Ausschuss für Städtebau, Verkehr und Umwelt:

    

25.05.2022 Magistrat-Antwort zur Situation der Stromversorgung (03.05.2022)

 

Die Antwortst ist unbefriedigend. 

=>Rats- und Bürgerinfosystem more! rubin (more-rubin1.de) 

Wir wollte nicht den Hinweis, dass andere Institutionen für die Probleme unserer 

Stadt verantwortlich sind, denn das kennt man ja schon zu Genüge (z.B. S-Bahn, Hopper, Schule usw.).

Außerdem gibt es sehr wohl einen Ausbauplan, der auch der Stadt bekannt ist.

Wir werden dranbleiben!

 

06.04.2022 Antrag zur Straßenbeleuchtung

 

Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 19/0216/70 (Smarte City)

 

Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:

 

Der Magistrat wird aufgefordert, die Teilnahme an dem Pilot- und Demonstrationsprojekt Smart City aufgrund der weder ökologisch noch finanziell vorteilhaften Ergebnisse nicht weiter zu verfolgen und die Bemühungen der Stadt auf das in der Drucksache 19/0209/FDP formulierte Vorgehen zu konzentrieren.

                                                                         

Begründung:

Die im Protokoll zum Bauausschuss vom 30.3.22 nachgelieferten Informationen führen zu einer deutlichen Aussage, sobald man sie mit weiterführenden Argumenten ergänzt:

  • Protokoll-Auszug: „Durch den Einsatz neuer Leuchtmittel ergibt sich ein Einsparpotential von rd. 55 T€ (85 %), sodass sich die Kosten für die Straßenbeleuchtung auf 9 T€ reduzieren. Bei einer Investition von 500 T€ und einem 85%igen Einsparpotential haben sich die Investitionen nach 9 Jahren amortisiert.“ Berücksichtigt man nur das von der Stadt zu leistende Invest-Volumen von 233 T€, so ergäbe sich für diesen Projektteil eine sehr vorteilhafte Entscheidungslage.
  • Erschreckend ungünstig stellt sich die Situation für den zweiten Teil des Projektes (Sensorik) dar. Die erneut unterstellten 85% Einsparung ergäben nur noch eine weitere Einsparung von max. 8 T€. Das würde bei dem Invest-Volumen von rd. 1,8 Mio. Euro einer unvorstellbaren Amortisationszeit von 225 Jahren entsprechen! Und auch bei Betrachtung des Gesamtprojektes ergibt sich eine nicht akzeptable Amortisationszeit von rd. 37 Jahren.
  • Die Aussagen hinsichtlich der ökologischen Effizienz gelten analog, da monetäre und CO2-Einsparungen über den Stromverbrauch in einem festen Verhältnis zueinanderstehen.

Fazit: Solange auf kommunaler wie auch auf Landesebene über knappe Ressourcen entschieden werden muss und die schnelle Reduzierung von CO2-Emissionen Priorität hat, sollte man sich entsprechend für wirkungsvolle Alternativen entscheiden.   

Das ist auf jeden Fall das von der LandesEnergieAgentur propagierte Vorgehen.

 

Fraktion FW-UDS

Jens Hinrichsen

 

13.09.2021 Anfrage an den Magistrat

 

Anfrage an den Magistrat                                                                                              13.09.2021

der Kreisstadt Dietzenbach                                                                                        

 

