Die Grundsteurreform ist noch lange nicht abgeschlossen. Unsere bisherigen Ansätze und die zugehörigen Raktionen sollen auf dieser Seite nachvollziehbar sein. Dies soll auch zeigen, dass das Thema mit langen Vorlauf von uns aufgegriffen wurde und leider mit viel Widerstand beantwortet wird.
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08.11.2024 31. Stadtverordnetenversammlung
> Satzung über die Festsetzungen der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2025:
wir haben unseren modifizierten Antrag vom 14.9. (=> Anträge & Anfragen) zurückgezogen und damit den Weg freigegeben für einen interfraktionellen Antrag, durch den die Hebesätze für 2025 entsprechend den Empfehlungen desFinanzministeriums festgelegt werden. Von unserer Fraktion nochmal auf die Komplexität bei der Bestimmung der Grundsteuer 2024 und v.a. den Bestandteilen der 2025-Ergebnisse hingewiesen. Wir haben hierfür die Forderung nach einen transparenten Monitoring-System angekündigt.
06.10.2024 Die Antwort der Verwaltung
Stellungnahme des Fachbereichs Finanzen zur Grundsteuer-Berechnung von Herrn Dr. Hinrichsen (FW-UDS)
In der Vorlage des Fachbereichs Finanzen zur Festlegung eines neuen Grundsteuerhebesatzes ab 01. Januar 2025 wurde der sich aus den bisher vorliegenden Bescheiden ergebende Wert von 940 Punkten vorgeschlagen. Dieser Wert ergibt sich aus den übermittelten Messbescheiden, die 96,6% der derzeit erfassten Steuerobjekte der Grundsteuer B abdecken. Berechnungsgrundlage ist dabei das bereinigte Grundsteueraufkommen 2024 sowie die Summe aller bisher bekannten neuen Messbeträge für das Haushaltsjahr 2025.
Warum geht der Fachbereich Finanzen bei der Ermittlung des aufkommensneutralen Hebesatzes von dem aktuell bekannten Gesamtmessbetragsaufkommen (1,2 Mio.) 2025 aus?
➢ Derzeit ist nicht bekannt, wieviel offene Fälle beim zuständigen Finanzamt zur Bearbeitung noch vorliegen.
➢ Es ist derzeit nicht bekannt, ob jemals die 100 Prozent der derzeit aktiven Steuerakten erreicht wird. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass in den 12.667 aktiven Steuerakten auch Akten enthalten sind, die keine Steuer zu zahlen haben, die zukünftig geschlossen werden können, zukünftig geteilt oder zusammengefasst werden müssen. Es gab noch nie einen Abgleich der aktiven Steuerakten der Kreisstadt Dietzenbach mit den aktiven Steuerakten des zuständigen Finanzamtes!
➢ Es ist bekannt, dass bereits neue Messbescheide vorliegen, die mindestens zweifelhaft in der Bewertung sind. Entsprechende Korrekturen haben wir seitens des Finanzamtes noch nicht erhalten. Über die Richtigkeit der Bewertung entscheidet das zuständige Finanzamt.
➢ Nicht alle Steuerpflichtigen haben eine Steuererklärung abgegeben. Somit wurden diese Fälle geschätzt. Die Anzahl der Schätzungen ist nicht bekannt. Die Auswirkungen auf den zukünftigen Gesamtmessbetrag 2025 sind derzeit nicht bezifferbar.
➢ Es wird mit Sicherheit zu Widersprüchen der Steuerpflichtigen zum Messbescheid gegenüber dem Finanzamt gekommen sein. Die Anzahl ist der Kreisstadt Dietzenbach nicht bekannt. Auch ist nicht bekannt, inwiefern sich der Messbescheid ändern wird.
Auf Basis der vielen Unbekannten geht der Fachbereich Finanzen aktuell davon aus, dass die möglicherweise fehlenden Messbescheide sich in etwa ausgleichen werden gegen die Messbescheide die fehlerhaft sind, zweifehlhaft sind oder gar geschätzt wurden.
