29.01.2024 Antwort des Magistrats zum Thema Kindertagesstätten
Im Zusammenhang mit der Diskussion über die Beschlussvorlage zur Erhöhung der Kita-Essengebühr ist im letzten SOKI-Ausschuss von unserer Fraktion das u.E. wesentlich schwerer wiegende Problem der Kostenentwicklung und -deckung der Kita-Betreuung angesprochen worden.
Die Diskussion über Gebührenanpassungen sowie über Aspekte einer modifizierten Angebotsplanung erscheinen uns wichtig, sind aber nur sinnvoll nach Vorliegen der wesentlichen Basisdaten.
Deshalb folgende Fragen mit der Bitte um schriftliche Beantwortung:
Das Splitting-Modell käme dem Wunsch vieler Eltern entgegen und vor allem würde es den derzeitigen Nachfragestau
entspannen. Die Frage hierzu:
Wie ist die heutige Belegung für die verschiedenen Buchungszeiten?
Dies natürlich differenziert nach U3/Ü3/Hort.
Fraktion FW-UDS
Jens Hinrichsen
Begründung:
In einigen Stadtteilen unserer Kreisstadt steht in den kommenden Jahren ein beachtlicher Generationswechsel an. Dies gilt unter anderem für den Hexenberg, Steinberg und das Westend. Diese Entwicklung macht eine vorausschauende städtebauliche Planung notwendig und betrifft nicht nur Schul- und Kinderbetreuungsangebote, sondern auch die städtischen Spielplätze. Für eine transparente und begründbare Entscheidungsfindung ist einerseits eine sachliche Informationsbasis notwendig und andererseits die Beteiligung der Öffentlichkeit über die politischen Gremien essentiell.
Aktuell steht beispielsweise der Bestand des Spielplatzes in der Barbarossastraße zur Diskussion. Anwohner - darunter vor allem die Eltern mit Kleinkindern - sind irritiert über die plötzliche und unangekündigte Sperrung des Spielplatzes. Vor allem die von den Städtischen Betrieben getroffene Aussage eines demografisch bedingten Rückgangs an betroffenen Familien stößt auf Unverständnis, denn dies widerspricht den persönlichen Erfahrungen der Anliegergemeinschaft.
Die mittlerweile diskutierten Varianten - von Auflösung des Spielplatzes bis zum Unterhalt mit Nachbarschaftsunterstützung - sind zwar nachvollziehbar, gleichwohl zielt dies auf grundsätzliche Erwägungen, die unter sozialpolitischem und städtebaulichem Aspekt transparent diskutiert und entschieden werden müssen. Hier ist die Lokalpolitik gefordert und muss mit der Bereitstellung grundlegender Informationen unterstützt werden.
Fraktion DL/FW-UDS Fraktion DIE LINKE Fraktion FDP
Jens Hinrichsen Vecih Yasaner Sven Hartmann
Anfrage an den Magistrat der Kreisstadt Dietzenbach 14.05.2018
Ergänzende Fragen zu dem Antrag „Zukunft von Dietzenbach als Bildungsstandort“
Nachdem unser gemeinsamer Antrag in der letzten Stadtverordnetenversammlung vor allem unter dem Aspekt der Zulässigkeit der Antragstellung diskutiert wurde und damit die sachlichen Aspekte – wie schon im SOKI-Ausschuss – nicht hinreichend behandelt werden konnten, erlauben wir uns, die wesentlichen Fragen schriftlich zu formulieren:
Fraktion DL/FW-UDS Fraktion DIE LINKE Fraktion FDP
Schulentwicklungsplan 2018
Datenübersicht zum Schulentwicklungsplan 2018 inkl. Dietzenbach-Aspekten:
Aufbereitet als Druckexemplar mit "Augenpulver"-Charakter. Wer will, kann sich die Infos natürlich lesefreundlicher drucken und zusätzlich weitere Informationen aus hier unterdrückten Spalten mit einbinden.
Zum Drucken Excel-Seite aktivieren!
An
die Stadtverordnetenvorsteherin der
Kreisstadt Dietzenbach
Antrag: Zukunft von Dietzenbach als Bildungsstandort
Die SVV möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, in öffentlicher Sitzung darzulegen, welche Konsequenzen sich durch den aktuellen Schulentwicklungsplan des Landkreises Offenbach für die Kreisstadt Dietzenbach als Schulstandort ergeben. Vor allem zwei Aspekte sind besonders zu erörtern:
Warnende Stimmen von Dietzenbacher Schulen (vor allem DBS und ERS) zu der aktuell schon beengten baulichen Situation sind bekannt. Der Schulentwicklungsplan unterstellt nun für Dietzenbach in den kommenden sechs Jahren eine Steigerung der Schülerzahlen um rund 20 Prozent bei den Grundschulen mit einem Zusatzbedarf von mindestens zehn Klassenräumen. Diese Entwicklung wirkt sich natürlich entsprechend auch auf den Kapazitäts- und Personalbedarf für die weiterführenden Schulen aus.
