Haushaltsrede:

Statt tour d'horizon Konzentration auf den folgenden Antrag:

 

Haushaltsantrag zum Haushalt 2019

 

An

die Stadtverordnetenvorsteherin der                                                                                         

Kreisstadt Dietzenbach                                                        

 

Antrag zu Haushaltssatzung, -plan 2019

Produkt 16611-01 Steuern, allgemeine Zuweisungen usw.

 

Die SVV möge beschließen:

 

Die Erträge aus Steuern und steuerähnlichen Erträgen werden - bezogen auf den ursprünglichen Ansatz von 46,716 Mio. Euro - um 1,8 Mio. Euro reduziert.

Ein Ausgleich dieser Veränderung durch Auflösung von Rücklagen der Stadtwerke Dietzenbach GmbH und/oder Entnahme aus dem Anlagevermögen findet nicht statt.

 

Begründung und Erläuterung:

  • Mit den ursprünglichen, aber auch mit den korrigierten Planungsansätzen wird in deutlichem Umfang von  den gemeinsamen Auslegungshinweisen der Hessischen Landesregierung und der Kommunalen Spitzenverbände zum Konsolidierungsvertrag abgewichen: „Grundsätzlich haben die antragstellenden Kommunen bezüglich der künftigen Entwicklung u.a. der Steuereinnahmen …. vorsichtige und realistische Annahmen zu treffen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Kommunen die Orientierungsdaten des Landes beachten“.

 

Trotz des Einbruchs bei Umsatz- und EK-Steuer bis zum dritten Quartal 2018 und der durch das Hessische Finanzministerium zeitnah veröffentlichten Erwartung einer Stagnation bzgl. der EK-Steuer sind für die zu prognostizierenden Einnahmen 2019 die Plandaten des Haushaltes 2018 als Basis gewählt worden und zusätzlich werden Steigerungsraten unterstellt, die deutlich über den Werten des Finanzplanungserlasses liegen. Eine Begründung für die sehr optimistischen Ansätze der Stadt wird nicht geliefert und wäre auch nicht mit örtlichen Gegebenheiten zu erklären, da beide Steuerarten eindeutig aus vorgegebenen Verteilerschlüsseln abgeleitet werden.

 

In Summe ergibt eine Kalkulation auf Basis des Finanzplanungserlasses einen um rd. 1,8 Mio. Euro geringeren Betrag (Details siehe Anlage).

  • Die bei realistischer Beurteilung entstehende Ergebnislücke pflanzt sich entsprechend in den Folgejahren fort und deshalb wäre ein Ausgleich durch Auflösung von Rücklagen bzw. die Entnahme aus dem Anlagevermögen höchstens eine kurzfristige Notlösung, nachhaltig ist sie nicht!
  • Außerdem sei nochmal daran erinnert, dass sich die mit dem Schutzschirmvertrag eingegangene Verpflichtung zum Haushaltsausgleich auf den Haushaltsplan und den Jahresabschluss bezieht.

Das Ziel, unbedingt eine planerische Null zu erreichen, macht die Haushaltsplanung durch die zu optimistischen Einschätzungen zur Farce. Es fördert nicht erfüllbare Begehrlichkeiten, die Notwendigkeit weiterer Sparbemühungen wird so nicht deutlich.

 

     Fraktion DL/FW-UDS

 

     Jens Hinrichsen

 

Anlage:

Vergleich von Haushaltsplanung ohne/mit Finanzplanungserlass

 

   

A

B

C

D

E

F

G

H

 

Mio. Euro

Verteilungs-
Schlüssel

IST
2017

PLAN
2018

Schätzung
2018*

Zuwachs
in %

Haushalt
2019

HH 2019 gemäß
Finanzplanungserlass

Delta

 

Einkommens-
Steuer

 

 

 

 

 

 

 

 

