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Kommunale Betriebe und Beteiligungen:

Unser Fokus liegt auf Forderung nach transparenten Steuerungsstrukturen!

 

Zusammenfassende Themen mit Bezug auf städtische Beteiligungen unter:

EVD Fernwaerme, Spessartviertel/Rosenpark                                    ==========================================================

 

14.12.2023 Änderungsantrag zum Thema Kapitalausstattung Stadtwerke

 

Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 19/0658

(Verbesserung der finanziellen Situation der Stadtwerke Dietzenbach GmbH (SWD) durch Umwandlung eines Gesellschafterdarlehens in das Eigenkapital)

 

Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:

  1. Die beantragte Entscheidung zur Umwandlung des Gesellschafterdarlehns wird zurückgestellt bis zur Vorlage eines mittelfristigen Investitions- und Finanzierungsplanes durch den Magistrat.
  2. Der derzeitige Verzicht auf eine Gewinnausschüttung an die Stadt wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Begründung:

  • Der Investitionsbedarf für die Stadtwerke wird nach heutiger Entscheidungslage mit bis zu sieben Mio. Euro aus dem Sondervermögen der Stadt finanziert und noch bestehende Finanzierungslücken für Aufgaben der Daseinsfürsorge können, wie auch der Vorlage zu entnehmen ist, problemlos fremdfinanziert werden. Per Gebührenkalkulation geschieht dies kostenneutral.
  • Mit Blick auf die Möglichkeit, „dass die SWD zukünftig auch in andere Geschäftsfelder investiert“, ist vor konkreter Thematisierung die Stadtverordnetenversammlung gemäß HGO §121 (6) zu unterrichten.
  • Laut dem aktuellen Antrag 19/0681/20.10 auf Stundung der Tilgungszahlungen zur Hessenkasse 2024 - 2026 „beläuft sich das notwendige Investitionsvolumen in den nächsten 5 Jahren auf ca. 60 Mio. EUR, mit den sich daraus ergebenden steigenden Zinsbelastungen“. Wenn ein teilweiser Verzicht bzw. eine Verschlankung und/oder Streckung der Vorhaben nicht möglich ist, so müssen die finanziellen Ressourcen der Stadt konzentriert für die städtischen Vorhaben eingesetzt werden.
  • Angesichts der schwierigen Haushaltslage ist eine angemessene und konditionslose Gewinnausschüttung der Stadtwerke eine Selbstverständlichkeit.

 

Fraktion FW-UDS

Jens Hinrichsen

 

22.06.2022 Offenbach Post Leserbrief

 

 

02.06.2022 Anmerkungen/Fragen zum Jahresabschluss 2019 Städt. Betriebe

 

Anfrage an die 

                                                                                                                                               

Wirtschaftsprüfergesellschaft

Prof. Dr. Ludewig und Partner GmbH 

 

 

Betr.: Jahresabschluss zum 31.12.2019 der Städtischen Betriebe Dietzenbach

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

auf der heutigen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Kreisstadt Dietzenbach standen Sie - aus welchen Gründen auch immer – für die Beantwortung unserer Fragen leider nicht zur Verfügung. Der eingeschränkte Bestätigungsvermerk in Ihrem Prüfbericht zum 31.12.2009 ist bemerkenswert und wirft natürlich viele Fragen auf, dies z.T. als evtl. zu korrigierender Feststellungen:

  1. Die wichtigste Frage ist natürlich die nach den Ursachen für das eingeschränkte Testat. Die ab Seite 28ff aufgeführten Prüfungsurteile etc. sind ausschließlich ein „copy and paste“ Ihres uneingeschränkt testierten Prüfberichtes für 2018, geben aber keine Hinweise auf zu kritisierende Beobachtungen.
  2. Bemerkenswert ist dabei allerdings die im letzten Jahr noch als letzter Abschnitt zu findende und jetzt fehlende Aussage:

„Die Bilanz zum 31.12.2018 sowie die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar 2018 bis 31.12.2018 sind ordnungsgemäß aus der Buchhaltung abgeleitet.

Wertet man diesen aktuell fehlenden Passus in Verbindung mit den Ausführungen auf Seite 11, so kommt man zudem Schluss, dass die Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung nicht bestätigt werden kann. Wie auf Seite 11 aufgeführt, hat die Firma Schüllermann und Partner AG zwar den Jahresabschluss erstellt, dies aber mit dem Hinweis, dass die hierfür vorgelegten Belege und Bücher auftragsgemäß nicht geprüft werden sollten.

Hierzu fehlt eine deutliche Aussage!

  1. Auf S.11 ist auch zu lesen, dass zu Prüfungsbeginn die Prüfungsbereitschaft nicht ordnungsgemäß gegeben war. Wie kann man das deutlich beschreiben und wann bzw. ob überhaupt war die Ordnungsmäßigkeit hergestellt?
  2. S. 12: „Eine Schussbesprechung hat nicht stattgefunden“. War dies nicht gewünscht und wurde die Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Prüfungsbericht genutzt?
  3. Die auf S. 12 erwähnte und von den gesetzlichen Vertretern abgegebene berufliche Vollständigkeitserklärung wird infrage gestellt, wenn viele Aspekte mit dem Zusatz „auskunftsgemäß“ versehen sind.

