Kommunaler Finanzausgleich ab 2016:

 

Als Konsequenz auf das Alsfeld-Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofes sind die Regeln für den kommunalen Finanzausgleich modifiziert worden:

  • Die finanzielle Mindestausstattung sorgt dafür, dass ab 2016 für jede Kommune und jeden Landkreis die Pflichtaufgaben und zusätzlich auch ein Mindestmaß an freiwilligen Aufgaben erfüllt werden können. Dabei ist die Finanzierung nicht abhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Landes, sondern wird bestimmt durch die Definition der Pflichtleistungen. Hierfür sind  rd. 4000 Leistungen analysiert und bewertet worden.
  • Zusätzlich gibt es eine angemessene Finanzausstattung in Abhängigkeit von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Landes.
  • Neu ist der Aspekt der interkommunalen Solidarität. Abundante Kommunen (finanzielle Möglichkeiten übersteigen den Bedarf) unterstützen „notleidende“ Kommunen.

Details können dem Finanzausgleichgesetz, der Präsentation des Hess. Finanzministeriums sowie der Übersicht der KFA-Begriffe entnommen werden:

 

Finanzausgleichgesetz ab 2016
finanzausgleichsgesetz.pdf
PDF-Dokument [160.3 KB]
Präsentation Hess. Finanzministerium zu KFA2016
kfa_2016_-_gesamtpraesentation_nach_vera[...]
PDF-Dokument [1.7 MB]
Begriffe zu KFA2016
glossar_kfa2016.pdf
PDF-Dokument [173.9 KB]
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© Jens Hinrichsen