Energieversorgung Dietzenbach EVD:

 

Zum Thema Fernwärme folgende grundsätzliche Anmerkungen:

 

Im Sommer 2014 ist mit Zustimmung aller Stadtverordneten die EVD gegründet worden mit jeweils 50% Beteiligung der EVO als bisherige 100%ige Versorgerin mit Fernwärme und den Stadtwerken Dietzenbach.

Für die Freien Wähler-UDS waren folgende Argumente für die Zustimmung ausschlaggebend:

  1. Die EVO hat mit der Fernwärme lt. Angaben einen respektablen Gewinn gemacht. Daran sollte Dietzenbach sich beteiligen.
  2. Statt einer Totalübernahme wird durch die 50%-Beteiligung das Risiko reduziert und man kann vom Knowhow des bisherigen Betreibers profitieren.
  3. Der Standort der EVD in Dietzenbach bringt uns Gewerbesteuer.
  4. Laut dem zwischen EVO und Stadtwerken abgestimmten Businessplan war Preisstabilität geplant!

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02.10.2024 ARD Plusminus zu neuem Gesetzentwurf

18.09.2024 15% Preissenkung bei Fernwärme geplant!

 

Und für die ganz Neugierigen die zugehörige (sehr) formale Begründung:

 

16.04.2024 Umsetzung von Transparenzvorschriften durch Fernwärmeanbieter

https://www.vzbv.de/urteile/urteile-fernwaermeanbieter-muessen-mehr-transparenz-bieten

 

16.04.2024 Studie vom Bundesverband der Verbraucherzentralen

https://www.vzbv.de/pressemitteilungen/vzbv-studie-fernwaermepreise-bleiben-auf-hohem-niveau

 

Die in der Studie abrufbare Ergebnisübersicht zeigt beim Vergleich für kleine Fernwärme-Netze für die EVD die niedrigsten Kosten !

 

 

12.03.2024 Offenbach Post : Fernwärme und kommunale Wärmeplanung

https://www.op-online.de/offenbach/offenbach-fernwaerme-energie-plan-zukunft-versorgung-92884506.html

 

 

28.12.2023 Offenbach Post : Preissteigerungen nach Fortfall der Preisbremse

02.12.2023 Rätsel bei den Fernwärmepreisen

Die Preispolitik und die Transparenz bei den Fernwärmepreisen wird immer mehr zu einem Mysterium. Einerseits werden Preise gesenkt oder erhöht und beides mit Hinweis auf den Entwicklung der selben Rohstoffe (siehe Eintrag vom 13.10.2023) und jetzt plötzlich hat Dietzenbach laut einer Studie die besten Konditionen!?

FAZ 231201Fernwärme-Kosten.pdf
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13.10.2023 Preisänderungen bei Mainova und EVO

 

EVO erhöht die Preise um rd. 22 % und Manova senkt geichzeitig die Preise.

Und beiden beziehen sich auf die Entwicklung der Kohlepreise.

Da kommt man schon arg ins Grübeln:

 

https://www.op-online.de/offenbach/freut-kritik-an-kulanz-erhoehung-bei-fernwaerme-in-offenbach-hofft-die-evo-dass-sich-der-leser-dann-brutal-92574152.html

 

17.09.2023 Offenbach Post über das Vergleichsangebot der EVD

 

14.08.2023 Bundesverband der Verbraucherzentralen zur Fernwärme

 

Presseinformationen vom 14.08.2023 | Im Browser öffnen

 
Pressemitteilung
Fernwärme
 
 
Mehr Fernwärme nur mit starken Verbraucherrechten
 
vzbv nimmt Stellung zum überarbeiteten Entwurf für das Wärmeplanungsgesetz
 
 
  • Wärmeplanung kann wichtigen Beitrag zum Ausbau der Wärmenetze leisten.
  • Fernwärmemarkt muss endlich verbraucherfreundlicher ausgestaltet werden.
  • Regierung sollte ambitionierte Vorgaben setzen zur Dekarbonisierung der vorhandenen Wärmenetze.
 

Mit dem Wärmeplanungsgesetz möchte die Bundesregierung den Anteil fossilfrei erzeugter Wärme erhöhen und die Wärmenetze in Deutschland ausbauen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt den Plan der Regierungskoalition. Gleichzeitig müssen nach Auffassung des vzbv auch die Rahmenbedingungen für Wärmekund:innen verbessert werden.

„Der Fernwärmemarkt muss endlich verbraucherfreundlicher gestaltet werden. Die Beschwerden bei den Verbraucherzentralen über intransparente Preise und nicht nachvollziehbare Preiserhöhungen zeigen, dass es bei Fernwärme große Unklarheiten und Probleme gibt“, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. „Mehr Wärmenetze darf es deshalb nur bei gleichzeitiger Verbesserung des Verbraucherschutzes geben. Nur so kann eine breite Zustimmung in der Bevölkerung erreicht und Fernwärme zu einer attraktiven Lösung für immer mehr Verbraucher:innen werden."

Der vzbv fordert in diesem Sinne die Einführung einer deutschlandweiten Wärmenetzkarte sowie einer bundeseinheitlichen Preisaufsicht. Monopolistische und intransparente Strukturen können nicht dauerhaft mit einem Anschluss- und Benutzungszwang abgesichert werden. Darüber hinaus kritisiert der vzbv das geringere klimapolitische Ambitionsniveau im Vergleich zur vorherigen Fassung des Entwurfs. So geht der jetzige Entwurf, insbesondere bei der Dekarbonisierung der vorhandenen Wärmenetze, nicht weit genug. 

Hintergrund

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hatten bereits im Juni einen gemeinsamen Entwurf für das Wärmeplanungsgesetz veröffentlicht. Nach der bisherigen Ressortabstimmung, der Stellungnahmen aus der Länder- und Verbändeanhörung sowie der politischen Einigungen zum Gebäudeenergiegesetz haben die Ministerien den Entwurf überarbeitet und erneut zur Konsultation gestellt. Nach Abschluss der Ressortabstimmung soll der Gesetzesentwurf am 16. August 2023 im Kabinett verabschiedet und nach dem Ende der parlamentarischen Sommerpause ins Parlament eingebracht werden.

 
Zur Pressemitteilung
 
   

10.07.2023 Einigung mit EVO/EVD

Nach bald acht Jahren haben die Rechtsstreitigkeiten zwischen den IG Fernwärme und EVO/EVD unter kräftiger Mitwirkung der Verbraucherzentrale ein gutes Ende gefunden.

Die Zusammenfassung des aktuellen Standes kann man dem folgenden Schreiben entnehmen:

 

 

26.03.2023 Spiegel: Der Schmu mit der Fernwärme

08.02.2023 Anfrage an den Magistrat zur Energieversorgung Ditzenbach GmbH

 

FW-Anfrage zur EVD-Zukunft.pdf
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Die Antwort ist nach acht Wochen eingetrudelt. Mit Kommentar nachlesbar unter 30.03.2023 => Start

 

01.06.2022 Änderungsantrag zur Fernwärmesatzung

Im Haupt- und Finanzausschuss vom 1.6.2022 ist folgender Koalitionsantrag (SPD/Grüne/Linke) eingebracht worden:

 

"Die Stadtverordnetenversammlung bitten wir, in öffentlicher Sitzung wie folgt zu beschließen:

Der Magistrat wird gebeten eine Satzungsänderung über die Fernheizung der Kreisstadt Dietzenbach vom 25.02.1985, geändert am 25.10.1991 zu prüfen und einen entsprechenden Satzungsentwurf vorzulegen. Die Satzungsänderung soll beinhalten, dass der Anschluss- und Benutzungszwang entfällt, ohne dass ein höherer CO2-Ausstoß erfolgt.

 

Begründung:

Jeder aktuelle Fernheizungsanschluss mit seinen Teilnehmern und Teilnehmerinnen soll selbst entscheiden können, wie die Gebäude geheizt werden. Die Diskussionen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass hier ein dringender Handlungsbedarf besteht. Weiterhin ist mit der jetzigen Gesetzeslage, klimafreundliches Heizen ab 2025 verpflichtend. Das heißt Emissionen sind gesteuert und müssen reduziert sein. Aus diesem Grund ist der Anschlusszwang nicht mehr erforderlich"

 

Die Meinung der Freien Wähler in der HAFI-Diskussion:

 

1. Der Passus

"Anschluss-und Benutzungszwang entfällt, ohne dass ein höherer CO2-Ausstoß erfolgt"

könnte ja wohlmeinend - und vermutlich auch von den Antragstellern so gemeint - bedeuten, dass dies nicht ausschließlich auf regenerative Alternativen ausgerichtet ist, sondern es würde reichen, den heutigen, natürlich vorhandenen CO2-Ausstoß der Fernwärme zu erreichen. Das ist der falsche Ansatz!

 

2. Man muss auch die Konsequenzen für die verbleibenden Fernwärmekunden berücksichtigen, da für diese die Grundlastkosten steigen. Das ist auch für die grundsätzlich weiterzuverfolgende Fernwärme zu bedenken.

 

P.S.: Nach Einwänden einer der IG's Fernwärme wurde der Antrag der Koalition zurückgezogen!

 

06.04.2022 BGH-Urteil zu einseitig festgelegten Preisen

 

Für die juristisch Interessierten schon mal die lang erwartete Entscheidung zur einseitigen Festlegung von Preisen:

 

 

13.11.2021 Offenbach PostNiels BritschAutor Niels Britsch

 

Fernwärme-Kunden begrüßen neue Verordnung des Bundesrats

 

Etappensieg für Verbraucher

 

Seit Anfang Oktober ist eine Verordnung des Bundesrats gültig.  Diese feiern die beiden auf Fernwärme-Interessensgemeinschaften als Etappensieg.

 

Seit Jahren kämpfen zwei Interessengruppen gegen die ihrer Meinung nach überteuerten Preise der Fernwärme in Dietzenbach. Eine neue Verordnung des Bundesrats feiern sie nun als Etappensieg, sehen ihren Kampf allerdings noch lange nicht am Ende.

Dietzenbach – Wie bereits mehrfach berichtet, kritisieren die Interessengemeinschaft Energie Dietzenbach und die Interessengemeinschaft EVO unter anderem eine intransparente Preispolitik, den Anschlusszwang für Dietzenbacher und die Monopolstellung des Anbieters Energieversorgung Dietzenbach (EVD), eine gemeinsame Tochtergesellschaft der Dietzenbacher Stadtwerke und der Energieversorgung Offenbach (EVO

 

Neue Verordnung sorge für Transparenz

Auch Gerichte haben sich bereits mit dem Thema Fernwärme beschäftigt. Schon 2015 hatten die Fernwärme-Verbraucher gemeinsam mit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) gegen die einseitige Einführung eines neuen Fernwärme-Preissystems geklagt. Über mehrere Instanzen war der Rechtsstreit zuletzt beim Bundesgerichtshof (BGH) gelandet, der im April entschied, dass die Informationsschreiben der EVD zu den neuen Preisen rechtmäßig gewesen seien. Verbraucher und Erzeuger interpretierten das Urteil jedoch unterschiedlich: Für die Stadtwerke waren mit diesem Urteil die einseitig geänderten Verträge und neuen Preisformeln gültig, für die Interessengemeinschaften bezog sich das Urteil nur auf die Rechtmäßigkeit der Schreiben, nicht jedoch auf die einseitige Vertragsänderung.

 

Nun haben die Interessengemeinschaften jedoch auf einer anderen Ebene einen – wie sie es formulieren – „Etappensieg“ errungen, denn der Gesetzgeber hat die Regeln geändert: Seit Anfang Oktober ist eine Verordnung des Bundesrats gültig. In dieser heißt es unter anderem: „Eine Änderung einer Preisänderungsklausel darf nicht einseitig durch öffentliche Bekanntgabe erfolgen.“

 

„Wir freuen uns darüber, dass unsere Argumente und Anregungen in die Gesetzgebung eingeflossen“, heißt es von der Interessensgemeinschaft EVO. „Der Anbieter darf nun die Verträge nicht mehr einseitig ändern, sondern die Kunden müssen einer Änderung zustimmen“, erläutert Sprecher Manfred Schaffeld. Der Gesetzgeber verpflichte damit den Erzeuger zu einer „verständlichen, nachvollziehbaren und transparenten“ Preispolitik, ergänzt Mitstreiter Karlheinz Krämer. Zwar dürfe die EVD weiterhin „im Rahmen der Vereinbarung die Preise ändern“, aber sie könne nun nicht mehr die „Spielregeln“ einseitig selbst bestimmen. Die neue Verordnung sorge außerdem für Transparenz, und die Verbraucher könnten nun den Anschlusswert reduzieren, etwa durch energetische Maßnahmen an ihrem Gebäude. Das war zwar schon vorher möglich, dabei sei man jedoch dem guten Willen der Erzeuger ausgeliefert gewesen.

 

„Die Lobbygruppen haben ganz andere Mittel als wir“

Auch für Doris Schamell von der Interessensgemeinschaft Energie ist die neue Verordnung eine Bestätigung für das Engagement der Interessengemeinschaften: „Wir haben das Vorgehen der Anbieter schon seit 2015 bemängelt, dagegen geklagt und Einspruch gegen die Rechnungen eingelegt.“ Nun müsse man schauen, welche konkreten Auswirkungen die neue Gesetzeslage habe. „Wir sind als Verbraucher jedoch weiterhin in dem Monopol gefangen“, kritisiert sie. Die Fernwärme-Preise seien nach wie vor doppelt so teuer wie Gas und Öl und die CO2-Abgabe höher als bei anderen Anbietern. Schamell hofft, dass sich die Stadt als Anteilseigner für die Fernwärme-Kunden einsetzt, sie schlägt zum Beispiel ein „Nahwärme-Konzept“ vor, da bei der Fernwärme bis zu 20 Prozent der Energie verloren gingen. Auch Schaffeld fordert weitere Maßnahmen wie die Aufhebung von Monopol und Anschlusszwangs, die Erzeugung von Fernwärme in kommunaler Hand und die Einbindung alternativer Energieformen. Doch die Interessengruppen befürchten auch Gegenwind von den Erzeugern: „Die Lobbygruppen haben ganz andere Mittel als wir, die schmeißen mit Gutachten um sich“, sagt Karlheinz Kremer.

„Wir freuen uns auch darüber, dass die gesetzliche Änderung gekommen ist. Wir fühlen uns im Vorgehen bestätigt, bereits seit einigen Jahren mit den Kunden zweiseitige Verträge zu schließen und zusätzlich das Instrument der öffentlichen Bekanntmachung zu nutzen“, begrüßt EVO-Sprecher Harald Hofmann die Verordnung. Die jahrelangen juristischen Auseinandersetzungen habe man nur geführt, um „Rechtsklarheit“ zu erhalten, außerdem sei es dabei auch um andere Vorwürfe wie Ausnutzung einer Monopolstellung gegangen. „Uns war wichtig, deutlich zu machen, dass unser Vorgehen zulässig war.“ Rückerstattungsforderungen befürchte man nicht: „Diese gesetzliche Grundlage tritt ab sofort in Kraft, hat keine Rückwirkung. Daher sehen wir keine Erstattungsansprüche.“ Die Interessengemeinschaften hingegen wollen noch das nächste BGH-Urteil abwarten, in dem es um die Erstattung erhöhter Rechnungen gehe. „Wir gehen davon aus, dass auch rückwirkend eine Erstattung möglich sein wird.“

 

28.10.2021 Frankfurter Rundschau: Neue Gesetzeslage für Fernwärme

 

Neue Fernwärme-Verordnung

Fernwärme-Bürgerinitiativen jubeln

  • Annette Schlegl
    VonAnnette Schlegl
     

Ein Beschluss des Bundesrats stärkt zwei Bürgerinitiativen im Kampf gegen die Preispolitik der Fernwärmeversorger in Offenbach und Dietzenbach den Rücken.

Seit Jahren schwelt ein Streit zwischen der Energieversorgung Offenbach (EVO) beziehungsweise ihrer 50-prozentigen Tochter Energieversorgung Dietzenbach (EVD) und zwei Bürgerinitiativen. Die renitenten Bürger und Bürgerinnen heizen alle mit Fernwärme und wehren sich dagegen, dass die beiden Fernwärmeversorger ihre Preisänderungen bisher nur einseitig durch öffentliche Bekanntgabe verkündet haben. Der Gesetzgeber hat dieser Art der Preisanpassung nun auf Druck des Bundesrats nach etlichen Gerichtsurteilen einen Riegel vorgeschoben – und teilt somit die Rechtsauffassung der Bürgerinitiativen.

 

Bisher durften die Fernwärmeversorger bundesweit ihre Preise anpassen, ohne dass die Kunden zustimmen mussten. Eine Bekanntmachung der geänderten Preise im Internet und in den Zeitungen reichte, eine vertragliche Vereinbarung war nicht notwendig. Im Juni hat der Bundesrat diese einseitige Änderung von Preisänderungsklauseln durch öffentliche Bekanntgabe jedoch bemängelt und sich für detaillierte „Gegenmaßnahmen“ ausgesprochen. Fernwärmebezieher seien außerdem benachteiligt, hieß es vonseiten des Bundesrats, weil die Fernwärmeversorger in einem nicht regulierten Markt eine Monopolstellung haben. Am 5. Oktober trat der Beschluss des Bundesrats nun durch Veröffentlichung in Kraft.

 

Die beiden Bürgerinitiativen sind glücklich. „Diese Novellierung ist Gesetzgebung für das, was wir erstreiten wollten“, sagt Manfred Geske, einer der Sprecher der Interessengemeinschaft (IG) Energie Dietzenbach. Das sei jetzt die Präzisierung der aktuellen Rechtslage.

 

Auch Karlheinz Kremer, Sprecher der Interessengemeinschaft (IG) EVO, freut sich: „Das sind die Früchte unserer Arbeit. Wir haben 2019 bei den Energietagen in Berlin gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband die Ministerien für unser Thema sensibilisiert.“ Die Aufforderung des Bundesrats wurde umgesetzt, das Papier ist jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit ist eine neue Fernwärme-Verordnung – die AVB Fernwärme – gültig.

Mehrere Instanzen urteilten

2016 hatten sich die beiden IGs an den Verbraucherzentrale Bundesverband gewandt, der eine Musterklage gegen das Geschäftsgebaren von EVO und EVD bei Fernwärmeverträgen angestrengt hatte. Die Verbraucherschützer siegten vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht, verloren aber einen Teil ihrer Klage vor dem Bundesgerichtshof. Der wesentliche Teil der Klage – das einseitige Ändern von Fernwärmelieferverträgen – sei aber noch nicht entschieden, so Kremer.

Mit der Rechtsauffassung des Bundesrats scheint sich das Blatt nun trotzdem zugunsten der Bürgerinitiativen zu wenden. „Damit müssen unsere Widerspruchsverfahren von EVO und EVD rückwirkend abgearbeitet werden“, verlautbart die IG Energie Dietzenbach. „Erstattungen zu viel gezahlter Beträge, insbesondere der einseitig eingeführten Ablesegebühr, dürften nun die Folge sein.“

EVO-Sprecher Harald Hofmann widerspricht für sein Unternehmen. Die novellierte Verordnung trete mit sofortiger Wirkung in Kraft, habe aber keine Rückwirkung. „Das heißt: Wir sehen keine Erstattungsansprüche.“ Dass es jetzt zweiseitige Verträge geben muss, sei „seit Jahren erwartet worden“; die EVO habe das bei neuen Verträgen auch so angeboten. Die bisherige Praxis sei offensichtlich nicht mehr zeitgemäß gewesen. Im übrigen habe es die Ablesegebühr schon immer gegeben, sie sei früher nur nicht extra ausgewiesen worden.

 

Bundesratbeschluss AVBFernw 2021.pdf
PDF-Dokument [259.9 KB]
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Kommentar: Mit dieser gesetzgeberischen Entscheidung ist für die Fernwämenutzer ein wesentlicher Erfolg gelungen. Wenn man aber auf dieser Seite bis zum Anfang runterscrollt, zeigt es auch, dass es viel Zeit, Kraft und Zähigkeit von Bürerinitiativen braucht, um Besserungen zu erreichen.

Vor allem der Interessengemeinschaft-EVO mit den Dietzenbachern Karl-Heinz Kremer und Manfred Schaffeld gebührt hoher Respekt, dass Sie durch die Einbindung des Verbraucherschutzverbandes in das Klageverfahren ( auf dieser Seite  21.03.2019)  sowie der Beteiligung an dem für die Gesetzesinitiative wesentlichen Fachkongress „Berliner Energietage 2019" die notwendige Aufmerksamkeit für dieses wichtige energiepolitische Thema geschaffen haben.

 

 

28.04.2021 OffenbachPost wg. EVD-Mahnschreiben

 

Langer Streit um Fernwärmepreis

 

Interessengemeinschaft Energie wehrt sich gegen Zahlungsforderung der EVD

 

Weitere Runde im Schlagabtausch zwischen der Energieversorgung Dietzenbach (EVD) und der Interessengemeinschaft (IG) Energie: In den vergangenen Tagen hat der Fernwärme-Versorger Briefe an seine Kunden versandt, in der er zur Begleichung von offenstehenden Beträgen auffordert. Die EVD bezieht sich in dem Schreiben auf ein Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofs vom April vergangenen Jahres. Die IG sieht darin eine Irreführung der Kunden und legt Widerspruch ein.

Dietzenbach – Schon jahrelang zieht sich der Streit zwischen EVD und und IG hin. Rund 1200 Haushalte in Dietzenbach beziehen ihre Fernwärme von der EVD. Viele Kunden kritisieren jedoch überhöhte Preise. Wegen eines Anschluss- und Benutzungszwangs haben die Kunden nicht die Möglichkeit, sich einen anderen Anbieter zu suchen. Einige der Kunden schlossen sich deshalb zur Interessengemeinschaft Energie zusammen. Im Rechtsstreit um das Fernwärmemonopol zog die Bundesverbraucherzentrale (VZBV) für die Fernwärme-Kunden bis vor den Bundesgerichtshof. Generell sind längere Laufzeiten bei Fernwärmeverträge keine Seltenheit, auch einseitige Preisänderungen sind bei Energieversorgern die Regel.

 

Im konkreten Fall hat im Jahr 2015 die EVD ihre Kunden darüber informiert, dass sie ein neues Fernwärme-Preissystem einführen werde. Die VZBV klagte im Namen der IG gegen die einseitige Preisanpassung. Sowohl das Landgericht Darmstadt als auch das Oberlandesgericht Frankfurt entschied zugunsten der Verbraucherschützer. Der Bundesgerichtshof entschied dann im vergangenen Jahr, dass die Informationsschreiben der EVD rechtmäßig seien, da dies lediglich eine Rechtsauffassung sei und der Versorger lediglich eine Meinung ausdrücke. Die Frage, ob Fernwärmeversorger ihre Preise einseitig verändern dürfen, beantwortete der BGH nicht. Dies, so die Richter, müsse in einem anderen Verfahren entschieden werden (Az. I ZR 86/19 und I ZR 85/19).

In einem Schreiben der IG Energie Dietzenbach an ihre Mitglieder heißt es: „Insofern ist das aktuelle Anschreiben der EVD – in unseren Augen und nach unserem Kenntnisstand – irreführend. Es wurde nämlich beim BGH lediglich entschieden, dass sie ihre Meinung kundtun dürfen - ohne eine rechtliche Wirkung zu entfalten.“ Deshalb habe man vor, mit einem Widerspruch zu antworten und die Forderung nicht zu zahlen.

 

Auf die Vorwürfe der IG antworten die Stadtwerke Dietzenbach, die zu 50 Prozent Anteilseigner der EVD sind: „Der Bundesgerichtshofs hat das Vorgehen der EVD zur Umsetzung von neuen Preisen bestätigt und gleichzeitig das vorangegangene Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt aufgehoben“, sagt Nadja Lubrich, Prokuristin der Stadtwerke auf Anfrage, „Somit besteht zwischen der Energieversorgung Dietzenbach GmbH und ihren Kunden ein Fernwärmelieferverhältnis nach den aktuell geltenden Vorschriften, die zuletzt veröffentlichten Preise und die Preisänderungsklausel kommen zur Anwendung.“

 

Die EVD liefere zuverlässig Fernwärme an ihre Kunde, die Beträge aus den Endabrechnungen sowie die erwähnten Abschlagszahlungen seien somit zu zahlen. Alle Verweise auf das OLG Frankfurt seien nicht rechtens, da „der Bundesgerichtshof das Vorgehen der EVD zur Umsetzung von neuen Preisen bestätigt und gleichzeitig das vorangegangene Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt aufgehoben“ hat. Fortsetzung garantiert. (Von Lukas Reus)

 

16.04.2021 Langen: Fernwärme mit Blockheizkraftwerk

 

Fernwärme für Neubaugebiet Liebigstraße: Stadtwerke Langen errichten Blockheizkraftwerk

iDie Stadtwerke Langen nehmen ein neues Blockheizkraftwerk in Betrieb. Es soll das komplette Neubaugebiet Liebigstraße mit Fernwärme versorgen.

Langen – Die Fernwärmeversorgung aus modernen Blockheizkraftwerken (BHKW) ist ein wichtiger lokaler Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz. Heizwärme und Warmwasser werden – im Vergleich zu Einzelanlagen in jedem Haus – mit geringerem Energieeinsatz und niedrigeren Emissionen erzeugt. Die Stadtwerke Langen haben jetzt die Voraussetzungen geschaffen, um künftig das gesamte Wohngebiet Liebigstraße mit Fernwärme versorgen zu können: Direkt neben der Stadtwerke-Zentrale in der Weserstraße hat ein neues Blockheizkraftwerk seinen Betrieb aufgenommen.

Rund 1,5 Millionen Euro haben die Stadtwerke nach eigenen Angaben in ihre achte Fernwärme-Heizzentrale investiert. „Rund drei Viertel davon entfallen auf die Technik: zwei erdgasbetriebene BHKW-Module sowie drei ebenfalls mit Erdgas betriebene Spitzenlastkessel“, berichtet Gerd Fitterer, Technischer Leiter der Stadtwerke. Die erzeugte Wärme liegt bei etwa 4. 800 Megawattstunden pro Jahr. Die Anlagentechnik haben Mitarbeiter der Stadtwerke geplant, für das Gebäude waren die Fachleute der Kommunalen Betriebe Langen (KBL) verantwortlich.

 

Fernwärme für Wohngebiet Liebigstraße in Langen: Netz soll Richtung Norden wachsen

Nach rund einjähriger Planung war im Februar 2020 mit der Errichtung des zweistöckigen Gebäudes begonnen worden. Die Anlage wurde dann ab August eingebaut, der Probebetrieb lief im Dezember an. Mitte Februar dieses Jahres konnte die Wärmelieferung an die Mehrfamilienhäuser entlang der Weser- und Liebigstraße („Liebig-Carree“) sowie an das neue Einkaufszentrum Forum Langen beginnen. Zuvor waren die Gebäude über das neue Fernwärmenetz übergangsweise von einem Heizmobil versorgt worden.

 

Künftig soll das Fernwärmenetz in Richtung Norden wachsen und mit einer Gesamtlänge von circa fünf Kilometern das gesamte Neubaugebiet Liebigstraße erschließen. Die Stadt ging dazu einen – für sie – neuen Weg: Die Stadtverordnetenversammlung hatte vergangenes Jahr „aus ökologischen und wirtschaftlichen Gründen“ einen Vorrang für die Fernwärme beschlossen.

 

Fernwärme für Wohngebiet Liebigstraße in Langen: Stadt folgt Frankfurt und Wiesbaden

Sie ist damit den Beispielen von Frankfurt (Riedberg) oder Wiesbaden (Europaviertel) gefolgt. Ausnahmen sind möglich, beispielsweise bei der Nutzung emissionsfrei erzeugter erneuerbarer Energie (etwa aus einer solarthermischen Anlage) und sogenannten Null-Energie-Häusern.

Die Fernwärme der Stadtwerke komme „klimafreundlich, zuverlässig und nahezu wartungsfrei über Leitungen direkt ins Haus“, teilt das Versorgungsunternehmen mit. Auf Heizungskessel und Öltank könne verzichtet werden – das spare hohe Investitionen im fünfstelligen Bereich und Platz, da entsprechende Technikflächen entfielen. Auch um Reparaturen müssten sich die Bewohner nicht kümmern.

 

Fernwärme für Wohngebiet Liebigstraße in Langen: Drei Heizzentralen verbinden

Mit einem weiteren Schritt wollen die Stadtwerke die Versorgungssicherheit noch einmal erhöhen: Sie planen, das Fernwärmenetz Liebigstraße nach seiner Fertigstellung mit dem Netz an der Hans-Kreiling-Allee zu verbinden und somit drei Heizzentralen (Elisabeth-Selbert-Allee Nord, Sportzentrum Nord, Weserstraße) im Verbund zusammenzuschließen.

„All das zeigt, dass Fernwärme schon in der Vergangenheit eine hohe Priorität für uns hatte. Und um dies sowie generell das Thema Wärmelieferung durch die Stadtwerke noch weiter zu verstärken, haben wir dafür jetzt eine eigene Abteilung eingerichtet“, erklärt Stadtwerke-Geschäftsführer Manfred Pusdrowski. Wichtig sei auch zu betonen: Unterm Strich sei Fernwärme für die Nutzer – dank der wegfallenden hohen Einmal-Investitionen – günstiger, auch wenn das auf den ersten Blick nicht unbedingt zu erkennen ist.

 

Fernwärme für Wohngebiet Liebigstraße in Langen: Strom wird ins Netz eingespeist

Zwar entsteht im BHKW neben Wärme auch Strom, der ins Netz der Stadtwerke eingespeist wird (die dadurch erzielten Einnahmen verringern den Wärmepreis), aber natürlich fließen die Kosten für Anlage, Betrieb, Wartung und Reparaturen in den Gesamtpreis für die Fernwärme ein, der somit über den reinen Energiekosten liegt.

„Es ist daher wichtig, dass Mieter und Eigentümer schon im Vorfeld ausführlich und umfassend informiert sind“, findet Pusdrowski. „Informations- und Aufklärungsarbeit ist aber auch von den Investoren im Baugebiet zu leisten, damit Käufer und Mieter bereits im Vorfeld wissen, wie die Gegebenheiten und Konditionen sind.“ (msc)

 

23.02.2021 Geschäftsbericht 2020 EVO

 

Im aktuellen Geschäftsbericht der "halben Mutter" der EVD kann man lesen, dass das Jahresergebnis  der EVD zum 31.09.2020 bei rd. 1,8 Mio. Euro liegt.

 

 

16.02.2021 Antwort von Freie Wähler - UDS  auf Anfrage der IG Energie DIetzenbach

 

Werte Interessengemeinschaft,

 

das Engagement der Freien Wähler ist Ihnen hinlänglich bekannt und es hat auch in der aktuellen Legislaturperiode durch die Fraktionsgemeinschaft mit dem Kollegen Küpelikilinc nicht nachgelassen.

 

Deutlicher Beleg ist die ausführliche Wiedergabe aller Anträge und Pressebeiträge über den Link https://www.fw-uds.de/themen/kommunale-betriebe/evd-fernwaerme/ , der sich einer sehr regen Nachfrage vieler Fernwärmekunden erfreuen kann.

 

Die Meinung von uns Freie  Wähler - UDS  hat sich auch in Zeiten der Kommunalwahlen kein Deut geändert.

 

In den von uns als dringend anzupackenden Themen für die Zeit nach Wahl (siehe https://www.fw-uds.de/wahlen-2021/programm-2021/ ) ist uns mit Bezug auf die Fernwärme besonders wichtig:

 

"Politische Kontrolle von Gebühren und Preisen (v.a. Fernwärme):

 

Wenn Bürger häufig die Korrektheit der angesetzten Gebühren anzweifeln, dann verdeutlicht das die mangelnde Transparenz und die Politik muss auf verständliche Prüfmechanismen drängen. Dieser Mangel ist besonders eklatant bei der Fernwärme, muss aber u.a. bezüglich der Müllgebühren intensiv beobachtet werden, da es einerseits hohe Rückstellungen für überzahlte Gebühren gibt, andererseits mehrere Nachbargemeinden wegen massiver Kostensteigerungen über Gebührenerhöhungen nachdenken. Die hierfür notwendige Gebührenkalkulation ist für Dietzenbach schon lange überfällig.

Wir wollen Druck machen! Ziel ist die Einrichtung von Kunden-Beiräten, die gemeinsam mit Stadtverordneten zu abgestimmten Lösungen finden."

 

Tragen Sie bitte dazu bei, dass dies umgesetzt werden kann, so dass wir anschließend gemeinsam Ihre Aspekte lösungsorientiert diskutieren können!

