Website der Fraktion FW-UDS der Kreisstadt Dietzenbach       Freie Wähler - Unabhängig Demokratisch Sozial

* 2016-'21 in Kooperation mit der DIetzenbacher Liste als Fraktion DL/FW-UDS

__________________________________________________________________________________

Warum diese Website?

 

Vor Kommunalwahlen präsentieren sich die Parteien mit ihren meist sehr wohlklingenden Wahlprogrammen.

Und danach? Was wird real weiterverfolgt und in Form von Anfragen und Anträgen umgesetzt?

 

Wir wollen mit dieser Website unsere Arbeit in der Lokalpolitik dokumentieren. Dabei ist unser Hauptanliegen:

 

Informationen für den Dialog mit den Bürgern.

 

===============================================================

 

 

Aktuelles natürlich auf dieser Seite und bei speziellen Themen:

 

16.04.2024: Aktuelles zum Rosenpark und zur Fernwärme=> Spessartviertel/Rosenpark, EVD Fernwaerme

12./13.03.2024: In der Fernwärme brodelt es. Also, aufgepasst! => EVD Fernwaerme

10.03.2023: unsere Anträge zum Haushalt 2024 => Haushalt 2024

03.03.2024: Aufbereitung des Hessischen Kommunalstatistik 2023 fertig => Statistik

30.01.2024: Beendigung der Aufbereitung von Alters- und Jahrgangsstruktur =>Demografie

24.08.2023 ff : Kritische Situation im Spessartviertel => Spessartviertel/Rosenpark

10.07.2023: Einigung mit EVD/EVO für Fernwäemekunden => EVD Fernwaerme

15.04.2023: Dietzenbach Einwohnerstruktur Ende 2022 => Demografie

08.02.2023: Änderungsanträge aller Fraktionen mit Kommentierung der Verwaltung => Haushalt 2023

====================================================================================================

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

22.03.2024 27. Stadtverordnetenversammlung

Die Schlacht der Anträge auf letzte Minute Der Haushalt ist mit dem Stimmen von der ehemaligen Kolation von SPD, Grüne und Linke beschlossen worden.

Besonders bitter, dass die Gewerbesteuer um 20 Punkte erhöht wird. Dem Vorschlag der moderaten Erhöhung der Grundsteuer wollten die anderen Fraktionen auch nicht folgen. Die Gewinausschüttungerhöhung der Stadtwerke um 300 TERO liegt weit unter dem von uns geforderten Ansatz von 1,5 Mio. Euro.

Die Anhebung der Kita-Gebühren hatte unsere Fraktion zurückgezogen in der Hoffnung, dass die neue Kita-Kommission in einem breiten Ansatz ein abgestimmtes Modell entwickelt, das zu einer Ergebnisverbesserung führen wird. In der Hektik der über 80 Abstimmungen ist unser Antrag aber trotzdem abgestimmt worden. Keine Fraktion will es und trotzdem gab es von verschiedenen Kollegen "heimliche" Zustimmung. Das reicht nicht!

 

16.03.2024 Bericht vom Haupt- und Finanzausschuss

 

Die Sitzung sollte schwerpunktmäßig eine Diskussion der Fraktionsanträge zum Haushalt beinhalten.  Nachdem im letzten Jahr zu Beginn der entsprechenden Sitzung auf über 70 Seiten mehr als 160 Anträge mit den Kommentaren der Verwaltung ausgeteilt wurden, der Protest wegen der mangelnden Vorbereitungszeit groß war und die Versprechungen über zukünftige Besserungen auch, gab es in der aktuellen Runde genau die gleiche Situation.

Einzig unsere Fraktion hatte die Anträge nach Zeitplan eingereicht und entsprechend entlud sich unser Unmut - entgegen der Wahrnehmung des BGM - eigentlich ausschließlich gegenüber den Kollegen, da die Verwaltung mit der Kommentierung der Anträge auch nicht zaubern kann. Wobei die Koalitionsfraktionen  ihre Anträge vermutlich erst kurz vor der SVV einbringen werden. Ob gewollt oder nichts anders gekonnt, ohne die jetzt nicht mehr mögliche Diskussion werden wir als Politik kein gutes Bild abgeben.

Zur Sache: Unser Antrag zum Verzicht auf eine Anhebung der Gewerbesteuer sieht weit günstiger als unterstellt aus. In einer Nachkalkuation ist die Bezugsgröße reduziert worden, so dass unser Antrag auf Verzicht der Hebesatzanhebung statt einen Einnahmeverzicht von fast 2 Mio. Euro jetzt netto um ca. 800 TEUR geringer ausfällt.

Zu den übrigen Anträgen hat unsere Fraktion mangels der nicht möglichen Vorbereitung nicht mitdiskutiert.

Zur (Nicht-)Kommunikation von Politik/Verwaltung wurde noch der interessante Aspekt diskutiert, wie "hoch" die Firewall im email-Verkehr sein darf. Siehe Eintrag vom 16.3.24.

 

16.03.2024 Schreiben unserer Fraktion zum Thema Demokratie

Nachdem sich in der öffentlichen HAFI-Sitzung vom 14.03. herausstellte, dass unser Schreiben  an den Bürgermeister und die Fraktionen durch eine sehr strenge Firewall auch nach Quarantäne-Zeit nicht bis zum Rathaus vorgrdrungen ist, hier jetzt statt Andeutungen in der Sitzung der email-Text. WIr wollen nicht nur zu mehr Demokratie aufrufen, sondern auch unsere Bemühungen zu diesem wichtigen Thema verdeutlichen.

Die der email anhängende PDF-Datei ist unter dem Datum 24.8.2021 lesbar unter Anträge & Anfragen

 

.

 

 

Bitte Nachbarn und Freunde informieren und mitmachen!

 

====================================================================================================

01.01.2024 Bericht vom Haupt- und Finanzausschuss

 

Manchmal lohnt es sich, dicke Bretter zu bohren:

 

> Der Bürgermeister berichtete über einen koordinierten Großeinsatz gegen Leistungsmissbrauch, so wie wir es in einem Antrag (15.10.2023), der letztendlich außer von der AfD auch von allen anderen Fraktionen getragen wurde , beantragt hatten. Behördenübergreifend wurde in verschiedenen Liegenschaften und Gaststätten ermittelt. Es folgt jetzt die strafrechtliche Ermittlung in rd. 50 Fällen.

 

> Nach einer Präsentation der Wirtschaftsförderung formulierte die Stadtverordnetenvorsteherin den Wunsch für die Zukunft, die Präsentationsunterlagen frühzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies fand eine umfassende Zustimmung. Wie schön, das entspricht exakt unserem Antrag vom 20.11.23, der noch in der letzten Stadtverodnetenversammlung mit den Stimmen der Koalition abgelehnt wurde. Es kommt offensichtlich nur darauf an, welche "Farbe" Anträge haben.

 

In der Präsentation selbst wurde u.a. der positive Pendlersaldo als Erfolg hervorgehoben, d.h. es kommen mehr Sozialversicherte Arbeitnehmer nach Dietzenbach, als Dietzenbacher außerhalb arbeiten. Es ist zwar sehr positiv, wenn zusätzliche Arbeitsplätze in Dietzenbach geschaffen werden, der positive Pendlersaldo entsteht für unsere Kommune aber vor allem auf Grund der geringen Beschäftigungsquote (10% unter dem Kreisdurchschnitt) von Dietzenbach. Und wenn man zusätzlich beachtet, dass das Durchschnittseinkommen im Kreis rd. 20% über den Dietzenbacher Werten liegt, dann sollten die politischen Diskussionen und Entscheidungen sich eigentlich daran orientieren.

 

29.01.2024 Antwort des Magistrats zum Thema Kindertagesstätten

Die Antwort macht schon fast sprachlos. Nachdem in der letzten Stadtverordnetenversammlung  unserem Vorwurf nach mangelnder Bereitstellung von Informationen vom BGM und der Stadtverordnetenvorsitzenden vehement widersprochen wurde, wird schon unsere nächste Anfrage nach differenzierter Information nicht beantwortet. Statt der gewünschten Informationen wird man "abgespeist" mit Informationen, die man direkt aus dem Haushalt ablesen kann. Das bringt wenig Spaß. Wenn der anstehende Haushalt qualifiziert diskutiert werden soll, dann geht das nicht ohne die grundlegenden Informationen. Aber das ist offensichtlich nicht gewollt.

 

15.01.2024 Anfrage an den Magistrat zum Thema Kindertagesstätten

 

Im Zusammenhang mit der Diskussion über die Beschlussvorlage zur Erhöhung der Kita-Essengebühr ist im letzten SOKI-Ausschuss von unserer Fraktion das u.E. wesentlich schwerer wiegende Problem der Kostenentwicklung und -deckung der Kita-Betreuung angesprochen worden.

 

Die Diskussion über Gebührenanpassungen sowie über Aspekte einer modifizierten Angebotsplanung erscheinen uns wichtig, sind aber nur sinnvoll nach Vorliegen der wesentlichen Basisdaten.

 

Deshalb folgende Fragen mit der Bitte um schriftliche Beantwortung:

  1. Bei dem aktuellen Aufwand pro Jahr von rd. 27 Mio. Euro für die städtische sowie die von der Stadt unterstützte private Kinderbetreuung stellt sich die Frage, zu welchen Anteilen die Eltern, der Kreis, das Land sowie die Kommune hierfür aufkommen. Vor allem ist dies in der zeitlichen Entwicklung sowie getrennt nach U3 und Ü3 von Bedeutung. Da sich mittlerweile auch bei der Zuordnung von den Kosten der internen Leistungsverrechnung einiges geändert hat, wäre dies zu berücksichtigen

 

  1. Mit Blick auf die anhaltend kritische Personalsituation ergäbe sich eine Entspannung durch das in anderen Kommunen mit Erfolg praktizierte Splitting- Modell, bei dem Eltern sich statt für die tägliche Betreuung für zwei bzw. drei Tage entscheiden können. Dies würde im Bereich Krippe ganztägig und im Kindergarten vermutlich nur außerhalb des Kernbereiches gelten.

         Das Splitting-Modell käme dem Wunsch vieler Eltern entgegen und vor allem würde es den derzeitigen Nachfragestau

         entspannen. Die Frage hierzu:

         Wie ist die heutige Belegung für die verschiedenen Buchungszeiten?

Dies natürlich differenziert nach U3/Ü3/Hort.

 

Fraktion FW-UDS

Jens Hinrichsen

 

15.12.2023 25. Stadtverordnetenversammlung

Viele TOPs sind mit großer Mehrheit beschlossen worden. Leider waren darunter auch vier Punkte, die uns wichtig sind, wir aber die meisten Kollegen nicht überzeugen konnten.

> Die Aufschiebung der Tilgungszahlen zur Hessenkasse für drei Jahre ist für die meisten Stadtverordneten zu attraktiv, um die u.E. gewichtigen Gegenargumente gelten zu lassen. Siehe Kommentar vom 7.12..

Peinlich kann es noch werden, wenn von Wiesbaden Belege für die im Antrag skizzierte Notlage nachgefragt werden, denn von einem Haushalt 2024 sind wir noch weit entfernt und das aktuelle Jahr sieht weit besser aus, als vom BGM pressewirksam vor einem Monat skizziert.

> Unser Änderungsantrag vom 14.12. wurde nur von uns befürwortet. Wie soll es auch anders gehen, wenn aus den großen Fraktionen jeweils ein Mitglied auch im Aufsichtsrat der Stadtwerke sitzt und dieses Gremium den Antrag initiiert hat.

> Für unseren Antrag vom 20.11. gleiche Argumentation wie schon im HAFI erlebt.

> Und dann wurde auch noch mit den Stimmen der Koalition der Einrichtung einer KITA-Kommission zugestimmt. Wie kann man als Stadtverordneter auf den öffentlichen Dialog mit den Wählern verzichten!?

Der Vorteil für uns als kleine Fraktion: entsprechend dem Proporz-Schlüssel sind wir nicht dabei und können unbeschwert unsere entsprechenden Fragen in Ausschusssitzungen stellen, ohne dass die vielbeschworene Vertraulichkeit von Kommissionssitzungen verletzt wird.

 

Das Resümee für diese und einige vorangegangene Sitzungen: man wird zu häufig mit abgestimmten Meinungen konfrontiert und es fehlt die ergebnisoffene Diskussion. Der zeitliche Aufwand für Anträge steht in nicht vertretbarem Verhältnis zu dem (Teil-)Erfolg und die Ergebnisse sind entsprechend "suboptimal". Die Konsequenz für uns ist, das Engagement wird vorerst zurückgefahren.

 

14.12.2023 Änderungsantrag zum Thema Kapitalausstattung Stadtwerke

 

Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 19/0658

(Verbesserung der finanziellen Situation der Stadtwerke Dietzenbach GmbH (SWD) durch Umwandlung eines Gesellschafterdarlehens in das Eigenkapital)

 

Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:

  1. Die beantragte Entscheidung zur Umwandlung des Gesellschafterdarlehns wird zurückgestellt bis zur Vorlage eines mittelfristigen Investitions- und Finanzierungsplanes durch den Magistrat.
  2. Der derzeitige Verzicht auf eine Gewinnausschüttung an die Stadt wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Begründung:

  • Der Investitionsbedarf für die Stadtwerke wird nach heutiger Entscheidungslage mit bis zu sieben Mio. Euro aus dem Sondervermögen der Stadt finanziert und noch bestehende Finanzierungslücken für Aufgaben der Daseinsfürsorge können, wie auch der Vorlage zu entnehmen ist, problemlos fremdfinanziert werden. Per Gebührenkalkulation geschieht dies kostenneutral.
  • Mit Blick auf die Möglichkeit, „dass die SWD zukünftig auch in andere Geschäftsfelder investiert“, ist vor konkreter Thematisierung die Stadtverordnetenversammlung gemäß HGO §121 (6) zu unterrichten.
  • Laut dem aktuellen Antrag 19/0681/20.10 auf Stundung der Tilgungszahlungen zur Hessenkasse 2024 - 2026 „beläuft sich das notwendige Investitionsvolumen in den nächsten 5 Jahren auf ca. 60 Mio. EUR, mit den sich daraus ergebenden steigenden Zinsbelastungen“. Wenn ein teilweiser Verzicht bzw. eine Verschlankung und/oder Streckung der Vorhaben nicht möglich ist, so müssen die finanziellen Ressourcen der Stadt konzentriert für die städtischen Vorhaben eingesetzt werden.
  • Angesichts der schwierigen Haushaltslage ist eine angemessene und konditionslose Gewinnausschüttung der Stadtwerke eine Selbstverständlichkeit.

 

Fraktion FW-UDS

Jens Hinrichsen

 

07.12.2023 Bericht vom Haupt- und Finanzausschuss

18 TOPs ohne konkretes Haushaltsthema und trotzdem im Hintergrund bei vielen Themen die seit dem OP-Artikel vom 16. 11. (Haushalt 2024) vom Magistrat dramatisierte Einschätzung einer angeblich oder tatsächlich äußerst schwierigen Haushaltslage.

> Der Budgetbericht für die ersten neun Monate wurde leider trotzdem nicht für eine Objektivierung der Situation genutzt. Entsprechende Fragen wurden (mit Ausnahme unserer Fraktion) nicht gestellt und vor allem gibt es offensichtlich nicht den Wunsch, die neuen Erkenntnisse aus dem aktuellen letzten Quartal für einen (vorsichtigen) Forecast zu nutzen.

> Die gute Nachricht: Die Gebühren für Schmutz-/Niederschlagwasser werden um 14% bzw. 9% gesenkt.

> Die Stärkung des Eigenkapitals der Stadtwerke durch den Verzicht der Stadt auf Forderungen von 10,6 Mio. Euro wird von unserer Fraktion wegen der nebulösen Andeutung möglicher neuer Geschäftsfelder und vor allem mangels der klaren Festsetzung der zukünftigen Gewinnausschüttung nicht gestützt.

> Unser Antrag vom 20.11. wurde nicht abgestimmt. Verwunderlich die Meinung sowohl der Koalition als auch vom BGM, dass Stadtverordnete inhaltlich ausreichend informiert sind, auch wenn vorhandene Ausarbeitungen erst mit der Präsentation im Ausschuss bekannt werden. Wäre ja auch blöd, wenn kritische Fragen gestellt werden könnten.

> Zum krönenden Abschluss eine Eilantrag auf Stundung der Tilgungszahlungen zur Hessenkasse für drei Jahre. Man konnte über die Modalitäten der anschließenden Fortzahlung (en bloc 2027 oder Verlängerung des Tilgungszeitraumes) zwar keine Aukunft geben, aber dieses Vorgehen erhöht weiter die Dramatisierung der Haushaltslage. Mal zynisch formuliert: so hat man ja weniger Druck für drastische Maßnahmen und Lieblingsprojekte können gerettet werden. Politische Entscheidungen in einer kritischen Lage werden u.E. nicht durch Verzögerung gelöst.

 

20.11.2023 Änderungsantrag zur rechtzeitigen Informationsbereitstellung

12.11.2023 Ergänzung zur 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

 

Folgender Eilantrag sollte auch erwähnt werden:

 

"Verkehrssituation L3001/Rathenaustraße

Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, durch eine Einbahnstraßenregelung – Zugang von der L3001 auf die Rathenaustraße – die derzeitige Verkehrssituation zu entspannen und für den Einzelhandel die Verkaufssituation zu verbessern.

 

Begründung und Erläuterung:

Erfolgt mündlich

 

Fraktion FW-UDS

Jens Hinrichsen"

 

Dieser Antrag ist nach Ansicht des Bürgermeisters nicht durch die Stadtverordnetenversammlung zu entscheiden, sondern unterliegt seiner  alleinigen Entscheidungsbefugnis. Also hat unsere Fraktion beschlossen, dieses für viele Dietzenbacher anhaltend ärgerliche Problem der eingeschränkten Einbahnstraßenregelung in der Bürgerfragstunde vorzutragen.

Die Antwort des BGM in Kurzform: "nach einem umfangreichen Abstimmungsprozess ist die bestehende Verkehrsführung die optimale Lösung. aber ich nehme das nochmal mit". Na, dann warten wir mal ab.

 

11.11.2023 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

 

> In der Bürgerfragestunde gab es zwei bemerkenswerte Anfragen bzw. Aussagen:

  • Aykan Aydin, der Vorsitzender der DITIB - Türkisch-Islamische Gemeinde,  hat das Bedauern der islamischen Gemeinde zu den vielen Toten im Gaza-Krieg zum Ausdruck gebracht, die klare Haltung gegen jegliches antisemistisches Verhalten betont und sich von den  verstörenden israelfeindlichen Äußerungen der türkischen Religionsbehörde distanziert.
  • Eine engagierten Elterninitiative vom Hexenberg hinterfragte die Notwendigkeit einer Lärmschutzwand für (?) einen Kinderspielplatz  und nach unterstützenden Beiträgen vieler Fraktionen wurde der geplante Bau durch den Bürgermeister zurückgezogen!

> Die kontroverse Diskussion der letzten Zeit um den möglichen Moscheebau im Konflikt mit der Entscheidung einer Interimslösung für das Gesundheits- und Gefahrenabwehrzentrum ist durch einen interfraktionellen Beschluss vorerst beendet. Die DITIB - Türkisch-Islamische Gemeinde wird in Abstimmung mit dem Magistrat verschiedene Lösungsmöglichkeitn diskutieren und das Ergebnis den Stadtverordneten zur Entscheidung vorlegen.

> Unser Änderungsantrag vom 8.11.23 zu den Abfallgebühren wurde mit breiter Mehrheit abgelehnt. Unsere Intention, durch die Beschränkung auf 2024 Zeit zu gewinnen für eine faktenbasierte Diskussion hat offensichtlich nicht überzeugt und leider besteht immer noch die vorherrschend Meinung, dass es sich in der Diskussion primär (nur) um ein Problem des Rosenparks handelt. Unser Fokus wird sich weiterhin auf die Frage der Fairniss gegenüber von ca. 15-20% unserer Mitbürger in vielen Großwohnanlagen konzentrieren.

> Unserem Antrag zum Komplex Rosenpark vom 18.09.23 wurde mit breiter Mehrheit zugestimmt. Nun ist die Verwaltung dran, die weiteren Schritte einzuleiten.

> Unser Antrag gegen den Missbrauch von Wohnungseigentum wurde in einen interfraktionellen Antrag umgewandelt und entsprechend mit breiter Zustimmung für die nächsten Schritte durch die Verwaltung bestätigt.

> Die geplante neue Koalition in Wiesbaden scheint schon ihre erste Wirkung auf unsere Kommunalpolitik zu haben. Erstmalig gab es kein Blockverhalten der Koalition, sondern mit Teilen der Koalition wurden Eilanträge von Oppositionsfraktionen beschlossen!

 

08.11.2023 Änderungsantrag zum Thema Abfallgebührenordnung

 

Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:

Der im Kommunalen Abgabegesetz vorgesehene Ausgleich von Über- bzw. Unterdeckungen vergangener Abrechnungsperioden wird beschränkt auf die Gebührenkalkulation für 2024. Der Ausgleich der verbleibenden Überdeckungen ist nicht zeitkritisch und kann für die Folgejahre genutzt werden.

Somit bleibt Zeit für die Würdigung und die ggfs. erforderliche Modifizierung des bisherigen Gebührenmodells.

Begründung und Erläuterung:

> Wenn sich die Erwartungen hinsichtlich des Trennverhaltens – wie schon bei den letzten diesbezüglichen Vorlagen - nicht erfüllt haben, wird es nach acht Jahren mit Biotonne Zeit, über die Gründe zu diskutieren!

> Was nicht reicht, ist das mittlerweile zum Standard gewordene Vortragen von Fakten, Auszügen der Rechtsprechung, Schlussfolgerungen und Behauptungen, die mangels bereitgestellter Unterlagen nicht umfassend verstanden und entsprechend auch nicht qualifiziert diskutiert werden können.

> Dieses Vorgehen erweckt den Eindruck, dass man den Stadtverordneten nicht zutraut bzw. nicht zumuten will, sich mit den Fakten auseinanderzusetzen. Beides entspricht nicht unseren Erwartungen von einer vertrauensvollen Zusammenarbeit von Verwaltung und Politik.

Fraktion FW-UDS

Jens Hinrichsen

 

02.11.2023 Bericht vom Haupt- und Finanzausschuss

> Zum Thema "Müll" wurden unser Antrag vom 6.5.22 sowie die Fortschreibung der aktuellen Gebühren für die kommenden zwei Jahre unter Begleitung eines externen Beraters diskutiert. Von uns wurde betont, dass unser Antrag in keiner Weise beantwortet wurde und damit entsprechend keine Grundlage für eine Würdigung des seit neun Jahren bestehenden Splittings in Rest- und Biomüll  bestehe. Wie schon in den bisherigen Präsentationen durch die externe Beratung wurden die Unterlagen vorher nicht zur Verfügung gestellt. Eine qualifizierte Diskussion war damit nicht möglich und offensichtlich von dem Bürgermeister auch nicht gewollt.

In einem zusätzlichen, kurzfristig vorbereiteten und natürlich vorher nicht verteilten Referat versuchte der externe Berater mit anonymisierten Daten von verschiedenen Wohnanlagen die (leider) seit Jahren vertretene Meinung zu bestätigen, dass nur der Rosenpark wegen mangelnder Mülltrennung betroffen ist. Das Vorgehen ist unseres Erachtens mehr als nur zu kritisieren:

1. wird die von uns gestellte Frage nach zu hohen Abfallgebühren bei Wohnanlagen nicht beantwortet,

2. ist es keine Anonymisierung, wenn trotzdem der Rosenpark identifizierbar ist und deren Bewohner damit an den Pranger gestellt werden.

Der in der Diskussion eingebrachte Hinweis, dass es sich um ein sehr komplexes Thema handelt, wo man dem Experten wohl Glauben schenken muss,  kann man auch drehen: das Thema "Müll" wird durch Nichtbeantwortung der schon lange offenen Fragen sowie einer nur scheinbar transparenten, zumindest aber adhoc nicht verständlichen Präsentation bewusst komplex gestaltet.

Der von uns erneute Hinweis, dass das jetzige Gebührensystem über 15% der Dietzenbacher, nämlich für Bewohner in vielen Großwohnanlagen, mangels adäquater Kostenzuordnung in hohem Maße überfordert, wird von keiner anderen Fraktion aufgegriffen

Tja, manchmal sind die zu bohrenden Bretter sehr dick.

 

> Die Vorlage für den vorübergehenden Standort des Gesundheits- und Gefahrenzentrums wurde mit einer sehr deutlichen und heftigen Kritik verschiedener Fraktionen an der Vorgehensweise des für dies Thema verantwortlichen Bürgermeisters und ohne Abstimmung diskutiert.

 

> Zum Wirtschaftsplan '24 der Städt. Betriebe unsere Kritik, endlich die schon lange überholten Leistungsverträge zu aktualisieren und damit die für die Stadt zu erbringenden Leistungen marktgerecht zu verrechnen. Außerdem kann man natürlich die Defizite aufgrund der "angespannten Haushaltslage" nur zum Teil erstatten, aber  dann sind die Verluste der Städt. Betriebe kein Zeichen uneffizienten Handelns und entsprechend auch kein Grund, immer wieder und v.a. wenig konstruktv die Auflösung der Städt. Betriebe zu fordern.

 

> Unser Antrag vom 15.10.23 wurde ab 23.10 Uhr(!) anfgerufen und nur noch kursorisch behandelt, dies aber mit positivem Grundanstrich.

 

15.10.2023 Antrag gegen den Missbrauch von Wohnungseigentum

,Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, in Anlehnung an das Offenbacher Modell „AG Leistungsmissbrauch“ durch die Organisation des Zusammenwirkens verschiedener Behörden das Ausmaß prekärer Mietsituationen zu reduzieren.

 

Begründung und Erläuterung:

Über den sozialen Missbrauch von Wohnungseigentum durch Überbelegung/Mietwucher ist in den politischen Gremien wiederholt diskutiert worden. Die Situation im Spessartviertel ist dabei ein aktuelles, allerdings auch sehr drastisches Beispiel.

 

Maßnahmen, um diesem Missstand entgegenwirken zu können, sind bisher nicht entwickelt worden und erscheinen auch kaum möglich, solange man sich allein im Rahmen der kommunalen Verwaltung bewegt.

 

Bei dem Offenbacher Modell wird durch ein Zusammenwirken vom Ordnungsamt als koordinierende Einheit mit Behörden wie Bauaufsicht, (Kriminal-)Polizei, Steuerfahndung, Finanzamt und Familienkasse dem missbräuchlich Handeln der Vermieter mit steuerlichen und/oder strafrechtlichen Maßnahmen erfolgreich entgegengewirkt.

 

Ein solch abgestimmtes Vorgehen ist auch für Dietzenbach dringend notwendig.

 

Nur so kann man den sozialen Frieden sichern.

 

Fraktion FW-UDS

Jens Hinrichsen

 

22.09.2023 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

> Unseren Eilantrag vom 18.9. haben wir zu einem Standardantrag gewandelt. Er wird entsprechend in der kommenden Sitzungsrunde zu diskutieren sein. Hintergrund ist die anhaltend große Anspannung bei einigen Fraktionen, dass man zur Zeit " kein Öl ins Feuer schütten" sollte. Da die von uns vorzutragende Begründung der EIlbedürftigkeit bei gegenteiliger Meinung mit einer Gegenrede beantwortet wird, haben wir zur Beruhigung die Eilbedürftigkeit kassiert und damit auch keine Gegenrede und weitere "Missverständnisse" vermieden. Allerdings haben wir verdeutlicht, dass unsere Fraktion weiterhin einen hohen und schnellen Handlungsbedarf sieht und wir nicht bis zur nächsten Sitzungsrunde warten, sondern schon jetzt in einem Antrag erste Anregungen zur Behebung einiger Missstände im Spessartviertel (und nicht nur dort) einbringen werden.

 

> Erleichtert wurde unser Verzicht auf Einbedürftigkeit durch die vorherigen Ausführungen von Dr. Bazgar als Vorsitzendem des Ausländerbeirates, der sehr deutlich den Missbrauch der letzten Beiratssitzung zur Diskussion der Verwaltung mit den aufgebrachten Anwohnern des Spessartviertels kritisierte und die Dringlichkeit schnell wirkender Vorschläge durch die Politik anmahnte.

 

>wichtigster Diskussionspunkt bei den vielen Vorlagen und Informationen war - wie schon im HAFI - die von CDU und FDP kritisierten Defizite in der längerfristigen Investitionsplanung. Dies wird zu 100% von unserer Fraktion mitgetragen. Zweistellige Millionenprojekte wie für die neue Feuerwehr bzw. für die Kläranlage dürfen bei aller Bedeutung der Einzelprojekte nicht isoliert gewürdigt werden. Hier fehlt dringenst eine Langfristplanung und da hilft zur Entschuldigung auch nicht das Aufzählen von Unwägbarkeiten. Im Gegenteils, die Unsicherheiten sind ein Teil einer soliden Langfristplanung.