Beispiel: Wenn unter Seite C.6 die Frage, ob Planabweichungen systematisch untersucht werden, „auskunftsgemäß“ bejaht wird, dann ist das ein Widerspruch zu dem kritisierten Mangel an Nachkalkulationen (S. 27).

  1. Die Feststellung, dass im Rahmen der Prüfung „sich keine Anhaltspunkte ergeben haben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden sind“ (Seite C.9 Ziffer 35) ist erstaunlich. Die wohl gravierendste Fehlleistung im GJ 2019 war die nichtautorisierte Kreditvergabe der Städtischen Betriebe an die Stadtwerke, dies inklusive eines Akteneinsichtsverfahrens. Gehört der Hinweis auf die markantesten Maßnahmen im zu prüfenden Geschäftsjahr nicht auch zu den zu liefernden Informationen zum Prüfungsbeginn?
  1. Die Gebühreneinahmen werden von den Städtischen Betrieben im Namen des Eigenbetriebes eingezogen und verrechnet.  „Eine vollständige und zeitnahe Abrechnung der Entgelte ist auskunftsgemäß sichergestellt“ (Seite C.7 Ziffer 21) . Dies entspricht nicht der Antwort auf eine Anfrage an den Magistrat, wo von hohen Abschlägen gesprochen wird und auch nicht den hohen Zahlungsrückständen einer großen Wohnanlage im zu prüfenden Jahr.         

Dr. Jens Hinrichsen   

     

14.03.2022 Antrag zur Organisationsuntersuchung Stadtwerke/Städt. Betriebe

 

Antrag zur Organisationsuntersuchung Stadtwerke/Eigenbetrieb/Stadtverwaltung

 

Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, für die Diskussion über die zukünftige Aufgabenzuordnung von Stadtwerken, Städtischen Betrieben und Fachbereichen die hierfür im Vorlauf notwendigen Basisinformationen zur Verfügung zu stellen.

Insbesondere:

 

      1. Ergebnisse einer angekündigten Organisationsuntersuchung, die ursächlich dazu führte, dass die Freien Wähler einen Antrag zur Organisationsuntersuchung (18/0612/DL/FW-UDS) zurückzogen. Sie liegen bisher nicht (allen Stadtverordneten) vor.  

   2. Die von der Stadtverordnetenversammlung vor über einem Jahr einstimmig beschlossene Präsentation der „Leistungsbeziehungen zwischen den Stadtwerken und den Städtischen Betrieben in ihrer Vertragsgestaltung und den finanziellen Auswirkungen“. Auch hier sind keine Ergebnisse bekannt.

 

Begründung:

In der Diskussion zum Haushalt 2022 wurde angeregt, „Überlegungen zur Frage der Entflechtung von Städtischen Betrieben und Stadtwerken“ sowie über die Sinnhaftigkeit der Form des Eigenbetriebes für die Städtischen Betriebe anzustellen. Dies hat die seit Jahren wiederkehrend formulierten Zweifel bestärkt, dass das ursprüngliche Ziel der Steigerung der Wirtschaftlichkeit durch die Gründung der Städtischen Betriebe nicht erreicht wird.

Der Mangel an wirksamen Kontrollmechanismen, wie sie als ein Ergebnis des Akteneinsichtsverfahrens gedeutet werden können sowie die intransparente Verantwortungswahrnehmung zu dem Thema „Müll“ sind aktuelle Beispiele, die eine klare Organisation verlangen.

 

Fraktion FW-UDS

Jens Hinrichsen

 

11.03.2021 Magistrat-Antwort auf Anfrage vom 18.02.2021

 

Unsere Anfrage vom 18.Februar wurde mit gestrigem Schreiben beantwortet:

 

  https://dietzenbach.more-rubin1.de/show_anlagen.php?_typ_432=vorl&_doc_n1=20210310124733-0.pdf&_vorl_nr=71902100091&_nid_nr=&_nk_nr=7

 

Die Antwort ist lesenswert, weil sie exemplarisch zeigt, wie gravierende Probleme derart weichgespült werden, dass man anschließend schon fast den Sinn der Anfrage anzweifeln könnte. Statt langer Gegendarstellung nur zwei Bilder, die die Empörung der Freien Wähler verdeutlichen:

 

8/2013

4/2020

Die illegale Deponie ist nach Aussagen des Bürgermeisters seit 2012 stillgelegt und trotzdem in den letzten sieben Jahren in ihrem Volumen um weit über 400% angewachsen! Und jetzt wird so getan, als ob diese illegale Deponie nur für LKW-große Zwischenlagerungen genutzt wurde. Wenn die klar erkennbaren riesigen Volumina ausschließlich illegale Absonderungen wären, dann haben die Städtischen Betriebe und die Stadtwerke nicht bemerkt, dass dies sich vor ihren Augen abgespielt hat!?