 

Bleiben Sie gesund

 

Jens Hinrichsen

 

15.02.2021 Anfrage der IG Energie DIetzenbach zur Stellungnahme der Parteien/Wählergemeinschaften

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Germer,
sehr geehrte Fraktionsvorsitzende der Stadtverordnetenversammlung,

ich übersende Ihnen unseren 'Offenen Brief' mit der Bitte an die Fraktionen, noch vor der Kommunalwahl Stellung zu nehmen.
Dieser 'Offene Brief' wird auch der Presse zur Veröffentlichung übersandt.
Er ging - ähnlich - bereits Ende Januar an die Offenbach Post zur Fragestellung an die Bürgermeister-Kandidaten (davon sitzen 2 im Aufsichtsrat der Stadtwerke).

 

Wir haben als Interessengemeinschaft (IG) Energie Dietzenbach - somit als Vertreter von Hunderten von Bürgern - folgende Anfrage an die zur Wahl stehenden Kandidaten der Fraktionen:

In Dietzenbach gibt es ca. 1.200 Fernwärmeanschlüsse, also mehrere Tausend betroffene Haushalte und Bürger*innen.
Seit 2015 ist deutlich geworden, dass das Lieferantenmonopol bei der Fernwärme für die Durchsetzung von Preisen benutzt wird, die doppelt so hoch sind wie beim Gasbezug.
Das macht für eine Familie leicht 1.000 € Mehrkosten (Differenz
Fernwärme zu Gas) im Jahr aus. 

Was gedenken Sie als Vertreter der Bürger*innen im Parlament zu tun, dass der Monopolist einen fairen Umgang mit den Fernwärmekunden ansteuert, indem er den Preis auf ein vergleichbares Niveau mit anderen Heizarten bringt?

Die EVD GmbH wurde 2014 gegründet - daraus fließen der Stadt erhebliche Gewinne zu, allein von den zwangsangeschlossenen Kunden.
Die EVD veränderte 2015 die Formeln zur Berechnung der Grund- und Verbrauchspreise, erstellt neue Tarife - alles in einem für Verbraucher*innen undurchschaubaren, intransparenten System, um in der Zukunft durch steigende Preise die Einnahmen kontinuierlich zu steigern.

EVD-Abrechnungen sind nicht verständlich, geleistete Zahlungen sind nicht ordnungsgemäß aufgelistet, Berechnungen nicht nachvollziehbar!
Auf eingelegte Widersprüche folgen keine Korrekturen, keine Überprüfungen, keine Erklärungen - außer allenfalls ein paar pauschale Textbausteine.

Bestehende Verträge werden missachtet ... neue 94-seitige, undurchschaubare Verträge den Kunden angeboten ...

Die grundsätzliche Frage, ob Fernwärmeversorger das Preissystem ihrer Verträge einseitig ändern dürfen, ist mit dem BGH-Urteil vom 23.04.2020 nicht beantwortet!
Darüber soll der BGH im Laufe dieses Jahres in einem anderen Verfahren entscheiden (Az. VIII ZR 175/19).
Möglicherweise werden dann erhebliche Rückzahlungen aus den unzulässigen Preisänderungen die Folge sein ...

Was gedenken Sie als Vertreter der Bürger*innen im Parlament zu tun, dass der von Ihnen gegründete Monopolist vertragskonform eine transparente Abrechnung der Fernwärme veranlasst - mit fairen, nachvollziehbaren Preisen?

Der Hinweis auf angebliche ökologische Vorteile unserer Fernwärme, der den erhöhten Preis rechtfertigen soll, stimmt nicht!

  • Unsere Fernwärme wurde zum großen Teil mit Kohle erzeugt - nun zunehmend mit Gas.
  • Die erzeugte Wärme wird über weite Strecken - mehr als 20 km - mit riesigen Wärmeverlusten transportiert.
  • CO2-Preis liegt bei unserer EVD-Fernwärme (CO2-Emissionspreis = 0,791 Ct/kWh) ca. 31% höher -
    im Vergleich zur Mainova-Fernwärme (CO2-Emissionspreis = 0,55 Ct/kWh).
  • Falls überhaupt Abwärme im Heizkraftwerk in Heusenstamm aus der Müllverbrennung benutzt wird, schlägt sich das nicht in einem niedrigeren Preis nieder.
  • Ebenso muss in den Preis noch zusätzlich die Anschlussgebühr von 20.000 € eingerechnet werden.

Was gedenken Sie als Vertreter der Bürger*innen im Parlament zu tun, um die eklatante Benachteiligung der zwangsverpflichteten Fernwärmeabnehmer zu beenden, sodass wir alle gerne Fernwärmebezieher wären und werden wollen?

Für eine attraktive, ökologisch und ökonomisch sinnvolle Energieerzeugung müssen jetzt Planungen & Weichenstellungen erfolgen, nicht erst, wenn der Vertrag mit dem jetzigen Erzeuger ausläuft!

Was gedenken Sie als Vertreter der Bürger*innen im Parlament zu tun, um eine attraktive, ökologisch und ökonomisch sinnvolle Energieerzeugung in Dietzenbach umzusetzen?

 

Ihre Antworten werden wir an die Mitglieder unserer IG Energie Dietzenbach weitergeben, so dass dies vielleicht eine Entscheidungshilfe bei der Kommunalwahl sein kann.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Interessengemeinschaft Energie Dietzenbach
i.V. Manfred Geske    Doris Schamell    Gisela Schiratis-Erlat

 

22.01.2021 EVD-Geschäftsbericht:

Der folgende Geschäftsbericht ist dem Beteiligungsbericht der Stadt Offenbach entnommen. In Dietzenbach hält man die Veröffentlichung trotz positivem Entscheid der Stadtverordnetenversammlung über die frühzeitige Veröffentlichung vorliegender Geschäftsberichte nicht für nötig!

 

EVD Geschäftsbericht 2018-2019.pdf
PDF-Dokument [362.9 KB]

 

11.11.2020 Offenbach Post:

Interessensgemeinschaft Energie bemängelt falsche Abrechnungen der EVD

Weiter verhärtete Fronten bei Dietzenbacher Fernwärme

Jedes Jahr im Oktober bekommen die rund 1200 Fernwärmekunden von der Energieversorgung Dietzenbach (EVD) ihre Abrechnungen zugesandt. Und jedes Jahr, so scheint es, hat ein Teil der Kunden etwas daran zu bemängeln. Die EVD spricht von Einzelfällen. Laut der Interessensgemeinschaft Energie gibt es hingegen „zahlreiche erzürnte Kunden“. Die Fronten zwischen Kunden und Versorger wirken weiter verhärtet.

 

Dietzenbach – „Die mir soeben zugesandte Fernwärme-Abrechnung enthält seltsamerweise lediglich Minimaldaten, wodurch unmöglich wird, die Ordnungsmäßigkeit des Abrechnungsvorgangs zu überprüfen“, schreibt uns etwa ein Leser, der 2019 bei einem Verbrauch von 21,3 Kilowattstunden im Jahr 1787 Euro gezahlt hat und für 2020 bei weniger Verbrauch (20,8) allerdings nicht unerheblich mehr zahlen (1972 Euro) soll. Auch vonseiten der Interessensgemeinschaft (IG) Energie, der rund 300 Fernwärmebezieher aus Dietzenbach angehören, heißt es: „Wir haben aus den zahlreichen erzürnten Rückmeldungen entnommen, dass bei (fast) allen eine weitere Erhöhung der Preise erfolgt war, sogar bei geringerem Verbrauch.“ „Das alles zeigt, wie chaotisch der Verein ist“, schimpft Doris Schamell, eine der Sprecherinnen der IG. Ihr Mitstreiter Manfred Geske hat festgestellt: „Unsere CO2-Abgabe ist ein Viertel höher als bei der Mainova.“ Der Unterschied sei die vergangenen Jahre nie so hoch gewesen. Eine Möglichkeit auf etwa einen günstigeren Gastarif umzusteigen, haben die Fernwärmebezieher nicht. Es besteht bekanntlich ein Anschluss- und Benutzerzwang.

Thomas Vollmuth (EVD): „Emissionen unserer Fernwärme besser als im Durchschnitt Deutschlands“

EVD-Geschäftsführer Thomas Vollmuth, der im Oktober die Nachfolge von Lena Blazek angetreten hat, meint zu den Vorwürfen der IG: „Nach Versendung der Abrechnungen gehen auch dieses Jahr Einzelfälle im Kundenzentrum ein.“ Da werden dann die Abrechnungsparameter überprüft. Diese können sich auf die Verbrauchsdaten, aber auch auf verbuchte Zahlungen beziehen. Vollmuth rät Kunden, sich an das Kundenzentrum der Stadtwerke zu wenden. Bezüglich der CO2-Abgabe sagt er, die Mainova habe eine andere Erzeugungs-Struktur und damit eine andere Kalkulation, „die wir nicht genau kennen und nicht detailliert beurteilen können“. Gleichwohl könne er sagen, dass der Erzeugungspark der Mainova ein gänzlich anderer ist, da sie über mehrere Kraftwerke verfüge. „Wir verfügen nicht über ein Erdgaskraftwerk, damit sind die Emissionen gänzlich andere.“ Vollmuth verweist darauf, dass die Emissionen „unserer Fernwärme besser sind als im Durchschnitt Deutschlands.“ Das gehe aus der aktuellen Studie des Instituts für Energie- und Umweltforschung hervor.

Es gibt aber weitere Punkte, die die IG stören, etwa die Kosten für Messung und Abrechnung über 100 Euro, die die EVD aufruft: „Mir ist nicht bekannt, dass man fürs Rechnung schreiben Gebühren nehmen kann“, sagt Schamell. Immerhin müssten die Kunden die Zählerstände ja selbst ablesen. Vollmuth erwidert darauf: „Auch wenn die Kunden die Zählerstände selbst ablesen, fallen für die Erstellung der Abrechnungen, Kundenservice und für die Verarbeitung der Zählerdaten Kosten an, die unabhängig von Verbrauch und Anschlusswert sind.“ Ebenso sei die Zählermiete ein nicht unerheblicher Bestandteil. Somit werden diese als separate Position in dem jeweiligen Tarif geführt, erläutert der EVD-Geschäftsführer.

Interessensgemeinschaft meint, Angebot verhöhnt Kunden, die letzte Jahr Vertrag geschlossen haben

Apropos Tarif, auch da drückt der Interessensgemeinschaft der Schuh: „Dieser ,neue’ Vertrag verhöhnt zunächst diejenigen, die möglicherweise den Anfang des Jahres angebotenen Vertrag unterschrieben haben, denn der jetzige Vertrag ist wirklich etwas günstiger.“ Dazu komme aber auch, dass durch die aktuelle Preisentwicklung auf dem Energiemarkt die Preise stärker sinken werden müssen, als der im vorliegenden Vertrag angebotene Preis. „Denn jetzt schon ist abzusehen, dass die Preise für die nächste Preisberechnung fallen werden, stärker als im Vertragsangebot vorgesehen“, warnt Geske.

Vollmuth wirbt dagegen mit attraktiven Tarifen, die die EVD neben dem öffentlich-bekanntgemachtem Preissystem biete. Diese seien auf „aktuellem rechtlichen und technischen Stand“ und enthielten „klar definierte Kündigungsfristen“. Darüber hinaus gebe es jährlich einen Tarif, der zusätzlich angeboten wird. „Zudem erhalten Kunden, die sich für den Tarif ,EVDBasic’ entscheiden, einen günstigeren Verbrauchspreis, einen stabilen Grundpreis sowie einen jährlichen Online-Bonus“, so Vollmuth.

Auch den Vorwurf, die IG sei in die gegründete Arbeitsgruppe nicht eingebunden, weist Vollmuth zurück. „Die Anliegen der IG wurden durch die in der Arbeitsgruppe eingebundenen politischen Vertreter sowie auch durch die Geschäftsführung der EVD eingebracht.“ Ein erster Austausch zwischen der IG und der Geschäftsführung der Stadtwerke habe nach dem Geschäftsführerwechsel stattgefunden. Doch man nehme den Wunsch der IG „gerne auf“ und freue sich auf einen Austausch.

Die IG-Vertreter indes bestätigen zwar das Gespräch, sagen ansonsten habe es fast zwei Jahre keinen Austausch mehr mit der Arbeitsgruppe gegeben, berichtet Gisela Schiratis-Erlat von der IG und sagt mehr oder weniger resignierend: Die Politik hat überhaupt kein Interesse, daran etwas zu ändern.“ (Ronny Paul)

 

30.10.2020 Offenbach Post:

25.09.2020 Offenbach Post:

 

Gute Nachricht für Fernwärmekunden

 

Ab kommender Abrechnungsperiode senkt EVD die Preise

Dietzenbach – Die Energieversorgung Dietzenbach (EVD) kündigt für die kommende Abrechnungsperiode eine Preissenkung für Fernwärmekunden in der Kreisstadt an. Die Interessengemeinschaft (IG) Energie zeigt sich zwar glücklich, dass Kunden nun weniger zahlen müssen, tritt aber auch auf die Euphoriebremse und warnt, der Teufel stecke im Detail.

Wie die EVD mitteilt, profitieren Fernwärmekunden ab dem 1. Oktober von gesunkenen Marktpreisen. Laut Versorger verringere sich der Preis ab kommenden Monat für ein „typisches Einfamilienhaus mit einem jährlichen Verbrauch von 18 000 Kilowattstunden und einem Anschlusswert zehn Kilowatt um 6,8 Prozent“. Das entspreche einer jährlichen Ersparnis von rund 110 Euro.

Die Veränderungen begründet die EVD wie folgt: „Aufgrund der Entwicklung der Marktpreise steigen aktuell zum 1. Oktober der Grundpreis und der CO2-Preis. Dem gegenüber steht jedoch eine deutliche Absenkung des Verbrauchspreises aus den gefallenen Kohle- und Erdgaspreisen, sodass sich für die Kunden insgesamt eine Preissenkung für die kommende Abrechnungsperiode ergibt.“ Fernwärmekunden werden in den kommenden Tagen schriftlich über die Preisänderungen informiert.

Manfred Geske, einer der Sprecher der IG Energie, hatte schon vor der EVD-Bekanntmachung ausgerechnet, dass der Verbrauchspreis um zehn Prozent reduziert werden müsste. Die EVD habe somit umgesetzt, was die Realität hergebe. „Ja, wir profitieren“, sagt Geske, schickt gleich ein „Aber“ hinterher. „Bei Verwendung der vertraglich festgesetzten Formel wäre die Einsparung noch höher.“

Damit spielt Geske auf den Vorwurf an, die EVD habe 2015 einseitig das Preissystem ihrer Verträge geändert. Auch der Bundesgerichtshof hatte im April nicht für die erhoffte Klarheit gesorgt (wir berichteten). Geske kündigt an, die IG werde „weiter ins Eingemachte reingehen“.

Die EVD entschuldigt sich zudem bei den Kunden, dass Ablesekarten vom Dienstleister „versehentlich doppelt versendet wurden“. „Die Kosten für die doppelte Versendung gehen selbstverständlich nicht zulasten der Kunden“, heißt es.

Weitere Infos zur EVD gibt’s auf energieversorgung-dietzenbach.de sowie im Kundenzentrum (Max-Planck-Straße 12) und unter der Telefonnummer 06074 2113000. Die IG ist per Mail an energie@familie-erlat.de zu erreichen. ron

 

12.02.2020 Anmerkungen der Dietzenbacher IG's zu dem EVD-Vertragsangebot

 

Liebe IGler & Fernwärmebetroffene,

in den letzten Tagen haben viele Fernwärmekunden von der Energieversorgung Dietzenbach (EVD) einen neuen Vertrag zugeschickt bekommen! Es gab bei uns viele Anfragen, wie man damit umgehen soll!?
Wir können und dürfen keine juristische Auskunft geben, aber wir können mittteilen, wie wir uns verhalten und welche Überlegungen wir dazu haben.

Wir werden auf den neuen Vertrag nicht antworten oder ihn unterschreiben, da wir erst einmal den Abschluss des Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof (BGH) abwarten wollen! Dort geht es darum, ob Preisformeln einseitig - also ohne beiderseitige Vertragsabsprachen - geändert werden können. Wir alle haben ja im Jahr 2015 bzw. 2012 zu der geänderten Preisformel keine schriftliche Einverständniserklärung gegeben!

Wer aber einen Vertrag unterschreibt, ist einverstanden mit den Vertragsinhalten.

Wir vermuten, dass die EVD möglichst viele unterschriebene Verträge präsentieren will, um dann sagen zu können, dass die Sache sich erledigt hat oder es doch einen Vergleich geben könnte.

Sollte der BGH genauso wie die beiden ersten Instanzen entscheiden (dies wäre ein Grundsatzurteil mit erheblicher Wirkung), werden unsere Verbraucherrechte grundsätzlich gestärkt und das dürfte der EVD nicht gefallen.

Wir wollen daher erst einmal das Gerichtsurteil abwarten und dann sehen, was sich daraus für die Vertragsgestaltung und Verbraucherbeteiligung ergibt.

Für diejenigen, die sich genauer mit den Vertragsinhalten auseinandersetzen wollen, haben wir im Folgenden einige Überlegungen zu einzelnen Paragrafen geschrieben. Insgesamt erscheint uns der Vertrag als ein „Knebelvertrag“, der die Situation von Fernwärmekunden, die unterschreiben, nochmals verschlechtern wird.

Mit der Jahresrechnung Mitte Oktober 2019 wurde ein Vertragsangebot angekündigt - mit einzelnen Daten wie dem Verbrauchspreis von 7,49 Cent/kWh. Dieses Angebot liegt uns nun mit einem beachtlichen Umfang vor. Die zugesandten 55 Seiten stellen sich bei näherer Betrachtung als 94-seitiges Vertragswerk dar, teilweise nur mit einer Lupe als Lesehilfe zu erkennen.

Ein Vergleich mit dem jeweils bestehenden Vertrag muss im Detail noch erfolgen. Dennoch sind schon einige Besonderheiten aufgefallen, die so nicht zu akzeptieren sind. Einige Beispiele:

§ 2 Satz 6 geht weit über die AVB-Fernwärme hinaus, verbietet dem Kunden auf andere Wärmeerzeugungsquellen - welcher Art auch immer -  zurückzugreifen und kann so nicht akzeptiert werden. Hier gilt § 3 der AVB-Fernwärme und sonst nichts.

§ 2 Satz 4 regelt neu die Eigentumsgrenze zu unserem Nachteil und die TAB-Regelungen werden angeführt. Die beigefügte TAB besteht nun aus Vorgaben von 78 Seiten und ist so nicht akzeptabel. Die DIN 4747 regelt hier alles.

§ 2 Satz 8 ist eine Abkehr von den öffentlichen Äußerungen der EVD, dass hier im Gespräch unbürokratisch und kostenlos der Anschlusswert den geänderten Bedürfnissen angepasst wird.

§ 3 Satz 3 beschreibt sonstige Anlagen – was ist das denn?

§ 3 Satz 5 gestattet der EVD den Hausanschlussraum, in dem die Übergabestation untergebracht ist, unentgeltlich zu nutzen. Uneingeschränkt?

§ 3 Satz 6 stellt fest, dass die Übergabestation im Eigentum der EVD steht. Dies ist ein Widerspruch zu § 2 Satz 4.

§ 5 stellt fest, dass die Zahlungen ohne Abschlag zu entrichten sind. Strafzinsen von 5% über dem Basiszins nach § 247 BGB gelten dann als vereinbart. Der BGH hat in  der laufenden Rechtsprechung festgestellt, dass eine Kürzung bei vorliegenden Einsprüchen rechtens ist.

§ 6 stellt fest, dass der Vertrag erst mit der Letztunterzeichnung in Kraft tritt. Hier müsste aber stehen, dass die Annahme des Vertragsangebotes mit der unterschriebenen Rücksendung des Vertragsangebotes wirksam ist.

§ 7 und § 8 sind nicht akzeptabel, weil sehr kompliziert, intransparent und auch schon in der AVB-Fernwärme geregelt.

§ 10 ist so nicht akzeptabel. Die AVB-Fernwärme in der gültigen Fassung ist Basis für das Verhältnis Fernwärmeversorger mit dem Kunden und gilt als Grundlage.

Ein Vertrag geht von dieser Basis aus und regelt ggf. Besonderheiten. Die TAB ist aufgebläht und stellt doch nur die DIN 4747 dar.

Kein anderer der uns bekannten Fernwärmeversorger hat ein ähnlich aufgeblähtes Werk seinen Kunden zugemutet.

Interessant ist auch, dass die EVD auf Seite 7 Punkt 6 festschreibt, dass sie an keinem Verbraucherstreitbeilegungsfall teilnehmen wird.

Wir werden das Vertragsangebot weiterhin eingehend prüfen und auch mit bestehenden Verträgen vergleichen, Änderungen herausarbeiten, inhaltlich prüfen und Gespräche suchen.

Unser Fazit: Wir können den Vertragsentwurf auf keinen Fall unterschreiben.

Mit freundlichen Grüßen
Interessengemeinschaft Energie Dietzenbach
i.V. Manfred Geske, Doris Schamell, Gisela Schiratis-Erlat

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In Ergänzung zur Rundmail der IG-Energie nachfolgende Anmerkungen/Ergänzungen:

 

§2 Satz6

Nach dieser Reglung dürften die Kunden die in Dietzenbach weitverbreiteten Holz-Kamine nicht mehr betreiben, es sei denn auf expliziten Antrag nach §6 Satz.3 der AVBFernwärmeV.

§2 Satz 7

Hier schenkt die EVD Ihre Lieferverpflichtung ein, wenn es für Sie wirtschaftlich/Technisch sinnvoll ist. Der Kunde muss aber immer von der EVD die Wärme beziehen.

§3 Satz1

Hierdurch hat man auf seine Hausinstallation keinen Bestandsschutz mehr, die Anlage muss auf neusten Stand gehalten werden.

§6 Satz2

Hierdurch Verliert der Kunde aus unserer Sicht, alle Vergangenen Ansprüche und Vereinbarungen aus den Altverträgen, die EVD ist Ihr Prozessrisiko los.

§9 Satz1

Die EVD kann aus unserer Sicht jederzeit Ihre Preise anpassen wen es für die EVD wirtschaftlich sinnvoll ist. Für die Kunden besteht keine Preissicherheit.

 

Karl-Heinz Kremer, Manfred Schaffeld

08.11.2019 Lesenswert!

 

 

 

30.10.2019 Offenbach Post

 

Letzte Entscheidung der Koalition

Fernwärme: Magistrat legt Zwischenbericht zu Prüfantrag vor - Endergebnisse offen

Es war eine der letzten Entscheidungen, die die Mehrheitskoalition (CDU/SPD/WIR-BfD) auf den Weg gebracht hatte: einen Prüfantrag zur Konstellation der Fernwärmeversorgung in der Kreisstadt. Nicht mal einen Monat später war das Bündnis Geschichte.
 

Dietzenbach –  Das war im März des vergangenen Jahres. Rund eineinhalb Jahre später hat die Verwaltung nun einen Zwischenbericht vorgelegt. Doch ob dieser die Antragsteller und die beiden für die Kundenanliegen kämpfenden Interessensgemeinschaften zufriedenstellt, ist fraglich.

Die ehemaligen Bündnispartner hatten den Magistrat beauftragt, Verhandlungen mit der Energieversorgung Offenbach (EVO) aufzunehmen, um das bestehende partnerschaftliche Verhältnis in ein Auftragnehmer- (EVO) und Auftraggeber-Verhältnis (EVD) zu wandeln mit dem Ziel eine Anstalt des öffentlichen Rechts gründen zu können. Dazu sollten Gespräche mit EVO und Energieversorgung Dietzenbach (EVD) über mögliche Contracting-Modelle für alternative Energiequellen geführt und geprüft werden, ob dezentrale Wärmequellen als wirtschaftlich sinnvolle Alternativen zum Müllheizkraftwerk in Offenbach infrage kommen könnten. Letztlich sollte eine Risikobeurteilung für den Fall erarbeitet werden, dass der Anschluss- und Benutzungszwang aufgehoben wird. Ein Hauptpunkt, den die beiden Interessensgemeinschaften „Energie“ und „EVO“ fordern. Antworten auf die Fragen lässt der Zwischenbericht, dessen Beantwortung vom Magistrat an die Stadtwerke delegiert wurde, weitestgehend offen. Die Stadtwerke haben den Prüfantrag unter Einbeziehung externer Berater analysiert, heißt es in dem Schreiben.

Dietzenbach: Zwischenbericht verweist auf das Fernwärmeprojekt

Und weiter: „Dabei ist festzustellen, dass der Prüfauftrag sehr weit gefasst ist. Die einzelnen Prüfungspunkte müssten gemäß Formulierung des Auftrages unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen, vertragsrechtlichen und kommunalrechtlichen Vorgaben aufwendig begutachtet werden.“ Es werde empfohlen, „den Prüfungsauftrag zu konkretisieren und vor allen Dingen Zielstellungen zu nennen, die durch die Prüfung der oben genannten Parameter erreicht werden sollen“.

 

Weiter verweist der Zwischenbericht auf das ins Leben gerufene Fernwärmeprojekt unter Leitung der beiden Geschäftsführer, Lena Blazek (EVD) und Ulrich Bruns (EVO) (wir berichteten). Ziel des Projektes sei es, ein zukünftiges Konzept zur Fernwärme in Dietzenbach zu erarbeiten, das eine sichere und nachhaltige Versorgung des Stadtgebietes mit Fernwärme beinhalte. „Konkret stehen aktuell folgende drei Themenfelder im Fokus: die grundsätzliche Gestaltung der örtlichen Fernwärmeversorgung, das Preissystem und eine transparente Übersicht der Erzeugungsstrukturen.“ Gemäß dieser Themenfelder wurden drei Teilprojekte gebildet. Zusätzliche Fachkompetenz haben Projektleitung und Lenkungsausschuss mit zwei externen Dienstleistern hinzugeholt. Das „Institut für Energie- und Umweltforschung“ unterstütze die Entwicklung des Gesamtkonzeptes Fernwärme und das „Büro für Energiewirtschaft und technische Planung“ den Prozess zur Ausbildung des Preissystems.

Das von Bürgermeister Jürgen Rogg und dem Stadtwerke-Geschäftsführer Christian Locke unterzeichnete Papier verweist darauf, dass Anregungen und Ergebnisse der Arbeitstreffen mit der Interessengemeinschaft Energie, Betrachtungen der Lokalpolitiker sowie der Bürger kontinuierlich ins Projekt einfließen. Die Beteiligung der Bürger genieße hohe Priorität.

Wann das Projekt ende und mit Ergebnissen zu rechnen sei, bleibt offen. Ebenso sei noch unklar, wie die Ergebnisse bekannt gegeben werden sollen. „Angedacht sind neben einer schriftlichen Zusammenfassung weitere Veranstaltungen und Aktionen, die Themen transportieren und auch einzelnen Kunden Raum für Nachfragen und Gespräche geben“, heißt es abschließend.  

ron

 

 

20.10.2019 Bericht des Magistrats der Kreisstadt Dietzenbach


Drucksache-Nr.: 18/0798/81
Stadtwerke Dtzb. GmbH                                                                                                                      Dietzenbach, den 02.09.2019
B E R I C H T des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung

 

Der Magistrat wird gebeten, beiliegenden Bericht zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung
zu beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung bitten wir, beiliegenden Bericht in öffentlicher Sitzung zur Kenntnis zu nehmen.


Betreff: Zwischenbericht zum Prüfantrag gemäß Drucksache 18/0463/K-O-A / Fernwärme

 

Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.03.2018 lautet:

 

Der Magistrat wird beauftragt


1) Verhandlungen mit der EVO aufzunehmen um das bestehende partnerschaftliche Verhältnis in ein Auftragnehmer (EVO) / Auftraggeber Verhältnis zu wandeln mit dem Ziel eine Anstalt des öffentlichen Rechts gründen zu können.

 

2) mit der EVO und EVD ins Gespräch einzutreten um zu erörtern, ob den Kunden Contracting Modelle für alternative Energiequellen

angeboten werden können.


3) zu prüfen welche dezentrale Wärmequellen als Alternative zum Müllheizkraftwerk wirtschaftlich sinnvoll zur Verfügung stehen


4) eine Risikobeurteilung zu erarbeiten, für den Fall, dass der Anschluss- und Benutzungszwang aufgehoben wird.

Bericht:


Grundsätzliches
Zum 1. Oktober 2014 hat die Energieversorgung Dietzenbach GmbH (EVD) die Fernwärmeversorgung in der Kreisstadt übernommen, verbunden mit dem Auftrag, den Kunden Raumwärme und warmes Wasser zu liefern und darüber hinaus das Versorgungsnetz auszubauen

und zu erhalten.

Organisiert ist die EVD in einer Beteiligungsgesellschaft, bestehend aus der Energieversorgung Offenbach AG (EVO) und der Stadtwerke Dietzenbach GmbH (SWD) zu jeweils 50 Prozent.
Aktuell werden in der Kreisstadt über insgesamt mehr als 45 Kilometer Netz 1200 Kunden mit Fernwärme beliefert.

 

Projekt Fernwärme


Die Beantwortung des Prüfantrages der Stadtverordneten wurde durch den Magistrat an die Stadtwerke Dietzenbach GmbH, Mitgesellschafterin der Energieversorgung Dietzenbach GmbH, delegiert.
Die Stadtwerke Dietzenbach hat den Prüfauftrag unter Einbeziehung externer Berater analysiert. Dabei ist festzustellen, dass der Prüfauftrag sehr weit gefasst ist. Die einzelnen Prüfungspunkte müssten gem. Formulierung des Auftrages unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen, vertragsrechtlichen und kommunalrechtlichen Vorgaben aufwendig begutachtet werden.

Es wird somit empfohlen, den Prüfungsauftrag zu konkretisieren und vor allen Dingen Zielstellungen zu nennen, die durch die Prüfung der o.g. Parameter erreicht werden sollen.
Unter Einbeziehung der bereits erzielten Zwischenergebnisse zu dem o.g. Prüfungsauftrag sowie der Inhalte aus den geführten Gesprächen mit der IG Fernwärme Dietzenbach und den Ergebnissen der konstruktiven Diskussionen in den Gremiensitzungen der Stadtwerke und der Energieversorgung Dietzenbach haben die beiden Gesellschafter der EVD, Stadtwerke Dietzenbach und Energieversorgung
Offenbach, die Geschäftsführung mit einem Zukunftskonzept für die „Fernwärmeversorgung Dietzenbach“ beauftragt. Die Geschäftsführung hat diesen Auftrag aufgenommen und geht seither wie folgt vor. In einem ersten Schritt wurde ein Projekt mit dem Namen „Fernwärme in Dietzenbach“ ins Leben gerufen. Die Projektleitung haben die beiden Geschäftsführer der EVD, Lena Blazek und Ulrich Bruns, übernommen. Den Lenkungsausschuss bilden Bürgermeister Jürgen Rogg, Erster Stadtrat Dr. Dieter Lang, der Geschäftsführer der Stadtwerke Dietzenbach, Christian Locke, der Vorstandsvorsitzende der EVO, Dr. Christoph Meier und der Technikvorstand der EVO, Günther Weiß. In
einem sogenannten Informationsforum treffen sich die Projektleitung und die Mitglieder des Lenkungsausschusses regelmäßig mit Vertretern der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen.