 

18.09.2023 Eilantrag zum Thema Spessartviertel/Rosenpark

Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, die Voraussetzungen für eine umfassende Behandlung des Themenkomplexes „Rosenpark“ durch die Stadtverordneten zu schaffen.

 

Dies bedeutet einerseits die Bereitstellung von aktuellen Informationen zu den relevanten straf- und privatrechtlichen, den finanziellen sowie den sozialpolitischen Aspekten.

 

Andererseits scheint die Schaffung organisatorischer Rahmenbedingungen für einen interfraktionellen Arbeitskreises „Rosenpark“ dringend geboten, um für die notwendigen Entscheidungen einen breiten Konsens zu erreichen.

 

Begründung und Erläuterung:

Obiger Antrag ist schon im Mai 2020 eingebracht und bedauerlicherweise von einer Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung abgelehnt worden (18/0940/DL/FW-UDS).

 

Der Antrag wird erneut eingebracht, weil die grundlegende Problematik nicht durch Verwaltungshandeln mit nachgelagerter Information der Politik gelöst werden kann.

 

Die Eilbedürftigkeit ist gegeben, weil nach den durch den Magistrat eingeleiteten Maßnahmen weitere Herausforderungen zu erwarten sind und wir als Stadtverordnete proaktiv handeln sollten.

 

Fraktion FW-UDS

Jens Hinrichsen

 

31.08.2023 und Folgetage: Zur Situation im östlichen Spessartviertel

 

Die durch die drohende Kappung der Fernwärmeversorgung entstandene kritische Situation im östlichen Spessartviertel ist nicht behoben, sondern wird möglicherweise weiter eskalieren.

Alle Zeitungsartikel, ein Anfrage an den Magistrat und unsere Kommentare sind zusammengefasst auf

=> https://www.fw-uds.de/themen/spessartviertel-rosenpark/

 

14.07.2023 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

> Der Entgeltsatzung für das Dietzenbacher Capitol wurde ohne Änderungen mit großer Mehrheit zugestimmt. Der von den Freien Wählern eingebrachte Änderungsantrag, mit dem die Preisgestaltung flexibel an die Nachfragesituation angepasst werden sollte, wurde zwar von allen Rednern als der richtige Weg bestätigt, aber aber aber.... Wir werden jetzt einen Prüfantrag stellen, um die als Hindernisgrund aufgeführten verwaltungsrechtlichen Argumente überprüfen zu lassen.

> Der Jahresabschluss der Städt. Betriebe 2021 wurde mit breiter Zustimmung positiv entschieden. Unsere Meinung hierzu - wie schon in Kommentierung am 4. Juli dargelegt - nochmals klargestellt. Nur weil es viele Kollegen nervt, wenn wiederholt auf Mängel hingewiesen wird, ist es für uns kein Grund zur Resignation.

 

14.07.2023 Änderung zum Änderungsantrag zur Entgeldsatzung Capitol

FW-Änderungsantrag Entgeltsatzung für da[...]
Microsoft Word-Dokument [61.0 KB]

10.07.2023 Änderungsantrag zur Entgeldsatzung Capitol

Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:

Die unter § 2 aufgeführten Grundmieten werden mit einem Hinweis auf die Möglichkeit saisonaler Preisanpassungen ergänzt. Die konkreten Maßnahmen können ohne erneuten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung umgesetzt werden.

Begründung und Erläuterung:

Mit der geplanten Fixierung auf ein festes Tarifkonzept würde man auf sämtliche Möglichkeiten einer preislichen Reaktion an sehr hohe bzw. sehr niedrige Nachfragesituationen verzichten.

Schon seit vielen Jahren hat sich im Luft-, Bahn- und Busverkehr sowie im Übernachtungsgewerbe unter dem Begriff Revenue Management ein Konzept bewährt, mit dem man Kapazitäten bei schwankender Nachfrage - vor allem durch preisliche Aktivitäten - ertragsoptimierend vermarkten kann.

In den letzten Jahren ist diese Entwicklung auch für die Bereiche Meetings/Incentives/Konferenzen/Ausstellungen zu beobachten und wäre mittelfristig auch für das Dietzenbacher Capitol zu entwickeln. Unabhängig von dem einzuschlagenden Tempo ist die Preisflexibilität allerdings schon heute Voraussetzung zur Realisierung der definierten Zielsetzung, mittelfristig kostendeckend arbeiten zu können.

                                                                                                                                                            

Fraktion FW-UDS

Jens Hinrichsen

 

04.07.2023 Bericht vom Haupt- und Finanzausschuss

> Unser Antrag, den als nichtöffentlich geplanten TOP über den Stand einer geplanten Organisationsuntersuchg in den öffentlichen Teil einzuordnen, ging erwartungsgemäß schief. Man kann immer Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit finden und es ist verwunderlich, dass dies sogar noch mit fadenscheinigen Gründen durch Teile der Politik gestützt wird.

> Der Jahresabschluss der Städtischen Betriebe 2021 hatte den positiven Aspekt, dass mittlerweile Tempo entsteht und der Abschluss 2022 wohl schon in der nächsten Sitzung eingebracht wird. Schade ist allerdings, dass angesichts der geplanten Reorganisation von Stadtwerken/Städt. Betrieben/Zentralverwaltung kein großes Interesse an möglichst vielen Erkenntnissen zur aktuellen Situation gezeigt wurde und viele Fragen von den Freien Wählern wohl eher als lästig empfunden wurden. Der in diesem Zusammenhang von uns gewählte Begriff des "geschönten" Haushaltes wurde vom Bürgermeister zurückgewiesen. Dabei ist diese Bezeichnung noch sehr zurückhaltend. Dies wird verständlich, wenn man hierzu die im Haushalt 2023 unter Kapitel 2.2 dargelegten

Grundsatze zur Erstellung des Haushaltes liest und v.a. die Antwort der Verwaltung auf eine diesbezügiche Frage der Freien Wähler (=> Haushalt 2023 ,01.02.23)

 

04.07.2023 Bericht vom Ausschuss für Soziales, Kultur und Integration

> In der Diskussion über die Nachfolge der HMS-Schulleitung unsere differenzierte Position für die Freien Wähler verdeutlicht: Wir sind im Zweifel, ob die Bedenkenken gegen den zur Wahl stehenden Nachfolger 100-prozentig faktengestützt sind und wollen nicht durch eine Intensivierung der personenbezogenen Diskussionen zu persönlichen Blessuren beitragen. Trotzdem haben wir uns der gemeinsamen Aktionen der anderen Fraktionen angeschlossen, weil uns die Entscheidung für einen kurz vor der Pensionierung stehenden neuen Schulleiter nicht angemessen ist für die Herausforderungen  in der Dietzenbacher Schullandschaft.

 > Die Entgeltsatzung für die Benutzung von Räumen und Einrichtungen im Dietzenbacher Capitol wird von unserer Fraktion grundsätzlich beführwortet, allerdings gibt es Bedenken, ob wir mit der starren Tarifstruktur die notwendige Flexibilität besitzen, um bei sehr hoher bzw. sehr niedriger Nachfrage  preislich angemessen reagieren zu können.

 

12.06.2023 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

> Unser Änderungsantrag vom 07.06.23 wurde - wie erwartet - mit den Stimmen der Koalition "abgeschmettert". Es war zu erwarten, trotzdem ist der mangelnde Wille, aufeinander zuzugehen und gemeinsam inovative Lösungen zu entwickeln, sehr enttäuschend. Es ist immer noch unfassbar, dass formale Fehler, vor allem die fehlende Behandlung des Themas trotz hoher negativer finazieller Wirkungen im Haupt- und Finanzausschuss, nicht mindestens zugegeben werden. Jetzt kann man nur hoffen, dass sich kein Investor finden wird.

> Unser Antrag vom 16.05.23 zur Entwicklung einer Ferienhaussatzung wurde ohne erkennbare Abweichungen durch einen Änderungsantrag aus dem Rennen gedrängt. Natürlich ist eine solche Umlabelung (Zitat von der FDP) zur eigenen Profilierung unschön. Wir haben zusammen mit den anderen Oppositionsfraktionen trotzdem die Kröte geschluckt und dem Änderungsantrag zugestimmt. Nun geht es wenigstens voran.

 

08.06.2023  Offenbach Post zur Ferienwohnungssatzung

   https://www.op-online.de/region/dietzenbach/missbrauch-von-wohnraum-92326934.html

 

07.06.2023  Änderungsantrag zur Drucksache 19/0509/1090 (Baugebiet 62/3)

Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:

Die Vorlage des Magistrates wird in Verbindung mit den hierzu relevanten Entscheidungsvorlagen zurück an die Gremien – und hier besonders in den Haupt- und Finanzausschuss – verwiesen.

Ziel muss es sein, die sozialen und städtebaulichen Aspekte mit den Risiken und Chancen im Finanzbereich zu   harmonisieren.

Begründung und Erläuterung:

Nachdem der Bebauungsplan 62/3 vor über sieben Jahren als sogenanntes beschleunigtes Verfahren(!) eingeleitet wurde, haben die interessierten Bürger und potenziellen Investoren vermutlich mit Verwunderung die städtebauliche Wende verfolgt: Von einem geplanten Objekt ohne Luxus aber mit qualitativ hochwertigen Miet- und Eigentumswohnungen bis zum aktuellen Konzept mit ausschließlich gefördertem Mietwohnraum und 25jähriger Mietpreisbindung.

 

Dass diese Bindung an eine Sozialbauförderung gegenüber dem Investor zu einer Reduzierung des Grundstückpreises um 600 TEUR führt und dies letztendlich die städtische Finanzlage zusätzlich belastet, ist bei der Entscheidung im Dezember 2022 nicht bekannt gewesen und hätte natürlich entsprechend im Haupt- und Finanzausschuss behandelt werden müssen!

 

So notwendig die Unterstützung von Geringverdienern ist, so wichtig ist andererseits aber auch die Erhaltung des finanziellen Gleichgewichtes für die Stadt. Spätestens seit der Präsentation des aktuellen Haushaltes sollte allen Stadtverordneten klar sein, dass Dietzenbach aufgrund der schwierigen Sozialstruktur ein Einnahmenproblem hat. Der kommunale Einkommenssteueranteil der Nachbarkommunen liegt pro Kopf um 20-30% über den Dietzenbacher Werten!

 

Wer jetzt in der aktuellen Diskussion die Investitionen im höherwertigen Preissegment als ausreichend einstuft, verkennt die dringende Notwendigkeit einer verbesserten Sozialstruktur und übersieht offensichtlich auch die anhaltend hohe Nachfrage in dem Bereich des besserverdienenden Mittelstandes. Bester Beleg hierfür sind die Baugebiete BG 70 und aktuell BG 105, wo trotz der Einschränkung auf Bewerber aus Dietzenbach ein hoher Nachfrageüberhang zu registrieren war.

 

Chancen zur Lösung dieses Dilemmas zwischen sozialer Fürsorge und finanzieller Solidität gibt es. Dabei muss man nicht auf das eine verzichten, um das andere zu tun.

 

Es wäre wünschenswert, wenn zukünftig alle Fraktionen ohne ideologische Vorbehalte gemeinsam innovative Denkansätze aufgreifen und die Basis für Entscheidungen mit breiter Mehrheit schaffen.

 

Fraktion FW-UDS

Jens Hinrichsen

 

01.06.2023  Bericht vom Haupt- und Finanzausschuss

> Die Mitteilung des Bürgermeisters über die Baugenehmigung des erst kürzlich avisierten Rechenzentrums EdgeConneX wurde mangels der politischen Beteiligung kritisiert. Positiv ist allerdings die Aussage, dass das Rechenzentrum den neuen Standort bis 2030 komplett CO²-, abfall- und wasserneutral betreiben wird. Dass dies auch mit dem noch ausstehenden Google-Rechenzentrum gegeben sein soll, wird aufgrund einer Vertraulichkeitsklausel nicht bestätigt. Auch da müssen alle Fraktionen auf mehr Information und Entscheidungsbeteiligung drängen.

> Ein Vortrag zur Kriminalitätsstatistik ist nicht beängstigend, allerdings fehlte ein interkommunaler Vergleich, der die Dietzenbacher Situation richtig einordnen ließe.

> Unser Antrag vom 16.5. wäre aus Sicht der Koalition lieber in einen Prüfantrag umzuwandeln. Das werden wir sicherlich nicht machen, denn dieser Wunsch ist lediglich eine Verhinderungstaktik.

> Das Bauvorhaben neben dem Rathaus stand nicht auf der Tagesordnung, Da hier beim Verkauf des Grundstücks auf 600 TEUR verzichtet würde, gehört der Kaufvertrag definitiv in den HAFI. Nach unserer Einschätzung ist das Projekt nicht entscheidungsreif. Wir werden entsprechend aktiv werden.

> Die von uns angeregte Diskussion über die Situation bei der Energieversorgung Dietzenbach wurde nichtöffentlich diskutiert. Das war so nicht geplant!

 

16.05.23 Antrag zur Erstellung einer Ferienwohnungssatzung

Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:

Der Magistrat wird gebeten, zur Vermeidung der Zweckentfremdung von Wohnraum eine sogenannte Ferienwohnungssatzung zu erstellen.

 

Begründung und Erläuterung:

Vor mehr als drei Jahren hat die Stadtverordnetenversammlung bei nur eine Gegenstimme dem als Anlage beigefügten Antrag zugestimmt. Die Situation hat sich seitdem leider nicht gebessert und dem Vernehmen nach gibt es aktuell weitere Aktivitäten, Mietraum für lukrative Kurzzeitvermietungen (v.a. „Monteurwohnungen“) zu missbrauchen.

 

Mit der Schaffung einer sogenannten Ferienwohnungssatzung soll ein juristisch solides Mittel zur Realisierung der gesetzten Ziele zur Verfügung stehen. Neben der Bereitstellung von zusätzlichem Wohnraum sind dies auch die Schaffung einer lebenswerten Quartiersatmosphäre und - nicht zu unterschätzen – die positiven Effekte für den städtischen Haushalt (höherer kommunaler Einkommenssteuer-Anteil, Schlüsselzuweisungen).

 

Beispielhaft sei auf die entsprechenden Satzungen von Frankfurt und Neu-Isenburg verwiesen.

 

Fraktion FW-UDS

Jens Hinrichsen

 

Anlage:

An

die Stadtverordnetenvorsteherin der                                             21.01.2020

Kreisstadt Dietzenbach                                                                                 

 

Antrag zur

Vermeidung der Zweckentfremdung von Wohnraum

                                         

Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:

 

Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, die der Zweckentfremdung von Wohnraum entgegenwirken.

                                                                        

Begründung:

Informationen im Internet zeigen, dass in Dietzenbach, wie in den meisten anderen Kommunen, Wohnungen zimmerweise oder als Einheit für die Kurzzeitvermietung angeboten werden. Solange dies auf gewerblicher Basis geschieht oder die Wohnung weiterhin von den Wohnungsbesitzern bewohnt wird (z.B. airbnb) wird dies allgemein als unkritisch eingestuft.

 

Sobald allerdings Wohnungen quasi gewerblich dem Wohnungsmarkt entzogen werden, ist das eine Zweckentfremdung, die bei der aktuell knappen Wohnungssituation nicht hingenommen werden kann. Besonders belastende Situationen für die Nachbarschaft können durch die intensive Zweckentfremdung als „Monteurzimmer“ entstehen, wo durch Busse und Kleintransporter massive Parkprobleme entstehen.

 

Fraktion DL/FW-UDS

Jens Hinrichsen  

 

30.03.23 Antwort auf unsere Magistratsanfrage vom 08.02.23

 

 

Die Beantwortung unserer Anfrage hinsichtlich der finanziellen Zukunftspespektive der Energieversorgung Dietzenbach GmbH (EVD) gibt leider keinerlei Anlass für eine positive Einschätzung.

 

Keine Gewinnausschüttung der EVD für das letzte Jahr könnte eine vorübergehende Ausnahme sein. Trotzdem wäre auch für diese Situation vor der Haushaltsdebatte so etwas wie eine Gewinnwarnung an die  Stadtverodneten notwendig gewesen. Der lapidare Hinweis, "zur Haushaltsdebatte wären Fragen hierzu jederzeit möglich gewesen " ist dagegen eingedenk des chaotischen Sitzungsverlaufes der Haushaltsdebatte eine Frechheit. 

 

Wenn auch noch der neben den Stadtwerken andere 50%ige Anteilseigner EVO eine Sonderabschreibung von 1,9 Mio. Euro tätigt und unsere hierauf ausgerichtete Anfrage mit einer Nebelkerze beantwortet wird, dann werden entweder die Sorgen von Stadtverordneten "nur" ignoriert, oder die Situation gibt Anlass zu ernsthaften Sorgen.

 

Beides wirft kein gutes Licht auf das Zusammenspiel von Politik und Verwaltung.

 

27.04.23: Die kritische Situation "Energieversorgung Dietzenbach GmbH" wird auf Drängen unserer Fraktion im Haupt- und Finanzausschuss am 1.6.23 auf der Tagesordnung stehen!

 

24.03.2023 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

> Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 107 'Nördlich der Philipp-Reis-Straße' ist noch nicht entscheidungsreif und wurde entsprechend von der Tagesordnung genommen.

> Die übrigen Vorlagen wurden alle -zum Teil eingeschränkt - positiv entschieden, dies allerdings ohne die sonst häufige Positionierung Koalition versus Opposition. Bei vielen Wortbeiträgen wurde die Kritik wegen der mangelnden Einbindung der Stadtverordneten in die Entscheidungsvorbereitung deutlich.

> Kommunalisierung der VHS: Wegen der sozialen, integrativen und kulturellen Funktion ein klares JA. Allerdings von uns der Hinweis, dass wir auch das Vereinsleben als "gesellschaftlichen Kit" für sehr wichtig halten und einer "Kannibalisierung" entgegen wirken müssen. Konkret sollte darauf geachtet werden, dass Vereine bei konkurrierenden Kursangeboten eine faire Chance behalten.

> Förderung von Stecker-Solar-Geräten für private Haushalte: Der grundlegende Antrag der CDU mit seinen Modifizierungen ist nur eingeschränkt positiv entschieden worden. Der unmittelbaren Umsetzung hat eine Mehrheit widersprochen. Von uns wurden u.a. Sicherheitsaspekte vorgetragen. Eine Förderung durch die Stadt ohne Berücksichtigung der von Energieversorgern empfohlenen fachgerechten Installation ist für uns ein No-Go. Außerdem ist das Fördervolumen vor einer Entscheidung klar zu definieren.

 

08.02.2023 Anfrage an den Magistrat zur Energieversorgung Ditzenbach GmbH

Anfrage an den Magistrat                                                                                                                   der Kreisstadt Dietzenbach                                                                                                                   08.02.2033                                                          

Betr.: Zukunft der Energieversorgung Dietzenbach GmbH

 

Mit den Fragen unserer Fraktion zum Haushaltsentwurf 2023 wurde unter anderem um den Ergebnisbeitrag der Energieversorgung Dietzenbach GmbH und der Maingau gebeten (Frage 136).

 

Die Antwort ist exemplarisch für die von uns kritisierte mangelnde Tiefel in der Haushaltsdiskussion.

 

Zur Beantwortung unserer Frage: Mit Verlaub, ob eine Separierung der Beteiligungsergebnisse notwendig ist, entscheidet der Fragesteller!

Und wenn schon als Antwort - ohne weitere Begründung - die Einschätzung gegeben wird, Verluste und Zugewinne würden sich ausgleichen, dann sollte dies sich auch in der (ohne Hinweis) beigefügten Tabelle im Anschluss des Fragenkatalogs widerspiegeln. Tut es aber nicht!

 

Deshalb folgende Fragen mit der Bitte um schriftliche Beantwortung:

  1. Wenn von einer erhöhten Ausschüttung der Maingau geschrieben wird, warum ist diese in der dem Fragen-/Antworten-Katalog beigefügten Tabelle nicht ersichtlich?
  2. Dem Geschäftsbericht 2022 der EVO ist ein starker Ergebniseinbruch auf ein Drittel des Vorjahres zu entnehmen. Laut Beantwortung unserer Frage ist für die Zukunft mit einer weiteren Ergebniserosion zu rechnen.
  3. Welche Gründe sind ausschlaggebend?
  4. Wieso werden die Stadtverordneten nicht wenigstens im Zuge der Haushaltsdiskussion hierauf aufmerksam gemacht?
  5. Die EVO hat für das Geschäftsjahr 2022 auf ihren 50%-Anteil eine Abschreibung von 1,9 Mio. Euro getätigt.
  6. Welche Gründe sind hierfür maßgebend?
  7. Müssen die Stadtwerke als weiterer Anteilseigner auch eine  Abschreibung tätigen?
  8. Auch hier: wieso müssen Stadtverordnete erst von interessierten Bürgern auf diese offensichtlich kritische Situation aufmerksam gemacht werden?

 

Fraktion FW-UDS

Jens Hinrichsen

 

06.02.2023  Haushaltsantrag

Antrag zur Überarbeitung des Haushaltsentwurfs 2023

 

Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:

Aufgrund neuer Erkenntnisse und bisher nicht umfassend berücksichtigter Positionen muss der Haushaltsentwurf 2023 – vor allem auch mit Blick auf die Konsequenzen für die Folgejahre – überarbeitet werden. Die entsprechenden Punkte in der Tagesordnung vom 17.02.2023 werden nicht behandelt.

Begründung und Erläuterung

Folgende Positionen führen zu einer weiteren Verschlechterung des ordentlichen Ergebnisses 2023 und sind entsprechend auch für das Jahr 2024 zu berücksichtigen:

  1. Kreis- und Schulumlage (700 TEUR)

Diese ist bereits als TOP 7.1 in der Änderungsliste für 2023 berücksichtigt und hat das ursprünglich geplante Defizit auf 4,2 Mio. Euro erhöht.

Für 2024 ist die Erhöhung bisher nicht eingearbeitet.

  1. Verlustausgleich Schwimmbad (532 TEUR)

Von den 932 TEUR Verlust des Schwimmbades sind im Haushalt 2023 lediglich 400 TEUR als Verlustausgleich berücksichtigt worden. Das entspricht nicht den Planungsgrundsätzen der Gemeindehaushaltsverordnung (§10) mit der Vorgabe „Aufwendungen sind in ihrer voraussichtlichen Höhe in dem Haushaltsjahr zu veranschlagen, dem sie wirtschaftlich zuzurechnen sind“!

Dies gilt entsprechend auch für die Folgejahre.

 

  1. Personalkosten (ca. 400 – 600 TEUR)

Auch wenn die aktuellen Verdi-Tarifforderungen von +10,5% vermutlich nicht in voller Höhe umgesetzt werden, so entspricht jeder %-Punkt über die sehr niedrig angesetzten Steigerungen im Haushaltsentwurf rd. 200 TEUR Mehrbelastung. Dies gilt auch für die Folgejahre.

 

  1. Grundsteuer (1.600 TEUR)

          Für das ordentliche Ergebnis 2024 wird eine Hebesatzerhöhung um 100 Punkte unterstellt. Dies entspricht 1.6000 TEUR                   und  ist ausschlaggebend für das positive ordentliche Ergebnis von 1.429 TEUR.

 

Allein die Positionen „Verlustausgleich“ und „Personalkosten“ werden den bisher veranschlagten Verlust für 2023 auf über 5 Mio. Euro anwachsen lassen und im kommenden Jahr würde es trotz Anhebung der Grundsteuer zu einem deutlichen Verlust kommen.

 

Vor allem die geplante Anhebung der Grundsteuer muss auf jeden Fall verhindert werden, da die zusätzliche Belastung den Bürgern nicht zu vermitteln wäre und zusätzlich im Folgejahr durch die modifizierte Grundsteuerberechnung für sehr viele Steuerzahler weitere, z.T. gravierende Kostensteigerungen entstehen werden.

 

Mit Blick auf diese düstere Entwicklung war die bisherige Diskussion zum Haushalt 2023 nicht ausreichend. Mit „kosmetischen“ Änderungen wird es nicht getan sein. Was jetzt fehlt, sind einschneidende Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung, die von der Politik mitgestaltet, mitgetragen und den Bürgerinnen und Bürgern plausibel gemacht werden müssen.

 

Dafür braucht es Zeit und den Mut zur offenen Diskussion.

 

Fraktion FW-UDS

Jens Hinrichsen

 

26.01.2023  Bericht vom Haupt- und Finanzausschuss ("Blättertermin")

Von der Verwaltung sind zur Klärung von Fragen zum Haushaltsentwurf 2023  über 160 Fragen der Fraktionen teils ausführlich beantwortet worden. Leider standen die Antworten erst zwei Stunden vor der Sitzung zur Verfügung und entsprechend wenig vorbereitet verlief die Sitzung.

 

Zu Beginn der erste Wermutstropfen, dass die Kreis- und Schulumlage sich um 700 TEUR erhöht und der Verlust sich für 2023 auf rd. -4,3 Mio. EUR erhöhen wird.

 

Von unserer Fraktion die deutliche Ansage, dass wir nicht in allen Aspekten des städt. Lebens, wie z.B.  Kultur, Kinder, Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung usw., den Handlungsbedarf durch mehr Personal und/oder Sachaufwand betonen sollten, gleichzeitig aber immer weiter in den Verlustbereich geraten. Die im Entwurf enthaltene Erhöhung der Grundsteuer um weitere 100 Punkte für 2024 wäre eine Konsequenz, war aber nicht allen bekannt und wurde als noch nicht sicher kleingeredet.

 

Unsere generelle Warnung, dass man die geplante Erhöhung der Personalkosten - und das bei den planerisch noch sehr niedrig angesetzten Tarifsteigerungen - aufgrund der Fortpflanzung in die Folgejahre nicht akzeptieren kann.

 

Der für unsere Fraktion wichtigste Punkt war die Frage des Verlustausgleiches für die erwarteten 932 TEUR Verlust für das Schwimmbad => Haushalt 2023  Wenn man davon nur 400 TEUR als Verlustausgleich in dem Produkthaushalt berücksichtigt, ist der Haushalt eigentlich noch um weitere 532 TEUR schlechter!

Und es stellt sich für uns die Frage, wie dieses Vorgehen mit den Planungsgrundsätzen der Gemeindehaushaltsverordnung in Einklang gebracht werden kann. („Aufwendungen sind in ihrer voraussichtlichen Höhe in dem Haushaltsjahr zu veranschlagen, dem sie wirtschaftlich zuzurechnen sind“)

 

Es besteht also ein deutlicher Handlungsbedarf!

 

10.01.2023  Offenbach Post zum Hexenberg

OP 230110 Hexenberg.jpg
JPG-Datei [1.3 MB]

 

21.12.2022  Offenbach Post

„Ambitionslos, hilflos und hoffnungslos"

Jens Hinrichsen (FW-UDS) kritisiert Wirtschaftsplan der Städtischen Betriebe

 

VON BARBARA SCHOLZE

Uneinig sind sich Koalition und CDU über das Bauvorhaben auf der Brachfläche in der Nähe des Rathauses zwischen dem Parkplatz und der Vitos-Tagesklinik.

Dietzenbach - In der letzten Stadtverordnetensitzung des Jahres haben die Fraktionen grundlegende Entscheidungen für die Stadt getroffen: Beschlos­sen wurde etwa der Wirtschaftsplan der Städtischen Betriebe für das Jahr 2023, der ein Defizit von 2,3 Millionen Euro enthält (wir berichteten). „Der Plan ist ambitionslos, hilflos und hoffnungslos", kritisierte Jens Hinrichsen (FW-UDS), der als Einziger gegen die Vorlage stimmte. Auch Stephan Gieseler (CDU) beanstandete das Zahlenwerk. „Wir werden zustimmen, aber nicht weil wir glauben, dass es ein gutes Werk ist", sagte er. Der Wirtschaftsplan sei eher das Ergebnis dessen, was man in den letzten Jahren zusammenge­schustert habe. Auch der kaufmännische Leiter des Eigenbetriebes, Thomas Vollmuth, der nun nach drei Jahren Dietzenbach wieder verlassen hat, habe es nicht verstanden, etwas aufzubauen. Die CDU verbinde entsprechend ihre Zustimmung mit der Forderung, dass „ernsthaft" etwas geschehe, nicht nur hinsichtlich der Zahlen, sondern auch am System. „Wir hoffen auf die neue

Betriebsleitung." Ebenso stellte der Fraktionsvorsitzende der SPD, Ahmed Id-rees, fest, es müsse bei den Städtischen Betrieben einiges nachgebessert werden, um dort wieder Ordnung zu schaffen. Die Aktivitäten der letzten Jahre hätten nicht geholfen. „Die neue Betriebsleitung wird nun einen klaren Auftrag erhalten", kündigte er an.