Für uns ist die in unserer Anfrage formulierte Vermutung, dass der Bürgermeister neben den finanziellen Problemen auch die Umweltaspekte nicht deutlich im Fokus hat, offensichtlich eine Tatsache.

 

02.03.2021 Anfrage an den Magistrat

 

Anfrage an den Magistrat                                                                                      02.03.2021

der Kreisstadt Dietzenbach                                                                        

 

Betr.: Immobilienkauf der Stadtwerke Dietzenbach GmbH

 

Infolge unserer Anfrage zur illegalen Bauschutt-Deponie und der Veröffentlichung in der Offenbach Post ergab sich ein Telefonat mit einer offensichtlich sehr gut informierten Dietzenbacher Bürgerin. Die Dame war sehr aufgebracht über die geschilderte Situation und verwundert, dass die Stadtverordneten (zumindest der Unterzeichner) nicht über das nächste „Umwelt-Desaster“ informiert wären.

 

 Es handele sich dabei um ein aktuell von den Stadtwerken (!) gekauftes Grundstück schräg gegenüber dem Städt. Bauhof. Dieses Grundstück wäre – „die Alt-Dietzenbacher kennen ja die Historie“ – hochgradig mit Asbestplatten und anderem Bauabfall kontaminiert und die Sorge ist groß, dass dieser Umstand nicht hinreichend bekannt wäre.

 

Da die Stadtwerke im Haushaltsplan 2020 explizit den Kauf eines Grundstücks für den Wertstoffhof aufgeführt hatten, wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Welche Begründung rechtfertigt den Kauf eines Grundstücks für den Wertstoffhof, der dem Management der Städtischen Betriebe unterliegt? Diese Frage hat unsere Fraktion übrigens schon in einem Antrag zum Haushalt 2020 gestellt. Eine Antwort existiert nicht!
  2. Ist der Grundstückkauf realisiert worden?
  3. Ist die Betriebskommission mit dieser Thematik befasst worden?
  4. Warum ist der (geplante) Grundstückkauf in den Investitionsplänen der SWD, die in den letzten Monaten intensiv diskutiert wurden, nicht aufgeführt?
  5. Ist es korrekt, dass das besagte Grundstück hochgradig kontaminiert ist?
  6. Ist die Entsorgung risikobehaftet und entsprechend vertraglich abgesichert?

Fraktion DL/FW-UDS

Jens Hinrichsen

 

18.02.2021 Anfrage an den Magistrat:

 

Zu den seit letztem Sommer kurisierenden Spekulationen über eine wilde Bauschutt-Deponie folgende Anfrage an den Magistrat:

 

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Illegale Bauschutt-Deponie.pdf
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   25.02.2021 Offenbach Post

 

Ablagerungen laut Stadt kein Problem für Umwelt

 

Städtische Betriebe nutzen Gelände als Zwischenlager für Bauschutt

 

Schuttberge: Illegale Ablagerungen, aber auch „Zwischenlagerungen“ der Städtischen Betriebe prägen das Gelände neben dem Grünabfallsammelplatz.
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Schuttberge: Illegale Ablagerungen, aber auch „Zwischenlagerungen“ der Städtischen Betriebe prägen das Gelände neben dem Grünabfallsammelplatz.
© Wittekopf

Ein städtisches Areal südlich des Grünabfallsammelplatzes hat sich in der Vergangenheit zum Abfallplatz für allerlei Müll entwickelt. Darauf haben Leser wiederholt unsere Redaktion hingewiesen. Nach Auskunft der Stadt luden auch die Städtischen Betriebe dort verschiedene Materialien ab. Eine Belastung für den Boden besteht laut Stadt durch die Ablagerungen jedoch nicht.

 

Dietzenbach – Weil in der Vergangenheit dort „immer wieder Material illegal abgeladen“ worden sei, habe man die Zufahrt zu der Fläche im vergangenen Jahr durch zusätzliche Bauzäune gegen unbefugtes Betreten gesichert, teilt die Stadt auf Anfrage unserer Redaktion mit. „Seitdem finden keine Ablagerungen mehr statt.“ Einiges davon lagere dort auch schon seit Jahrzehnten: „So wurde zum Beispiel während des S-Bahn-Baus der Wall zur K 174 aus dem Aushubmaterial errichtet“, heißt es von der Stadt. Außerdem sei die Fläche in der Vergangenheit „von den technischen Abteilungen der Städtischen Betriebe als Sammelplatz für Baumaterial, als Zwischenlagerungsfläche von Erdaushub und Bauabfällen genutzt“ worden – was anscheinend Nachahmer fand: „Doch leider wurde die Fläche auch von unbekannten Personen als Ablagerungsfläche missbraucht.“

Rückfragen nach einer rechtlichen Grundlage oder einer Nutzungsordnung für die Ablagerungen der Städtischen Betriebe kann man unserer Redaktion indes nicht beantworten: Beide Ansprechpartner, die diesbezüglich Auskunft geben könnten, seien zur Zeit erkrankt, heißt es.