Ziel des Projektes ist es, ein zukünftiges Konzept zur Fernwärme in Dietzenbach zu erarbeiten, das eine sichere und nachhaltige Versorgung des Stadtgebietes mit Fernwärme als attraktiver und klimaschonender Lösung beinhaltet, auch im Sinne der derzeit rasanten Entwicklung in der Energiebranche. Innerhalb des Projektes geht es auch darum, welche zukünftigen Geschäftsfelder für die EVD interessant
sein könnten und wie die EVD noch mehr zum Klimaschutz in Dietzenbach beitragen kann, beispielsweise, indem regenerative Erzeugungsanlagen in das Netz mit aufgenommen werden.
Konkret stehen aktuell folgende drei Themenfelder im Fokus: die grundsätzliche Gestaltung der örtlichen Fernwärmeversorgung, das Preissystem und eine transparente Übersicht der Erzeugungsstrukturen. Gemäß dieser Themenfelder wurden drei Teilprojekte gebildet. Zusätzliche Fachkompetenz haben Projektleitung und Lenkungsausschuss mit zwei externen Dienstleistern hinzugeholt. Das Institut für
Energie und Umweltforschung unterstützt die Entwicklung des Gesamtkonzeptes Fernwärme und das Büro für Energiewirtschaft und technische Planung den Prozess zur Ausbildung des Preissystems.
Bereits vor Beginn der Projektarbeit haben mehrere Arbeitstreffen mit der Interessengemeinschaft Energie (IG) unter der Moderation des Ersten Stadtrates Dr. Dieter Lang stattgefunden. Die Anregungen und Ergebnisse daraus fließen kontinuierlich in das Projekt mit ein. Ebenso werden die Betrachtungen der Teilnehmer aus der Politik sowie diejenigen, die sie aus der Bürgerschaft erhalten haben, einbezogen.
Diese Beteiligung der Dietzenbacher Bürgerinnen und Bürger hat innerhalb des Projektes hohe Priorität. Unter anderem mithilfe der oben geschilderten Informationen hat die Projektgruppe ihre Arbeit mit einer umfassenden Betrachtung des bestehenden Fernwärmesystems
begonnen. Weitere Schritte waren bisher Betrachtungen zum Preisvergleich mit anderen Anbietern, Betrachtungen zur Beurteilung der Nachhaltigkeitsaspekte, also der Emissionen oder alternativen Erzeugerformen, zur Versorgungssicherheit und zur Transparenz hinsichtlich der Versorgungs- und Kostenstrukturen.
Auch Ortstermine haben die Projektbeteiligten bereits wahrgenommen, etwa einen Besuch im Müllheizkraftwerk der EVO in Offenbach, wo unter anderem die Fernwärme für Dietzenbach produziert wird.
Der genaue Endpunkt des Projektes ist zurzeit noch nicht festzulegen. Entsprechend steht es noch in der organisatorischen Klärung, wie die Ergebnisse bekannt gegeben werden. Angedacht sind neben einer schriftlichen Zusammenfassung weitere Veranstaltungen und Aktionen, die Themen transportieren und auch einzelnen Kunden Raum für Nachfragen und Gespräche geben.
______________________                      ____________________
Christian Locke                                          Rogg                   
Geschäftsführer                                         Bürgermeister
Stadtwerke Dietzenbach GmbH

 

15.10.2019 Offenbach Post

 

Leserbrief zum Artikel "Warnung vor der Unterschrift" vom 9.Oktober 2019:

 

„Schwer nachvollziehbare Berechnungen“

Zu „Warnung vor Unterschrift“ vom 9. Oktober:
Die geäußerte Kritik der Interessensgemeinschaft Fernwärme über die Preisgestaltung beziehungsweise Preiserhöhungen
sind „nicht nachvollziehbar und nicht zu belegen“, so die Bemerkungen von EVO und EVD. Als Fernwärmekunde habe
ich mich mit dem Thema bereits vor rund vier Jahren intensiv beschäftigt. Aufgrund der Erhöhung der Fernwärmepreise
zum 1. Oktober 2015 habe ich damals persönlich bei der EVD vorgesprochen. In dieser sachbezogenen Gesprächsrunde
wurde mir ein Vertragsmodell ausgerechnet mit dem Ergebnis: „EVD smart“ mit einer Preiserhöhung von 21,05
Prozent. Jetzt, mit Einführung der neuen Preisliste 2019 ergibt seit 2015 eine Preissteigerung von 30,5 Prozent (unter
Berücksichtigung der gleichen Basiswerte). Die Vorteile von Fernwärme (CO2-Bilanz, Platzersparnis) liegen auf der Hand,
aber durch die hohen Kosten beziehungsweise die Preissteigerung seit 2015 werden diese Vorteile eliminiert. Für
viele Dietzenbacher Fernwärmekunden wirft deshalb die Preispolitik von EVO und EVD immer wieder Fragen auf.
Diskussions- und Streitpunkte sind die schwer nachvollziehbaren, einseitig veränderten Vertragsmodelle
und deren Berechnung. Insofern finde ich die Kritik der Interessengemeinschaften berechtigt.
 
Wolfgang Knecht
Dietzenbach

 

09.10.2019 Offenbach Post

 

Warnung vor der Unterschrift

Dietzenbach: Interessensgemeinschaften kritisieren Preisanpassungen der EVD

 
Kunden gegen Versorger: Nach der Preisanpassung der EVD zum Oktober laufen die Dietzenbacher Fernwärmekunden erneut Sturm. 
Jedes Jahr im Oktober halten rund 1300 Dietzenbacher Fernwärmekunden die Luft an. Denn dann werden für gewöhnlich die Preise der Fernwärme angepasst. 
 

Dietzenbach - Allerdings ging der der Kelch im vergangenen Jahr an den Dietzenbachern vorbei. Jüngst hatte die Geschäftsführerin der Energieversorgung Dietzenbach (EVD), Lena Blazek, eine Preiserhöhung in einem Interview mit unserer Zeitung angekündigt. Nach dem „Studium“ der neuen Zahlen haben die beiden für die Kundenanliegen kämpfenden Interessensgemeinschaften (IG) EVO und Energie nun reagiert.

Manfred Schaffeld und Karlheinz Kremer von der IG EVO (Anm. d. Red: Die Energieversorgung Offenbach hält 50 Prozent der Geschäftsanteile an der EVD) sind irritiert von den unterschiedlichen Praktiken der Energieversorger. Gegen die Aussagen von EVD-Geschäftsführerin Lena Blazek, die die Preisanpassungen mit den in den vergangenen zwei Jahren „deutlich gestiegenen“ Energiepreisen sowie verteuerten CO2-Zertifikaten begründet hatte, setzen die beiden die öffentliche Bekanntmachung der Frankfurter Mainova AG. Die schreibt von rückläufigen Brennstoffkostenindizes aus denen sich niedrigere Arbeitspreise ergeben. „Wir können beim Statistischen Bundesamt keine Erhöhungen für Kohle nachvollziehen“, betont Kremer. „Die Mainova sagt, die Preise sind rückläufig, Frau Blazek das Gegenteil – da kann doch was nicht stimmen“, wundert sich Schaffeld.

Beide Interessensgemeinschaften kritisieren, dass Müll, der bei der Erzeugung der Dietzenbacher Fernwärme 45 bis 49 Prozent ausmacht (dazu: 50 Prozent Kohle und 1,3 Prozent Gas) nicht in die sogenannte Preisgleitformel einfließt. Kohle und Gas jedoch schon. Das findet Kremer „nebulös“, denn schließlich gelte: „Je mehr Müll, je mehr Erträge.“ Somit müsste seiner Ansicht nach die EVD günstiger sein als die Mainova, die die Fernwärme nur zu rund 20 Prozent aus Müll erzeugt. „Die Verbesserung des Primärenergiefaktors des Müllheizkraftwerkes ist nicht in die Preise eingeflossen“, kritisiert auch die IG Energie.

 

Schaffeld und Kremer verwundert zudem, dass die EVD (0,703 Cent pro Kilowattstunde) offenbar mit anderen Emissionspreisen rechnet als die Mainova (0,560 Cent/kWh). „Die Mainova ist also 25 Prozent günstiger“, konstatiert Schaffeld. Doch für die beiden Steinberger ist das kein Trost. Durch den in Dietzenbach herrschenden Anschlusszwang können sie ihren Energieversorger nämlich nicht frei wählen. Vertreter der Interessensgemeinschaft Energie sprechen von einer intransparenten Form der Bekanntmachung, da kein Verbraucher wisse, „warum und wie hoch denn nun schließlich der Endpreis für ein Kilowatt Fernwärme inklusive Mehrwertsteuer ist“. Die Vermutung der IG spiegelt das zwischen Anbieter und Kunden vergiftete Verhältnis wider: „Wahrscheinlich soll sich der Verbraucher ja nicht einfach informieren können.“ Die IG Energie hat Preiserhöhungen zwischen zwölf und 15 Prozent ausgemacht: „Das wird nicht offen gesagt, sondern muss vom Verbraucher erst mit viel Aufwand aus den vorliegenden Zahlen errechnet werden.“

Kremer und Schaffeld von der IG EVO haben sich die Mühe gemacht und die Verträge von 75 Dietzenbacher Fernwärmekunden von 2015 bis heute auf Preissteigerungen überprüft. „Bei der EVD gibt es einen Anstieg von durchschnittlich 31 Prozent“, sagt Kremer. Im gleichen Zeitraum haben die beiden bei der Mainova eine Preissteigerung von lediglich 12,6 Prozent ausgemacht.

Doch vor allem warnen die beiden Steinberger davor, sich für die neuen von EVO und EVD angebotenen Wahltarife zu entscheiden. „Jeder sollte diese genau prüfen und die Risiken für sich abwägen“, sagt Kremer und setzt noch einen drauf: „Der neue Vertrag ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten.“ Schaffeld vermutet: „Bei den neuen Verträgen wird das Prozessrisiko für EVO und EVD minimiert.“

Damit meint er den anstehenden Prozess des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen EVO und EVD wegen einseitig veränderter Preisgleitklauseln vor dem Bundesgerichtshof. In den ersten beiden Instanzen wurde den Verbrauchern Recht zugesprochen (wir berichteten). Mit einer Unterschrift sei alles, was vorher war, nichtig, warnt Kremer und bezieht sich auf den Passus: „Mit Inkrafttreten des Fernwärmelieferungsvertrages treten alle bis dahin bestehenden mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen zur Wärmelieferung zwischen den Parteien für die Entnahmestelle(n) [...] außer Kraft.“ Schaffeld meint: „Man unterschreibt damit, dass alle Altverträge gegenstandslos sind.“ Somit hätte kein Kunde Anspruch auf etwaige Rückzahlungen, sollte der BGH pro Verbraucher entscheiden.

Manfred Hartig, der Vorsitzende der IG EVO, zieht im Hinblick auf die neu angebotenen Verträge das Fazit: „Der Verbraucher würde sich mit Abschluss dieses Vertrages vollständig der EVO beziehungsweise der EVD ausliefern und auf nahezu alle Rechte eines Verbrauchers verzichten. Man kann den Verbrauchern daher nur raten, diesen Vertrag nicht zu unterschreiben.“ Hartig empfiehlt den Kunden dringend, „gegen die zum 1. Oktober 2019 von EVO beziehungsweise EVD festgesetzte Preiserhöhung schriftlich Widerspruch einzulegen“. Ins gleiche Horn bläst die IG Energie: „Wir sind weiterhin unzufrieden mit der Art der Veröffentlichung, werden dagegen weiterhin Protest einlegen und die gekürzten Zahlungen unter Vorbehalt leisten.“

Auch die Lokalpolitiker werden von der IG Energie abgewatscht: „Wir fragen uns, warum gehen die vom Bürger gewählten Politiker nicht in ihrer Funktion als Aufsichtsratsmitglieder gegen diese Preispolitik vor?“

Harald Hofmann, Sprecher der EVO, kommentiert die vorgebrachte Kritik auf Nachfrage als „Behauptungen ohne jeden Beleg“. „Die Angaben zu den Preissteigerungen sind für uns nicht nachzuvollziehen, wir kommen auf einen deutlich geringeren Wert.“ Auch versichert er den Fernwärmekunden, „wer sich für den Wahltarif entscheidet, verzichtet keineswegs auf Verbraucherrechte“.

VON RONNY PAUL

 

20.09.2019 Offenbach Post

 

„Wir nehmen alle Kundenanliegen ernst“

Interview mit der Geschäftsführerin der EVD - ein Gespräch über steigende Preise und Klimaschutz

 

Fernwärme ist nach wie vor ein heiß diskutiertes Thema in Dietzenbach. Nicht nur bei den Kunden, sondern auch in der Politik.

Dietzenbach – Die Geschäftsführerin der Energieversorgung Dietzenbach (EVD), Lena Blazek, spricht im Interview über Kostensteigerungen, das Fernwärmeprojekt und den anstehenden Prozess vor dem Bundesgerichtshof.

 

Die EVD hat am Dienstag per öffentlicher Bekanntmachung in unserer Zeitung verkündet, dass eine preisneutrale Anpassung der Preisänderungsklausel notwendig sei. Was steckt dahinter?

Das Preissystem der EVD besteht aus einem Preisblatt und einer Preisänderungsklausel. Diese legt fest, wie die Preise sich jährlich entwickeln. Durch die Anwendung der Preisänderungsklausel werden objektive Marktpreise in Form von Statistikreihen des Statistischen Bundesamtes und notierten Börsenpreisen nach vorgegebenen Rechenwegen in die Bildung der Fernwärmepreise einbezogen. Leider kommt es von Zeit zu Zeit vor, dass bestimmte Datenquellen nicht mehr zur Verfügung stehen oder die Werte des Statistischen Bundesamtes umbasiert werden, das heißt, ein neuer Referenzwert der statistischen Reihen definiert wird.

 

Was passiert dann?

Dies war im vergangenen Jahr für den Investitionsgüterindex der Fall – hier erfolgte die Umbasierung vom Jahr 2010 auf das Jahr 2015. Ebenso wird der bisher verwendete Wert für die Drittlandskohle nicht mehr durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) berichtet. In diesem Fall müssen wir ihn durch einen anderen adäquaten Wert ersetzen. Dies muss preisneutral erfolgen. Da sich im Bereich Kohle der nun von uns verwendete Index des Statistischen Bundesamtes in den letzten Jahren etwas anders entwickelt hat als die bisherigen Werte der BAFA, haben wir hier zusätzlich zur Sicherung der Preisneutralität einen Korrekturfaktor eingeführt, der mit 0,9047 die Entwicklung entsprechend abdämpft.

 

Das heißt, die Preise werden zum 1. Oktober steigen?

Durch die Anwendung der Preisänderungsklausel können je nach Entwicklung der Indizes Preise steigen oder fallen. In den vergangenen zwei Jahren sind die Energiepreise deutlich gestiegen. So haben sich Zertifikate für CO2, die im Sinne des Klimaschutzes erworben werden müssen, um das Vierfache verteuert. Die Preise für Erdgas haben sich um 29 und die Preise für Kohle um rund 28 Prozent erhöht. Der EVD war es im vergangenen Jahr möglich, diese Steigerungen einmalig nicht an die Kunden weiterzugeben. Aufgrund der stetigen Preissteigerungen sehen wir uns aber nach zwei Jahren Preisstabilität nun gezwungen, wie viele andere Versorger in Deutschland auch, zum 1. Oktober die vorgesehene Preisänderungsklausel anzuwenden. Dies wird zu einer Erhöhung der Fernwärmepreise für unsere Kunden führen.

 

Wie hoch sind die Auswirkungen?

Bei einem Einfamilienhaus mit einem jährlichen Verbrauch von 18 000 Kilowattstunden etwa bedeutet die Tariferhöhung zum Oktober Mehrkosten in Höhe von rund 21 Euro im Monat. Wir bieten jedoch ab Oktober einen zusätzlichen Wahltarif „EVDbasic“ an, mit dem die Kunden bis 45 Kilowatt Anschlussleistung neben weiteren Vorteilen die Preissteigerung um mehr als die Hälfte reduzieren können. Hier kommt das genannte Einfamilienhaus auf Mehrkosten von nur rund neun Euro im Monat mit der zusätzlichen Möglichkeit einer Preisbindung über 24 Monate.

 

Seit Längerem läuft ein von der EVD ins Leben gerufenes Fernwärmeprojekt. Was wurde bislang erarbeitet?

Mit der Nutzung von Fernwärme setzen die Verbraucher auf eine Energie, die nicht nur nachweisbar günstig ist, sondern in Zeiten intensiver Diskussionen um Umweltthemen auch eine der nachhaltigsten Heizmöglichkeiten darstellt. Im Rahmen unseres Projektes „Fernwärme in Dietzenbach“ haben wir genau diese Fragestellungen betrachtet. Dazu hatten wir unter anderem Unterstützung des Institutes für Energie- und Umweltforschung mit Sitz in Heidelberg, das in der für uns erarbeiteten Studie zu dem Schluss kam, dass die Fernwärme bei der Bilanz der Treibhausgas-Emissionen deutlich bessere Werte erzielt als Heizungsanlagen, die mit Erdgas-Brennwerttechnik oder Heizöl betrieben werden. Darüber hinaus wurde ein Vergleich mehrerer Versorgungssysteme mit der Fernwärme in Dietzenbach vorgenommen. In diesem Vollkostenvergleich, in dem nicht nur die jährlichen Wärmelieferungen Berücksichtigung finden, sondern auch die Erstinvestition und die laufenden Wartungs- und Instandhaltungskosten, kam das Institut zu dem Schluss, dass die Fernwärme in Dietzenbach für Bestandskunden im Privatbereich die wirtschaftlichste Lösung darstellt. Ziel des Projektes war es unter anderem, genau diese Aspekte herauszuarbeiten und diese Informationen auch unseren Kunden zugänglich zu machen. Daher werden wir in Kürze die Ergebnisse des Projektes bekannt machen.

 

Inwieweit sind Sie in Kontakt mit den Vertretern der beiden Interessensgemeinschaften? Wie ernst nehmen Sie deren Anliegen?

Derzeit stehen wir nicht im direkten Kontakt mit der Interessengemeinschaft – in der letzten Zeit haben wir uns ganz auf das Fernwärmeprojekt unter Einbeziehung der uns entgegengebrachten Anliegen unterschiedlicher Fernwärmekunden und Interessenvertretern über die Mitglieder der Interessengemeinschaft hinaus konzentriert. Die Anliegen der Interessengemeinschaft, die wir in vielen Gesprächen in den letzten Jahren ausgetauscht hatten, sind ebenso in der Projektarbeit berücksichtigt worden wie Themen aus den Diskussionen mit Gremien- und Fraktionsvertretern. Ebenso haben auch wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen Eingang gefunden. Wir nehmen, wie auch in der Vergangenheit, die Anliegen aller unserer Kunden ernst und nehmen uns gerne Zeit zu einem persönlichen Austausch.

 

Vonseiten der EVD heißt es stets, man wolle eine zuverlässige und wirtschaftlich attraktive Fernwärmeversorgung in Dietzenbach sicherstellen. Wie wirtschaftlich attraktiv ist die Fernwärme, wenn die Benutzer durch den Anschlusszwang keine andere Wahl haben?

Die Satzung zur Fernwärme der Kreisstadt bietet bereits heute allen Kunden im Anschlussgebiet Möglichkeiten einer alternativen Wärmeversorgung – einzige Einschränkung ist hier, dass es sich bei der Alternative um Heiz-, Warmwasserheizsysteme handeln muss, die über regenerative Energien betrieben werden.

 

Mit Blick auf den Klimaschutz: Fernwärme hängt immer noch irgendwie am Tropf fossiler Energieträger. Wann wird sich das ändern?

Der Großteil der Wärme der EVD wird im Rahmen eines Wärmeverbundes im Müllheizkraftwerk erzeugt – nur in Spitzenzeiten über den Winter wird auch über ein Kohlekraftwerk Wärme hinzugespeist. Wir beschäftigen uns zurzeit mit der Einspeisung von Abwärme aus der Kläranlage in unser Fernwärmenetz. Trotz des Anteils fossiler Energieträger in der Erzeugung kann sich unsere Fernwärme mit einem Primärenergiefaktor von 0,40 sehen lassen und ist damit in der Klimabilanz deutlich vor Heizungsanlagen, die mit Erdgas-Brennwerttechnik oder Heizöl betrieben werden und sogar gegenüber Wärmepumpen schneidet die Fernwärme in diesem Punkt besser ab.

 

Der Prozess vor dem Bundesgerichtshof nach der Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen wegen einseitig veränderter Preisänderungsklauseln steht noch aus. Wie optimistisch blicken Sie dem entgegen?

Wir schauen dem Gerichtsverfahren vor dem Bundesgerichtshof insofern optimistisch entgegen, als dass wir nach der Urteilssprechung endlich Klarheit in dieser Grundsatzfrage haben werden. Die zwei bereits durchlaufenen Instanzen haben gezeigt, dass es sowohl in der Literatur, aber auch in anderen Verfahren vor dem OLG oder BGH unterschiedliche Meinungen zu dem Thema Öffentliche Bekanntmachungen gibt. Für uns ist es notwendig, eine langfristig rechtssichere und praktikable Lösung zu erreichen, damit wir mit unseren Kunden auf einer klaren Basis zusammenarbeiten können.

 

Gemäß dem Fall, die EVD würde den Prozess verlieren, was passiert dann?

Gleich, ob wir den Prozess gewinnen oder verlieren, werden wir intensiv die Urteilsbegründung des Gerichts auswerten und uns mit dieser auseinandersetzen. Die Begründung wird für die zukünftige Ausgestaltung der Lieferverhältnisse mit unseren Kunden ausschlaggebend sein. Da wir nicht absehen können, wie die Entscheidung des Gerichts und die dazugehörige Begründung ausfällt, können wir nicht konkret angeben, welche Folgen die gerichtliche Entscheidung haben wird.

Das Gespräch führte Ronny Paul.

 

24.07.2019 Offenbach Post

 

Hoffnungen und Befürchtungen

Interessensgemeinschaft Energie reagiert auf Fernwärmeprojekt der EVD

Es ist bekannt, dass die Dietzenbacher Fernwärmekunden mit ihren Problemen nicht alleine auf weiter Flur sind. In einem großen Bericht widmet sich auch das Nachrichtenmagazin Spiegel in seiner jüngsten Ausgabe bundesweit dem Thema Fernwärme. 

Dietzenbach – Kunden von Freiburg über Leverkusen, von Offenbach bis Göttingen klagen ihr Leid mit den Versorgern. Allein die Einleitung zum Artikel lässt aufhorchen und dürfte den Dietzenbacher Fernwärmekunden aus der Seele sprechen. Dort heißt es: „Fernwärme ist effizient und umweltfreundlich. Doch die Kunden sind den Versorgern ausgeliefert. Viele Unternehmen nutzen das, um mit dem neuen Klimabewusstsein Kasse zu machen. “ Im Artikel von Michael Sauga geht es um zu hohe Preise, Anschlusszwang, fehlender Wettbewerb, Monopolstellung. Alles Themen, wegen denen die Interessensgemeinschaften „EVO“ und „Energie“ mit den Energieversorgern EVO und EVD seit Jahren im Clinch liegen.

Die Energieversorgung Dietzenbach hatte jüngst verkündet, dass sie sich auf einen Prüfantrag der Stadtverordneten sowie auf einen Auftrag der beiden Gesellschafter – Stadtwerke Dietzenbach GmbH und Energieversorgung Offenbach GmbH – hin seit mehreren Monaten intensiv mit Themen rund um die Fernwärmeversorgung beschäftige (wir berichteten). Dabei gehe es um ein Gesamtkonzept, um das Preissystem und darum, Kunden verständlich zu machen, wie die Fernwärme überhaupt erzeugt werde, hieß es vonseiten der EVD.

Die Interessensgemeinschaft Energie hat davon aus unserer Zeitung erfahren und daraufhin in einem Schreiben kundgetan: „Gut, dass es dieses Projekt gibt, aber schade, dass wir, die betroffenen Bürger, nicht einbezogen sind.“ Die IG hofft nicht, dass die externe Beratung „nur sehr viel Geld kostet, was wieder von den EVD-Kunden bezahlt werden muss“, sondern dass dabei „realisierbare und kostengünstige Ideen“ herausspringen. „Erfolgreich wäre es, wenn am Ende ein neues Wärmeerzeugungskonzept für Dietzenbach herauskäme, das preislich die Fernwärmekunden nicht schlechter stellt als Gaskunden“, schreibt die IG weiter. Eine Forderung, die laut Spiegel Fernwärmekunden bundesweit umtreibt. Doch die Hoffnung der Dietzenbacher ist nicht all zu groß: „Leider befürchten wir, dass, wie schon in der Vergangenheit, nicht transparente Kostenrechnungen vorgelegt werden, die nicht von uns Betroffenen nachvollzogen werden können.“

Die IG meint, der von EVD-Geschäftsführerin Lena Blazek „angesprochene Vergleich mit den Preisen anderer Fernwärmenetze führt nicht zu mehr Verbrauchergerechtigkeit, sondern in die Irre“. Die IG zieht einen bundesweiten Vergleich vor: „Denn überall in Deutschland werden für die Fernwärme, wo sie wegen des Anschluss- und Benutzungszwanges konkurrenzlos ist, immer wesentlich höhere Preise als für Gas und Öl gefordert, meist nahezu das Doppelte des Gaspreises.“ Im Spiegel-Artikel heißt es dazu unter anderem: „Die Regeln für die Branche sind lax. [...] Und wenn die Unternehmen ihre Tarife anpassen, regiert oft die Willkür.“

Trotzdem gibt die IG ihre Hoffnung nicht auf, dass der Clinch mit der EVD beigelegt werden könnte und sie rechtzeitig einbezogen wird: „Wir sind gespannt, wie das von Frau Blazek formulierte Ziel, eine zuverlässige und wirtschaftlich attraktive Fernwärmeversorgung in Dietzenbach’ aussehen wird.“

VON RONNY PAUL

https://www.spiegel.de/plus/wie-fernwaermeanbieter-ihre-kunden-abzocken-a-00000000-0002-0001-0000-000164983209

https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/fernwaerme-kunden-sind-versorgern-ausgeliefert-a-1166591.html

 

16.07.2019 Offenbach Post

 

Ruf nach „notwendigen Reformen“

Vertreter der Interessensgemeinschaft EVO referiert in Berlin

 

Dietzenbach – Nicht nur lokal ist Fernwärme ein Thema. Manfred Hartig, Vorsitzender der Interessensgemeinschaft EVO, hat auf Einladung des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen bei den „Berliner Energietagen“ einen Vortrag über „notwendige Reformen des Ordnungsrahmens“ vor hochrangigen Vertretern aus Politik und Wirtschaft gehalten. Hartig referierte unter anderem über den Anschlusszwang in Dietzenbach und über das im Herbst 2015 eingeführte Preissystem.

Hartig nahm in seinem Vortrag auch Bezug auf das laufende Verfahren gegen EVO und EVD, das nach dem Landgericht und dem Oberlandesgericht nun vor dem Bundesgerichtshof gelandet ist. Hartig sagte, er gehe davon aus, „dass der von EVO und EVD angerufene Bundesgerichtshof die Urteile der Vorinstanzen bestätigen wird“. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte, wie berichtet, gegen die von den Energieunternehmen einseitig in Verträgen geänderte Preisgleitklausel geklagt und in den ersten beiden Instanzen Recht bekommen.

Bei den Energietagen betonte Hartig, dass Fernwärme aus Sicht der Interessensgemeinschaft eine „gute, vor allem umweltfreundliche Form der Energieversorgung sei“ und die Politik alles dran setzen müsse, die Akzeptanz bei den Verbrauchern zu fördern und die Preise nachvollziehbar und im Vergleich zu anderen Energieträgern angemessen zu gestalten. Dafür müssten laut Hartig die Monopolstrukturen aufgebrochen und die Liberalisierung des Fernwärmemarktes vorangetrieben werden. Auch der Anschlusszwang müsse wegfallen und die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“ erneuert werden. - ron

 

Juni 2019 Schriftwechsel mit IG Energie

 

email-Austausch mit IG Energie Juni 2019[...]
Microsoft Word-Dokument [32.3 KB]

 

20.04.2019 Frankfurter Rundschau

 

EVO legt Revision ein.
Urteil zur Fernwärme wird nicht akzeptiert.
 Energieversorgung Offenbach (EVO) und ihre 50-prozentige Tochter, die Energieversorgung Dietzenbach (EVD) , ziehen vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Wie die EVO am Donnerstag mitteilte, will sie Revision gegen das am 21. März vom Oberlandesgericht Frankfurt gefäIlte Urteil im Fernwärmestreit mit dem Bundesverband Verbraucherzentralen einlegen.
Bei dem Streit geht es um die Frage, wie die Preise für Fernwärmekunden festzusetzen sind; das Urteil hat bundesweite Auswirkungen.
"Im Interesse unserer Kunden ist es notwendig, eine langfristig rechtssichere und praktikable Lösung zu erreichen",
sagt EVO-Sprecher Harald Hofmann.
2Ot6 hatte die Interessengemeinschaft  EVO den Bundesverband Verbraucherzentralen um Hilfe in dieser Frage gebeten, der daraufhin Musterklage führte. 2O17 entschied bereits das Landgericht Darmstadt zugunsten des Bundesverbands, die EVO legte daraufhin Berufung vor dem Oberlandesgericht ein und verlor im März erneut. som

 

 29.03.2019 Offenbach Post

„Der Wettbewerb muss kommen“

Fernwärmekunden hoffen, dass das Monopol der Versorger fällt

Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt hoffen Fernwärmekunden, dass das Monopol der Versorger fällt.

Dietzenbach – Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt macht den Fernwärmekunden in Dietzenbach Hoffnung, das Monopol auf dem Energiesektor könne fallen. Die Richter hatten klargestellt, dass die Energieversorgung Offenbach (EVO) und ihre 50-prozentige Tochter, die Energieversorgung Dietzenbach (EVD), nicht berechtigt seien, eine mit Kunden vertraglich vereinbarte Preisänderungsklausel einseitig durch öffentliche Bekanntmachung zu ändern. Vielmehr müsste es eine übereinstimmende Erklärung beider Vertragspartner geben, damit die Preiserhöhung wirksam ist. Das hatte auch schon das Landgericht Darmstadt in erster Instanz so geurteilt, woraufhin EVO und EVD in Revision gegangen sind. Geklagt hatte in beiden Fällen der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV). „Das Urteil stärkt die Rechte von Fernwärmekunden“, sagt VZBV-Rechtsexpertin Kerstin Hoppe. Zudem habe das Oberlandesgericht klargestellt, dass allgemeine vertragliche Grundsätze auch im Fernwärmesektor gelten, betont Hoppe weiter.

Ein „krachendes Urteil“, finden die Dietzenbacher Karlheinz Kremer und Manfred Schaffeld von der Interessengemeinschaft EVO, die wie die Interessengemeinschaft (IG) Energie mit Spannung darauf warten, wie die beiden Energieversorger nun weiter vorgehen. Kremer vermutet: „Sie legen Berufung ein und wenn sie merken, sie verlieren, ziehen sie diese zurück.“ Denn ein höchstrichterlicher Spruch vor dem Bundesgerichtshof, der vom Oberlandesgericht in seiner Urteilsverkündung nahegelegt wird, würde den deutschen Fernwärmemarkt komplett aufwirbeln. „Das wäre viel wert“, sagt Kremer. „Die Frage, ob ein Fernwärmeversorgungsunternehmen zur einseitigen Änderung einer Preisänderungsregelung befugt ist, kann sich in einer Vielzahl künftiger Fälle stellen, und erscheint höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärt“, heißt es in der Urteilsbegründung. Da eine Revision möglich ist, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Manfred Geske, einer der Sprecher der IG Energie, nennt das Urteil „eine Zusammenfassung des Unvermögens, was da bislang gelaufen ist“. Er und seine Sprecherkollegen monieren seit Jahren die unverhältnismäßigen Fernwärmepreise im Vergleich zu anderen Energieträgern wie etwa Gas. Doch durch den Anschluss- und Benutzerzwang in Dietzenbach können sie gar nichts anderes machen, als mit Fernwärme zu heizen. „Wir sind abhängig“, beklagt Doris Schamell von der IG Energie. Denn Gasleitungen zu ihren Häusern existieren nicht.