Betr.: „Bus on demand“ KvgOF-Hopper

I

Im Nachgang zu der gemeinsamen BAU-/HAFI-Sitzung vom 3.9.21 bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. In einem Gespräch Anfang 2021 wurde durch die Geschäftsführung unserer  Stadtwerke die sich abzeichnende kreisweite Einführung des Hopper bedauert und es wurde zum Ausdruck gebracht, dass man zwar starke Einwände in dem Beratungs- und Entscheidungsgremium (Aufsichtsrat der Kreisverkehrsgesellschaft?) vorgebracht hätte, dies aber mehrheitlich nicht so gewertet wurde. Wir bitten um die Darlegung der Einwände und die Gründe, warum diese in der gemeinsamen Sitzung nicht mehr zur weiteren Diskussion eingebracht wurden.
  2. Den Ausführungen des KvgOF-Geschäftsführers war zu entnehmen, dass noch nicht alle Kreiskommunen der Hopper-Einführung zugestimmt haben und es durchaus noch Abwägungen gibt, den jeweiligen Stadtbus aufzugeben oder aber ihn weiterhin parallel anzubieten. In beiden Fällen impliziert dies unter der Berücksichtigung der nicht zu vermeidenden(?) Einbindung in die Kreisumlage erhebliche Zusatzkosten. Gibt es – unter dem Aspekt noch offenen Entscheidung für Dietzenbach – Gespräche mit den betroffenen Kommunen, wie man dieses Dilemma auflösen kann?
  3. Bei den nachgelieferten Preisbeispielen wird deutlich, dass der RMV zwar nicht integriert, aber doch bei Nutzung mit Verzicht auf den Grundpreis bedacht wird. Wie kann man sich dies organisatorisch vorstellen, wenn man den Hopper z.B. auf der Hinfahrt nach Frankfurt nutzen will, aber natürlich noch keinen Einzelfahrschein für die S-Bahn vorzeigen kann?
  4. Bei der Diskussion um die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Stadtbusses wurde immer der steuerliche Querverbund als positiver Aspekt hervorgehoben. Wenn der Hopper aufgrund der Kreisentscheidung eingesetzt werden sollte und das zusätzliche Stadtbusangebot aufgrund der knappen Ressourcen nicht noch zusätzlich angeboten werden kann, dann sollten wir zumindest wissen, zu welchem Netto-Effekt die Herausnahme des Stadtbusses führt.

 

12.06.2020 Änderungsantrag (Kita 4 Um- und Ausbau)

 

Der Umbau der Kita am Hexenberg wird verschoben auf frühestens 2021.

 

Begründung und Erläuterung:

 

Die Verschiebung schafft die dringend notwendige Liquidität (270.000€) für das laufende Jahr und öffnet die Chancen, bei neuen Förderprogrammen nicht die gesamte Finanzierung übernehmen zu müssen.

 

Außerdem ist zur Vermeidung von organisatorischen Problemen die geplante Aufteilung von U3-/Ü3-Gruppen zu überdenken.

 

Zur Verdeutlichung: bei 40 U3-Plätzen würden jedes Jahr durchschnittlich 20 Kinder in den Ü3-Bereich wechseln. Im Ü3-Bereich werden aber durchschnittlich nur 14-17 Plätze frei.

Da die meisten Eltern/Kinder die positive Gruppenbildung aus dem U3-Bereich beibehalten möchten und zusätzlich noch Hexenberg-Eltern ohne U3-Vorlauf ihre Ü3-Kinder ortsnah betreut sehen möchten, sind Konflikte vorprogrammiert. Und da hilft auch nicht der übliche Hinweis, dass Eltern keinen Rechtsanspruch auf den nächstgelegenen Kita-Standort haben.

 

Grundsätzlich sollte es unser Bestreben sein, Angebot und Nachfrage möglichst ortsnah auszugleichen!

 

Fraktion DL/FW-UDS

Jens Hinrichsen

 

21.01.2020 Antrag zur  Vermeidung der Zweckentfremdung von Wohnraum

 

Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, die der Zweckentfremdung von Wohnraum entgegenwirken.

 

Begründung:

Informationen im Internet zeigen, dass in Dietzenbach, wie in den meisten anderen Kommunen, Wohnungen zimmerweise oder als Einheit für die Kurzzeitvermietung angeboten werden. Solange dies auf gewerblicher Basis geschieht oder die Wohnung weiterhin von den Wohnungsbesitzern bewohnt wird (z.B. airbnb) wird dies allgemein als unkritisch eingestuft.

 

Sobald allerdings Wohnungen quasi-gewerblich dem Wohnungsmarkt entzogen werden, ist das eine Zweckentfremdung, die bei der aktuell knappen Wohnungssituation nicht hingenommen werden kann. Besonders belastende Situationen für die Nachbarschaft können durch die intensive Zweckentfremdung als „Monteurzimmer“ entstehen, wo durch Busse und Kleintransporter massive Parkprobleme entstehen.

 

Fraktion DL/FW-UDS

Jens Hinrichsen     

 

28.11.2019 Änderungsantrag zum Projekt L 3001 (DS 18/0800-1/10.80)

                     

  • Der oben genannten Magistratsvorlage wird eine Studie vorgeschaltet mit dem Ziel, das Thema Kanalsanierung in seiner Problematik, den Lösungsmöglichkeiten und finanziellen Konsequenzen für die Stadtverordneten transparent zu machen. Ein Ingenieurbüro mit der Fachausrichtung Kanalsanierung ist ggfs. einzubinden.
  • Die in der Bürgerversammlung angesprochenen Aspekte des Fahrradverkehrs – v.a. Rad-/Gehweg und Fahrrad im Kreisverkehr – sollen in der anschließenden vertiefenden Entwurfsplanung eine deutliche Berücksichtigung erhalten.

 Begründung:

  • Beginnend mit dem Antrag von 2015 zur Mittelfreigabe für das Planungskonzept für den Umbau der L 3001  bis zu dem aktuellen Bericht zur radverkehrsfreundlichen Umgestaltung der L3001 vor drei Monaten war die Kanalsanierung kein Thema. Wenn jetzt in der aktuellen Vorlage ausführlich über die unumgängliche offene Sanierung der Kanäle, den Schutz vor urbanen Sturzfluten und mögliche technischen Maßnahmen gesprochen wird, dann hat sich offensichtlich der Fokus verschoben und die Gesamtthematik ist noch komplexer geworden. Da reicht es nicht, dies mit dem Satz „die Notwendigkeit zu sanieren ist unbestritten“ abzuhandeln. Hier ist Klarheit für die Stadtverordneten gefordert und es mag bezweifelt werden, ob das zusätzliche Thema Kanalsanierung in all seinen Facetten von einem Verkehrsplanungsbüro mit der notwendigen Expertise erledigt werden kann.
  • Wenn man die Beiträge aus der Bürgerversammlung revue passieren lässt, wird offensichtlich, dass auch ambitionierte Fahrradfahrer ihren Sicherheitsbedarf mit der sogenannten Vorzugsvariante nicht erfüllt sehen. Vor allem die Streckenführung neben der Fahrbahn (im Idealfall mit getrenntem Rad- und Gehweg) sollte als Variante ausführlich erörtert werden.

Fraktion DL/FW-UDS

Jens Hinrichsen     

 

11.03.2019 Antrag zur Erstellung eines Spielplatz-Katasters

 

Der Magistrat wird aufgefordert, ein Kataster über die öffentlichen Spielplätze der Stadt Dietzenbach zu erstellen. Das Kataster soll die notwendigen Informationen über Ausstattung, Zustand und Investitions- bzw. Instandhaltungsbedarf bereitstellen, um Verwaltung und Stadtverordnetenversammlung sachlich fundierte Beschlüsse zu ermöglichen.

  • Das Kataster soll insbesondere mit Blick auf die demografische Entwicklung in den umliegenden Wohngebieten die Standorte der Spielplätze in ihrer zukünftigen Bedeutung würdigen, um transparent und nachhaltig notwendige Maßnahmen veranlassen zu können. Dabei sollen sowohl die Anzahl der Kinder in dem jeweiligen Einzugsgebiet - differenziert nach Vorschul-/Schulkindern - als auch mögliche Überschneidungen berücksichtigt werden.
  • Entscheidungen zu wesentlichen (Nutzungs-)Änderungen von Spielplätzen (von der Zielgruppenausrichtung bis zur Schließung) werden von den politischen Gremien getroffen und sind nicht durch die per Dauerauftrag an die Städtischen Betriebe delegierte Instandhaltung erfasst.

Begründung:

In einigen Stadtteilen unserer Kreisstadt steht in den kommenden Jahren ein beachtlicher Generationswechsel an. Dies gilt unter anderem für den Hexenberg, Steinberg und das Westend. Diese Entwicklung macht eine vorausschauende städtebauliche Planung notwendig und betrifft nicht nur Schul- und Kinderbetreuungsangebote, sondern auch die städtischen Spielplätze. Für eine transparente und begründbare Entscheidungsfindung ist einerseits eine sachliche Informationsbasis notwendig und andererseits die Beteiligung der Öffentlichkeit über die politischen Gremien essentiell.

 

Aktuell steht beispielsweise der Bestand des Spielplatzes in der Barbarossastraße zur Diskussion. Anwohner - darunter vor allem die Eltern mit Kleinkindern - sind irritiert über die plötzliche und unangekündigte Sperrung des Spielplatzes. Vor allem die von den Städtischen Betrieben getroffene Aussage eines demografisch bedingten Rückgangs an betroffenen Familien stößt auf Unverständnis, denn dies widerspricht den persönlichen Erfahrungen der Anliegergemeinschaft.

 

Die mittlerweile diskutierten Varianten - von Auflösung des Spielplatzes bis zum Unterhalt mit Nachbarschaftsunterstützung - sind zwar nachvollziehbar, gleichwohl zielt dies auf grundsätzliche Erwägungen, die unter sozialpolitischem und städtebaulichem Aspekt transparent diskutiert und entschieden werden müssen. Hier ist die Lokalpolitik gefordert und muss mit der Bereitstellung grundlegender Informationen unterstützt werden.

 

Fraktion DL/FW-UDS               Fraktion DIE LINKE                   Fraktion FDP    

Jens Hinrichsen                      Vecih Yasaner                          Sven Hartmann

 

13.06.2019 Änderungsantrag (Quarzsandabbau)

                                             

Der Magistrat wird beauftragt, durch den Hessischen Städtetag oder den Hessischen Städte- und Gemeindebund zeitnah ein Gutachten erstellen zu lassen, durch das mit Bezug auf die Pläne zum Quarzsandabbau eindeutig die verwaltungstechnischen Abläufe sowie die ggfs. notwendigen juristischen Maßnahmen dargelegt werden.

  • Diskussionen mit Kollegen und v.a. auch mit politikfernen Mitbürgern lassen eine große Verunsicherung erkennen, inwiefern der in der Stadtverordnetenversammlung vom 24.5.2019 von allen Fraktionen gemeinsam eingebrachte und einstimmig beschlossene Antrag zu einer endgültigen Verhinderung des Quarzsand-Abbaus führt bzw. welche zusätzlichen Maßnahmen von Seiten der Politik erforderlich werden könnten.
  • In der technisch und juristisch anspruchsvollen Thematik ist das Googeln nach den vermeintlich wichtigsten Schlagworten für die Schaffung einer zweifelsfreien Entscheidungsgrundlage nicht ausreichend. So ist z.B. die Unterscheidung zwischen bergfreien und grundeigenen Bodenschätzen für den konkreten Fall nicht eindeutig geklärt, für die weiteren Schritte aber von entscheidender Bedeutung.
  • Mit Bezug auf den Antrag von B‘90/Die Grünen bestehen Zweifel, ob eine Maßnahme aus dem Baurecht mit entsprechender Wirkung auf eine Entscheidungslage, die sich eventuell aus dem Bundesberggesetz ableitet, übertragen werden kann.

 

Fraktion DL/FW-UDS

Jens Hinrichsen        

 

17.05.2019 Änderungsantrag (Verkauf ehemaliges Forsthaus)

                                             

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Verkauf des ehemaligen Forsthauses, Offenthaler Straße 28 (Flur 3, Flurstück-Nr. 188/38) an den Bewerber 3, die „PROCON Projektgesellschaft mbH“,   Beethovenallee 35 in 61130 Nidderau zum Kaufpreis von 957.000, -- € zu.

 

Bei Nichtzustandekommen eines Kaufvertrages wird der Bewerber 7 als Nachrücker benannt:

Werner-Wohnbau GmbH & Co.KG, Beroldinger Str. 17 in 78078 Niedereschbach.

Das Kaufangebot beträgt 1.021.000, -- €.

 

 Begründung:

  • Der Bewerber 3 wird in den Sachargumenten äußerst positiv beurteilt. Es ist städtebaulich ein „Hingucker“, erfordert den geringsten Befreiungsbedarf und liefert einen guten Schallschutz.
  • Das einzige vermeintliche Defizit im Vergleich zum Bewerber 7 ist der rd. 60.000 € geringere Angebotspreis, der allerdings unter Einbeziehung der einkommenssteuerlichen Effekte mehr als kompensiert wird. Selbst bei dem maximal möglichen Einkommenssteuereffekt für die Variante 7 wird sich jährlich eine Differenz von 2.000 – 10.000 € zu Gunsten des Angebotes 3 positiv auf die städtische Finanzlage auswirken. (vgl. Anlage)

Fraktion DL/FW-UDS

Jens Hinrichsen         

 

Anlage:

Vergleich der steuerlichen Wirkung von zwei Projekten

   

 für das Forsthaus-Grundstück:

           
                   

 

 

Bewerber 3 (moderates Einkommen)

 

Bewerber 7

   

 

 

 2 Zimmer

3 Zimmer

4 Zimmer

TTL

 

Reihenhäuser

   

Einheiten

 

4

8

4

16

 

6

   

Anwohner/EH

 

