlichen Aussagen beunruhigend, da eine langfristige Planung von Eigentums- und Lebensumständen nicht möglich scheint.

Eine wesentliche Ursache für die Entstehung sozialer Brennpunkte wird in der Anonymität der Nachbarschaftsbeziehungen gesehen, die sich u.a. durch die hohe Fluktuation von Eigentümern und Mietern erklärt. Die anzustrebende Stärkung eines positiven Kiez-Zugehörigkeitsgefühls erreicht man sicherlich nicht durch populistische Gedankenspiele.

 

  • Über den sozialen Missbrauch von Eigentum durch Überbelegung/Mietwucher ist in den politischen Gremien ausführlich gesprochen worden. Man kann sicherlich immer viele Gründe anführen, warum drastische Maßnahmen nicht oder nur sehr schwer zu exekutieren sind. Es gibt aber auch gute Beispiele von Kommunen (z.B. Hanau, Offenbach), wie man diesen Hindernissen durch Zusammenarbeit von verschiedenen Behörden und städt. Verwaltungseinheiten entgegenwirken will.

Auch die genannten Städte sind sich der großen Herausforderungen bewusst.

Wichtig ist, dass der Wille zum Durchgreifen für die Bürger erkennbar wird.

 

Fraktion DL/FW-UDS

Jens Hinrichsen

 

31.05.2020 Antrag                                                     

 

Antrag zum Komplex Rosenpark

 

Die SVV möge beschließen:

 

Der Magistrat wird aufgefordert, die Voraussetzungen für eine umfassende Behandlung des Themenkomplexes „Rosenpark“ durch die Stadtverordneten zu schaffen.

 

Dies bedeutet einerseits die Bereitstellung von aktuellen Informationen zu den relevanten straf- und privatrechtlichen, den finanziellen sowie den sozialpolitischen Aspekten.

 

Andererseits scheint die Schaffung organisatorischer Rahmenbedingungen für einen interfraktionellen Arbeitskreises „Rosenpark“ dringend geboten, um für die notwendigen Entscheidungen einen breiten Konsens zu erreichen.

 

Begründung und Erläuterung:

 

Die hinterhältigen Krawalle der vergangenen Woche, die aktuellen Presseartikel über das umfängliche Bunkern von Hehlerware, die jahrelangen gerichtlichen und staatsanwaltlichen Verzögerungen und das inkriminierte Verhalten der Hausverwaltung sowie die liquiditätsbedrohenden Inkassoprobleme für die Stadtwerke und Städt. Betriebe sind Belege für gewaltige Probleme in Verbindung mit der Wohnanlage Rosenpark. Diese sind zwar Kennern der Szene zum Teil schon länger bekannt, in der geballten Präsentation aber  erschreckend und in ihren nur schwer zu durchschauenden Abhängigkeiten von den immer wieder als Hauptursachen genannten Problemindikatoren wie  z.B. hohe Fluktuation, Überbelegung und einem hohen Anteil bildungsferner und sozialschwacher Einwohner einer schnellen Lösung nicht zugänglich.

 

Der übergroße Handlungsbedarf ist offensichtlich. Die Hauptleidtragenden sind die Mieter und Wohnungseigentümer (u.a. städt. Wohnungsgesellschaft), die Versorgungsunternehmen (u.a. SWD, SBD), die Polizei und Feuerwehr. Aber keiner dieser Betroffenen hat einen entscheidenden und ausschließlichen Einfluss auf die ursprünglichen Problemursachen.   

 

Deshalb müssen Lösungen - ggfs. mit Einbindung Dritter - von der Politik entwickelt werden. Dass die Zeit drängt, gebietet allein schon die Fürsorgepflicht v.a. gegenüber den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrmitarbeitern und die dringend notwendige Vermeidung weiteren Imageschadens für die Stadt Dietzenbach.

 

Fraktion DL/FW-UDS

Jens Hinrichsen

 

12.04.2020 Antwort auf Anfrage an Magistrat

 

Eine "erleuchtende" Antwort des Magistrates auf unsere Anfrage zu den finanziellen Geflogenheiten von der Verwaltung der Wohnanlage Rosenpark und den Kontrollen der städt. Wohnungsgesellschaft.

 

 

04.03.2020 Anfrage an den Magistrat (Wohnanlage Rosenpark)

 

Zurzeit kursiert unter Wohnungseigentümern der Wohnanlage Rosenpark ein Schreiben mit schweren Vorwürfen gegen die Verwaltung der Wohnanlage. Dies allein wäre aufgrund der Anonymität des Verfassers nicht weiter zu diskutieren und ist im Übrigen dank der jährlich negativen Presseberichte anlässlich der Eigentümerversammlungen nicht überraschend.

 

Die Tatsache allerdings, dass die Verwaltung schon im vergangenen Herbst öffentlich darüber schwadronierte, bei der Stadt Dietzenbach mit 500.000 Euro im Zahlungsverzug zu stehen, muss auch ohne das anonyme Schreiben, wo von mittlerweile 1 Mio. Euro offener Rechnungen ausgegangen wird, alarmieren.  

 

Einerseits stellen die Stadtwerke inkl. EVD sowie die Städtischen Betriebe jährlich Leistungen von rd. 2,5 Mio. Euro für die Wohnanlage Rosenpark zur Verfügung. Größere Zahlungsverzögerungen können also deutliche Liquiditätsprobleme für diese Gesellschaften bedeuten.