Um eine Gefährdung für die Umwelt auszuschließen, sei 2012 ein umfangreiches Gutachten in Auftrag gegeben und die Fläche einer Untersuchung unterzogen worden. „Das Ergebnis des Gutachters war, dass derzeit aus bodenschutzrechtlicher Sicht kein akuter Handlungsbedarf besteht. Auf der Fläche vorgefundene Asbestzementplatten wurden seinerzeit ordnungsgemäß entsorgt.“

 

Da im vergangenen Jahr bekannt geworden sei, dass auch nach 2012 noch weitere „Ablagerungen stattfanden“, habe man die Fläche großräumig gesichert und ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben. Auch hier gibt die Stadt Entwarnung: Anhand der vorliegenden Untersuchungsergebnisse könne keine konkrete Gefährdung infolge der Geländeaufschüttungen abgeleitet werden. „Ein akuter Handlungsbedarf bestand folglich nicht“, heißt es von der Stadt weiter. Nichtsdestotrotz müsse geklärt werden, „wie mit der Fläche umgegangen werden soll“.

Eigentlich sei mit der Entsorgergemeinschaft im Dezember 2020 ein gemeinsamer Termin vereinbart gewesen, der aber „aufgrund der Pandemie abgesagt werden musste“. Das Treffen werde nachgeholt, „Ziel ist es, ein Konzept erstellen zu lassen, um im Anschluss mit den zuständigen Behörden die weitere Vorgehensweise zu besprechen.“

Das Thema hat inzwischen auch die Kommunalpolitik auf den Plan gerufen, Jens Hinrichsen von den Freien Wählern hat deshalb eine Anfrage an den Magistrat der Stadt geschickt: Er schreibt von einer „illegalen Deponie für Bauschutt“ und hat seiner Anfrage Luftbilder aus verschiedenen Jahren angefügt, die zeigen sollen, dass auch nach 2012 noch großflächig illegal Bauschutt dort abgeladen wurde.

Die Fotos erweckten den Eindruck „eines organisierten An- und Abfahrweges für großvolumige Lastwagen“, so Hinrichsen. Er fragt unter anderem: „Ist gesichert, dass sämtlicher Bauschutt aus Hoch- und/oder Tiefbau, der von dem verantwortlichen Fachbereich veranlasst wurde, umweltrechtlich korrekt und durch Entsorgungsbescheinigungen belegt entsorgt wurde? Mit welchen Kosten der Entsorgung müssen die Städtischen Betriebe rechnen?“ Er bitte darum, seine Anfrage nicht als „Wahlkampfgetöse“ zu diskreditieren, sondern diese „mit der notwendigen Ernsthaftigkeit zügig“ zu beantworten. (Von Niels Britsch)

 

08.02.2021 Antrag zur neuen Schwimmbadsaison

 

Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:

                                              

Es wird eine Interims-Betriebskommission gebildet, die auch unter Berücksichtigung ggfls. notwendiger bzw. gewünschter Änderungen der Rahmenbedingungen (Satzung, technische/organisatorische Konzepte) die frühzeitige Öffnung des Schwimmbades gewährleistet.

 

 Begründung:

 

Bei Entscheidungen mit Bezug auf das Schwimmbad ist der zeitliche Ablauf geregelt über die Vorbereitung durch die Betriebskommission, die anschließende Diskussion in der Ausschussrunde und schließlich die Umsetzung nach der Entscheidung durch die SVV.

 

Für die kommende Sommersaison sind jegliche Änderungen erst durch die Stadtverordnetenversammlung am 28. Mai möglich und dies auch nur, wenn die notwendigen bzw. gewünschten Änderungen in der nächsten Sitzung der Betriebskommission am 4. März bekannt sind.

 

Änderungen aufgrund von aktuellen Corona-Randbedingungen nach dem 4. März können erst nach der SVV-Sitzung am 16. Juli umgesetzt werden und das würde die Stadt in eine vergleichbar verzögerte Entscheidungsfindung wie im letzten Sommer versetzen! 

 

Beispiele für notwendige oder wünschenswerte Änderungen:

 

>  Satzungsänderung wegen Anpassung an ausschließlich gebuchte Eintrittszeiten und damit Fortfall der Saisonkarte(?)

 

>  Nutzung des Open-Air-Areals für private Feiern,

 

>  Einbindung von Optimierungsvorschlägen der IG Schwimmbad.

 

Fraktion DL/FW-UDS

Jens Hinrichsen

 

01.09.2020 Antrag (zügige Veröffentlichung der SWD-Geschäftsberichte)

 

An

die Stadtverordnetenvorsteherin der                                            

Kreisstadt Dietzenbach                                                                                                                                                  01.09.2020

                                                                                                                                                                                                                               Antrag zur Veröffentlichung der SWD-Geschäftsberichte

 

Die SVV möge beschließen:

 

Der Magistrat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass der jeweils aktuelle Geschäftsbericht der Stadtwerke Dietzenbach GmbH nach Billigung seitens des Aufsichtsrates und Bestätigung durch die Gesellschafterversammlung für alle Stadtverordneten und auch für interessierte Bürger in geeigneter Form – wie z.B. Presse, Website der SWD - veröffentlicht wird.