In diese Kerbe schlägt auch der VZBV-Energiereferent Thorsten Kasper: „Die rechtlichen Grundlagen der Fernwärmeversorgung sind rund 40 Jahre alt und müssen dringen reformiert werden.“ So manche rechtlichen Standards und Transparenzvorschriften, die in anderen Sektoren inzwischen selbstverständlich sind, seien am Fernwärmesektor vorbeigezogen, konstituiert er. Kremer betont, dass es wichtig sei, das Monopol zu knacken: Dadurch würden sich die Preisscharmützel von selbst erledigen. Denn wenn die Preise erhöht würden, könne der Kunde den Versorger einfach wechseln. Er fordert: „Der Wettbewerb muss kommen.“

Die beiden Energieversorger verweisen darauf, dass man sich an die branchenübliche Praxis gehalten und in gutem Glauben gehandelt habe, sagt EVO-Sprecher Harald Hofmann auch im Namen der EVD. Das Oberlandesgericht habe beim Verkündungstermin auch darauf hingewiesen, dass das Handeln von EVO und EVD keine Irreführung durch vorsätzliche Täuschung gewesen sei. Ob sie Rechtsmittel einlegen, sei ebenso wie das weitere Vorgehen noch nicht entschieden, sagt Hofmann. VON RONNY PAUL

 

Ein aktueller und umfassender Überblick zum Thema Fernwärme findet sich bei Finanztest https://www.finanztip.de/fernwaerme/

 

 22.03.2019 Frankfurter Rundschau

 

 EVO verliert erneut vor Gericht
Offenbach/Dietzenbach Energieversorger muss Kunden einzeln über Preiserhöhung informieren

Von Annette Schlegl

Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hat eine deutschlandweit übliche Praxis in der Energiebranche verworfen: Die Richter sahen es als unzulässig an, dass Fernwärmeversorger ihre geänderten Preise per öffentlicher Bekanntmachung im Internet und in den Tageszeitungen für wirksam erklären. Damit hat die Energieversorgung Offenbach (EVO) und ihre 50-prozentige Tochter, die Energieversorgung Dietzenbach (EVD), am gestrigen Donnerstag im Fernwärmestreit erneut den Kürzeren gezogen. Das Urteil lässt betroffene Fernwärmekunden in Dietzenbach, Heusenstamm, Offenbach und im Neu-Isenburger Stadtteil Gravenbruch jubeln.
Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen, der von der Interessengemeinschaft (IG) EVO im Februar 2016 um Hilfe gebeten worden war. Betroffene Bürger, die durch die Preisänderung von EVO und EVD teilweise 30-prozentige Erhöhungen hinnehmen mussten, hatten sich in der IG zusammengefunden. Die Verbraucherzentrale strengte eine Musterklage gegen das Geschäftsgebaren, das EVO und EVD bei Fernwärmeverträgen an den Tag gelegt hatten, beim Landgericht Darmstadt an. Im Oktober 2017 fiel ein Urteil gegen EVO und EVD. Der Fernwärmeversorger legte daraufhin Berufung ein; der Fall beschäftigte nun das Oberlandesgericht Frankfurt, das gestern das Urteil verkündete.
Grundsätzlich könnten Verträge nicht einseitig geändert werden, sondern nur durch übereinstimmende Erklärungen der Vertragspartner, stellte das OLG fest. Dass Änderungen der Versorgungsbedingungen laut Fernwärmeverordnung erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam würden, entbinde die EVO nicht von einer vertraglichen Vereinbarung mit ihren Kunden. Das OLG nannte Änderungskündigungen und außerordentliche Änderungskündigungen als vertragliches Mittel, das der Versorger wählen sollte. Die EVO muss ihren Kunden jetzt Berichtigungsschreiben zusenden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das OLG hat den Weg vor den Bundesgerichtshof als nächsthöhere Instanz freigegeben. Die Frage, ob ein Versorger zur einseitigen Änderung einer vertraglichen Preisänderungsklausel befugt sei, könne sich in einer Vielzahl von Fällen stellen und sei höchstrichterlich nicht geklärt, heißt es in der Urteilsbegründung.
Ob die EVO in Revision geht, stand gestern noch nicht fest. "Wir werden die schriftliche Begründung des Urteils analysieren und dann prüfen, ob wir den Instanzenweg weitergehen", sagte EVO-Sprecher Harald Hofmann.
"Wir finden es super, dass Revision zugelassen ist", sagt Karlheinz Kremer, einer der Sprecher der IG EVO. "Das Schönste wäre, wenn es einen höchstrichterlichen Spruch geben würde." Dann sei es vielleicht möglich, dass der Monopolmarkt Fernwärme reguliert werde und ein Wettbewerb herrsche wie bei Gas oder Strom.
Der Verbraucherzentrale-Bundesverband erklärte in einer Presseveröffentlichung, das Urteil des OLG Frankfurt stärke die Rechte von Fernwärmekunden.

 21.03.2019 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

 

Keine einseitige Änderung von vertraglichen Preisänderungsklauseln durch Versorgungsunternehmen

21.03.2019

Pressestelle: 

OLG Frankfurt am Main

Ein Fernwärmeversorger ist nicht berechtigt, eine mit seinen Kunden vertraglich vereinbarte Preisänderungsklausel einseitig durch öffentliche Bekanntmachung zu ändern. Ein Verbraucherschutzverband kann deshalb verlangen, dass der Versorger zukünftig derartige irreführende Mitteilungen nicht mehr verschickt und an die Kunden Berichtigungsschreiben versendet, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) heute.

Nr. 19/2019

Die Beklagte ist eine Fernwärmeversorgerin. Sie schloss mit ihren Kunden Belieferungsverträge, die eine Preisänderungsklausel enthielten. Im Herbst 2015 teilte sie ihren Kunden mit, dass sie ihr Preissystem und die Preisänderungsklausel durch öffentliche Bekanntmachung ändern werde.

Der klagende Verbraucherschutzverband hält die mitgeteilte einseitig vorgenommene Änderung der Preisänderungsklausel für unwirksam. Er verlangt von der Beklagten, dass sie künftig derartige Mitteilungen nicht mehr verschickt und entsprechende Berichtigungsschreiben an ihre Kunden sendet.

Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Die hiergegen gerichtete Berufung hatte vor dem OLG keinen Erfolg. Die Beklagte sei nicht befugt, die mit ihren Kunden vertraglich vereinbarten Preisänderungsregelungen in den bestehenden Versorgungsverträgen einseitig durch öffentliche Bekanntmachung zu ändern, stellt das OLG fest. Grundsätzlich könnten Verträge nur durch übereinstimmende Erklärungen der Vertragspartner geändert werden. Dies gelte auch hier. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Fernwärme (AVBFernwärmeV) wichen von diesem Grundsatz auch nicht ab. Insbesondere enthalte § 4 Abs. 2 AVBFernwärmeV allein die weitere formelle Voraussetzung, dass Änderungen der allgemeinen Versorgungsbedingungen erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam werden. An der Notwendigkeit einer vertraglichen Vereinbarung ändere dies nichts. Die Interessenlage der Beklagten gebiete auch keine andere Auslegung. Auch mit vertragsrechtlichen Mitteln, insbesondere mit einer Änderungskündigung, könne der Versorger auf etwaige Änderungen seiner Kostenstruktur hinreichend reagieren; im Falle kurzfristiger Änderungen komme sogar eine außerordentliche Änderungskündigung in Betracht.

Die vom Versorger versandte Mitteilung über die Möglichkeit, zukünftig einseitige Änderung der Preisregelungen vornehmen zu können, sei unrichtig und irreführend. Die Verbraucher würden über ihre wahren Rechte getäuscht. Der Kläger könne deshalb verlangen, dass die Beklagten diese Schreiben nicht mehr versenden. Die Beklagte sei außerdem verpflichtet, die durch ihr Schreiben verursachte Fehlvorstellung der Verbraucher über die Berechtigung zur einseitigen Änderung der Preisänderungsklausel, zu beseitigen. Sie müsse deshalb Berichtigungsschreiben versenden.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das OLG hat die Revision zum BGH zugelassen. Die Frage, ob ein Versorger zur einseitigen Änderung einer vertraglichen Preisänderungsklausel befugt ist, könne sich in einer Vielzahl von Fällen stellen und sei höchstrichterlich nicht geklärt, begründet das OLG die Zulassung.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 21.3.2019, Az. 6 U 190/17
(vorausgehend Landgericht Darmstadt, Urteil vom 5.10.2017
, Az. 15 O 111/16)

Hinweis: Das Parallelverfahren 6 U 191/17 wurde ebenfalls mit Urteil vom 21.3.2019 in der dargestellten Weise entschieden.

 17.10.2018 Offenbach Post

 

Ausgebliebene Erhöhung von Fernwärmepreisen

„Verzicht ist kein Entgegenkommen“

 

Dietzenbach - Eine Preiserhöhung blieb für die kommende Heizperiode aus. Trotzdem sind die Fernwärmebezieher alles andere als glücklich mit ihrer Situation und monieren zu hohe Preise. Von Ronny Paul

Zum Stichtag 30. September hat die Energieversorgung Dietzenbach (EVD) die Fernwärmepreise, wie berichtet, nicht erhöht. Man habe sich dazu entschieden, „die Preissteigerung einmalig in diesem Jahr nicht an die Verbraucher weiterzugeben“, hat die kaufmännische EVD-Geschäftsführerin, Lena Blazek, den Schritt vor einem Monat kommentiert. Grundsätzlich für die rund 1 200 Dietzenbacher Fernwärmekunden eine gute Nachricht. „Unsere erste Reaktion war: Wir sind froh, dass die Preise nicht erhöht werden“, erinnert sich Doris Schamell von der Interessensgemeinschaft (IG) Energie, die seit Jahren mit der EVD im Clinch liegt wegen der Preisgestaltung bei Fernwärme und dem in Dietzenbach herrschenden Anschlusszwang. Doch nach erster „Euphorie“ kamen die IG-Vertreter laut Schamell ins Grübeln: „Woran liegt das? Hat die EVD Bammel wegen der anstehenden Gerichtsverhandlung oder steckt da etwas anderes dahinter?“

Zur Erinnerung: Das Landgericht Darmstadt hatte vor einem Jahr die einseitig geänderten Preissysteme der Energieversorgung Offenbach (EVO) und der EVD für unzulässig erklärt. Beide sind gegen das in erster Instanz getroffene Urteil in Berufung gegangen, die Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt wird für das kommende Frühjahr erwartet, doch auch da wird der Streit wohl nicht enden. Der klagende Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBZ) hatte angekündigt, den Weg zur Not bis zum Bundesverfassungsgericht durchziehen zu wollen.

Jedenfalls, betont IG-Sprecherin Schamell, sei die Nichterhöhung der Preise keineswegs ein Geschenk der EVD an die Kunden. Der Energieversorger, an dem die EVO die Hälfte der Geschäftsanteile hält, hatte betont, auf eine Erhöhung zu verzichten, obwohl „die Preise insbesondere für Kohle, Erdöl und Erdgas stark gestiegen“ seien.

Das hat die IG nach eigenen Angaben überprüft und einen anderen Blickwinkel: „Bei den für die Fernwärme-Preisbildung maßgeblichen Faktoren, ,Index der Tarifverdienste’ und dem ,Preisindex gewerblicher Produkte’ ergaben sich nur sehr geringe Veränderungen.“ Der Preisindex für Kohle sei stabil auf dem Niveau des vergangenen Jahres und der für Erdgas gestiegen. Dessen Einfluss auf den gebildeten Verbrauchspreis sei aber sehr gering, betont Manfred Geske von der IG, und der Preisindex für Heizöl spiele bei der Preisänderungsregelung keine Rolle. Der Grund- und Verbrauchspreis bleibe als Folge der genannten Faktoren also nahezu konstant, folgert die IG: „Der Verzicht auf eine Preiserhöhung ist also kein Entgegenkommen, sondern entspricht dem Marktgeschehen. Es bleibt aber festzuhalten, dass die Grund- und Verbrauchspreise weiterhin sehr hoch bleiben.“ Die bisherigen Preise seien im Vergleich zu Gas und Öl für den Durchschnittsverbraucher immer noch fast doppelt so hoch. „Wir müssen uns als Verbraucher dagegen wehren“, betont IG-Sprecherin Gisela Schiratis-Erlat. „Der durchgesetzte Anschluss- und Benutzungszwang darf nicht weiter zu einer monopolistischen Preisgestaltung jenseits der Preisentwicklung der anderen Energieträger wie Öl und Gas führen.“

Mit den Aussagen konfrontiert erwidert Blazek: „Die Berechnungen der IG lassen den wichtigsten Teil der Formel außer Acht. Nach der Preisänderungsregelung wären die Entgelte – und zwar ohne die Entscheidung der EVD für stabile Kundenpreise – zwischen sechs und sieben Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Ein Großteil der Preiserhöhung hätte aus der zwischenzeitlichen Kostensteigerung für CO2, Erdgas und Kohle resultiert.“

Geske sieht das anders: Wenn er Indizes in die von der EVD auf der Homepage veröffentlichte Formel einsetze, ergebe das beim Verbrauchspreis eine Steigerung von einem Prozent. Der Grundpreis habe sich nach seinen Berechnungen noch geringer verändert. Die IG vermutet zudem, als Großabnehmer bekommen die Energieversorger günstigere Preise als die beim Statistischen Bundesamt angegebenen.

Den Vorwurf der IG-Vertreter, die EVD nutze Zahlen in ihren Klauseln, die teils aus den Jahren 2005 und 2015 stammen, kommentiert Blazek wie folgt: „Die Klauseln für den Bezug der Fernwärme sind nicht in einem einzigen Jahr entstanden, sondern wurden über Jahre hinweg entwickelt und aktualisiert. Dadurch ist es nicht verwunderlich, dass für unterschiedliche Indizes unterschiedliche ,Basisjahre’ als Berechnungsgrundlage gelten. [...] Das mag auf den ersten Blick irritieren, ist aber gleichwohl stimmig und rechtlich einwandfrei.“

Überdies habe das Statistische Bundesamt eine Anpassung der Berechnungsgrundlage vorgenommen, betont Blazek. So seien Bestandteile des Indexes neu gewichtet worden, „weshalb auch den Versorgern nichts anderes übrig bleibt, als eine Anpassung vorzunehmen“. Sie versichert jedoch, die EVD beziehe jeden Index „genau aus den Quellen, die in der Preisänderungsregelung genannt sind“. Die Fronten scheinen weiter verhärtet, obwohl mehrere Gespräche zwischen IG und EVD mit Erstem Stadtrat Dieter Lang als Mediator stattgefunden haben. Diese bezeichnen die Fernwärmebezieher allerdings als „Beschäftigungstherapie“, Blazek wiederum sagt: „Das Unternehmen legt großen Wert auf Kundenzufriedenheit. Dazu folgt es einem stetigen Prozess der Transparenz, insbesondere hinsichtlich der Bezugssituation und der Preisänderungsklausel.“

 

 

Angemerkt

 

In einer Sackgasse

Der Streit zieht sich wie ein Kaugummi, ein Ende ist nicht in Sicht. Den Schlusspunkt wird wohl das Bundesverfassungsgericht setzen. Und das wird noch dauern. Ein schwacher Trost für die, die Hoffnungen auf ein verbraucherfreundliches Urteil haben. Immerhin sind die Dietzenbacher Fernwärmebezieher nach Angaben der Interessensgemeinschaft Energie noch für weitere 17 Jahre durch den Anschlusszwang an den Anbieter EVD gebunden. Und nachdem es mehrere Gespräche zwischen den Parteien gegeben hat, die zwar zwischenzeitlich auf gutem Weg schienen, aber nun zumindest von der Interessensgemeinschaft als Beschäftigungstherapie bezeichnet wurden, scheint der Streit in einer Sackgasse. Aus der führt der Weg nur über den Geldbeutel der Verbraucher. Die müssen eine Entlastung spüren, sonst zieht sich das Kaugummi weiter.

Die Fernwärmebezieher vermissen zudem ein Konzept, das schnellstmöglich die fossilen Energieträger in die Rente befördert – weg von der Fern- hin zur Nahwärme. Davon sei vonseiten der Dietzenbacher Entscheidungsträger – die IG nennt da Bürgermeister und Ersten Stadtrat – meilenweit nichts zu sehen. Schließlich gebe es doch etliche große Hallen, die Platz für Fotovoltaikanlagen bieten würden. Man müsse das nur mal anpacken. Ein Blick ins dänische Örtchen Roskilde lohnt sich, findet Manfred Geske, der jedem Politiker rät, sich die dortigen Heizkraftwerke mal anzuschauen. Diese sind nahezu autark von fossilen Energieträgern und arbeiten mit Solarthermie und Biogasen. Das wäre auch in Deutschland ein Schritt in die richtige Richtung. Der Bericht des Weltklimarats IPCC hat deutlich gemacht, dass es schnell gehen muss.     RONNY PAUL

 

 

18.09.2018 Offenbach Post

Keine Veränderungen

EVD erhöht Fernwärmepreise für kommende Heizperiode nicht

 

Dietzenbach - Der September ist für Fernwärmekunden kein Monat wie jeder andere. Denn da gibt die Energieversorgung Dietzenbach (EVD) die Preise für die kommende Heizperiode bekannt. Diesmal gibt’s eine gute Nachricht für die Kunden. Zum nächsten Stichtag, 30. September, bleiben die Fernwärme-Preise für die nächste Heizperiode gleich.

„Der Energiemarkt ist ständig in Bewegung und aktuell sind die Preise insbesondere für Kohle, Erdöl und Erdgas stark gestiegen“, teilt EVD-Geschäftsführerin Lena Blazek mit. Zugleich hätten sich ganz aktuell auch zwei Indizes in der sogenannten Preisgleitklausel verändert, mit der die Preise in der Branche kalkuliert würden. Das Unternehmen habe sich aber dazu entschieden, die Preissteigerungen einmalig in diesem Jahr nicht an die Verbraucher weiterzugeben. „Für unsere Kunden gibt es also in der kommenden Periode keine Preisveränderungen.“, betont EVD-Geschäftsführer Ulrich Bruns.

Die EVD zählt somit nach eigenen Angaben weiterhin zu den günstigsten Anbietern von Fernwärme in Hessen. Im Vergleich zu den Versorgern in ganz Deutschland liege die EVD deutlich unter dem Durchschnitt. „Wir setzen auch weiterhin ein deutliches Zeichen im Sinne der Fernwärme“, betont Blazek. Fernwärme sei sowohl unter ökonomischen als auch unter ökologischen Aspekten eine gute Lösung für die Kunden.

Die EVD versorgt rund 1200 Kunden mit Fernwärme, darunter Eigenheimbesitzer, Gewerbebetriebe und Wohnungsgesellschaften.

Die Preisgestaltung bei Fernwärme ist in Dietzenbach nicht unumstritten, das Landgericht Darmstadt hatte einer Klage des Bundesverbandes der Verbraucherschützer stattgegeben und im Oktober die einseitig geänderten Preissysteme der EVD sowie der Energieversorgung Offenbach (EVO) für unzulässig erklärt. Die beiden Energieversorger sind darauf in Berufung gegangen. (ron)

 

15.03.2018 Fraktionsantrag CDU, SPD, WIR-BfD

Koalitionsantrag März 2018.docx
Microsoft Word-Dokument [3.7 MB]

 08.03.2018 Frankfurter Rundschau

 

Transparenz bei Preisen gefordert

Dietzenbach Koalition prüft, Energieversorger EVD nach Fernwärme-Urteil umzugestalten

VON FRANK SOMMER

    Die Wärme, die im Offenbacher Müllheizkraftwerk der Energieversorgung Offenbach (EVO) an der Dietzenbacher Straße entsteht, sorgt bei Fernwärme-Kunden im Umkreis für behagliches Gefühl in der Wohnung. Gänzlich andere Gefühle kommen bei den Kunden auf, wenn es um die Rechnungen geht: Nicht transparent seien diese und die Preise zu hoch, lautet der Vorwurf.

    In Dietzenbach möchte nun die Politik tätig werden, die Koalition aus CDU, SPD und WIR-BfD möchte nun erneut prüfen, ob die Energieversorgung Dietzenbach (EVD), bisher eine GmbH, die zu 50 Prozent der EVO gehört und von dort die Fernwärme bezieht, grundlegend umgestaltet werden soll. Unter Federführung der CDU schlägt die Koalition vor, die EVD in eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) umzuwandeln und das bisher partnerschaftliche Verhältnis von EVD und EVO in ein Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnis umzuwandeln. Davon, schreibt CDU-Parteivorsitzender Stephan Gieseler, sollten die Kunden preislich profitieren.

    Denn um die Preise der EVD und EVO in Sachen Fernwärme tobt seit Jahren ein Streit. Anlässlich der Einführung eines neuen Preissystems im Oktober 2015 hatte die Interessengemeinschaft (IG) EVO 70 Verträge von Kunden geprüft und festgestellt, dass der Preis im Schnitt um 15 Prozent gestiegen war. "Bei einigen Kunden waren es sogar 30 Prozent", sagt Karlheinz Kremer von der IG. Da die Dietzenbacher per Satzung gezwungen sind, Fernwärme zu nutzen, habe die EVD und mit ihr die EVO ein Monopol, dass zuungunsten der Kunden genutzt werde. Die IG fürchtet, dass durch die hohen Fernwärmepreise die niedrigen Strompreise der EVO quasi quersubventioniert würden.

    Der Bundesverband der Verbraucherzentralen nahm sich der Angelegenheit an und bekam mit einer Musterklage vor dem Landgericht Darmstadt im vergangen Jahr vollumfänglich recht: Das Preissystem wurde für unwirksam erklärt, harsch kritisierte die Richterin die fehlende Transparenz und die Monopolstellung in der Fernwärme.

    "EVO und EVD akzeptierten das Urteil aber nicht", sagt Kremer, wahrscheinlich Ende des Jahres gehe der Fall vor das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt. "Wir hoffen aber, dass das OLG das Urteil bestätigen wird", sagt er.

    Die von der Koalition angestrebte Umwandlung der EVD in eine AöR sieht Kremer zwiespältig. "Eine AöR kann Vorteile mit sich bringen, aber nur, wenn sich grundlegend etwas ändert", sagt Kremer. Solange die EVO ihr Preissystem nicht offenlege, werde sich für die Kunden nichts ändern, egal ob die EVD eine GmbH oder AöR sei.

    "Im Gegenteil, für EVO und EVD wäre es sogar vorteilhaft, wenn die Gesellschaft in eine AöR umgewandelt würde - denn dann unterliegt sie nicht mehr der Aufsicht des Kartellamtes", sagt Kremer.

    Die IG sei aber dankbar, dass sich die Dietzenbacher Stadtverordneten der Sache annähmen. Die CDU verweist etwa darauf, dass der Vorschlag zur Umwandlung der EVD aus Gesprächen mit der IG im vergangenen Jahr hervorgegangen sei. "Trotzdem ist Vorsicht angebracht, eine Umwandlung kann nur einer von mehreren Schritten sein", sagt Kremer. So müsste es, wäre die EVD als AöR Auftraggeber für den Fernwärmebezug, Alternativangebote zum Fernwärmebezug durch die EVO geben.

    Sorge bereiten der IG Sätze im Schreiben der CDU zum Koalitionsantrag wie der, dass die EVO "ihre Stellung sichern" könnte durch eine EVD als AöR. "Wir brauchen in allen Dingen Transparenz: Beim Preissystem und bei der Belieferung, das ist das oberste Gebot", sagt Kremer, "ich warne vor Schnellschüssen, damit die Umwandlung der EVD nicht zu einem Schutzschild vor dem Kartellamt wird."

    Eine Umwandlung der GmbH aber, das ergab ein Bericht des Magistrats im vergangen Jahr, sei kompliziert und mit Risiken behaftet. Zudem müsste die EVO dem zustimmen und ihren 50-prozentigen Anteil aufgeben. Die EVO wollte sich noch nicht zu den Plänen äußern. Bei einer entsprechenden Anfrage anlässlich der Präsentation der Geschäftszahlen hieß es, es würden zwar Gespräche geführt, doch seien diese vertraulich.

Kasten:

FERNWÄRME
Für das Stadtgebiet Dietzenbach herrscht ein Anschlusszwang für

Fernwärme. Im Oktober 2014 wurde das Unternehmen Energieversorgung

Dietzenbach (EVD) von den Dietzenbacher Stadtwerken und von der

Energieversorgung Offenbach (EVO) gegründet, die Fernwärme wird von der EVO bezogen.

Rund 50 000 Haushalte in Dietzenbach, Neu-Isenburg-Gravenbruch,

Heusenstamm und Offenbach werden von den beiden Offenbacher Heizkraftwerken mit Fernwärme versorgt.

Die Interessengemeinschaft EVO zählt rund 100 Mitglieder und informiert unter der Internetseite www.interessengemeinschaft-evo-ev.de

über ihr Handeln. som
 

KOMMENTAR

Gesetzgeber gefordert

Von Frank Sommer

    Aus der Zeit gefallen, so kann man das Monopol um die Fernwärme bezeichnen. Wie im Mittelalter, als die Menschen auf eine Mühle "gebannt" waren und nur diese nutzen durften, sind Fernwärmekunden quasi auf Gedeih und Verderb auf ihren Energieversorger angewiesen. Bundesweit regt sich Kritik, Gerichte fordern zum Handeln auf - Zeit, dass sich der Gesetzgeber der Sache annimmt und Transparenz und Wahlfreiheit für die betroffenen Bürger schafft. Dass die Dietzenbacher Koalition die Fernwärmeproblematik angehen will, ist ehrenvoll. Doch sollte mit Bedacht vorgegangen werden: Eine bloße Umwandlung der EVD, ohne für Transparenz bei den Preisen zu sorgen und Versorgungsalternativen anzubieten, kann die Lage der betroffenen Bürger verschlimmern. Zum zitierten "Schutzschild vor dem Kartellamt" darf die angestrebte Änderung nicht werden. Gerade mit Blick auf die desaströse Neufassung der Kita-Gebühren der Dietzenbacher Koalition, die Stadt und Kreis über ein halbes Jahr beschäftigten, sind die Koalitionäre gut beraten, Umsicht walten zu lassen

 

 

29.11.2017 Beitrag in plusminus zum Monopolmissbrauch bei der Fernwärme

 

http://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/fernwaerme-leitung-heizung-kosten-100.html

 

29.11.2017 Offenbach Post

Lösungsansätze sind in Arbeit

Magistrat legt Bericht zu Fernwärme vor

Dietzenbach - Ist die Form einer GmbH für die Energieversorgung Dietzenbach (EVD) noch zeitgemäß? Die wirtschaftliche Entwicklung und der Unmut der Kunden waren für die Stadtverordneten Anlass, den Magistrat dies überprüfen zu lassen. Ein Bericht liegt nun vor.

Von Ronny Paul 

Die Stadtverordneten hatten in ihrer Mai-Sitzung den Magistrat beauftragt zu prüfen, ob das Geschäftsfeld Fernwärme der EVD wirtschaftlich sinnvoll in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts abgebildet werden könne. Bislang blieb die Verwaltung eine Beantwortung schuldig. Die CDU hatte daher Mitte November beim Magistrat nach dem Sachstand gefragt, da „in Anbetracht der jüngsten Geschehnisse rund um das Geschäftsfeld Fernwärme der EVD die zeitnahe Beantwortung dieses Prüfantrages wegweisend“ wäre, hieß es vonseiten der Christdemokraten. Der Bericht sei eine gute Möglichkeit, Transparenz zu schaffen und Bürgern zu zeigen, dass man „sachorientiert“ arbeite.

Die Koalition (CDU/SPD/WIR-BfD) begründete ihren Antrag mit der hinter den Erwartungen zurückgebliebenen wirtschaftlichen Entwicklung, aber auch mit der Kundenunzufriedenheit. Mögliche Ursachen sah die Koalition in vorgegebenen rechtlichen Abhängigkeiten sowie im strukturellen Aufwand der Gesellschaft. Dem „Dunstkreis Fernwärme“ müsse dringend mit Argumenten entgegengetreten werden, „indem man endlich eine klare Linie fährt“, forderte die CDU. „Die Geduld der Bürger sollte man nicht weiter auf die Probe stellen.“

Nun, eine Woche bevor die Stadtverordneten zu den letzten Ausschüssen dieses Jahres zusammenkommen, liegt ein sechsseitiger Bericht vor. Darin wird deutlich, dass die EVD GmbH, an der die Stadtwerke Dietzenbach und die Energieversorgung Offenbach (EVO) je zu 50 Prozent als Gesellschafter beteiligt sind, nicht ohne Weiteres in eine Anstalt öffentlichen Rechts umgewandelt werden kann. Der Grund: Die EVO ist die „beherrschende Gesellschafterin der EVD“ und gemäß des Gesellschaftervertrages bedürfen Veränderungen der Zustimmung beider Parteien. Eine Umwandlung der EVD in eine Anstalt öffentlichen Rechts sei „bereits aufgrund der Beteiligung der EVO AG an der EVD ausgeschlossen“. Diese Organisationsform komme nur für kommunale Unternehmen infrage, die zu 100 Prozent der Kommune gehören. Heißt im Umkehrschluss: Nur wenn die EVO aussteigen würde, wäre eine Umwandlung in eine Anstalt öffentlichen Rechts überhaupt möglich. Doch wäre dies auch mit Risiken verbunden, „da die Trägerkommune unbeschränkt haftet“.

Zu den Gewinnerwartungen nimmt der Bericht wie folgt Stellung: „Aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten in der EVD ergaben sich auf Seiten beider Gesellschafter höhere Einsätze der für die EVD zur Verfügung gestellten Ressourcen – insbesondere im Bereich der Geschäftsführungsorgane, aber auch in der Abwicklung des operativen Geschäftes.“ Die Gewinne in den ersten beiden Geschäftsjahren seien witterungsbedingt deutlich unter den zu erwartenden Durchschnittswerten, wobei ein Teil durch das 2015 neu eingeführte Preissystem kompensiert werden konnte, heißt es weiter. Jedoch bestimme gerade dieses neue Preissystem „derzeit maßgeblich“ das Thema Kundenzufriedenheit.

Die deutliche Erhöhung der Jahresentgelte resultierte laut Bericht „im Wesentlichen aus der Umverteilung in der Gewichtung von Grund- und Arbeitspreis und einer durchschnittlichen Preiserhöhung von acht Prozent“. Diese sei zurückzuführen auf Veränderungen in der Kostenstruktur der EVD. 25 Prozent der Kunden hätten auch vom neuen Preissystem profitiert. Die EVD habe die „ungleichmäßige Belastung einzelner Kundengruppen aufgenommen und erarbeitet derzeit mögliche Lösungsansätze, die sowohl die Interessen der Kunden als auch die wirtschaftlichen Interessen der Gesellschafter berücksichtigen“.

Abschließend heißt es im Bericht: „Letztlich entscheiden die Gesellschafter der EVD und die Stadtverordnetenversammlung.“

 

29.11.2017 Bericht der EVD

Zu obigem Artikel der Offenbach Post folgender Bericht der EVD für die Stadtverordnetenversammlung Dietzenbach und unsere Meinung hierzu:

Wir hätten es begrüßt, wenn unser Antrag zur Fernwärme (auf dieser Seite unter dem Datum 20.04.2017) nicht - wie mittlerweile wohl  Standard - durch einen Änderungsantrag der Koalition laut Protokoll "obsolet" wurde. Die durch unseren Antrag angestrebte Transparenz ist nicht erreicht und die Unwucht in der Preisgestaltung, wie sie offensichtlich ohne Gegenwehr des Aufsichtsrates der Stadtwerke Dietznbach von der EVO durchgedrückt wurde, bleibt bestehen. Dann darf man sich auch nicht wundern, dass die betroffenen Bürger die aus ihrer Sicht notwendigen Rechtsmittel einleiten.

 

23.11.2017 Offenbach Post

 

Kunden und Energieversorger sind nicht auf einer Wellenlänge

Fernwärme: Unterschiedliche Wahrnehmung

23.11.17 03:02

Dietzenbach - Fernwärme ist weiter ein heiß diskutiertes Thema in der Kreisstadt. Eine Annäherung zwischen den Interessen der Kunden und der Energieversorger scheint derzeit nicht in Sicht. Von Ronny Paul 

Die Wahrnehmung, was bei den bisherigen Gesprächen zwischen Vertretern der Interessengemeinschaft (IG) Energie, der Energieversorgung Dietzenbach (EVD) und den Stadtwerken bislang herauskam, könnte unterschiedlicher nicht sein. Dabei ging es um das Dauerthema Fernwärme. „Die zwei- bis dreimonatlichen Gespräche über eineinhalb Jahre haben unser Bürgeranliegen nicht weiter gebracht“, konstatiert Doris Schamell von der IG. „Die Gespräche sind gut gelaufen, waren konstruktiv und wir wollen weiter in Kontakt bleiben“, sagt EVD-Geschäftsführerin Lena Blazek. Dem stimmt auch Erster Stadtrat Dieter Lang (SPD) zu, der als Mediator mit am Tisch saß. Lang sagt, er sei als neutrale Person auf Wunsch der IG bei den Gesprächen mit dabei. Er begrüße es sehr, „dass die Fronten nicht so verhärtet sind, dass man sich nicht an einen Tisch setzt“. Ein weiteres Gespräch noch in diesem Jahr ist geplant.

Die IG fordert vor allem mehr Transparenz, den Wegfall des Anschlusszwangs und „langfristige Veränderungen im System“. Aktueller Anstoß: die jüngsten Rechnungen. Man habe sich gütlich einigen wollen, betont Schamell im Namen der IG. „Doch nun glauben wir, dass es nur per Gericht geht.“ Es habe sich sehr viel Bürgerwut angestaut. „Die Behauptung seitens der Energieversorger, dass die Preise ,nur’ um acht Prozent gestiegen seien, sind falsch: Durch eine Durchschnittsberechnung unter Berücksichtigung der Großabnehmer wird die tatsächliche Preiserhöhung ,weich gespült’ – für den privaten Endverbraucher sind die Preise um rund 23 Prozent gestiegen“, betont die IG. Blazek bestätigt, dass sich die acht Prozent auf den kompletten Kundenstamm beziehen. Über Unterschiede zwischen Privat- und Großkunden könne sie nichts sagen, da habe die EVD keinen Wert ermittelt.

Der Anschluss- und Benutzerzwang „muss weg“, ist sich die IG nach wie vor einig. „Abgesehen davon, dass auch die diesjährige Fernwärmeabrechnung für die meisten Menschen unverständlich und oftmals auch die Angaben nicht nachvollziehbar sind, haben wir noch einmal einen Preisvergleich zwischen Fernwärme und Gas durchgeführt am Beispiel eines Standardverbrauchers: Der Unterschied macht fast 1 000 Euro aus.“ Viel zu viel, findet die IG. Bei Fernwärmeabnehmern mit einem höheren Bedarf als 18.000 kWh sei die Differenz noch größer.

Diese Thematik habe man mehrmals diskutiert, berichtet Blazek. Doch man könne nicht einfach eine Fernwärme- neben eine Gasrechnung legen. Das sei wie Äpfel mit Birnen vergleichen, sagt die EVD-Geschäftsführerin. Sie könne verstehen, „dass bei der IG der Eindruck entstanden sei, dass sich nicht so viel bewegt hat“. Doch die EVD müsse mehrere Rahmenbedingungen berücksichtigen, so Blazek, etwa sich mit der Energieversorgung Offenbach (EVO), die 50 Prozent der Geschäftsanteile hält, abstimmen. Auch habe man das Urteil des Landgerichts Darmstadt abgewartet. Der Richter hatte der Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen die zum Oktober 2015 einseitig geänderten Preissysteme von EVO und EVD nach einem Verhandlungstag stattgegeben. Die Energieversoger haben daraufhin angekündigt, in Berufung zu gehen. Erster Stadtrat Lang vermutet, dass sich das Verfahren bis hin zum Bundesgerichtshof ziehen könnte. Die IG dagegen habe sich gewünscht, dass EVO und EVD nach dem „eindeutigen Urteil“ einlenken. „Sie hätten sagen können: Jetzt machen wir es anders.“

Hoffnungen auf Unterstützung vonseiten der Stadt hat die IG anscheinend aufgegeben. „Die Vertreter der Stadt setzen sich nicht wirklich für die Bürger ein.“ Man habe einmal mit Bürgermeister Jürgen Rogg gesprochen und das Gefühl gewonnen, „es interessiert ihn nicht“. Rogg sei nicht wirklich zu greifen: „Eine Sprechstunde gibt es nicht.“ Andere Bürgermeister, wie etwa Herbert Hunkel aus Neu-Isenburg, würden sich mehr für die betroffenen Fernwärmekunden einsetzen, so die Meinung der IG, die vermutet, weil Bürgermeister und Erster Stadtrat dem Aufsichtsrat der Stadtwerke (hält neben der EVO Anteile an der EVD) angehören, vertreten sie „die Interessen der GmbH und nicht der Bürger“.

Die IG hofft weiterhin auf die Verbraucherzentrale und das Kartellamt, sagt Schamell. IG-Vertreter Manfred Geske empfiehlt, angesichts der unklaren Rechtslage wegen laufender Verfahren gegen die aktuelle Rechnung Einspruch einzulegen, eventuell Vorauszahlungen einzubehalten und die Zahlungen zu kürzen.

Für Beratung, Widersprüche und entsprechende Formulare steht die IG per Mail, energie@familie-erlat.de, oder unter Tel.: 06074/46917 zur Verfügung.

 

ANGEMERKT: Erklärung auf Bierdeckel

 Dass der Anschlusszwang für die Fernwärmekunden in Dietzenbach und nur ein zur Verfügung stehender Anbieter, die EVD, ein klassisches Monopol darstellen, hatte Bürgermeister Jürgen Rogg vor knapp einem Jahr in einem Interview mit unserer Zeitung bestätigt. Daran kann auch die Stadt nichts ändern. Da müsste das Kartellamt ran. Am allgemeinen Unmut der Kunden hat sich trotz vieler „konstruktiver“ Gespräche, wie EVD und Erster Stadtrat betonen, seitdem ebenfalls nicht viel geändert. Das Thema treibt die rund 300 der Interessengemeinschaft Energie angeschlossenen Fernwärmekunden (von rund 1200 Anschlüssen) weiter um. Und es erinnert an Don Quijotes Kampf gegen die Windmühlen. Auf der einen Seite die Energieversorger, die aufgrund des Anschlusszwangs mit einem festen Kundenstamm rechnen können. Und auf der anderen Seite die Abnehmer, denen der Geldbeutel mit jeder Rechnung weiter blutet, wie es scheint. Dass das Unternehmen Gewinne einfahren möchte, ist klar, das ist der natürliche Weg der Marktwirtschaft. Dass aber die Kunden die Preisgestaltung in der Masse nicht nachvollziehen können und dagegen aufbegehren, dagegen könnte das Unternehmen etwas tun. Etwa mit einer für den Normalbürger verständlichen Erklärung des komplexen Preissystems. Wie heißt es doch so schön: Am besten so, dass die Erklärung auf einen Bierdeckel passt. RONNY PAUL

 

21.11.2017 Frankfurter Rundschau

 

Sorge wegen Prozesskosten

Dietzenbach / Offenbach Finanzrisiko für Energieversorger befürchtet

VON ANNETTE SCHLEGL

    Dass die Energieversorgung Offenbach (EVO) mit ihrer 50-prozentigen Tochter Energieversorgung Dietzenbach (EVD) nun vor das Oberlandesgericht zieht, um ihre Fernwärme-Preisänderung durchzusetzen, sehen die Mitglieder der Interessengemeinschaft (IG) EVO mit Besorgnis. Sie sehen ein Prozessrisiko für die EVD, an der die Stadtwerke Dietzenbach zur Hälfte beteiligt sind.

    Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen EVO und EVD eine Musterklage angestrengt, weil sie ihre Fernwärmepreise im Jahr 2015 mit einer öffentlichen Bekanntmachung geändert und für wirksam erklärt hatten. Das Landgericht Darmstadt entschied am 5. Oktober, das sei nicht rechtens gewesen. Die beiden Fernwärmeversorger legten daraufhin Berufung ein. Das Verfahren geht damit in die nächsthöhere Instanz und ist nun vor dem Oberlandesgericht Frankfurt anhängig.

    "Die EVD, die quasi zu 50 Prozent der Kommune gehört, geht damit unter Umständen ein erhebliches Risiko ein", vermutet die IG, die sich im Februar 2016 an den Verbraucherzentrale Bundesverband gewandt hatte. Sollte es nämlich beim Gang durch die Instanzen zu weiteren rechtskräftigen Niederlagen kommen, müssten die höheren Fernwärmekosten, die über viele Jahre erhoben worden sind, an die Anschlussnehmer zurückerstattet werden - nebst Zinsen. Ob das eine Gesellschaft wie die EVD finanziell verkraften könne, sei fraglich, meint die IG.

    Dietzenbachs Bürgermeister Jürgen Rogg (parteilos), der auch Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke Dietzenbach ist, hat keine Bedenken. Das städtische Engagement in der EVD GmbH beschränke sich lediglich auf das Gesellschaftskapital. "Für den Fall, dass das Fernwärme-Preissystem nicht rechtens ist, muss die EVD nun Rückstellungen bilden", sagt er. Einen Einfluss auf Stadtwerke und Kommune gebe es nur indirekt: Eine Rückstellung sei gewinnmindernd. Damit werde an die Stadtwerke etwas weniger Geld ausgeschüttet.

 

18.11.2017 Offenbach Post

 

EVO und EVD: „Chance verpasst“

Dietzenbach -  „Wir bedauern sehr, dass die Energieversorgung Offenbach (EVO) und die Energieversorgung Dietzenbach (EVD) die Chance verpasst haben, sich kundenorientiert zu zeigen, indem sie das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 5. Oktober anerkennen“, erklärt Manfred Hartig, Vorsitzender der Interessengemeinschaft (IG) EVO. Dem stimmen die Dietzenbacher Vertreter der IG, Manfred Schaffeld und Karlheinz Kremer, zu. Gegenstand der Klage war, wie berichtet, dass EVO und EVD bei geschäftlichen Handlungen in der Vergangenheit gegenüber ihren Fernwärmekunden den Eindruck erweckten, sie könnten einseitig Änderungen des Preissystems vornehmen, schreibt die IG. Das Landgericht Darmstadt hatte entschieden, dass die von EVO und EVD einseitig geänderten Preissysteme unzulässig sind. Käger war der Bundesverband der Verbaucherzentralen. Die beiden Energieversorger hatten diese Woche angekündigt, in Berufung zu gehen.

Das bezeichnen die IG-Vertreter als „Gutsherrenart“ und finden es „mehr als bedauerlich“, dass EVO und EVD das Urteil des Landgerichts Darmstadt nicht als Chance begriffen haben, ihr nach Ansicht des Richters zu unrecht eingeführtes Preissystem zu korrigieren und die Abrechnung zu den vertragsgemäßen Konditionen vorzunehmen, heißt es weiter. Als besonders besorgniserregend bezeichnet die IG, dass ein Energieversorger wie die EVD, der quasi zu 50 Prozent der Kommune gehört, sich diesem „nicht kundenorientierten Gebaren“ anschließt, obwohl sie dabei auch, so vermutet die IG, unter Umständen ein erhebliches Risiko eingeht. „Denn sollte es durch das Einschlagen des Instanzenweges zu einer rechtskräftigen Niederlage kommen, müssten die höheren Fernwärmekosten, die über viele Jahre erhoben worden sind, nebst Zinsen an die Anschlussnehmer zurückerstattet werden.“ Die IG stellt die Frage, ob dies für eine Gesellschaft wie die EVD finanziell verkraftbar ist.

„Wir raten allen Fernwärmekunden, die in diesen Tagen ihre Rechnungen für den Abrechnungszeitraum vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017 erhalten haben, vorsorglich gegen diese Abrechnung Widerspruch einzulegen und darauf hinzuweisen, dass alle Zahlungen unter Vorbehalt geleistet werden“, schreibt die IG, „und dies unabhängig davon, ob bereits Widerspruch gegen das neue Preissystem eingelegt wurde“.

Hartig und Kremer betonen, dass dies wichtig sei, um sicherzustellen, dass bei einer rechtskräftigen Entscheidung des Oberlandesgerichtes zugunsten der Fernwärmekunden keine Verwirkung der Rückzahlungsansprüche gegen den jeweiligen Energieversorger eintrete. „Wir werden uns weiter für die Interessen der Fernwärmekunden einsetzen“, zeigen sich die Vertreter der IG EVO kämpferisch „und werden dabei weiter Seite an Seite mit der Verbraucherzentrale für ein gerechtes Preissystem kämpfen, wenn schon der ,Anschlusszwang’ keine Alternative zur Fernwärme bietet“.

Neben der IG EVO, die sich vor allem für die Belange der Fernwärmekunden in Gravenbruch einsetzt, zu der aber auch Dietzenbacher gehören, vertritt ebenso die IG Energie die Interessen der Fernwärmebezieher in der Kreisstadt.

-> IG-Energie:  06074 46917, energie@familie-erlat.de; IG EVO:  06102 549283. - ron

 

23.10.2017 Offenbach Post

 

Urteil des Landgerichts Darmstadt

Fernwärme: Etappensieg für Verbraucher

Offenbach - Das Landgericht Darmstadt hat die einseitig geänderten Preissysteme der beiden Energierversorger EVO und EVD für unzulässig erklärt. Das betrifft Fernwärmebezieher in Neu-Isenburg, Dietzenbach, Heusenstamm und Offenbach. Von Ronny Paul

 

Fernwärmekunden im Neu-Isenburger Stadtteil Gravenbruch, in Dietzenbach, Offenbach und Heusenstamm dürften nach dem Urteil des Landgerichts Darmstadt erst einmal aufatmen. Die Kammer für Handelssachen mit Sitz in Offenbach hat der Energieversorgung Offenbach (EVO) und der Energieversorgung Dietzenbach (EVD) die einseitige Änderung von Fernwärmeverträgen untersagt. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV). Die Energieversorger müssen das nun gegenüber ihren Kunden richtigstellen.

Durch die geänderten Klauseln zum Oktober 2015 hatten einige Fernwärmekunden Preiserhöhungen bis zu 30 Prozent zu verkraften. Im Schnitt lagen etwa die in Dietzenbach bei rund 15 Prozent, in Gravenbruch zwischen acht und 15 Prozent. Nun hat das Gericht geurteilt: „Eine Änderung des Preissystems und der Preisänderungsklausel der laufenden Wärmelieferungsverträge war in der vorgenommenen Form nicht zulässig.“ Das monierten Kunden aus Gravenbruch und Dietzenbach schon seit geraumer Zeit und gründeten Interessensgemeinschaften: „Wir sind sehr froh, dass das Gericht der Argumentation gefolgt ist, die wir seit circa zwei Jahren gegenüber EVO und der EVD gebetsmühlenartig wiederholen“, betont Manfred Hartig, Vorsitzender der Interessensgemeinschaft EVO, in Abstimmung mit den beiden Dietzenbacher Vertretern Manfred Schaffeld und Karlheinz Kremer.

Die beiden waren es auch, die mit einem Brief an die VZBV den Stein der Klage erst ins Rollen gebracht haben. Beide Interessensgemeinschaften bemängeln seit der Fernwärmepreiserhöhung von 2015, die Energieversorger hielten sich nicht an die Verträge, die Kunden seien in einem Monopol gefangen. Für die Verbraucherseite besteht nämlich vertraglich ein Anschluss- und ein Benutzerzwang. Sprich: Sie haben keine Chance, zu einem anderen Energieanbieter zu wechseln.

Ein Vertrag bedürfe immer der Zustimmung aller beteiligten Parteien, betont VZBV-Rechtsexpertin Kerstin Hoppe. „Es wäre alles andere als seriös, wenn ein Anbieter einen Vertrag einseitig ändern dürfte.“ Das Gericht stimmt Hoppes Einschätzung zu: „Das Schreiben der Beklagten (Anm. d. Red.: der EVO) vom September 2015 an die Verbraucher ist irreführend, weil es den Eindruck erweckt, dass ab dem 1. Oktober 2015 die mitgeteilten neuen Preise gelten, obwohl diese Angabe falsch ist.“ Das Preissystem konnte laut Gericht nicht einseitig geändert werden, sondern nur der Preis auf der Basis dieser Klausel, etwa wegen gestiegener Rohstoffpreise. Zwar könne es bei langfristigen Verträgen zu Veränderungen bei Gewinn- oder Kostenstrukturen kommen, das sei aber kein Grund, eigenmächtig Vertragsänderungen nur einer Vertragspartei zu erlauben, gibt Hoppe das Urteil des Landgerichts wieder.

In den geänderten Preisanpassungsklauseln der Energieversorger waren Fehler enthalten, moniert das Gericht, diese seien ohnehin schwierig nachvollziehbar, heißt es.

EVO und EVD berufen sich wiederum auf eine „seit Jahrzehnten angewandte Praxis in der Fernwärmebranche“. EVO-Sprecher Harald Hofmann: „Das Vorgehen der EVO ist bis auf den heutigen Tag branchenüblich, was auch die Fachverbände bestätigen. Dafür existieren einschlägige rechtliche Grundlagen.“ Man prüfe nun, ob und wie weit man den Instanzenweg beschreite. Den Vorwurf des VZBV, die EVO habe als Monopolist von Kunden überhöhte Preise verlangt, weist Hofmann zurück.

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23.10.2017 Pressemitteilun des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen:

 

12.10.2017 Offenbach Post

„Den Finger in die Wunde legen“

Fernwärme: Interessengemeinschaft Energie kritisiert erneute Preiserhöhung

 

Dietzenbach -  Die Interessengemeinschaft (IG) Energie kritisiert die erneute Fernwärmepreiserhöhung der Energieversorgung Dietzenbach (EVD) zum 1. Oktober dieses Jahres und bezieht in einem als Leserbrief gekennzeichneten Schreiben Stellung. „Im Sommer 2014 war die EVD gegründet worden mit jeweils 50 Prozent Beteiligung der Stadtwerke Dietzenbach und der EVO (bis dahin alleinige Fernwärme-Versorgerin) – alle Stadtverordneten stimmten zu.“ Laut IG waren damals die Argumente dafür: „Mit der Fernwärme hatte die EVO jahrelang erhebliche Gewinne erzielt und nun sollte Dietzenbach davon profitieren, wobei durch die 50-Prozent-Beteiligung das Risiko reduziert wurde. Die EVD sollte Gewerbesteuer-Einnahmen in Dietzenbach einbringen und es war Preisstabilität versprochen und geplant.“

Insbesondere werde die Preisstabilität nicht eingehalten, kritisiert die IG: „Bereits zum 1. Oktober 2015 wurden die Preise neu festgesetzt und auch eine neue Preisänderungsregelung eingeführt. So erfolgte eine erhebliche Preiserhöhung von durchschnittlich 18 Prozent (nach Auswertung uns vorliegender Rechnungen). Am 1. Oktober 2016 wurden die Preise erneut und nun zum 1. Oktober 2017 wieder angepasst. Jetzt liegt die Erhöhung bei 6,5 Prozent im Verbrauchspreis – das wirkt sich in den Gesamtkosten mit rund 4,48 Prozent aus.“

Die Veröffentlichung der Erhöhung sei „wie gehabt“ von der EVD „kurzfristig am 29. September in der Offenbach-Post veröffentlicht“ worden. „Die EVO gab ihre Preiserhöhung am 30. September bekannt.“

„Laut EVO soll die durchschnittliche Preiserhöhung bei 3,1 Prozent liegen. Wir haben nachgerechnet und kommen zu einem anderen Ergebnis“, schreiben die Vertreter der IG. „Für ein ,Musterhaus‘ mit 10 kWh-Anschlusswert ergibt sich bei 18 000 kWh Verbrauch eine jährliche Preiserhöhung von 1652 Euro auf 1726 Euro, das heißt 74 Euro mehr – also eine Preissteigerung von 4,48 Prozent. Keiner hat solche Lohn- oder Rentenerhöhungen erhalten!“

Die Fernwärmerechnungen werden von der EVD im Oktober versandt. „Die teilstädtische EVD – ebenso wie der mitbeteiligte Wirtschaftskonzern EVO – nutzen ihre Monopolstellung, die ihnen der Anschlusszwang an die Fernwärme gibt, zulasten der ,Fernwärmezwangsbezieher’ aus.“ Schon oft hätten Preisvergleiche gezeigt, dass Fernwärme sehr viel teurer sei als Gas und Öl – teilweise doppelt so teuer, betonen die IG-Vertreter und fordern: „Fernwärme als Energieform ist sinnvoll, bedarf aber einer ökonomischen und ökologischen Ausrichtung.“ Diese setzten die IG-Vertreter teilweise selbst um. „Andere Anbieter besonders in Dänemark zeigen, dass bei Umbau und Nutzung regenerativer Energien sogar Preissenkungen von durchschnittlich 19 Prozent möglich sind.“ Als Alternativen bringt die IG Fotovoltaik, Wärmepumpen, Kraft-Wärme-Kopplung, Nahwärme, Nutzung von Abwärme, Biogasanlagen und Geothermie ins Spiel. „Energie kann auf vielfältige Weise sogar rauchfrei gewonnen werden und muss nicht über ineffiziente Leitungen lange transportiert werden. Wir werden weiter agieren, den Finger in die Wunde legen: Es muss ein Umdenken erfolgen, damit die Preise nicht davon galoppieren“, heißt es weiter, denn „Energiewende und Ressourcen- sowie Klimaschutz erfordern ein sinnvolles und zeitgemäßes Handeln“. Anfangen müsse man mit einer umfangreichen und effektiven Beratung der EVD-Kunden und dabei berücksichtigen welcher Anschlusswert für das einzelne Haus sinnvoll und welche Sanierung gegebenenfalls erforderlich und kostengünstig sei.

Zum Ende des Briefes wagt die IG eine Prognose: „Der Gewinn der EVD ist 2015 bereits um 14 Prozent geringer ausgefallen als geplant und wird in den kommenden vier Jahren auf ein Drittel des Wertes im abgeschlossene Geschäftsjahr zurückgehen (Beteiligungsbericht 2015). Entsprechend wird sich auch die Gewerbesteuer reduzieren.“ - ron

 

12.07.2017 Auszug aus aktuellem Beteiligungsbericht der Stadt Dietzenbach:

 

 

20.04.2017 Antrag

An

die Stadtverordnetenvorsteherin der

Kreisstadt Dietzenbach                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        18.04.2017

 

Antrag: Energieversorgung Dietzenbach GmbH (EVD)

                                                          

Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:

                                              

Der Magistrat wird aufgefordert, für die EVD geeignete Ansätze zur Rückkehr zu den ursprünglichen Gewinnerwartungen - sie waren Basis für die Gründungsentscheidung durch die Stadtverordnetenversammlung - zu entwickeln.

 

Die anschließende Würdigung dieser zu entwickelnden Ansätze setzt die Ursachenbeschreibung für den zurzeit planerisch erwarteten Gewinneinbruch voraus.

 

 Begründung:

 

Die im Januar im Zuge der Haushaltsdiskussion im Haupt- und Finanzausschuss vorgelegten, aber nicht behandelten Planungsdaten der EVD für 2016/17ff entsprechen in der mittelfristigen Entwicklung in keiner Weise den Ergebnisansätzen, wie sie den Stadtverordneten als Basis für die Gründungsentscheidung vorgelegt wurden:

  • Das Jahresergebnis wird in den kommenden vier Jahren auf ein Drittel des Wertes im abgeschlossenen Geschäftsjahr einbrechen.
  • Entsprechend stark wird auch die Gewerbesteuer reduziert sein, bei der Gründungsentscheidung ein wesentliches Argument für die Befürwortung durch die Stadtverordnetenversammlung.
  •  Trotz dieser äußerst kritischen Entwicklung sind die Bezüge für die Geschäftsführung um 300 Prozent gesteigert worden.

In Anbetracht der sich für den Haushalt abzeichnenden Deckungslücke ist die Suche nach Möglichkeiten eines „Turnarounds“ dringend. Wegen der nach der Gründung frühzeitig vorgenommenen und von vielen Kunden nicht akzeptierten Preiserhöhung ist außerdem die größtmögliche Transparenz über die Ursachen der sich abzeichnenden Entwicklung wichtig.

 

Jens Hinrichsen 

    

 23.03.2017 Offenbach Post

Diskussionen um Anschlusszwang und Monopol

Politik und Interessengemeinschaften setzen sich mit Bericht über Fernwärmesatzung auseinander / Überlegungen zu Tarifsystem

 

Von Barbara Scholze und Ronny Paul

 

Dietzenbach - Der Bericht über das Für und Wider des Anschlusszwangs für Fernwärmekunden führt nicht nur in der Politik zu Diskussionen. Auch die Vertreter der beiden Interessensgemeinschaften melden sich zu Wort.

So stand der Bericht des Magistrats zur Fernwärmesatzung aus dem Jahr 1971 im Haupt- und Finanzausschuss auf der Tagesordnung. Dabei betont der Report unter anderem, der Anschlusszwang basiere auf dem Umweltschutz. „Nur bei konsequenter Nutzung der Fernwärme durch alle Liegenschaftseigentümer ist das Umweltziel „rauchfreie Stadt“ zu erreichen“, heißt es (wir berichteten). Grundsätzlich könnten die Stadtverordneten die Satzung ändern und den Anschlusszwang aufheben, allerdings mit „gravierenden Folgen“ für die Luftqualität.

Das alles stelle die Dietzenbacher Interessengemeinschaft (IG) Ernergie, die derzeit rund 250 Bürger vertritt, nicht infrage, betonte deren Sprecherin Doris Schamell im Ausschuss. Allerdings werde das „Monopol Preisbindung“ im Bericht nicht erwähnt. „Im Vergleich mit anderen Energieträgern wie Öl und Gas ist die Fernwärme fast doppelt so teuer“, sagte sie und forderte die Stadtverordneten auf: „Sie sollten sich mit der Frage befassen, welche Möglichkeiten sie sehen, sich für eine sozial gerechte Preisgestaltung einzusetzen.“

SPD-Fraktionschef Rainer Engelhardt betonte: „Mit dem Bericht haben wir jetzt die Grundlage für eine politische Diskussion“. Nun gehe es darum, eine Satzung aus den 70er Jahren, die vielleicht ein bisschen Staub angesetzt habe, an die heutigen Verhältnisse anzupassen. Auch Stephan Gieseler (CDU) bezeichnete den Bericht als einen „wertvollen allerersten Schritt“, jetzt könne breiter diskutiert werden. Die Preisstruktur der Fernwärmeregelung sei generell nicht leicht nachvollziehbar, so Gieseler: „Es gibt heute nicht nur andere Möglichkeiten für Energiebezieher, auch der Bedarf sinkt, weil der Verbraucher sich anders verhält.“

Christian Locke, Geschäftsführer der Stadtwerke, sagte hinsichtlich der Tariferhöhungen: „Es ist zu einem Anstieg gekommen, aber in unterschiedlichen Ausprägungen, für manche Kunden gab es gar eine Preissenkung.“ Die Stadtwerke arbeiteten mit der Interessengemeinschaft zusammen, „wir überlegen gemeinsam, wie ein Tarifsystem aussehen könnte“. Dabei gehe es nicht um Gewinnmaximierung: „Für uns ist Fernwärme eine Daseinsfürsorge.“

Auch die IG EVO aus Gravenbruch, der sich viele Dietzenbacher Fernwärmekunden angeschlossen haben, reagiert auf den Report und meldet sich in der Redaktion zu Wort. „Im Zusammenhang mit der sogenannten Energiewende und dem Ressourcen- und Klimaschutz erscheint es sinnvoll und zeitgemäß, die Abwärme, die bei der Erzeugung von Elektrizität oder Müllverbrennung ohnehin anfällt, nicht unmittelbar an die Umwelt abzugeben, sondern damit Gebäude zu beheizen beziehungsweise sie mit dieser Wärme zu versorgen.“ Daher sei die IG nicht gegen, sondern für Fernwärmenutzung, sagt Manfred Schaffeld von der IG EVO. Jedoch müsse Transparenz geschaffen werden, pflichtet ihm Karlheinz Kremer bei. Denn der Fernwärmesektor, so Kremer, sei das letzte Marktsegment der leitungsgebundenen Energieversorgung in Deutschland, das im Unterschied zu etwa Strom oder Gas „nicht dem Wettbewerb und somit ergebnisoffen und technologieneutral dem freien Spiel der Kräfte des Marktes unterliegt“. Diese Monopolstellung werde gnadenlos ausgenutzt.

Die IG EVO stellt die im Report als alternativlos benannten Konsequenzen – „wirtschaftliches Desaster“, „Dietzenbach verschwindet unter einer Dunstglocke“ – einer Abschaffung des Anschlusszwangs infrage. „Waren die genannten finanziellen Risiken bei der Gründung der EVD bekannt oder haben diese keine Rolle gespielt, weil die Nutzer aufgrund des Anschlusszwangs an ein Preisdiktat gebunden sind?“, fragt Kremer. „Dass bei Abschaffung des Anschlusszwangs in jedem Haushalt Unmengen von Holz gegebenenfalls Kohle verfeuert würden und die Stadt im Rauch versinkt, ist nicht nachvollziehbar“, sagt Schaffeld. Der Betrieb etwa moderner Gas-Brennwert-Heizanlagen sei ebenso umweltfreundlich.

 

10.03.2017 Offenbach Post

Für und Wider von Anschlusszwang

Fernwärme-Satzungsänderung: Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement schlüsselt Vor- und Nachteile auf

 

Von Ronny Paul

Dietzenbach - Den Stadtverordneten liegt zur kommenden Sitzung am Freitag, 24. März, ein Bericht vom Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement vor, der die Möglichkeiten und Risiken einer Fernwärmesatzungsänderung aufschlüsselt. Der Interessengemeinschaft Energie gefällt das Geschriebene nicht. Sie fühlt sich vom Magistrat allein gelassen.

Beim Thema Fernwärme erhitzen die Gemüter einiger Bürger der Kreisstadt schnell. Die Preisanpassungen der Energieversorgung Offenbach (EVO) von 2012 und die der Energieversorgung Dietzenbach (EVD) von 2015 haben dazu geführt, dass sich die Interessensgemeinschaft (IG) Energie in Dietzenbach und die IG EVO Energie Gravenbruch gründeten, um gegen die Preisanpassungen und das Fernwärmemonopol vorzugehen (wir berichteten). Zwangsläufig hat das Thema auch Einzug in die Stadtverordnetenversammlung gefunden. Der Magistrat soll im Auftrag der Volksvertreter prüfen, „unter welchen Umständen und mit welchen Risiken es möglich ist, den Anschluss- und Benutzungszwang zur Fernwärme für Dietzenbach aufzuheben“. Der Antrag kam von der Mehrheitskoalition (CDU/SPD/WIR-BfD) mit dem Hinweis, dass die Antragsteller davon überzeugt seien, „dass die Bereitstellung von Fernwärme in Dietzenbach ein Standortvorteil ist, der den Nutzern neben anderen Vorteilen auch finanziell nicht höhere Belastungen als im Wettbewerb erbringt“.

Ein zuvor von der Linken-Fraktion eingereichter Prüfantrag mit der Frage, inwieweit sich die Ausgaben für soziale Einrichtungen der Stadt aufgrund der Preisanhebung erhöht haben und welche Möglichkeiten es gebe, den Anschlusszwang aufzuheben, kam nicht durch.

Jedenfalls liegt der von der Koalition angeforderte Bericht nun vor und beinhaltet zwei Schlüsselsätze: „Die Aufhebung des Anschluss- und Benutzungszwangs ist durch Änderung der Fernwärmesatzung möglich.“ Und: „Da die Fernwärmesatzung eine kommunale Satzung ist, kann diese durch einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung geändert werden“, heißt es in dem vom Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement erstellten Bericht.

Doch auf die Aussage folgt ein großes „Aber“, eine Aufschlüsselung der Risiken. Durch den frühen Erlass der Fernwärmesatzung und die Einhaltung der damit einhergehenden Pflichten, sei die Kreisstadt für alle derzeit angeschlossenen Liegenschaften aufgrund des entstandenen Vertrauensschutzes – Gesetzesänderungen dürfen für Bürger keine nachteiligen Rückwirkungen haben – verpflichtet, die Versorgung mit Fernwärme in den ausgewiesenen Gebieten sicherzustellen. Fernwärmebelieferung sei eine Daseinsfürsorge, somit bestehe für die Kreisstadt auch dann eine Belieferungspflicht, wenn der Anschluss- und Benutzungszwang aufgehoben würde, heißt es. Ebenso müsse die Kreisstadt einspringen, wenn die EVD die Energieversorgung nicht mehr sicherstellen könne.

Speisen sich durch den gefallenen Anschlusszwang weniger Liegenschaften mit Fernwärme, bestehe die Möglichkeit, dass das Fernwärmenetz nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden könne. Dann könnte die EVD den bestehenden Gestattungsvertrag mit der Stadt beenden und alle Rechte und Pflichten der Stadt aufbürden. Die müsste dann – ob wirtschaftlich oder nicht – weiterhin die Fernwärmeversorgung sicherstellen.

Bei der Aufhebung des Benutzungszwangs würde auch das umweltpolitische Ziel der „rauchfreien“ Stadt wegfallen, heißt es weiter. In den während der 80er Jahre entstandenen Wohngebieten hätte dies aufgrund der dichten Aneinanderreihung der Häuser und fehlender Durchlüftung „gravierende Folgen für die Luftqualität“. Durch nicht rauchfreie Heizungen und holzbetriebene Öfen würden die Imissionswerte und die Feinstaubbelastung steigen: „Eine erhöhte Feinstaubbelastung wird in unmittelbaren Zusammenhang mit Bronchialerkrankungen und der Zunahme von Herz-Kreislauferkrankungen gebracht.“ Ferner leiste die Kreisstadt durch Nutzung der Fernwärme einen Beitrag zum weltweiten Klimaschutz, heißt es abschließend.

Sätze, die den Mitgliedern der IG Energie nicht schmecken. IG-Sprecherin Gisela Schiratis-Erlat sagt auf Nachfrage: „Wir sind ziemlich frustriert, was da drin steht, haben aber damit gerechnet.“ Grundsätzlich befürworte die IG Fernwärme als ökologisch sinnvolle Variante der Energieversorgung. Doch diese müsse attraktiver gestaltet und der Benutzerzwang aufgehoben werden. Das betone die IG auch stets in den Gesprächen mit den Verantwortlichen, doch die IG fühle sich vom Magistrat allein gelassen. Das Argument, falle der Anschlusszwang weg, würden Kunden auf fossile Energieträger umsatteln, bezweifelt die IG. Vielmehr würden gerade Fernwärmekunden auf regenerative Energie wie etwa Luft-Wärme-Pumpen oder Fotovoltaik setzen. „Anschlussbenutzerzwänge verhindern Wettbewerb, man könnte auch ohne Zwang mit vernünftigen Preisen das Angebot attraktiv gestalten“, betont Schiratis-Erlat. Und dann blieben die Menschen sowieso bei der Fernwärme.

Generell müsse vor allem die Fernwärmeerzeugung in der Kreisstadt zukunftsträchtig ausgerichtet, kostengünstiger und unabhängig von fossilen Energieträgern werden. Wie es in anderen Regionen schon gemacht werde, so Schiratis-Erlat. Auch wünscht sich die IG etwa eine individuelle Energieberatung für die Kunden und mehr Transparenz.