1

1,5

2

24

 

3

   

Steuerzahler/EH

 

1

1,5

1,5

 

 

1

   

Einkommen/EH

 

            30.000

            45.000

            45.000

  

 

               70.000

   

EK-Steuer

 

              5.348

              6.539

              6.539

  

 

 -

   

davon 15% Kommunalanteil

 

                  802

                  981

                  981

  

 

 -

   

EK-Steuer splitting

 

 -

              6.292

              6.292

 

 

               13.908

   

davon 15% Kommunalanteil

 

 -

                  944

                  944

 

 

                 2.086

   

mit Splitting

 

              3.209

              7.550

              3.775

14.534

 

12.517

   
                   

 

 

Bewerber 3 (überdurchschnittliches Einkommen)

       

 

 

 2 Zimmer

3 Zimmer

4 Zimmer

TTL

       

Einheiten

 

4

8

4

16

       

Anwohner/EH

 

1

1,5

2

24

       

Steuerzahler/EH

 

1

1,5

1,5

17

       

Einkommen/EH

 

            40.000

            60.000

            60.000

  

       

EK-Steuer

 

              8.670

            16.578

            16.578

  

       

davon 15% Kommunalanteil

 

              1.301

              2.487

              2.487

  

       

EK-Steuer splitting

 

 -

            10.696

            10.696

 

       

davon 15% Kommunalanteil

 

 -

              1.604

              1.604

 

       

mit Splitting

 

              5.202

            12.835

              6.418

24.455

       
                   
                   

Fazit: Je nach unterstellter Einkommenssituation der Eigentümer/Mieter

   

im Mehrfamilienhaus liegt der kommunale Einkommenssteueranteil jährlich um

   

2.000 - 10.000 Euro über dem der Reihenhaus-Steuerzahler.  Dabei wird bei den

 

Reihenhäusern schon von dem höchstmöglich anzurechnenden Einkommen

von 70.000 € p.a. ausgegangen.

DL/FW-UDS/Hinrichsen, 17.05.2019

             

 

20.11.2018 Antrag zur Beleuchung Forstweg - Waldstadion

                                         

Der Waldweg zwischen Forstweg und Waldstadion-Parkplatz wird schnellstmöglich wieder beleuchtet.

 

Begründung:

 

Die fehlende Einschaltung der grundsätzlich verfügbaren Beleuchtung des parallel zur Offenthaler Straße geführten Waldweges birgt in der dunklen Jahreszeit ein großes Gefahrenpotential, da v.a. die jugendlichen Fußballspielerinnen und -spieler gezwungen sind, zu Fuß oder mit dem Fahrrad die viel befahrene Landstraße zu benutzen.  

 

Es wäre eine absurde Vorstellung, wenn zwar mit über 800.000 Euro die Attraktivität des Waldstadions gesteigert wird, man aber gleichzeitig zur Einsparung von weniger als 2.000 Euro die Gesundheit vieler Jugendlicher gefährdet.

 

Fraktion DL/FW-UDS                   Fraktion DIE LINKE                   Fraktion FDP    

 

14.11.2018 Änderungsantrag (Abwasserentsorgung)

                                              

Die Drucksache DS 18/0592-1/20 wird zurückgestellt und erst behandelt, nachdem die Konsequenzen der Beteiligung der Stadtwerke Dietzenbach GmbH an der Abwasserbetriebsgesellschaft mbH für die Stadtverordneten umfassend schriftlich dargelegt werden.

 

Begründung:

 

Die Drucksache DS 18/0592-1/20 ist bisher lediglich eine Beschreibung der heutigen sowie der angestrebten gesellschaftsrechtlichen Struktur und den daraus ableitbaren funktionalen Verantwortungsbereichen. Auf die sich mit den gewünschten Veränderungen ergebenden Chancen und Risiken wird nicht eingegangen. Dies gilt vor allem mit Blick auf die finanziellen Konsequenzen.

 

Der in der Drucksache formulierte Hinweis, dass die zuständigen Organe die anstehende Variante des erweiterten Optionsvertrages schon geprüft und dieser zugestimmt haben, soll bitte ebenso wie das Bürgermeisterzitat im Protokoll der HAFI-Sondersitzung („dass die vorliegenden Verträge mit den Partnern endverhandelt sind inclusive der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung“) nicht die Verantwortung der Stadtverordnetenversammlung kleinreden. Wenn die Stadtverordneten als oberstes Organ der Gemeinde die wichtigen Entscheidungen treffen sollen (HGO §9(1)), dann bedeutet dies eben nicht die einfache Übernahme vorgelagerter Entscheidungen, sondern setzt die kritische Auseinandersetzung mit den zu erwartenden Konsequenzen voraus.