Herr Dr. Hinrichsen nahm per Dreisatz eine Hochrechnung für die noch fehlenden Steuerakten auf das Gesamtvolumen der in 2024 veranlagten Messbeträge vor, um den möglichen maximalen Gesamtmessbetrag 2025 ermitteln zu können. Dabei ergab sich ein Wert von 917 Punkten. Dieser Wert und die zugrundeliegende Berechnungsweise basiert auf der Annahme, dass die noch fehlenden Messbescheide genau die gleiche Verteilung auf Gebäudegrößen und Standort (Bodenrichtwert) aufweisen, wie die bereits vorliegenden Bescheide.
Gegen diese Annahme spricht zunächst einmal, dass mit großer Wahrscheinlichkeit die ausstehenden Messbescheide Liegenschaften betreffen, die von der bisherigen Verteilung abweichen, da anderenfalls keine so deutlich längere Bearbeitungszeit beim Finanzamt notwendig wäre.
Vor allen Dingen ist aber die Entwicklung des aufkommensneutralen Hebesatzes zwischen Juni (907 Punkte bei ca. 80% Messbetragsvolumen) und Oktober (940 Punkte bei 96% Messbetragsvolumen) ein klarer Indikator für eine eher steigende Höhe des aufkommensneutralen Hebesatzes.
Darüber hinaus sind die vorliegenden 96% bereits bekannt und der Höhe nach zutreffend, wogegen die ausstehenden 3,4% hinsichtlich Höhe und Zeitpunkt des Vorliegens völlig unklar sind. Aus diesen Gründen ist es sinnvoller, die nach heutigem Stand sicher zur Aufkommensneutralität benötigten 940 Punkte als neuen Hebesatz festzulegen und diese dann im 2. Quartal 2025 nach Bedarf nach oben oder unten zu korrigieren.
Unser Kommentar: Ein komplexes Thema mit vielen Unwägbarkeiten und wohl auch mit sehr hoher Belastung bei den vielen Beteiligten. Umso wichtiger wäre die frühzeitige Diskussion gewesen, die aber offensichtich nicht oder nur einspurig gewollt wird. Spekulationen über die Wertigkeit der fehlenden Rückläufe schaffen keine Sicherheit, zumal jedes Argument auch anders gewürdigt werden könnte.
Für unsere Fraktion gibt es nur eine Priorität: Die Politik muss das (verlorengegangene) Vertrauen der Bürger im Fokus haben und das geht nur, wenn einmal getroffene Zusagen eingehalten werden!
Wir entscheiden uns für die Empfehlung des Finanzministeriums und justieren die Hebesätze ggfs. später.
30.09.2024 Modifizierter Antrag zur Grundsteuerreform
Nach Diskussion im Haupt- und Finanzausschuss wurde vereinbart, den Eilantrag wie folgt neu zu formulieren:
Dieser Antrag wurde auf Bitte unserer Fraktion geschoben, nachdem der Bürgermeister überraschend kurz vor der Stadtverordnetenversammlung ein ein Gutachten "aus dem Hut zauberte" mit der Ansage, dass das Vorgehen nicht in der HGO vorgesehen und deshalb rechtswidrig sei und außerdem die Verwaltung in der nächsten Sitzung einen eigenen Antrag zur Satzung über die Festsetzungen der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer einbringen würde.
04.07.2024 Eilantrag zur Grundsteuer
Grundsteuer 2025:
Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:
Der Hebesatz für die Grundsteuer wird für 2025 auf den vom Hessischen Finanzministerium für Dietzenbach empfohlenen Wert festgelegt. Zusätzliche Erhöhungen werden nicht geplant.
Begründung und Erläuterung:
Aufgrund von Presseveröffentlichungen über mögliche Verwerfungen bei der für 2025 vorgesehenen Reform der Grundsteuer hat unsere Fraktion im April eine Anfrage an den Magistrat gestellt (Anlage). Mit Ergebnissen ist erst im 3.Quartal zu rechnen.
