Hierzu erläuternder Text vom 26.01.2017:
Anfrage an den Magistrat der Kreisstadt Dietzenbach 14.05.2018
Ergänzende Fragen zu dem Antrag „Zukunft von Dietzenbach als Bildungsstandort“
Nachdem unser gemeinsamer Antrag in der letzten Stadtverordnetenversammlung vor allem unter dem Aspekt der Zulässigkeit der Antragstellung diskutiert wurde und damit die sachlichen Aspekte – wie schon im SOKI-Ausschuss – nicht hinreichend behandelt werden konnten, erlauben wir uns, die wesentlichen Fragen schriftlich zu formulieren:
Fraktion DL/FW-UDS Fraktion DIE LINKE Fraktion FDP
Schulentwicklungsplan 2018
Datenübersicht zum Schulentwicklungsplan 2018 inkl. Dietzenbach-Aspekten:
Aufbereitet als Druckexemplar mit "Augenpulver"-Charakter. Wer will, kann sich die Infos natürlich lesefreundlicher drucken und zusätzlich weitere Informationen aus hier unterdrückten Spalten mit einbinden.
Zum Drucken Excel-Seite aktivieren!
An
die Stadtverordnetenvorsteherin der
Kreisstadt Dietzenbach
Antrag: Zukunft von Dietzenbach als Bildungsstandort
Die SVV möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, in öffentlicher Sitzung darzulegen, welche Konsequenzen sich durch den aktuellen Schulentwicklungsplan des Landkreises Offenbach für die Kreisstadt Dietzenbach als Schulstandort ergeben. Vor allem zwei Aspekte sind besonders zu erörtern:
Warnende Stimmen von Dietzenbacher Schulen (vor allem DBS und ERS) zu der aktuell schon beengten baulichen Situation sind bekannt. Der Schulentwicklungsplan unterstellt nun für Dietzenbach in den kommenden sechs Jahren eine Steigerung der Schülerzahlen um rund 20 Prozent bei den Grundschulen mit einem Zusatzbedarf von mindestens zehn Klassenräumen. Diese Entwicklung wirkt sich natürlich entsprechend auch auf den Kapazitäts- und Personalbedarf für die weiterführenden Schulen aus.
Diese Information mag für viele Stadtverordnete überraschend sein, darf jetzt aber auf keinen Fall wegen der formalen Zuständigkeit von Schulbehörde und Kreis als dem verantwortlichen Schulträger lediglich zur Kenntnis genommen werden.
Die Stadt Dietzenbach wird spätestens bei Fragen nach Reorganisation von Schulbezirken, Schulerweiterungsflächen und ggfs. neuen Schulstandorten gefordert sein.
Hierfür ist eine frühzeitige, ausführliche und v.a. auch öffentliche Diskussion notwendig!
Fraktion DL/FW-UDS Fraktion DIE LINKE Fraktion FDP
An 27.02.2018
die Stadtverordnetenvorsteherin der
Kreisstadt Dietzenbach
Änderungsantrag zum Ersatzbau Kita 2 (DS 18/0434-1/60)
Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:
Die Magistratsvorlage zum Ersatzbau Kita 2/Brunnenstraße wird in der ursprünglich geplanten Gruppenkonstellation 3 U3 / 5 Ü3 umgesetzt. Dabei ist allerdings eine erhöhte bauliche Flexibilität zu gewährleisten, so dass auch Gruppenkonstellationen 2 U3/6 Ü3 bzw. 4 U3/4 Ü3 kurzfristig realisierbar sein werden.
Begründung:
Fraktion DL/FW-UDS
Jens Hinrichsen
An
die Stadtverordnetenvorsteherin der
Kreisstadt Dietzenbach
30.05.2017
Antrag: Kita-Gebühren „Factsheet“
Die SVV möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, eine umfassende Situationsbeschreibung zum Thema Kita-Gebühren zu erarbeiten, durch die die Stadtverordneten der Kreisstadt Dietzenbach in die Lage versetzt werden, auf der Basis schlüssiger Informationen Entscheidungen vorzubereiten und in der Diskussion mit Betroffenen durch Fakten überzeugen zu können.
Die Forderung nach mehr Daten und Fakten bekommt zusätzliche Dringlichkeit durch die aktuell von der CDU ins Spiel gebrachte Idee einer sozialen Staffelung zur Findung einer differenzierten Gebührensatzung.