 

Andererseits ist die Wohnungsgesellschaft der Stadt Dietzenbach mit rd. 90 Wohnungen in ihrer Verpflichtung gegenüber den Gesellschaftern, aber auch gegenüber den Mietern dringend angehalten, auf die solide Geschäftsführung der Verwaltung der Wohnanlage zu achten und diese im Verdachtsfall zu überprüfen.

 

Zu dieser für die Stadt doppelt problematischen Situation folgende Fragen:

  1. Gab es im vergangenen Jahr Zahlungsverzögerungen und wie hoch ist die Summe der derzeit nicht beglichenen Rechnungen der Wohnanlage Rosenpark gegenüber den Stadtwerken sowie den Städtischen Betrieben?
  2. Wie häufig ist den vergangenen drei Jahren von der Wohnungsgesellschaft Einsicht in die Jahresabrechnung der Wohnanlage gefordert und realisiert worden?
  3. Sind bei der ggfs. durchgeführten Überprüfung gravierende Mängel festgestellt worden und, wenn ja, ist von der Wohnungsgesellschaft eine strafrechtliche Verfolgung beantragt worden?

Fraktion DL/FW-UDS

Jens Hinrichsen

 

20.10.2016 Antrag: Sauberkeit Spessartviertel                                                                                                            

 

 Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:

                                              

Die über 25 fehlenden Abfallkörbe im Spessartviertel werden schnellstmöglich ersetzt und durch weitere Abfallkörbe an den neuralgischen Punkten ergänzt.

 

 Begründung:

 

Eine Begehung des Spessartviertels zeigt, dass die seit Jahren immer wieder beklagte Verunreinigung des Straßenbildes in diesem Viertel sich – zumindest subjektiv – weiter verschlechtert hat.

 

Mindestens 25 Halterungen ohne die zugehörigen Abfallkörbe sowie fehlende Abfallkörbe an sensiblen Orten (Containerstandorte, Bushaltestellen und v.a. Ecke Rodgau- und Laufacher Straße) einerseits und übervolle Körbe an den verbleibenden Standorten andererseits weisen nicht darauf hin, dass dies als Resultat des Antrags 17/0573/GDL SPD WIR-BfD von 2012 („Mit diesem Antrag wird angeregt, Erfahrungen damit zu machen, ob das Aufstellen von weniger Müllbehälter zu Kostenersparnis und zu einem sauberen Stadtbild führen kann“)  zu werten wäre.

 

Weniger Abfallkörbe reduzieren sicherlich die Kosten für die Entsorgung, die Stadt wird aber nicht sauber, im Gegenteil!

 

Jens Hinrichsen

 

13.06.2016  Antrag: Änderung Abfallsatzung                                                                                         

                                                              

Die SVV möge wie folgt beschließen:

                                              

Der Magistrat wird beauftragt,

  1. durch ein in Auftrag zu gebendes Sachverständigengutachten die aktuelle Kostenrechnung und deren Ergebnisse nach Einführung der Biotonne darzustellen,
  2. die Abfallsatzung dahingehend zu modifizieren, dass die Gebühren bei faktischer Unmöglichkeit einer qualifizierten Mülltrennung den verursachten Kosten entsprechen. Dies gilt speziell bei Hochhäusern mit Müllschluckanlagen.

 Begründung:

  1. Gutachten zu den Kosten und Gebühren

Der Magistratsvorlage 17/1062/70 zur Änderung der Abfallsatzung ist eine Planrechnung als Basis für die Müllgebühren beigefügt. Rechnerisch wird ein steigender Überschuss (2017: 305 TEUR) ausgewiesen.

 

Das Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) gibt vor: „das Gebührenaufkommen soll die Kosten der Einrichtung nicht übersteigen“. Kostenüber- bzw.-unterdeckungen sind in den kommenden Jahren auszugleichen. Eine Gebührenanpassung setzt die gutachterliche Feststellung der aktuellen und zukünftig zu erwartenden Kostensituation voraus.

  1. Situation in Hochhäusern mit Müllschluckanlagen

Für die fünf Hochhäuser mit Müllschluckanlagen in der Wohnanlage Rosenpark haben sich die Gebühren durch die neue Abfallsatzung um über 80% erhöht!

 

Maßgeblich hierfür ist das wohl kaum veränderbare Verhalten von Bewohnern von Anlagen mit Müllschluckeinrichtungen. Solange die vorhandenen Müllschlucker nicht geschlossen werden (baurechtlich nicht realisierbar), fällt der Müll vorwiegend als Restmüll an. Die vorgesehene Halbierung der Leerungstermine für Restmüll ist nicht realisierbar.

 

In Konsequenz werden die annähernd gleichen Mengen an Restmüll-Behältern zwar zu den bisherigen Kosten geleert, die Müllgebühren steigen allerdings um 280 TEUR p.a.. Dies führt zu der die ethisch kaum zu rechtfertigende Situation, dass die qua Satzung erzwungenen Mehrausgaben einer Gruppe von Haushalten wegen der per KAG gebotenen Kostenneutralität gebührensenkend für alle anderen Haushalte wirken werden.

 

Dies muss durch eine entsprechende Änderung der Müllsatzung vermieden werden.

 

Es wäre für die Bürger auch kaum verständlich, wenn die Politik vor der Wahl mehrheitlich den Bedarf nach preiswertem Wohnen verkündet, um dann bei bestehendem günstigen Wohnraum die Explosion der Nebenkosten nicht im Zaum zu halten.

 

Jens Hinrichsen                                                                                                                                                                                  1439

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