Steuern:

Für die wesentlichen Steuerarten stehen die aktuellen Werte inkl. 5- und 10-Jahresvergleich für alle hessischen Kommunen hier => Statistik zur Verfügung.

Einkommenssteuer: (Dietzenbach 2014/18 /24: 14,8 / 16,3 / 19,6 Mio. €)

Die Einkommenssteuer inkl. Lohn- und Abgeltungssteuer ist eine Gemeinschaftssteuer, von der die Kommunen 15 % (12% der Abgeltungssteuer) erhalten und der Rest hälftig zwischen Bund und Ländern geteilt wird.

Die Zuordnung der Einkommenssteuer zu den Kommunen erfolgt je Bundesland nach einem Verfahren, das einerseits die Einkommenssteuerleistungen der Gemeinde berücksichtigt, andererseits aber auch die Steuerkraftunterschiede zwischen Kommunen der gleichen Größe verringern soll.

So wird auf der Basis eines statistisch gesicherten Finanzjahres für jede Kommune eines Bundeslandes ein Verteilschlüssel berechnet, der für die Verteilung der Einkommenssteuer der folgenden Planjahre bindend ist. Für Hessen ist dieser Schlüssel z.B. auf der Grundlage der Einkommenssteuerfinanzstatistik von 2010 für die Haushaltsjahre 2015-2017 berechnet worden. Für Folgejahre 2018-2020 ist 2013 das Basisjahr für die Schlüsselberechnung. Ab 2021 wird es 2016 sein.

Zur Harmonisierung der Steuerkraftunterschiede werden die für die Schlüsselberechnung zu berücksichtigenden Einkommen gedeckelt (derzeit 35.000/70.000 € bei Einzel-/gemeinsamer Veranlagung).

Die Festlegung des Verteilerschlüssels auf jeweils drei Haushaltsjahre ermöglicht stark wachsenden Kommunen mit entsprechend steigenden Einkommenssummen nur eine verzögerte Mitnahme der positiven Steuereffekte, schrumpfende Städte dagegen profitieren von der Verzögerung.

Für Dietzenbach wird der Verteilschlüssel leider bei jeder Neuberechnung um rd. 5% kleiner. Ursachen sind geringer Einwohnerzuwachs und unterdurchschnittliches Einkommen je Steuerzahler.

 

Gewerbesteuer: (Dietzenbach 2014/´18/´24: 12,1 / 14,9 / 28,0 Mio. € (brutto))

Die Gewerbesteuer ist für die meisten Kommunen die wichtigste Gemeindesteuer.

Die Gewerbebetriebe (nicht Freiberufler) werden auf Basis des nach Einkommenssteuer- bzw. Körperschaftssteuerrecht zu bestimmenden Gewinnes besteuert, wobei verschiedene Hinzurechnungen (z.B. Teile der Finanzierungs-, Pacht- und Leasingkosten) und Kürzungen (v.a. der Freibetrag von gut 24.000 Euro bei Personengesellschaften) berücksichtigt werden.

Durch das Finanzamt wird der sogenannte Gewerbesteuermessbetrag durch Multiplikation der Steuermesszahl (bundeseinheitlich 3,5%) mit dem Gewerbeertrag festgelegt. Dieser Betrag multipliziert mit dem durch die Kommune festzulegenden Hebesatz (bundesweit mindestens 200%, in Dietzenbach 395%) ergibt die Gewerbesteuer.

Bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten wird den verschiedenen Kommunen durch die sogenannte Steuerzerlegung (im Wesentlichen nach Lohnsumme) ein angemessener Anteil zugeordnet.

Durch die Gewerbesteuerumlage werden Bund und Land mit einem jährlich neu festgelegten Prozentsatz des Gewerbesteuermessbetrages an den Gewerbssteuern beteiligt. Dadurch ist die Umlage unabhängig vom lokalen Hebesatz. Aktuell liegt die Umlage für Dietzenbach bei rd. 17% der Gewerbesteuer (brutto).       

 

Grundsteuer B: (Dietzenbach 2014/´18/´24: 6,5 / 8,2 / 11,8 Mio. €)

Bebaubare und bebaute Grundstücke sind eine Objektsteuer, die bundeseinheitlich als Grundsteuer B nach denselben Regeln als Gemeindesteuer erhoben wird. Dabei wird eine Grundsteuermesszahl mit dem vom Finanzamt festgelegten Einheitswert und dem je Kommune zu bestimmenden Hebesatz als Produkt zur Grundsteuer B.

Bei Mietobjekten gilt die Grundsteuer B als Teil der Betriebskosten und kann dem Mieter als Teil Nebenkosten belastet werden.

Im Zeichen des Schutzschirms ist der kommunal festzulegende Hebelsatz sehr intensiv für die Reduzierung der Haushaltslücken genutzt worden, so dass sich die Spannbreite zwischen den Kommunen weiter vergrößert hat. In Hessen lagen die Extreme für 2014 zwischen 140 Prozent in Eschborn bis 960 Prozent in Nauheim. In Dietzenbach wurde der Hebesatz auf 600 Punkte erhöht.

Die Grundsteuer A für Landwirtschaft und Forst liegt in Hessen (und auch Dietzenbach) bei rd. 2% der Grundsteuer B.

 

Umsatzsteuer: (Dietzenbach 2014/´18/´24: 1,6 / 2,8 / 2,9 Mio. €)

Umsatzsteuer ist eine Gemeinschaftssteuer, von der rd. 2% den Kommunen zusteht. Die Zuordnung verläuft ähnlich der Einkommenssteuer. Im dreijährigen Abstand werden die Schlüsselwerte neu bestimmt. Die Gewichtung des Verteilschlüssels ist zu 25% abhängig von dem lokalen Gewerbesteueraufkommen, zu 50% von der Zahl sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten und zu 25% von der Summe der sozialversicherungspflichtigen Entgelte.

 

Hundesteuer: (Dietzenbach Plan 2024 156 TEUR)

 

Spielapparatesteuer: (Dietzenbach Plan 2024 1,4 Mio. €)

 

Vergnügungssteuer: (Dietzenbach Plan 2024 0,08 Mio. €)

 

Zweitwohnungssteuer: (Dietzenbach Plan 2024 0,05 Mio. €)

Zusätzlich zu den direkten Steuereinnahmen ergeben sich durch die erfolgreiche Wandlung von Zweit- in Erstwohnsitz durch Schlüsselzuweisungen und Einkommenssteueranteil ein jährlicher positiver Effekt von ca. 250 TEUR.

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© Jens Hinrichsen