Inhaltlich strittig war auch das Bauvorhaben auf der Grünfläche in der Nähe des Rathauses, zwischen dem Parkplatz und der Vitos-Tagesklinik. Dort soll ein noch zu bestimmender Investor etwa 20 bis 30 Mietwohnungen errich­ten (wir berichteten). Durchsetzen konnte sich ein Änderungsantrag der Ko­alition aus SPD, Grünen und Linken, der vorsieht, 40 Prozent der Wohnun­gen (ursprünglich war das für sämtliche Einheiten angedacht) an dem För­derprogramm für mittlere Einkommen des Landes auszurichten, der Rest soll sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete zum Zeitpunkt der Fertigstel­lung orientieren, diese soll dann 25 Jahre lang gelten. „Wir möchten gar keine Sozialbindung", hatte CDU-Fraktionschef Manuel Salomon eingewandt. Dietzenbach brauche eine „höherwertige Wohnbebauung", zumal nur noch eine überschaubare Anzahl an Bauplätzen vorhanden sei und Dietzenbach Geld aus dem Einkommenssteuerbereich brauche. Das nun abgestimmte Vorhaben bezeichnete Salomon als „maximal billig und ohne städtebauliche oder klimatische Aspekte." Auch sein Fraktionskollege Stephan Gieseler mahnte eine „grundsätzliche Haltung" an, die die Stadt voranbringe. „Wir ha­ben viele soziale Herausforderungen und setzen keinen Punkt in die andere Richtung." So sei schon jetzt mit Mietern zu rechnen, die vom Tag des Einzu­ges an einen Wohngeldanspruch hätten. „Dabei leisten wir viel, um für diese Menschen da zu sein", betonte Gieseler. Indes verwies Ahmed Idrees darauf, dass bezahlbares Wohnen die Frage der Zeit sei. „Außerdem haben wir in den letzten Jahren viel Wohnraum für starke Einkommen geschaffen", stellte er fest. Gefragt sei nun eine gute Durchmischung. Was die Gestaltung an­gehe, so sei der Bebauungsplan für das neue Wohnquartier bereits seit dem Jahr 2021 beschlossen, „daran wollen wir nichts ändern, auch nicht an der vorgegebenen Architektur."

Ohne große Aussprache in der SW stimmten die Fraktionen schließlich dem Klimaschutzkonzept (wir berichteten) zu. Die Diskussionen dazu waren hin­ter verschlossenen Türen im Ältestenrat gelaufen, sodass in der öffentlichen Sitzung eine daraus resultierende Abstimmungsfassung vorlag. Demnach wurde beschlossen, dass der Magistrat vorrangig fünf konkrete Klimaschutz­maßnahmen für das Jahr 2023 vorstellt. Dabei sollen der Stadtverordneten­versammlung Informationen zu jeder Investition, zu den jeweiligen Folgekos­ten und den Auswirkungen auf die Treibhausgasneutralität vorgelegt wer­den. Manuel Salomon beurteilte das Papier als „Schritt in die richtige Rich-

tung." Allerdings brauche Dietzenbach beim Klimaschutz keine Show, keine Selbstbeweihräucherung und keine Rechtfertigung für Fördergelder. „Wir brauchen einen echten Fahrplan, um zu konkretisieren."

 

16.12.2022 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

>   Der Haushalt 2023 wurde eingebracht und das leider mit der deutlichen Ansage, dass die beiden letzten Jahre mit positivem Ergebnis sich vorerst nicht wiederholen werden.

Vor allem die geringeren Zuweisungen durch den Kommunalen Finanzausgleich, höher Kreis- und Schulumlage und Personalkostensteigerungen von insgesamt rd. 13 Mio. Euro können nicht durch Steigerungen im Gebühren- und Steuerbereich ausgeglichen werden, so dass nur durch den Griff in die Rücklagen ein ausgeglichenes Ergebnis präsentiert werden kann.

>   Unseres Erachtens ist aufgrund der zu erwartenden finanziellen Anspannungen ein „weiter so“ keine Strategie und wir haben deshalb den Wirtschaftsplan der Städtischen Betriebe mit einem Verlust von rd. 2,3 Mio. Euro abgelehnt. Dies leider als einzige Fraktion! Da unseres Erachtens in unzulässiger Art der Haushalt der Stadt zu Lasten des Ergebnisses der Städtischen Betriebe begünstigt wurde, werden wir dies in der anstehenden Diskussion zum Haushalt deutlich hinterfragen.

>   Mit den Stimmen der Koalition wurde dem Bau eines Mehrfamilienhauses an der Offenbacher Straße neben dem Rathaus zugestimmt. Ärgerlich ist dabei der Schlingerkurs von Verwaltung und Koalition. So wurde schon vor drei Jahren einer anderen Konzeption zugestimmt, diese aber von der Verwaltung nicht mit dem notwendigen Nachdruck verfolgt.  Dann wurde vor einem Jahr ein modifizierter Vorschlag mit 30% Anteil an sozialem Wohnungsbau eingebracht und nicht zur Abstimmung gebracht. Und jetzt ein Vorschlag der Verwaltung mit 100% sozialem Wohnungsbau mit Änderungsanträgen  von Koalition sowie von der CDU “auf den allerletzten Drücker“, nämlich erst zum Sitzungstermin. Eine qualifizierte Entscheidungsvorbereitung sieht aus unserer Sicht anders aus!

>   Dem integrierten Klimaschutzkonzept der Kreisstadt Dietzenbach wurde einstimmig zugestimmt.

 

15.11.2022 Ein Wortprotokoll

Im Sommer sind meine Bürgermeister-Kritik wegen Unterdrückung von Pflichtinformationen sowie die Gegendarstellung in der Presse ausführlich kommentiert worden.

Da die ursächliche Diskussion im Haupt- und Finanzausschuss nur sehr verkürzt protokolliert wurde, habe ich um ein Wortprotokoll gebeten. Im Falle eines Missverständnisses wäre es mir ein Bedürfnis, den Vorwurf zu korrigieren.

Auch wenn die Kommunalaufsicht kein Fehlverhalten des Bürgermeisters feststellen kann, mag sich jeder selbst eine Meinung aufgrund des Wortprotokolls bilden. Ich halte es weiterhin für ein krasses Fehlverhalten, wenn ein Schreiben des Regierungspräsidiums zum  Sitzungstermin schon seit zehn Tagen bekannt ist und den Stadtverordneten trotz (oder gerade wegen?) der deutlichen Kritik vorenthalten wird.

Jens Hinrichsen

 

23.09.2022 15. Stadtverordnetenversammlung

 > Sehr vielen Anträgen wurden nach eindeutigen Empfehlungen der Ausschüsse gebündelt als sogenannte TO2 zugestimmt und eine weitere Gruppe von Anträgen wurde wegen noch notwendiger Änderungen zurückgezogen.

> Unser fast zwei Jahre alter Antrag (siehe 26.10.2020) zur Festlegung von Regularien für das Finanzanlagevermögen wurde durch die Verwaltung umgesetzt, entsprach aber nicht dem damals einstimmig gefassten Beschluss und sollte durch zwei Änderungsanträge von der CDU und von uns so angepasst werden, dass den Stadtverordneten die geforderten Entscheidungsbefugnisse zugeordnet werden. Die Koalition hat dem nicht entstsprochen und so hat sich Politik in diesem wichtigen Punkt selbst kastriert!

> Der Hopper-Einführung mit der damit verbundenen starken Reduzierung des Stadtbusangebotes wurde mit großer Mehrheit zugestimmt. Unsere Fraktion ist weiterhin sehr skeptisch und hat entsprechend  dagegen gestimmt. Die Gründe hierfür finden sich zum Großteil in der vorher von mit großer Mehrheit zugestimmten Stellungnahme der Verwaltung zum Nahverkehrsplan 2022 unter den kritischen Aspekten "bezahlbar", "barrierefrei" und "erreichbar" wieder. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn die anderen Fraktionen den Hopper nicht nur als die Lösung für den Nahverkehr preisen, sondern auch die von der Verwaltung skizzierten Schattenseiten sehen würden, um so gemeinsam Optimierungsmöglichkeiten angehen zu können. Kooperative Ansätze - siehe vorheriger Punkt - sind aber offensichtlich nicht gewünscht.

> Unseren Antrag vom 29.08.22 haben wir aus taktischen Gründen zurückgezogen.

Blick in die Zukunft

Diskussion um Wirtschaftsplan der Eigenbetriebe / Vorläufige Leitung eingesetzt

VON ANNA SCHOLZE

Dietzenbach - Als eine „Arbeitsgrundlage" hat Stephan Gieseler (CDU) den Wirtschaftsplan der Städtischen Betriebe für das Jahr 2023 bezeichnet und damit auf die Kritik von Jens Hinrichsen (FW-UDS) reagiert. Der Fraktionsvor­sitzende der Freien Wähler hatte während des Finanzausschusses bemän­gelt, dass die Verluste immer größer werden, jedoch keine Lösungsansätze für die bestehenden Problematiken aufgezeigt würden. So ist dem Plan zu entnehmen, dass die Eigenbetriebe mit einem Minus von 2,3 Millionen Euro ins neue Jahr starten. Die Summe verringert sich allerdings auf einen Bilanz­verlust von 1,3 Millionen Euro, da die Stadt den Verlust ausgleicht, der durch das Waldschwimmbad entstanden ist. Dieser beläuft sich auf eine knappe Millionen Euro. Hinzukommt, dass das städtische Unternehmen im neuen Jahr verschiedene Investitionen tätigen muss. Finanziert werden die Ausga­ben mit einem Bankdarlehen von rund 203800 Euro. Der Kassenkredit der Städtischen Betriebe wird auf eine Millionen Euro festgesetzt, wie der Magis­tratsvorlage zu entnehmen ist.

Und während Hinrichsen forderte, endlich einen Weg raus aus der Misere einzuschlagen, plädierte Gieseler dafür, Geduld walten zu lassen. Schließlich müsse man der neuen Unternehmensspitze zunächst etwas Zeit einräumen, um aus dem Wirtschaftsplan Konsequenzen ziehen zu können. Da Thomas Vollmuth, bisheriger kaufmännischer Leiter der Städtischen Betriebe und zu­gleich Geschäftsführer der Stadtwerke, die Unternehmen zum Jahresende verlassen wird, wird nun Jost Bauer, der bisherige kaufmännische Leiter der Stadtwerke, am 1. Januar an seine Stelle treten. Allerdings ist Bauer nur vor­übergehend für die Betriebsleitung der Städtischen Betriebe und die Ge­schäftsführung der Stadtwerke zuständig. Dauerhaft besetzt werden die Pos­ten erst ab April. Die Stadt hat allerdings noch nicht mitgeteilt, wer die Ge­schicke der Eigenbetriebe künftig leiten soll.

Bleibt diese Frage vorerst unbeantwortet, ist jedoch gewiss, dass die Städti­schen Betriebe derzeit am Scheideweg stehen. So hat das Regierungspräsi­dium Darmstadt (RP) die Stadt dazu aufgefordert, ein Konzept für die weitere Entwicklung des Betriebes zu entwickeln. Dabei folgt die Verwaltung einer Empfehlung des RP und plant, die Aufgaben des Unternehmens zurück in den eigenen Verantwortungsbereich zu legen. Einen ersten Schritt in die Richtung habe man bereits unternommen, wie Bürgermeister Dieter Lang während des Ausschusses erläutert. Denn die Unterhaltung des Waldstadi­ons falle nun in den Aufgabenbereich des Bauamtes. Darüber hinaus werde man sich im ersten Quartal des kommenden Jahres weiter mit der vom RP geforderten Organisationsuntersuchung beschäftigen.

 

29.08.2022  Antrag zur Verkehrsicherheit und -beruhigung

Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:

Zur Stärkung der Verkehrssicherheit und zur Förderung der Verkehrsberuhigung wird der Magistrat aufgefordert,

  1. die Fußgängerübergänge am sogenannten Brass-Kreisel - wie bei allen anderen Kreiselanlagen der Kreisstadt – zu Querungshilfen mit Vorrang (Zebrastreifen) umzubauen,
  2. eine Argumentationshilfe zu entwickeln, die es den Stadtverordneten ermöglicht, den Bürgerinnen und Bürgern bei Forderungen nach bzw. Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung schlüssige Begründungen liefern zu können.

Begründung und Erläuterung:

Zu 1: Der Brass-Kreisel ist durch die Moscheen, den Supermarkt sowie der Skateranlage und den Soccer Cage eine von Fußgängern viel genutzte Verkehrsanlage. Vor allem die vielen Kinder und Jugendlichen auf ihrem Weg zu bzw. von der Freizeitanlage sind besonders schutzbedürftig und deshalb sind Querungshilfen mit Vorrang für die Fußgänger notwendig.

 

Zu 2: Die Diskussionen um verkehrsberuhigende Maßnahmen bezüglich der Straße am Stadtpark sowie des Theodor-Hess-Rings sind hinlänglich bekannt.

Mit der Installation von Fahrbahnschwellen in der Tannenstraße tut sich eine neue Qualität der Diskussion auf. Sowohl von Anwohnern als auch von PKW- und Radfahrern werden Fragen nach der Sinnhaftigkeit der Maßnahme gestellt. Vor allem wird hinterfragt, welche Kriterien für derartige Maßnahmen gelten, ob nicht andere Straßen viel dringender einen Bedarf hätten und warum nicht eine geräuscharme Lösung gewählt wurde.

 

Fraktion FW-UDS

Ulrich Naumann

 

17.08.2022  Offenbach Post

Magistrat äußert sich zum Umgang mit der Stellungnahme zu den Eigenbetrieben

Die Freien Wähler zeigen sich unzufrieden mit der Antwort des Magistrats auf ihre Anfrage zum Schreiben über den Wirtschaftsplan der Städtischen Betriebe

 

Die Auseinandersetzung zwischen den Freien Wählern und dem Magistrat geht in die nächste Runde. Auslöser ist eine Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt (RP) zum Wirtschaftsplan der Städtischen Betriebe, das erst einen Monat nach Eingang im Rathaus an die Stadtverordneten weitergeleitet wurde (wir berichteten). Ein Vorgehen, das die FW-UDS zu Kritik und dem Verfassen einer Anfrage veranlasste. Darauf hat der Magistrat nun geantwortet.

Dabei stellt das Gremium klar, dass es keinen „triftigen Grund“ dafür gebe, dass die Stadtverordneten nicht über das RP-Schreiben informiert worden seien. Vielmehr wird in der Antwort darauf hingewiesen, dass es zu einer Überschneidung verschiedener Informationen gekommen sei. So ist nach den Worten des Magistrats eine Mail zur Haushaltsgenehmigung (29. Juni) beinahe zeitgleich mit dem Brief (28. Juni) bezüglich der Eigenbetriebe im Rathaus angekommen. „Ausführungen aus der Verfügung zum Eigenbetrieb finden sich auch fast wortgleich im Entwurf zur Haushaltsgenehmigung wieder“, heißt es in dem Magistrat-Statement weiter. In der Haupt- und Finanzausschusssitzung (HaFi) am 7. Juli sei entsprechend aus diesem Entwurf zitiert worden.

Für die FW-UDS ist die Rückmeldung auf ihre Nachfrage jedoch nicht zufriedenstellend. „Die Antworten des Magistrates kann man auch mit der Überschrift ,wir machen alles richtig’ zusammenfassen“, kommentieren die Freien Wähler auf ihrer Internetseite. Fakt sei aber, dass das RP-Schreiben bezüglich der Städtischen Betriebe schon mindestens eine Woche vor der vergangenen Haupt- und Finanzausschusssitzung am 7. Juli an die Stadtverordneten hätte verteilt werden müssen. Dies sei aber erst zwei Tage nach der Anfrage der Freien Wähler und somit vier Wochen später geschehen.

Bürgermeister Dieter Lang indes teilt auf Nachfrage erneut mit, dass er aus der vorab per E-Mail verschickten Version des Schreibens zur Haushaltsgenehmigung die wesentlichen Kernaussagen aus dem Brief zum Wirtschaftsplan der Eigenbetriebe vorgelesen und einen Versand an die Stadtverordneten angekündigt habe, sobald das Original im Hause sei. Zudem versichert er, dass die verzögerte Weiterleitung des Schreibens zum Wirtschaftsplan nicht mit einer redaktionellen Bearbeitung zusammenhänge. Schließlich seien die darin enthaltenen Informationen ohnehin durch die Haushaltsgenehmigung bekannt gewesen. Auch verneint Lang die Frage, ob es üblich sei, dass der Magistrat entscheide, welche für die Stadtverordneten relevanten Schreiben Vorrang haben und welche zu einem späteren Zeitpunkt an diese weitergeleitet werden können.

Auf die übrigen Fragen der FW-UDS-Anfrage hinsichtlich einer Neuorganisation der Städtischen Betriebe antwortet der Magistrat indes, dass eine Dietzenbach-spezifische Argumentation hinsichtlich der vom RP vorgeschlagenen Auflösung der Städtischen Betriebe nicht erkennbar sei. Es handele sich vielmehr um einen standardisierten Regelhinweis für defizitäre Eigenbetriebe. Die Freien Wähler hatten darauf verwiesen, dass kommunale Eigenbetriebe für die meisten Hessischen Kommunen ein Standard seien, daher sei eine vom RP ins Gespräch gebrachte Auflösung ein Paradigmen-Wechsel.

Der Magistrat hingegen führt in seiner Stellungnahme weiter aus, dass man in der Kreisstadt bereits vor dem Hinweis des Regierungspräsidiums „erste Überlegungen im Hinblick auf die Fortführung des Eigenbetriebs angestellt“ habe. (Von Anna Scholze)

 

04.08.2022  Antwort auf Anfrage an den Magistrat 

Beantwortung Ihrer Anfrage vom 26.07.2022 Betreff: Zukunft der Städtischen Betriebe 19A/0077/FW-UDS 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Hinrichsen,

 

Ihre Anfrage zur Zukunft der Städtischen Betriebe leiten Sie wie folgt ein:

 

Trotz der intensiven Diskussion über den Jahresabschluss 2019 der Städtischen Betriebe ist aus Sicht unserer Fraktion bis jetzt kein befriedigender Abschluss erreicht. Unabhängig von der plötzlich nicht mehr als notwendig gesehenen Entlastung der Betriebsleitung und der fragwürdigen Argumentation zu dem „Druckfehler“ empfinden wir es als äußerst irritierend, dass eine Verfügung des Regierungspräsidiums vom 23. Juni mit ausschließlichem Bezug auf die Städtischen Betriebe den Stadtverordneten trotz mehrfachem Nachfragen vorenthalten wird.

Obwohl das besagte Schreiben trotz der expliziten Aufforderung, die Stadtverordneten über den Inhalt zu informieren, bisher nicht vorgelegt worden ist, erweckten die beiden größten Fraktionen im Haupt- und Finanzausschuss sowie in der Stadtverordnetenversammlung einen gut informierten Eindruck. Wie sonst ist es erklärlich, dass die vom Regierungspräsidium empfohlene Überlegung, den Eigenbetrieb aufzulösen und wieder in den Kernhaushalt der Stadt einzugliedern, von den genannten Fraktionen schon als fast selbstverständliche Entscheidung präsentiert wird. 

 

Ihre sich daran anschließenden Fragen beantworten wir wie folgt:

 

1. Gibt es einen triftigen Grund, warum die Stadtverordneten über das Schreiben des Regieungspräsidiums nicht informiert wurden?

Nein, es gibt keinen triftigen Grund. Das auf den 23.06.2022 datierte Schreiben des Regierungspräsidiums zum Wirtschaftsplan 2022 der Städtischen Betriebe Dietzenbach traf mit Posteingang 28.06.2022 ein und damit nahezu zeitgleich mit der E-Mail vom 29.06.2022 zum Entwurf der Haushaltsgenehmigung. Ausführungen aus der Verfügung zum Eigenbetrieb finden sich auch fast wortgleich im Entwurf zur Haushaltsgenehmigung wieder. In der HaFi-Sitzung am 07.07.2022 wurde aus dem Entwurf zitiert. Das am 13.07.2022 per Post eingegangene Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt mit der Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wurde noch am gleichen Tage per E-Mail den Stadtverordneten zur Kenntnis gegeben. Auch die Verfügung des Regierungspräsidiums zum Wirtschaftsplan 2022 der Städtischen Betriebe Dietzenbach wurde zwischenzeitlich – am 27.07.2022 – allen Stadtverordneten per E-Mail zur Kenntnis gegeben.

 

2. Kommunale Eigenbetriebe sind für die meisten Hessischen Kommunen ein Standard und deshalb wäre die vom Regierungspräsidium ins Gespräch gebrachte Auflösung ein Paradigma-Wechsel, der ohne weitere Informationen nicht nachvollziehbar ist. Welche Form der Kommunikation ist geplant bzw. wird empfohlen, um vom Regierungspräsidium eine verständliche Begründung zu erhalten?

3. Vor allem wäre zu diskutieren, ob die Empfehlung des Regierungspräsidiums eine generelle Aussage ist, oder ob es eine spezifische Dietzenbach-Argumentation gibt.

Zusammenfassend lassen sich die Fragen 2. und 3. dahingehend beantworten, dass eine Dietzenbach spezifische Argumentation nicht erkennbar ist. Nach unserer Kenntnis handelt es sich um einen standardisierten Regelhinweis für defizitäre Eigenbetriebe. Abgesehen hiervon wurden bei der Kreisstadt Dietzenbach bereits vor dem Hinweis des Regierungspräsidiums erste Überlegungen im Hinblick auf die Fortführung des Eigenbetriebs angestellt. In diesem Zusammenhang sei auf die Ausführungen des Regierungspräsidiums verwiesen, in welchen von der eigenständigen Überprüfung und eigenverantwortlichen Abwägung ausgegangen wird.

Mit freundlichen Grüßen

 

gez.Dr. Dieter Lang Bürgermeister                     gez. René Bacher  Erster Stadtrat

---------------------------------------------------------------------------

Kommentar zur Magistratsantwort:

 

Welch eine Chuzpe. Die Antworten des Magistrates kann man auch mit der Überschrift „wir machen alles richtig“ zusammenfassen.

Fakt ist aber, dass das RP-Schreiben bzgl. Städt. Betriebe schon mindestens eine Woche vor dem HAFI-Termin an die Stadtverordneten hätte verteilt werden müssen, dies aber erst zwei Tage nach unserer Anfrage – also vier Wochen später - geschah.

Fakt ist auch, dass unsere Fraktion seit Jahren fordert, Transparenz bei den Beziehungen zwischen Stadtwerken und Städt. Betrieben herzustellen und über organisatorische Maßnahmen nachzudenken. Leider nur mit abwehrender Reaktion.

Und Fakt ist seit letztem Samstag, dass die Stadt Dietzenbach per Anzeige mit exakt der bisherigen Aufgaben- und Organisationsstruktur einen neuen Geschäftsführer sucht.

 

Da brennt die Hütte und man schaut gelassen zu!? Wir werden weiter bohren, denn das macht so man bei dicken Brettern!

 

18.07.2022 14. Stadtverordnetenversammlung

> Dem durch die Diskussionen der letzten Wochen (Druckfehler usw.) spannendsten TOP über den Jahresabschluss 2019 für die Städt. Betriebe wurde magischerweise sämtliche Anspannung genommen, indem der Magistrat den dritten Spiegelstrich mit der vorgeschlagenen Entlastung der Betriebsleistung aus der Vorlage gestrichen hat. Trotzdem war die Diskussion ein Gewinn, da noch nie so intensiv über einen Jahresabschlus der Städt. Betriebe nachgedacht und diskutiert wurde und (endlich) vielen Stadtverordneten die Augen geöffnet wurden. Erneut enttäuschend der Versuch vom Bürgermeister, ein für die Leistungsbeurteilung der Betriebsleitung entscheidenes Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt einfach als nichtexistent einzuordnen. Von uns die Empfehlung, wenn er es nicht kennen sollte, doch mal bei seiner Verwaltung nachzufragen.

> Unser Antrag zur Etablierung einer Schnittstelle zur besseren Kommunikation zwischen Vereinen und Politik ist positiv entschieden worden. Der Magistrat wird sich jetzt damit befassen, das "richtige" Format (z.B. Kommission, Runder Tisch, Arbeitskreis ...) hierfür festzulegen.

> Unser Antrag zur Optimierung des Bürgerserices ist leider ganz knapp durchgefallen. Aber raus ist raus. Jetzt müssen sich andere Fraktionen Gedanken zur Optimierung von Servicefunktionen machen. Der vom Bürgermeister formulierte Wunsch nach mehr Personal ist aber sicherlich weiter zu diskutieren, wenn der Weg zur "smart city" nicht nur eine Worthülse bleibt.

 

16.07.2022 Offenbach Post

Na, da wird die Stadtverordnetenversammlung am Montag sicherlich spannend:

 

08.07.2022 Bericht aus den Ausschüssen dieser Woche

SOKI:

Erneut wurde über Wartelisten im Kita-Bererich vorgetragen, ohne dass die von uns als Standard geforderten Belegungsübersichten der Kita`s präsentiert werden. Eine Diskussion bleibt so mehr im spekulativen Bereich.

> Unser Antrag zur Bildung eines Vereinsausschusses, durch den die Politik im kontinuierlichen Austausch mit den Vereinen stehen kann, wurde weitgehend nach dem Motte "es läuft doch gut" und die "die Vereine wollen keine Vorgaben/Einmischung durch die Politik" abgelehnt. Wir überlegen z.Z. das weitere Vorgehen.

BAU:

Keine Anträge von FW-UDS.

Ungewöhnlich war eine Tischvorlage der Koalition mit Ergänzungen der CDU zum Thema Müllvermeidung, da sie vorher nicht für die Fraktionen einlesbar war und mit Blick auf Organisation- und Ablauffragen sowie Kompetenzzuordnung sehr stark in die Kernaufgaben der Verwaltung eingreift. Das kann noch nicht das neue Format für schnelle Entscheidungen sein!

HAFI:

Zu Beginn wurde vom Bürgermeister ein Schreiben des Regierumspräsidiums mit der Freigabe des Haushalts 2022, aber auch mit noch zu erfüllenden Forderungen hinsichtlich der Städt. Betriebe zitiert. Die als Standard vom RP vorgegebene Verteilung an die Stadtverordneten soll erst erfolgen, wenn das Schreiben in Papierform vorliegt.  Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, denn just die Städt. Betriebe waren als kritischer TOP auf der Agenda.

> Der wegen eines "Druckfehlers" in die aktuelle Sitzung verschobene Prüfbericht für die Städt. Betriebe wurd inhaltlich und auch mit Blick auf die zu entscheiden Entlastung der Betriebsleiter ausführlich und kontrovers diskutiert. Von unserer Fraktion wurde kritisiert, dass trotz unserer Fragen aus de letzten Sitzung an den WP  dieser - wie schon in der letzten Sitzung - nicht für Fragen zur Verfügung stand. Die schriftliche Beantwortung unserer Fragen durch den zu entlastenden kfm. Betriebsleiter reicht nicht, zumal die angedeutete  Abstimmung dieser Antworten mit dem Wirtschaftsprüfer im Widerspruch zu dem Prüfbericht steht.

> Unser Antrag zur Optimierung des Bürgerservices wurde vom Bürgermeister mit vielen ablehnenden Argumenten beantwortet.

Dies gipfelte in dem Statement, dass er  lieber in Menschen statt in Automaten investieren will. Da passt der Kommentar der CDU, dass man sich nicht nur Gedanken machen soll, warum etwas nicht geht, sondern positiv an Prüfanträge rangehen sollte!

Um mal den Bürgermeister in leicht veränderter Form zu  zitieren: Vielleicht sollten alle Fraktionen pädagogisch auf die Verwaltung einwirken. =:)

 

22.06.2022 Leserbrief in Offenbach Post

Der Leserbrief bringt die seit Jahren ärgerliche Thematik von Ignoranz und mangelder Transparenz auf den Punkt.

Die Verwaltung will keine Fehler eingestehen und die jeweilige Koalition ignoriert mittels Masse die Anträge zur Aufklärung von dem (zumindest scheinbaren) finanziellen Tohuwabohu.

 

, Reduzierung der Schnittstellen Effektivitätssteigerung, Reduzierung der SchnittstellenEffektivitätssteigerung, Reduzierung der Schnittstellen

 

20.06.2022 Antrag zur Optimierung des Bürgerservices

Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:

Es ist per Kosten-/Nutzenanalyse zu prüfen, ob den Bürgerinnen und Bürgern der Kreisstadt Dietzenbach durch eine Automatisierung der Dokumentenrückgabe (Pass, Personalausweis usw.) mit einer 24/7-Verfügbarkeit eine wesentliche Service-Verbesserung angeboten werden kann.

Begründung und Erläuterung:

Die aktuelle Diskussion über den Bürgerservice zeigt bei den meisten Fraktionen eine zurückhaltende bis skeptische Einschätzung, ob man mit dem derzeitigen Zustand zufrieden sein kann.

Verbesserungen bieten sich aus unserer Sicht vor allem bei der Terminvergabe an, da hier die Kunden – v.a. die Berufstätigen – häufig in ihrer Flexibilität stark eingeschränkt werden und gleichzeitig für die Mitarbeiter Spitzenbelastungen koordiniert werden müssen.

Beide Aspekte werden mittlerweile in verschiedenen Kommunen durch den Einsatz von sogenannten Packstationen vermieden. Vielen ist dieses Verfahren mittlerweile durch DHL, Amazon usw. bekannt.

Bei Realisierung bedeutet dies für die Bürgerinnen und Bürger die terminunabhängige Abholung der Dokumente und für den Bürgerservice eine starke Reduzierung der zu vergebenden Termine und damit mehr Flexibilität beim Service für die Kunden.

