Als Konsequenz auf das Alsfeld-Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofes sind die Regeln für den kommunalen
Finanzausgleich modifiziert worden:
- Die finanzielle Mindestausstattung sorgt dafür, dass ab 2016 für jede Kommune und jeden Landkreis die Pflichtaufgaben
und zusätzlich auch ein Mindestmaß an freiwilligen Aufgaben erfüllt werden können. Dabei ist die Finanzierung nicht abhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Landes, sondern wird bestimmt
durch die Definition der Pflichtleistungen. Hierfür sind rd. 4000 Leistungen analysiert und bewertet worden.
- Zusätzlich gibt es eine angemessene Finanzausstattung in Abhängigkeit von der finanziellen Leistungsfähigkeit des
Landes.
- Neu ist der Aspekt der interkommunalen Solidarität. Abundante Kommunen (finanzielle Möglichkeiten übersteigen den
Bedarf) unterstützen „notleidende“ Kommunen.
Details können dem Finanzausgleichgesetz, der Präsentation des Hess. Finanzministeriums sowie der Übersicht der
KFA-Begriffe entnommen werden: