Da das Thema Rosenpark uns wichtig ist und eine Ausstrahlung auf viele Aspekte des kommunalen Lebens hat, werden Presseartikel, Fakten, Thesen und Anträge auf dieser Seite gebündelt.
Als Intro ein Überblick über das Viertel Rosenpark bei wikipedia:
> https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96stliches_Spessartviertel
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03.02.2025 Nachfrage an Magistrat zur Wohnungsgesellschaft
21.11.2024 Vorfälle bei der Erbauberechtigtenversammlung am 12.11.2024
14.11.2024 Offenbach Post: Spessartviertel-Hausverwaltung "wiedergewählt"
Unser Kommentar: Das erlebte Vorgehen ist nicht neu, ärgert uns alle und lässt im wachsenden Maße an der effizienten Wirkungsweise von Justiz und Polizei verzweifeln. Trotzdem ist die Politik aufgefordert, die Betroffenen, die offensichtlich bedroht und eingeschüchtert werden, bei den jetzt hoffentlich massiv vorgetragenen Strafanzeigen zu unterstützen.
28.11.2024 Anfrage an Magistrat zur Wohnungsgesellschaft
11.11.2024 Offenbach Post: Wie geht`s weiter im Spessartviertel
23.10.2024 Offenbach Post: Erneute Diskussionen um Hochhäuser
16.10.2024 Antwort auf die Anfrage vom 29.08.2024
https://dietzenbach.gremien.info/vorlagen_details.php?id=92908100184
Unser Kommentar: Da kann jeder interessierte Leser sich seinen eigenen Reim drauf machen. Persönlich ist uns keine Antwort des Magistrates in Erinnerung, wo auch nur der leiseste Zweifel an der Qualität der eigenen Arbeit geäußert wurde.
10.10.2024 Antrag zur Wohnungsgesellschaft Dietzenbach mbH
Neustrukturierung der Wohnungsgesellschaft Dietzenbach mbH:
Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:
Der Magistrat wird um die Entwicklung eines Konzeptes gebeten, mit dem die Wohnungsgesellschaft Dietzenbach mbH hinsichtlich Organisation, Effizienz und Dimensionierung den heutigen Anforderungen genügen wird.
Die Forderung nach einer Neuorientierung basiert auf drei wesentlichen Beobachtungen/Thesen der letzten Jahre:
Begründung und Erläuterung:
Die Wohnungsgesellschaft Dietzenbach ist vor rd. 25 Jahren im Rahmen des Programmes „Soziale Stadt“ von der Stadt Dietzenbach gemeinsam mit der Nassauische Heimstätte gegründet worden mit den Zielen, den Instandhaltungsstau im Spessartviertel zu stoppen, die Zahl der selbstnutzenden Eigentümer zu steigern und die Anonymität der Siedlung zu beenden. Dem Abschlussbericht von 2011 zufolge ist dies erfolgreich gelungen.
Der in den letzten Jahren gewachsene Einfluss der Multi-Eigentümer wirkt allerdings gegen den gewünschten Zustand einer stabilen Wohngemeinschaft. Vor allem spricht die in den letzten Jahren unverändert große Zahl von rund 45 Prozent der Mieter mit einer Mietdauer von weniger als fünf Jahren gegen die „Beendung der Anonymität der Siedlung“.
Das Programm „Soziale Stadt“ ist, wie der Name schon beinhaltet, als Instrument der Sozialpolitik geplant worden. Trotzdem ist mit Blick auf die klamme Finanzlage von Dietzenbach bemerkenswert, dass die Wohnungsgesellschaft in den letzten 20 Jahren seit 2003 - ohne Berücksichtigung von Buchgewinnen durch Wohnungsverkauf – einen kumulierten Verlust von rd. 1,8 Mio. Euro erwirtschaftet at.
Bei diesen hohen Verlusten ist die Frage nach der Effizienz der Geschäftsführung drängend. Wenn auf Anfragen der Politik lediglich auf die Zusammenarbeit mit gut informierten anderen Eigentümern verwiesen wird und hinsichtlich der kritischen Zahlungsmoral und der intransparenten Verwaltungskosten der Hausverwaltung eigene Recherchen nicht angestellt werden, steht die Sinnhaftigkeit der Gesellschaftsstruktur zur Disposition. Dies gilt umso mehr, wenn Überlegungen zur angemessenen Dimensionierung der Wohnungsgesellschaft diskutiert werden.
