KITA/Schule:

 

29.01.2024 Antwort des Magistrats zum Thema Kindertagesstätten

 

 

15.01.2024 Anfrage an den Magistrat zum Thema Kindertagesstätten

Im Zusammenhang mit der Diskussion über die Beschlussvorlage zur Erhöhung der Kita-Essengebühr ist im letzten SOKI-Ausschuss von unserer Fraktion das u.E. wesentlich schwerer wiegende Problem der Kostenentwicklung und -deckung der Kita-Betreuung angesprochen worden.

 

Die Diskussion über Gebührenanpassungen sowie über Aspekte einer modifizierten Angebotsplanung erscheinen uns wichtig, sind aber nur sinnvoll nach Vorliegen der wesentlichen Basisdaten.

 

Deshalb folgende Fragen mit der Bitte um schriftliche Beantwortung:

  1. Bei dem aktuellen Aufwand pro Jahr von rd. 27 Mio. Euro für die städtische sowie die von der Stadt unterstützte private Kinderbetreuung stellt sich die Frage, zu welchen Anteilen die Eltern, der Kreis, das Land sowie die Kommune hierfür aufkommen. Vor allem ist dies in der zeitlichen Entwicklung sowie getrennt nach U3 und Ü3 von Bedeutung. Da sich mittlerweile auch bei der Zuordnung von den Kosten der internen Leistungsverrechnung einiges geändert hat, wäre dies zu berücksichtigen

 

  1. Mit Blick auf die anhaltend kritische Personalsituation ergäbe sich eine Entspannung durch das in anderen Kommunen mit Erfolg praktizierte Splitting- Modell, bei dem Eltern sich statt für die tägliche Betreuung für zwei bzw. drei Tage entscheiden können. Dies würde im Bereich Krippe ganztägig und im Kindergarten vermutlich nur außerhalb des Kernbereiches gelten.

         Das Splitting-Modell käme dem Wunsch vieler Eltern entgegen und vor allem würde es den derzeitigen Nachfragestau

         entspannen. Die Frage hierzu:

         Wie ist die heutige Belegung für die verschiedenen Buchungszeiten?

Dies natürlich differenziert nach U3/Ü3/Hort.

 

Fraktion FW-UDS

Jens Hinrichsen

 

 

12.07.2021 Änderungsantrag zur Sterntaler-Schule

 

04.06.2018 Update der Excel-Informationen zum Thema Kita-Gebühren und Kapazitätsbedarf

 

Kita-Daten, -Faktoren 2017.xlsx
Microsoft Excel-Dokument [819.8 KB]

 

14.05.2018 Gemeinsame Anfrage von DL/FW-UDS, Die Linke, FDP zum Schulentwicklungsplan

 

Anfrage an den Magistrat der Kreisstadt Dietzenbach                                                                          14.05.2018                                      

Ergänzende Fragen zu dem Antrag „Zukunft von Dietzenbach als Bildungsstandort“

 

Nachdem unser gemeinsamer Antrag in der letzten Stadtverordnetenversammlung vor allem unter dem Aspekt der Zulässigkeit der Antragstellung diskutiert wurde und damit die sachlichen Aspekte – wie schon im SOKI-Ausschuss – nicht hinreichend behandelt werden konnten, erlauben wir uns, die wesentlichen Fragen schriftlich zu formulieren:

  1. In der Stellungnahme des Magistrates zum SEP werden die Prognosen des Kreises im Vergleich zu den eigenen Annahmen als zu niedrig beurteilt. Da der Magistrat gerade erst die aktuellen Daten zur Bestandsstatistik der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben hat und diese in keiner Weise die vom Kreis unterstellten Steigerungen von 20% im Grundschulbereich stützen, stellt sich die Frage nach den unterstellten Prämissen für die Prognose des Kreises und noch mehr nach den Prämissen des Magistrates, die ja noch höhere Steigerungen erwarten lassen würden.
  2. Wenn die unter Punkt 1 zu nennenden Prämissen valide sein sollten, wäre dann nicht umgehend auch ein neuer Kita-Bedarfsplan zu formulieren? 20% Zuwachs im Grundschulbereich entstehen wohl kaum spontan durch Zuzug, sondern benötigen v.a. eine breitere Basis, sprich wesentlich mehr Vorschulkinder.  
  3. Und wenn die Prognosen für die Grundschulen als nachvollziehbar akzeptiert werden sollten und dies z.T. mit dem erhöhten Zuzug von Familien begründet wird, ist zu klären, warum dieser Zuzug nicht auch für den Sekundar-Bereich gilt, bzw. warum dort z.T. sogar mit einer negativen Entwicklung gerechnet wird.
  4. Speziell für Dietzenbach ist die strukturelle Änderung im Sekundarbereich für die weiterführenden Schulen nicht nachvollziehbar. Wieso wird für die ERS ein hoher Zuwachs im Hauptschul- (+35%) und starker Rückgang im Gymnasialbereich (-15%) unterstellt und gleichzeitig für die HMS eine umgekehrte Entwicklung (-27% / +28%).
  5. Mit Blick auf die Aussagen des Magistrates in der letzten SOKI-Sitzung („Auch die Kommission Entwicklung Wohnstandort Dietzenbach 2025 würde sich mit dem Thema beschäftigen“) bitten wir um Auskunft, ob es Kommunen mit einem vergleichbaren Vorgehen gibt. Nach unserer Einschätzung ist die Frage nach einem möglicherweise notwendigen zusätzlichen Schulstandort von hoher Bedeutung für den sozialen Zusammenhalt der Kommune und eine befriedigende Lösung wird nicht unter Ausschluss fast aller Stadtverordneter erreicht werden können.

