Interne Leistungsverrechnung (ILV):

Die Zuordnung möglichst sämtlicher durch ein Produkt verursachten Kosten auf eine Kostenstelle wäre ideal für Transparenz, Entscheidungsunterstützung sowie ggfs. für die Gebührenkalkulation. Aus organisatorischen Gründen werden aber einige Kosten für alle Produkte gebündelt einer Kostenstelle zugerechnet. Dies gilt vor allem für Verwaltungsleistungen. Vergleichbar ist die ILV mit dem in der Privatwirtschaft bekannten Konzept des Betriebsabrechnungsbogens, bei dem Gemeinkosten geschlüsselt den Produkten zugeordnet werden.

So wird z.B. der Aufwand für Produkte der inneren Verwaltung wie z.B. IT-Leistungen, Facility Management, Personalverwaltung usw. zentral erfasst, um dann direkt oder geschlüsselt den kundennahen Produkten weiterbelastet zu werden. Die Schlüsselung der Verwaltungsleistungen sollte der tatsächlichen Verursachung weitestgehend entsprechen (was nicht immer einfach/praktikal ist).

Beispiel: Für die Kita-Leistungen werden als größter Kostenblock die Personalkosten direkt dem Produkt zugeordnet. Der Aufwand durch die Hausmeisterdienste wird dagegen über die Kostenstelle des Facility Managements anteilmäßig (z.B. m² der Immobilien) zugeordnet. Abschreibungen auf Gebäude, die zentral dem Facility Management zugeordnet sind, werden auch erst über die ILV dem Produkt „Tageseinrichtungen für Kinder“ weiterberechnet. Da es sich bei den Abschreibungen jeweils um klar definierte Zuordnungen handelt, ist der Umweg über das Facility Management eigentlich nicht notwendig, wird aber gewählt, um für sämtliche Immobilien der Stadt den Überblick über die Kostenzusammensetzung und -entwicklung zu haben. DIes ist ab 2013 nicht mehr der Fall, sondern es wird die Abschreibung direkt den betroffenen Produkten zugeordnet!

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© Jens Hinrichsen