 

Begründung und Erläuterung:

 

Die Bedeutung der Stadtwerke ist sowohl mit Blick auf die Daseinsvorsorge (Müllentsorgung, (Ab-)Wasser) als auch hinsichtlich der Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt von überragender Bedeutung. Um dies bei den politischen Entscheidungen hinreichend werten und berücksichtigen zu können, ist ein Beteiligungsbericht, der mit einjähriger Verzögerung veröffentlicht wird, keine Hilfe. Dies gilt umso mehr, als über Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung nicht informiert wird. Dieses Manko ist durch die fehlende Präsenz von fünf Fraktionen im Aufsichtsrat besonders schwerwiegend!

 

Das Bürgerinteresse zeigt sich an den Rückfragen, wie sie nach Presseveröffentlichungen über Präsentationen der Geschäftsberichte benachbarter Gemeinden zu registrieren sind.

 

Ergänzend sei auf die Anträge unserer Fraktion (18/0612/DL/FW-UDS und vor allem aktuell zum Haushalt 2020 (als Anlage)) hingewiesen, die die Sorge um eine transparente und fachgerechte Aufgabenzuordnung und die damit verbundenen finanziellen Unsicherheiten unterstreichen.

 

Fraktion DL/FW-UDS

Jens Hinrichsen     

 

Anlage: Änderungsantrag zum Haushalt 2020

 

Anlage:

 

                                                                                                                                      14.04.2020                                         An                                                                                                                                                                         

die Stadtverordnetenvorsteherin der

Kreisstadt Dietzenbach

 

Antrag zu Haushaltssatzung, -plan 2020/2021

Invest-Nr. 90 AKTIVA

 

Die SVV möge beschließen:

Die geplante Erhöhung des Eigenkapitals der Stadtwerke Dietzenbach GmbH wird nicht umgesetzt.

 

Begründung und Erläuterung:

Die Unterlassung schafft weitere dringend notwendige Liquidität (765.910 €) für das laufende Jahr.

Auch wenn die Eigenkapitalquote der SWD erhöht werden sollte, sind auch die Grenzen für das eigenständige Handeln des Aufsichtsrates nicht unendlich. Bevor die über mehrere Jahre vorgesehene EK-Erhöhung zu Lasten der Liquidität des städtischen Haushaltes umgesetzt wird, sollten alle Stadtverordneten sich über Notwendigkeit und Tragweite einer solchen Entscheidung im Klaren sein:

 

· Wodurch entstehen im Invest-Volumen der SWD die enormen Steigerungen von über 85% in zwei Jahren und wie könnte dies ggfs. gestreckt werden?

 

· Welche Begründung rechtfertigt den Kauf eines Grundstücks für den Wertstoffhof, der dem Management der Städtischen Betriebe unterliegt?

 

Fraktion DL/FW-UDS

Jens Hinrichsen

 

 

    

02.02.2019 "Antwort" auf Anfrage an den Magistrat vom 06.12.2018

 

Nach Auskunft der Verwaltung war die Anfrage nicht für die Öffentlichkeit geeignet! Deshalb ist sie nicht – wie sonst bei Anfragen an den Magistrat üblich - im Gremien- und Informationssystem der Stadt nachlesbar und die Antwort natürlich auch nicht.

 

Damit ist dem erklärten Ziel der Anfrage, Transparenz zu schaffen und Gerüchten ggfs. entgegenwirken zu können, nicht gedient und das angekratzte Image der (Lokal-)Politik wird mit solchen Maulkorbentscheidungen sicherlich nicht besser.

 

Man muss aber nicht jede Meinung der Verwaltung teilen und deshalb die Kurzfassung der Magistratsantwort:

Die erste Frage wurde mit langatmigen Ausführungen im theoretischen Bereich mit dem Hinweis beendet, dass die Frage nicht konkret genug gestellt wäre!

Und die zweite Frage ist so kompliziert, dass externer juristischer Sachverstand erforderlich ist. Das ist ja mittlerweile hinlänglich geübte Praxis (z.B. Juli 2015).

 

06.12.2018 Anfrage an den Magistrat

 

Anfrage an den Magistrat                                                                                

der Kreisstadt Dietzenbach                                                                          

 

In den letzten Wochen ist im Zusammenhang mit der Beteiligung der Stadtwerke Dietzenbach GmbH an der Abwasserbetriebsgesellschaft mbH von Beobachtern der lokalpolitischen Szene wiederholt der Vorwurf formuliert worden, dass die Stadtverordneten der Frage nach der Trennung von persönlichem und politischem Interesse nicht genügend Aufmerksamkeit widmen. Verbunden war dies immer mit mehr oder weniger vagen Andeutungen, denen leider mangels eigener Informationen nicht deutlich widersprochen werden konnte.   