Die leidvollen Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass Dietzenbach mit der Wohnungsgesellschaft keinen Einfluss auf die Entscheidungen der Gesellschafterversammlungen hat und offensichtlich auch die ursprünglich angestrebten Ziele allein durch die Zahl an Wohnungen nicht erreicht werden kann. Wenn andererseits eine starke Ausweitung des Engagements keine Alternative sein kann, dann sollte man sorgfältig die Option des maßvollen Desinvestments diskutieren.
Der sukzessive Verkauf freiwerdender Wohnungen - mit der vertraglichen Bedingung der Eigennutzung - stärkt die Gruppe der Eigennutzer insgesamt und setzt finanzielle Mittel frei, die zum Teil für sozialpolitische Maßnahmen in dem immer noch problembehafteten Spessartviertel genutzt werden können.
Fraktion FW-UDS
Jens Hinrichsen
Das in der Offenbach Post vom 7. August angekündigte Ziel der Dietzenbacher Wohnungsgesellschaft, per einstweiliger Verfügung zur nächsten Eigentümerversammlung einladen zu können, ist nicht erreicht worden.
In einer Verhandlung beim Amtsgericht Offenbach ist vergangenene Woche statt dessen beschlossen worden, dass die derzeitige Hausverwaltung bis zum 15.11.24 zur Eigentümerversammlung einladen muss.
Man muss nicht nur wollen, man muss auch den notwendigen Einsatz zeigen!
Unser Kommentar: Liest sich wie der Teil eines Tatort-Drehbuches. Dort würde dann aber unter dem Verdacht einer kriminellen Vereinigung die staatsanwaltliche Kavallerie anrücken und die Hausverwaltung auf den Kopf stellen.
Unter anderem zur Bekämpfung solch dubiosen Vorgehens ist im letzten Jahr mit großer Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen worden, durch das koordinierte Vorgehen verschiedener Behörden die notwendigen Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. (Antrag unter dem 15.10.23 zu lesen)
Jetzt kann man nur hoffen, dass die mittlerweile existierende Arbeitsgruppe auch die notwendligen Anregung/Aufforderung erhält!
https://www.op-online.de/region/dietzenbach/defekte-aufzuege-und-kaltes-wasser-93146436.html
Unser Kommentar: Trotz der seit Jahren zu beobachtenden "Trickserei" der Hausverwaltung mit den Terminen für Eigentümerversammlungen und den damit verbundenen Vollmachten sowie dem Argument der angeblich mangelnden Liquidität aufgrund zahlungsunwilliger Eigentümer kann man die Verfügung des Landgerichtes nur begrüßen. Auch wenn die Stadt mit den Stadtwerken und Städt. Betrieben in eine finanziell missliche Lage gerät, die Fürsorgepflicht der Stadt für die über 3.000 Bewohner der Wohnanlage muss Vorrang haben.
Außerdem: Schlechte Presse ist bestimmt kein probates Mittel für die Förderung der Fernwärme als eine Antwort auf die Klimakrise.
Unser Antrag vom 18.9.20023 wurd im in der Stadtverordnetenversammlung im Oktober einstimmung beschlossen, aber seit dem: Still ruht der See!
Dafür wurd der juristische Streit heftiger:
15.10.2023 Antrag gegen den Missbrauch von Wohnungseigentum,
Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, in Anlehnung an das Offenbacher Modell „AG Leistungsmissbrauch“ durch die Organisation des Zusammenwirkens verschiedener Behörden das Ausmaß prekärer Mietsituationen zu reduzieren.
Begründung und Erläuterung:
Über den sozialen Missbrauch von Wohnungseigentum durch Überbelegung/Mietwucher ist in den politischen Gremien wiederholt diskutiert worden. Die Situation im Spessartviertel ist dabei ein aktuelles, allerdings auch sehr drastisches Beispiel.
Maßnahmen, um diesem Missstand entgegenwirken zu können, sind bisher nicht entwickelt worden und erscheinen auch kaum möglich, solange man sich allein im Rahmen der kommunalen Verwaltung bewegt.