 

Fraktion FW-UDS

Jens Hinrichsen

 

20.06.2022 Antrag zur Bildung eines Vereinsausschusses

 

Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:

Es wird ein Vereinsausschuss gebildet, der die vielfältigen Interessen der Vereine aufnimmt, koordiniert und mit den knappen finanziellen Mitteln in Einklang bringt. 

Begründung und Erläuterung:

Zurzeit gibt es keine offizielle Schnittstelle zwischen Vereinsleben und Politik, gleichzeitig häufen sich aber in den Vereinen Unmut und Befürchtungen, ohne hinreichende Würdigung ihrer Leistungen und Bedürfnisse in existenzielle Nöte zu geraten.

Es liegt auch im höchsteigenen Interesse der Politik, bei der Entscheidung über die Verwendung der knappen Ressourcen und gleichzeitig steigenden Forderungen nach Kostenbeteiligung einen möglichst breiten Konsens zu entwickeln.

Fragen nach der möglichst gleichen Behandlung aller Vereine und dem Abwägen größtmöglicher Wirkung finanzieller Mittel können weder durch einzelne Parteien noch in Gesprächen mit einzelnen Vereinen gelöst werden, sondern das Vorgehen sollte transparent sein und kooperative Entscheidungen fördern!

Fraktion FW-UDS

Jens Hinrichsen

 

10.06.2022 13. Stadtverordnetenversammlung

> Selten gab es eine so harmonische SVV. Die meisten Tagesordnungspunkte wurden ohne Aussprache "durchgewunken". Mit dabei unser Antrag vom 16.5.22 (Müllgebühren)

> Skurril wird es hinsichtlich des Jahresabschlusses 2019 der Städt. Betriebe. So ist in den uns zur Verfügung gestellten  Unterlagen noch von einem eingeschränkten Bestätigungsvermerk die Rede und dies war auch Hauptgrund für unsere Fragen an die Wirtschaftsprüfer. In einer gemeinsamen Antwort vom zu prüfenden  Eigenbetrieb mit dem Wirtschaftsprüfer wird jetzt hervorgehoben, dass es sich lediglich um einen Druckfehler handelt und der Prüfbericht eigentlich ein uneingeschränktes Testat enthält! Deslhalb wird der TOP in die nächste Sitzungsrunde geschoben.

Statt der Druckfehler-Version ist doch wohl wahrscheinlicher, dass der ursprüngliche Entwurf des Wirtschaftsprüfers nach viel Diskussion gemildert wurde und man danach vergessen hatte, den abgestimmten Prüfbericht zu veröffentlichen. Ein Druckfehler allein ist es auf keinen Fall.

Eine blamable Situation für den Wirtschaftsprüfer, aber genauso für die Betriebsleitung und den Bürgermeister als Vorsitzenden der Betriebskommission. Übrigens sind die von uns gestellten Fragen auch bei positivem Testat  weiterhin von Bedeutung!     

Wir bleiben dran!

P.S.: Unsere Fragen und die Antworten sind als Anlagen nachlesbar => Rats- und Bürgerinfosystem more! rubin (more-rubin1.de)

                                   

, Reduzierung der Schnittstellen Effektivitätssteigerung, Reduzierung der SchnittstellenEffektivitätssteigerung, Reduzierung der Schnittstellen

01.06.2022 Bericht vom Haupt- und Finanzausschuss

> Hurra, nach fast zweieinhalb Jahren wird der Prüfbericht 2019 für die Städtischen Betriebe vorgelegt.

Aber das Hurra muss man leider sofort wieder zurücknehmen, denn die Wirtschaftsprüfer haben nur ein eingeschränktes Testat erteilt und standen selbst für kritische Fragen nicht zur Verfügung! 

In Konsequenz ist von unserer Fraktion gefordert worden, dass unsere Anmerkungen/Fragen an die WP-Gesellschaft zur Beantwortung weitergereicht wird. (hierzu => Kommunale Betriebe)

> Unser Antrag vom 16.05. ist ohne Gegenstimme für die SVV empfohlen worden.

> Unser Antrag vom 14.03. ist in der letzten SVV von der Koalition mit der Begründung abgelehnt worden, dass in der nächsten (also in dieser) Runde ein Organisationskonzept vorgestellt wird, ist aber nicht realisiert. Stattdessen wird jetzt "scheibchenweise" der Sinn der Städtischen Betrieben mit griffigen Begriffen (Prozessverschlankung, Effektivitätssteigerung, Reduzierung der Schnittstellen) in Frage gestellt. Wir fordern die Rückkehr zur richtigen Reihenfolge: Zuerst die Organisationsentscheidung und dann die Konsequenzen!

> Die Koalition fordert die Änderung der Fernwärmesatzung, hat aber vorher offensichtlich keine tragfähige Meinung der Betroffenen ermittelt. Unsere Meinung, wie im HAFI eingebracht =>EVD Fernwaerme

 

Effektivitätssteigerung, Reduzierung der Schnittstellen Effektivitätssteigerung, Reduzierung der SchnittstellenEffektivitätssteigerung, Reduzierung der Schnittstellen

25.05.2022 Magistrat-Antwort zur Situation der Stromversorgung (03.05.2022)

 

Die Antwortst ist unbefriedigend. 

=>Rats- und Bürgerinfosystem more! rubin (more-rubin1.de) 

Wir wollten nicht den Hinweis, dass andere Institutionen für die Probleme unserer 

Stadt verantwortlich sind, denn das kennt man ja schon zu Genüge (z.B. S-Bahn, Hopper, Schule usw.).

Außerdem gibt es sehr wohl einen Ausbauplan, der auch der Stadt bekannt ist.

Wir werden dranbleiben!

 

16.05.2022 Antrag zu den Müllgebühren

 

 Antrag zur Überprüfung der Abfallgebührenordnung                                                                                         16.05.2022 

 

Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen Informationen für eine tiefergehende Diskussion über das unterschiedliche Verhalten bei der Entsorgung des Hausmülls aufzubereiten, um so ggfs. die Gebührenordnung anpassen zu können.

 

Begründung:

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses im Dezember 2021 wurde anlässlich der aktuellen Gebührenanpassungen über „die Möglichkeiten der Abkehr vom Gebührenmodell der Einheitsgebühr – Bemessungsgrundlage der Abfallgebühr ist grundsätzlich das Nennvolumen des Restmüllbehälters“ diskutiert.

Vor allem die Frage, ob die Haushalte in großen Wohnanlagen weit über die eigentliche Kostenverursachung hinaus zu der wiederholten Gebührenabsenkung seit Einführung der Bio-Tonne beitragen (siehe hierzu auch den Antrag von 2016 in der Anlage), wurde u.E. nicht korrekt beantwortet. Die in der Sitzung getroffene Aussage, dass lediglich die Wohnanlage Rosenpark ein Problem bei der Mülltrennung habe, entspricht vermutlich einer zu geringen Aufmerksamkeit der Hausverwaltungen auf die Entwicklung einzelner Kostenpositionen. Fakt ist, dass in verschiedenen Großanlagen die Müllgebühren nach der Einführung der Bio-Tonne um 50-80% gestiegen waren.

Wichtig für die weitere Diskussion ist deshalb einerseits die Darstellung der Kosten- und Gebührenentwicklung seit 2014 und andererseits die differenzierte Entwicklung der Müllkosten für die Großwohnanlagen.

Außerdem ist es für die nächste Gebührenkalkulation (mit oder ohne Modifizierung) wichtig, den Stand des Klageverfahrens bzgl. der Wohnanlage Rosenpark zu berücksichtigen. Entgegen den Aussagen in der HAFI-Sitzung sind sehr wohl Rückstellungen gebildet worden und diese sollten je nach Einschätzung aufgelöst oder sogar erhöht werden.

 

Fraktion FW-UDS

Jens Hinrichsen

 

Anlage:                                                                

 

Antrag: Änderung Abfallsatzung                                                                                                                                                           13.06.2016
                                                                                             

Die SVV möge wie folgt beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt,

  1. durch ein in Auftrag zu gebendes Sachverständigengutachten die aktuelle Kostenrechnung und deren Ergebnisse nach Einführung der Biotonne darzustellen,
  2. die Abfallsatzung dahingehend zu modifizieren, dass die Gebühren bei faktischer Unmöglichkeit einer qualifizierten Mülltrennung den verursachten Kosten entsprechen. Dies gilt speziell bei Hochhäusern mit Müllschluckanlagen.

Begründung:

  1. Gutachten zu den Kosten und Gebühren

Der Magistratsvorlage 17/1062/70 zur Änderung der Abfallsatzung ist eine Planrechnung als Basis für die Müllgebühren beigefügt. Rechnerisch wird ein steigender Überschuss (2017: 305 TEUR) ausgewiesen.

Das Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) gibt vor: „das Gebührenaufkommen soll die Kosten der Einrichtung nicht übersteigen“. Kostenüber- bzw.-unterdeckungen sind in den kommenden Jahren auszugleichen. Eine Gebührenanpassung setzt die gutachterliche Feststellung der aktuellen und zukünftig zu erwartenden Kostensituation voraus.

  1. Situation in Hochhäusern mit Müllschluckanlagen

Für die fünf Hochhäuser mit Müllschluckanlagen in der Wohnanlage Rosenpark haben sich die Gebühren durch die neue Abfallsatzung um über 80% erhöht!

Maßgeblich hierfür ist das wohl kaum veränderbare Verhalten von Bewohnern von Anlagen mit Müllschluckeinrichtungen. Solange die vorhandenen Müllschlucker nicht geschlossen werden (baurechtlich nicht realisierbar), fällt der Müll vorwiegend als Restmüll an. Die vorgesehene Halbierung der Leerungstermine für Restmüll ist nicht realisierbar.

In Konsequenz werden die annähernd gleichen Mengen an Restmüll-Behältern zwar zu den bisherigen Kosten geleert, die Müllgebühren steigen allerdings um 280 TEUR p.a.. Dies führt zu der die ethisch kaum zu rechtfertigende Situation, dass die qua Satzung erzwungenen Mehrausgaben einer Gruppe von Haushalten wegen der per KAG gebotenen Kostenneutralität gebührensenkend für alle anderen Haushalte wirken werden.

Dies muss durch eine entsprechende Änderung der Müllsatzung vermieden werden.

Es wäre für die Bürger auch kaum verständlich, wenn die Politik vor der Wahl mehrheitlich den Bedarf nach preiswertem Wohnen verkündet, um dann bei bestehendem günstigem Wohnraum die Explosion der Nebenkosten nicht im Zaum zu halten.

 

Jens Hinrichsen

 

03.05.2022 Anfrage an den Magistrat

                                                                               

Betr.: Versorgungssituation des örtlichen Stromverteilnetzes                            

Der Verkauf des ehemaligen Forsthauses ist 2019 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden und mittlerweile ist das damals vorgestellte Bauvorhaben sehr weit fortgeschritten. Bedauerlicherweise konnte die Planung nicht vollständig umgesetzt werden, da die heute bei Neubauten selbstverständliche Ausrichtung auf e-Mobilität mangels einer ausreichenden Stromversorgung nicht möglich ist. Auf die Einrichtung von Ladestationen in der Tiefgarage musste vorerst (?) verzichtet werden.  

Mit dem erweiterten Blick auf das generelle Problem der adäquaten Dimensionierung von Versorgungsleistungen folgende Fragen:

  1. Gehört es nicht zu den grundlegenden Aufgaben jeder Kommune, bei der Planung von Bauvorhaben – besonders wenn diese in Verbindung mit ehemals städtischen Grundstücken stehen – für die Dimensionierung der notwendigen Infrastruktur zu sorgen?
  2. Zu dem konkreten Beispiel des ehemaligen Forsthauses die Frage, seit wann der Versorgungsengpass bekannt ist und in welchem zeitlichen Rahmen mit der Kapazitätsausweitung gerechnet werden kann.
  3. Ist für die aktuellen Projekte „Die Hainäcker“ und „Bei den Rosengärten“ eine ausreichende Stromversorgung gesichert?
  4. Gibt es unter dem Aspekt der zu erwartenden stark ansteigenden Anzahl von Wallbox- und Wärmepumpen-Installationen einen mit der EVO/ENO abgestimmten Masterplan für die notwendigen Netzerweiterungen?

Fraktion FW-UDS

Jens Hinrichsen   

  

30.04.2022 Offenbach Post

 

 

07.04.2022 12. Stadtverordnetenversammlung

> Unser gestriger Änderungsantrag zur Straßenbeleuchtung ist leider mit großer Mehrheit abgelehnt worden. Jetzt wird zwar mit sehr viel Fördergeld ein komplexes System zur Verkehrsflussoptimierung ausprobiert, aber selbst wenn dieses zu 100% erfolgreich sein würde, so könnten doch mit dem gleichen finanziellen Einsatz  rd. 25 mal mehr Energiekosten und CO2-Ausstoß vermieden werden. So hat offensichtlich jeder seine eigenen Prioritäten, die  u. E. nicht mit der von Bundes- und Landesregierung propagierten Priorität der schnellstmöglichen CO2-Reduzierung im Einklang stehen!

 

> Unser Antrag vom 14.3.22 (Stadtwerke/Städt. Betriebe) wurde durch die Koalitionsmehrheit abgelehnt. Erstaunlich, wenn man bedenkt, dass die Grünen (mit CDU und uns) den zweiten Teil des Antrages vor einem Jahr selbst eingebracht und  alle Fraktionen zugestimmt hatten.

 

> Unseren Antrag vom 8.2.22 haben wir nicht zur Diskussion/Abstimmung gestellt, sondern wir wollen ihn gemeinsam in einer Sondersitzung des Ältestenrates besprechen und entscheiden.

 

> Dem Antrag zur Reduzierung der Schwimmbadpreise für Jugendliche auf 1 Euro haben wir als einzige Fraktion nicht zugestimmt, da wir eine Überlastung des Systems befürchten und dadurch viele Stammkunden abweisen müssen.

 

06.04.2022 Antrag zur Straßenbeleuchtung

 

Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 19/0216/70 (Smarte City)

 

Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:

 

Der Magistrat wird aufgefordert, die Teilnahme an dem Pilot- und Demonstrationsprojekt Smart City aufgrund der weder ökologisch noch finanziell vorteilhaften Ergebnisse nicht weiter zu verfolgen und die Bemühungen der Stadt auf das in der Drucksache 19/0209/FDP formulierte Vorgehen zu konzentrieren.

                                                                         

Begründung:

Die im Protokoll zum Bauausschuss vom 30.3.22 nachgelieferten Informationen führen zu einer deutlichen Aussage, sobald man sie mit weiterführenden Argumenten ergänzt:

  • Protokoll-Auszug: „Durch den Einsatz neuer Leuchtmittel ergibt sich ein Einsparpotential von rd. 55 T€ (85 %), sodass sich die Kosten für die Straßenbeleuchtung auf 9 T€ reduzieren. Bei einer Investition von 500 T€ und einem 85%igen Einsparpotential haben sich die Investitionen nach 9 Jahren amortisiert.“ Berücksichtigt man nur das von der Stadt zu leistende Invest-Volumen von 233 T€, so ergäbe sich für diesen Projektteil eine sehr vorteilhafte Entscheidungslage.
  • Erschreckend ungünstig stellt sich die Situation für den zweiten Teil des Projektes (Sensorik) dar. Die erneut unterstellten 85% Einsparung ergäben nur noch eine weitere Einsparung von max. 8 T€. Das würde bei dem Invest-Volumen von rd. 1,8 Mio. Euro einer unvorstellbaren Amortisationszeit von 225 Jahren entsprechen! Und auch bei Betrachtung des Gesamtprojektes ergibt sich eine nicht akzeptable Amortisationszeit von rd. 37 Jahren.
  • Die Aussagen hinsichtlich der ökologischen Effizienz gelten analog, da monetäre und CO2-Einsparungen über den Stromverbrauch in einem festen Verhältnis zueinanderstehen.

Fazit: Solange auf kommunaler wie auch auf Landesebene über knappe Ressourcen entschieden werden muss und die schnelle Reduzierung von CO2-Emissionen Priorität hat, sollte man sich entsprechend für wirkungsvolle Alternativen entscheiden.   

Das ist auf jeden Fall das von der LandesEnergieAgentur propagierte Vorgehen.

 

Fraktion FW-UDS

Jens Hinrichsen

 

06.04.2022 Leserbrief zum Bericht der Offenbach Post vom 3.4.22

Unser Kommentar: Wenn ein solcher Brief von einem langjährigen Mitarbeiter des Hessischen Städte- und Gemeindebundes und Richter am Verwaltungsgericht geschrieben wird, dann steht eine hohe Sachkenntnis dahinter und er sollte von allen Beteiligten als deutliche Anregung verstanden werden, die bisherige Form der Zusammenarbeit  zu überdenken. 

 

03.04.2022 Offenbach Post zu unserem Antrag vom 14.3.22

Freie Wähler fordern erneut Informationen zu Eigenbetrieben

Ergebnisse der Organisationsuntersuchung zwischen Stadtwerke und Städtische Betriebe lassen bereits seit 2018 auf sich warten.  

Der Fraktionsvorsitzende der FW-UDS, Jens Hinrichsen, bleibt hartnäckig. In einem aktuellen Antrag fordert er zum wiederholten Male die Ergebnisse einer Organisationsuntersuchung zwischen den Stadtwerken und den Städtischen Betrieben ein. Er habe eine entsprechende Aufforderung an den Magistrat im Jahr 2018 nur zurückgezogen, weil man ihm versprochen hatte, die diesbezüglichen Informationen vorzulegen.

 Zudem verlangt er die Resultate aus der Präsentation „Leistungsbeziehungen zwischen den Stadtwerken und den Städtischen Betrieben in ihrer Vertragsgestaltung und den finanziellen Auswirkungen“, die die Stadtverordneten vor über einem Jahr beschlossen hätten. Und so bekräftigte der Fraktionschef auch während der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Donnerstag seinen Ärger über die seiner Ansicht nach ungenügende Informationspolitik: „Das magische Dreieck zwischen Stadtwerken, Städtischen Betrieben und Stadt muss auseinandergezerrt werden.“ Doch es passiere nichts und vieles bleibe im Vagen. Bürgermeister Dieter Lang entgegnete ihm darauf, dass man dabei sei, an einer Prozessoptimierung zu arbeiten und die Stadtverordneten hierüber nach der Sitzung der Betriebskommission der Städtischen Betriebe im Juni in Kenntnis setzen würde. Für die Offenlegung der Leistungsbeziehungen gebe es dagegen in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) keine rechtliche Grundlage.

Diese Aussage des Rathauschefs rief den Christdemokraten und ehemaligen Bürgermeister Stephan Gieseler auf den Plan. Die Städtischen Betriebe fußten auf einem Sondervermögen der Stadt, teilte er mit und betonte: „Deshalb haben die Stadtverordneten sehr wohl das Recht, etwas über die Vertragsgestaltungen der Eigenbetriebe zu erfahren.“ Man könne sich gerne hinter der HGO verstecken, doch dann müsse man diese auch beherrschen.

Dies wiederum veranlasste Sabine Goeser (SPD) zu einer Stichelei gegen den einstigen Bürgermeister. Gieseler würde sich heute sicherlich wünschen, er hätte die Gründung von Städtischen Betrieben und Stadtwerken damals nicht veranlasst, meinte Goeser. Eine Bemerkung, die sie später indes wieder zurückzog mit der Erklärung, sie sei lediglich humorvoll gemeint gewesen.

Gieseler dagegen stellte klar, dass die heutige Entwicklung der Unternehmen niemals von ihm beabsichtigt gewesen sei. „Die Städtischen Betriebe sind überfordert und die Stadtwerke übernehmen Aufträge, für die sie eigentlich viel zu klein sind“, konterte er und monierte in Richtung Bürgermeister Lang: „Bei diesem Thema macht partiell jeder, was er will.“ Die zweite Führungsebene im Rathaus habe inzwischen mehr zu sagen als die erste. „Das hätte es zu meiner Zeit nicht gegeben.“

Um einen sachlichen Ton bemüht waren hingegen Ausschussvorsitzender und Sozialdemokrat Ahmed Idrees sowie der CDU-Fraktionsvorsitzende Manuel Salomon. Idrees etwa machte Antragsteller Jens Hinrichsen den Vorschlag, sein Anliegen ein weiteres Mal zurückzuziehen und auf die angekündigten Informationen aus der Betriebskommisson der Städtischen Betriebe zu warten. Salomon erachtete diese jedoch nicht für notwendig. „Es ist doch schön, wenn dem Anliegen zur Organisationsuntersuchung zwischen Stadtwerken und Städtischen Betrieben kurz nach Antragstellung entsprochen wird“, begründete er seine Meinung. Und auch Hinrichsen selbst sah keinen Grund, von seinem Bestreben Abstand zu nehmen. Zu einem Ergebnis kamen die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses jedoch nicht, sie folgten dem Antrag der Grünenpolitikerin Edeltraud Chawla auf Nicht-Abstimmung bis zur Stadtverordnetenversammlung am kommenden Donnerstag. (Von Anna Scholze)

 

14.03.2022 Antrag zur Organisationsuntersuchung Stadtwerke/Städt. Betriebe

 

Antrag zur Organisationsuntersuchung Stadtwerke/Eigenbetrieb/Stadtverwaltung

 

Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, für die Diskussion über die zukünftige Aufgabenzuordnung von Stadtwerken, Städtischen Betrieben und Fachbereichen die hierfür im Vorlauf notwendigen Basisinformationen zur Verfügung zu stellen.

Insbesondere:

 

      1. Ergebnisse einer angekündigten Organisationsuntersuchung, die ursächlich dazu führte, dass die Freien Wähler einen Antrag zur Organisationsuntersuchung (18/0612/DL/FW-UDS) zurückzogen. Sie liegen bisher nicht (allen Stadtverordneten) vor.  

   2. Die von der Stadtverordnetenversammlung vor über einem Jahr einstimmig beschlossene Präsentation der „Leistungsbeziehungen zwischen den Stadtwerken und den Städtischen Betrieben in ihrer Vertragsgestaltung und den finanziellen Auswirkungen“. Auch hier sind keine Ergebnisse bekannt.

 

Begründung:

In der Diskussion zum Haushalt 2022 wurde angeregt, „Überlegungen zur Frage der Entflechtung von Städtischen Betrieben und Stadtwerken“ sowie über die Sinnhaftigkeit der Form des Eigenbetriebes für die Städtischen Betriebe anzustellen. Dies hat die seit Jahren wiederkehrend formulierten Zweifel bestärkt, dass das ursprüngliche Ziel der Steigerung der Wirtschaftlichkeit durch die Gründung der Städtischen Betriebe nicht erreicht wird.

Der Mangel an wirksamen Kontrollmechanismen, wie sie als ein Ergebnis des Akteneinsichtsverfahrens gedeutet werden können sowie die intransparente Verantwortungswahrnehmung zu dem Thema „Müll“ sind aktuelle Beispiele, die eine klare Organisation verlangen.

 

Fraktion FW-UDS

Jens Hinrichsen

 

08.03.2022 11. Stadtverordnetenversammlung

I> Unser Änderungsantrag vom 24.1.22 zur Friedhofgebührenordnung wurde trotz weiterer Versuche mit aufklärenden Fragen (27.2.22) mit den Stimmen der Koalition abgelehnt. Anschließend wurde dem Hauptantrag gegen die Stimmen mehrerer Oppositionsfraktionen zugestimmt und wir haben damit zukünftig Gebühren, die wir gegenüber den Bürgern nicht begründen können. Sie entsprechen auch nicht dem Sinn des Gesetzes über kommunale Abgaben, dass bei Neukalkulationen ggfls. überhöhte Gebühren  augeglichen werden müssen.

 

> Unserem zum Prüfantrag gewandelten Bestreben, durch Ton-/Bildübertragungen aus  Ausschüssen und Stadtverordnetenversamlungen für mehr Öffentlichkeit zu sorgen, wurde einstimmig angenommen!

 

> Der Antrag um frühzeitige und verarbeitungsfähige Informationen zur Sitzungsvorbereitung (08.02.22) wurde - wie schon im Haupt- und Finanzauss - kontrovers diskutiert. Auf Bitten der Koalition wird der Antrag um eine Runde geschoben, So besteht die Hoffnung, dass eine Mehrheit der Stadtverordneten erkennt, dass u.a. eine unserer Kernaufgaben (HGO §9: Überwachung der Verwaltung) nur  mit entsprechenden Abläufen und Verfahren qualifiziert umgesetzt werden  kann.

 

27.02.2022 Anfrage an den Magistrat wg. Friedhofgebührenordnung

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 24.02.22 führte die Diskussion um den Änderungsantrag unserer Fraktion (DS 19/0172-1-1/FW-UDS) zu verschiedenen Fragen und Anregungen von Stadtverordneten und es gab hierzu teils widersprüchliche Aussagen der Leitung der Städtischen Betriebe.

Hierzu folgende Fragen mit der Bitte um kurzfristige Klärung:

  1. Die Kernfrage einer jeden Gebührenkalkulation lautet:

Hat die Stadt bisher zu geringe oder überhöhte Gebührensätze veröffentlicht und schafft man mit den neuen Gebühren die durch das Gesetz über kommunale Abgaben vorgegebene Harmonisierung.

Warum wird dies in der Vorlage nicht beantwortet?

 

  1. In der HAFI-Sitzung bestand der Eindruck, dass die Gebührenkalkulation durch externe Fachleute durchgeführt wurde und damit durch Neutralität und hohen Sachverstand die zu erwartende Qualität gesichert sei. Außerdem wurde von einem zweiten Gutachter gesprochen. Beides steht im (in)direkten Widerspruch zu der Entscheidungsvorlage, in der die Wirtschaftsprüfergesellschaft FINEXA ihre Aufgabe betonte, die von der Betriebsleitung vorgelegte Kalkulation zu überprüfen. Von einer externen Hilfe bei der Kalkulation sowie von einem zweiten Gutachter wird in der Vorlage nicht berichtet.   

Was ist richtig?

 

  1. Die Leitung der Städt. Betriebe erweckte den Eindruck, die Kalkulation basiere auf aktuell der Friedhofleitung vorliegenden Daten. In der Vorlage wird von den Plandaten 2021 als Basis gesprochen.

Was ist richtig?

 

  1. Wenn tatsächlich aktuelle Ist-Daten verwendet wurden, wäre die Frage dringend zu beantworten, warum den Stadtverordneten trotzdem immer noch nicht die Ergebnisse von 2019 – und schon gar nicht von 2020 oder gar vorläufig von 2021 – vorliegen. Die Frage ist deshalb bedeutsam, weil über 40% des in die Kalkulation eingehenden Aufwandes aus Gemeinkosten und Leistungen für andere bzw. von anderen Sparten bestehen und nicht allein aus den dem Friedhof vorliegenden Daten abgeleitet werden können.

Fraktion FW-UDS

Jens Hinrichsen

 

Die Antwort hierzu: Rats- und Bürgerinfosystem more! rubin (more-rubin1.de)

 

Nach unserer Beurteilung sind die Fragen mit vielen Sätzen nicht beantwotet worden. Aber das kennt man ja.

 

27.02.2022 Modifizierter Antrag zur Sitzungsübertragung (vgl. 24.01.22)

 

Antrag zur Überprüfung der Änderung von Hauptsatzung und Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung

 

Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, die Möglichkeiten der angemessenen Beteiligung der Öffentlichkeit an den Stadtverordnetenversammlungen und Ausschusssitzungen durch Ton- und Bildübertragung im Internet zu überprüfen, die damit verbundenen Kosten aufzuführen und – „unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte jedes einzelnen Stadtverordneten“ - die notwendigen Änderungen von Hauptsatzung und Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der SVV zur Entscheidung vorzulegen.

 

Begründung:

Ein früherer diesbezüglicher Antrag ist im Haupt- und Finanzausschuss am 18.6.2020 nach Diskussion begrüßt und nach Zusage der zügigen Umsetzung durch Bürgermeister Rogg zurückgezogen worden.

Warum auch immer die Umsetzung nicht erfolgte und es für die Stadtverordneten keine Rückmeldungen gab, ist heute unerheblich. Nach den neuesten Einschränkungen für öffentliche Sitzungen (starke Begrenzung der Zuhörerzahl, strenge Einlassregeln) ist jetzt wichtig, dass die Öffentlichkeit als ein demokratisches Grundprinzip nicht ohne Zwang weiter eingeschränkt bleibt.

 

Fraktion FW-UDS

Jens Hinrichsen

 

24.02.2022 Bericht vom Haupt- und Finanzausschuss

Zum zweiten Mal war es eine hybride Sitzung, bei der nur wenige Personen von Verwaltung und Politik physisch anwesend waren und weitere Personen per Video zugeschaltet waren. Wichtig für die Zukunft, dass auch jede beliebige Person über einen Link, der auf der Website der Stadt veröffentlicht wurde, die Diskussion verfolgen konnte.