 

Deshalb konkret die folgenden Fragen:

  1. Gab es in letzter Zeit zwischen Stadtverordneten und den Stadtwerken und/oder der EVO Offenbach direkt bzw. indirekt im Sinne der HGO §25 wirtschaftliche Beziehungen und damit ein Widerstreit der Interessen?
  2. Welche Gründe sind dafür ausschlaggebend, dass der stellvertretende AR-Vorsitzende der Stadtwerke nicht - wie durch die HGO vorgegeben – ein Mitglied des Magistrates ist?

Jens Hinrichsen

 

14.11.2018 Antrag (Abwasserversorgung)

 

An die Stadtverordnetenvorsteherin der                                            

Kreisstadt Dietzenbach

 

Änderungsantrag zur Drucksache DS 18/0592-1/20 (Abwasserentsorgung)

                                      

Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:

                                              

Die Drucksache DS 18/0592-1/20 wird zurückgestellt und erst behandelt, nachdem die Konsequenzen der Beteiligung der Stadtwerke Dietzenbach GmbH an der Abwasserbetriebsgesellschaft mbH für die Stadtverordneten umfassend schriftlich dargelegt werden.

 

Begründung:

 

Die Drucksache DS 18/0592-1/20 ist bisher lediglich eine Beschreibung der heutigen sowie der angestrebten gesellschaftsrechtlichen Struktur und den daraus ableitbaren funktionalen Verantwortungsbereichen. Auf die sich mit den gewünschten Veränderungen ergebenden Chancen und Risiken wird nicht eingegangen. Dies gilt vor allem mit Blick auf die finanziellen Konsequenzen.

 

Der in der Drucksache formulierte Hinweis, dass die zuständigen Organe die anstehende Variante des erweiterten Optionsvertrages schon geprüft und dieser zugestimmt haben, soll bitte ebenso wie das Bürgermeisterzitat im Protokoll der HAFI-Sondersitzung („dass die vorliegenden Verträge mit den Partnern endverhandelt sind inclusive der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung“) nicht die Verantwortung der Stadtverordnetenversammlung kleinreden. Wenn die Stadtverordneten als oberstes Organ der Gemeinde die wichtigen Entscheidungen treffen sollen (HGO §9(1)), dann bedeutet dies eben nicht die einfache Übernahme vorgelagerter Entscheidungen, sondern setzt die kritische Auseinandersetzung mit den zu erwartenden Konsequenzen voraus.

 

Und genau dafür ist ein Mindestumfang an entscheidungsrelevanten Informationen notwendig!

 

Fraktion DL/FW-UDS

Jens Hinrichsen         

 

 

25. 08. 2017 Anfrage an den Magistrat

 

Anfrage an den Magistrat                                                                                        25.08.2017

der Kreisstadt Dietzenbach                                                                          

dem Vorschlag aus der gestrigen Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses folgend formuliere ich hiermit meine Anmerkungen mit der Bitte um Zusatzinformationen und Klarstellung zum Protokoll der Sitzung vom 14.6. schriftlich:

  1. Protokollseite 4 (Spartenrechnung): Wie schon in der Sitzung vom 14.6. ausführlich darauf hingewiesen, reicht es nicht, in einem Geschäftsjahr mit umfangreichen strukturellen Veränderungen (Integration von Abwasser, Wasser, Fernwärme) diese im Beteiligungsbericht zu würdigen mit dem Satz „Allgemein betrachtet entsprachen die Geschäftsverläufe der Betriebszweige den Erwartungen“.

Dies gilt umso mehr, da mittlerweile auch in Dietzenbach in zunehmendem Maße wesentliche Aspekte der Daseinsvorsorge der unmittelbaren Entscheidung und Kontrolle der Stadtverordneten entzogen wurden.

In diesem Zusammenhang Informationen auf die Minimalanforderungen der HGO zu reduzieren und mehr Informationen für das Folgejahr zu avisieren, ist eine Missachtung der politischen Bedürfnisse, zumal alle Informationen vorhanden sein müssen und ergo keine zusätzliche Arbeit erforderlich ist.

  1. Protokollseite 4 (Verschmelzung adg/SWD): Bei einer Verschmelzung zweier bisher selbstständigen Gesellschaften ist das neue Eigenkapital (EK) grundsätzlich die Summe der bisherigen EK-Werte. Da das EK der adg in den Vorjahren über 200 TEURO betrug, müsste das EK der Stadtwerke nach Verschmelzung entsprechend gestiegen sein. Es ist aber um rd. 250 TEURO gefallen. Da reicht nicht der Hinweis auf ursprünglich gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklagen, sondern es sollte eine Begründung für diese atypische Entwicklung geliefert werden.

Übrigens wird im Beteiligungsbericht grundsätzlich nur vom Eigenkapital gesprochen. Es ist hoffentlich davon auszugehen, dass immer die gleiche Definition im Sinne der Summer aller Bestandteile des Eigenkapitals gemeint ist.