Begründung und Erläuterung:
Die Vorbereitung der aktuell zur Diskussion stehenden Kita-Gebührensatzung sowie die anschließenden Diskussionen und Entscheidungen im Kreistag sind besorgniserregend, da einerseits für die Stadtverordneten die Verbesserung der finanziellen Situation der Kreisstadt im Fokus steht, andererseits aber das Prinzip der Solidargemeinschaft für alle interkommunal wirkende Entscheidungen Konsens sein sollte. Hier besteht derzeit offensichtlich ein deutlicher Zielkonflikt und der kann nicht gelöst werden durch Statements, die auf Vermutungen bzw. einer ungenügend transparenten Faktenlage beruhen.
Wenn z.B. der Aufwand im Kita-Bereich lt. Presse von verantwortlicher Stelle mit 9,5 statt mit über 17 Mio. Euro beziffert wird, ist die Frage von benachbarten Lokalpolitikern verständlich, wo Dietzenbach überhaupt ein Problem hat.
Und wenn aus dem Kreistag die Bemerkung mehrfach zu hören ist „Dietzenbach bekommt doch sowieso schon mehr als die anderen Kommunen“, dann wäre es gut, dies auch mit Fakten zu belegen bzw. widerlegen zu können, zumal mit Blick auf die kritischen Sozialfaktoren die prekäre Lage von Dietzenbach offensichtlich nicht ausreichend bekannt ist.
Konkret erachten wir für drei Themenkreise mehr Daten und Fakten für erforderlich, denn ohne ein gemeinsames Grundverständnis wird es keine sachorientierten Entscheidungen geben. Statt Konsens wären weitere juristische „Fingerhakeleien“ das Ergebnis.
Fraktion DL/FW-UDS
Jens Hinrichsen
Aus aktuellem Anlass, nämlich der pressewirksamen Bewertung der Erhöhung der Kita-Gebühren in Dietzenbach zu Lasten des Kreises, haben wir die Fakten zur sozialen Lage im Kreis auf den neuesten Stand gebracht.=>Dietzenbach im Vergleich
Der Vorwurf des unsozialen Verhaltens, wie er jetzt erneut vom Kreis vorgebracht wurde, ist nicht überraschend und stimmt mit der Argumentation der gegen die Entscheidung votierenden Dietzenbacher Oppositionsfraktionen überein, aber andererseits hätte man angesichts der längerfristig schon bestehenden sozialen Schieflage von Dietzenbach auch ein deutlich positives Sozialveralten der anderen Kommunen erwarten können und auch einfordern müssen.
Diese Einschätzung würde von mehr Entscheidungsträgern geteilt, wenn man den Sozialstrukturatlas von 2008 aktualisiert und damit die prekäre Situation Dietzenbachs und den ableitbaren Handlungsbedarf auch für die anderen Kommunen deutlich herausgestellt hätte.
Die hiermit vorgelegte aktuelle Übersicht über die soziale Lage im Kreis Offenbach (basierend auf Daten der BertelsmannStiftung sowie des Statistischen Landesamtes) bestätigt die strukturelle Sondersituation Dietzenbachs, das in fast allen „riskanten Lebenslagen“ die „Spitzenposition“ einnimmt.
Gerade mit Blick auf die Indikatoren Kinder- und Jugendarmut, Haushalte mit niedrigem Einkommen und Anteil Nichtdeutscher verbietet sich jede Diskussion über mögliche Einsparungen freiwilliger Leistungen des Kreises, konkret der möglichen Reduzierung der Leistungen für Schulsozialarbeiter. Auch wenn das Dietzenbacher Vorgehen als Taschenspielertrick bezeichnet wird, so kann man doch nicht das vermeintlich unsoziale Verhalten der Stadt Dietzenbach mit unsozialem Verhalten des Kreises beantworten.
Da die Diskussion um die Notwendigkeit zusätzlicher Kitas kontrovers (und nicht immer mit Fakten unterlegt) geführt wurde, hier als Ansatz zur Versachlichung die von den Freien Wählern zusammengetragenen Daten, wie sie z.T. eigentlich schon für die Frage der Kita-Gebühren hätten genutzt werden können (und müssen!).