 

Und genau dafür ist ein Mindestumfang an entscheidungsrelevanten Informationen notwendig!

 

Fraktion DL/FW-UDS

Jens Hinrichsen   

     

27.02.2018 Änderungsantrag zum Ersatzbau Kita Brunnenstraße

 

Die Magistratsvorlage zum Ersatzbau Kita 2/Brunnenstraße wird in der ursprünglich geplanten Gruppenkonstellation 3 U3 / 5 Ü3 umgesetzt. Dabei ist allerdings eine erhöhte bauliche Flexibilität zu gewährleisten, so dass auch Gruppenkonstellationen 2 U3/6 Ü3 bzw. 4 U3/4 Ü3 kurzfristig realisierbar sein werden.

 

 Begründung:

  • Die aktuelle Alters- und Jahrgangsstatistik zeigt bei dem jüngsten Jahrgang im Vergleich zu den Vorjahren einen Rückgang von über 10%. Dies muss keine Trendwende sein, verdeutlicht aber die Unsicherheit in der notwendigen Prognose. 
  • Angesichts der zukünftigen Erleichterungen bei den Kita-Gebühren ist die Prognose der zukünftigen Nachfrage nach U3-Plätzen nur sehr bedingt möglich. Bei der Differenzierung nach Kita-Einzugsgebieten wird dies noch schwieriger. Hier ist also Flexibilität bei dem U3-Angebot dringend geboten.
  • Wenn allgemeiner Konsens darüber besteht, dass nichtstädtische Kitas kostengünstiger als kommunale Angebote sind, macht eine drastische Kapazitätserhöhung der städtischen Kita-Kapazitäten keinen Sinn.

 

Fraktion DL/FW-UDS

Jens Hinrichsen         

 

13.11.2017 Änderungsantrag (Gebührensatzung Waldstadion)                                                                      

Die zur Berechnung der Nutzungsgebühren verwendeten sogenannten Vollkosten werden korrigiert.

 

Zur Vermeidung einer teilweisen Doppelbelastung für die Vereine sowie zur Sicherung der angestrebten Transparenz von Kostenentstehung und -weiterbelastung entfällt die Position „Budget Instandhaltung“.                               

 

Begründung:

Die Position „Budget Instandhaltung“ hat - analog zur Instandhaltungsrückstellung, wie sie z.B. im Wohnungseigentumsgesetz genannt wird - die Funktion, ein Finanzierungspolster zu schaffen für zukünftige Instandhaltungsmaßnahmen, deren konkrete Höhe und Fälligkeit aber ungewiss ist. Allein die Bildung dieser Finanzposition ist noch kein Aufwand!

 

Zu Aufwand, wie ihn die Vereine anteilmäßig tragen sollen, werden Teile der Instandhaltungsrückstellung erst zu dem Zeitpunkt, zu dem sie zur Begleichung von Instandhaltungsrechnungen genutzt werden.

 

Die gleichzeitige Nutzung der Werte aus Instandhaltungsrückstellung und Instandhaltungsaufwand zur Berechnung von Vollkosten führt deshalb zu überhöhten Vollkosten. Die Vereine werden mit zu hohen Gebühren belastet.

Dies muss – auch mit Blick auf die angestrebte Transparenz – vermieden werden!

 

Fraktion DL/FW-UDS

Jens Hinrichsen

 

24.01.2017 Antrag zur Haushaltssatzung (Harmonieplatz)

 

Die als Ergebnis eines Architektur-Wettbewerbes vorgesehene Lösung wird nicht realisiert, solange grundlegende Probleme nicht gelöst sind.

 

 

Begründung und Erläuterung:

 

  • Solange die gravierende Parkplatznot nicht gelöst ist, wird eine Renovierung zur Farce, da sie in der heutigen Nutzungsform reine Geldverschwendung wäre.

 

  • Der Ersatz eines bestehenden Baumbestandes durch neu zu pflanzende Bäume wäre eine ökologische Sünde.

 

  • Die direkten Anwohner sind in die Entwicklung eines tragfähigen Konzeptes stärker einzubinden.