Von unserer Fraktion gab es drei Anträge, bei denen zumindest zwei nach unserer Einschätzung "Selbstläufer" sein müssten. Waren sie aber nicht:

> Der Antrag vom 24.1.22 wurde auf Bitten der Verwaltung in veränderter Form eingebracht und obwohl wir gerade eine Sitzung im vorgeschlagenen Format erlebten und nach unserer Ansicht lediglich noch Formalitäten hätten abgestimmt werden müssen, gab es viele Einwände, die von der Frage nach den Kosten bis zum Recht auf das eigene Bild den Eindruck erweckten, dass noch ein hoher Klärungsbedarf besteht. Dafür, dass unser ursprüngliche Antrag schon 20 Monate alt ist, ist unser Verständnis eher gering. Wir werden den Antrag zu einem Prüfantrag umformulieren.

> Auch unser Änderungsantrag zur Friedhofgebührenordnung vom 24.1.22 wurde kontrovers diskutiert, wobei die Verwaltung und leider auch viele Stadtverordnete unsere Bedenken nicht mittragen. Da nach neuester Information nicht Plan- sondern Istdaten für die Kakulation verwendet wurden und diese mit externer Expertise  durchgeführt wurde, werden von unserer Fraktion noch einige hoffentlich erhellende Fragen formuliert.

> Unser Antrag vom 8.2.22 hatte zum Ziel, die Aufgaben der Stadtverodneten besser zu unterstützen und wir  waren der festen Meinung, dass Verwaltung und alle Kolleginnen und Kollegen das auch so sehen. Dem ist mitnichten so. Die Verwaltung "droht" mit der HGO und befürchtet das Manipulieren von Daten und die SPD sieht in der Verwendung von Excel ein unerwünschtes Spielzeug einzelner Stadtverordneter.

Ja, so kann man Fortschritt in der Verwaltung auch buchstabieren!

Neben vielen anderen Themen, die eigentlich besser im nicht geplanten Bauausschuss gepasst hätten, war vor allem die Diskussion über den Umgang der Verwaltung mit den Bürgern irritierend. Die mangelnde Kundenorientierung wurde von vielen Stadtverodneten deutlich kritisiert.

 

18.02.2022 10. Stadtverordnetenversammlung

Nach Haushaltsreden aller Fraktionen mit ausführlicher Diskussion von über 60 Änderungsanträgen ist der Haushalt 2022 mit den Stimmen der Koalition sowie den Gegenstimmen aller Oppositionsfraktionen verabschiedet worden.

Außerdem wurde der Wirtschaftsplan der Städtischen Betriebe (mit Ausnahme der FW-UDS) ohne Diskussion mit großer Mehrheit verabschiedet. Unsere Meinung hierzu ist deutlich präsentiert worden. Ein Wirtschaftsplan soll auf Basis der Erfahrungen der jüngsten Vergangenheit sowie plausibler Randbedingungen für die Zukunft entwickelt werden. Mit einem Abschluss 2018 als aktuellster Erfahrung ist das nicht gegeben. Deshalb hat die FW-UDS deutlich dagegen gestimmt und in diesem Zusammenhang auch Aspekte zur Liquiditätssicherung hinterfragt.

 

08.02.2022 Antrag zur Änderung der SVV-Geschäftsordnung

 

Antrag zur Änderung der SVV-Geschäftsordnung

 

Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:

 

In der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung wird der Abschnitt   § 25 - Anträge / Vorlagen

um folgenden Punkt erweitert:

Unterlagen, die zur Unterstützung von Entscheidungsvorlagen in dem zuständigen Ausschuss präsentiert werden, sind direkt mit der Vorlage - spätestens aber mit einem Vorlauf von sieben Tagen - den Ausschussmitgliedern in verarbeitungsfähiger Form zur Verfügung zu stellen.

 

Begründung:

Die Vorlagen zur Abfall- sowie zur Friedhofgebührenordnung sind exemplarisch für die eingeschränkten Möglichkeiten einer qualifizierten Diskussion und - darauf aufbauend - einer fundierten Entscheidung, solange Unterlagen nicht frühzeitig und in verarbeitungsfähiger Form zur Verfügung stehen.

 

Der vor der HAFI-Sitzung nicht bekannte Ergebnisbericht zu den Abfallgebühren umfasste 27 Seiten mit teils umfangreichen Kostentabellen, die bei Präsentation weder detailliert erkennbar noch in der Eile hinterfragt werden konnten.

 

Zur Friedhofgebührensatzung wurden zwar frühzeitig die Unterlagen verteilt, die Tabellen waren aber nur in einer „mikroskopischen“ Verdichtung und eben, wie üblich, im PDF-Format verfügbar, so dass auch hier die Möglichkeiten weiterführender Analysen beschränkt waren.

 

Im Übrigen sei hinsichtlich des verarbeitungsfähigen Formats der Unterlagen angemerkt, dass bereits im September 2018 einem Prüfantrag der damaligen Fraktion DL/FW-UDS (DS 18/0587) einstimmig zugestimmt wurde. Die Umsetzung steht noch aus!

 

Fraktion FW-UDS

Jens Hinrichsen

 

24.01.2022 Antrag zur Sitzungsübertragung im Internet

 

Antrag 2.0 zur Änderung von Hauptsatzung und Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung

 

Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:

Der im Mai 2020 eingebrachte Antrag 18/0936/DL/FW-UDS wird reaktiviert, um öffentliche Sitzungen im wahrsten Sinne des Wortes wieder öffentlich wirken zu lassen.

 

Begründung:

Der ursprüngliche Antrag ist im Haupt- und Finanzausschuss am 18.6.2020 nach Diskussion begrüßt worden und nach Zusage der zügigen Umsetzung durch Bürgermeister Rogg zurückgezogen worden.

Warum auch immer die Umsetzung nicht erfolgte und es für die Stadtverordneten keine Rückmeldungen gab, ist heute unerheblich. Nach den neuesten Einschränkungen für öffentliche Sitzungen (starke Begrenzung der Zuhörerzahl, strenge Einlassregeln) ist jetzt wichtig, dass die Öffentlichkeit als ein demokratisches Grundprinzip nicht ohne Zwang weiter eingeschränkt bleibt.

 

Fraktion FW-UDS

Jens Hinrichsen

 

Anlage:

 

An

die Stadtverordnetenvorsteherin der                                            

Kreisstadt Dietzenbach                                                                                                                                            01.05.2020

                                                                                                                                                                                

Antrag zur Änderung von Hauptsatzung und Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung

 

Die Sonder-Sitzung nach § 51a HGO des Haupt- und Finanzausschusse  möge beschließen:

Bei mangelnden bzw. reduzierten Möglichkeiten der grundsätzlich vorgesehenen Öffentlichkeit werden Tonübertragungen aus den Stadtverordnetenversammlungen und Ausschusssitzungen ermöglicht.

Beispielhaft (Stadt Frankfurt) gelten folgende Ergänzungen:

  • Hauptsatzung:

Tonübertragung im Internet

Die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung können im Internet als Tonübertragung zugänglich gemacht werden. Näheres regelt die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung.

 

  • Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung:

Die Stadtverordnetenvorsteherin/der Stadtverordnetenvorsteher veranlasst eine zeitgleiche Tonübertragung der Redebeiträge im Internet. Die Tonübertragung ist von der Stadtverordnetenvorsteherin/dem Stadtverordnetenvorsteher zu Beginn der Sitzung anzukündigen.

 

Begründung und Erläuterung:

Der Ausschluss der Öffentlichkeit von politischen Entscheidungen ist – wo es nur geht – zu vermeiden.

Außerdem dient es auch der aktuellen Information aller Stadtverordneten, da nur ein Drittel der Stadtverordneten an den Sitzungen teilnehmen kann.

 

Fraktion DL/FW-UDS

Jens Hinrichsen    

 

24.01.2022 Änderungsantrag zur Friedhofgebührenordnung

 

Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 19/0172-1

(Änderung der Friedhofsgebührenordnung zur Friedhofsordnung)

                                                          

Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschlussvorlage zur Änderung der Friedhofgebührenordnung zurückzuziehen und nach Vorliegen der Ist-Daten von 2019 und 2020 unter Berücksichtigung der bisherigen Über- bzw. - Unterzahlung erneut vorzulegen.

                                                                         

Begründung:

  • Die Kalkulation der zukünftigen Gebühren auf Basis der Plandaten von 2021 ist zumindest unüblich. Wesentlich ist aber, dass diese im Ergebnis nicht zu der anzustrebenden Kostendeckung führt. Im Gegenteil, das Ergebnis verschlechtert sich laut zeitgleich erstelltem Wirtschaftsplan um über 70 TEUR bzw. um rd. 15 % auf Basis der Erlöse!

 

  • Mangels fehlender Abrechnungsdaten für die Jahre 2019ff. gibt es keine Nachkalkulation und damit auch keine Möglichkeit, den nach dem Gebührenrecht notwendigen Ausgleich der zumindest potenziell bestehenden Überdeckungen bei den zukünftigen Gebühren zu berücksichtigen.

 

  • Letztendlich sollte auch der Forderung der Stadtverordneten, den Betroffenen bei Gebührenänderungen eine qualifizierte Begründung liefern zu können, entsprochen werden. Das ist, wie in der Diskussion im Haupt- und Finanzausschuss deutlich wurde, mit der aktuellen Vorlage nicht möglich.

 

Fraktion FW-UDS

Jens Hinrichsen

 

10.12.2021 8. Stadtverordnetenversammlung

> Der Haushalt 2022 wurde vom BGM/Kämmerer und vom Fachbereichsleiter Finanzen vorgestellt. Die erfeulichen Nachrichten: Aufgrund von Nachzahlungen ist die Gewerbesteuer für 2021 um ungeplante acht Mio. Euro gestiegen und für das kommende Jahr wird ein ausgeglichener Haushalt erwartet!

>Die Müllgebühren werden (z.T.rückwirkend) für 2020-2022 gesenkt. Dies ist zwar auf den ersten Blick eine rundum positive Botschaft, die von unserer Fraktion doch um einige kritische Anmerkungen ergänzt wurde:

1. wurden die Prüfungs- und Kalkulationsunterlagen erst nach der Präsentation im HAFI-Ausschuss verteilt, so dass eine qualifizierte Diskussion nur begrenzt möglich war,

2. wurde erneut deutlich, dass die Gebührenabsenkungen nur durch eine überhöhte, d.h. weit über der Kostenabdeckung liegende  Gebühr für die Bewohner einiger Großwohnanlagen möglich ist. Das darf selbst unter dem Aspekt der möglichst strikten Mülltrennung nicht das Ergebnis einer gerechten Gebührenkalkulation sein!

 3. wurden nach unserer Ansicht 360.000 Euro zuviel in die Gebührenabsenkung eingebracht, da Rückstellungen, die für einen Streitfall über die bisherige Gebührenkalkulation gebildet wurden, nicht berücksichtigt wurden.

 

03.12.2021 Bericht vom Haupt- und Finanzausschuss

> Der am 23.11. angekündigte Vorstoß, für den nichtöffentlichen Punkt die Öffentlichkeit herzustellen, ist leider fehlgeschlagen. Die Begründung für die Nichtöffentlichkeit ist sogar nachvollziehbar, weil ein (hornaltes) Gutachten in seinen Kernaussagen vorgestellt werden sollte und für Einzelinteressen schützenswerte Informationen nicht a priori ausgeschlossen werden können. Warum allerdings der TOP überhaupt in dieser Form ohne Rücksprache mit dem Antragsteller und ohne Hinweis auf das Gutachten auf die Tagesordnung gestellt wurde, erschließt sich uns nicht.

Zum Inhalt der Diskussion können natürlich auch keine öffentlichen Aussagen und Wertungen getroffen werden. Aus unserer Sicht kann aber sehr wohl auf unsere wiedeholten Bemühungen aufmerksam gemacht werden, dass die Kommunalpolitik das Thema "Spessartviertel" nicht aus den Augen verlieren darf und nicht immer nur mit Mamüma-Rhetorik an Lösungen vorbeigeredet wird.  Unsere Anträge/Anfragen und vor allem auch die Presseinformationen zu diesem Thema sind nachzulesen =>Spessartviertel/Rosenpark

> Einstimmige Zustimmung gab es zur Absenkung der Müllgebühren. Sie kommt um zwei Jahre zu spät, so dass Gutschriften für zu hohe Gebühren der letzten Jahre jetzt rückwirkend angerechnet werden müssen. Begründet ist dies z.T. mit fünf Umstellunen der Buchhaltung von Stadtwerke/Städt. Betriebe, durch die die notwendigen Kalkulationsunterlagen sehr aufwändig zusammengeführt werden mussten.

Bemerkenswert ist die Diskussion um die Ursachen der Gebührenüberzahlung im jährlich hohen sechstelligen Betrag. Unser Hinweis, dass dies zum großen Teil die Bürger der Großwohnanlagen - und hier v.a. das Spessartviertel - durch weit über den Kosten liegende Gebühren tragen müssen, hat offensichtlich zu keiner großen Nachdenklichkeit geführt.

Hier gibt es  bei einigen Fraktionen einen klaren Zielkonflikt. Einerseits will man mit strengen Vorgaben zur Mülltrennung und -reduzierung beitragen, andererseits will man auch die vielen Flüchtlinge, Zugewanderte und häufig eben auch bildungsferne  Mitbürger fürsorglich und mit großem Verständnis integrieren. Dass diese Anwohner Probleme bei der strikten Umsetzung der Abfallsatzung haben und ihnen dadurch trotz häufig prekärer Finanzen auch noch überproportional hohe Entsorgungskosten entstehen, wird offensichtlich übersehen. Unsere Position hierzu haben wir (leider erfolglos) schon bei der letzten Gebührenänderung per Antrag zum Ausdruck gebracht =>(siehe auf dieser Seite  unter 15./13.6.2016 ) Das ist auch weiterhin unsere Meinung, ergänzt um die in der DIskussion gestellten Frage nach Anreizsystemen für eine bessere Mülltrennung und damit verbunden mehr Kostengerechtigkeit.

 

26.11.2021 Vorschau zur 8. Stadtverordnetenversammlung

Entgegen der üblichen Berichte aus den Sitzungen erscheinen uns nach Rückfragen aufmerksamer Beobachter der Dietzenbacher Kommunalpolitik folgende Anmerkungen als Vorschau zur anstehenden Sitzungsrunde notwendig:

Die in der Offenbach Post veröffentlichte Agenda für die kommende Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie für die Stadtverordnetenversammlung führt im nichtöffentlichen Teil folgenden TOP auf

    Antrag zur Festigung der Rechtssicherheit in der Wohnanlage Rosenpark, eingereicht von DL/FW-UDS

Wie bei nichtöffentlichen TOPs üblich, wird der Antragsinhalt nicht im Gremien- und Informationssystem der Stadt veröffentlicht.

Aber: Der Antrag ist nicht neu, sondern wurde von der heute so nicht mehr existierenden Fraktion DL/FW-UDS vor einem Jahr eingereicht, im HAFI öffentlich behandelt und dann als Ergebnis der Diskussion im Ältestenrat "um eine Sitzungsrunde geschoben".

Der Antrag ist auf dieser Seite unter dem Datum 17.11.2020 öffentlich!

Für die kommenden Sitzungen wird von uns der Antrag auf Öffentlichkeit gestellt, denn es war ja gerade das Ziel des Antrages, der Verunsicherung bei Eigentümern und Mietern entgegenzuwirken. Das erreicht man nicht durch nichtöffentliche Diskussionen und Entscheidungen!

 

08.11.2021 6. Stadtverordnetenversammlung

> Die Wahl zum Ersten Stadtrat war sicherlich der wichtigste Tagesordnungspunkt. Nachdem drei der ursprünglich vier Kandidaten ihre Bewerbung zurückgezogen haben, wurde nach Absprache innerhalb der Opposition der Kollege und frühere Erste Stadtrat Dietmar Kolmer als zusätzlicher Kandidat vorgeschlagen. Dahinter stand das Verständnis, dass er als Einziger alle wesentlichen Kriterien für die Aufgaben des Ersten Stadtrates erfüllt. So hat Dietmar Kolmer eine umfassende Erfahrung in der kommunalen Verwaltung, ist mit den Aufgaben der Fachbereiche vertraut und erfüllt durch seine langjährige engagierte Verbundenheit mit Stadt und Region die von dem Wahlvorbereitungsausschuss als wesentlich geforderten Kenntnisse der lokalen Herausforderungen. Außerdem wäre er schon mit Beginn 2022 ohne langfristige Einarbeitungszeit einsatzbereit gewesen.

Nun, dias Ergebnis spiegelt (mit Abschlag!) die politische Situation im Stadtparlament wieder und so wurde René Bacher von den Grünen zum Ersten Stadtrat gewählt. Wir erwarten eine konstruktive Zusammenarbeit.

> Für alle Fraktionen wichtig war der vom Kollegen Balzar eingebrachte Antrag mit der Aufforderung an den Magistrat zur umfassenden Beantwortung von Anfragen (siehe auch Anmerkungen vom 28.10.21) Einstimmig war die Meinung, dass dieser Aspekt der parlamentarischen Arbeit unsere gemeinsame Aufmerksamkeit erfordert.

 

Unser Kommentar hierzu:

Im Zusammenhang mit der in der Offenbach Post kommentierten Sitzung des Haupt- und Geschäftsausschusses kommt passgenau die Antwort zu unserer Anfrage vom 13.09.21:

https://dietzenbach.more-rubin1.de/vorlagen_details.php?vid=91509100033&suchbegriffe=&select_koerperschaft=&select_gremium=&datum_von=2021-09-13&datum_bis=2021-10-27&entry=0&sort=&kriterium=AN

Unsere Anfrage wurde in der HAFI-Sitzung vom 1. Stadtrat als Beispiel für unpassende Anfragen genannt. Die Ausführungen des 1. Stadtrates wurden von unserer Fraktion heftigst kritisiert. Auch wenn unsere Wortwahl vom Ausschussvorsitzenden gerügt wurde, wir halten es weiterhin für eine Frechheit, nach Gutdünken Fragestellungen von Stadtverordneten pädagogisch zu werten und gegebenenfalls nicht beantworten zu wollen.

Wenn man sich nun die Antworten auf unsere  Anfrage durchliest, erkennt man unschwer, dass die Fragen mit vielen Worten nicht beantwortet wurden.

Das Thema Transparenz war schon immer unser Thema und hier wird klar, dass wir dranbleiben müssen!

 

18.09.2021 5. Stadtverordnetenversammlung

> Die Beschlussvorlage zur Umwandlung von 10 Mio. Forderungen der Stadt in eine Eigenkapitalerhöhung und damit der "Verbesserung der finanziellen Situation der Stadtwerke" ist vom Magistrat zurückgezogen worden. Ohne zu großes Eigenlob kann man wohl unterstellen, dass wir mit unserer anhaltenden und sehr deutlichen Kritik (siehe 11.9.) hieran nicht ganz unschuldig sind.

> Dem Projekt "Förderung des sozialen Zusammenhangs" (Robert-Koch-/Max-Planck-/Messenhäuser Str.) ist trotz vieler Kritik über das bisherige Engagement und Zweifel an der zukünftigen aktiven und v.a. finanziellen Mitarbeit des Eigentümers der Wohnanlagen ohne Gegenstimme zugestimmt worden.

> Leider ist auch dem Hopper-Projekt zugestimmt worden. Das war nach der bisherigen Diskussion zwar zu erwarten, trotzdem ist die Position der Freien Wähler deutlich vorgetragen worden:

Der Magistrat hat die Stadtverordneten viel zu spät informiert und damit die notwendige Diskussion zwischen den Fraktionen, vor allem aber auch mit den Bürgern massiv verhindert. Eine ggfs. differenzierte Lösung oder gar Ablehnung des Hoppers kam nicht infrage, da der Kreistag schon entschieden hatte, dass wir auf jeden Fall über die Kreisumlage zur Kasse gebeten werden. Dass z.B. Dreieich dem Vorhaben nur bedingt zugestimmt hat ("Bis dahin wird auch der kreisweiten Einführung des Hoppers widersprochen, sofern die Stadt Dreieich unmittelbar oder mittelbar über die Kreisumlage mit weiteren Kosten belastet würde") hat die anderen Fraktionen nicht zur möglichen Korrektur angeregt und auch nicht die Tatsache, dass laut Projektrechnung Dietzenbach zwar ähnlich hohe Kosten zu tragen hat, die Anzahl der Fahrgäste aber um 30 -50% geringer ausfällt. Die Proteste vieler der bisherigen Fahrgäste ist vorhersehbar.

> Die von uns eingebrachten Anträge sind ohne weitere Diskussion angenommen worden.
 

13.09.2021 Anfrage an den Magistrat

 

Anfrage an den Magistrat                                                                                              13.09.2021

der Kreisstadt Dietzenbach                                                                                        

 

Betr.: „Bus on demand“ KvgOF-Hopper

I

Im Nachgang zu der gemeinsamen BAU-/HAFI-Sitzung vom 3.9.21 bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. In einem Gespräch Anfang 2021 wurde durch die Geschäftsführung unserer  Stadtwerke die sich abzeichnende kreisweite Einführung des Hopper bedauert und es wurde zum Ausdruck gebracht, dass man zwar starke Einwände in dem Beratungs- und Entscheidungsgremium (Aufsichtsrat der Kreisverkehrsgesellschaft?) vorgebracht hätte, dies aber mehrheitlich nicht so gewertet wurde. Wir bitten um die Darlegung der Einwände und die Gründe, warum diese in der gemeinsamen Sitzung nicht mehr zur weiteren Diskussion eingebracht wurden.
  2. Den Ausführungen des KvgOF-Geschäftsführers war zu entnehmen, dass noch nicht alle Kreiskommunen der Hopper-Einführung zugestimmt haben und es durchaus noch Abwägungen gibt, den jeweiligen Stadtbus aufzugeben oder aber ihn weiterhin parallel anzubieten. In beiden Fällen impliziert dies unter der Berücksichtigung der nicht zu vermeidenden(?) Einbindung in die Kreisumlage erhebliche Zusatzkosten. Gibt es – unter dem Aspekt noch offenen Entscheidung für Dietzenbach – Gespräche mit den betroffenen Kommunen, wie man dieses Dilemma auflösen kann?
  3. Bei den nachgelieferten Preisbeispielen wird deutlich, dass der RMV zwar nicht integriert, aber doch bei Nutzung mit Verzicht auf den Grundpreis bedacht wird. Wie kann man sich dies organisatorisch vorstellen, wenn man den Hopper z.B. auf der Hinfahrt nach Frankfurt nutzen will, aber natürlich noch keinen Einzelfahrschein für die S-Bahn vorzeigen kann?
  4. Bei der Diskussion um die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Stadtbusses wurde immer der steuerliche Querverbund als positiver Aspekt hervorgehoben. Wenn der Hopper aufgrund der Kreisentscheidung eingesetzt werden sollte und das zusätzliche Stadtbusangebot aufgrund der knappen Ressourcen nicht noch zusätzlich angeboten werden kann, dann sollten wir zumindest wissen, zu welchem Netto-Effekt die Herausnahme des Stadtbusses führt.

 

Fraktion FW-UDS

Jens Hinrichsen

 

11.09.2021 Bericht von den Ausschusssitzungen dieser Woche


Das Positive zuerst:

Den Antragen unserer Fraktion "Nachhaltige Einwohnerstatistik"  (siehe auf dieser Seite 3.5.21),  "Haushaltskonsolidierung" (12.7.21) ist zugestimmt worden und der Antrag "Bürgerinformation .."  (24.8.21) wird integriert in die geplante Neukonzeption der Website der Stadt.

Der wichtigste Punkt, der erneute Antrag auf Umwandlung eines Gesellschafterdarlehns in eine Eigenkapitaleinlage der Stadtwerke, ist öffentlich und nichtöffentlich behandelt worden. Im öffentlichen Teil ist von unserer Fraktion auf unseren Änderungsantrag vom 28. Januar verwiesen worden und die damalige Position nochmals ausdrücklich bestätigt worden. Grundsätzlich kann nur wiederholt werden, dass das ständige Lamento der zu geringen Eigenkapitalausstattung am Kern vorbeigeht, denn - und dies wurder vom Finanzbereich nochmals bestätigt - es gibt auch mittelfristig keine Probleme, solange Investitionen im Bereich der Daseinsvorsorge finanziert werden müssen und von Erweiterungen des derzeitigen Geschäftsportfolios der Stadtwerke ist nichts bekannt.

Außerdem wird mit Blick auf die Umwandlung des Darlehen in eine Eigenkapitalerhöhung die gesamte Entscheidungsvorbereitung falsch aufgebaut, wenn man erst im Nachgang (nichtöffentlich) über ein Finanzierungskonzept informiert. Zuerst muss die aktuelle Situation sauber beschrieben und gewürdigt werden, um anschließend mögliche strategische Optionen diskutieren und entscheiden zu können. Erst danach ist über ein Finanzierungskonzept zu diskutieren. Und das wiederum kann nicht qualifiziert geschehen, solange mangels aktueller und testierter (!) Jahresabschlüsse keine Sicherheit existiert und lediglich mit nicht überprüfbaren Plandaten argumentiert wird. Der bisher im Bundesanzeiger veröffenlichte Jahresabschluss 2019 ist nicht testiert, ist ohne G+V und die für eine gezielte Diskussion notwendige Information für die verschiedenen Sparten ist entsprechend auch nicht zu finden.

für unsere Fraktion besteht derzeit keine Vertrauensbasis, da weder ein testierter Jahresabschluss vorliegt noch die finanziellen Beziehungen zwischen Stadtwerken und Städt. Betrieben dargelegt wurden. Beides wurde von der Stadtberordnetenversammlung für April bzw. Mitte 2021 gefordert und so entschieden!

Es ist außerdem mehr als ungewöhnich, dass bei einer so wesentlichen finanziellen Forderung der Stadtwerke die Geschäftsführung nicht im Ausschuss anwesend ist. Dies gilt vor allem auch hinsichtlich des zweiten nichtöffentlichen Tagesordnungspunktes, dem Sachstandsbericht zu dem Grundstückkauf gegenüber dem derzeitigen Bauhof (siehe hierzu auf dieser Seite unsere Anfrage  vom 2.3.21 und kommentierte Antwort 6.4.21)

 

24.08.2021 Antrag zur Bürgerinformation zu den Stadtfinanzen

 

Bürgerinformation zu den Stadtfinanzen


Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:


Der Magistrat wird aufgefordert, für die Bürgerinnen und Bürger ein Informationsmedium zu entwickeln, durch das mehr Verständnis für die angespannte finanzielle Situation und die hieraus abzuleitenden Entscheidungen entstehen soll.


Begründung und Erläuterung:


Die aktuelle Entscheidung zur Grundsteuererhöhung hat viele, meist empörte Diskussionen ausgelöst. Häufig waren diese mit wenig Verständnis für die Notwendigkeit dieser Maßnahme unterlegt und vor allem ist vielen Bürgerinnen und Bürgern nicht einmal ansatzweise klar, welche kommunalen Aufgaben mit welchen finanziellen Konsequenzen verbunden sind.
Da die angespannte Situation für Dietzenbach auch mittelfristig anhalten wird, sollte die Akzeptanz für weitere einschneidende Maßnahmen - seien es Gebühren-, Steuererhöhungen oder auch Leistungseinschnitte – verbessert werden.
Aktuelles Beispiel für eine solche Bürgerinformation ist die Broschüre zum Haushalt durch die Stadt Offenbach

 www.offenbach.de/rathaus/haushalt-und-finanzen/#c6)
Und der Hessische Städte- und Gemeindebund hat Anregungen und Arbeitshilfen zu dieser Thematik im Internet präsentiert

( www.hsgb.de/buergerinformation-stadtfinanzen)


Fraktion FW-UDS
Jens Hinrichsen

 

04.08.2021 Ausschluss der Öffentlichkeit statt Transparenz

 

Statt der von uns geforderten und erhofften Transparenz erleben wir momentan Tendenzen, schwierige Themen möglichst unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu diskutieren und für Entscheidungen vorzubereiten. Vertrauen in die (Zusammen-) Arbeit von Politik und Verwaltung wird dadurch nicht gefördert und entspricht keineswegs unserem politischen Credo.

 

Aus konkretem Anlass haben wir deshalb folgende Anfrage an den Magistrat gestellt.

Da wir zu dem Thema Stadtwerke/Städt. Betriebe aufgrund der Berichterstattung in der Lokalpresse mehr als sonst nach dem Motto „was macht ihr denn da für einen Mist?“ angesprochen wurden, betone wir als Freie Wähler den Hinweis, dass unsere Vorstellungen, wie wir sie in unserem Antrag vom Januar (siehe auf dieser Seite unter 28.1.2021) formuliert haben, trotz der mittlerweile abweichenden Entscheidung durch die Mehrheit der Stadtverordneten unverändert bleiben. Dies gilt verstärkt bezüglich vermutlicher Bestrebungen, in weitere Aktivitäten außerhalb der Daseinsfürsorge investieren zu wollen.

