Haushalt 2023

 

09.02.2023 Anträge der Fraktionen zum Haushalt 2023 und Kommentierung der Verwaltung:

 

Anmerkung: Einige Beurteilungen (z. B. Nr. 9, Nr. 15) beziehen sich auf unseren Antrag, den Haushalt nicht zu beschließen, sondern über einschneidende Maßnahmen zur Vermeidung der Gtundsteuererhöhung zu diskutieren. Hierzu ist von unserer Fraktion, da wir zur HAFI-Sitzung verhindert waren, folgender Text an die Ausschussmitglieder übermittelt worden:

 

" unsere Anmerkungen zu Ihrer Stellungnahme zu unserem Antrag (Nr. 9, Nr.15):

 

1. Unser Antrag ist kein Änderungsantrag, sondern eine realistische Zusammenfassung der wichtigsten Bewertungsaspekte, durch die der Haushalt 2023 trotz des negativen Ergebnisses zu rosig dargestellt wird.

Damit verbunden ist unserAppell, dass wir einschneidene Maßnahmen diskutieren und umsetzen müssen, um für 2024 die derzeit geplante Grundsteuererhöhung noch zu vermeiden. Die Reaktion auf unseren Ansatz kommt leider nicht unerwartet. Trotzdem hierauf einige Anmerkungen.

2. Das von Ihnen beschriebene Vorgehen, Verluste in hohem Umfang nicht als solche zu markieren und dies auch noch als Maßnahme zur erheblichen  Ergebnisverbesseung und als "interne Konsolidierung" verkaufen zu wollen, das ist betriebswirtschaftlicher Zynismus.  Wenn das alles so einfach wäre, dann sollten wir überhaupt keinem Verlustausgleich planen und wir warten nur ab, wann denn die Städtischen Betriebe wieder für den vollen Verlustausgleich bereit ist. Vielleicht erscheinen ja auch deshalb die Bestrebungen zur Auflösung der Städt. Betriebe so drängend. Danach wird keiner mehr nach den aufgestauten Verlusten suchen wollen.

3. Grundsätzlich vertretbar wäre der in den Vorjahren diskutierte Ansatz, einen Teil der Schwimmbadverlustes aus den Rücklagen der Städt Betriebe zu decken. Dazu empfehle ich den TOP 10. Man erkennt dort in der Bilanz der Städt. Betriebe für 2020, dass das Eigenkapital sich von 3,2 auf 1,5 Mio. Euro reduziert hat. Dies fortgeführt mit dem seit zwei Jahren praktizierten Teilverlustausgleich zeigt, wo die Fahrt endet.

4. Ohne belehrend sein zu wollen, doch noch eine Aussage zur NKRS: Im Kern wollte man mit der Doppik die Vorteile des betriebswirtschaftlichen Denkens der Privatwirtschaft auf den öffentlichen Dienst umsetzen. Und ein zentraler Aspekt ist die Substanzerhaltung und möglichst -mehrung, wie sie über die Bilanz sich darstellen läßt. Das sollte man im Auge behalten, wenn man z.B. bei den Städt. Betrieben oder den Stadtwerken (siehe unsere EVD-Anfrage) Verluste aufbaut, sie aber nicht klar als solche definiert und damit letztendlich die Stadtverordneten als das oberste Organ der Stadt im Unklaren läßt.

In diesem Sinne einen erfolgreichen Abend!

Jens Hinrichsen

 

 

01.02.2023 Fragen aller Fraktionen zum Haushalt 2023 und Antworten der Verwaltung:

 

Fragen und Antworten unserer Fraktion auf den Seiten 48 -51

 

19.01.2023 Unsere Fragen zum Haushalt 2023:

Seitenbezug =>https://www.dietzenbach.de/Stadt-Rathaus/Stadt/Finanzen-Geb%C3%BChren/Haushalt-Abschl%C3%BCsse/Bl%C3%A4tterkatalog-Download/

 

S. 63 ff. Verlustausgleich:  „Für die Sparte Freibad (08424-02) wird, wie in den vergangenen Haushaltsjahren auch, vereinbarungsgemäß ein verminderter Zuschuss (400.000 Euro) gezahlt.“

Nach meiner Erinnerung ist die Reduzierung auf 400/- € vor zwei Jahren heftig als Mittel zur Verbesserung des Ergebnishaushaltes kritisiert worden. Eine Vereinbarung gibt es m.W. nicht und sie führt mittelfristig zur Aufzehrung des Eigenkapitals der Städt. Betriebe.

Außerdem die Bitte um Darstellung, wo die vor zwei Jahren per Haushalt entschiedene Drittelung des Verlustausgleiches für den Eigenbetrieb nachvollziehbar zu erkennen ist und Verdeutlichung, welchen Effekt dies für das Produktergebnis hat.

 

S. 216 Bauhof: Wenn der Verlustausgleich für Hoch-/Tiefbau sich aufgrund einer Halbierung der Aufträge mehr als verdreifacht (plus 229/- €), dann müsste sich das auch in den auftraggebenden Produkten widerspiegeln. Tut es aber nicht.

 

S. 222 Statistik und Wahlen: Bitte Erläuterung zur Personalverdopplung.

 

S. 229ff Ordnungsaufgaben: Bitte um Erläuterung zur Aufstockung um 6 Mitarbeiter (Einsatz- und Erlösspektrum)

 

S. 353 ff. Jugendarbeit: Es fehlt eine Gegenüberstellung der Kosten vs. Teilnehmerzahlen.

 

S. 486ff: Gemeindestraßen: Bei den Kennzahlen wäre mit Blick auf die Klimaeffekte der KW-Verbrauch statt der Stromkosten aussagekräftiger. Gilt entsprechend auch für Gebäude- und Liegenschaftsmanagement.

Bitte um kurze Erläuterung zur Auflösung von Sonderposten. Gilt auch für die anderen Produkte mit hohem Effekt wie z.B. ÖPNV, Sportförderung, Tageseinrichtungen für Kinder, Brandschutz

 

S. 493 Straßenreinigung: Wieso Erlöse aus interne Leistungsverrechnung?

 

S. 561 ff. Umweltschutz: Aktivierung von Konzeptentwicklung möglich?

 

S. 719ff Stadtwerke: Wenn Planung und Forecast 2022 in allen Positionen identisch sind, dann ist die Darstellung eine Farce. Es fehlt eine Differenzierung in der Sparte Energie nach Maingau, EVD.

 

S. 778 ff. Stellenplan: es fehlen die Übersichten über die Stellen für Beschäftigte zur Ausbildung, die Stellen für geringfügig Beschäftigte und  Praktikanten, FSJ etc.

 

FW-UDS/jhn, 20.01.23

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