 

Jens Hinrichsen

 

20.10.2016 Antrag: Sauberkeit Spessartviertel   

 

 Die über 25 fehlenden Abfallkörbe im Spessartviertel werden schnellstmöglich ersetzt und durch weitere Abfallkörbe an den neuralgischen Punkten ergänzt.

 

 Begründung:

 

Eine Begehung des Spessartviertels zeigt, dass die seit Jahren immer wieder beklagte Verunreinigung des Straßenbildes in diesem Viertel sich – zumindest subjektiv – weiter verschlechtert hat.

 

Mindestens 25 Halterungen ohne die zugehörigen Abfallkörbe sowie fehlende Abfallkörbe an sensiblen Orten (Containerstandorte, Bushaltestellen und v.a. Ecke Rodgau- und Laufacher Straße) einerseits und übervolle Körbe an den verbleibenden Standorten andererseits weisen nicht darauf hin, dass dies als Resultat des Antrags            17/0573/GDL SPD WIR-BfD von 2012 („Mit diesem Antrag wird angeregt, Erfahrungen damit zu machen, ob das Aufstellen von weniger Müllbehälter zu Kostenersparnis und zu einem sauberen Stadtbild führen kann“)  zu werten wäre.

Weniger Abfallkörbe reduzieren sicherlich die Kosten für die Entsorgung, die Stadt wird aber nicht sauber, im Gegenteil!

 

Jens Hinrichsen 

  

25.01.16 Änderungsantrag Kita 3 Martinstraße

 

 Der Antrag wird um eine zusätzliche Variante (D) ergänzt:

Die Sanierung des Bestandsgebäudes ohne Anbau wird für die Realisierung des erhöhten Raumbedarfs durch Kita-übergreifende Maßnahmen begleitet. Das seit über einem Jahr nicht eröffnete U3-Gebäude wird von U3-Kindern anderer Kitas und die freiwerdenden Kapazitäten für die Reduzierung der Kita 3 auf drei Gruppen genutzt.

Begründung:

Die Varianten A und B gehen konzeptionell vom status quo aus, d.h. es werden keine Kapazitäten für neue Gruppen geschaffen, sondern nur mehr Raum für die bisherigen vier Gruppen. Bevor man sich Gedanken über zusätzlichen Raumbedarf für bestehende Kita-Gruppen macht, sollten alle Möglichkeiten der Optimierung mit dem bestehenden Bestand durchdacht werden.

Die fehlende Nutzung des U3-Gebäudes in der Martinstraße seit Fertigstellung und Möblierung dieser Einrichtung wird begründet mit dem „nahezu leergefegten“ Arbeitsmarkt. Eine Nutzung dieses Gebäudes für Ü3-Kinder ist wegen der Fördermittelbindung nicht möglich. Auch mit dem in Aussicht gestellten Einstellungen ist eine Eröffnung zusätzlicher U3-/Ü3-Gruppen nicht angeraten, solange die dringend notwendige Unterstützung der bestehenden Gruppen mit zusätzlichem Personal nicht umgesetzt ist (sonst weiterhin hoher Krankenstand!).

In einer Gesamtbetrachtung aller Kitas ist eine Neuzuordnung der U3-Gruppen denkbar, durch die das U3-Gebäude in der Martinstraße endlich genutzt werden könnte und gleichzeitig quasi im Ringtausch nur noch drei Ü3-Gruppen angeboten werden und der Mehrbedarf durch andere Kitas abgedeckt wird.

Der Finanzmittelbedarf wird um mindestens 500 T Euro reduziert.  

 

Jens Hinrichsen

 

17.10.15 Antrag (Kostenoptimierung Waldstadion)

Für den Betrieb des Waldstadions werden die Kostentreiber Wasser, Heizung und Strom auf den wirtschaftlichen Einsatz alternativer Techniken überprüft. Die SVV wird über die Ergebnisse informiert und ggfs. wird anhand einer positiv ausfallenden Wirtschaftlichkeitsrechnung eine Entscheidungsvorlage erstellt.    

Begründung und Erläuterung:

Es gibt genügend Beispiele vergleichbarer Sportanlagen, wo durch Einsatz eines Brunnensystems, einer modernen Heizungsanlage und/oder LED-Leuchtmitteln eine deutliche Kostenreduzierung die notwendigen Investitionen begründet.