                       

Fraktion DL/FW-UDS                      Fraktion DIE LINKE                      Fraktion FDP     

 

04.05.2018 

Schulentwicklungsplan 2018

https://www.kreis-offenbach.de/Themen/Bildung-Schule/Schulen/Schulentwicklungsplan/index.php?&NavID=2896.129&object=tx,2896.3&ModID=6&FID=1856.5310.1&kat=&kuo=1&call=0&k_sub=0&La=1

 

Datenübersicht zum Schulentwicklungsplan 2018 inkl. Dietzenbach-Aspekten:

Aufbereitet als Druckexemplar mit "Augenpulver"-Charakter. Wer will, kann sich die Infos natürlich lesefreundlicher drucken und zusätzlich weitere Informationen aus hier unterdrückten Spalten mit einbinden.

Zum Drucken Excel-Seite aktivieren!

Schulentwicklungsplan 2018.xlsx
Microsoft Excel-Dokument [44.3 KB]

 

09.04.2018 Antrag

An

die Stadtverordnetenvorsteherin der

Kreisstadt Dietzenbach

                                                                                                     

Antrag: Zukunft von Dietzenbach als Bildungsstandort

 

Die SVV möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, in öffentlicher Sitzung darzulegen, welche Konsequenzen sich durch den aktuellen Schulentwicklungsplan des Landkreises Offenbach für die Kreisstadt Dietzenbach als Schulstandort ergeben. Vor allem zwei Aspekte sind besonders zu erörtern:

  1. Die im Schulentwicklungsplan unterstellten Prämissen und Vorhersagen für den Schulstandort Dietzenbach sind in ihrer Ausprägung zu würdigen und ggfs. sind aufgrund der besseren Detailkenntnisse der Verwaltung Änderungen anzuregen.
  2. Die Herausforderungen, die sich aus den prognostizierten Schülerzahlen ableiten lassen, sind zu skizzieren und die möglichen Handlungsoptionen inklusive ihrer Konsequenzen müssen präsentiert werden.

Warnende Stimmen von Dietzenbacher Schulen (vor allem DBS und ERS) zu der aktuell schon beengten baulichen Situation sind bekannt. Der Schulentwicklungsplan unterstellt nun für Dietzenbach in den kommenden sechs Jahren eine Steigerung der Schülerzahlen um rund 20 Prozent bei den Grundschulen mit einem Zusatzbedarf von mindestens zehn Klassenräumen. Diese Entwicklung wirkt sich natürlich entsprechend auch auf den Kapazitäts- und Personalbedarf für die weiterführenden Schulen aus.

 

Diese Information mag für viele Stadtverordnete überraschend sein, darf jetzt aber auf keinen Fall wegen der formalen Zuständigkeit von Schulbehörde und Kreis als dem verantwortlichen Schulträger lediglich zur Kenntnis genommen werden.

 

Die Stadt Dietzenbach wird spätestens bei Fragen nach Reorganisation von Schulbezirken, Schulerweiterungsflächen und ggfs. neuen Schulstandorten gefordert sein.

 

Hierfür ist eine frühzeitige, ausführliche und v.a. auch öffentliche Diskussion notwendig!

                       

Fraktion DL/FW-UDS                        Fraktion DIE LINKE                     Fraktion FDP

 

27.02.2018 Änderungsantrag zum Ersatzbau Kita Brunnenstraße

 

An                                                                                                                 27.02.2018

die Stadtverordnetenvorsteherin der                                                    

Kreisstadt Dietzenbach                                                                                                                               

                                                                                                

Änderungsantrag zum Ersatzbau Kita 2 (DS 18/0434-1/60)

                                      

Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:

                                              

Die Magistratsvorlage zum Ersatzbau Kita 2/Brunnenstraße wird in der ursprünglich geplanten Gruppenkonstellation 3 U3 / 5 Ü3 umgesetzt. Dabei ist allerdings eine erhöhte bauliche Flexibilität zu gewährleisten, so dass auch Gruppenkonstellationen 2 U3/6 Ü3 bzw. 4 U3/4 Ü3 kurzfristig realisierbar sein werden.