 

Anfrage an den Magistrat der Kreisstadt DIetzenbach                                         

                                                                                   

Betr.: Nichtöffentliche Sitzungen (hier: Stadtwerke Dietzenbach GmbH)

 

Unter dem unverfänglichen Titel „Arbeitskreis Kommunalfinanzen“ ist zu einer nichtöffentlichen Sitzung zum Ende des Monats eingeladen worden. Laut Tagesordnung handelt es sich aber vor allem um die finanzielle Situation der Stadtwerke.

Da diese komplexe und mangels ausreichender Informationen auch intransparente Thematik  - mit gravierenden Auswirkungen auf den Haushalt und vermutlich auch auf die von den Bürgern zu tragenden Gebühren - in vielen öffentlichen Sitzungen der letzten Monate diskutiert wurde und die SVV im Januar sehr deutlich über die zu erledigenden Aufgaben entschieden hat, ist das jetzt gewählte Format der Entscheidungsvorbereitung mehr als verwunderlich.

 

In diesem Zusammenhang bitten wir den Magistrat um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Ist vorgesehen, die Stadtverordneten mit ausreichendem Vorlauf vor dem nichtöffentlichen Termin mit den für Mitte des Jahres geforderten Ergebnissen (Jahresabschluss 2019, Sanierungskonzept, Leistungsbeziehungen Stadtwerke/Städt. Betriebe) zu versorgen?
  2. Warum wird nicht der normale Gremienlauf mit dem neun Tage später und öffentlich tagenden Haupt- und Finanzausschuss genutzt und man gewährleistet damit eine qualifizierte Vorbereitung in den Fraktionen?
  3. Wie will die Verwaltung sicherstellen, dass die Öffentlichkeit über die Ursachen der heutigen Schieflage der Stadtwerke sowie über die weitere Entwicklung informiert wird und sich nicht der Eindruck verfestigt, dass Managementfehler und/oder falsche Entscheidungen der Politik verdeckt werden sollen?
  4. Da Ad-hoc-Termine kleine Fraktionen wegen der eingeschränkten personellen Flexibilität beschneiden, fanden die letzten drei nichtöffentlichen Sitzungen ohne unsere Fraktion statt und dies ist auch für die kommende Sitzung zu befürchten.

Es ist deshalb die Frage zu beantworten, ob die unabgestimmte Festlegung von Ad-hoc-Terminen die politische Willensbildung kleiner Fraktionen über Gebühr einschränkt und somit nicht regelkonform ist.

Fraktion FW-UDS

Jens Hinrichsen

 

16.07.2021 4. Stadtverordnetenversammlung

> Unser Antrag (gemeinsam mit FDP) zum Erlangen von Beratungsleistungen zur Haushaltskonsolidierung musste – obwohl doch wohl zu 100%   ein Haushaltsthema, wurde es nicht als solcher akzeptiert -  als Eilantrag eingebracht werden und wurde mit der Mehrheit von SPD/Grüne/Linke abgelehnt. Pikant dabei, dass in der Haushaltsrede der Linken ausführlich auf den dringenden Beratungsbedarfdurch externe Fachleute hingewiesen wurde.

> Die Bauthemen mit den Bauplänen Hainäcker und Nordweststraße wurden an die Ausschüsse zurückverwiesen.

> Die Diskussion um den Haushalt war durchsetzt mit vielen politischen Sticheleien über die Fehler der Vergangenheit und das unakzeptable Vorgehen von Regierungspräsidium und CDU-geführtem Innenministerium. Da haben einige Kollegen offensichtlich die verwaltungsorganisatorischen Spielregeln noch nicht verstanden.

> In unserer Haushaltsrede wurde nochmal auf die rosarote Brille bei der immer wieder nachgebesserten Erstellung des Haushaltes hingewiesen. Wir sehen den Haushalt immer noch deutlich in den roten Zahlen und haben deshalb bei allen Anträgen mit zusätzlicher Ergebnisbelastung, obwohl inhaltlich teils sehr unterstützenswerte Ansätze, dagegen votiert. Dies gilt natürlich auch insgesamt für den Haushalt und das sogenannte Haushaltssicherungskonzept, wo die kommenden Steigerungen der Grundsteuer schon ablesbar sind. Deutliche Sparmaßnahmen  der großen Fraktionen zur Abwendung dieser Entwicklung sind nicht erkennbar.      Unsere Sparanträge wurden unisono abgelehnt. Dabei enttäuscht beonders der Antrag zur personalsparenden Alternative eines neuen "Blitzers", da dies nur als Prüfantrag formuliert war.

       Der Schwerpunkt unserer Ausführungen war aber das völlige Unverständnis über den Antrag der Koalition plus CDU/FDP, den Stadtwerken zukünftig zur Stärkung des Eigenkapitals die bisherigen jährlichen 900 Tsd. Euro Zahlung in den städt. Haushalt zu erlassen. Das vor dem Hintergrund, dass den Stadtwerken vor acht Monaten ein Bürgschaftskredit von über 10 Mio. Euro sowie im Januar weitere 7 Mio. Euro Investitionshilfe zugesagt wurden und zusätzlich entschieden wurde, dass für weitere Finanzhilfen in Höhe und Art erst Mitte 2021 entschieden wird, wenn alle angeforderten Informationen vorliegen. Die entscheidungsrelevanten Informationen sind bisher nicht geliefert worden! Trotz unserer eindringlichen Bitte, den Antrag zu überdenken und erst die Entscheidungen aus dem Januar umzusetzen, wurde er positiv entschieden.

> Unser Antrag zur Sterntalerschule (siehe 12.07.) wurde mit einem späteren Antrag der CDU ergänzt und mit einem Antrag der Koalition konterkariert. Nicht erstaunlich, dass der Antrag der Koalition positiv entschieden wurde. Jetzt wird leider nicht breit gedacht und geplant, sondern man konzentriert sich auf die Sterntalerschule und die Vorteile einer großen Lösung fallen durch den Rost.

 

12.07.2021 Antrag zur Haushaltskonsolidierung


Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:


Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich die notwendigen Schritte einzuleiten, um für die Haushaltskonsolidierung eine ausführliche Beratung durch das „Kommunale Beratungszentrum – Partner der Kommunen“ zu erhalten.
Der Magistrat berichtet - ggfls. unter Einbindung der anderen Ausschüsse - im Haupt- und Finanzausschuss und stellt einen eventuellen Ergebnisbericht der Beratung den Fraktionen unaufgefordert zur Verfügung. Ferner macht der Magistrat von der Möglichkeit Gebrauch, ein Gespräch mit den Vertretern der Beratungsstelle im Rahmen einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses durchzuführen.


Begründung:
Erfolgt mündlich.


Fraktion FW-UDS              Fraktion FDP
Jens Hinrichsen                Sven Hartmann

 

12.07.2021 Antrag zur Schulsituation (v.a. Sterntalerschule)                           

 

Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 19/0058/

(Ausbau der Sterntalerschule und Erweiterung der Betreuung)

                                      

Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:

                                              

Der Magistrat wird aufgefordert, den geplanten Ausbau der Sterntalerschule in Abstimmung mit dem Kreis zu optimieren.

Ziel sollte es sein, durch einen gemeinsamen Blick auf die Schul- und Wohnungsbausituation für möglichst viele Aspekte des kommunalen Lebens nachhaltig Verbesserungen zu erreichen.

 

Begründung:

  • Die Notwendigkeit des Ausbaus der Sterntalerschule wird von allen Fraktionen anerkannt. Gleichwohl besteht aber auch die Befürchtung, dass aufgrund der Kompetenzverteilung Kreis/Kommune sowie der Fokussierung auf Einzelprobleme der Blick für umfassende Lösungen verbaut wird. Dies betrifft

              > die Sorge um den mangelnden Ausbau weiterer Dietzenbacher Schulen,

              > die Frage der für den Schulbau disponiblen Flächen

              > und letztendlich auch die Chancen, mit einer „großen Lösung“ neue Möglichkeiten im Wohnungsbau zu eröffnen.

  • Die in den Ausschüssen der vergangenen Woche formulierten Fragen und Befürchtungen zum Thema Sterntalerschule-Ausbau kann man zusammenfasen mit den Stichworten Flächenverfügbarkeit, Kahlschlag des Baumbestandes, weitere Einschränkung der Ernst-Reuter-Schulfläche.
  • Vor allem die Flächenverfügbarkeit wird kritisch beurteilt, da in pädagogischen Konzepten stets auf erhöhten Raum- und Freiflächenbedarf hingewiesen wird. Laut dem Schulentwicklungsplan 2018 liegt die verfügbare Fläche pro Schüler in der Sterntalerschule für 2023/24 20% unter dem Schnitt der Dietzenbacher Schulen. Dabei sind nur die bisher prognostizierten 354 und noch nicht die in der aktuellen Vorlage erwarteten 400 Schüler berücksichtigt.
  • Mit Blick auf die gesamte Dietzenbacher Schullandschaft stellt sich die Frage, wie für die anderen Schulen mit aktuellen Engpassbedingungen sowie dem weiteren prognostizierten Wachstum befriedigende Lösungen entwickelt werden können.  Beispiel Dietrich-Bonhoeffer-Schule: hier liegt die Flächenverfügbarkeit je Kind rd. 25 % unter dem Schnitt, zur Behebung der gravierenden Engpässe engt ein zweiklassiger Containerbau die geringe Schulhoffläche weiter ein und trotzdem muss laut Prognosen ein weiterer Zuwachs von rd. 15 % verkraftet werden.
  • Hinsichtlich der Helen-Keller-Förderschule hat die Stadtverordnetenversammlung im Mai entschieden, dass sie möglichst schnell auf dem bisherigen Gelände wiedererrichtet werden soll und der Magistrat das Stadtgebiet auf geeignete Freiflächen für eine zusätzliche Grundschule überprüfen möge.
  • Für die große Freifläche im Spessart-Viertel, das sogenannte Innenrohr, hat die Stadtverordnetenversammlung aufgrund der dortigen extremen Wohndichte entschieden, dass eine weitere Wohnbebauung ausgeschlossen wird. Stattdessen soll die Fläche für eine Mischung aus sozialer Infrastruktur und Grünfläche genutzt werden. (SVV 25.09. 2020)

Unser Fazit zu den genannten Aspekten ist, dass das bisherige Vorgehen nur zu konfliktbehafteten Einzellösungen führen kann. Selbst dafür fehlen notwendige Informationen über zu erwartende Effekte der Inklusion, der Weiterentwicklung des Schulentwicklungsplans versus demografische Perspektiven und die zusätzlich zu berücksichtigenden Anforderungen/Chancen für den Wohnungsbau.

Eine weitergesteckte Analyse und Planung ist dringend erforderlich und muss in enger Abstimmung mit dem Kreis geschehen!

 

Fraktion FW-UDS                                     Fraktion FDP   

Jens Hinrichsen                                      Sven Hartmann

 

26.06.2021 Änderungsantrag zum Haushalt 2021

                                (weitere Anträge zum Haushalt 2021 => Haushalt 2020/21)

 

Antrag zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2021 (Beschlussvorlage: 19/0028/) (mit Korrektur!)

 

Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:

Der Haushaltsentwurf 2021 wird zur Überarbeitung an den Magistrat zurückverwiesen.

 

Überzogene Ertragserwartungen und die zu geringe Berücksichtigung von Verlustausgleichverpflichtungen ergeben zusammen mit neuen Forderungen zur Stärkung der Stadtwerke bisher nicht ausgewiesene Verluste von bis zu 2 Mio. Euro für 2021 und eine düstere Perspektive für die Folgejahre.

 

Die zu entwickelnden Ausgleichmaßnahmen dürfen sich nicht auf weitere Steuererhöhungen beschränken!

 

Begründung und Erläuterung:

Neben verschiedenen Inkonsistenzen zwischen Erläuterungstext und Ergebnistabellen sind drei Komponenten für die bisher nicht ausgewiesenen Verluste maßgebend:

  • Einkommenssteuer: - 0,4 Mio. Euro.

Der kommunale Anteil an der Einkommenssteuer 2021 errechnet sich rein mechanisch durch Multiplikation der zu verteilenden Einkommenssteuer 2020 für Hessen (3.685 Mio. Euro) x der laut Finanzplanungserlass und aktueller Steuerschätzung unterstellten Änderungsrate (1,022) x kommunalem Verteilungsschlüssel (0,0045297). Lokale Sonderheiten spielen bei der Einkommenssteuer keine Rolle!

      Das Ergebnis liegt rd. 0,4 Mio. Euro unter dem budgetierten Wert!

 

  • Städtische Betriebe:  -0,8 Mio. Euro

Der zu leistende Verlustausgleich liegt rd.350 Tsd. Euro über dem unterstellten Wert und die erneute Reduzierung des Schwimmbadverlustes um rd. 450 Tsd. Euro zu Lasten der Rücklagen der Städt. Betriebe ist aufgrund der zu geringen Eigenkapitalausstattung nicht akzeptabel. (Dies auch lt. Wirtschaftsprüfer)

 

  • Stadtwerke: -0,8 Mio. Euro

Die wiederholt formulierte Forderung nach Verzicht auf Gewinnabführung der Stadtwerke an die Stadt ergäbe eine zusätzliche Ergebnislücke von mindestens 800 Tsd. Euro p.a.

 

Alle drei Komponenten sind kein singuläres Ereignis für 2021, sondern die Auswirkungen werden in gleicher Stärke auch in den Folgejahren zu registrieren sein. Allein bei der Einkommenssteuer wird es bis 2024 bei Realisierung der im Haushaltsentwurf (S. 41) genannten Änderungsraten zu einer kumulierten Ergebnisverschlechterung von rd. 7 Mio. Euro kommen!

Es sei nochmals eindringlich aufgefordert, endlich auch die Aufwandpositionen intensiv zu diskutieren und, wenn nicht anders möglich, auch hier einschneidende Maßnahmen anzugehen.

Es ist keiner Bürgerin und keinem Bürger zu vermitteln, wenn Verwaltung und Politik ausschließlich Steuererhöhungen als Mittel der Problemlösung sehen.

Es ist auch keine gute Kooperation zwischen Verwaltung und Politik, wenn die wiederholt vorgetragene Bitte verschiedener Fraktionen (z.B. CDU, FDP und Freie Wähler) um die intensive Haushaltsdiskussion vor (!) Erstellung des Haushaltsentwurfs negiert wird.

Und noch ein Merksatz:

Ein guter Haushalt ist nicht das Ergebnis einer Koalition und er wird auch nicht von der Opposition verhindert, sondern wir sitzen alle zusammen im selben Boot!

 

Fraktion FW-UDS

Jens Hinrichsen

 

28./31.05.2021 2. Stadtverordnetenversammlung

  • Haushalt 2021 wurde eingebracht und muss bis zur kommenden SVV diskutiert und mit Anträgen modifiziert werden. Erstaunlich, dass selbst nach einer Verzögerung von über sechs Monaten Daten zu den Städt. Betrieben und Stadtwerken nicht mitgeliefert wurden.
  • Bauanträge z.T. gebilligt, obwohl unseres Erachtens die Vorbereitungszeit bei bis 350 Seiten je Antrag (v.a. unter dem Aspekt der vielen neuen Stadtvderorneten) für qualifizierte Fragen und Entscheidungen nicht ausreichen.
  • Antrag von uns und FDP zur Erweiterung der Betriebskommission wurde zugestimmt, aber nur unter der von SPD-Fraktion gesetzten Bedingung, dass auf keinen Fall Hinrichsen Mitglied sein darf. Da kann sich jeder seinen eigenen Reim drauf machen!
  • Dazu passt die Haltung der Koalition, trotz ausführlicher Vorabsprache den geplanten Beteiligungsausschuss nicht zu unterstützen. Begründung hierzu: angeblich fehlendes Vertrauen wg. CDU-Äußerungen in einem diesbezüglichen Zeitungsartikel. Das passt zur generellen Linie, möglichst wenig oppositionelle Beteiligung zuzulassen.
  • CDU-Antrag zur weiteren Grundschule auf Helen-Keller-Schulgelände kontrovers behandelt. Aus unserer Sicht wird das Thema zu eng diskutiert. Es fehlen derzeit die notwendigen Informationen über zukünftig zu erwartende Effekte der Inklusion, der Weiterentwicklung des Schulentwicklungsplans versus demografische Perspektiven und die zusätzlich zu berücksichtigenden Chancen für den Wohnungsbau. Dies muss im Verbund mit den Entscheidungen zum Innenohr/Spessartviertel gewertet werden.
  • Ausführliche Diskussion über Antrag des Ausländerbeirates zur Benennung des noch nicht existierenden Kreisels Rodgau-/Offenbache Straße nach der türkischen Stadt Helete noch nicht abgeschlossen.

03.05.2021 Antrag für eine nachhaltige Einwohnerstatistik

 

Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:

 

Die jährlich veröffentlichte Einwohnerstatistik (=Bestandsstatistik) wird durch folgende Maßnahmen nachhaltig in ihrer Qualität gesichert:

 

1.Die bisher für die kleinräumige Differenzierung verwendete Straßenzuordnung zu Wahlbezirken wird ersetzt durch eine langfristig stabile Zuordnung aller Straßen bzw. auch von Straßenabschnitten zu vorzugebenen Stadtgebieten.

 

2.Die zu wählenden Stadtgebiete werden harmonisiert mit den vom Sozialbereich definierten Sozialräumen.

 

3.Für alle zu veröffentlichen Informationen/Berichte wird ein gemeinsames Datum für den ekom21-Datenabzug genutzt.

 

4.Es wird ein Verfahren bereitgestellt, das den direkten Zugriff der Datenauswertungen sowie der Grunddaten per Excel ermöglicht.

 

Begründung und Erläuterung:

Vor neun Jahren waren die Wahlbezirke ein schnelles Hilfsmittel für die kleinräumige Präsentation der Bestandsstatistik. Mittlerweile kann aber die erforderliche Datenkonsistenz durch die wandelnde Wahlkreisanzahl (von 20 auf 10 und aktuell seit der Kommunalwahl auf 11) nicht mehr gewährleisten werden.

Das Vertrauen in Daten als Grundlage von Entscheidungen ist abhängig von der gegebenen Datenintegrität. Auswertungen sollten deshalb - wo immer möglich - auf normierten Daten basieren. Konkret bedeutet dies die Generierung der Daten mit räumlich und zeitlich identischem Bezug. Dies ist heute nicht gesichert. (siehe Anlage)

Die Bereitstellung von Daten im Excel-Format ist eine Selbstverständlichkeit, wenn man die Forderung nach Digitalisierung der Entscheidungsprozesse ernst meint.

 

Fraktion FW-UDS

Jens Hinrichsen

 

25.04.2021 Personalie: Wir sind wieder eine Zweier-Fraktion!

 

Nachdem direkt nach der Kommunalwahl die in unseren Flyern formulierten Grundsätze infrage gestellt wurden ("wollen wir uns nicht doch einer Koalition anschließen?"), ist anschließend mehr über Befindlichkeiten und weniger über Sachthemen diskutiert worden.

 

Insofern ist die Entscheidung  konsequent, dass Jürgen Balzar die Fraktion verläßt.

 

Damit besteht die Fraktion jetzt aus Marc Beidl und Jens Hinirchsen.

 

Dass mit einer Zweier-Fraktion gute Arbeit geleistet werden kann, hat sich bereits in den letzten sieben Jahren gezeigt und das wollen wir auch in den  kommenden Jahren bestätigen!

 

23.04.2021 Konstituierende Stadtverordnetenversammlung

 

Die (einzige) erfreuliche Nachricht zu Beginn:

Trotz hoher Inzidenzen im Kreis war die Stadtverordnetenversammlung mit sämtlichen 45 Mitgliedern vollzählig anwesend.

 

Bei den Abstimmungsergebnissen, die eine klare Machtdemonstration der Koalition Rot-Rot-Grün waren, schrumpfte der in den Gesprächen wohlklingend angekündigte Wunsch zur Zusammenarbeit "zum Wohle Dietzenbachs"  auf Null zusammen!

 

  • Neue Stadtverordnetenvorsteherin: Andrea Wacker-Hempel von den Grünen. Sie erfüllt mit Sicherheit alle notwendigen Kompetenzen für dieses Amt. Dies gilt aber auch für ihre Vorgängerin Christel Germer und wurde nach der Wahl nochmal ausdrücklich von Andrea Wacker-Hempel bestätigt. Begründet wurde das Abweichen der Koalition von der traditionellen Wahl aus dem Kreis der größten Fraktion u.a. damit, dass man weg will von dem Leitsatz "das war schon immer so".
  • Mit Blick auf unseren Antrag (siehe Eintrag vom 21.4.) zur Erweiterung des Magistrates hat die Koalition diesen Ansatz gleich wieder vergessen. Das von der SPD pressewirksam formulierte Ziel, der AfD durch Beibehaltung des Magistrates in Minimalgröße einen Magristratssitz zu verwehren, ist schlichtweg Unsinn und wurde den Fraktionen bei der Sitzungsvorbereitung deutlich gemacht. Gespräche mit einzelnen Mitgliedern der Koalition lassen vermuten, dass unsere im Vorfeld eingebrachten Argumente nicht oder zumindest nicht wohlmeinend kommuniziert wurden. Schade, dass sich solche organisatorischen(?) Irritationen zu Beginn einer noch ungefestigten Koalition im Ergebnis für die kommenden fünf Jahre negativ auswirken werden.
  • Auch bei unserem Antrag zur Erweiterung der Anzahl stimmberechtige Ausschussmitglieder gibt es für uns keine Erfolgsmeldung. Pikant ist die von der Koalition durchgesetzte Reduzierung der Stimmberechtigten. So musste je Ausschuss per Los zwischen der AfD und unserer Fraktion ein Stimmberechtigter bestimmt werden. Im Ergebnis haben wir im HAFI und SOKI Stimmrecht und sind im BAU nur als Minderheitenvertreter vertreten. Die Praxis wird zeigen, ob zukünftig "lästige" Diskussionsbeiträge aus formalen Gründen leichter unterdrückt werden.
  • Um 22:30 wurde entschieden, dass die Mitglieder der Betriebskommission erst in der nächsten Sitzung gewählt werden. Damit iist auch unser Antrag zu diesem Thema noch nicht entschieden.

21.04.2021 Anträge zur konstituierenden Stadtverordnetenversammlung

 

Antrag: Änderung des Hauptsatzung (§ 5 Magistrat)

 

Die SVV möge für die Hauptsatzung der Kreisstadt Dietzenbach folgende Änderung beschließen:

 

§ 5 - Magistrat

.

2) Die Zahl der Stadträte/Stadträtinnen beträgt 6 (sechs). Der Erste Stadtrat/die Erste Stadträtin übt sein/ihr Amt hauptamtlich aus, die übrigen 5 (fünf) Stadträte/Stadträtinnen üben ihr Amt ehrenamtlich aus.

 

Begründung:

 

Für die Kreisstadt Dietzenbach sind auf allen wichtigen Feldern der kommunalen Lebens große Herausforderungen zu meistern. Einiges davon ist Verwaltungshandeln, anderes erfordert die Vorbereitung und Umsetzung politischer Entscheidungen.

 

Der Magistrat als oberstes Verwaltungsorgan ist hier gleichermaßen gefordert und natürlich kann man den hohen Anforderungen nur bei ausreichender personeller Ausstattung gerecht werden.

 

Nicht ohne Grund haben alle anderen Städte des Kreises mindestens sechs, viele aber acht oder sogar zehn ehrenamtliche Magistratsmitglieder. Dadurch ist - auch bei Verhinderung einzelner Magistratsmitglieder wegen Krankheit/Urlaub/Dienstreise - eine verträgliche Aufgabenverteilung gesichert und durch das Mehr an Erfahrung, verbunden mit verbessertem Informationsaustausch mit den Fraktionen, wird bei politischen Entscheidungen eine zügige Umsetzung gesichert.

 

Die Erweiterung des Magistrates um mindestens ein Mitglied erscheint deshalb dringend geboten.

 

Fraktion FW-UDS                     Fraktion FDP 

Jens Hinrichsen                      Sven Hartmann

==========================================================

 

Antrag der Fraktionen FW-UDS und FDP
Betreff: TOP 11. 1: Beschlussfassung über die Anzahl der Mitglieder der Ausschüsse


Wir bitten die Stadtverordnetenversammlung in öffentlicher Sitzung wie folgt zu beschließen:

Gemäß § 3 Abs. 2 der Hauptsatzung i.V.m. § 39 Abs. 1 der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung beschließt diese über die Mitgliederzahl jedes Aus-schusses.
Die Zahl der Ausschussmitglieder wird wie folgt festgelegt:
1. Haupt- und Finanzausschuss:                              ___10____
2. Ausschuss für Städtebau, Verkehr und Umwelt:  ___10____
3. Ausschuss für Soziales, Kultur und Integration:   ___10____


Begründung:
Durch die faktische Aufteilung der SVV in drei annähernd gleich große Fraktionen und vier annähernd gleich „kleine“ Fraktionen ist eine repräsentative Berücksichtigung der kleineren Fraktionen bei zu geringer Mitgliederzahl äußerst schwierig. Bei einer Größe von 10 Mitgliedern stehen den beiden größten Fraktionen CDU und SPD jeweils drei Sitze zu, auch Grüne, FW-UDS und AfD wären vertreten.
In diesem Fall wäre es denkbar und ein Zeichen der demokratischen Fairness und des Respekts, wenn CDU und SPD jeweils einen Sitz den kleinsten Fraktionen überlassen würden, um deren aktive Beteiligung an der Ausschussarbeit zu ermöglichen. Dies wäre ein deutliches Zeichen für die Demokratie und die Berücksichtigung aller Wählerstimmen.


Sven Hartmann                                       Jens Hinrichsen
FDP-Fraktionsvorsitzender                    FW-UDS Fraktionsvorsitzender

=============================================================

 

Antrag der FW-und FDP-Fraktionen

Betreff:TOP 16: Wahl der Mitglieder und Vertreter für die Betriebskommission des Eigenbetriebes der Kreisstadt DietzenbachÄnderungssatzung „Betriebssatzung Städtische Betriebe“

 

Wir bitten die Stadtverordnetenversammlung in öffentlicher Sitzung wie folgt zu beschließen:

Vor der Wahl der Mitglieder der Betriebskommission des Eigenbetriebs „Städtische Betriebe“ wird die „Betriebssatzung Städtische Betriebe Dietzenbach“ in der Fassung vom 01.06.2016 gemäß als Anlage beigefügter Änderungssatzung wie folgt geändert:

 

"§ 5 -Zusammensetzung der Betriebskommission, Nummer 1 lautet:

 

Der Magistrat beruft für den Eigenbetrieb eine Betriebskommission.

Sie hat 15 Mitglieder. Der Betriebskommission gehören an:

 

  • 5 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, die von ihr aus ihrer Mitte gewählt werden
  • kraft Amtes der Bürgermeister / die Bürgermeisterin und zwei weitere aus der Mitte des Magistrats gewählte Magistratsmitglieder, darunter der/die für das Finanzwesen zuständige Beigeordnete
  • 2 Mitglieder der Personalvertretung des Eigenbetriebs
  • 5 Mitglieder gem. § 6 Abs. 3 EigBGes

 

Begründung:

Die umfangreichen Diskussionen um die Zukunft der Städtischen Betriebe, den Erhalt und die Öffnung des Schwimmbades sowie nicht zuletzt die Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Akteneinsichtsausschuss haben deutlich gemacht, dass eine breite Beteiligung aller politischen Lager in der Betriebskommission dringend notwendig ist. Ebenso ist eine stärkere Einbindung von wirtschaftlicher und technischer Kompetenz durch fachkundige Personen gemäß § 6 Absatz 3 des Eigenbetriebsgesetzes dringend geboten.Zu diesem Zweck soll die Zahl der von der SVV bestimmten Mitglieder auf 5 Personen sowie die Zah lder Mitglieder gemäß § 6 Abs.3 ebenfalls auf 5 Personen erhöht werden.

Dadurch vergrößert sich die Gesamtzahl der Mitglieder auf 15.

 

Sven Hartmann                                     Jens Hinrichsen

FDP-Fraktionsvorsitzender                   FW-UDS Fraktionsvorsitzende

 

06.04.2021 Magistrat-Antwort auf Anfrage vom 02.03.2021

https://dietzenbach.more-rubin1.de/vorlagen_details.php?vid=70203100092&suchbegriffe=&select_koerperschaft=&select_gremium=&datum_von=2009-01-01&datum_bis=2021-03-30&entry=0&sort=&kriterium=AN

Wie schon bei der Anfrage zur illegalen Bauschutt-Deponie hat man auf den ersten Blick - aber auch nur dann - den Eindruck, dass die Anfrage überflüssig scheint. Das greift aber nur, wenn man die Historie der letzten Jahre nicht kennt und außerdem die üblichen "Spielregeln" der Kommunalpolitik als unnötig empfinden würde. Deshalb zur Klarstellung zwei Anmerkungen:

 

1. Die beengten Verhältnisse auf dem Wertstoffhof und dem Grünabfallplatz sind seit Jahren bekannt. Eine Lösung mit einem potentiellen Grundstück wurde vor mehreren Jahren avisiert und nach einem ersten Grobentwurf den Fraktionen in einer nichtöffentlichen Sitzung präsentiert, ausführlich diskutiert und letztendlich als nicht realisierbar verworfen.