Diese Information mag für viele Stadtverordnete überraschend sein, darf jetzt aber auf keinen Fall wegen der formalen Zuständigkeit von Schulbehörde und Kreis als dem verantwortlichen Schulträger lediglich zur Kenntnis genommen werden.
Die Stadt Dietzenbach wird spätestens bei Fragen nach Reorganisation von Schulbezirken, Schulerweiterungsflächen und ggfs. neuen Schulstandorten gefordert sein.
Hierfür ist eine frühzeitige, ausführliche und v.a. auch öffentliche Diskussion notwendig!
Fraktion DL/FW-UDS Fraktion DIE LINKE Fraktion FDP
An 27.02.2018
die Stadtverordnetenvorsteherin der
Kreisstadt Dietzenbach
Änderungsantrag zum Ersatzbau Kita 2 (DS 18/0434-1/60)
Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:
Die Magistratsvorlage zum Ersatzbau Kita 2/Brunnenstraße wird in der ursprünglich geplanten Gruppenkonstellation 3 U3 / 5 Ü3 umgesetzt. Dabei ist allerdings eine erhöhte bauliche Flexibilität zu gewährleisten, so dass auch Gruppenkonstellationen 2 U3/6 Ü3 bzw. 4 U3/4 Ü3 kurzfristig realisierbar sein werden.
Begründung:
Fraktion DL/FW-UDS
Jens Hinrichsen
Mit Blick auf die SVV-Entscheidung vom vergangenen Montag
„die Dauer des gerichtlichen Verfahrens …. zu nutzen, um alternative Gebührenmodelle für die Kinderbetreuung und Maßnahmen zur Familienförderung zu entwickeln“
und auch hinsichtlich des zurückgestellten Antrags unserer Fraktion bitten wir um zügige Beantwortung folgender Fragen:
Zur Vereinfachung bietet sich die Aufteilung an, wie sie gemäß HessKiföG sowieso umgesetzt werden muss.
Für Rückfragen stehen mein Kollege Ismet Küpelikilinc und ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Hinrichsen
An
die Stadtverordnetenvorsteherin der
Kreisstadt Dietzenbach
30.05.2017
Antrag: Kita-Gebühren „Factsheet“
Die SVV möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, eine umfassende Situationsbeschreibung zum Thema Kita-Gebühren zu erarbeiten, durch die die Stadtverordneten der Kreisstadt Dietzenbach in die Lage versetzt werden, auf der Basis schlüssiger Informationen Entscheidungen vorzubereiten und in der Diskussion mit Betroffenen durch Fakten überzeugen zu können.
Die Forderung nach mehr Daten und Fakten bekommt zusätzliche Dringlichkeit durch die aktuell von der CDU ins Spiel gebrachte Idee einer sozialen Staffelung zur Findung einer differenzierten Gebührensatzung.
Begründung und Erläuterung:
Die Vorbereitung der aktuell zur Diskussion stehenden Kita-Gebührensatzung sowie die anschließenden Diskussionen und Entscheidungen im Kreistag sind besorgniserregend, da einerseits für die Stadtverordneten die Verbesserung der finanziellen Situation der Kreisstadt im Fokus steht, andererseits aber das Prinzip der Solidargemeinschaft für alle interkommunal wirkende Entscheidungen Konsens sein sollte. Hier besteht derzeit offensichtlich ein deutlicher Zielkonflikt und der kann nicht gelöst werden durch Statements, die auf Vermutungen bzw. einer ungenügend transparenten Faktenlage beruhen.
Wenn z.B. der Aufwand im Kita-Bereich lt. Presse von verantwortlicher Stelle mit 9,5 statt mit über 17 Mio. Euro beziffert wird, ist die Frage von benachbarten Lokalpolitikern verständlich, wo Dietzenbach überhaupt ein Problem hat.
Und wenn aus dem Kreistag die Bemerkung mehrfach zu hören ist „Dietzenbach bekommt doch sowieso schon mehr als die anderen Kommunen“, dann wäre es gut, dies auch mit Fakten zu belegen bzw. widerlegen zu können, zumal mit Blick auf die kritischen Sozialfaktoren die prekäre Lage von Dietzenbach offensichtlich nicht ausreichend bekannt ist.
Konkret erachten wir für drei Themenkreise mehr Daten und Fakten für erforderlich, denn ohne ein gemeinsames Grundverständnis wird es keine sachorientierten Entscheidungen geben. Statt Konsens wären weitere juristische „Fingerhakeleien“ das Ergebnis.
