Da das Thema Rosenpark uns wichtig ist und eine Ausstrahlung auf viele Aspekte des kommunalen Lebens hat, werden Presseartikel, Fakten, Thesen und Anträge auf einer neuen Seite gebündelt.
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Als Intro ein Überblick über das Viertel Rosenpark bei wikipedia:
> https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96stliches_Spessartviertel
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Antrag zur Festigung der Rechtssicherheit in der Wohnanlage Rosenpark
Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:
Der Magistrat wird zu folgenden Schritten aufgefordert:
Begründung:
Für die betroffenen Wohnungseigentümer und Mieter gleichermaßen sind diese widersprüchlichen Aussagen beunruhigend, da eine langfristige Planung von Eigentums- und Lebensumständen nicht möglich scheint.
Eine wesentliche Ursache für die Entstehung sozialer Brennpunkte wird in der Anonymität der Nachbarschaftsbeziehungen gesehen, die sich u.a. durch die hohe Fluktuation von Eigentümern und Mietern erklärt. Die anzustrebende Stärkung eines positiven Kiez-Zugehörigkeitsgefühls erreicht man sicherlich nicht durch populistische Gedankenspiele.
Auch die genannten Städte sind sich der großen Herausforderungen bewusst.
Wichtig ist, dass der Wille zum Durchgreifen für die Bürger erkennbar wird.
Fraktion DL/FW-UDS
Jens Hinrichsen
Antrag zum Komplex Rosenpark
Die SVV möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, die Voraussetzungen für eine umfassende Behandlung des Themenkomplexes „Rosenpark“ durch die Stadtverordneten zu schaffen.
Dies bedeutet einerseits die Bereitstellung von aktuellen Informationen zu den relevanten straf- und privatrechtlichen, den finanziellen sowie den sozialpolitischen Aspekten.
Andererseits scheint die Schaffung organisatorischer Rahmenbedingungen für einen interfraktionellen Arbeitskreises „Rosenpark“ dringend geboten, um für die notwendigen Entscheidungen einen breiten Konsens zu erreichen.
Begründung und Erläuterung:
Die hinterhältigen Krawalle der vergangenen Woche, die aktuellen Presseartikel über das umfängliche Bunkern von Hehlerware, die jahrelangen gerichtlichen und staatsanwaltlichen Verzögerungen und das inkriminierte Verhalten der Hausverwaltung sowie die liquiditätsbedrohenden Inkassoprobleme für die Stadtwerke und Städt. Betriebe sind Belege für gewaltige Probleme in Verbindung mit der Wohnanlage Rosenpark. Diese sind zwar Kennern der Szene zum Teil schon länger bekannt, in der geballten Präsentation aber erschreckend und in ihren nur schwer zu durchschauenden Abhängigkeiten von den immer wieder als Hauptursachen genannten Problemindikatoren wie z.B. hohe Fluktuation, Überbelegung und einem hohen Anteil bildungsferner und sozialschwacher Einwohner einer schnellen Lösung nicht zugänglich.
Der übergroße Handlungsbedarf ist offensichtlich. Die Hauptleidtragenden sind die Mieter und Wohnungseigentümer (u.a. städt. Wohnungsgesellschaft), die Versorgungsunternehmen (u.a. SWD, SBD), die Polizei und Feuerwehr. Aber keiner dieser Betroffenen hat einen entscheidenden und ausschließlichen Einfluss auf die ursprünglichen Problemursachen.
Deshalb müssen Lösungen - ggfs. mit Einbindung Dritter - von der Politik entwickelt werden. Dass die Zeit drängt, gebietet allein schon die Fürsorgepflicht v.a. gegenüber den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrmitarbeitern und die dringend notwendige Vermeidung weiteren Imageschadens für die Stadt Dietzenbach.
Fraktion DL/FW-UDS
Jens Hinrichsen
Eine "erleuchtende" Antwort des Magistrates auf unsere Anfrage zu den finanziellen Geflogenheiten von Verwaltung der Wohnanlage Rosenpark und den Kontrollen der städt. Wohnungsgesellschaft.
20.10.2016 Antrag: Sauberkeit Spessartviertel
Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:
Die über 25 fehlenden Abfallkörbe im Spessartviertel werden schnellstmöglich ersetzt und durch weitere Abfallkörbe an den neuralgischen Punkten ergänzt.
Begründung:
Eine Begehung des Spessartviertels zeigt, dass die seit Jahren immer wieder beklagte Verunreinigung des Straßenbildes in diesem Viertel sich – zumindest subjektiv – weiter verschlechtert hat.
Mindestens 25 Halterungen ohne die zugehörigen Abfallkörbe sowie fehlende Abfallkörbe an sensiblen Orten (Containerstandorte, Bushaltestellen und v.a. Ecke Rodgau- und Laufacher Straße) einerseits und übervolle Körbe an den verbleibenden Standorten andererseits weisen nicht darauf hin, dass dies als Resultat des Antrags 17/0573/GDL SPD WIR-BfD von 2012 („Mit diesem Antrag wird angeregt, Erfahrungen damit zu machen, ob das Aufstellen von weniger Müllbehälter zu Kostenersparnis und zu einem sauberen Stadtbild führen kann“) zu werten wäre.
Weniger Abfallkörbe reduzieren sicherlich die Kosten für die Entsorgung, die Stadt wird aber nicht sauber, im Gegenteil!
Jens Hinrichsen
13.06.2016 Antrag: Änderung Abfallsatzung
Die SVV möge wie folgt beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt,
Begründung:
Der Magistratsvorlage 17/1062/70 zur Änderung der Abfallsatzung ist eine Planrechnung als Basis für die Müllgebühren beigefügt. Rechnerisch wird ein steigender Überschuss (2017: 305 TEUR) ausgewiesen.
Das Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) gibt vor: „das Gebührenaufkommen soll die Kosten der Einrichtung nicht übersteigen“. Kostenüber- bzw.-unterdeckungen sind in den kommenden Jahren auszugleichen. Eine Gebührenanpassung setzt die gutachterliche Feststellung der aktuellen und zukünftig zu erwartenden Kostensituation voraus.
Für die fünf Hochhäuser mit Müllschluckanlagen in der Wohnanlage Rosenpark haben sich die Gebühren durch die neue Abfallsatzung um über 80% erhöht!
Maßgeblich hierfür ist das wohl kaum veränderbare Verhalten von Bewohnern von Anlagen mit Müllschluckeinrichtungen. Solange die vorhandenen Müllschlucker nicht geschlossen werden (baurechtlich nicht realisierbar), fällt der Müll vorwiegend als Restmüll an. Die vorgesehene Halbierung der Leerungstermine für Restmüll ist nicht realisierbar.
In Konsequenz werden die annähernd gleichen Mengen an Restmüll-Behältern zwar zu den bisherigen Kosten geleert, die Müllgebühren steigen allerdings um 280 TEUR p.a.. Dies führt zu der die ethisch kaum zu rechtfertigende Situation, dass die qua Satzung erzwungenen Mehrausgaben einer Gruppe von Haushalten wegen der per KAG gebotenen Kostenneutralität gebührensenkend für alle anderen Haushalte wirken werden.
Dies muss durch eine entsprechende Änderung der Müllsatzung vermieden werden.
Es wäre für die Bürger auch kaum verständlich, wenn die Politik vor der Wahl mehrheitlich den Bedarf nach preiswertem Wohnen verkündet, um dann bei bestehendem günstigen Wohnraum die Explosion der Nebenkosten nicht im Zaum zu halten.
Jens Hinrichsen