  1. Protokollseite 5 (Städt. Betriebe/Freibad):  Wenn der Verlust der Städt. Betriebe 2015 tatsächlich einschl. der Sparte Freibad nur rd. 120 Teuro betrug, wäre dies schon eine pressewürdige Sensation. Und wenn die Verlustzuweisung jährlich den Rücklagen zugeführt wird, müsste sich das in der Entwicklung des Eigenkapitals widerspiegeln. Tut es aber nicht.
  1. HGO §123a: Ich kann nicht erkennen, warum die Vorgaben in der HGO bzgl. Ausweis der Bezüge des Geschäftsführungsorgans für Dietzenbach nicht gelten sollten.

Mit freundlichen Grüßen

 

            Jens Hinrichsen

 

17.05.2016 Antrag zur Betriebssatzung des Eigenbetriebs (DS 18/0019/70)

 

  1. Die Erweiterung der Aufgaben des Eigenbetriebes um den Punkt 10 (Abwasserwirtschaft) in §1 Abs. 2 wird bis zur Klärung der offenen Fragen zurückgestellt.
  2. Die Wahl der durch die Stadtverordnetenversammlung zu bestimmenden Mitglieder wird unabhängig von ihrer Gesamtzahl wie bisher ohne Differenzierung nach Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung und Mitgliedern gem. § 6 Abs. EigBGes durchgeführt.  

Begründung:

zu 1) Im vergangenen Sommer ist der Antrag zur Verschmelzung der Abwasser Dietzenbach GmbH auf die Stadtwerke Dietzenbach GmbH u.a. mit der Begründung entschieden worden, dass eine „vollständige Rekommunalisierung von Investitionen und Anlagenbetrieb, also Rückführung dieser Aufgaben des Bereiches Abwasser auf (…) einen städtischen Eigenbetrieb, vor allem wegen der (…) erheblichen zusätzlichen Gebührenbelastungen ausscheidet“. Der Vorschlag der aktuellen Vorlage des Magistrates, eine organisatorische Übertragung der Abwasserbeseitigung an den Eigenbetrieb umzusetzen, steht hierzu im krassen Widerspruch. Vor einer organisatorischen Kehrtwende sind die finanziellen Konsequenzen verständlich darzustellen.

zu 2) Die Aufteilung der von den Stadtverordneten zu wählenden Mitglieder in zwei Gruppen mit unterschiedlicher Qualifikation führt zwangsläufig (?) zu zwei Wahlgängen mit einer Übervorteilung der großen Fraktionen und verhindert damit die möglichst repräsentative Vertretung der Stadtverordnetenversammlung in der Betriebskommission.

 

Jens Hinrichsen     

 

 

Oktober 2015:

Dokumente zur Entscheidungsbefugnis der Gemeindevertretung über die Geschäftspolitik der gemeindlichen Gesellschaften

OF-Antrag zur AR-Stärkung.docx
Microsoft Word-Dokument [14.9 KB]
VGH Kassel.docx
Microsoft Word-Dokument [14.7 KB]

 

17.08.2015:

 

Dr. Jens Hinrichsen

Breslauer Str. 92, 63128 Dietzenbach, Tel. 06074 43450, 0172 9826980, jens.hinrichsen@t-online.de

 

 

                                                                                                                                                         

Bürgermeister Jürgen Rogg                                                                     19.07.2015

 

Kreisstadt Dietzenbach

Europaplatz 1
63128 Dietzenbach                                                                                                                                    

 

Städt. Stellungnahme zu Eilantrag der FW-UDS vom Juli 2015

 

Sehr geehrter Bürgermeister Jürgen Rogg,

 

als Bürgermeister sollte man bei öffentlichen Stellungnahmen die Wortwahl schon sehr genau abwägen. Vorwürfe des Halbwissens und fahrlässigen Handels sind nicht das richtige Vokabular, wenn man am Dialog als Mittel der Problemlösung interessiert ist.  Ich empfinde die Stellungnahme  als erneuten Versuch der Diffamierung mit Ziel, die Integrität meiner Person in Frage zu stellen und da es nicht der erste Versuch ist (ich denke da z.B. an die Weiterleitung eines mich als Person diskreditierenden Schreibens der „Wählerinitiative Rogg“ an die Fachbereichsleiter), möchte ich mit einer Antwort nicht bis zur nächsten Sitzungsrunde warten, sondern zeitnah antworten.

 

Da mittlerweile auch schon städt. Mitarbeiter ohne Ermahnung/Rüge versuchen dürfen, Stadtverordnete mit dem Vorwurf des Halbwissens zu diskreditieren, werde ich dies bei meinen Anmerkungen mit einbinden:

 

Der in der Stellungnahme formulierte (und wohl offensichtlich als gezielt abwertend gemeinte) Eindruck, dass mir der Themenkomplex unklar sei, geht völlig ins Leere. Ich kann ihn nur bestätigen, denn warum sonst hätte unsere Fraktion einen Antrag mit der Bitte um Klärung gestellt.