Mittlerweile mehren sich aber diesbezügliche Pressebeiträge mit Hinweisen auf z.T. erhebliche Steuererhöhungen. Eine (nicht repräsentative) Stichprobe von rd. 40 Dietzenbacher Steuerzahlern bestätigt diese Situation. Es gibt „Gewinner“ mit bis zu 50% geringerer, aber auch „Verlierer“ mit einer Verdreifachung der zukünftigen Steuerlast. Die im Haupt- und Finanzausschuss getroffene Aussage, dass durch die Grundsteuerreform einige „auch ein bisschen mehr“ zahlen müssen, zeigt wenig Realitätssinn und entspricht nicht unserer Verantwortung für die Dietzenbacher Bürger.
In Gesprächen mit Bürgern ist der Vorwurf nicht zu überhören, „die Politik“ hätte es von Beginn an nicht ernst gemeint mit der Zusage, dass die Reform in Summe zu keiner Steuererhöhung führen wird. Die Grundsteuerreform ist zwar ein Landesgesetz, aber trotzdem können wir uns als Lokalpolitiker nicht von jeder Beteiligung freisprechen, denn spätestens mit der Festlegung des Hebesatzes sind auch wir verantwortlich für die Konsequenzen.
Hinsichtlich der Ansicht, man könne erst mit dem Haushalt auch den Grundsteuer-Hebesatz festlegen, sei neben der grundsätzlichen Zusage an das seit Jahren von allen Fraktionen beschworene Ziel „Keine Grundsteuererhöhung“ erinnert.
Die Glaubwürdigkeit der Politik wird gewinnen, wenn wir für die Zielerreichung auch kämpfen und nicht mit der Platzhalter-Fiktion eine unzulässige Flexibilität suggerieren.
Fraktion FW-UDS
Jens Hinrichsen
Anmerkungen hierzu:
Unser Ansatz Im vorgeschalteten Haupt-und Finanzausschuss:
HAFI: Aus Sicht unserer Fraktion wäre vor allem die für 2025 anstehende Reform der Grundsteuer zu diskutieren, da mittlerweile die Situation für jeden Steuerzahler nachkalkulierbar ist und es neben den Gewinnern (weniger Grundsteuer ab 2025) auch Verlierer geben wird, die bis zu 100% mehr zahlen müssen. Unserem Vorschlag, schon jetzt deutlich zu machen, dass die Politik weiterhin keine (verdeckte) Steuererhöhung plant, wollten die anderen Fraktionen nicht folgen. Dann muss diese Diskussion inklusive unserer ungenügend beantworteten Anfrage vom 30.4. eben nach der Sommerpause aufgegriffen werden.
Für die Eilbedürftigkeit gab es in der Stadtverordnetenversammlung eine breitgefächerte Ablehnung.
31.10.2024ff Aktuelle Diskussion
Nach intensiver Diskuusion des Antrags der Verwaltung (=> https://dietzenbach.gremien.info/meeting.php?id=2024-2-218 TOP 7)
im Haupt- und Finanzausschuss folgendes Schreiben unserer Fraktion an die Teinehmer:
"zur Frage im HAFI, ob wir unseren Antrag zur Grundsteuer zurückziehen, folgende Zusammenfassung der Diskussion und die daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen für die Grundsteuer B:
Ich hoffe, dass Ihr mit Euren Fraktionen zu einer schnellen Entscheidung kommen werdet, denn die Arbeit für den Finanzbereich wird mit dem Haushalt genug Stress erzeugen. Da muss man nicht durch unsere Entscheidung in letzter Sekunde zusätzliche Hektik produzieren."
19.05.2024 Antwort auf die Magistratsanfrage zur Grundsteuerreform
Kommentar: Wieso geht man nicht proaktiv mit den naheliegenden Fragen auf die Verbände zu und bittet um entsprechenden Untersuchungen und warum macht man sich nicht, nachdem ja offensichtlich fast alle Daten durch die FInanzämter geliefert wurden, per Stichprobenauswertung selbst auf die Spurensuche?