 

 Begründung:

  • Die aktuelle Alters- und Jahrgangsstatistik zeigt bei dem jüngsten Jahrgang im Vergleich zu den Vorjahren einen Rückgang von über 10%. Dies muss keine Trendwende sein, verdeutlicht aber die Unsicherheit in der notwendigen Prognose. 
  • Angesichts der zukünftigen Erleichterungen bei den Kita-Gebühren ist die Prognose der zukünftigen Nachfrage nach U3-Plätzen nur sehr bedingt möglich. Bei der Differenzierung nach Kita-Einzugsgebieten wird dies noch schwieriger. Hier ist also Flexibilität bei dem U3-Angebot dringend geboten.
  • Wenn allgemeiner Konsens darüber besteht, dass nichtstädtische Kitas kostengünstiger als kommunale Angebote sind, macht eine drastische Kapazitätserhöhung der städtischen Kita-Kapazitäten keinen Sinn.

 

Fraktion DL/FW-UDS

Jens Hinrichsen   

 

30.05.2017 Antrag

 

An

die Stadtverordnetenvorsteherin der

Kreisstadt Dietzenbach

                                                                                                      30.05.2017

Antrag: Kita-Gebühren „Factsheet“

 

Die SVV möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, eine umfassende Situationsbeschreibung zum Thema Kita-Gebühren zu erarbeiten, durch die die Stadtverordneten der Kreisstadt Dietzenbach in die Lage versetzt werden, auf der Basis schlüssiger Informationen Entscheidungen vorzubereiten und in der Diskussion mit Betroffenen durch Fakten überzeugen zu können.

 

Die Forderung nach mehr Daten und Fakten bekommt zusätzliche Dringlichkeit durch die aktuell von der CDU ins Spiel gebrachte Idee einer sozialen Staffelung zur Findung einer differenzierten Gebührensatzung.

 

Begründung und Erläuterung:

Die Vorbereitung der aktuell zur Diskussion stehenden Kita-Gebührensatzung sowie die anschließenden Diskussionen und Entscheidungen im Kreistag sind besorgniserregend, da einerseits für die Stadtverordneten die Verbesserung der finanziellen Situation der Kreisstadt im Fokus steht, andererseits aber das Prinzip der Solidargemeinschaft für alle interkommunal wirkende Entscheidungen Konsens sein sollte. Hier besteht derzeit offensichtlich ein deutlicher Zielkonflikt und der kann nicht gelöst werden durch Statements, die auf Vermutungen bzw. einer ungenügend transparenten Faktenlage beruhen.

 

Wenn z.B. der Aufwand im Kita-Bereich lt. Presse von verantwortlicher Stelle mit 9,5 statt mit über 17 Mio. Euro beziffert wird, ist die Frage von benachbarten Lokalpolitikern verständlich, wo Dietzenbach überhaupt ein Problem hat.

 

Und wenn aus dem Kreistag die Bemerkung mehrfach zu hören ist „Dietzenbach bekommt doch sowieso schon mehr als die anderen Kommunen“, dann wäre es gut, dies auch mit Fakten zu belegen bzw. widerlegen zu können, zumal mit Blick auf die kritischen Sozialfaktoren die prekäre Lage von Dietzenbach offensichtlich nicht ausreichend bekannt ist.

 

Konkret erachten wir für drei Themenkreise mehr Daten und Fakten für erforderlich, denn ohne ein gemeinsames Grundverständnis wird es keine sachorientierten Entscheidungen geben. Statt Konsens wären weitere juristische „Fingerhakeleien“ das Ergebnis.

  1. Für die interne Diskussion sollte jeder Stadtverordnete mit den gleichen Daten hinsichtlich Aufwand und Ertrag versorgt sein. Dazu gehört auch die Differenzierung nach U3/Ü3/Hort und nach städtischen/nichtstädtischen Kitas.
  2. Für die Diskussion mit den Eltern sind Gebühren und Betreuungsquote im Vergleich mit den Nachbarkommunen erforderlich.
  3. Wenn der Kreis, wie behauptet, überproportional viele freiwillige Leistungen für Dietzenbach erbringt, dann sollten wir diese in Qualität und finanzieller Bedeutung kennen. Andererseits sollte transparent gemacht werden, in welchem Umfang Dietzenbach aufgrund ihrer Schlusslicht-Position in fast allen kritischen Sozialindikatoren (vgl. Anlage) eine erhöhte finanzielle Belastung zu verkraften hat.                     