1

Dietzenbach

0,0046215

17,382

17,305

16,453

8,3

18,736

17,358

1,378

2

Hessen

1

3.543

-

3.560,1

5,5

-

=A1 * D2 * (E2 + 100) *0,01

 

 

Umsatz-
Steuer

 

 

       

 

 

3

Dietzenbach

0,004436496

2,331

2,994

2,786

6,7

3,194

2,730

0,464

4

Hessen

1

529,4

-

628,0

-2,0

-

=A3 * D4* (E4 + 100) *0,01

 

 

 

 

 

       

Summe:

1,842

*Für Dietzenbach aus den Hessen-Werten und den Verteilungsschlüsseln abgeleitete Hochrechnung für 2018

Haushaltsanträge der DL/FW-UDS gemeinsam mit DieLinke und FDP

 

An

die Stadtverordnetenvorsteherin der

Kreisstadt Dietzenbach

                                                                                                    

Antrag zu Haushaltssatzung, -plan 2019: Produkt 12541-01 Gemeindestraßen

 

Die SVV möge beschließen:

 

Für die in dem Produkt Gemeindestrassen vorgesehene Position „Instandhaltung Rad- und Gehwege“ wird zur Erhaltung der Verkehrssicherheit die Instandhaltung des Gehwegs für die Berliner Straße mit hoher Priorität eingeplant.

 

Begründung und Erläuterung:

 

Der Gehweg der Berliner Straße ist im südlichen Abschnitt zwischen Breslauer und Münchener Straße in einem derart maroden Zustand, dass die vorwiegend älteren Einwohner der anliegenden Häuser bei der Nutzung eines Rollators oder Rollstuhls auf die Straße ausweichen müssen. Das ist für die betroffenen Bürger unwürdig und in hohem Grad verkehrsgefährdend.

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Antrag: Beleuchtung Forstweg-Waldstadion
 

Die SVV möge wie folgt beschließen:

 

Der Waldweg zwischen Forstweg und Waldstadion-Parkplatz wird schnellstmöglich wieder beleuchtet. Die Wiederherstellung erfolgt gemäß den in der Protokollbeantwortung vom 22.01.2019 zum BAU-Ausschuss genannten Rahmenbedingungen.

 

Begründung:

 

Die fehlende Einschaltung der grundsätzlich verfügbaren Beleuchtung des parallel zur Offenthaler Straße geführten Waldweges birgt in der dunklen Jahreszeit ein großes Gefahrenpotential, da v.a. die jugendlichen Fußballspielerinnen und -spieler gezwungen sind, zu Fuß oder mit dem Fahrrad die viel befahrene Landstraße zu benutzen. Zusätzlich profitieren aber auch Gäste des Europa-Hauses sowie Besucher des Open-Air-Kinos von einem beleuchteten Weg durch den Wald. 

 

Die zu erwartenden Kosten für die Reaktivierung der 13 Laternen betragen laut Protokollbeantwortung des Magistrats vom 22.01.2019 zur BAU-Ausschusssitzung weniger als 7.000 Euro. Die Stromkosten liegen bei ca. 350 Euro p.a. Die Finanzierung erfolgt aus dem Dauerauftrag „Instandhaltung Straßenbeleuchtung“ im Produkt 12541-01 Gemeindestraßen.

 

Es wäre eine absurde Vorstellung, wenn zwar mit über 800.000 Euro die Attraktivität des Waldstadions gesteigert wird, man aber gleichzeitig zur Einsparung der geringen Kosten die Gesundheit vieler Jugendlicher gefährdet.

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Antrag zu Haushaltssatzung, -plan 2019: Produkt 12546-01 Parkeinrichtungen

 

Die SVV möge beschließen:

 

Die Parkgebühren-Automaten für den Parkplatz Offenbacher Straße werden ersetzt durch das gängige Parkscheibensystem. Damit einhergehend werden die Investitionen in Höhe von 60 000,- Euro für neue Parkautomaten (Maßnahme 30 2019 06) hinfällig.