Die Daten sind in folgender Excel-Datei auf vier Seiten zusammengefasst:
Kennzahlen: gibt einen Rückblick über die Kosten der Kitas lt. Haushaltsplan. Es sind nur die direkten Kosten! Gebäude-, Verwaltungskosten und Abschreibungen kommen noch dazu und entsprechen je nach Sichtweise einem Aufschlag von 40-60%!
Gebührenvergleich: ermöglicht einen Blick über den Tellerrand.
Altersstruktur: Entwicklung der Anzahl Kinder in verschiedenen Alterstufen, die - v.a. im kleinräumigen Bereich - einen erratischen Verlauf der Anzahl der Kinder je Altersstufe zeigt. EIn überzeugender Aufwärtstrend ist nicht ableitbar.
Relation Wohnungen zu Kinder bis 6: soll helfen, den Bedarf von Kita-Plätzen in Abhängigkeit vom Bau zusätzlicher Wohnungen abzuschätzen. Natürlich ist die Bautätigkeit nur einer von mehreren EInflussfaktoren. Weit mehr Gewicht kommt dem Generationswechsel zu. Erst durch den Fortzug älterer Einwohner entstehen auch ohne Bautätigkeit Möglichkeiten des Zuzugs junger Familien. Wäre dem nicht so, hätten Kitas in Kommunen ohne Wohnungsbauaktivitäten sehr schnell Nachwuchssorgen. Die verschiedenen Einflussfaktoren entwickeln sich nicht gleichförmig und es ist auch keine mathematisch fundierte Prognose möglich. Aber es sind aus der bisherigen Entwicklung vieler Kommunen Faustregeln ableitbar. So kann festgestellt werden, dass sich auch bei reger Wohnungsbautätigkeit die Zahl der Kinder im Kita-Alter in Relation zur Zahl der verfügbaren Wohnungen nur im Nachkommabereich ändert.
Würde man dem in den Ausschusssitzungen vehement postulierten Ansatz folgen, dass je Neubauwohnung mit durchschnittlich 1,2 Kindern im Kita-Alter gerechnet werden müsste, so hätten wir in der Tat in Hessen insgesamt ein großes Kapazitätsproblem, es gäbe dann nämlich über 100.000 Kinder mehr! Dies würde entsprechend auch für fast alle Kreise und Kommunen gelten und - mit Bezug auf die Kita-Kapazuitäten - Gott sei Dank ist dem nicht so!.
An
die Stadtverordnetenvorsteherin der
Kreisstadt Dietzenbach 03.12.2016
Änderungsantrag zu DS 18/0173/50 „Vertrag mit ev. Dekanat Rodgau…“
Die SVV möge zu oben genannter Drucksache wie folgt beschließen:
Die vorliegende Drucksache wird zurückgestellt und erst behandelt, wenn das Angebot der Katholischen Pfarrgemeinde St. Martin zur Errichtung einer Kindertagesstätte im Hildegardishaus den Stadtverordneten vorliegt.
Begründung:
Bei Vorliegen alternativer Angebote ist es selbstverständlich, dass die Politik umfassend informiert wird, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Dies gilt im konkreten Fall umso mehr, da im September alle Fraktionen einstimmig die Veröffentlichung des Angebotes der kath. Kirche gefordert hatten; allerdings erfolglos.
Solange eine reelle Realisierungschance für ein konkurrenzfähiges Angebot besteht, muss dem nachgegangen werden. Pauschalisierte Äußerungen über Lärm- und Feinstaubbelastung sind nicht ausreichend, sondern es muss je nach wirtschaftlicher Attraktivität gegebenenfalls über die Veränderung des Angebotes diskutiert werden.
Jens Hinrichsen
An
die Stadtverordnetenvorsteherin der
Kreisstadt Dietzenbach
30.06.2016
Änderungsantrag zur Drucksache 18/0053-1/50 (Kita-Gebühren)
Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:
Der Antrag wird bis spätestens Ende 2016 zurückgestellt und ggfs. angepasst, nachdem eine ausreichende Transparenz und Konsistenz der für die Entscheidung notwendigen Daten und Informationen geschaffen und in den zuständigen Ausschüssen präsentiert wurde. Die aktuelle Gebührensatzung behält bis Ende 2016 ihre Gültigkeit.