Bei dem Offenbacher Modell wird durch ein Zusammenwirken vom Ordnungsamt als koordinierende Einheit mit Behörden wie Bauaufsicht, (Kriminal-)Polizei, Steuerfahndung, Finanzamt und Familienkasse dem missbräuchlich Handeln der Vermieter mit steuerlichen und/oder strafrechtlichen Maßnahmen erfolgreich entgegengewirkt.
Ein solch abgestimmtes Vorgehen ist auch für Dietzenbach dringend notwendig.
Nur so kann man den sozialen Frieden sichern.
Fraktion FW-UDS
Jens Hinrichsen
Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, die Voraussetzungen für eine umfassende Behandlung des Themenkomplexes „Rosenpark“ durch die Stadtverordneten zu schaffen.
Dies bedeutet einerseits die Bereitstellung von aktuellen Informationen zu den relevanten straf- und privatrechtlichen, den finanziellen sowie den sozialpolitischen Aspekten.
Andererseits scheint die Schaffung organisatorischer Rahmenbedingungen für einen interfraktionellen Arbeitskreises „Rosenpark“ dringend geboten, um für die notwendigen Entscheidungen einen breiten Konsens zu erreichen.
Begründung und Erläuterung:
Obiger Antrag ist schon im Mai 2020 eingebracht und bedauerlicherweise von einer Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung abgelehnt worden (18/0940/DL/FW-UDS).
Der Antrag wird erneut eingebracht, weil die grundlegende Problematik nicht durch Verwaltungshandeln mit nachgelagerter Information der Politik gelöst werden kann.
Die Eilbedürftigkeit ist gegeben, weil nach den durch den Magistrat eingeleiteten Maßnahmen weitere Herausforderungen zu erwarten sind und wir als Stadtverordnete proaktiv handeln sollten.
Fraktion FW-UDS
Jens Hinrichsen
Unser Kommentar: Jahrelang hat sich die städt. Wohnungsgesellschaft (einschließlich Aufsichtsrat) in Zurückhaltung geübt (siehe die Antworten auf unsere Anfrage an den Magistrat vom April 2020) und es versäumt, durch eigene juristische Maßnahmen und/oder Schmieden eines gemeinschaftlichen Vorgehens mit anderen Mehrfach-Eigentümern die Ablösung der offensichtlich unprofessionellen Hausverwaltungen der letzten Jahre zu erreichen. Wenn selbst bei der letzten Eigentümerversammlung trotz Neuwahl der Hausverwaltung und Beschluss über den Haushaltsplan keiner der Geschäftsführer anwesend war, dann sollten sich zumindest für den Aufsichtsrat einige Fragen stellen.
Und wenn jetzt geprüft werden soll, ob die Wohnungsgesellschaft die Fernwärmerechnungen direkt begleichen könnte, dann ist das ein höchst fragwürdiges Vorgehen der städt. Institutionen. Es ist keine Lösung für 90 Wohnungen erforderlich, sondern hier bedarf es selbstverständlich auch der Fürsorge für die Bewohner von über 900 weiteren Wohnungen!
Unser Kommentar: Diese mittlerweile äußerst kritische Situation wurd von uns schon vor über drei Jahren mit einer Anfrage an dem Magistrat adressiert (siehe auf dieser Seite unter 12.04.2020) und mit dem Hinweis auf Datenschutz und Verweis auf "regelmäßigem und engen Kontakt....mit drei sachverständigen Mehrfacheigentümern der Wohnanlage" abgetan.
Und jetzt wird der Hilferuf von eben diesen (mitterweile teils leider nur noch ehemaligen) Mehrfacheigentümern vom Magistrat entweder gar nicht erst beantwortet oder mit der Aufforderung, sich an die EVD zu wenden, abgewimmelt.
Wenn man als Bürgermeister und in der zusätzlichen Funktion als Aufsichtsratvorsitzender der städt. Wohnungsgesellschaft und der Stadtwerke seit Jahren kein erkennbares Bemühen um eine Problemlösung zeigt, sondern in der Presse lediglich die Schuld der Justiz zuordnet, dann grenzt das an Amtsversagen. Hier wird die Fürsorgepflicht gegenüber sehr vielen Dietzenbacher Bürgern genauso vernachlässigt wie die Pflicht, für die Stadtwerke und die Städt. Betriebe eine solide finanzielle Basis zu sichern.