 

09.03.2017

 

Folgender Bericht als Ergebnis eines Prüfantrages steht am 16.3.17 im Haupt- und Finanzausschuss auf der Tagesordnung:


Drucksache-Nr.: 18/0251/60
60 - FB Bau- & Immobilienmanagement Dietzenbach, den 20.02.2017
B E R I C H T des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung
Der Magistrat wird gebeten, beiliegenden Bericht zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung
zu beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung bitten wir, beiliegenden Bericht in öffentlicher Sitzung zur Kenntnis zu nehmen.
Betreff: Bericht zum Prüfantrag 18/0064-1/SPD - CDU - WIR-BfD Hintergrund zur Fernwärmesatzung Dietzenbach

Bericht: Hintergrund zur Fernwärmesatzung Dietzenbach:
Die erste Satzung über die Fernheizung der Kreisstadt Dietzenbach wurde im Jahr 1971 von der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Dietzenbach im Zuge der Erweiterung von Wohnbau- und Gewerbegebieten im Stadtgebiet beschlossen.
Bereits zu dieser Zeit bestand das Bewusstsein, dass mit der verdichteten Ansiedlung von Privatpersonen und Gewerbe auch die Schadstoffemissionen durch Heizung und Warmwasseraufbereitung zunehmen würden. Dies sollte mit der Errichtung und dem Betrieb eines Fernwärmenetzes vermieden werden.
So betont noch § 1 der heutigen Fernwärmesatzung, dass „aus Gründen des öffentlichen Wohles, des Umweltschutzes, insbesondere zur Reinhaltung der Luft, die Stadt selbst oder ein von ihr bestelltes Unternehmen eine Fernheizung als eine der Volksgesundheit dienende öffentliche Einrichtung mit dem Energieträger Heißwasser betreibt.“ Im Zuge des stetigen Vorhabens „rauchfreie Stadt“ wurde das Fernwärmeversorgungsgebiet in Dietzenbach parallel mit der Entwicklung der Wohn- und Gewerbegebiete 1985 und 1991 je durch Stadtverordnetenbeschlüsse erweitert.
Somit wurde seit Ende der siebziger Jahre beschlossen, dass die Kreisstadt Dietzenbach aus stadtplanerischen und umweltpolitischen Gesichtspunkten ihren Bürgern/innen eine zusätzliche Leistung der Daseinsvorsorge anbietet. In den Fernwärmeversorgungsgebieten wurde seither allen Liegenschaftseigentümern der Anschluss an das Fernwärmenetz ermöglicht. Zudem stellte die Stadt allen Angeschlossenen die Versorgung mit Heißwasser sicher.
Zur Sicherung des Gemeinwohls durch Minimierung von Schadstoffemissionen aus Heizungsanlagen, sieht die Fernwärmesatzung neben der Verpflichtung der Stadt zur Belieferung der Liegenschaften mit Fernwärme, auch eine Verpflichtung aller Liegenschaftseigentümer zum Anschluss und zur Benutzung der zur Verfügung gestellten Fernwärme vor. Nur bei konsequenter Nutzung der Fernwärme durch alle Liegenschaftseigentümer in den ausgewiesenen Gebieten, ist das Umweltziel der „rauchfreien Stadt“ trotz des stetigen Ansiedlungswachstums zu erreichen. Ausgenommen von dem Anschluss- und Benutzungszwang sind die Liegenschaften, die nachweislich ihren gesamten Warmwasser- und Wärmebedarf über regenerative Energien (emissionslos) decken. So ist der Umweltgedanke konsequent in der Satzung verankert. Wie in der Satzung festgehalten, ist es möglich, dass die Stadt selbst oder ein von ihr bestellter Dritter das Fernwärmenetz betreibt. Im Laufe der Jahre hat bereits die Stadt selbst in der Rechtsform eines Eigenbetriebs, ein Wirtschaftsunternehmen der Stadt (die Fernwärme Dietzenbach GmbH & Co. KG), ein Privatunternehmen (die Energieversorgung Offenbach AG) und derzeit ein Privatunternehmen mit mittelbarer, kommunaler Beteiligung (die Energieversorgung Dietzenbach GmbH) das Fernwärmenetz betrieben. Das Eigentum an dem Fernwärmenetz
wurde an die jeweilige juristische Person übertragen. Zur Regelung der Rechte und Pflichten der Fernwärmebetreiber hat die Kreisstadt stets einen Vertrag „über die Gestattung zur Errichtung, Verlegung und Betrieb von Anlagen der Fernwärmeversorgung im Stadtgebiet Dietzenbach“ geschlossen.
 
Möglichkeiten zur Aufhebung des Anschluss- und Benutzungszwangs Fernwärme:
Die Aufhebung des Anschluss- und Benutzungszwangs ist durch Änderung der Fernwärmesatzung möglich. Da die Fernwärmesatzung eine kommunale Satzung ist, kann diese durch einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung geändert werden.
Risiken:
Durch den frühen Erlass der Fernwärmesatzung und die Einhaltung der damit einhergehenden Pflichten der Kreisstadt, ist die Kreisstadt für alle derzeit angeschlossenen Liegenschaften aufgrund des entstandenen Vertrauensschutzes verpflichtet, die Fernwärmeversorgung in den ausgewiesenen Gebieten sicher zu stellen. Da es sich bei der Fernwärmebelieferung um eine Leistung der Daseinsfürsorge handelt, besteht für die Kreisstadt die Belieferungspflicht auch dann für die bereits angeschlossenen Haushalte fort, wenn die Satzung und/oder der Anschluss- und Benutzungszwang aufgehoben werden würde.
Wichtig ist zu erwähnen, dass sich die Kreisstadt zur Erfüllung ihrer Versorgungspflicht durch den Abschluss des Gestattungsvertrages derzeit der Energieversorgung Dietzenbach GmbH bedient. Sie kann sich allerdings nicht gänzlich von dieser Verpflichtung befreien. Sollte die Energieversorgung Dietzenbach GmbH die Fernwärmeversorgung nicht mehr sicherstellen können oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr sicherstellen wollen (vgl. Härtefallregelung im Gestattungsvertrag), tritt die Kreisstadt Dietzenbach unmittelbar in diese Verpflichtung ein und muss eine Ersatzversorgung schaffen. Dies gilt aufgrund des oben erwähnten Vertrauensschutzes der Liegenschaftseigentümer auch dann, wenn die Fernwärmesatzung oder der Anschluss- und Benutzungszwang aufgehoben werden würde. Falls durch die Aufhebung des Anschluss- und Benutzungszwangs nicht mehr die meisten Liegenschaftseigentümer an das Fernwärmenetz anschließen, ist es möglich, dass das Fernwärmenetz nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden kann. Trifft den Fernwärmebetreiber durch die Aufhebung des Anschluss- und Benutzungszwangs und durch erheblichen Rückgang der Fernwärmebezieher eine unbillige Härte, ist es der EVD möglich, den bestehenden Gestattungsvertrag mit der Kreisstadt zu beenden.
Die Kreisstadt müsste in alle daraus resultierenden Rechte und Pflichten eintreten und für noch alle anschließenden Liegenschaftseigentümer, gleich ob wirtschaftlich darstellbar oder nicht, die Fernwärmeversorgung sicherstellen.
Daneben ist zu beachten, dass bei der Aufhebung des Anschluss- und Benutzungszwangs das umweltpolitische Ziel der „rauchfreien“ Stadt von Seiten der Kreisstadt nicht mehr in den ausgewiesenen Stadtteilen durchgesetzt werden kann. Die Ermächtigungsgrundlage für die Durchsetzung würde fehlen.

In den seit den 1980er Jahren entstandenen Wohngebieten hätte dies gravierende Folgen für die Luftqualität, da vor dem Hintergrund des Anschluss- und Benutzungszwanges der Fernwärmesatzung die Erschließung für diese Baugebiete flächensparend durchgeführt wurde: Die Straßen haben nur die Mindestbreite oder bleiben gar hinter dieser zurück. Die Gebäude stehen damit dichter zusammen als andernorts. Die Durchlüftung dieser Gebiete ist dementsprechend schwächer als üblich. Die Folge einer Deckung des Energiebedarfs durch nicht rauchfreie Einzelheizungen wären daher höhere Immissionswerte in den Wohnungen und auf den Gebäuden zugeordneten Freiflächen. Insbesondere durch die Nutzung von holzbetriebenen Öfen würde die Feinstaubbelastung enorm ansteigen. Eine erhöhte Feinstaubbelastung wird in unmittelbaren Zusammenhang mit Bronchialerkrankungen und der Zunahme von Herz-Kreislauferkrankungen gebracht.
Des Weiteren ist zu beachten, dass durch die Nutzung der Fernwärme die Kreisstadt Dietzenbach einen Beitrag zum weltweiten Klimaschutz leistet, da die Verwendung dieses Energieträgers zur Reduzierung von Kohlendioxid beiträgt. Kohlendioxid gehört zu den Treibhausgasen und trägt maßgeblich zur Erderwärmung bei.


______________________________                ________________________
Fachbereichsleiterin Sandra Homberg                Erster Stadtrat Dr. Dieter Lang

 

08.02.2017 Offenbach Post:

EVO scheitert mit Klage

Amtsgericht entscheidet Fernwärmestreit

Von Ronny Paul

Dietzenbach - Die Energieversorgung Offenbach (EVO) scheitert mit einer Klage gegen einen Dietzenbacher Fernwärmekunden. Das Amtsgericht Offenbach hat im Streit zwischen der EVO und einem Dietzenbacher Fernwärmekunden ein Verzichtsurteil ausgesprochen. Das lautet: „Die Klage wird abgewiesen.“ Die EVO hat die Gerichts- sowie die Anwaltskosten beider Parteien zu übernehmen.

Hintergrund: Der Beklagte aus Dietzenbach hat sich dem Fernwärmemonopol entgegengesetzt. Seit der Fernwärmepreisanpassung 2012 durch die EVO hat er sich geweigert, dem damaligen Fernwärmeversorger den geforderten Mehrbetrag wegen „strittiger Abrechnungsergebnisse“ zu zahlen. Die EVO hat dagegen vor dem Amtsgericht geklagt und 580 Euro Nachzahlung vom Dietzenbacher Fernwärmebezieher gefordert. Zum Verständnis: Im Verzichtsurteil heißt es, „die Berufung ist nur zulässig, wenn der Beschwerdegegenstand 600 Euro übersteigt, oder das Gericht die Berufung in diesem Urteil zugelassen hat“. Ergo: Das Urteil erlangt Rechtsgültigkeit und der Gang zur nächsthöheren juristischen Instanz ist im Regelfall nicht vorgesehen.

EVO-Sprecher Harald Hofmann sagt auf Nachfrage: „Für uns war der Vorgang schon im vergangenen Jahr mit der Verzichtserklärung abgeschlossen.“ Das zweite Urteil bestätige nun diese Position und bringe der EVO einen formellen Abschluss der Sache.

Das Amtsgericht hatte der EVO eine Verzichtserklärung nahegelegt. Die wiederum gibt jenen Fernwärmebeziehern Hoffnung, die gegen die Preiserhöhung von 2012 fristgerecht vor dem Jahreswechsel 2016/17 Einspruch erhoben haben, erläutert Manfred Hartig von der Interessensgemeinschaft EVO aus Gravenbruch. Durch den Verzicht der EVO vom Dezember habe sich die Spanne für die, die Widerspruch eingelegt haben, um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2017 verlängert, sodass diese noch ihre Rechte geltend machen können, erläutert Hartig. „Damit hat die EVO neben den Fehlern von 2015 bereits 2012 Fehler in ihrem Fernwärmesystem gehabt.“ Für Hartig ist klar: „Das Urteil ist richtungsweisend und zeigt sehr deutlich, wie die EVO mit ihren Kunden umgeht.“

 

17.02.2017

Gute Nachricht für Verbraucher

Millionen zurück für Fernwärmekunden 

=>http://www.n-tv.de/ratgeber/Millionen-zurueck-fuer-Fernwaermekunden-article19702224.html

 

29.12.16 Offenbach  Post:

 

Interessensgemeinschaft Energie und EVD setzen Gespräche fort

Fernwärme: Verhärtete Fronten weichen auf

29.12.16 03:05

Dietzenbach - Die Interessensgemeinschaft (IG) Energie und die Energieversorgung Dietzenbach (EVD) haben sich unter Moderation von Erstem Stadtrat Dieter Lang getroffen. Die Gespräche in Sachen Fernwärme „verlaufen in angenehmer Atmosphäre“, heißt es.

Anfang des Jahres gab es ein Gespräch zwischen IG und EVD aufgrund der Einführung des neuen Preissystems für Fernwärme zum Oktober 2015. Trotz Beantwortung der Einsprüche vonseiten der EVD und Beratung vor Ort, blieben weitere Fragen offen. Beide Parteien waren sich, wie berichtet, letztendlich nicht einig. In einer gemeinsamen Mitteilung berichten IG und EVD, dass auf Initiative der IG und unter Moderation von Erstem Stadtrat Dieter Lang zwei weitere Gesprächstermine stattfanden – für Januar sei ein drittes geplant. Beide Seiten vermelden, der Austausch verlaufe in „angenehmer Atmosphäre“: inhaltlich, sachlich, konstruktiv und offen. Gesprächsbedarf bestand etwa bei der Preisänderungsklausel. Auch ein Preisvergleich von Fernwärme mit Gas und Strom an konkreten Beispielen in der Kreisstadt kam zur Sprache. EVD-Geschäftsleitung und IG-Vertreter diskutierten ebenfalls über Ursachen der Preissteigerungen und das Format aktueller Abrechnungen.

IG-Vertreter legten der EVD Fernwärmelieferverträge vor, die teilweise bereits in den 80er Jahren abgeschlossen worden sind. In der festgelegten Preisänderungsregelung in den bestehenden Verträgen sieht die IG die Bindung beider Vertragspartner. Die EVD will die nun vorliegenden Verträge bis zum nächsten Termin prüfen, heißt es. Zusätzlich werde innerhalb gesetzlicher Vorgaben ein neues Format für die Abrechnungen erarbeitet, um die Transparenz für den Verbraucher zu verbessern.

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Zur im September vergangenen Jahres eingeführten Preisänderungsklausel erläutert die EVD, „dass alle Kostenbestandteile für den Netzbetrieb und die Lieferung von Wärme für die Endkunden abgebildet werden, dabei werden Indexwerte des statistischen Bundesamtes verwendet und zusätzlich wird auf aktuelle Börsendaten zurückgegriffen“. Die IG vertritt den Standpunkt, dass die Änderung der Klausel einseitig und nicht vertragskonform sei. Daher verlangen die IG-Vertreter die Rückkehr zur vertraglich vereinbarten Preisänderungsregelung. Darin soll auch der Schwerpunkt für die kommenden Gespräche liegen. Die EVD erläutert, so werden Kostensteigerungen und –senkungen innerhalb eines Jahres über die Preisänderungsklausel an die Kunden weitergegeben, um Preisstabilität über zwölf Monate zu gewährleisten.

Die EVD erläutert, dass neben individuellem Verbrauchsverhalten spiele die Anschlussleistung des Hauses eine wesentliche Rolle für die Höhe der Jahresendabrechnung. Die Veränderung des Anschlusswertes durch Änderung der Durchflussmenge bietet die EVD kostenfrei an. (ron)

 

10.12.16 Offenbach  Post:

 

Amtsgericht Offenbach rät EVO zu Verjährungsverzicht

Wende im Dietzenbacher Fernwärmestreit

© dpa

Dietzenbach - Das Amtsgericht Offenbach rät der EVO, im Rechtsstreit mit einem Dietzenbacher Fernwärmebezieher einen Verjährungsverzicht zu erklären. Offenbar erwartet das Gericht eine bedeutsame Anzahl an Klagen betroffener Bürger. Von Ronny Paul 

Ein Dietzenbacher hat versucht, sich dem Fernwärmemonopol entgegenzusetzen. Seit der Fernwärmepreisanpassung 2012 hat der Kunde sich geweigert, der Energieversorgung Offenbach AG (EVO) den geforderten Mehrbetrag wegen „strittiger Abrechnungsergebnisse“ zu zahlen. Die EVO hat dagegen Klage vor dem Amtsgericht Offenbach eingereicht und 580 Euro Nachzahlung vom Dietzenbacher Fernwärmebezieher gefordert. Zum Verständnis: Bei einem Betrag unter 600 Euro entscheidet der Amtsrichter alleine, das Urteil erlangt Rechtsgültigkeit und der Gang zur nächsthöheren juristischen Instanz ist im Regelfall nicht vorgesehen (wir berichteten).

Allerdings bekam der Fernwärmekunde in etwa zeitgleich mit der eingereichten Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen die EVO Anfang August ein Schreiben, in dem es heißt: Aus wirtschaftlichen Gründen mache es keinen Sinn, den Rechtsstreit fortzuführen. Daher sei die Klägerin, sprich die EVO, bereit, auf den geforderten Betrag endgültig zu verzichten und sämtliche Kosten des Rechtsstreits zu übernehmen. Mutmaßlich, um dem selbst geworfenen Bumerang auszuweichen. Offensichtlich war der EVO die drohende Niederlage vor Gericht zwischenzeitlich peinlich.

Dazu sagt die EVO: Man habe die erwartete Entscheidung antizipiert und bereits dem Kunden eine Gutschrift über die noch ausstehende Summe von 580 Euro erteilt. „Damit ist für uns der Rechtsstreit beendet“, sagt EVO-Sprecher Harald Hofmann. Warum die EVO das getan hat, erläutert er ebenfalls: „Wir wollten den Fall bereinigen.“ Der Beklagte sei auch kein EVO-Kunde mehr. Jedoch sind Dietzenbacher Fernwärmebezieher seit Oktober 2014 Kunden der Energieversorgung Dietzenbach, an der die EVO 50 Prozent der Geschäftsanteile hält.

 

Nun hat das Amtsgericht Offenbach schriftlich einen Beschluss gefasst, in dem dem Kläger, sprich der EVO, nahegelegt wird, „schlichtweg einfach auf den Klageanspruch“ zu verzichten. Weiter heißt es, „eine Klagerücknahme ist ohne Zustimmung des Beklagten nicht mehr möglich, da streitig verhandelt wurde“. Der Beklagte allerdings erwartet ein Urteil. Abschließend regt das Amtsgericht an, „dass die Klägerin“ – die EVO – „unabhängig von einer Entscheidung dieses Rechtsstreits einen Verjährungsverzicht erklären sollte, um eine kostenintensive Verfahrensflut zu vermeiden“. Bei einer zu treffenden Entscheidung, heißt es weiter, und das ist wie eingangs beschrieben nicht der Regelfall, müsste „ohnehin eine Berufung zugelassen werden. Gegebenenfalls müsste das Landgericht Darmstadt auch eine Revision zulassen“. Das Amtsgericht erwartet offenbar eine bedeutsame Anzahl an Klagen betroffener Bürger, die es personell nicht bearbeiten kann.

Für die Dietzenbacher und die Neu-Isenburger Interessensgemeinschaften (IG) ist das Wasser auf die Mühlen, der Fall könnte somit als Präzedenzfall gelten. Die IG EVO ruft Fernwärmekunden dazu auf, noch bis Jahresende der Preiserhöhung von 2012 zu widersprechen. Weitere Infos: interessengemeinschaft-evo-ev.de.

 

24.11.16 Offenbach Post:

Vorgehen gegen Preisanpassung
IG empfiehlt Fernwärmekunden Widerspruch

Dietzenbach - Die Interessengemeinschaft (IG) EVO aus Gravenbruch weist Dietzenbacher Fernwärmekunden darauf hin, dass sie noch bis zum Jahresende Widerspruch gegen die Preisanpassung der Energieversorgung Offenbach (EVO) von 2012 einlegen sollten, da sonst eine Verjährung eintritt: „Mittlerweile haben wir festgestellt, dass die EVO zum 1. August 2012 klammheimlich eine Preisanpassung durchgeführt hat, die nach heutigem Kenntnisstand aus mehreren Gründen nicht vertragskonform gewesen ist“, erläutern die Steinberger Manfred Schaffeld und Karlheinz Kremer, die sich der IG EVO angeschlossen haben. „Da diese Preisanpassung noch nicht verjährt ist, rät unser Rechtsanwalt dazu, gegen diese Preisanpassung vorsorglich Widerspruch einzulegen und zwar spätestens bis zum 31. Dezember 2016.“

Allerdings betonen Kremer und Schaffeld, sollten zwei Widersprüche (Musterschreiben online) abgeschickt werden: Ein Widerspruch an die Adresse der EVO und einer an den derzeitigen Vertragspartner, die EVD. Wie berichtet, sei die Preisanpassung zum 1. Oktober 2015 aus Sicht der IG ebenfalls nicht vertragskonform, daher raten Schaffeld und Kremer im Namen der IG: „Wer hier noch nicht widersprochen hat, sollte seinen Widerspruch zeitnah an die EVD richten.“

Hintergrund: 2012 ist der Verbrauchspreis für Fernwärme gesunken, der Grundpreis gestiegen. 2015 war es umgekehrt: Der Verbrauchspreis ging in die Höhe, während der Grundpreis sank. - ron

-> interessengemeinschaft-evo-ev.de

 

28.09.16 Offenbach  Post:

Versorger kündigt sinkenden Verbrauchspreis an

Fernwärme: EVD gibt „redaktionellen Fehler“ zu

Dietzenbach - Die rund 1200 Dietzenbacher Fernwärmekunden gehen ins zweite Abrechnungsjahr mit der EVD. Die kündigt an, der Verbrauchspreis werde für alle Kunden deutlich sinken. Von Ronny Paul 

Sie könne verstehen, dass einige Kunden auf die Barrikaden gehen“, sagt EVD-Geschäftsführerin Lena Blazek: „Wenn der Energieversorger mit Preisänderungen kommt, ist das für die Kunden ärgerlich.“ Seit Längerem schwelt ein Streit zwischen EVD und Verbrauchern. Die Energieversorgung Dietzenbach (EVD) hat das zum 1. Oktober im vergangenen Jahr durch öffentliche Bekanntmachung eingeführte Preissystem mit neuer Preisänderungsklausel ein Stück weit revidiert. Denn der EVD ist dabei laut Blazek „ein redaktioneller Fehler unterlaufen“. So seien einzelne Faktoren doppelt benannt worden, und „angegebene Preiseinheiten wichen von den tatsächlichen ab“. Blazek: „Dafür entschuldigt sich die EVD beim Verbraucher.“ Ein Nachteil sei dadurch für die Kunden nicht entstanden, betont die EVD-Geschäftsführerin: „Die gezahlten Abschläge resultieren aus den zum Oktober 2015 veröffentlichten Preisen: Diese sind korrekt und bestehen unverändert fort.“ Nur die ergänzende Formel der Preisänderungsklausel sei fehlerhaft gewesen, aber bislang noch nicht zur Anwendung gekommen. Daher hatte sie „noch keine Relevanz für die Kunden“, sagt Blazek. Sie gelte erst ab Oktober und für die Folgejahre.

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Neue Preise für Fernwärme ärgern Kunden

Die nun nach der Preisänderungsregelung ermittelten und ab diesem Samstag gültigen Preise kommentiert Blazek so: „Allgemein lässt sich zusammenfassen, dass der Grundpreis wesentlich von der Entwicklung der Löhne und Investitionsgüter geprägt ist.“ Für den Grundpreis werden die Preise um rund ein Prozent steigen. Der Jahrespreis für Messung und Abrechnung bleibe unverändert.

Weitere Bestandteile des Fernwärmeentgeltes seien die verbrauchsabhängigen Komponenten des Verbrauchspreises sowie das CO2-Entgelt. Dies werde laut Blazek aufgrund der Preisentwicklung der an der Energiebörse EEX gehandelten Zertifikate für CO2-Emissionen ebenfalls leicht ansteigen. Der deutlich größere Bestandteil des Verbrauchspreises werde jedoch unter anderem durch die Preisentwicklungen von Kohle und Gas geprägt. Blazek prognostiziert, der Verbrauchspreis werde für alle Kunden um rund sieben Prozent deutlich sinken. Sie kündigt an, „die neuen Preise werden bereits für die Vorauszahlungen ab dem 1. Oktober 2016 berücksichtigt“.

Für einen Kunden mit einem Einfamilienhaus, einem Anschlusswert von zehn Kilowatt und einem Verbrauch von 30.000 Kilowattstunden bedeute die Preisentwicklung eine Ersparnis von rund 90 Euro für das kommende Abrechnungsjahr (Oktober 2016 bis September 2017); dies entspreche einer Reduzierung von rund 3,8 Prozent gegenüber dem laufenden. Laut Blazek profitiert der Kunde bereits in der Endabrechnung für 2016 von der sogenannten Bestpreis-Regelung. Bei Kunden bis zu einem Anschlusswert von 45 Kilowatt werde zum Jahresende ein Vergleich anhand des Anschlusswertes und des tatsächlichen Verbrauchs zwischen den beiden Tarifen „EVDsmart“ und „EVDplus“ vorgenommen. Die Abrechnung erfolgt dann automatisch mit dem für die Kunden günstigeren Tarif, so Blazek: „Die Ersparnis hängt auch vom individuellen Verbrauchsverhalten ab.“

Die gegen die EVD vom Bundesverband der Verbraucherzentralen eingereichte Klage wegen einer einseitig in laufende Verträge eingeführten Preisgleitklausel liegt der EVD inzwischen vor. Dazu Blazek: „Die EVD ist nach wie vor davon überzeugt, dass die gewählte Vorgehensweise zur Einführung des neuen Preissystems den Vorgaben der AVBFernwärmeV (Anm. d. Red.: Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme) entspricht.“ Die EVD werde einen Anwalt engagieren, das Verfahren am Landgericht Darmstadt zu führen. Eine Klageerwiderung sei in Arbeit.

 

16.09.16 Offenbach  Post:

Kunden sind nach Klagen optimistisch

Fernwärme: Gefangen im letzten Monopol

Dietzenbach - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBZ) klagt gegen die Energieversorgung Dietzenbach GmbH (EVD). Nun hoffen hiesige Fernwärmekunden, dass sich das Blatt für sie wendet. Von Ronny Paul

Dass der VZBZ gegen die Energieversorger EVO und EVD Klage wegen deren Fernwärme-Preispolitik eingereicht hat, ist sozusagen auf Dietzenbacher Mist gewachsen. Die Steinberger Manfred Schaffeld und Karlheinz Kremer haben einen Brief an die Verbraucherzentrale geschrieben und damit den Stein ins Rollen gebracht. Anlass: Die Preiserhöhungen zum 1. Oktober 2015. Schaffeld etwa zahlt nun rund 30 Prozent mehr. Die Verbraucherzentrale hat die Bedenken der Dietzenbacher ernst genommen und wendet sich nun gegen die EVD. Sie klagt an, dass der Dietzenbacher Energieversorger bei der im Oktober 2015 in Kraft getretenen Preisänderung eine neue Preisgleitklausel einseitig in laufende Fernwärmeverträge eingeführt habe. Für die Verbraucherseite besteht vertraglich ein Anschluss- und ein Benutzerzwang. Sprich: Sie haben keine Chance, zu einem anderen Energieanbieter zu wechseln.

Thorsten Kasper vom Berliner VZBZ fragt rhetorisch: „Kann man die Grundlage bei einem festgelegten Preis während des laufenden Vertrages ändern?“ Der VZBZ sieht die Verbraucher gefangen und geht daher juristisch gegen die Energieanbieter vor. Schaffeld erläutert, er habe 1993 beim Bau seines Hauses „Am Stiergraben“ mit dem damaligen Energieversorger Stadtwerke Dietzenbach einen Wärmezulieferungsvertrag abgeschlossen. „Diesen Vertrag haben beide Seiten unterschrieben“, sagt er. Mit dem Wechsel von den Stadtwerken zur EVO und dann vor zwei Jahren zur EVD sollten die neuen Energieanbieter die alten Verträge übernehmen. Auf Nachfrage bei der EVD habe es allerdings geheißen: Die alten Verträge lägen nicht vor, sagt Schaffeld. Jens Hinrichsen von der DL/FW-UDS-Fraktion sieht das kritisch: „Speziell für Dietzenbach ist es mehr als nur bedauerlich, dass Geschäftsführung und Aufsichtsrat der Stadtwerke nicht auf Einhaltung der Vertragsgrundlagen – mittelfristige Preisstabilität laut Business Plan – bestanden haben.“ Der Kommunalpolitiker begrüßt „das Vorgehen engagierter Bürger im Einklang mit der Verbraucherzentrale ausdrücklich“.

Manfred Geske, Sprecher der Dietzenbacher Interessengemeinschaft (IG) Energie, bedauert, dass die Fernwärme dadurch ihren positiven Charakter verliere. Zudem wünsche er sich einen vertrauensvolleren Umgang mit den Kunden: „Die IG ist letzlich traurig, dass es trotz der Bemühungen, vor Ort was zu regeln, zu diesem Weg kommen musste.“ Er hätte sich eine außergerichtliche Lösung gewünscht. Für ihn sei jedoch absehbar, dass das Landgericht Darmstadt zu Lasten der EVD entscheiden werde. Er zieht Beispiele aus Lübeck und Leipzig heran: Dort seien die Fernwärmeverträge mit einer Kündigungsfrist ausgestattet.

Auch der Frankfurter Rechtsanwalt und Energieexperte Werner Dorß prognostiziert ein Urteil im Sinne der Kunden, die im vergangenen Oktober eine einseitige Mitteilung der EVD „Wir ändern das Preissystem“ bekommen haben: „Fernwärme ist das einzige Monopol in Deutschland, die Kunden sind gefangen.“ Wer in Dietzenbach Fernwärme beziehe, könne nicht auf andere Anbieter ausweichen. Er nennt das Netzmonopol im Sinne der Netzökonomie. Der Anwalt moniert zudem, dass neben dem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis und dem Mess- und Verrechnungspreis der Leistungspreis verbrauchsunabhängig sei, sprich: Die Kosten werden laut Dorß auch berechnet, wenn der Verbrauch null ist. Geske führt dazu an, dass die Mainova in Frankfurt ihre Fernwärmepreise zum gleichen Zeitpunkt drastisch gesenkt habe. „Gas wäre derzeit wesentlich günstiger“, sagt Geske. Da regenerative Energien die einzige Möglichkeit seien, sich vom Fernwärmezwang zu befreien, spiele er mit dem Gedanken, sich eine Solaranlage aufs Dach zu bauen.

Kremer, der sich wie Schafffeld dem Verein „IG EVO Energie Gravenbruch“ angeschlossen hat, sagt: „Wenn die EVD in die alten Verträge die Brennstoffkosten mit eingebracht hätten, dann hätte es 2015 eine Preisreduzierung geben müssen.“ Die beiden haben sich die Mühe gemacht, Verträge von rund 70 Dietzenbacher Fernwärmekunden zu sichten und auszurechnen, welche Auswirkungen das neue Preissystem hat: 76,4 Prozent zahlen mehr als acht Prozent, 12,5 bis zu acht Prozent mehr. Laut Schaffelds Berechnungen hätten sich die Preise lediglich für 11,1 Prozent der Kunden reduziert, beziehungsweise seien gleichgeblieben.

Schaffeld, Kremer und Geske haben eines gemeinsam: Sie wünschen sich mehr Preistransparenz, eine Wahl zwischen Tarifen beziehungsweise einen Wettbewerb zwischen Anbietern und mehr Kundenservice. Schaffeld sagt: „Wir hoffen, dass der VZBZ die Musterklage gewinnt.“ Da es ein grundsätzliches Thema in Deutschland sei, werde der VZBZ die Klage zur Not bis zum Bundesverfassungsgericht durchziehen. EVD-Geschäftsführerin Lena Blazek sagt, die Klageschrift sei noch nicht zugeschickt worden. Sie habe, ebenso wie die EVO, „keine Zweifel daran, dass die Vorgehensweise rechtens ist“.

 

15.09.16 Offenbach  Post:

Verbraucherschützer verklagen EVO und EVD

Fernwärme-Streit vor Gericht

15.09.16 09:32

Offenbach/Hanau - Die regionalen Energieversorger EVO und EVD müssen sich vor Gericht wegen ihrer Preisgestaltung bei Fernwärme verantworten. Verbraucherschützer streben mit zwei Musterklagen mehr Transparenz bei den Fernwärme-Preisen an. Von Achim Lederle

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBZ) hat beim Landgericht Darmstadt Klage gegen die Energieversorgung Offenbach (EVO) und die Energieversorgung Dietzenbach (EVD) eingereicht. Der Vorwurf lautet: einseitig diktierte Änderungen am Preissystem. Konkret geht es um die sogenannte Preisgleitklausel (siehe Kasten), deren Richtigkeit das Gericht nun überprüfen soll. Wie Thorsten Kasper vom Berliner VZBZ gestern unserer Zeitung sagte, gibt es seit Monaten bundesweit Streit um die Fernwärme-Tarife. „Verbraucher werden oft in langfristige Verträge gedrängt und müssen kurzfristige Preiserhöhungen hinnehmen.“ Während Strom- und Gasmarkt seit Jahren liberalisiert seien, herrsche auf dem Fernwärme-Markt ein Monopol der örtlichen Energieversorger. Preise würden häufig diktiert und seien schwer durchschaubar. „Dagegen wollen wir nun mit den Musterverfahren gegen die EVO und die EVD vorgehen“, so Kasper.