Fraktion DL/FW-UDS

Jens Hinrichsen 

 

04.04.2017 Zur sozialen Lage im Kreis Offenbach

Aus aktuellem Anlass, nämlich der pressewirksamen Bewertung der Erhöhung der Kita-Gebühren in Dietzenbach zu Lasten des Kreises, haben wir die Fakten zur sozialen Lage im Kreis auf den neuesten Stand gebracht.=>Dietzenbach im Vergleich

Der Vorwurf des unsozialen Verhaltens, wie er jetzt erneut vom Kreis vorgebracht wurde, ist nicht überraschend und stimmt mit der Argumentation der gegen die Entscheidung votierenden Dietzenbacher Oppositionsfraktionen überein, aber andererseits hätte man angesichts der längerfristig schon bestehenden sozialen Schieflage von Dietzenbach auch ein deutlich positives Sozialveralten der anderen Kommunen erwarten können und auch einfordern müssen.

 

Diese Einschätzung würde von mehr Entscheidungsträgern geteilt, wenn man den Sozialstrukturatlas von 2008 aktualisiert und damit die prekäre Situation Dietzenbachs und den ableitbaren Handlungsbedarf auch für die anderen Kommunen deutlich herausgestellt hätte.

Die hiermit vorgelegte aktuelle Übersicht über die soziale Lage im Kreis Offenbach (basierend auf Daten der BertelsmannStiftung sowie des Statistischen Landesamtes) bestätigt die strukturelle Sondersituation Dietzenbachs, das in fast allen „riskanten Lebenslagen“ die „Spitzenposition“ einnimmt.

Gerade mit Blick auf die Indikatoren Kinder- und Jugendarmut, Haushalte mit niedrigem Einkommen und Anteil Nichtdeutscher verbietet sich jede Diskussion über mögliche Einsparungen freiwilliger Leistungen des Kreises, konkret der möglichen Reduzierung der Leistungen für Schulsozialarbeiter. Auch wenn das Dietzenbacher Vorgehen als Taschenspielertrick bezeichnet wird, so kann man doch nicht das vermeintlich unsoziale Verhalten der Stadt Dietzenbach mit unsozialem Verhalten des Kreises beantworten.

 

30.06.2016 Antrag

 

An

die Stadtverordnetenvorsteherin der

Kreisstadt Dietzenbach

                                                                                                                                                                                                                                                                                        30.06.2016

 

Änderungsantrag zur Drucksache 18/0053-1/50 (Kita-Gebühren)

                               

Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:

                                              

Der Antrag wird bis spätestens Ende 2016 zurückgestellt und ggfs. angepasst, nachdem eine ausreichende Transparenz und Konsistenz der für die Entscheidung notwendigen Daten und Informationen geschaffen und in den zuständigen Ausschüssen präsentiert wurde. Die aktuelle Gebührensatzung behält bis Ende 2016 ihre Gültigkeit.

 

 Begründung:

 

Ein Vergleich mit der weitgehend identischen Vorlage von 2014 und den Planansätzen des Haushalts 2016 schafft mangels methodischer Integrität eine zusätzliche Verunsicherung über die Sinnhaftigkeit der Vorlage (hierzu weitere Erläuterungen mündlich).

Wenn die „Optimierung des Kostendeckungsgrades“ nicht nur eine Worthülse bleiben soll, dann muss man einen Kompromiss suchen zwischen den gegenläufigen Zielen der Kostendeckung einerseits und dem Qualitätsanspruch der Eltern andererseits.

Die hierfür notwendige Überzeugungsarbeit gegenüber den Eltern ist nicht möglich ohne eine in sich schlüssige Argumentation, und das geht nicht ohne stimmige Daten und Informationen. Hierzu gehört übrigens auch der Vergleich mit anderen Kommunen.

 

Jens Hinrichsen     

 

28.01.2014 Antrag

 

An

die Stadtverordnetenvorsteherin der

Kreisstadt Dietzenbach

 

       

Antrag zu Haushaltssatzung, -plan 2014 17/0829/20

Produkt 06365-01 Kinderbetreuung in städt. Einrichtungen

 

Die SVV möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, die Gebühren für die Nutzung der Kindertagesstätten jeweils zum Beginn des Schuljahres an die im Haushalt für die Personalkosten geplanten Tariferhöhungen anzupassen.  

Begründung und Erläuterung:

Bei dem geringen Kostendeckungsgrad von rd. 15% (ohne interne Verrechnung rd. 25%) muss als Minimalforderung eine weitere Ergebnisverschlechterung verhindert werden. Dies gelingt durch Ausrichtung der Gebühren auf die Entwicklung der Personalkosten.

Außerdem ist eine kontinuierliche Gebührenanpassung leichter zu vermitteln als hohe Gebührensprünge in längeren Zeitabständen mit der jeweils neu angefachten Diskussion über die Gerechtigkeit von Veränderungen zu Lasten der Eltern.  

Jens Hinrichsen
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© Jens Hinrichsen