Die Untersuchung auf Effizienzsteigerung ist auch als vorbeugende Maßnahme notwendig, falls analog zur Otto-Lehr-Sportanlage die Idee eines Erbpachtvertrages weiterverfolgt werden sollte. Die Fortschreibung von nicht optimierten Betriebskosten würde zu falschen Schlussfolgerungen führen.

Fraktion FW-UDS

Jens Hinrichsen

18.02.2015 Antrag Kreisverkehr Um- und Ausbau

 

Die Entscheidung über die baulichen Veränderungen der Kreuzung Gustav-Heinemann-Ring und

Offenbacher Straße wird aufgrund des hohen Investitions-Bedarfs von 160.000 Euro um ein weiteres Jahr

verschoben.
Begründung und Erläuterung:
Mittlerweile gehört der „Lego“-Kreisel für viele Dietzenbacher zum Stadtbild und wird akzeptiert als eine täglich erlebte Mahnung zum sparsamen Umgang mit städtischen Mitteln.


Jens Hinrichsen

 

17.02.2015 Antrag (Gemeinschaftsunterkunft Flüchtlinge)

 

Alternativ zu der Errichtung einer weiteren Gemeinschaftsunterkunft mit einem Investitionsvolumen von rd. 1 Mio. Euro wird die Verfügbarkeit von Immobilien im Gewerbegebiet als alternative Unterbringungsmöglichkeit und auf ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit überprüft.  

Begründung und Erläuterung:

Mit der Verabschiedung des Flüchtlingsunterbringungs-Maßnahmengesetzes besteht jetzt die bisher nicht gangbare Lösung der Entwicklung von Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge und Asylanten auf der Basis bestehender Bausubstanz in Gewerbegebieten. 

Jens Hinrichsen

03.06.2014 Änderungsantrag Benennung der Straßen im Baugebiet 70

 

Die Findung der Straßennamen wird unter Einbindung der unmittelbar betroffenen Bürger vollzogen. Die beiden genannten Alternativen (Pflanzen vs. Friedensnobelpreisträger) werden den zukünftigen Anrainern zur Wahl gestellt.

 

 

Begründung:

 

Die ursprünglich vorgesehene Benennung der neuen Straßen in Schlehenweg etc. ist ersetzt worden durch die Namen von drei Friedensnobelpreisträgern. Außer einem Hinweis auf eine nicht näher erläuterte Anregung aus dem Jahr 2005 liegt keine Begründung hierfür vor.

Die von den meisten Fraktionen immer wieder beschworene Notwendigkeit der Bürgerbeteiligung kann nicht funktionieren, wenn die konkrete Umsetzung nicht verfolgt wird.

 

Jens Hinrichsen

 

27.03.2013 Anfrage (Wohnen im Gewerbegebiet)

                                                            

Die Offenbach Post vom 13. März berichtet über die unrechtmäßige Nutzung eines Gebäudes (Gottlieb-Daimler-Str. 8) zu Wohnzwecken im Gewerbegebiet.

 

Angesichts der steigenden Nachfrage nach preiswerten Wohnungen und der Probleme bei der Findung von Wohnraum für Flüchtlinge bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welcher Bebauungsplan ist in dem angesprochenen Fall betroffen?
  2. Gibt es weitere Objekte im selben Gebiet und wenn ja, um wie viele Objekte mit wie vielen Wohnungen und betroffenen Bewohnern handelt es sich?
  3. Trifft die Verwendung von Objekten als Wohnraum auch für weitere Gewerbegebiete zu und wenn ja, in welchem Umfang?
  4. Welche Möglichkeiten der Bauleitplanung sind denkbar und ggfs. zur Rettung von preiswertem Wohnraum umzusetzen?
  5. Welche Konsequenzen wären bei der Abwägung der Möglichkeiten zu berücksichtigen?
  6. Ist es bei Annahme eines Negativergebnisses – keine weitere Nutzung als Wohnraum möglich – realistisch, analog zu den Bemühungen in Baden-Württemberg (Fellbach), den juristischen Weg zu beschreiten, um Wohnraum im Gewerbegebiet zumindest für den temporären Aufenthalt von Flüchtlingen nutzen zu können?
  7. Last but not least: Welche Maßnahmen sind umgesetzt bzw. geplant, um in Kooperation mit dem Kreis die Verwaltungsabläufe (Bauantrag, -genehmigung, Wohnsitzanmeldung…) so anzupassen, dass Missbrauch zukünftig vermieden wird?

 

Jens Hinrichsen

 

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