 

Begründung und Erläuterung:

 

Aufgrund der hohen Zahl von kostenfreien Dauerparkern aus Kreis- und Rathaus entsprechen die Einnahmen von geplanten 20.000 Euro lediglich dem Aufwand durch Servicevertrag, Chipkosten und Reparaturen. Hinzu kommen Investitionen von 60 000,- Euro in neue Automaten, die damit eingespart werden können.

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Antrag zu Haushaltssatzung, -plan 2019

Produkte 1111-06 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, 15571-01 Wirtschaftsförderung

 

Die SVV möge beschließen:

 

Die Verlagerung einer Stelle EG 09a vom Produkt 15571-01 „Wirtschaftsförderung“ zum Produkt 1111-06 „Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“ wird nicht umgesetzt.

 

Begründung und Erläuterung:

 

Beide Produkte wurden wiederholt im Zuge von Haushaltsberatungen hinsichtlich ihrer Bedeutung und dem damit zu verbindenden Ressourceneinsatz diskutiert. Die beantragenden Fraktionen sehen dabei eindeutig einen höheren Bedarf in der Unterstützung der Gewerbesteuer-zahlenden Dietzenbacher Unternehmen und Betriebe. Neben der Akquisition neuer Unternehmen bezieht sich dies ausdrücklich auch auf die kontinuierliche Pflege und Weiterentwicklung der kritischen Standortparameter für die ansässigen Gewerbetreibenden.

 

Hinsichtlich des Personaleinsatzes im Bereich Presse und Öffentlichkeitsarbeit verweisen wir auf die noch bestehenden KW-Vermerke. Bevor über Personalaufstockung diskutiert wird, ist die Aufhebung des KW-Vermerkes zu entscheiden! 

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Antrag zu Haushaltssatzung, -plan 2019

Produkte 02121-01 Statistik und Wahlen, 02122-02 Melde- und Personenstandwesen

 

Die SVV möge beschließen:

 

Die Stellenverlagerung einer Stelle A11 vom Produkt 02122-01 „Ordnungsaufgaben“ zum Produkt 02121-01 „Statistik und Wahlen“ wird nicht durchgeführt. Stattdessen erfolgt eine Verlagerung zugunsten einer Aufstockung bei dem Produkt 02122-02 „Melde- und Personenstandwesen“.

 

Begründung und Erläuterung:

 

Die gravierenden Engpässe im Bürgerservice müssen schnellstmöglich aufgelöst werden. Es ist zweifelhaft, ob allein räumliche/organisatorische Änderungen das grundlegende Problem der Arbeitsüberlastung lösen werden. Der Hinweis auf längere Einarbeitungszeiten ist kein Argument gegen, sondern gerade für die Schaffung von Pufferzeiten durch eine zusätzliche Planstelle, um so auch bei kurzfristig entstehenden Engpässen (z. B. durch Krankheit/Kündigung) erneute Engpasssituationen vermeiden zu können.

Bei dem Aufgabengebiet „Wahlen“ geht es um die Abdeckung von sporadisch anfallendem Spitzenbedarf, der nicht durch eine Person geleistet werden kann, sondern durch organisatorische Maßnahmen auf eine Gruppe flexibel einsetzbarer Mitarbeiter zu verteilen ist. Das funktioniert allerdings nicht, wenn diese Mitarbeiter permanent an der Obergrenze ihres Leistungsvermögens arbeiten.

Im Bereich „Statistik“ bietet sich, falls hier überhaupt Aktivitäten geplant sind, eine interkommunale Zusammenarbeit an. Da der Dateninput aus den verschiedenen Fachbereichen kommen muss, geht es vorwiegend um formalisierbare Datenverarbeitungs- und Präsentationsaufgaben.

 

Fraktion DL/FW-UDS                  Fraktion DIE LINKE                     Fraktion FDP 

Dr. Jens Hinrichsen                     Edna Vornberger                        Dr. Sven Hartmann  

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