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Die Unternehmen seien bereits 2015 wegen Preiserhöhungen abgemahnt worden. Kasper: „Da sie nicht reagiert haben, ziehen wir nun vor Gericht.“ Rückendeckung erhält der VZBZ dabei vom Frankfurter Rechtsanwalt und Energieexperten Werner Dorß, der sich seit Jahren mit dem Thema Fernwärme beschäftigt und „massive Benachteiligungen der Kunden“ beklagt. Im Falle von EVO und EVD müssten mehrere Tausend Verbraucher überhöhte Fernwärme-Preise bezahlen: „Die Mehrkosten betragen 8 bis 16 Prozent je nach Gebäudetyp und Alter. Und das bei generell sinkenden Brennstoffpreisen“, so Dorß.

Besonders betroffen seien ältere Bestandsgebäude wie zum Beispiel im Neu-Isenburger Stadtteil Gravenbruch, wo bereits eine Interessengemeinschaft gegen die hohen Fernwärme-Preise kämpft. Dorß weiter: „Diese Kunden können nicht einfach wechseln, da die Häuser weder über einen Schornstein noch über einen Heizungskeller verfügen. So sind sie den Anbietern, die Millionen-Erlöse mit der Fernwärme erzielen, ausgeliefert.“ Dorß kennt auch ein Positiv-Beispiel aus der Region: die Stadtwerke Hanau. „Hier herrscht Transparenz, und die ordnungsgemäße Anwendung der Preisformel wird durch einen Wirtschaftsprüfer kontrolliert.“

Die EVO erklärte derweil gestern: „Wir haben keine Zweifel daran, dass unsere Vorgehensweise rechtens ist.“ Die Klage, die laut VZBZ am 1. August eingereicht wurde, sei noch nicht eingesehen worden, deshalb sei keine Stellungnahme möglich. Die EVO kündigte nun an, die Fernwärme-Preise zum 1. Oktober zu senken.

 

09.09.16 Offenbach  Post:

EVD kündigt Änderung an

Sinkende Preise entlasten Kunden bei Fernwärme

09.09.16 03:05

Dietzenbach - Die Fernwärmepreise haben in der Vergangenheit viele Bürger verärgert. Nun macht EVD-Geschäftsführerin Lena Blazek den Kunden Hoffnung.

Das Geschäftsjahr der Energieversorgung Dietzenbach GmbH (EVD) neigt sich dem Ende zu. Zu Beginn des neuen Geschäftsjahres ermittelt die EVD auch neue Preise. Wie genau die Preise sich verändern, beziehungsweise berechnet werden, legt die sogenannte Preisänderungsklausel fest, die mit dem neuen Preissystem zum 1. Oktober vergangenen Jahres in Kraft getreten ist. Die einzelnen Preisbestandteile verändern sich dabei abhängig von der Entwicklung bestimmter Indexreihen, respektive Marktpreisen – diese werden im Detail in der Preisänderungsklausel angegeben und sind öffentlich zugänglich.

„Aufgrund der bisherigen Entwicklung der Kennzeichen, gehen wir derzeit von sinkenden Preisen aus“, sagt EVD-Geschäftsführerin Lena Blazek. Die Bekanntgabe der ab Oktober gültigen Preise erfolge voraussichtlich am 24. September in der Tagespresse.

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Zur Erstellung der Fernwärme-Endabrechnungen für das laufende Abrechnungsjahr hatte die EVD alle Kunden bereits im Juli gebeten, ihren jeweiligen, aktuellen Zählerstand zu melden. „Zahlreiche Rückmeldungen sind bei der EVD per Postkarte, im Online-Portal oder persönlich im Kundenzentrum eingegangen“, sagt Blazek. Die Abrechnung umfasse jeweils den Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis zum 30. September 2016. „Daher werden die gemeldeten Zählerstände auf den Stichtag 30. September 2016 hochgerechnet“, erläutert die EVD-Geschäftsführerin. Das hatte ein Leser kritisiert: Er wolle konkrete Daten übermitteln und keine Schätzungen. Blazek erklärt, der frühe Ablesetermin habe einen Grund: „Da die Erstellung der Abrechnungen für alle unsere Kunden einige Zeit in Anspruch nimmt, bedarf es einer frühzeitigen Ablesung der Werte.“ Für die Monate August und September geht die EVD witterungsbedingt von einer relativ geringen Wärmeleistung aus, sodass bei der Hochrechnung kaum mit großen Abweichungen zu rechnen sei, sagt Blazek. Anhand der so ermittelten Verbrauchswerte werde derzeit die Jahresendabrechnung 2016 inklusive der neuen Abschlagszahlungen für das nächste Abrechnungsjahr vorbereitet.

In die Endabrechnung fließe auch die sogenannte Best-Preis-Regelung ein. Demnach werde laut Blazek bei der Ermittlung des Jahresentgeltes unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verbrauchswerte automatisiert überprüft, ob der Tarif „EVDsmart“ oder EVDplus“ der kostengünstigere für die jeweilige Liegenschaft ist. „Für die Abschlagszahlungen ab Oktober berücksichtigt die EVD bereits die neuen, voraussichtlich sinkenden Preise“, sagt Blazek. Der Versand der Abrechnungen sei für Mitte Oktober geplant. (ron)

 

17.06.16

Ein lesenswerter Kommentar zum Monopolverhalten im Fernwärmebereich.Und das auch noch am Beispiel der EVO!:

Artikel zum Monopolverhalten.pdf
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15.03.16 Offenbach Post:

Fernwärme: Rund 100 Einsprüche gegen neues Preissystem

Dietzenbach - Seit Anfang November kommt die Energieversorgung Dietzenbach (EVD) nicht aus den Schlagzeilen heraus. Hintergrund ist das neue Fernwärme-Preissystem. Im Interview stehen EVD-Geschäftsführerin Lena Blazek und Stadtwerke-Prokuristin Nadja Lubrich Rede und Antwort. Von Norman Körtge 

Hätten Sie gedacht, als wir Anfang November zusammengesessen haben und ich Sie mit den Aussagen verärgerter Fernwärmekunden konfrontierte, dass es solch einen Aufruhr gibt?

Blazek: Vor der Ankündigung des neuen Preissystems haben wir entsprechende Auswertungen über die Auswirkungen der neuen Preissystematik auf die Fernwärmekosten der einzelnen Anschlussnehmer durchgeführt. Wir hatten hierbei eine sehr weite Spreizung von teilweise deutlichen Preissenkungen sowie -steigerungen in Einzelfällen von mehr als 30 Prozent. Ich hatte auch erwartet, dass insbesondere diese Kunden sich an uns wenden würden. Da die EVD ein junges Unternehmen ist und auch die Geschäftsführung noch nicht so bekannt war, ist erst einmal viel über die Presse gelaufen und wurde nicht direkt mit uns thematisiert. Diese Dimension in der Presse und in den politischen Gremien hätte ich so nicht erwartet.

Lubrich: Hinzu kam, dass es aufgrund der Rekommunalisierung der Wasser- und Fernwärmeversorgung sowie der Übernahme der Bescheiderstellung für Abwasser, Straßenreingung und Abfall zu einigen Änderungen in den Abrechnungen/ Bescheiden und Zuständigkeiten gekommen ist. Veränderungen bringen immer Unruhe mit sich. Für die Kunden waren es viele Änderungen in einem kurzen Zeitraum. Nun kam zum 1. Oktober zusätzlich das neue Preissystem Fernwärme inklusive der Änderung der Preisgleitklausel hinzu.

Im Nachhinein ist man ja bekanntlich klüger: Hätten Sie rückblickend etwas anders gemacht?

B: Wir hätten vielleicht Kunden, die stark von einer Preiserhöhung betroffen sind, im Vorfeld umfangreicher informiert und bereits vorzeitig persönliche Beratungstermine angeboten. Wir haben in den letzten Monaten die Erfahrung gemacht, dass in persönlichen Gesprächen viele Fragen geklärt werden können.

Wie erklären Sie sich, dass zuerst in Dietzenbach Kritik am neuen Fernwärme-Preissystem laut wurde?

B: Da in Gravenbruch, wie in der Presse berichtet, eine Bürgerversammlung zu dem neuen Preissystem Fernwärme stattgefunden hat, gehe ich davon aus, dass dort betroffene Fernwärmekunden auch schon direkt nach Bekanntmachung des neuen Preissystems tätig geworden sind.

L: Es ist möglich, dass die Auswirkungen der Änderung des Preissystems in Dietzenbach zu dem Zeitpunkt weitreichender wahrgenommen wurde, weil die EVD stichtagsbezogen abrechnet. Viele Energieversorger erstellen rollierende Abrechnungen. Wer sich etwa zum 1. Mai angemeldet hat, bekommt zum 30. April die Abrechnung. Beim Nachbarn kann es der 30. Juni sein. Wir haben dagegen eine stichtagsbezogene Abrechnung jeweils zum 30. September für alle Kunden in Dietzenbach. Somit waren für alle Kunden das Preissystem und dessen Auswirkungen auf die Abschlagszahlungen neu und gleichzeitig spürbar. Mit Versendung der Abrechnungen im Oktober 2015 bestand somit bei vielen Kunden parallel Beratungsbedarf.

Wie viele Widersprüche gegen das neue Preissystem liegen derzeit vor?

Blazek: Derzeit liegen uns rund 100 Einsprüche vor. Diese werden abgearbeitet. Wir bieten weiterhin persönliche Beratungsgespräche an. Manchmal wird dies aber auch seitens der Kunden nicht angenommen. Wir sind dabei, diese Fälle in schriftlicher Form aufzuarbeiten.

Seit Januar bieten Sie erweiterte Sprechstunden im Kundenzentrum an. Wie ist Ihre Bilanz?

B: Die Sprechzeiten wurden von den Kunden gut angenommen. In den Gesprächen stellen wir uns als Geschäftsführung sowie die EVD als Gesellschaft vor. Wir erläutern den Kunden die letzte Abrechnung inklusive Vorauszahlungsberechnung mit der Systematik des neuen Preissystems und besprechen die individuellen Fragen zum Fernwärmeanschluss und -bezug. Wir gehen auch auf die Hintergründe der Anpassung des Preissystems ein. Teilweise vereinbaren wir auch mit unseren Technikern Vor-Ort-Termine, um die Anlageeinstellungen zu überprüfen und näher zu beraten.

Wie haben aus Ihrer Sicht die Kunden reagiert?

B: Ich hatte den Eindruck, dass wir durch die Beantwortung der Fragen ein besseres Verständnis für die Anpassung des Preissystems erreichen konnten. Es ist allerdings nachvollziehbar, dass Kunden, die von erheblichen Preiserhöhungen betroffen sind, diese Mehrbelastung nach wie vor nicht gerne tragen.

Auch städtische Gebäude wie das Rathaus werden mit Fernwärme beheizt. Wie wirkt sich die Kostensteigerung dort aus?

L: Es handelt sich um zwölf Liegenschaften. Neben dem Rathaus sind es einige Kitas, die Feuerwehr, das Bildungshaus und auch die Flüchtlings-Gemeinschaftsunterkunft am Kindäcker Weg. Für die städtischen Liegenschaften gehen wir von einer Preiserhöhung von rund sieben Prozent aus.

Öl- und Gaspreise sinken, die Fernwärmepreise aber steigen...

B: Wir gehören immer noch zu den günstigsten Fernwärmeanbietern in Deutschland. Wenn man die Fernwärme mit anderen Energiearten vergleicht, darf man nicht nur die jährlichen Abrechnungen der Energieversorger vergleichen, sondern muss eine Vollkostenbetrachtung vornehmen, in die sämtliche Kosten eingehen. Also auch die Anschaffung der Heizungsanlage, Wartungs- und Instandhaltungskosten. Ein regelmäßiger Heizkostenvergleich des Energieeffizienzverbandes AGFW, der Öl, Gas, Fernwärme und auch Pellets betrachtet, kommt zu dem Ergebnis, dass Fernwärme durchaus in der Vollkostenbetrachtung mit den anderen Medien vergleichbar ist.

Wie kommt nun der Fernwärmepreis zustanden?

B: Wir unterscheiden zwischen verbrauchsunabhängige Kostenbestandteilen (unter anderem Wartung, Instandhaltung und Ausbau des Netzes) sowie verbrauchsabhängige Kostenbestandteile (im Wesentlichen Kosten für den Wärmebezug). Demnach ergibt sich aus der gesamten Kostenstruktur bei der EVD für die Wärmelieferung der Grund- und Verbrauchspreis gegenüber den Kunden entsprechend dem derzeitigen Preissystem. Aber es gibt ja trotzdem Schwankungen...

B: Das Preissystem der EVD beinhaltet eine Preisgleitklausel. Diese berücksichtigt verschiedene Indizes des Statistischen Bundesamtes, für unter anderem den Kohle- und Gaspreis, für Investitionsgüter und Lohnkosten. Die Änderungen der einzelnen Indizes wirken sich entsprechend steigernd oder mindernd auf den Grund- und Arbeitspreis aus.

Hat es einen Gesprächstermin mit der IG Energie gegeben?

B: Es ist ein gemeinsames Gespräch mit den Vertretern der IG Energie und der EVD-Geschäftsführung geplant. Derzeit sind wir in der Terminabstimmung.

Die IG ist der Meinung, dass durch die EVD bestehende Altverträge einseitig aufgekündigt wurden...

B: In unserem gemeinsamen Gespräch mit der IG möchten wir gerne erörtern, welche Vereinbarungen die IG unter den Begriff „Altverträge“ fasst. Wir kennen momentan rund 60 Verträge, bei denen es sich um einzelvertragliche Regelungen mit Kunden handelt. Diese werden nach wie vor nach den darin geregelten Konditionen abgerechnet. Im Rahmen der Rechtsnachfolge hat die EVD diese Verträge unverändert von der EVO AG übernommen.

Wie ist denn das normale Vertragsverhältnis?

B: Die meisten Lieferverhältnisse begründen sich auf der Bundesverordnung „AVBFernwärmeV“. Hierbei wird kein individueller Liefervertrag geschlossen, sondern das Vertragsverhältnis kommt durch Erstellung des Anschlusses und der Abnahme der Fernwärme aus dem Netz durch den Kunden automatisch zustande. Alle diese Verhältnisse können unter Berücksichtigung der Vorgaben durch öffentliche Bekanntmachung vom Versorger geändert werden.

Ein weiterer Kritikpunkt: Mit der Preiserhöhung soll das extra für die EVD eingestellte Personal bezahlt werden. Stimmt das?

B: Nein. Für die EVD wurden keine Mitarbeiter eingestellt. Alle Tätigkeiten auf technischer Seite werden im Rahmen der Betriebsführung von der EVO AG übernommen, auf kaufmännischer Seite von der Stadtwerke Dietzenbach GmbH.

 

02.03.16 Offenbach Post:

Interessengemeinschaft fordert Vertragswahl

Fernwärme: IG Energie formuliert Forderungen

Dietzenbach - Im Kampf gegen das neue Fernwärme-Preissystem hat die IG Energie nun einen Forderungskatalog formuliert, mit dem sie in die Gespräche mit der EVD gehen möchte. Von Norman Körtge

„Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Fraktionen mit diesem Bericht zufrieden sind“, kommentiert Manfred Schaffeld das Schreiben der Energieversorgung Dietzenbach (EVD) zu den erweiterten Sprechstunden anlässlich des neuen Fernwärme-Preissystems. Schaffeld ist einer der Sprecher der Interessensgemeinschaft (IG) Energie, die nach eigener Aussage mittlerweile 108 Mitglieder zählt. Schaffelds Mitstreiter Manfred Geske hatte die Bürgerfragestunde im Stadtparlament am Freitag genutzt, um nach diesem Bericht zu fragen, der zu dieser Sitzung zugesagt worden war. Bürgermeister Jürgen Rogg antwortete, dass den Stadtverordneten dieser am Morgen zugegangen ist. Früher sei es nicht möglich gewesen, da das Schreiben mit der EVO, die neben den Stadtwerken zu 50 Prozent Gesellschafterin der EVD ist, habe abgestimmt werden müssen. Das bezweifelt Schaffeld. Der IG liegt eine in weiten Teilen wortgleiche, in Passagen sogar detailliertere Stellungnahme der EVD vor, die WIR-BfD-Fraktionsvorsitzender Harald Nalbach ihnen als Antwort auf deren offenen Brief bereits Tage zuvor habe zukommen lassen. Auf Anfrage blieb Rogg bei der im Parlament getätigten Aussage. Er habe lediglich den von der EVD erstellten Bericht weitergeleitet.

 

In dem Bericht beschreibt die EVD unter anderem, wie Fernwärmekunden in der Kreisstadt von dem neuen Preissystem betroffen sind. Demzufolge würden etwa ein Viertel der Hauseigentümer beziehungsweise Hauseigentümergemeinschaften durch das Preissystem mehr als fünf Prozent im Vergleich zur Vorjahresabrechnung sparen. Bei rund 30 Prozent bliebe der Preis nahezu unverändert, wobei die EVD dabei als Spannbreite den Bereich von bis zu fünf Prozent weniger bis maximal fünf Prozent mehr nennt. Diese beiden Gruppen würden bereits 55 Prozent der etwa 1 200 EVD-Kunden umfassen, heißt es. Im Vergleich dazu hätten 245 Liegenschaften eine Preiserhöhung von bis zu 15 Prozent, 150 Abnahmestellen bis zu 25 Prozent, 40 Liegenschaften bis zu 30 Prozent und rund 70 Liegenschaften mit mehr als 30 Prozent Preiserhöhung zu rechnen.

Schaffeld und Geske sind nach diesem Bericht mehr denn je davon überzeugt, dass sie, und damit die IG, nur dann erfolgreich gegen das seit 1. Oktober 2015 geltende neue Fernwärmepreissystem ankämpfen können, wenn sie andere Instanzen einschalten. Und das haben sie bereits getan, wie sie auf der jüngsten IG-Versammlung berichteten. So hätten sie beim Verbrauchzentralen-Bundesverband (VZBV) in Berlin nicht nur Gehör gefunden, ihre Erfahrungen und Berichte seien auch in ein vergangene Woche vorgestelltes Positionspapier mit dem Titel „Fernwärme – notwendige Reformen des Monopolsektors“ eingegangen. Der VZBV habe im Nachgang die Dietzenbacher aufgefordert, ihren Bericht detaillierter auszuarbeiten, um diesen dem hauseigenen Justiziar vorlegen zu können, der eine Klage dann prüfe.

 

Ausformuliert hat die IG bereits ihren Forderungskatalog an die EVD, mit der es demnächst ein Gespräch geben soll. Darin hält die IG fest, dass die EVD den Versuch unternehme, den bestehenden Wärmelieferungsvertrag, der eine Preisgleitklausel und einen Anschluss- und Benutzerzwang beinhaltet, einseitig außer Kraft und durch einen neuen zu ersetzen. Es müsse eine Wahlmöglichkeit geschaffen werden, ob ein Kunde die neue Vertragsform mit den dortigen Tarifen – EVDSmart oder EVDplus – annehmen möchte oder beim alten Preissystem „K“ bleiben will. Geske und Schaffeld berufen sich dabei auf ein Vorgehen, das 2001 die EVO bei der Einführung des neuen Preissystems angeboten habe. Weitere Forderungen sind eine nachvollziehbare Rechnungsstellung, eine schriftliche Beantwortung der gestellten Einsprüche gegen das Inkraftretten des neuen Preissystems – Geske und Schaffeld warten seit Monaten darauf – und eine Aufhebung des Fernwärme-Anschluss- und -Benutzerzwangs sowie löschen der Einträge im Grundbuch.

 

27.02.2016

Folgende Stellungnahme des Bürgermeisters wurde den Stadtverordneten am Tag der Stadtverordnetenversammlung in ihre Postfächer gelegt. Die sonst übliche Avisierung per email fand nicht statt. Damit hatten die Stadtverordneten keine Chance der Nachfrage bzw. Stellungnahme und da bis Mai keine weiteren Sitzungen stattfinden, gibt es keine adäquate Reaktion. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Inhaltlich ist aus unserer Sicht die Lage unverändert: Der Aufsichtsrat der Stadtwerke ist auf Basis der Entscheidungsvorlage zur Bildung der EVD in alle wichtigen Entscheidungen der EVD einzubinden ("Sämtliche in der Gesellschafterversammlung der EVD zu treffenden Entscheidungen werden im Aufsichtsrat der Stadtwerke vorberaten"). Zu der Entscheidung zu einer veränderten Preisstruktur und der damit verbundenen durchschnittlichen Preisanhebung von 8%, die in keiner Weise dem der Entscheidungsvorlage zugrundeliegenden Businessplan entspricht, ist der Aufsichtsrat entweder nur oberflächlich informiert worden oder er hat leichtfertig dem vorgestellten Preiskonzept zugestimmt. Nach der Kommunalwahl wird es einen neuen Aufsichtsrat geben, der sich mit dieser Situation befassen muss.

 

BGM-Antwort 160226 PDF.pdf
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Nachrichten aus Deutschland und der Welt – Frankfurter Rundschau

 

2.02.16 Offenbach Post:

Dietzenbach

IG Energie noch unzufrieden

Die Fernwärme für die Dietzenbacher Haushalte wird im Müllkraftwerk der Energieversorgung Offenbach erzeugt
Von Annette Schlegl

Mit Einzelgesprächen der EVD zum neuen Preissystem ist es es nach Ansicht der Interessengemeinschaft (IG) Energie nicht getan. Die IG-Mitglieder sind weiterhin unzufrieden.

Im Streit um die Fernwärmepreise hat sich im neuen Jahr in Dietzenbach zwar einiges getan – aber es ist noch lange nicht „alles in Butter“, wie die Interessengemeinschaft (IG) Energie meint. Auf politischen Druck hin hatte der Fernwärmeanbieter, die Energieversorgung Dietzenbach (EVD), zum 11. Januar seine Sprechzeiten erweitert, um den Kunden sein am 1. Oktober 2015 beschlossenes neues Preissystem in Einzelgesprächen zu erläutern. Diese hatten immer wieder die intransparenten Abrechnungsdaten moniert. Doch damit – und auch mit den vorgeschlagenen Lösungen – sind die IG-Mitglieder noch nicht zufrieden.

Gleichzeitig formiert sich der Widerstand auf breiterer Front: Mittlerweile finden die Dietzenbacher Rückendeckung im Neu-Isenburger Stadtteil Gravenbruch. Dort ist ebenfalls eine von Hausverwaltern gegründete Initiative entstanden, die gegen die Preisanpassung der Energieversorgung Offenbach (EVO) – der Muttergesellschaft der EVD – vorgehen will. „Wir haben bei der Ortsbeirats-Sitzung schon Kontakte geknüpft“, sagt Manfred Schaffeld, der zusammen mit Gisela Schiratis-Erlat, Manfred Geske und Rudi Reitz als Ansprechpartner der Dietzenbacher IG fungiert.

Um auf ihr Problem hinzuweisen – Preissteigerungen von 30 Prozent und mehr durch das neue Tarifsystem –, haben die IG-Mitglieder aktuell einige Hebel in Bewegung gesetzt. Bei der Verbraucherzentrale wurde Beschwerde eingereicht. Auch an den Bund der Energieverbraucher, einen deutschlandweit tätigen Verein zum Schutz der Interessen von privaten Verbrauchern bei der Energieversorgung, hat sich die IG Energie gewandt.

Kunden auf Optimierungsmöglichkeiten hinweisen

Außerdem wurde das ZDF eingeschaltet, erklärt Schaffeld. Das Hessische Fernsehen habe Ende des Vorjahres schon berichten wollen – damals allerdings unter dem Aspekt Wutbürger. Das sei nicht in ihrem Sinne gewesen. „Wir haben eine ganz konkrete Forderung, und die wollen wir kommuniziert wissen“, so Schaffeld. Ziel ist es, das neue Preissystem der EVD zu verändern.

Auch bei der EVD ist mittlerweile einiges passiert – nachdem die Stadtverordneten in ihrer Dezembersitzung klare und allgemeinverständliche Preisinformationen für die Endkunden sowie schnellstmöglich Einzelgespräche gefordert hatten.

Vor wenigen Tagen verlautbarte die EVD in einer Pressemitteilung, die Sprechzeiten anlässlich der Einführung des neuen Preissystems, die am 11. Januar erweitert wurden, würden gut angenommen. Man nutze die Gespräche, um die Abrechnungsdaten zu überprüfen „und unsere Kunden auf Optimierungsmöglichkeiten hinzuweisen“, so Geschäftsführerin Lena Blazek.

Ihren Worten nach stellte die EVD in den Gesprächen fest, dass die Anschlussleistungen vieler Heizungs- und Warmwasseranlagen noch auf dem Zeitpunkt des Hausbaus gründen und auf den damaligen Energiebedarf eingestellt sind. „In den meisten Fällen waren das seinerzeit junge Familien, deren Kinder heute bereits erwachsen sind und gar nicht mehr im Elternhaus leben“, so Blazek. Somit könne der Anschlusswert, der bei der Fernwärme den Grundpreis bestimmt, nach unten korrigiert werden. Auch der milde Winter dürfte sich, so die EVD, positiv auf die Abrechnung am Jahresende auswirken. Schließlich sei der deutlich höhere Preisbestandteil des Fernwärmeentgeltes vom Verbrauch abhängig. Zusammen mit einer Optimierung der Anlageneinstellungen könne so eine Entlastung erfolgen.

Darüber hinaus habe man den Kunden bereits für die Vorauszahlungen ein Bestpreisversprechen eingeräumt. Das heißt: Auf Basis des Verbrauches des abgelaufenen Jahres wird der Tarif ermittelt, der für den Verbraucher am günstigsten ist. Somit zahlt er automatisch im besseren von zwei zur Verfügung stehenden Tarifen.

„Eine Preiserhöhung kann man nicht auffangen, indem man dem Verbraucher sagt, er solle einfach mal seinen Anschlusswert reduzieren“, ärgert sich Manfred Schaffeld. Das sei viel verlangt von Menschen, die schon genug Probleme damit hätten, die komplizierten Abrechnungen zu lesen. „Normalerweise müsste eine Wärmebedarfsberechnung gemacht werden“, sagt er.

Die Fernwärmekunden haben laut Schaffeld einen „Wärmelieferungsvertrag K“ mit Preisgleitklausel mit der EVD. Das heißt: Die Preise passen sich automatisch den veränderten Herstellkosten an. Nun habe der Fernwärmeanbieter aber neue, teurere Tarife eingeführt, die er mit der vertraglich vereinbarten Preisgleitklausel nicht begründen könne – denn die Preise für Steinkohle, beziehungsweise Gas als Energielieferant für die Fernwärme seien gesunken.

Außerdem beinhaltet der Vertrag laut Schaffeld auch einen Anschlusszwang. Diesen Vertrag habe die EVD am 1. Oktober 2015 einseitig geändert, erklärt Schaffeld. Das tun zwar auch Gas- oder Stromanbieter, aber da bleibe dem Kunden die Möglichkeit, den Anbieter zu wechseln. Bei der Fernwärme dagegen ist der lokale Anbieter Monopolist. Die einseitige Vertragsänderung der EVD sei nicht rechtens, weil es laut Schaffeld eine klare Wahlmöglichkeit zwischen dem bestehenden „Wärmeliefervertrag K“ und den zwei vorgeschlagenen Tarifen geben müsste.

Noch immer vermisst Schaffeld ein Gespräch zwischen den Verantwortlichen von EVD und IG. Bisher habe es nur Einzelgespräche gegeben, sagt er. Nun habe der Fernwärmeanbieter eine Einladung ausgesprochen – aber ohne Terminangabe. „In den nächsten 14 Tagen werden wir zur Abstimmung stellen, ob wir die Einladung annehmen oder nicht“, so Schaffeld.

 

09.01.16 Offenbach Post:

 

29.12.15 Frankfurter Rundschau:

Dietzenbach

Teure Energie verärgert Verbraucher

Von Annette Schlegl

Dass sich ihr Fernwärmebezug massiv verteuert hat, wollen einige Dietzenbacher nicht so hinnehmen: Sie haben eine Interessengemeinschaft Energie gegründet. Binnen drei Wochen sind aus 20 Gründern mehr als 60 geworden, die sich gegen diese Preispolitik wehren wollen.

Die Front gegen die teils massiven Preiserhöhungen für Dietzenbacher Fernwärmekunden wächst. Inzwischen hat sich eine Interessengemeinschaft (IG) Energie gegründet, in der sich mehr als 60 Betroffene zusammengefunden haben. Es sind vor allem Eigenheimbesitzer, die sich hier engagieren. Sie beklagen nämlich die größten Erhöhungen: bis zu 30 Prozent und mehr.

Die Fernwärmeversorgung in Dietzenbach wurde vor 16 Monaten neu strukturiert: Die Stadtwerke Dietzenbach und die Energieversorgung Offenbach (EVO) gründeten die Energieversorgung Dietzenbach (EVD). Stadtwerke und EVO sind jeweils mit 50 Prozent an der partnerschaftlichen Gesellschaft beteiligt. Die Stadtverordneten hatten diese Rekommunalisierung seinerzeit einstimmig abgesegnet – im Glauben, dass es keine Preiserhöhungen geben wird. Doch schon ein Jahr später änderte die EVD die Preise: Der Grundpreis wurde gesenkt, der Verbrauchspreis erhöht.

Laut EVD sollte das neue Preissystem die Fernwärme im Durchschnitt um acht Prozent verteuern. Doch einige Kunden zahlen viel mehr. „Vor allem Großverbraucher sind betroffen“, sagt Gisela Schiratis-Erlat, die zusammen mit Manfred Geske, Rudi Reitz und Manfred Schaffeld als Ansprechpartner der IG Energie benannt wurde. Abgesehen davon seien allein schon die acht Prozent Erhöhung „eine Frechheit“, denn die Energiepreise seien in Deutschland gefallen.

Aus den knapp 20 Eigenheimbesitzern, die am 2. Dezember die IG Energie gründeten, sind mittlerweile mehr als 60 Interessierte geworden. „Auch eine Hausverwaltung ist dabei und seit Montag auch eine Mieterin“, sagt sie. Dreimal traf man sich bisher; im neuen Jahr seien alle zwei Wochen Zusammenkünfte angedacht. „Die IG Energie soll eine feste Einrichtung werden“, erklärt Schiratis-Erlat. Feste Termine, an denen immer einer aus der Initiative ansprechbar ist, seien angedacht – eventuell im Café Stern im DRK-Senioren-Zentrum an der Adolph-Kolping-Straße.

Die IG könne und dürfe jedoch nicht beratend tätig werden, sie könne nur Empfehlungen geben. Die 59-Jährige ist sich trotzdem sicher, dass die IG bald noch größer sein wird. In Dietzenbach werde Wasser, Strom, Fernwärme und Abwasser nun nämlich nicht mehr gesammelt, sondern einzeln berechnet, und viele Hausbesitzer hätten sich mit den Abrechnungen noch nicht genauer befasst.

Und was empfiehlt die IG? „Einspruch gegen die Preisanpassung und die Abschlagszahlungen in bisheriger Höhe weiterzahlen“, so Schiratis-Erlat. Es gebe noch eine weitere Möglichkeit: Die Anschlussleistung prüfen lassen, „damit im Haus nicht mehr so viele Kilowattstunden durch den Wärmetauscher geschossen werden“.

Jedes Eigenheim habe eine Wärmebedarfsberechnung, die meist der Architekt je nach Dämmung festgelegt hat, erklärt sie, und nennt ein Beispiel: Ihr eigenes Haus mit 220 Quadratmetern Fläche habe eine Anschlussleistung von sieben Kilowatt. Eine Nachbarin mit ähnlicher Quadratmeterzahl zahle aber für 24 Kilowatt. „Die Anschlusswerte bestimmen die Grundgebühr“, macht Schiratis-Erlat klar, fügt aber gleich hinzu: „Ob die EVD da so mitspielt, weiß ich nicht.“

Die Interessengemeinschaft würde die Fernwärmeversorgung am liebsten wieder rückabwickeln zu den Stadtwerken, sagt die IG-Sprecherin. „Aber das ist wahrscheinlich utopisch.“

 

22.12.15 Offenbach Post:

Einzelgespräche für Fernwärme-Kunden

Parlament fordert von der EVD Transparenz bei Rechnungen

Dietzenbach -  Der Unmut über das neue Preissystem der Energieversorgung Dietzenbach für Fernwärmekunden war Thema in Stadtverordnetenversammlung. Zwei Beschlüsse sind das Ergebnis. Von Norman Körtge 

 „Das gab es ja noch nie!“ FW-UDS-Fraktionsvorsitzender Jens Hinrichsen konnte es kaum fassen. Sein Antrag „Preispolitik Fernwärme“, in dem er unter anderem den Magistrat auffordert, über den Aufsichtsrat der Stadtwerke darauf hinzuwirken, dass die Energieversorgung Dietzenbach (EVD) die Fernwärmekunden mit „klaren und allgemeinverständlichen Informationen zur Preisgestaltung“ versorgt, wurde einstimmig angenommen. Ebenso der gemeinsame Änderungsantrag der Grünen, WIR-BfD und SPD, demzufolge der Aufsichtsrat dafür sorgen soll, dass die EVD-Geschäftsführung schnellstmöglich mit den betroffenen Kunden Einzelgespräche führt und darin die neue Rechnungslegung erörtert.