Ein solches Vorgehen - sprich die Einbindung der Fraktionen - ist eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit von Politik und Verwaltung, wurde aber jetzt offensichtlich nicht für notwendig erachtet!

 

2. Die finanzielle Schieflage der Stadtwerke war zum Zeitpunkt des Grundstückkaufes für den Aufsichtsrat hinlänglich bekannt bzw. hätte zumindest bekannt sein müssen!

Berücksichtigt man die zusätzlichen Bau- und Umstrukturierungskosten, so addieren sich zu den 1,5 Mio. Euro für das Grunstück weitere hohe Investitionsbeträge, die das Gesamtprojekt zu einer der wichtigsten Entscheidungen der kommenden Jahre werden lassen.

Man muss nicht obersensibel sein, um den gewählten Entscheidungsweg bei der hohen Bedeutung für DIetzenbach als Affront für jeden Stadtverordneten zu empfinden. Die Konsequenzen für dieses unqualifizierte Vorgehen - zuerst kaufen wir mal das Grundstück und dann stimmen wir zwischen den betroffenen Organisationseinheiten das weitere Vorgehen ab - müssen letztendlich die Dietzenbacher Bürgerinnen und Bürger verkraften.

 

06.04.2021 Offenbach Post zur illegalen Deponie (unsere Anfrage vom 18.2.)

11.03.2021 Magistrat-Antwort auf Anfrage vom 18.02.2021

 

Unsere Anfrage vom 18.Februar wurde mit gestrigem Schreiben beantwortet:

  https://dietzenbach.more-rubin1.de/show_anlagen.php?_typ_432=vorl&_doc_n1=20210310124733-0.pdf&_vorl_nr=71902100091&_nid_nr=&_nk_nr=7

 

Die Antwort ist lesenswert, weil sie exemplarisch zeigt, wie gravierende Probleme derart weichgespült werden, dass man anschließend schon fast den Sinn der Anfrage anzweifeln könnte. Statt langer Gegendarstellung nur zwei Bilder, die die Empörung der Freien Wähler verdeutlichen:

 

8/2013
4/2020

 

Die illegale Deponie ist nach Aussagen des Bürgermeisters seit 2012 stillgelegt und trotzdem in den letzten sieben Jahren in ihrem Volumen um weit über 400% angewachsen! Und jetzt wird so getan, als ob diese illegale Deponie nur für LKW-große Zwischenlagerungen genutzt wurde. Wenn die klar erkennbaren riesigen Volumina ausschließlich illegale Absonderungen wären, dann haben die Städtischen Betriebe und die Stadtwerke nicht bemerkt, dass dies sich vor ihren Augen abgespielt hat!?

Für uns ist die in unserer Anfrage formulierte Vermutung, dass der Bürgermeister neben den finanziellen Problemen auch die Umweltaspekte nicht deutlich im Fokus hat, offensichtlich eine Tatsache.

 

02.03.2021 Anfrage an den Magistrat

 

Anfrage an den Magistrat                                                                                      02.03.2021

der Kreisstadt Dietzenbach                                                                        

 

Betr.: Immobilienkauf der Stadtwerke Dietzenbach GmbH

 

Infolge unserer Anfrage zur illegalen Bauschutt-Deponie und der Veröffentlichung in der Offenbach Post ergab sich ein Telefonat mit einer offensichtlich sehr gut informierten Dietzenbacher Bürgerin. Die Dame war sehr aufgebracht über die geschilderte Situation und verwundert, dass die Stadtverordneten (zumindest der Unterzeichner) nicht über das nächste „Umwelt-Desaster“ informiert wären.

 

 Es handele sich dabei um ein aktuell von den Stadtwerken (!) gekauftes Grundstück schräg gegenüber dem Städt. Bauhof. Dieses Grundstück wäre – „die Alt-Dietzenbacher kennen ja die Historie“ – hochgradig mit Asbestplatten und anderem Bauabfall kontaminiert und die Sorge ist groß, dass dieser Umstand nicht hinreichend bekannt wäre.

 

Da die Stadtwerke im Haushaltsplan 2020 explizit den Kauf eines Grundstücks für den Wertstoffhof aufgeführt hatten, wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Welche Begründung rechtfertigt den Kauf eines Grundstücks für den Wertstoffhof, der dem Management der Städtischen Betriebe unterliegt? Diese Frage hat unsere Fraktion übrigens schon in einem Antrag zum Haushalt 2020 gestellt. Eine Antwort existiert nicht!
  2. Ist der Grundstückkauf realisiert worden?
  3. Ist die Betriebskommission mit dieser Thematik befasst worden?
  4. Warum ist der (geplante) Grundstückkauf in den Investitionsplänen der SWD, die in den letzten Monaten intensiv diskutiert wurden, nicht aufgeführt?
  5. Ist es korrekt, dass das besagte Grundstück hochgradig kontaminiert ist?
  6. Ist die Entsorgung risikobehaftet und entsprechend vertraglich abgesichert?

Fraktion DL/FW-UDS

Jens Hinrichsen

 

27.02.2021 Offenbach Post

Notizbuch der Woche

Von Niels Britsch

 

Wie die Rasselbande auf dem Spielplatz

 

Die Erarbeitung einer Satzung für die private Nutzung städtischer Liegenschaften ist ein sinnvolles Anliegen. Dass der Antrag der SPD dennoch zu einem Streit führte, lag an der Spitze gegen den Bürgermeister und seine Hochzeitsfeier. Da war abzusehen, dass die CDU ihrerseits die alten Kamellen aus der Vergangenheit auspackt und gegen die SPD schießt. „Das Entgelt für die Nutzung inklusive eines Kühlwagens darf 275 Euro nicht überschreiten“, hieß es in dem ursprünglichen SPD-Antrag. Nach den entrüsteten Reaktionen der CDU und dem Hinweis der Freien Wähler, dass dieser Preis zu niedrig sei, wollte die SPD die 275 Euro plötzlich nur als „Benchmark“ verstanden wissen. Ein Richtwert, der aber nicht überschritten werden darf, ist allerdings keiner. Nun gehören Polemik, zugespitzte Vorwürfe und gegenseitige Spitzen zur politischen Auseinandersetzung, doch manchmal kommt sich der Zuschauer dann doch vor wie im Kindergarten. Deswegen mögen es uns die Beteiligten verzeihen, wenn wir uns bei folgender fiktiven Vorstellung selbst einmal des Stilmittels der Zuspitzung bedienen: Man stelle sich die Alpha-Männchen aus dem Haupt- und Finanzausschuss als junge Rabauken auf dem Spielplatz vor, Rainer Engelhardt nimmt Stephan Gieseler und Manuel Salomon ihre Schippchen weg, während Jens Hinrichsen und Jürgen Rogg um die Schaukel streiten – und darüber, wer was, zu wem gesagt hat. Die Vertreter von WIR-BfD und AfD dürfen (oder wollen) gar nicht erst mitspielen (zumindest glänzten sie im Haupt- und Finanzausschuss durch konsequentes Schweigen und Teilnahmslosigkeit), Jerome Alex versucht die Streitereien zu schlichten, gehört aber eigentlich zur Bande von Rainer Engelhardt und wird deswegen nicht von allen Beteiligten als neutrale Autorität wahrgenommen. Bis Andrea Wacker-Hempel (der wir klischeehaft als einziger Frau im Ausschuss die Rolle der Erzieherin zuteilen) schlichtet, all ihre Kinderchen an der Hand nimmt und wieder etwas Harmonie unter den Raufbolden herstellt. Und wenn sich dann alle wieder lieb haben, spielen die kleinen Racker auch durchaus konstruktiv miteinander.

 

25.02.2021 Offenbach Post

 

Ablagerungen laut Stadt kein Problem für Umwelt

Städtische Betriebe nutzen Gelände als Zwischenlager für Bauschutt

Schuttberge: Illegale Ablagerungen, aber auch „Zwischenlagerungen“ der Städtischen Betriebe prägen das Gelände neben dem Grünabfallsammelplatz.
+
Schuttberge: Illegale Ablagerungen, aber auch „Zwischenlagerungen“ der Städtischen Betriebe prägen das Gelände neben dem Grünabfallsammelplatz.
© Wittekopf

Ein städtisches Areal südlich des Grünabfallsammelplatzes hat sich in der Vergangenheit zum Abfallplatz für allerlei Müll entwickelt. Darauf haben Leser wiederholt unsere Redaktion hingewiesen. Nach Auskunft der Stadt luden auch die Städtischen Betriebe dort verschiedene Materialien ab. Eine Belastung für den Boden besteht laut Stadt durch die Ablagerungen jedoch nicht.

 

Dietzenbach – Weil in der Vergangenheit dort „immer wieder Material illegal abgeladen“ worden sei, habe man die Zufahrt zu der Fläche im vergangenen Jahr durch zusätzliche Bauzäune gegen unbefugtes Betreten gesichert, teilt die Stadt auf Anfrage unserer Redaktion mit. „Seitdem finden keine Ablagerungen mehr statt.“ Einiges davon lagere dort auch schon seit Jahrzehnten: „So wurde zum Beispiel während des S-Bahn-Baus der Wall zur K 174 aus dem Aushubmaterial errichtet“, heißt es von der Stadt. Außerdem sei die Fläche in der Vergangenheit „von den technischen Abteilungen der Städtischen Betriebe als Sammelplatz für Baumaterial, als Zwischenlagerungsfläche von Erdaushub und Bauabfällen genutzt“ worden – was anscheinend Nachahmer fand: „Doch leider wurde die Fläche auch von unbekannten Personen als Ablagerungsfläche missbraucht.“

Rückfragen nach einer rechtlichen Grundlage oder einer Nutzungsordnung für die Ablagerungen der Städtischen Betriebe kann man unserer Redaktion indes nicht beantworten: Beide Ansprechpartner, die diesbezüglich Auskunft geben könnten, seien zur Zeit erkrankt, heißt es.

Um eine Gefährdung für die Umwelt auszuschließen, sei 2012 ein umfangreiches Gutachten in Auftrag gegeben und die Fläche einer Untersuchung unterzogen worden. „Das Ergebnis des Gutachters war, dass derzeit aus bodenschutzrechtlicher Sicht kein akuter Handlungsbedarf besteht. Auf der Fläche vorgefundene Asbestzementplatten wurden seinerzeit ordnungsgemäß entsorgt.“

 

Da im vergangenen Jahr bekannt geworden sei, dass auch nach 2012 noch weitere „Ablagerungen stattfanden“, habe man die Fläche großräumig gesichert und ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben. Auch hier gibt die Stadt Entwarnung: Anhand der vorliegenden Untersuchungsergebnisse könne keine konkrete Gefährdung infolge der Geländeaufschüttungen abgeleitet werden. „Ein akuter Handlungsbedarf bestand folglich nicht“, heißt es von der Stadt weiter. Nichtsdestotrotz müsse geklärt werden, „wie mit der Fläche umgegangen werden soll“.

Eigentlich sei mit der Entsorgergemeinschaft im Dezember 2020 ein gemeinsamer Termin vereinbart gewesen, der aber „aufgrund der Pandemie abgesagt werden musste“. Das Treffen werde nachgeholt, „Ziel ist es, ein Konzept erstellen zu lassen, um im Anschluss mit den zuständigen Behörden die weitere Vorgehensweise zu besprechen.“

Das Thema hat inzwischen auch die Kommunalpolitik auf den Plan gerufen, Jens Hinrichsen von den Freien Wählern hat deshalb eine Anfrage an den Magistrat der Stadt geschickt: Er schreibt von einer „illegalen Deponie für Bauschutt“ und hat seiner Anfrage Luftbilder aus verschiedenen Jahren angefügt, die zeigen sollen, dass auch nach 2012 noch großflächig illegal Bauschutt dort abgeladen wurde.

Die Fotos erweckten den Eindruck „eines organisierten An- und Abfahrweges für großvolumige Lastwagen“, so Hinrichsen. Er fragt unter anderem: „Ist gesichert, dass sämtlicher Bauschutt aus Hoch- und/oder Tiefbau, der von dem verantwortlichen Fachbereich veranlasst wurde, umweltrechtlich korrekt und durch Entsorgungsbescheinigungen belegt entsorgt wurde? Mit welchen Kosten der Entsorgung müssen die Städtischen Betriebe rechnen?“ Er bitte darum, seine Anfrage nicht als „Wahlkampfgetöse“ zu diskreditieren, sondern diese „mit der notwendigen Ernsthaftigkeit zügig“ zu beantworten. (Von Niels Britsch)

 

18.02.2021 Anfrage an den Magistrat:

Zu den seit letztem Sommer kurisierenden Spekulationen über eine wilde Bauschutt-Deponie folgende Anfrage an den Magistrat:

 

Illegale Bauschutt-Deponie.pdf
PDF-Dokument [1.2 MB]

08.02.2021 Antrag zur neuen Schwimmbadsaison

 

Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:

                                              

Es wird eine Interims-Betriebskommission gebildet, die auch unter Berücksichtigung ggfls. notwendiger bzw. gewünschter Änderungen der Rahmenbedingungen (Satzung, technische/organisatorische Konzepte) die frühzeitige Öffnung des Schwimmbades gewährleistet.

 

 Begründung:

 

Bei Entscheidungen mit Bezug auf das Schwimmbad ist der zeitliche Ablauf geregelt über die Vorbereitung durch die Betriebskommission, die anschließende Diskussion in der Ausschussrunde und schließlich die Umsetzung nach der Entscheidung durch die SVV.

 

Für die kommende Sommersaison sind jegliche Änderungen erst durch die Stadtverordnetenversammlung am 28. Mai möglich und dies auch nur, wenn die notwendigen bzw. gewünschten Änderungen in der nächsten Sitzung der Betriebskommission am 4. März bekannt sind.

 

Änderungen aufgrund von aktuellen Corona-Randbedingungen nach dem 4. März können erst nach der SVV-Sitzung am 16. Juli umgesetzt werden und das würde die Stadt in eine vergleichbar verzögerte Entscheidungsfindung wie im letzten Sommer versetzen! 

 

Beispiele für notwendige oder wünschenswerte Änderungen:

 

>  Satzungsänderung wegen Anpassung an ausschließlich gebuchte Eintrittszeiten und damit Fortfall der Saisonkarte(?)

 

>  Nutzung des Open-Air-Areals für private Feiern,

 

>  Einbindung von Optimierungsvorschlägen der IG Schwimmbad.

 

Fraktion DL/FW-UDS

Jens Hinrichsen

30.01.2021 39. Stadtverordnetenversammlung

  •  Ein Eilantrag der SPD, die Kita-Gebühren für die Zeit der Corona-Pandemie zu erlassen führte zur kontroversen Diskussion, ob die Montessori-Kita in diesen Beschluss inkludiert sein sollte. Unser spontan einbebrachter Änderungsantrag mit der Ergänzung des Antragsatzes um die zwei Sätze "Dies gilt für alle Kitas in Dietzenbach. Eine Überkompensierung ist auszuschließen" wurde v.a. von der SPD, aber auch von anderen Fraktionen aus formalen Gründen kritisiert. Nach Zusage, dass der Magistrat den Aspekt in den Ausführungsbestimmungen überdenken wird, haben wir den Änderungsantrag zurückgezogen. Dem Eilantrag wurde mit großer Mehrheit zugestimmt.
  • Kontroverse Diskussion auch zu einem Grundstücksverkauf an der Elisabeth-Selbert-Straße für eine LKW-Fahrschule. Unser Einwand vor allem, dass das abgestimmte Ziel bei Grundstückverkäufen - Schaffung von Arbeitsplätzen - in keiner Weise erreicht würde. Außerdem entspricht es nicht dem Selbstverständnis der Stadtverodneten, wenn auf der Verkaufsplattform der Stadt für das betreffende Baugebiet der Verkauf schon als Fakt dargestellt wird. Verkauf wurde mit knapper Mehrheit abgelehnt.
  • Der Antrag der Verwaltung, den Stadtwerken zur Stärkung des Eigenkapitals Forderungen von über 10 Mio. Euro zu erlassen, wurde erfolgreich durch einen Änderungsantrg von CDU, Grüne und uns ersetzt. Im Kern besagt dieser Änderungsantrag, dass Rückzahlungen für 2021 ausgesetzt werden, dafür aber die Stadtwerke bis Mitte des Jahres einen überzeugenden Finanzplan vorlegen müssen, alle vertraglichen Beziehungen zwischen den Sttadtwerken und den Städtischen Betrieben in ihren finanziellen Volumen vorgestellt werden und in jedem Haupt-und Finanzaussschuss die aktuelle Lage der Stadtwerke auf der Tagesordnung stehen wird.

21.01.2021 Haupt- und Finanzausschuss

 

> Unser Antrag vom 30.12. ist in Verbindung mit zwei Anträgen der Verwaltung zur Eigenkapitalstärkung der Stadtwerke ausführlich diskutiert worden. Allgemein anerkannt wird der hohe Investitionsbedarf v.a. im Netzbereich inkl. KLärwerk.Es gibt aber in allen Fraktionen weiteren Klärungsbedarf und deshalb keine Abstimmung. Unsere Informationsanforderungen können nicht bedient werden, da der Jahresabschluss 2019 erst in einigen Monaten fertig sein wird!

> Da in einer Präsentation der Finanzsituation 2021 die Eckdaten genannt wurden und jetzt öffentlich bekannt sein wird, dass wir mit einem Defizit von rd. 6,5 Mio. Euro rechnen müssen, ist unser im Antrag reklamierter Informationsbedarf erfüllt bzw. hinsichtlich Stadtwerke z.Z. nicht leistbar. Deshalb wird der Antrag nicht mehr verfolgt.

> Der eingebrachte Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2018 ist Schnee von vorgestern und ein weiterer Beleg für die mangelnden Aktualität unserer Entscheidungsgrundlagen. Da schon seit Monaten der aktuellste Geschäftsbericht der EVD im Beteiligungsbericht der Stadt Offenbach enthalten ist, wird er jetzt bei uns verfügbar gemacht.=>EVD Fernwaerme

            

28.01.2021  Änderungsantrag zu Darlehnswandlung Stadtwerke

Änderungsantrag zur Drucksachen Nr.18/1061/20 und 18/1062/20

(Eigenkapitalstärkung der Stadtwerke)

                                      

Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:                                           

  1. Dem beantragten Verzicht der Rückführung der noch offenen Darlehnsforderungen wird nicht zugestimmt.
  2. Die vereinbarte Gewinnausschüttung an den Gesellschafter in Höhe von 800 TEURO p.a. bleibt unverändert.
  3. Bis Mitte 2021 sind die Leistungsbeziehungen zwischen den Stadtwerken und den Städtischen Betrieben in ihrer Vertragsgestaltung und den finanziellen Auswirkungen den Stadtverordneten zu präsentieren.

 Begründung:

zu 1: Unter dem Verständnis, dass die in der Drucksache 18/1062/20 aufgeführten Maßnahmen als Strukturinvestitionen aus dem Sondervermögen finanziert werden, sind auf der Basis des Finanzplanes der Stadtwerke keine mittelfristigen Liquiditätsengpässe zu befürchten. Konkrete  Ergebniswarnungen der Geschäftsführung liegen nicht vor. Andererseits ist aus Sicht des städtischen Haushaltes bei der aktuell zu erwartenden Ergebnislücke von 6,5 Mio. Euro für 2021 kein Spielraum für den Verzicht auf langfristig eingeplante und vereinbarte Finanzmittel.

Die geringe Eigenkapitalausstattung der Stadtwerke wird vor allem mit Blick auf Investitionen außerhalb des Bereiches der Daseinsvorsorge bemängelt. Bevor in diese Richtung irgendwelche Planspiele veranstaltet werden, ist eine Grundsatzentscheidung über die mögliche Erweiterung der Geschäftsfelder durch die Stadtverordnetenversammlung erforderlich und offensichtlich auch dringend geboten.

 

zu 2: Der Hinweis auf die mangelnde Fähigkeit der Stadtwerke, bei fast ausschließlich dem Kommunalabgabengesetz unterliegenden Produkten eine deutliche Gewinnthesaurierung und damit EK-Stärkung bewirken zu können, ist verständlich. Aber der negative Ergebnishaushalt der Stadt bietet unseres Erachtens keinen Spielraum.

Eine – aus Sicht der Stadtwerke – positive Entwicklung ist aber angesichts der Pläne der Kreisverkehrsgesellschaft zu erwarten. Wenn die Stadtbusse der Kreiskommunen zukünftig integriert geplant und organisiert und durch Kreisumlagen finanziert werden, so würde für die Stadtwerke ein hoher Negativposten entfallen und somit mittelfristig zur Eigenkapitalstärkung führen.

 

zu 3: In der letzten Sitzung der Haupt- und Finanzausschusses ist von mehreren Diskutanten aufgrund der geringen Transparenz und dem offensichtlichen Fehlen von aktuellen Finanzdaten offen über ein mangelndes Vertrauen gesprochen worden. Dies ergänzt sich mit den ersten Erfahrungen aus dem Akteneinsichtsausschuss.

Ein markantes Beispiel für die mangelnde Transparenz ist der Investitionsplan der Stadtwerke mit dem geplanten (und schon realisierten?) Grundstückkauf für einen Wertstoffhof für 1,5 Mio. Euro. Eine Begründung für diese Investition im originär den Städtischen Betrieben zuzuordneten Aufgabe fehlt. Vor allem fehlen die Behandlung und Entscheidung durch die städtischen Gremien.

Die umfassende Überprüfung aller Aktivitäten der Stadtwerke im Wechselspiel mit den Städtischen Betrieben ist dringend.

 

Fraktion DL/FW-UDS

Jens Hinrichsen 

     

30.12.2020 Antrag zur finanziellen Stärkung der Stadtwerke

 

Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:

 

Der Bürgermeister wird in seiner Funktion als Vorsitzender des Aufsichtsrates der Stadtwerke Dietzenbach GmbH und als Kämmerer aufgefordert,

  1. die Umsetzung der von der Stadtverordnetenversammlung getroffenen Entscheidungen (Veröffentlichung des aktuellen SWD-Geschäftsberichtes, Vorlage des Investitionsplans der Stadtwerke) nicht weiter zu verzögern,
  2. die Stadtverordneten in Ermangelung der überfälligen, aber trotzdem vor der Kommunal- und Bürgermeisterwahl nicht geplanten Erstellung des Haushaltsplanes 2021 zügig und öffentlich über die aktuelle Ergebnis- und Finanzlage sowie die zu erwartende Entwicklung zu informieren.

Begründung und Erläuterung:

 

Im Zuge der Abstimmung zum Doppelhaushalt 2020/21 war Corona-bedingt entschieden worden, alle Änderungsanträge (Ausnahme Grundsteuer) zurückzuziehen und ggfls. im Laufe des Jahres einzureichen. Dies gilt auch für den als Anlage beigefügten Antrag, der allerdings aufgrund neuer Informationen nicht mehr rigoros umgesetzt werden sollte.

 

Einerseits hat die Diskussion um die Ausfallbürgschaft für den 10-Mio.-Kredit keine ausreichende Sicherheit über die finanzielle Stabilität des derzeitigen Geschäftsmodells von Stadtwerken und Städtischen Betrieben gebracht. Andererseits gibt die zu erwartende Negativentwicklung des städtischen Haushalts keinen Spielraum für den Verzicht auf die langfristig vereinbarte Gewinnabgabe der Stadtwerke in Höhe von jährlich rd. 800 T-Euro. Die geplante Eigenkapitalstärkung für die Stadtwerke wäre nicht realisierbar.

 

Um in diesem Dilemma eine Kompromisslösung zu finden, reichen keine Spekulationen und vage Vermutungen, sondern es ist für alle Stadtverordneten eine umfassende Transparenz zu schaffen und künftig zu sichern. Der Wille hierzu ist nicht erkennbar.

 

Außerdem ist - auch mit Blick auf die anstehenden Kommunalwahlen - nicht vermittelbar, warum bis jetzt nicht wie in den Nachbarkommunen die Erstellung des Haushaltes 2021 geplant und öffentlich diskutiert wurde.

 

Fraktion DL/FW-UDS

Jens Hinrichsen         

 

Anlage:

 

An

die Stadtverordnetenvorsteherin der                                            

Kreisstadt Dietzenbach                                                                                         14.04.2020

                                                                                                                                                                                                                               

Antrag zu Haushaltssatzung, -plan 2020/2021

Invest-Nr. 90 AKTIVA

 

Die geplante Erhöhung des Eigenkapitals der Stadtwerke Dietzenbach GmbH wird nicht umgesetzt.

 

Begründung und Erläuterung:

 

Die Unterlassung schafft weitere dringend notwendige Liquidität (765.910 €) für das laufende Jahr.

 

Auch wenn die Eigenkapitalquote der SWD erhöht werden sollte, sind die Grenzen für das eigenständige Handeln des Aufsichtsrates nicht unendlich. Bevor die über mehrere Jahre vorgesehene EK-Erhöhung zu Lasten der Liquidität des städtischen Haushaltes umgesetzt wird, sollten alle Stadtverordneten sich über Notwendigkeit und Tragweite einer solchen Entscheidung im Klaren sein:.

  • Wodurch entstehen im Invest-Volumen der SWD die enormen Steigerungen von über 85% in zwei Jahren und wie könnte dies ggfs. gestreckt werden?
  • Welche Begründung rechtfertigt den Kauf eines Grundstücks für den Wertstoffhof, der dem Management der Städtischen Betriebe unterliegt?

Fraktion DL/FW-UDS

Jens Hinrichsen

            

11.12.2020 38. Stadtverordnetenversammlung

  • Der Wahlvorbereitungsausschuss zur Besetzung der Stelle des Ersten Stadtrates wird mit großer Mehrheit auf der erstmöglichen Termin nach den Kommunalwahlen einberufen. Damit liegt diese personelle Entscheidung in den Händen des neu gewählten Stadtparlamentes!
  • Unser Antrag vom 17.11. "Stärkung des lokalpolitischen Engagements" wird auf den nächsten SVV-Termin geschoben und ggfs.modifiziert erneut diskutiert.
  • Unser "Antrag zur Festigung der Rechtssicherheit in der Wohnanlage Rosenpark" wird geschoben, um dem Bürgermeister die Möglichkeit einzuräumen, die den Stadtverodneten nicht bekannten Gutachten über die Möglichkeiten der Geschosszahl-Reduzierung (in komprimierter Fassung) zur Verfügung zu stellen.

10.12.2020 Änderungsantrag (Wahlvorbereitungsausschuss)

 

Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:

                                              

Der Wahlvorbereitungsausschuss zur Besetzung der Stelle des hauptamtlichen Ersten Stadtrates wird verschoben auf den frühestmöglichen Zeitpunkt nach den Kommunalwahlen.

 

 Begründung:

  • Es wird als höchst undemokratisch empfunden, wenn den im März neu zu wählenden Stadtverordneten die Möglichkeit genommen wird, an der für die Zusammenarbeit von Politik und Verwaltung wichtigsten Personalentscheidung nicht mitwirken zu können. 

Fraktion DL/FW-UDS

Jens Hinrichsen  

       

08.12.2020 Offenbach Post Leserbrief

„Ordentliches Geklüngel in den Hinterzimmern“

 

Zu „Ende einer Ära“ vom 5. Dezember:

Fasst man all die verschiedenen Veröffentlichungen im Dietzenbach-Teil der Offenbach-Post zusammen, drängt sich schon der Eindruck auf, dass in den oft erwähnten Hinterzimmern ordentlich geklüngelt wurde. Mein Eindruck:

1. Die Bürgermeisterwahl – ganz überraschend und wie geschildert aus Ersparnisgründen vorgezogen von November 2021 (hier wäre mit den Bundestagswahlen gemeinsam gewählt worden) auf den 14. März 2021 – und zwar ganz kurzfristig vor dem letztmöglichen Termin.

2. Herr Nalbach erklärt Ende einer Ära, die WIR-BfD stellt wegen mangelnder Kandidaten keine Kandidatenliste mehr auf. Erstaunlich, dass Jens Hinrichsen mit der FW-UDS eine Kandidatenliste zusammen bekommt für die Kommunalwahl. Na ja, dafür treten dann Herr Nalbach und zwei weitere WIR-BfD-Stadtverordnete für den Kreistag an. Ist ja auch eine politische Tätigkeit. Und dann empfiehlt man der ehemaligen WIR-Wählergemeinschaft, ihre Stimmen der CDU und deren Kandidaten zu geben. Geklüngel in den Hinterzimmern zu unterstellen, ist dann wahrscheinlich bösartig und unfair!? Dafür erscheint Jürgen Rogg auf der CDU-Kandidatenliste für die Kommunalwahl und erklärt Bereitschaft zur Wiederwahl als Bürgermeister, ordentlich früher als geplant.

3. Die verbliebenen Parteien haben große Probleme, in den wenigen verbliebenen Wochen vor der Wahl, Kandidaten für die Bürgermeisterwahl zu nominieren.

