Wärmeplanung

 

16.09.2026 Vorstellung des Endberichtes im Bauausschuss

 

28.07.2026 Endbericht zur Kommunalen Wärmeplanung

 

 

28.06.2026 Antrag zur Kommunalen Wärmeplanung

 

Einrichtung eines Entwicklungsbeirates Wärmeplanung

Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:

Der Magistrat wird gebeten, einen Entwicklungsbeirat zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung zu etablieren.

Durch dieses Beteiligungsformat sollen Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft gemeinsam die Chancen und Risiken der kommunalen Wärmeplanung frühzeitig sichtbar machen und eine optimale Umsetzung ermöglichen. Die Fernwärme soll dabei im Fokus stehen.

 

Begründung und Erläuterung:

Das Wärmeplanungsgesetz sieht die fortlaufende Einbindung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange sowie der Netzbetreiber vor. Außerdem sind von der planungsverantwortlichen Stelle bekannte und potenzielle Produzenten von Wärme aus erneuerbaren Energien oder von unvermeidbarer Abwärme zu beteiligen.

Spätestens jetzt, nachdem am 30.06.2026 unter den aktuellen Bekanntmachungen der Kreisstadt Dietzenbach der Endbericht zur Kommunalen Wärmeplanung zur Einsichtnahme veröffentlicht wurde, besteht die Herausforderung, die unterschiedlichen Interessen zu tragfähigen politischen Entscheidungen zusammenzuführen.

Dabei ist die Wertigkeit der vorgelegten Wärmeplanung massiv abhängig von der individuellen Kosteneinschätzung der Wärmepumpe versus Fernwärmeanbindung sowie dem Stellenwert der Rechenzentren in ihrer Bedeutung als Abwärme-Lieferanten für die Fernwärme.

  • Mittlerweile haben sich maßgebliche Teilnehmer der bisherigen Interessengemeinschaft Fernwärme für die Installation einer Wärmepumpe entschieden und dieses wird mit (scheinbar?) guten Argumenten propagiert. Bei fortschreitendem Erfolg wären für die verbleibenden Fernwärmekunden – auch für das in dem Wärmebericht unterstellte Zusatzpotential –  Kostensteigerungen eine Konsequenz, die weitere Abwanderungen befeuern würde. Ein Teufelskreis. Um dem entgegenzuwirken, bedarf es mehr als ein Appell an die Solidarität, wie dies bei der denkwürdigen Google-Präsentation im Januar zu erleben war.
  • Die geringe Einbeziehung der Rechenzentrumabwärme wird die Argumentation pro Rechenzentren nicht leichter machen!

Für die Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung durch integrative Abstimmung der verschiedenen Aspekte zwei Beispiele:

 

Hanau will die Umsetzung seiner kommunalen Wärmeplanung mit einem Kommunalen Entwicklungsbeirat begleiten.

„Der Beirat soll Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zusammenbringen und den Dialog über die Wärmewende dauerhaft begleiten. Der Beteiligungsprozess startet im Herbst 2026 und konzentriert sich vor allem auf die Phase nach der Verabschiedung des kommunalen Wärmeplans.“

 

Schwalbach:

2025 Bildung einer Energiekommission mit Verwaltung, Politik und sachkundigen Bürgern und dem Ergebnis:

„Sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche und effiziente Wärmeversorgung,

Grundpreise werden nicht erhöht aufgrund von Maßnahmen zur Dekarbonisierung und/oder zum Netzausbau,

Fernwärmekosten orientieren sich an den Kosten einer Wärmeversorgung per Wärmepumpe“

Zusätzlich: „Die Stadt Schwalbach und E.ON werden einen Kundenbeirat im rechtlichen zulässigen Rahmen gründen und realisieren. Dies ist ein Gremium, das sich aus Mitarbeitern der Stadtverwaltung, Mitgliedern der Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung, sachkundigen Bürgern/Kunden und aus Mitarbeitern der E.ON zusammensetzt. Energiewirtschaftliche Fachvorträge können dort stattfinden.“ Dies war der Beschluss vor fünf Jahren, derzeit Neuwahl der zu beteiligenden Bürgerinnen und Bürger.

 

Für Dietzenbach gilt unser dringender Appell, die Stadtgemeinschaft organisiert in die anstehenden Diskussionen zur Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung einzubinden.

 

Auf jeden Fall wäre die ausschließliche Diskussion in den sozialen Medien keine Option!

 

Fraktion FW-UDS

Jens Hinrichsen

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