Fraktion DL/FW-UDS
Jens Hinrichsen
Aus aktuellem Anlass, nämlich der pressewirksamen Bewertung der Erhöhung der Kita-Gebühren in Dietzenbach zu Lasten des Kreises, haben wir die Fakten zur sozialen Lage im Kreis auf den neuesten Stand gebracht.=>Dietzenbach im Vergleich
Der Vorwurf des unsozialen Verhaltens, wie er jetzt erneut vom Kreis vorgebracht wurde, ist nicht überraschend und stimmt mit der Argumentation der gegen die Entscheidung votierenden Dietzenbacher Oppositionsfraktionen überein, aber andererseits hätte man angesichts der längerfristig schon bestehenden sozialen Schieflage von Dietzenbach auch ein deutlich positives Sozialveralten der anderen Kommunen erwarten können und auch einfordern müssen.
Diese Einschätzung würde von mehr Entscheidungsträgern geteilt, wenn man den Sozialstrukturatlas von 2008 aktualisiert und damit die prekäre Situation Dietzenbachs und den ableitbaren Handlungsbedarf auch für die anderen Kommunen deutlich herausgestellt hätte.
Die hiermit vorgelegte aktuelle Übersicht über die soziale Lage im Kreis Offenbach (basierend auf Daten der BertelsmannStiftung sowie des Statistischen Landesamtes) bestätigt die strukturelle Sondersituation Dietzenbachs, das in fast allen „riskanten Lebenslagen“ die „Spitzenposition“ einnimmt.
Gerade mit Blick auf die Indikatoren Kinder- und Jugendarmut, Haushalte mit niedrigem Einkommen und Anteil Nichtdeutscher verbietet sich jede Diskussion über mögliche Einsparungen freiwilliger Leistungen des Kreises, konkret der möglichen Reduzierung der Leistungen für Schulsozialarbeiter. Auch wenn das Dietzenbacher Vorgehen als Taschenspielertrick bezeichnet wird, so kann man doch nicht das vermeintlich unsoziale Verhalten der Stadt Dietzenbach mit unsozialem Verhalten des Kreises beantworten.
An
die Stadtverordnetenvorsteherin der
Kreisstadt Dietzenbach
30.06.2016
Änderungsantrag zur Drucksache 18/0053-1/50 (Kita-Gebühren)
Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:
Der Antrag wird bis spätestens Ende 2016 zurückgestellt und ggfs. angepasst, nachdem eine ausreichende Transparenz und Konsistenz der für die Entscheidung notwendigen Daten und Informationen geschaffen und in den zuständigen Ausschüssen präsentiert wurde. Die aktuelle Gebührensatzung behält bis Ende 2016 ihre Gültigkeit.
Begründung:
Ein Vergleich mit der weitgehend identischen Vorlage von 2014 und den Planansätzen des Haushalts 2016 schafft mangels methodischer Integrität eine zusätzliche Verunsicherung über die Sinnhaftigkeit der Vorlage (hierzu weitere Erläuterungen mündlich).
Wenn die „Optimierung des Kostendeckungsgrades“ nicht nur eine Worthülse bleiben soll, dann muss man einen Kompromiss suchen zwischen den gegenläufigen Zielen der Kostendeckung einerseits und dem Qualitätsanspruch der Eltern andererseits.
Die hierfür notwendige Überzeugungsarbeit gegenüber den Eltern ist nicht möglich ohne eine in sich schlüssige Argumentation, und das geht nicht ohne stimmige Daten und Informationen. Hierzu gehört übrigens auch der Vergleich mit anderen Kommunen.
Jens Hinrichsen
An
die Stadtverordnetenvorsteherin der
Kreisstadt Dietzenbach
Antrag zu Haushaltssatzung, -plan 2014 17/0829/20
Produkt 06365-01 Kinderbetreuung in städt. Einrichtungen
Die SVV möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, die Gebühren für die Nutzung der Kindertagesstätten jeweils zum Beginn des Schuljahres an die im Haushalt für die Personalkosten geplanten Tariferhöhungen anzupassen.
Begründung und Erläuterung:
Bei dem geringen Kostendeckungsgrad von rd. 15% (ohne interne Verrechnung rd. 25%) muss als Minimalforderung eine weitere Ergebnisverschlechterung verhindert werden. Dies gelingt durch Ausrichtung der Gebühren auf die Entwicklung der Personalkosten. Außerdem ist eine kontinuierliche Gebührenanpassung leichter zu vermitteln als hohe Gebührensprünge in längeren Zeitabständen mit der jeweils neu angefachten Diskussion über die Gerechtigkeit von Veränderungen zu Lasten der Eltern. Jens Hinrichsen