Bis spätestens 26. Februar kommenden Jahres soll der Stadtverordnetenversammlung über die Ergebnisse der Gespräche Bericht erstattet werden. In der vorausgegangen Diskussion, die von zahlreichen Fernwärmekunden auf der Besuchertribüne verfolgt wurde, hatte Linken-Abgeordnete Barbara Cárdenas dafür geworben, die beiden Anträge zu verknüpfen. Sie machte deutlich, dass ihre Partei für die Rekommunalisierung der Energieversorgung sei, allerdings müsse „Intransparenz und Preistreiberei“ Einhalt geboten und auf die Preisgestaltung Einfluss genommen werden.

Rudi Reitz (DL), selbst Fernwärmekunde, forderte ein Preis-Moratorium. Da die betroffenen Kunden verpflichtet seien, Fernwärme zu beziehen und diese ausschließlich von der EVD geliefert werde, sei dies eine „Lizenz zum Gelddrucken“. Antragssteller Hinrichsen, der das Thema eigentlich schon auf der außerordentlichen Stadtverordnetenversammlung Ende November hätte diskutiert haben wollen – seinerzeit sah die Mehrheit des Parlaments aber keine Eilbedürftigkeit gegeben –, kann Einzelgesprächen allerdings nichts abgewinnen. Seiner Meinung nach habe hier der Aufsichtsrat versagt.

Dass es sich nur um eine kleine Gruppe unter den 1200 Fernwärmekunden handele, die nach der neuen Preisstruktur künftig überproportional viel mehr zahlen müsse, davon ist WIR-BfD-Fraktionsvorsitzender Harald Nalbach überzeugt: „Wir reden von unter 100.“

Manfred Geske, der mit anderen Fernwärmebeziehern die mittlerweile mehr als 60 Mitglieder umfassende „Interessengemeinschaft Energie“ ins Leben gerufen hat, hält von dieser Zahl nicht viel. Er glaubt, dass viele noch gar nicht ahnen, welche Energiekosten in Zukunft auf sie zukommen. Ebenso hält er wenig von den nun beschlossenen Einzelgesprächen: „Das wollen wir nicht.“ Vielmehr pochen er und seine Mitstreiter auf die vor etlichen Jahren abgeschlossenen Verträge und die darin enthaltenen Preisanpassungsklauseln. Inwieweit diese allerdings heute noch Gültigkeit besitzen, ist unklar.

Bürgermeister Jürgen Rogg spricht auf Anfrage von einem „juristisch nicht ganz einfachen“ Sachverhalt. Und diesen wollen Geske und seine Mitstreiter notfalls auch vor einem Gericht klären lassen, gibt dieser sich kämpferisch.

 

21.12.15 Frankfurter Rundschau:

Parlamentarier fühlen sich verschaukelt

 Von Annette Schlegl

Die Stadtverordnetenversammlung übt Kritik an der Fernwärme-Preispolitik. Die Fernwärmeversorgung in der Kreisstadt wurde im Oktober 2014 neu strukturiert.

Preiserhöhungen von bis zu 60 Prozent sind für Dietzenbacher Fernwärmekunden nicht hinnehmbar, finden die Stadtverordneten. Deshalb fordern sie die Energieversorgung Dietzenbach GmbH (EVD) auf, ihre Endkunden klar und allgemeinverständlich über die derzeitige Preisgestaltung zu informieren. Der Magistrat soll über den Aufsichtsrat der Stadtwerke entsprechend auf die EVD einwirken.

Die Fernwärmeversorgung in der Kreisstadt wurde im Oktober 2014 neu strukturiert. Dazu hatten die Stadtwerke Dietzenbach und die Energieversorgung Offenbach (EVO) die EVD gegründet, die das Fernwärmeversorgungsnetz mit den Fernwärmekunden erwarb. Zum 1. Oktober dieses Jahres hatten EVO und EVD dann die Preise erhöht. Der Grundpreis für den Bezug von Fernwärme wurde zwar gesenkt, der Verbrauchspreis stieg aber eklatant. Das neue Preissystem bestrafe die Kunden, die mehr Energie verbrauchen, kritisierte Rudolf Reitz (DL) in der jüngsten Stadtverordnetenversammlung.

„Die Bezieher hängen zwangsweise an einem Monopol, während die Gegenseite die Lizenz zum Gelddrucken hat“, sagte Reitz. Er beklagt selbst eine 35-prozentige Erhöhung. Anders als bei Strom gebe es bei Fernwärme keine anderen Anbieter. Er forderte „ein Preismoratorium und die alten Preise zurück“.

Die FW-UDS-Fraktion hatte den Antrag zur Offenlegung der Fernwärme-Preispolitik gestellt. Die Grünen hatten einen Antrag obendrauf gesetzt, der von der EVD schnellstmöglich Einzelgespräche mit den betroffenen Endnutzern fordert, um das neue Tarifgefüge „nachvollziehbar fehlerfrei und langfristig transparent“ zu machen. Beide Beschlüsse fielen am Freitagabend einstimmig.

Begegnung auf Augenhöhe vermisst

„Vor 16 Monaten hat dieses Parlament die Gründung der EVD einstimmig beschlossen“, sagte Jens Hinrichsen (FW-UDS). Das damalige Ja des Parlaments zur Gründung der EVD sei unter der Prämisse der Preisstabilität gefallen, erklärte Hinrichsen. Grundlage sei ein Businessplan gewesen, den eine Beratungsgesellschaft in Abstimmung mit den Stadtwerken und der Energieversorgung Offenbach (EVO) erstellt hatte. Nun würden die für den Laien erkennbaren Fakten auf massive Preiserhöhungen hindeuten.

„Die EVO zieht uns nun anscheinend über den Tisch und drückt uns Argumente auf“, sagte Hinrichsen. Er vermisse „die Begegnung auf Augenhöhe“. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke hätte aufschreien und eingreifen müssen, aber er habe versagt. Der Geschäftsführer der EVD müsse jetzt klare Antwort geben. Man müsse „die EVO am Schlawittchen nehmen“.

„Wir dachten, wir könnten mit der Rekommunalisierung der Energienetze den großen Coup landen“, sagte Guido Kaupat (CDU). Doch wenn man 50 Prozent der EVO überlasse und nicht mal deren Kostenmodell kenne, sondern es einfach so übernehme, sei man selbst schuld. Auch Barbara Cárdenas (Linke) stellte fest: „Das ist nicht das, was wir mit der Übernahme der Fernwärme in kommunale Verantwortung erreichen wollten.“

Laut Harald Nalbach (WIR-BfD) hat sich der Aufsichtsrat der Stadtwerke am Mittwoch „sehr intensiv“ mit der Geschäftsführung der EVD besprochen. Ergebnis: Für die Preiserhöhung sei nicht die EVD, sondern die EVO verantwortlich. Den Verträgen nach sei das alles im ersten Schritt nicht angreifbar. Eine Rückabwicklung mache aber auch keinen Sinn.

Im Übrigen sei das neue Preissystem gar nicht so abwegig. Beim Gas gebe es schon lange keinen Grundpreis mehr, sondern nur noch Arbeitspreise.

 

07.12.15 Frankfurter Rundschau:

Offenbach

Gewinne im Sinkflug

Von Madeleine Reckmann

Das Geschäft mit Gas, Strom und Fernwärme lohnt sich fast nicht mehr für den Energieversorger Offenbach. Immer mehr Kommunen und Städte wollen ihre Netze selbst betreiben. Die EVO reagiert - mit Grundstücksverkäufen.

Es läuft nicht ganz rund für die Energieversorgung Offenbach (EVO). Die bundesweit geringen Verdienstmargen bei der Stromerzeugung setzen dem Unternehmen zu, das Geschäft mit Strom, Gas und Fernwärme ist kaum noch rentabel. Und auch in der Region hat die EVO zunehmend Probleme: Die Städte Dietzenbach und Offenbach haben ihr Wassernetz zurückgefordert und die drei Kommunen Rodgau, Rödermark und Seligenstadt möchten künftig ihr Stromnetz selbst betreiben.

Wiederholt gesunkene Dividenden

Allein der Verkauf des Wassernetzes Dietzenbach senkt das Jahresergebnis um eine Summe im mittleren einstelligen Millionenbereich, gab Vorstandsvorsitzende Heike Heim bei der gestrigen Bilanzpressekonferenz zu. Zwar sei sie mit dem Geschäftsverlauf zwischen Oktober 2014 und September 2015 „eigentlich zufrieden“, sagte sie, denn die Planzahlen seien erreicht worden. Doch das Wörtchen „eigentlich“ verrät, dass die EVO holpert. Die Jahresergebnisse befinden sich im Sinkflug, und Heim rechnet damit, dass diese negative Entwicklung noch einige Jahre anhält.

Für die Stadt Offenbach, die mit 49,9 Prozent an der EVO beteiligt ist, sind die sinkenden Ausschüttungen von zehn Millionen 2012 auf 6,8 Millionen Euro 2015 besonders schmerzhaft. Denn sie dienen traditionell dazu, den öffentlichen Nahverkehr zu subventionieren. Dort sind Probleme also programmiert.

Was die Stromnetze betrifft, gibt sich die EVO noch nicht geschlagen. Gemeinsam mit den Kommunen und dem Versorger Maingau Energie, der zunächst die Stromnetze übernehmen sollte, würden Möglichkeiten zur interkommunalen Kooperation ausgelotet, berichtet Heim. So könne die Maingau Energie „langwierige rechtliche Auseinandersetzungen“ vermeiden. Offenbar sind bei der Konzessionsausschreibung Fehler gemacht worden, gegen die die EVO vorgehen könnte. Zum anderen geht Heim davon aus, dass die Maingau ohnehin auf technische Dienstleister zur Wartung des Stromnetzes angewiesen sei.

Die EVO versucht, mit mehreren Strategien gegen die geringeren Erlöse im Stammgeschäft anzugehen. Zum einen verkauft sie die Grundstücke am Hauptsitz in der Andréstraße, die jetzt noch grüne Wiese, aber wegen der zentralen Lage überaus interessant sind.

5000 Quadratmeter sind kürzlich an den Investor Maincubes One GmbH übergegangen, der darauf eines der modernsten Hochleistungs-Rechenzentren Europas errichten möchte. Die Baugenehmigung liegt vor; die Bauarbeiten beginnen Anfang nächsten Jahres. Weitere 10 000 Quadratmeter liegen zur Vermarktung bereit. Die Geschäftsführung ist an Investoren interessiert, deren Projekte dem Energieversorger langfristig einen Vorteil einbringen, etwa indem die EVO Dienstleistungen für ihn erbringt und den Strom liefert.

Zum anderen setzt die EVO auf die dezentrale Stromgewinnung. Das Pachtmodell EVO Solar Pro richtet sich an Gewerbekunden und soll Anfang 2016 starten. Die Unternehmen stellen ihre Dachfläche für eine Photovoltaikanlage zur Verfügung, die die EVO finanziert; der Kunde pachtet die Anlage und bezieht seinen eigenen Ökostrom. Die Stromkosten sollen sich laut Heim halbieren. Ein ähnliches Produkt für Privatkunden wie es bereits die Stadtwerke Rodgau betreiben ist für Frühjahr 2016 angedacht.

Bilanz

Der Jahresüberschuss der EVO AG liegt bei 14,2 Millionen Euro, eine Million weniger als 2014. Die Bilanzsummer der AG sank von 365 auf 329,7 Millionen Euro. Das Jahresergebnis der EVO-Gruppe (EVO-AG plus alle Tochtergesellschaften) beläuft sich auf 27 Millionen Euro, im Vorjahr waren es noch 31,5 Millionen Euro. Die Umsatzerlöse der EVO-Gruppe reduzierten sich von 410 auf 384 Millionen Euro.

Die Aktionäre erhalten im Geschäftsjahr 2014/2015 eine Dividende von 76 Cent pro Aktie, nach 82 Cent im Vorjahr. Die beiden Anteilseigner MVV Energie AG und die Stadtwerke Holding Offenbach erhalten je rund 6,8 Millionen Euro. Rund 400 000 Euro werden an die Anteilseigner aus der Belegschaft ausgeschüttet.

 

Offenbach Post:

Leserbrief zum Artikel „EVD hält Preiskritik für irreführend" vom 24. November 2015:

Nach dieser etwas überheblich wirkenden Stellungnahme der EVD-Geschäftsführung ist es an der Zeit, die Frage zu stellen, ob die Geschäftsführer sich denn eigentlich auch mal ihre Abrechnungen ansehen, wenn sie schon einigen Kunden unterstellen, dieses nicht zu tun. Durch einen Zählerwechsel bei mir im Haus wurden die Angaben für die „Preisregelung K“ aufgeteilt. Bei einem Teil wurden dann die Zeilen „Entgelt für CO2“ und „Verbrauchspreis“ nicht ausgefüllt. Auch die Fußnoten H, S und G braucht man nicht dorthin zu schreiben, wenn sie nicht angewendet werden. Also bitte Vorsicht, wenn man im Glashaus sitzt. Übrigens: Beim Vergleich der Abrechnung „Bruttobetrag“ für 2015 mit den Vorausleistungen 2016 „noch offener Betrag“ ist eine Preissteigerung von 10,51 Prozent feststellbar. Die Preisgestaltung an sich bringt einen Fixkostenanteil der Rechnung von 55,77 Prozent und einen Verbrauchskostenanteil von 44,23 Prozent mit sich. Dies regt nicht unbedingt zum Energiesparen an. Vorsorglich möchte ich noch erwähnen das die Anschlussleistung nicht noch weiter reduziert werden kann, um Engpässe bei Minustemperaturen zu vermeiden. Auch muss ich mich über das Verfahren, Abschlag und Abrechnung miteinander zu verrechnen, ohne den Betrag als Summe auszuweisen oder die Teilbeträge im Verwendungszweck der Lastschriftbuchung darzustellen, sehr wundem. Unter Vorlage welcher Rechnungsmodelle und warum unsere Stadtverordneten der Gründung dieser Firma zustimmten, verstehe ich bis heute nicht, da der Kundenstamm klein ist und jede Firma ihren Gemeinkostenanteil auf das Produkt umlegen muss. Hier ist meiner Ansicht nach eine große EVO effizienter und somit der Gemeinkostenanteil am Produkt kleiner. Leider habe ich für meinen Teil Recht behalten, da ich von Anfang an, wie man heute so schön sagt, mit „Preisanpassungen“ gerechnet habe.

Wolfgang Müller Dietzenbach

 

24.11.15 Offenbach Post:

EVD hält Preis-Kritik für irreführend

Dietzenbach - Der Vorwurf der Preistreiberei bei der Fernwärme sei nicht haltbar, melden sich die Geschäftsführer der Energieversorgung Dietzenbach zu Wort. Rund ein Viertel aller Kunden spare künftig mehr als fünf Prozent. Von Nina Beck 

Dass der Bezug von Fernwärme im Schnitt teurer wird, hatte die Energieversorgung Dietzenbach (EVD) bereits Mitte September verkündet, von durchschnittlich acht Prozent war die Rede. Seitdem – und verstärkt seit Anfang dieses Monats die Fernwärmerechnung für den Zeitraum bis 30. September 2015 sowie die Vorauszahlungsberechnung für das Abrechnungsjahr 2016 bei den Kunden eingetroffen sind –, macht sich unter diesen indes größere Verunsicherung beziehungsweise Unmut breit, berichten etliche Fernwärmekunden doch über zum Teil satte Preissteigerungen. Bei einer Fragebogenaktion, die sich an 100 Haushalte richtete und die ein Fernwärmekunde initiiert hatte, soll bei einem Großteil der Rückläufe die Preissteigerung bei etwa 30 Prozent gelegen haben.

Jens Hinrichsen (FW-UDS) hat nun zur nächsten Parlamentssitzung einen Antrag zur „Preispolitik Fernwärme“ gestellt. Der Magistrat, fordert er darin, solle über den Aufsichtsrat der Stadtwerke darauf hinwirken, dass die EVD die Fernwärmekunden „mit klaren und allgemeinverständlichen Informationen zur Preisgestaltung“ versorge und außerdem die einst den Stadtverordneten präsentierten Planansätze für eine damals noch zu gründende EVD eingehalten würden. „Das gilt vor allem für die Preisentwicklung“, so Hinrichsen. Denn eine Kernaussage bei der Debatte zur EVD-Gründung sei gewesen, „dass sich die Erlöse in den kommenden Jahren nur marginal erhöhen“, so Hinrichsen. „Angesichts der Anschlusspflicht und der zusätzlichen Kunden (Baugebiet 70) bedeutet dies Preisstabilität.“

Den Vorwurf der Preistreiberei bezeichnen die beiden EVD-Geschäftsführer Lena Blazek und Tobias Brandt indes als „aus der Luft gegriffen“, die Kritik einzelner Bürger als „nicht nachvollziehbar und irreführend“. Auch von „unnötiger Panikmache“ ist in ihrer Stellungnahme die Rede. Stattdessen wollen die Geschäftsführer für eine „Versachlichung der Debatte“ werben und kündigten an, in den kommenden Tagen das persönliche Gespräch mit den Kritikern suchen zu wollen. Einer EVD-Statistik zufolge spare mit dem neuen Preissystem rund ein Viertel aller Fernwärmekunden – in Dietzenbach sind es insgesamt rund 1200 – mehr als fünf Prozent, bei weiteren 30 Prozent bleibe der Fernwärmepreis nahezu unverändert. Für rund 45 Prozent aller Kunden steige der Preis um mehr als fünf Prozent, und „lediglich etwa 70 Kunden müssten im Einzelfall eine Erhöhung von über 30 Prozent verkraften“.

Brandt hat eine Vermutung, wie die Irritationen entstanden sein könnten: „Vielleicht ist den Bürgern trotz unseres ausführlichen Erläuterungsschreibens zur Endabrechnung entgangen, dass künftig die Abschläge auf nur noch elf und nicht mehr zwölf Zeitpunkte verteilt werden“, sagt er. Das führe natürlich zu höheren Einzelabschlagszahlungen. Weiter weist der Geschäftsführer darauf hin, dass fast 70 Prozent aller Fernwärmekunden in Dietzenbach fürs vergangene Jahr eine Gutschrift erhalten hätten. Da das Fälligkeitsdatum 15. November mit jenem des ersten neuen Abschlags zusammenfällt, hat die EVD die Beträge direkt verrechnet. Wer einzelne Kostenpositionen seiner Rechnungen erläutert haben möchte, könne sich gern an das Kundenzentrum der Stadtwerke im Rathaus (Europaplatz 1) wenden, so Brandt.

 

23.11.2015 Antrag  

An

die Stadtverordnetenvorsteherin der

Kreisstadt Dietzenbach

                                                                                                    23.11.2015

Antrag: Preispolitik Fernwärme

Die SVV möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, über den Aufsichtsrat der Stadtwerke darauf hinzuwirken, dass die im Sommer 2014 gegründete Energieversorgung Dietzenbach GmbH (EVD) die Fernwärmekunden mit klaren und allgemeinverständlichen Informationen zur Preisgestaltung versorgt. 

Außerdem ist darauf hinzuwirken, dass die den Stadtverordneten als Entscheidungsunterstützung zur EVD-Gründung präsentierten Planansätze eingehalten werden. Dies gilt vor allem für die die Preisentwicklung.

Begründung und Erläuterung:

Seit Wochen ist bei Dietzenbacher Bürgern mit Fernwärmeanschluss eine große Verunsicherung spürbar, die sich aktuell auch in Zeitungsartikeln widerspiegelt. Wenn gut informierte Bürger von der EVD keine oder nur unzureichend befriedigende Antworten erhalten, ist der Weg an die Presse und an politische Mandatsträger verständlich.

Geht man von der positiven Annahme aus, dass es sich bei der Irritation  lediglich um ein Kommunikationsproblem mit den entsprechenden Missverständnissen handelt, dann sollte dies schnellstmöglich zu erledigen sein.

Die für den Laien erkennbaren Fakten deuten allerdings auf tatsächliche massive Preiserhöhungen hin. Spätestens hier ist die Politik gefordert, denn in der Stadtverordnetenversammlung ist die Gründung der EVD einstimmig und zumindest implizit unter der Prämisse der Preisstabilität beschlossen worden!

Die Basis für die Entscheidung war ein Businessplan, der von der Beratungsgesellschaft Rödl & Partner in Absprache mit der EVO und den Stadtwerken Dietzenbach erstellt wurde. Eine Kernaussage war, dass sich die Erlöse in den kommenden Jahren nur marginal erhöhen. Angesichts der Anschlusspflicht und der zusätzlichen Kunden (Baugebiet 70) bedeutet dies Preisstabilität, wie es zum Zeitpunkt der Entscheidung auch der Presse zu entnehmen war.

Die geforderten Informationen zur Preisentwicklung und -methodik sowie die Einhaltung des der Entscheidung zugrundeliegenden Businessplans sollen auch den Eindruck vermeiden, dass eine Monopolsituation einseitig zu Lasten einer Gruppe von Bürgern genutzt werden soll, um die Defizite der Stadt zu reduzieren.

Fraktion FW-UDS

Jens Hinrichsen

10.11.15 Offenbach Post:

Enorme Preissteigerungen: Fernwärme erhitzt Gemüter

© nkö

1200 Kunden beziehen in der Kreisstadt Fernwärme von der Energieversorgung Dietzenbach. Das zum 1. Oktober in Kraft getretene neue Preissystem hat für einige Abnehmer Preissteigerungen von bis zu 30 Prozent die Folge. Von Norman Körtge

Wolfgang Knecht ist stinksauer. Auf die Energieversorgung Dietzenbach (EVD) und deren neues Preissystem für Fernwärme. Im Durchschnitt acht Prozent, so hatten der Fernwärmelieferant und die Energieversorgung Offenbach (EVO) Mitte September kommuniziert, würden die Preise zum 1. Oktober steigen. Eine Größenordnung, die für den Steinberger akzeptabel erschien. Auch wenn er noch die Aussage von Juli 2014 im Kopf hat, als bei der Gründung der EVD – gehört zu jeweils 50 Prozent den Stadtwerken und der EVO – gesagt worden ist, dass die Preise „bis auf Weiteres unverändert“ bleiben sollen. Fassungslos war der Hausbesitzer aber, als er sich im Kundenzentrum der Stadtwerke anhand seines aktuellen Verbrauchs die zukünftigen Kosten berechnen ließ. Eine Steigerung um 21,05 Prozent, das bedeutet für Knecht 600 Euro mehr: „Ein Unding!“ Noch mehr regt ihn auf, dass die EVD damit warb, das neue Preissystem belohne Energiesparen, da der Grundpreis gesenkt und die Arbeitspreise erhöht wurden. Sprich: Wer weniger verbraucht, spart erst recht. Knecht hat in den vergangenen Jahren viel in Technik investiert, eine neue Steuereinheit eingebaut, die Motoren regelrecht eingekapselt, damit im Heizungsraum so gut wie keine Wärme verloren geht. Zirka 20 Prozent habe er dadurch an Energie eingespart, zeigt er anhand der Abrechnungen der vergangenen Jahre. „Ich kann nicht noch mehr an Energie sparen“, sagt er. Außer, er investiere mehrere Zehntausende Euro in die Gebäudesubstanz: neue Fenster, ein neues Dach oder in die Fassadendämmung.

Auch Manfred Schaffeld staunte nicht schlecht, als er anhand der neuen Preise seine zukünftigen Heizkosten ausrechnete und auf satte 33 Prozent mehr kam. Er gibt zu, dass bei seinem Verbrauch sicherlich noch Spielraum sei, aber selbst bei seinem sparsamen Nachbarn seien es mehr als 20 Prozent Mehrkosten. Frustrierend sei, dass die EVD bei der Fernwärme ein Monopol habe und die Fernwärmenutzung in den Grundbüchern festgeschrieben ist. Er hält diese große Preissteigerung aus rechtlicher Sicht für fragwürdig. Auch Knecht würde liebend gerne den Anbieter wechseln und hat sich bei der Mainova in Frankfurt erkundigt, was er dort als Kunde zahlen würde. Das Ergebnis: 200 Euro im Jahr weniger als bei der EVD.

Tobias Brandt, der zusammen mit Lena Blazek die Geschäftsführung der EVD stellt, sagt zum einen, dass er zu den individuellen Fällen ohne genaue Prüfung nichts sagen kann, muss aber zugegeben, dass es mit der Mainova derzeit in direkter Nachbarschaft einen günstigeren Anbieter gibt. „Das hat sich gerade gedreht. Sonst waren wir immer günstiger“, sagt er, betont aber zugleich, dass die EVD mit ihren Preisen noch immer unter dem Bundesschnitt liege. Nach Erhöhungen und Senkungen in den vergangenen Jahren bewegen sich die Preise nun auf dem Niveau von 2011, so Brandt.

Letzteres kann Knecht nicht nachvollziehen. Er hat ausgerechnet, dass er 2011, alle Kosten eingerechnet, für eine Kilowattsunde 0,073 Euro bezahlte. Für 2014 hat er 0,081 Euro ermittelt, und nach dem neuen Preissystem sind es 0,095 Euro. „Die Preise sind deutlich höher als 2011“, stellt er fest. Er hatte auch bemängelt, dass für den Kunden nicht ersichtlich sei, wie denn die bisherige Abrechnungseinheit Heizwasserdurchflussmenge (l/h) in die neue Einheit Kilowatt umgerechnet wird. Eine Kritik, die die EVD annimmt. In den nächsten Tagen werde die Formel auf die Homepage www.energieversorgung-dietzenbach.de gestellt.

Ein Fernwärmekunde, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte, da Verwandtschaft in der Stadtverwaltung arbeitet, spricht vom Griff in die Trickkiste, um die tatsächlichen Erhöhungen zu verbergen. Unter anderem kritisiert er, dass die nun separat ausgewiesenen Kosten für Messung und Abrechnung über 101 Euro früher im Grundpreis enthalten gewesen sind und daher die Grundpreissenkung geringer ausfalle als es auf den ersten Blick erscheint. Ein Kritikpunkt, den Brandt so nicht stehen lassen will. Die Kosten seien getrennt aufgelistet worden, um Transparenz zu schaffen. Zudem habe Berechnungen der EVD zufolge der Anteil des Grundpreises bislang zirka 60 Prozent an den Gesamtkosten ausgemacht, jetzt seien es 45 Prozent.

 

16.09.15 Frankfurter Rundschau:

Stadt und Kreis Offenbach Fernwärme wird teurer

 Von Sigrid Aldehoff

Die EVO hebt den Preis für Fernwärme um acht Prozent an. Der Preisanstieg ist nach vier Tarifsenkungen in Folge die erste Erhöhung. Die Tarife liegen laut dem Energieversorger deutlich unter dem Durchschnitt.

EVO-Kunden zahlen ab 1. Oktober für Fernwärme im Schnitt acht Prozent mehr. Betroffen sind davon 2000 Kunden, darunter Eigenheimbesitzer, Industriebetriebe und Wohnungsgesellschaften in Offenbach, Heusenstamm und dem Neu-Isenburger Stadtteil Gravenbruch.

Nach dem neuen Preissystem bedeutet dies für einen Drei-Personen-Haushalt mit einem jährlichen Verbrauch von 21 000 Kilowattstunden Mehrkosten von rund 22 Euro im Monat, hat die EVO nachgerechnet. Gleichzeitig teilt sie mit, dass sich mit dem neuen System Energiesparen lohne, der Preis werde stärker als bisher vom Verbrauch abhängig sein.

Der Preisanstieg ist nach vier Tarifsenkungen in Folge die erste Erhöhung. Die Tarife liegen laut dem Energieversorger deutlich unter dem Durchschnitt in Deutschland und gehörten zu den günstigsten in Hessen. Fragen zur Fernwärme und dem neuen Tarifsystem werden unter 0800/91 81 499 oder in den EVO-Kundenzentren beantwortet.

 

Entscheidungsvorlage zur Gründung der EVD Stadtverordnetenversammlung 25.7.2014
Vorlage EVD 140725.pdf
PDF-Dokument [85.3 KB]

 

06.07.14 Offenbach Post:

 

Preise für Wasser und Fernwärme

Frischer Wind für die Kreisstadt

06.07.14 - 06:00

Dietzenbach - Die geplante Energieversorgung Dietzenbach GmbH verspricht, dass die Preise für Wasser und Fernwärme vorerst nicht steigen. Weitere Projekte angedacht. Von Norman Körtge 

Um das Abwasser der Dietzenbacher haben sich die Stadtwerke bislang schon gekümmert. Ab dem 1. Oktober werden sie auch wieder die Verantwortung dafür tragen, dass die Kreisstädter auch mit dem lebensnotwendigen Nass versorgt werden. Genauer gesagt: Die noch zu gründende Energieversorgung Dietzenbach GmbH (EVD) soll das 156 Kilometer lange Wassernetz übernehmen. Wie bereits gestern berichtet, ist das – neben der Fernwärme – eines der Ergebnisse der monatelangen Geheimverhandlungen zwischen den Stadtwerken und der Energieversorgung Offenbach (EVO).

Bei der Vorstellung des gemeinsamen Vorhabens am Freitagnachmittag waren die Beteiligten voll des Lobes über das Ende des Verhandlungsmarathons. Während Bürgermeister und Stadtwerke-Aufsichtsratsvorsitzender Jürgen Rogg die EVO als „fairen und verlässlichen Partner“ bezeichnete, sprach die EVO-Vorstandsvorsitzende Heike Heim von einer „maßgeschneiderten Lösung“ und einer „Partnerschaft auf Augenhöhe“. Letzteres spiegelt sich wider im ausgewogenen Kräfteverhältnis: Die Stadtwerke, eine hundertprozentige Tochter der Stadt Dietzenbach, und die EVO sollen jeweils die Hälfte der Anteile an der EVD halten.

Komplexes Thema

Dass Bürgermeister Rogg noch viel im Konjunktiv reden musste, liegt daran, dass die Stadtverordnetenversammlung dem geschnürten Gesamtpaket in ihrer Sitzung am 25. Juni noch zustimmen muss. Wie komplex das Thema ist, beweist schon die Tatsache, dass es neun Tagesordnungspunkte zu dem Vorhaben gibt. Immerhin stecken die Stadtwerke 20,5 Millionen Euro in die EVD.

Unter anderem will die Stadt den Stadtwerken ein Darlehen über 4,5 Millionen Euro – entnommen aus dem Finanzmanagement – gewähren. Außerdem gilt es, eine kommunale Ausfallbürgschaft für den von den Stadtwerken aufgenommen Kredit über 16 Millionen Euro zu übernehmen. Darüber hinaus soll das städtische Gelände an der Philipp-Reis-Straße, auf dem das EVO-Heizkraftwerk mit seinem markanten Schornstein steht, für knapp 1,2 Millionen Euro an die EVO verkauft werden.

Bürgermeister Rogg ist zuversichtlich, dass alle Beschlüsse in der Juli-Sitzung gefällt werden. Der Zeitdruck ist vorhanden, weil sowohl das Geschäftsjahr der Stadtwerke als auch das der EVO am 30. September endet. Schließlich sollen 2015 bereits 1,25 Millionen Euro erwirtschaftet werden, die in den Auflagen des Kommunalen Schutzschirms jährlich festgeschrieben sind.

Der Sitz der EVD wird in Dietzenbach sein. Die kaufmännische Arbeit und der Service für die Bürger erfolgt durch die Stadtwerke. Schon ab 1. Oktober sollen alle Fragen rund um Wasser, Abwasser, Fernwärme, Straßenreinigung und Abfall an einer Stelle beim städtischen Kundenservice geklärt werden können, so Rogg. Die technische Betriebsführung des 40 Kilometer langen Fernwärmenetzes mit seinen bislang 1200 Kunden, wie auch das Warten und Unterhalten des Wassernetzes wird durch die Fachleute der EVO übernommen. Und wichtig für die Kunden: Die Preise für Wasser und Fernwärme sollen bis auf Weiteres unverändert bleiben.

Auf jeden Fall nicht beim Status quo soll die weitere Zusammenarbeit zwischen Stadtwerken und EVO innerhalb der EVD bleiben. So wird im Neubaugebiet 70 am Gustav-Heinemann-Ring das Fernwärmenetz weiter ausgebaut. Wie EVO-Technikvorstand Kurt Hunsänger verriet, könnten die Stadtwerke auch schon bald vermehrt ins Geschäft mit den regenerativen Energien einsteigen. Im Gespräch ist beispielsweise die Beteiligung an einem Windpark. Allerdings, so Hunsänger, werde dieser auf keinen Fall in Dietzenbach liegen.

 

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