Überschrift

 

Eine etwas andere Präambel zur Haushalt-Diskussion:

 

Gott, gib mir die Gelassenheit,
Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden
.

 

Helmut Schmidt, zitiert nach dem Theologen Reinhold Niebuhr

 

20.05.2025 OffenbachPost zur Haushaltssitzung

 

16.05.2025 Unsere Haushaltsrede

HH-Rede 2025.pdf
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17.04.2025 Unsere Änderungsanträge zum Haushalt 2025

                                                                                                                        

Vorbemerkung:

Mit dem seit Februar den Stadtverordneten vorliegenden Entwurf „Haushaltsplan 2025“ ist unseres Erachtens endgültig eine nicht weiter fortführbare Situation entstanden.

Die Arbeiten sind zu spät begonnen und die Politik entsprechend viel zu spät eingebunden worden und trotz der sehr umfangreichen Fragestellungen aller Fraktionen und der teils noch aufwändigeren Beantwortung durch die Verwaltung bleibt jetzt kein Raum für nachhaltig wirkende Entscheidungen.

Wenn jetzt nicht alle Fraktionen gemeinsam einen zukunftsfähigen Entscheidungsprozess entwickeln, dann sind die im Haushaltsentwurf als Handlungsmöglichkeiten genannten Begriffe „Prozessoptimierung“, „Reduzierung freiwilliger Leistungen“, „Verringerung von Standards bei Pflichtleistungen“ nur Worthülsen und wir stehen beim Haushalt 2026 vor der gleichen Situation, dass Steuererhöhungen nicht zu vermeiden scheinen.

Für unsere Fraktion sind die geplanten Grund- und Gewerbesteuererhöhungen nicht akzeptabel und wir schlagen folgende, als Änderungsanträge zu verstehende Schritte vor, die uns kurzfristig zu einem zustimmungsfähigen Haushalt 2025 führen und uns anschließend die notwendige Zeit für eine fraktionsübergreifende Arbeit zur Neustrukturierung der Haushaltsplanung ermöglichen.

 

Änderungsanträge zum Haushalt 2025

Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:

  1. Grundsteuer

Der Grundsteuerhebesatz wird ergebnisneutral festgelegt. Eine zusätzliche Anhebung um über 22 Prozent wird nicht umgesetzt.

      Für die ursprünglich als ergebnisneutral vorgesehene Umstellung der Grundsteuerberechnung war von Beginn an klar, dass es  "Gewinner“      und „Verlierer“ geben wird. Dass allerdings Objekte einen bis zu 500 Prozent höhere Grundsteuerzahlung verursachen, war offensichtlich nicht  erwartet worden.

Die bisherigen Erklärungen sind nicht ausreichend und teils auch schlichtweg falsch. Die Umstellung ist zwar ursächlich durch die Hessische Landesregierung zu verantworten und zu begründen, die Stadt hat aber trotzdem die Verpflichtung gegenüber den Bürgern, die Auswirkungen zu registrieren und möglichst transparent zu erklären. Dies ist bisher nicht ausreichend geschehen.

Eine zusätzliche Anhebung des Grundsteuerhebesatzes um 22 Prozent ist nicht akzeptabel.

  1. Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wird nicht (schon wieder) erhöht.

Unserer Begründung gegen eine Gewerbesteueranhebung für 2024 gilt weiterhin: 

"Die wirtschaftlichen Aktivitäten sind, gemessen an der Gewerbesteuer, in in Dietzenbach in den letzten fünf Jahren im Vergleich zum Kreis und zu Hessen nur halb so stark gewachsen und im letzten Jahr musste der Handel zusätzlich einen Rückgang von rd. sechs Prozent registrieren. In der aktuellen IHK-Standortumfrage schneidet Dietzenbach bei der Bewertung der Gewerbe- und Grundstücksteuer als Standortfaktor deutlich schlechter als der Durchschnitt ab und ein Hebesatz von über 400 hat eine negative Signalwirkung, weil die Gewerbesteuer nicht mehr umfassend für die Einkommenssteuer in Abzug gebracht werden kann.“

Für dieses Jahr kommt zusätzlich der negative Effekt der Grundsteuerreform hinzu. So liegt die „ergebnisneutrale“ Grundsteuer in den Gewerbegebieten rd. 20 Prozent über den Werten von 2024. Für die Gewerbebetriebe im Stadtkern ist nach eigenen Recherchen eine wesentlich höhere Belastung zu erwarten.

  1. Freiwillige Leistungen

Die freiwilligen Leistungen werden, so dem nicht vertragliche Verpflichtungen entgegenstehen, um zehn Prozent gekürzt. Die zukünftige Gewichtung der freiwilligen Leistungen wird nach Beschluss zum Haushalt 2025 frühzeitig in einer interfraktionellen Abstimmung entschieden.

Begründung:

Der jährlich sich wiederholende Modus, über freiwillige Leistungen punktuell zu diskutieren und letztendlich keine oder nur minimale Einschnitte zu beschließen, ist nicht zielführend. Solange den Interessensvertretern die finanzielle Bredouille, in der sich Dietzenbach befindet, offensichtlich nicht klar ist, muss um mehr Verständnis für einschneidende Maßnahmen geworben werden. Zumindest kurzfristig sind pauschale Kürzungen der einzig gangbare Weg.

  1. Erhöhte Gewinnausschüttung SWD

Die Gewinnausschüttung der Stadtwerke Dietzenbach GmbH wird um 2 Mio. Euro erhöht.

Es gilt weiterhin die schon im letzten Jahr eingebrachte Begründung: „Es spricht kein Argument für eine weitgehende Thesaurierung, sondern der einmalig hohe Gewinnbeitrag durch die Maingau-Beteiligung kann ohne negative Effekte für die Stadtwerke zur Gesundung des städt. Haushaltes beitragen. Der Umstand, dass sich durch den Fortfall des defizitären Stadtbusses und den Verzicht der Stadt auf Schuldentilgung (jeweils jährlich rd. 800 Tsd. Euro) anhaltend positive Ergebniseffekte für die Stadtwerke ergeben, stützt diesen Antrag.“

  1. Verschiebung/Verzicht von Investitionen

Für größere Investitionen sind die Konsequenzen bei einer zeitlich verzögerten Realisierung darzulegen.

Die mögliche Verzögerung der grundhaften Erneuerung von Gemeindestraßen zeigt exemplarisch, was man unter der „Verringerung von Standards bei Pflichtleistungen“ verstehen könnte.

  1. Standards zur Gebührenanpassung

Die Kita-Gebühren werden in diesem Jahr in dem geplanten Maß angehoben.

Zukünftig werden diese Gebühren jährlich – differenziert nach U3, Ü3 – mindestens der geplanten Aufwandentwicklung je Kita-Platz angepasst.

In den vergangenen fünf Jahren hat sich das negative Ergebnis allein für die städtischen Einrichtungen von fünf auf rd. zehn Mio. Euro verdoppelt. Die Elternbeiträge können diese Entwicklung zwar nur marginal bremsen, aber zumindest dieser Beitrag muss durch kontinuierliche Anpassungen genutzt werden.

      Fraktion FW-UDS

      Jens Hinrichsen

 

24.03.2025 Beantwortung der Fragen der Fraktionen

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