Anmerkung: Die Aussage, "die verantwortliche Kommunalpolitk der Stadt Dietzenbach ... hüllt sich in Schweigen" trifft nach Aussage des (Noch-)Eigentümers Dr. Kunth explizit nicht für die Freien Wähler zu. Das hätten wir auch gerne in dem Artikel gelesen! Aber zur Bekräftigung dieser Beurteilung reicht auch die Lektüre der diversen Anträge/Anfragen auf dieser Seite.
Antrag zur Überprüfung der Abfallgebührenordnung
Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen Informationen für eine tiefergehende Diskussion über das unterschiedliche Verhalten bei der Entsorgung des Hausmülls aufzubereiten, um so ggfs. die Gebührenordnung anpassen zu können.
Begründung:
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses im Dezember 2021 wurde anlässlich der aktuellen Gebührenanpassungen über „die Möglichkeiten der Abkehr vom Gebührenmodell der Einheitsgebühr – Bemessungsgrundlage der Abfallgebühr ist grundsätzlich das Nennvolumen des Restmüllbehälters“ diskutiert.
Vor allem die Frage, ob die Haushalte in großen Wohnanlagen weit über die eigentliche Kostenverursachung hinaus zu der wiederholten Gebührenabsenkung seit Einführung der Bio-Tonne beitragen (siehe hierzu auch den Antrag von 2016 in der Anlage), wurde u.E. nicht korrekt beantwortet. Die in der Sitzung getroffene Aussage, dass lediglich die Wohnanlage Rosenpark ein Problem bei der Mülltrennung habe, entspricht vermutlich einer zu geringen Aufmerksamkeit der Hausverwaltungen auf die Entwicklung einzelner Kostenpositionen. Fakt ist, dass in verschiedenen Großanlagen die Müllgebühren nach der Einführung der Bio-Tonne um 50-80% gestiegen waren.
Wichtig für die weitere Diskussion ist deshalb einerseits die Darstellung der Kosten- und Gebührenentwicklung seit 2014 und andererseits die differenzierte Entwicklung der Müllkosten für die Großwohnanlagen.
Außerdem ist es für die nächste Gebührenkalkulation (mit oder ohne Modifizierung) wichtig, den Stand des Klageverfahrens bzgl. der Wohnanlage Rosenpark zu berücksichtigen. Entgegen den Aussagen in der HAFI-Sitzung sind sehr wohl Rückstellungen gebildet worden und diese sollten je nach Einschätzung aufgelöst oder sogar erhöht werden.
Fraktion FW-UDS
Jens Hinrichsen
Antrag zur Festigung der Rechtssicherheit in der Wohnanlage Rosenpark
Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:
Der Magistrat wird zu folgenden Schritten aufgefordert:
Begründung:
Für die betroffenen Wohnungseigentümer und Mieter gleichermaßen sind diese widersprüchlichen Aussagen beunruhigend, da eine langfristige Planung von Eigentums- und Lebensumständen nicht möglich scheint.
Eine wesentliche Ursache für die Entstehung sozialer Brennpunkte wird in der Anonymität der Nachbarschaftsbeziehungen gesehen, die sich u.a. durch die hohe Fluktuation von Eigentümern und Mietern erklärt. Die anzustrebende Stärkung eines positiven Kiez-Zugehörigkeitsgefühls erreicht man sicherlich nicht durch populistische Gedankenspiele.
Auch die genannten Städte sind sich der großen Herausforderungen bewusst.
Wichtig ist, dass der Wille zum Durchgreifen für die Bürger erkennbar wird.
Fraktion DL/FW-UDS
Jens Hinrichsen
Antrag zum Komplex Rosenpark
Die SVV möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, die Voraussetzungen für eine umfassende Behandlung des Themenkomplexes „Rosenpark“ durch die Stadtverordneten zu schaffen.
Dies bedeutet einerseits die Bereitstellung von aktuellen Informationen zu den relevanten straf- und privatrechtlichen, den finanziellen sowie den sozialpolitischen Aspekten.