 

Im Übrigen halte ich es geradezu für ein Privileg eines jeden Feierabendpolitikers, nicht alles wissen zu müssen und deshalb Fragen stellen zu können. Wenn jetzt Halbwissen (was ja schon ganz schön viel ist) als Qualitätsmangel gewertet wird, wird es in Zukunft noch weniger gelingen, möglichst  viele Stadtverordnete zu Wortbeiträgen und politikinteressierte Bürger zu einer aktiven Mitarbeit in der Lokalpolitik zu motivieren.

 

Dass der von uns angesprochene Themenkomplex ja offensichtlich doch nicht so simpel ist, zeigt der Verweis auf die juristische Abteilung der Beraterfirma Schüllermann, die die Ausführungen in der Stellungnahme überprüft hätte. Ich kann nur hoffen, dass der Stadt hierdurch keine Kosten entstanden sind, denn schließlich besteht die Mitgliedschaft in zwei qualifizierten Verbänden. Außerdem ist es ja fast schon ein Treppenwitz, wenn just die Berater, die viele Jahre als verantwortliche Wirtschaftsprüfer nicht auf die mangelnde HGO-Konformität bei der Besetzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke hingewiesen haben, zu der besagten Thematik um fachliche Bestätigung bemüht werden.

 

Man muss nicht Wirtschaftsprüfer oder Jurist sein, um bei sorgfältigem Lesen von HGO und Gesellschaftsvertrag sowie dem Überprüfen der auf der zweiten Seite der Stellungnahme getroffenen Aussagen Inkonsistenzen zu erkennen. Es entsteht der Eindruck eines „präsidial“ wirkenden Bürgermeisters, der die Gesellschafterinteressen der Stadt ohne weitere Abstimmung entscheiden kann. Mein Halbwissen geht immer noch davon aus, dass die HGO den Magistrat als Kollegialorgan definiert hat.

 

Im Übrigen  sollte der Gesellschaftsvertrag den Stadtverordneten bekannt sein. Erst dann kann man die heutige Situation richtig würdigen und mit Blick auf die  in allen wesentlichen Aspekten der Lokalpolitik (Entscheidung/Kontrolle/Verantwortung) völlig andere Konstellation bei der Gesellschaft öffentlichen Rechts entscheiden, wo wir – und damit sind v.a. die Stadtverordneten gemeint – hinwollen.

 

Um das zu erreichen, sollten alle Beteiligten das Motto

mehr informieren und weniger diffamieren“ verinnerlichen.

 

Jens Hinrichsen

 

Juli 2015(2):
personalisierte Diskreditierung mit Vorwurf des fahrlässigen Verbreitens von Halbwissen
Die_Stellungnahme_des_Bürgermeisters auf[...]
PDF Datei [388.4 KB]
Juli 2015:
Eilantrag zur Überprüfung der Aufteilung von Entscheidungskompetenzen, Kontrolle und Verantwortung zwischen den städt. Organen
Eilantrag Wirtschaftlichen Betätigung de[...]
PDF-Dokument [231.5 KB]

 

August 2014: Änderungsantrag zur Stromkonzession

 

August 2014:
Antrag auf Verschiebung und Überprüfung der Rekommunalisierung
Änderungsantrag Stromkonzession.pdf
PDF-Dokument [159.8 KB]

 

28.01.2014: Stadtwerke/Eigenbetrieb

 

An

die Stadtverordnetenvorsteherin der

Kreisstadt Dietzenbach

                                                                       28.01.2014

Antrag zu Haushaltssatzung, -plan 2014 17/0829/20

Aufbau- und Ablauforganisation von Stadtwerke/Eigenbetrieb

 

Die SVV möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, durch ein Beratungsunternehmen die Aufbau- und Ablauforganisation der Stadtwerke und des Eigenbetriebes in ihren Interdependenzen und Zusammenwirken mit den Fachbereichen zu untersuchen und Optimierungspotentiale aufzuzeigen.

Insbesondere sind die steuerlichen Auswirkungen bei der Auflösung von Tochtergesellschaften herauszustellen.

Begründung und Erläuterung:

Der Eigenbetrieb ist vor rd. zehn Jahren mit dem Ziel der Steigerung der Wirtschaftlichkeit  gegründet worden. Erreicht werden sollte dies „durch gegenseitige Kontrolle von Auftraggeber/Auftragnehmer (Selbststeuerung)“ und Kostentransparenz über eindeutige Leistungsvereinbarungen zu Marktpreisen.

Statt des geforderten harten Aushandelns von Marktpreisen ersetzen  jedoch (zum Teil) kurzfristig kaum zu erreichender Kostenziele das gewünschte Vorgehen.

Durch die Gründung verschiedener Tochtergesellschaften mit identischer Führung wird die Rollenverteilung Auftraggeber/Auftragnehmer bei den gegenseitigen Leistungsbeziehungen nicht gewährleistet.

Jens Hinrichsen

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