Begründung:
Ein Vergleich mit der weitgehend identischen Vorlage von 2014 und den Planansätzen des Haushalts 2016 schafft mangels methodischer Integrität eine zusätzliche Verunsicherung über die Sinnhaftigkeit der Vorlage (hierzu weitere Erläuterungen mündlich).
Wenn die „Optimierung des Kostendeckungsgrades“ nicht nur eine Worthülse bleiben soll, dann muss man einen Kompromiss suchen zwischen den gegenläufigen Zielen der Kostendeckung einerseits und dem Qualitätsanspruch der Eltern andererseits.
Die hierfür notwendige Überzeugungsarbeit gegenüber den Eltern ist nicht möglich ohne eine in sich schlüssige Argumentation, und das geht nicht ohne stimmige Daten und Informationen. Hierzu gehört übrigens auch der Vergleich mit anderen Kommunen.
Jens Hinrichsen
An
die Stadtverordnetenvorsteherin der
Kreisstadt Dietzenbach
Änderungsantrag zu DS 17/1341-1/60 „Kita 3 Martinstraße“
Die SVV möge zu oben genanntem Antrag wie folgt beschließen:
Der Antrag wird um eine zusätzliche Variante (D) ergänzt:
Die Sanierung des Bestandsgebäudes ohne Anbau wird für die Realisierung des erhöhten Raumbedarfs durch Kita-übergreifende Maßnahmen begleitet. Das seit über einem Jahr nicht eröffnete U3-Gebäude wird von U3-Kindern anderer Kitas und die freiwerdenden Kapazitäten für die Reduzierung der Kita 3 auf drei Gruppen genutzt.
Begründung:
Die Varianten A und B gehen konzeptionell vom status quo aus, d.h. es werden keine Kapazitäten für neue Gruppen geschaffen, sondern nur mehr Raum für die bisherigen vier Gruppen. Bevor man sich Gedanken über zusätzlichen Raumbedarf für bestehende Kita-Gruppen macht, sollten alle Möglichkeiten der Optimierung mit dem bestehenden Bestand durchdacht werden.
Die fehlende Nutzung des U3-Gebäudes in der Martinstraße seit Fertigstellung und Möblierung dieser Einrichtung wird begründet mit dem „nahezu leergefegten“ Arbeitsmarkt. Eine Nutzung dieses Gebäudes für Ü3-Kinder ist wegen der Fördermittelbindung nicht möglich. Auch mit dem in Aussicht gestellten Einstellungen ist eine Eröffnung zusätzlicher U3-/Ü3-Gruppen nicht angeraten, solange die dringend notwendige Unterstützung der bestehenden Gruppen mit zusätzlichem Personal nicht umgesetzt ist (sonst weiterhin hoher Krankenstand!).
In einer Gesamtbetrachtung aller Kitas ist eine Neuzuordnung der U3-Gruppen denkbar, durch die das U3-Gebäude in der Martinstraße endlich genutzt werden könnte und gleichzeitig quasi im Ringtausch nur noch drei Ü3-Gruppen angeboten werden und der Mehrbedarf durch andere Kitas abgedeckt wird.
Der Finanzmittelbedarf wird um mindestens 500 T Euro reduziert.
Jens Hinrichsen
An
die Stadtverordnetenvorsteherin der
Kreisstadt Dietzenbach
Antrag zu Haushaltssatzung, -plan 2014 17/0829/20
Produkt 06365-01 Kinderbetreuung in städt. Einrichtungen
Die SVV möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, die Gebühren für die Nutzung der Kindertagesstätten jeweils zum Beginn des Schuljahres an die im Haushalt für die Personalkosten geplanten Tariferhöhungen anzupassen.
Begründung und Erläuterung:
Bei dem geringen Kostendeckungsgrad von rd. 15% (ohne interne Verrechnung rd. 25%) muss als Minimalforderung eine weitere Ergebnisverschlechterung verhindert werden. Dies gelingt durch Ausrichtung der Gebühren auf die Entwicklung der Personalkosten. Außerdem ist eine kontinuierliche Gebührenanpassung leichter zu vermitteln als hohe Gebührensprünge in längeren Zeitabständen mit der jeweils neu angefachten Diskussion über die Gerechtigkeit von Veränderungen zu Lasten der Eltern. Jens Hinrichsen