Andererseits scheint die Schaffung organisatorischer Rahmenbedingungen für einen interfraktionellen Arbeitskreises „Rosenpark“ dringend geboten, um für die notwendigen Entscheidungen einen breiten Konsens zu erreichen.
Begründung und Erläuterung:
Die hinterhältigen Krawalle der vergangenen Woche, die aktuellen Presseartikel über das umfängliche Bunkern von Hehlerware, die jahrelangen gerichtlichen und staatsanwaltlichen Verzögerungen und das inkriminierte Verhalten der Hausverwaltung sowie die liquiditätsbedrohenden Inkassoprobleme für die Stadtwerke und Städt. Betriebe sind Belege für gewaltige Probleme in Verbindung mit der Wohnanlage Rosenpark. Diese sind zwar Kennern der Szene zum Teil schon länger bekannt, in der geballten Präsentation aber erschreckend und in ihren nur schwer zu durchschauenden Abhängigkeiten von den immer wieder als Hauptursachen genannten Problemindikatoren wie z.B. hohe Fluktuation, Überbelegung und einem hohen Anteil bildungsferner und sozialschwacher Einwohner einer schnellen Lösung nicht zugänglich.
Der übergroße Handlungsbedarf ist offensichtlich. Die Hauptleidtragenden sind die Mieter und Wohnungseigentümer (u.a. städt. Wohnungsgesellschaft), die Versorgungsunternehmen (u.a. SWD, SBD), die Polizei und Feuerwehr. Aber keiner dieser Betroffenen hat einen entscheidenden und ausschließlichen Einfluss auf die ursprünglichen Problemursachen.
Deshalb müssen Lösungen - ggfs. mit Einbindung Dritter - von der Politik entwickelt werden. Dass die Zeit drängt, gebietet allein schon die Fürsorgepflicht v.a. gegenüber den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrmitarbeitern und die dringend notwendige Vermeidung weiteren Imageschadens für die Stadt Dietzenbach.
Fraktion DL/FW-UDS
Jens Hinrichsen
Eine "erleuchtende" Antwort des Magistrates auf unsere Anfrage zu den finanziellen Geflogenheiten von der Verwaltung der Wohnanlage Rosenpark und den Kontrollen der städt. Wohnungsgesellschaft.
Zurzeit kursiert unter Wohnungseigentümern der Wohnanlage Rosenpark ein Schreiben mit schweren Vorwürfen gegen die Verwaltung der Wohnanlage. Dies allein wäre aufgrund der Anonymität des Verfassers nicht weiter zu diskutieren und ist im Übrigen dank der jährlich negativen Presseberichte anlässlich der Eigentümerversammlungen nicht überraschend.
Die Tatsache allerdings, dass die Verwaltung schon im vergangenen Herbst öffentlich darüber schwadronierte, bei der Stadt Dietzenbach mit 500.000 Euro im Zahlungsverzug zu stehen, muss auch ohne das anonyme Schreiben, wo von mittlerweile 1 Mio. Euro offener Rechnungen ausgegangen wird, alarmieren.
Einerseits stellen die Stadtwerke inkl. EVD sowie die Städtischen Betriebe jährlich Leistungen von rd. 2,5 Mio. Euro für die Wohnanlage Rosenpark zur Verfügung. Größere Zahlungsverzögerungen können also deutliche Liquiditätsprobleme für diese Gesellschaften bedeuten.
Andererseits ist die Wohnungsgesellschaft der Stadt Dietzenbach mit rd. 90 Wohnungen in ihrer Verpflichtung gegenüber den Gesellschaftern, aber auch gegenüber den Mietern dringend angehalten, auf die solide Geschäftsführung der Verwaltung der Wohnanlage zu achten und diese im Verdachtsfall zu überprüfen.
Zu dieser für die Stadt doppelt problematischen Situation folgende Fragen:
Fraktion DL/FW-UDS
Jens Hinrichsen
Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, die der Zweckentfremdung von Wohnraum entgegenwirken.
Begründung:
Informationen im Internet zeigen, dass in Dietzenbach, wie in den meisten anderen Kommunen, Wohnungen zimmerweise oder als Einheit für die Kurzzeitvermietung angeboten werden. Solange dies auf gewerblicher Basis geschieht oder die Wohnung weiterhin von den Wohnungsbesitzern bewohnt wird (z.B. airbnb) wird dies allgemein als unkritisch eingestuft.
