Rückstellungen, -lagen:

Rückstellungen sind in der Privatwirtschaft wie auch in der Doppik aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht sowie zur Erfolgsermittlung einer Periode erforderlich.

Zum Jahresabschluss sind sie Pflicht für ungewisse Aufwendungen und Verbindlichkeiten, wie z.B.

  • im Haushaltsjahr unterlassene Instandhaltung, die im folgenden Haushaltsjahr nachgeholt wird,
  • drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichtsverfahren,
  • zukünftige Ausgabeverpflichtungen aus Pensionszusagen,
  • ungewisse Verbindlichkeiten im Rahmen von Steuerverhältnissen.

Rückstellungen belasten die Aufwandsart, die bei Inanspruchnahme und Abrechnung belastet würde. In der Bilanz sind sie ein Passivposten und gehören zusammen mit den Verbindlichkeiten zu den Schulden der Kommune.

Rücklagen sind in der Doppik ein in der Bilanz gesondert ausgewiesener Eigenkapitalanteil, der zusammen mit den anderen Passivposten alle Positionen der Aktivseite deckt.

Bei der Kameralistik dagegen waren Rücklagen die Ansammlung liquider Mittel, um Beträge für größere zukünftige Ausgaben anzusparen und somit eine gleichmässiger verteilte Ausgabenentwicklung für die Kommune zu sichern.

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© Jens Hinrichsen