Sobald allerdings Wohnungen quasi-gewerblich dem Wohnungsmarkt entzogen werden, ist das eine Zweckentfremdung, die bei der aktuell knappen Wohnungssituation nicht hingenommen werden kann. Besonders belastende Situationen für die Nachbarschaft können durch die intensive Zweckentfremdung als „Monteurzimmer“ entstehen, wo durch Busse und Kleintransporter massive Parkprobleme entstehen.
Fraktion DL/FW-UDS
Jens Hinrichsen
20.10.2016 Antrag: Sauberkeit Spessartviertel
Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:
Die über 25 fehlenden Abfallkörbe im Spessartviertel werden schnellstmöglich ersetzt und durch weitere Abfallkörbe an den neuralgischen Punkten ergänzt.
Begründung:
Eine Begehung des Spessartviertels zeigt, dass die seit Jahren immer wieder beklagte Verunreinigung des Straßenbildes in diesem Viertel sich – zumindest subjektiv – weiter verschlechtert hat.
Mindestens 25 Halterungen ohne die zugehörigen Abfallkörbe sowie fehlende Abfallkörbe an sensiblen Orten (Containerstandorte, Bushaltestellen und v.a. Ecke Rodgau- und Laufacher Straße) einerseits und übervolle Körbe an den verbleibenden Standorten andererseits weisen nicht darauf hin, dass dies als Resultat des Antrags 17/0573/GDL SPD WIR-BfD von 2012 („Mit diesem Antrag wird angeregt, Erfahrungen damit zu machen, ob das Aufstellen von weniger Müllbehälter zu Kostenersparnis und zu einem sauberen Stadtbild führen kann“) zu werten wäre.
Weniger Abfallkörbe reduzieren sicherlich die Kosten für die Entsorgung, die Stadt wird aber nicht sauber, im Gegenteil!
Jens Hinrichsen
13.06.2016 Antrag: Änderung Abfallsatzung
Die SVV möge wie folgt beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt,
Begründung:
Der Magistratsvorlage 17/1062/70 zur Änderung der Abfallsatzung ist eine Planrechnung als Basis für die Müllgebühren beigefügt. Rechnerisch wird ein steigender Überschuss (2017: 305 TEUR) ausgewiesen.
Das Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) gibt vor: „das Gebührenaufkommen soll die Kosten der Einrichtung nicht übersteigen“. Kostenüber- bzw.-unterdeckungen sind in den kommenden Jahren auszugleichen. Eine Gebührenanpassung setzt die gutachterliche Feststellung der aktuellen und zukünftig zu erwartenden Kostensituation voraus.
Für die fünf Hochhäuser mit Müllschluckanlagen in der Wohnanlage Rosenpark haben sich die Gebühren durch die neue Abfallsatzung um über 80% erhöht!
Maßgeblich hierfür ist das wohl kaum veränderbare Verhalten von Bewohnern von Anlagen mit Müllschluckeinrichtungen. Solange die vorhandenen Müllschlucker nicht geschlossen werden (baurechtlich nicht realisierbar), fällt der Müll vorwiegend als Restmüll an. Die vorgesehene Halbierung der Leerungstermine für Restmüll ist nicht realisierbar.
In Konsequenz werden die annähernd gleichen Mengen an Restmüll-Behältern zwar zu den bisherigen Kosten geleert, die Müllgebühren steigen allerdings um 280 TEUR p.a.. Dies führt zu der die ethisch kaum zu rechtfertigende Situation, dass die qua Satzung erzwungenen Mehrausgaben einer Gruppe von Haushalten wegen der per KAG gebotenen Kostenneutralität gebührensenkend für alle anderen Haushalte wirken werden.
Dies muss durch eine entsprechende Änderung der Müllsatzung vermieden werden.
Es wäre für die Bürger auch kaum verständlich, wenn die Politik vor der Wahl mehrheitlich den Bedarf nach preiswertem Wohnen verkündet, um dann bei bestehendem günstigen Wohnraum die Explosion der Nebenkosten nicht im Zaum zu halten.
Jens Hinrichsen 1439