4. Diese möglichen Kandidaten – mit oder ohne Chance – haben kaum die Möglichkeit, „Wahlpropaganda“ zu betreiben. Weihnachtszeit, Silvester, die Corona-Pandemie, Ferien und wahrscheinlich keine öffentlichen Auftritte…

5. Dadurch dass die CDU keinen eigenen Bürgermeisterkandidaten zur Wahl stellt, wird es natürlich spannend bei der Wahl des Ersten Stadtrats. Wurde hier ausgeklüngelt, dass der Parteivorsitzende der CDU zum Ersten Stadtrat gewählt wird und Dr. Lang, unser gegenwärtiger Erster Stadtrat, sich in der Wirtschaft einen neuen Job suchen muss?

Norbert Kern

Dietzenbach

 

17.11.2020 Antrag zur Festigung der Rechtssicherheit in der Wohnanlage Rosenpark

 

Der Magistrat wird zu folgenden Schritten aufgefordert:

  1. Es wird öffentlich eine klare Aussage getroffen, dass die existierenden nichtöffentlichen Gutachten zum Komplex Rosenpark weder unter finanziellen noch unter  ethischen Aspekten eine Reduzierung der Geschosszahl nahelegen und deshalb eine mögliche Enteignung auch langfristig nicht zu befürchten ist.  
  2. Für alle Bürger wird deutlich gemacht, dass neben dem im Grundgesetz zugesicherten Schutz des Eigentums der Passus „Eigentum verpflichtet“ einen gleichhohen Stellenwert hat und durch entsprechende Maßnahmen eingefordert wird.

                                                                         

Begründung:

  • Nach dem Brandanschlag Ende Mai wurden die CDU und v.a. Altbürgermeister Gieseler in der Presse wiederholt mit der Anregung zitiert, über einen Teilrückbau der Hochhäuser zu diskutieren und damit verbunden auch eine Enteignung nicht auszuschließen. Dem entgegen stehen die aus einer nichtöffentlichen Sitzung kolportierten Aussagen des aktuellen Bürgermeisters Rogg, dass eine Weiterverfolgung dieser Gedanken auch nach Ansicht der Gutachter nicht realistisch wäre.

Für die betroffenen Wohnungseigentümer und Mieter gleichermaßen sind diese widersprüchlichen Aussagen beunruhigend, da eine langfristige Planung von Eigentums- und Lebensumständen nicht möglich scheint.

Eine wesentliche Ursache für die Entstehung sozialer Brennpunkte wird in der Anonymität der Nachbarschaftsbeziehungen gesehen, die sich u.a. durch die hohe Fluktuation von Eigentümern und Mietern erklärt. Die anzustrebende Stärkung eines positiven Kiez-Zugehörigkeitsgefühls erreicht man sicherlich nicht durch populistische Gedankenspiele.

  • Über den sozialen Missbrauch von Eigentum durch Überbelegung/Mietwucher ist in den politischen Gremien ausführlich gesprochen worden. Man kann sicherlich immer viele Gründe anführen, warum drastische Maßnahmen nicht oder nur sehr schwer zu exekutieren sind. Es gibt aber auch gute Beispiele von Kommunen (z.B. Hanau, Offenbach), wie man diesen Hindernissen durch Zusammenarbeit von verschiedenen Behörden und städt. Verwaltungseinheiten entgegenwirken will.

Auch die genannten Städte sind sich der großen Herausforderungen bewusst.

Wichtig ist, dass der Wille zum Durchgreifen für die Bürger erkennbar wird.

 

Fraktion DL/FW-UDS

Jens Hinrichsen

 

17.11.2020 Antrag zur Stärkung des lokalpolitischen Engagements  

 

Der Magistrat wird gebeten, das Engagement der in der Dietzenbacher Lokalpolitik tätigen Bürgerinnen und Bürger exemplarisch an dem besonders hohen persönlichen Einsatz der aktuellen Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung sowie ihrer Vorgänger zu würdigen. Hierzu sind die Mittel und ein geeigneter Ort für eine sogenannte Ahnengalerie bereitzustellen.

 

Begründung:

Das abnehmende Interesse vieler Bürger an lokalpolitischen Themen zeigt sich an der sukzessive schwindenden Besucherzahl bei Ausschusssitzungen und Stadtverordnetenversammlungen. Auch ohne Corona-Effekt und unabhängig von der politischen Ausrichtung wird es zunehmend schwierig, bei Freunden, Nachbarn und Bekannten das Interesse für lokalpolitische Verpflichtungen zu entwickeln.

Besonders deutlich wird dies zum Ende der Legislaturperiode, wenn die aktiven Lokalpolitiker bei den zu erstellenden Kandidatenlisten für die anstehende Kommunalwahl viel Überzeugungsarbeit leisten müssen. Der Hinweis auf Politikverdrossenheit sehr vieler Bürger ist keine allumfassende Entschuldigung, wir müssen auch Werbung in eigener Sache machen. Und dafür ist die Präsentation des ersten Bürgers eine Selbstverständlichkeit, aber auch nur ein erster Schritt.

 

Fraktion DL/FW-UDS

Jens Hinrichsen      Ismet Küpelikilinc

 

14.11.2020 Kommentar zur heutigen Dietzenbach-Seite der Offenbach Post

 

Wie unter einem Brennglas offenbart sich heute in der Offenbach Post das Trauerspiel der Dietzenbacher Lokalpolitik:

 

In einem Kommentar wird die v.a. für die Hochhäuser viel zu späte Anti-Corona-Informationspolitik der Stadt kritisiert und in Verbindung mit dem anstehenden Bürgermeister-Wahlkampf gesehen,

 

die Verwaltungsspitze wird (auch viel zu spät) von der SPD mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde überzogen und der Bürgermeister droht seinerseits mit einer Anzeige,

 

der Bürgermeister will sich nicht zu seiner möglichen Kandidatur für die von ihm gepuschte Bürgermeisterwahl im März äußern

 

und quasi als Krönung dokumentiert die WIR-BfD, also die WählerInitiative Rogg, mit ihrem Entschluss, mangels Interessenten nicht mehr bei Kommunalwahl anzutreten, die kommunale Polit-Verdrossenheit.

 

Zur späten Reaktion der SPD sollte man wissen, dass die unterlassene Einbindung der Stadtverordneten bei wichtigen Finanzentscheidungen von uns schon vor über acht Monaten in einem Antrag kritisiert wurde, dann aber nach der Aussage des Bürgermeisters, dass die Transaktionen durch ein Gutachten als HGO-konform bestätigt wären, zurückgezogen wurde. Allerdings gibt es dieses Gutachten offensichtlich nicht! (siehe auf dieser Seite 10.02. und 20.02.20)

 

Hinsichtlich des BGM-Wahltermins braucht man nicht viel parteipolitischen Einblick und Verstand, um die erneute Kandidatur von J. Rogg, allerdings mit neuer Parteiausrichtung zu erwarten.

 

Die kurzfristige Terminsetzung ist sicherlich legal, nach meinem politischen Verständnis aber äußerst unfair gegenüber potentiellen Mitbewerbern, die in der aktuellen Corona-Krise keine Chance hätten, sich den Wählern vorzustellen. Man könnte es auch als die von vielen Bürgern kritisierte Hinterstubentrickserei sehen, die in keiner Weise das politische Engagement dieser Bürger fördern wird.

 

Egal, wer sich der Bürgermeisterwahl stellt und wer gewählt wird, nach all dem, was wir in den letzten Jahren an mangelnder Kooperation in der Informations- und Entscheidungseinbindung erleben mussten,

 

für die Freien Wähler gibt es nur ein Ziel für die Kommunalwahlen:

Aufstellung eines starken Teams, um mit ausreichender Fraktionsgröße die Aktivitäten des Bürgermeisters zu kontrollieren und eigene Vorstellungen umsetzen zu können.

 

Mit der Erstellung der Kandidatenliste sind wir auf einem guten Weg!

 

Jens Hinrichsen

 

14.11.2020 Offenbach Post

 

Untreue-Vorwurf gegen Bürgermeister: „Das ist Wahlkampfgetöse“

 

Dietzenbach – Nach der von den Sozialdemokraten Rainer Engelhardt und Jerome Alex eingereichten Fachaufsichtsbeschwerde gegen ihn beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Kreis Offenbach gibt sich Rathauschef Jürgen Rogg „relativ relaxed“. Er habe erwartet, dass da noch etwas nachkommt. Man prüfe jedenfalls parallel rechtliche Schritte gegen Engelhardt wegen Ruf- und Geschäftsschädigung. Als Aufsichtsratsmitglied der Stadtwerke – den Posten hatte Engelhardt in der vergangenen Woche niedergelegt – sei er auch im Nachgang zur Verschwiegenheit verpflichtet, sagt Rogg, der dem Aufsichtsrat vorsitzt, und der den im Raum stehenden Vorwurf von Untreue „starken Tobak“ nennt. Es gehe immerhin um Geld, was von der Stadt zur 100-prozentigen Tochter geflossen sei.

Vorwürfe gegen Dietzenbacher Bürgermeister: Die Amtspflicht verletzt

 

Engelhardt und Alex behaupten, es bestehe der berechtigte Verdacht, dass der Bürgermeister seine Amtspflichten verletzt habe, indem „von ihm im Jahr 2019 nachweislich ein Betrag von 4,5 Millionen Euro aus dem Anlagenfonds der Kreisstadt entnommen wurde und als Darlehen der Stadtwerke Dietzenbach GmbH gewährt wurde“. Sowohl diese Entnahme als auch die anschließende Darlehensgewährung seien ohne eine Beschlussfassung durchs Parlament erfolgt, schreiben die Sozialdemokraten in ihrem Brief an Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid und an Landrat Oliver Quilling.

 

Dietzenbacher Bürgermeister bezeichnet Vorwürfe als „Wahlkampfgetöse“

„Das ist Wahlkampfgetöse, da wird viel aufgewirbelt“, meint Rogg „oder vielleicht sogar eine alte Wunde“ und spielt damit auf den Bürgermeisterwahlkampf 2009 an, als SPD-Mann Engelhardt gegen den parteilosen Kandidaten unterlegen war. Er erwarte in den kommenden Wochen noch mehr „Schmuddelkram“. Ob er zum dritten Mal antritt, wollte Rogg noch nicht sagen und auch keine Gerüchte kommentieren. Er werde den Zeitpunkt selbst bestimmen, wann er seine Entscheidung bekannt gebe. Das werde in den kommenden zwei Wochen sein.

(Ronny Paul)

 

13.11.2020 Offenbach Post

Stadtwerke-Darlehen: Vorwürfe gegen Jürgen Rogg / SPD will Aufklärung

Fachaufsichtsbeschwerde gegen Dietzenbachs Bürgermeister

Wegen Stadtwerke-Darlehen: Die SPD-Stadtverordneten Rainer Engelhardt und Jerome Alex haben eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Jürgen Rogg beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Kreis Offenbach eingereicht. 

Die Diskussion rund um die finanzielle Situation der Stadtwerke Dietzenbach GmbH, bei der die Stadt 100-prozentiger Gesellschafterin ist, hat in den vergangenen Wochen die Gemüter erhitzt und spitzt sich nun zu.

Dietzenbach – Die SPD-Stadtverordneten Rainer Engelhardt und Jerome Alex haben eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Jürgen Rogg beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Kreis Offenbach eingereicht. Es bestehe der Verdacht, dass der Rathauschef und gleichzeitig Aufsichtsratsvorsitzende der Stadtwerke seine Amtspflichten verletzt habe. Rogg den Vorwurf zuletzt entschieden zurückgewiesen.

Die Diskussion war entbrannt, nachdem der Magistrat kurzfristig vor der jüngsten Sitzung eine Vorlage für eine kommunale Ausfallbürgschaft für die Stadtwerke vorgelegt hat. Es galt, einen Tag vor der Deadline eine Entscheidung herbeizuführen. Schon die Kurzfristigkeit stieß auf heftige Kritik aus den Reihen des Parlaments. Zähneknirschend hat eine Mehrheit dann der Ausfallbürgschaft für die Stadtwerke bei der Hessischen Landesbank in Höhe von 10,5 Millionen Euro zugestimmt, immerhin ging es darum, dass die GmbH handlungsfähig bleibt.

Akteneinsichtsausschuss wird eingerichtet

Kritik hagelte es insbesondere vonseiten der Grünen und der SPD, vor allem ob der Kurzfristigkeit der Entscheidung, der Kommunikation und fehlender Transparenz. Auch hatten die Stadtverordneten einstimmig den Magistrat aufgefordert, Regularien für das städtische Finanzanlagevermögen zu entwerfen, die einerseits dem Magistrat die nötige Flexibilität sichern und zum anderen die Zuständigkeiten des Parlaments nicht einschränken sollen.

Kurz nach der Sitzung hatte dann Sozialdemokrat Rainer Engelhardt seinen Rücktritt aus dem Aufsichtsrat der Stadtwerke bekannt gegeben. Mit der Begründung, er sei mit mit der Geschäftspolitik hinsichtlich der Liquidität nicht einverstanden und könne dies auch nicht weiter verantworten. Zudem wird auf SPD-Initiative ein Akteneinsichtsausschuss eingerichtet (wir berichteten).

Nun legen Engelhardt und der SPD-Fraktionschef Jerome Alex nach. Wie Engelhardt informiert, haben die beiden Stadtverordneten gemeinsam eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Jürgen Rogg, der dem Stadtwerke-Aufsichtsrat vorsitzt, bei der Regierungspräsidentin in Darmstadt, Brigitte Lindscheid, und bei Landrat Oliver Quilling erhoben.

Sozialdemokraten behalten sich eine Anzeige vor

Grund dafür seien die Vorgänge rund um die bekannten Liquiditätsengpässe und die Handlungsweisen des Rathauschefs. Ihr Ziel sei es, „eine fachliche Aufklärung der Vorgänge vornehmen zu lassen und gegebenenfalls disziplinarische Maßnahmen einzufordern“. In dem von Engelhardt und Alex unterzeichneten Schreiben, das unserer Redaktion vorliegt, heißt es: „Es besteht der berechtigte Verdacht, dass der Bürgermeister seine Amtspflichten verletzt hat, da von ihm im Jahr 2019 nachweislich ein Betrag von 4,5 Millionen Euro aus dem Anlagenfonds der Kreisstadt entnommen wurde und dieser Betrag als Darlehen der Stadtwerke Dietzenbach GmbH gewährt wurde.“ Sowohl diese Entnahme als auch die anschließende Darlehensgewährung seien ohne eine Beschlussfassung durch ein kommunalpolitisches Gremium erfolgt.

Die beiden Sozialdemokraten vermuten sogar Schlimmeres: Eine strafrechtliche Bewertung dieser Vorgehensweise könnte den Verdacht ergeben, dass es sich bei den geschilderten Vorgängen um Untreue handelt. In dem Fall müsse die Fachaufsicht aktiv werden. Ausdrücklich bleibe eine Anzeige bei den staatlichen Strafermittlungsbehörden vorbehalten, schreiben die beiden Sozialdemokraten. Auch die DL/FW-UDS hatte bereits angemahnt, dass das 4,5-Millionen-Euro-Darlehen ohne Zustimmung der Stadtverordneten gewährt wurde und dies nicht konform mit der Hessischen Gemeindeordnung sei.

Für eine Stellungnahme war Bürgermeister Rogg gestern nicht zu erreichen. Jedoch hatte er derlei Vorwürfe bereits vehement vor dem Parlament abgestritten und Richtung Engelhardt gesagt, es tue weh, wenn ein Aufsichtsratsmitglied behaupte, es habe nichts gewusst. „Ich verwehre mich dagegen, dass es unbekannt war, dass die Stadtwerke aufgrund von Investitionen ein Liquiditätsproblem bekommen werden.“

Auf Anfrage der SPD hatte es im Nachgang der Parlamentssitzung seitens der Verwaltung geheißen: „Gemäß Richtlinie ist festgelegt, dass der Magistrat die Bewirtschaftung der Finanzmittel in eigener Verantwortung vornehmen kann. Die endgültige Verwendung der Finanzmittel ist auf die Tilgung von Investitionskrediten sowie für die langfristige Finanzierung künftiger städtebaulicher Infrastrukturmaßnahmen beschränkt.“ Die kurzfristigen Entnahmen für die Stadtwerke seien als Bewirtschaftungsauftrag an den Magistrat gesehen worden, da die Finanzmittel zuzüglich einer marktgerechten Verzinsung kurzfristig in den Anlagenfonds zurückgeführt und nicht endgültig entnommen werden. (Lena Jochum und Ronny Paul)

Aufklärung im Sinne der Steuerzahler

ANGEMERKT

Es ist schon starker Tobak, den die Sozialdemokraten Rainer Engelhardt und Jerome Alex auf den Tisch legen. Sie nehmen Bürgermeister Jürgen Rogg weiter ins Kreuzfeuer, werfen ihm Verletzung seiner Amtspflichten vor. Nach Engelhardts Rücktritt aus dem Stadtwerke-Aufsichtsrat folgt nun eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Kreis Offenbach und beim Regierungspräsidium Darmstadt gegen den Rathauschef und Stadtwerkeaufsichtsratsvorsitzenden. Der hatte bislang jegliche Vorwürfe dementiert. Nun könnte man angesichts der bevorstehenden Kommunal- und Bürgermeisterwahl einen Schachzug vermuten. Doch weder Engelhardt noch Alex stehen im März zur Wahl. Also eher ein Freistrampeln mit Rundumschlag vor dem Abschied? Oder sind die Vorgänge doch so schwerwiegend, dass die beiden, wie sie sagen, nicht anders können? Es steht jedenfalls Aussage gegen Aussage. Da ist eine neutrale Untersuchung der Vorgänge rund um die finanzielle Situation der Stadtwerke und den städtischen Anlagenfonds nicht verkehrt. Auch im Sinne des unwissenden Steuerzahlers. (Ronny Paul)

 

30.10.2020 37. Stadtverordnetenversammlung

  • Die SPD hat die Einsetzung eines Akteneinsichtsausschusses initiiert. Alle Fraktionen werden hierbei beteiligt sein. Die Kreditvergabe der Städt. Betriebe an die Stadtwerke steht im Fokus.
  • Der von uns eingebrachte Änderungsantrag vom 26.10. 2020 ist leicht modifiziert mit einem gleichorientierten Antrag der SPD kombiniert und zusammen mit den Grünen und SPD eingebracht worden. Nach intensiver Diskussion wurde er allerdings mehrheitlich abgelehnt. Somit wird der von uns heftig kritisierte  Magistratsantrag zu einer kommunalen Kreditbürgschaft umgesetzt. Unsere Kritik richtete sich vor allem auf die viel zu späte und eingeschränkte Informationsversorgung und wurde auch von mehreren anderen Fraktionen geteilt. Leider schien nicht allen Diskutanten klar zu sein, dass die viel beschworenen Liquiditätsprobleme der Stadtwerke durch den jetzt umzusetzenden Bankkredit nicht kleiner werden, denn es ist lediglich eine Umfinanzierung.
  • Dafür ist unser unmittelbar mit den Finanzproblemen zusammenhängende Antrag zur Festlegung von Regularien ... (auch vom 26.10.) einstimmig angenommen worden!
  • Der kurzfristig eingebrachte Magistratsantrag, die Bürgermeisterwahl vorzuziehen und mit den Kommunalwahlen zusammenzulegen, ist leider mehrheitlich angenommen worden. Die Hinweise auf diverse Nachteile haben nicht gegriffen und es erweckt den Eindruck, dass durch diesen Überraschungscoup Vorteile für den aktuellen Bürgermeister erreicht werden sollen. Es wird sich Corona-bedingt kaum ein neuer - v.a. kein parteiungebundener - Bürgermeisterkandidat finden lassen und es ist für die kleinen Fraktionen ohne eigenen Kandidaten äußerst schwierig, sich ausreichend für die Kommunalwahl zu positionieren, da sich das redaktionelle Interesse und v.a. auch der "Plakatewald" auf die BGM-Kandidaten ausrichten wird und damit die großen Fraktionen mit BGM-Kandidaten einen eindeutigen Vorteil erlangen.

26.10.2020 Antrag zur Festlegung von Regularien für das Finanzanlagevermögen

 

Der Magistrat wird aufgefordert, für das städtische Finanzanlagevermögen Regularien zu entwerfen und der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen, so dass diese neuen Regeln einerseits dem Magistrat die nötige Flexibilität im Verwaltungshandeln sichern und andererseits nicht die Zuständigkeiten der Gemeindevertretung einschränken.

 

Eckpunkte hierzu sind:

  • Rückbesinnung auf die Verwendung des Finanzanlagevermögens für Investitionen und kein konsumtiver Geldabfluss.
  • Kreditmaßnahmen von erheblichem Umfang nur nach vorheriger Einschaltung der Gemeindevertretung.
  • Ggfs. Anpassung der Anlagepolitik an volatile Auszahlungsströme.                                                                         

Begründung:

Seit der Bildung des Finanzmanagements 2003 mit dem Verkaufserlös der EVO-Anteile als Einlage war es über viele Jahre eine anerkannte Grundsatzentscheidung, dass diese Mittel ausschließlich für Investitionen eingesetzt werden. Beispiele: Erhöhung der Maingau-Anteile, DBS-Betreuungsgebäude, Flüchtlingsunterkunft und für die Stadtwerke ein 4,5 Mio. Euro-Darlehn, um die Übernahme des Wasserversorgungsnetzes sowie einer 50%igen Beteiligung an der Energieversorgung Dietzenbach GmbH finanzieren zu können. Alle Transaktionen fanden statt auf der Basis von Magistratsvorlagen für die Stadtverordnetenversammlung.

2018 war ein Paradigma-Wechsel zu registrieren. In einer Magistratsvorlage sollten die Kosten für die 800Jahr-Feier über den Anlagefond finanziert werden und für den Haushalt 2019 sowie auch für den Haushalt 2020 wurde jeweils die Erlös-Lücke (planerisch) durch das Finanzanlagevermögen gefüllt. Also Konsum statt Investition.

 

Anfang 2019 wurde vom Magistrat für die Stadtwerke ein auf ein Jahr begrenztes Darlehn über 1, 7 Mio. Euro beschlossen. Ende 2019 wurde dies um ein Jahr prolongiert und zeitgleich ein kurzfristiges Darlehn über 4,5 Mio. Euro geleistet. Beides ist u.E. nicht HGO-konform, da außerplanmäßige Auszahlungen, wenn nach Umfang oder Bedeutung erheblich, der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedurft hätten.

Die Information mit mehrmonatiger Verzögerung per Bericht über das Finanzmanagement ist kein Ersatz.

 

In der Verbindung dieser Darlehn mit der Entnahme von 4 Mio. Euro für den städt. Haushalt im 3. Quartal 2019 als Maßnahme zur Liquiditätssicherung entsteht für das Finanzanlagevermögen die Sorge, ob nicht durch derartige kurzfristige umfangreiche Maßnahmen die strategische Zielausrichtung überdacht werden muss. Die hierfür erforderliche Arbeit des Anlagenausschusses wäre dann im Ergebnis (v.a. Aktienquote, Fristigkeit) die Basis für eine politische Entscheidung über den zukünftigen Handlungsrahmen.

 

Fraktion DL/FW-UDS

Jens Hinrichsen  

 

26.10.2020 Änderungsantrag (kommunalen Ausfallbürgschaft)

Die aus dem Sondervermögen und von den Städtischen Betrieben an die Stadtwerke vergebenen Kredite von insgesamt 8,5 Mio. Euro zur kurzfristigen Liquiditätssicherung werden zu marktüblichen Konditionen um sechs Monate prolongiert und lediglich für die von den Stadtwerken geplanten Investitionen wird ggfs. eine Ausfallbürgschaft für die externe Finanzierung zugesichert.

 

Die kommenden Monate werden zur Aufarbeitung der Informationsdefizite und Entwicklung eines langfristig tragfähigen Investitions- und Finanzierungskonzeptes genutzt.

 

 Begründung:

Die Hintergründe für den „kurzfristigen“ Kreditbedarf zur Überwindung von Liquiditätsproblemen sind nicht geklärt.

Die mangelnde Tilgungsfähigkeit lässt befürchten, dass die im normalen Geschäftsbetrieb entstandenen Verluste durch die ungewöhnlich lange und dem Anlass nicht adäquate Kreditlaufzeit von 80 Jahren (!) in ihrer Bedeutung nicht die notwendige Aufmerksamkeit erhalten werden.

Das grundsätzliche Problem des bei weitem zu geringen Eigenkapitals und der damit verbundenen mangelnden Kreditwürdigkeit zur Außenfinanzierung von Investitionen ist zu lange vernachlässigt worden.

Fraktion DL/FW-UDS

Jens Hinrichsen 

    

29.10.2020 Offenbach Post

„Das fliegt uns um die Ohren“

Ausfallbürgschaft löst eine Diskussion über die finanzielle Situation der Stadtwerke Dietzenbach aus

 

22.10.2020 Haupt- und Finanzausschuss

  • Von überragender Bedeutung war die vom Magistrat eingebrachte Vorlage einer Zustimmung zu einer kommunalen Ausfallbürgschaft über 10,5 Mio. Euro für die Stadtwerke Dietzenbach GmbH. Obwohl die schwierige Finanzsituation in der vergangenen Woche in einer nichtöffentlichen Sitzung schon intensiv beraten wurde, kann mann auch nach Sitzungsende die zwischenzeitig aufgestellte Behauptung, dass jetzt Transparenz hergestellt wäre, in keiner Weise bestätigen. So konnte oder wollte der Bürgermeister, der gleichzeitig Kämmerer, Vorsitzender der Betriebskommission und Aufsichtsratvorsitzender der Stadtwerke ist, nicht erklären, wieso innerhalb von weniger als zwei Jahren ein Finanzbedarf von über acht Mio. Euro zur Überbrückung von "Liquiditätsproblemen" entstehen konnte. Offen bleibt auch die Frage der alleinigen Kompetenz des Magistrates für die Bereitstellung von 6,2 Mio. Euro aus dem Sondervermögen (siehe auch unsere Anmerkungen  vom 10. und 20. 2. 2020 auf dieser Seite) und welches Regelwerk für die Kreditvergabe von zwei Mio. Euro durch den Eigenbetrieb an die Stadtwerke genutzt/ignoriert/missbraucht wurde.
  • Unsere Fraktion wird in den nächsten Tagen einen Änderungsantrag zur Magistratsvorlage stellen und den Antrag vom Februar unter dem Aspekt der alarmierenden aktuellen Situation erneut in die SVV einbringen.

01.10.2020 Offenbach Post

    

Parlamentarier wollen Transparenz

Stadtwerke müssen künftig jeweils aktuellen Geschäftsbericht vorlegen

 Dietzenbach – Für mehr Transparenz hinsichtlich der Geschäfte der Stadtwerke haben die Stadtverordneten in ihrer letzten Sitzung gesorgt. CDU, FDP, AfD und Artus Rosenbusch folgten einem Antrag der DL/FW-UDS, der den Magistrat auffordert, künftig zu veranlassen, dass der jeweils aktuelle Geschäftsbericht der Stadtwerke veröffentlicht wird. Und zwar „in geeigneter Form“, also etwa in der Presse oder auf der Webseite des Unternehmens, sodass auch interessierte Bürger die Informationen nachvollziehen können. Dagegen gestimmt hatten die SPD und die Grünen, enthalten hatten sich WIR-BfD und Linke.
Die Stadtwerke seien nicht nur wegen ihrer Aufgaben in der Daseinsvorsorge, etwa der Müllentsorgung oder der Wasserversorgung, von Bedeutung, sondern auch hinsichtlich der Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt, hatte Jens Hinrichsen, Fraktionsvorsitzender der DL/FW-UDS, den Antrag begründet. Entsprechend notwendig seien die Unternehmensdaten für politische Entscheidungen, vor allem die Zukunft betreffend.
Dabei sei auch der Beteiligungsbericht, den die Stadt aufgrund der Hessischen Gemeindeordnung vorlegen muss, keine Hilfe, stellte Hinrichsen fest. Zwar soll der Report einen Überblick geben über die wirtschaftliche Lage aller Unternehmen, an denen die Kommune beteiligt ist. Das sind in Dietzenbach unter anderem die Stadtwerke, der Eigenbetrieb „Städtische Betriebe“, die Energieversorgung Dietzenbach (EVD), die für die Fernwärme zuständig ist, und die Wohnungsgesellschaft, zu der schwerpunktmäßig Wohnungen im Spessartviertel gehören. Doch der letzte auf der Internetseite der Stadt veröffentlichte Beteiligungsbericht stammt aus dem Jahr 2017. „Und das ist bereits Geschichte“, sagte Hinrichsen. Dies gelte umso mehr, da auch über Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung aktuell nicht informiert werde. Zudem seien fünf Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung im Aufsichtsrat der Stadtwerke überhaupt nicht vertreten, „das ist ein großes Manko“, so Hinrichsen.
Bereits seit einiger Zeit stehen die Stadtwerke wegen eines hohen Finanzbedarfes in der Kritik. So hatte der DL/FW-UDS-Chef im Haupt- und Finanzausschuss gefragt, wann die von der Stadt dem Unternehmen zur Verfügung gestellten sechs Millionen Euro zurückfließen, worauf Bürgermeister Jürgen Rogg ankündigte, das Geld werde noch in diesem Jahr wieder in das Sondervermögen eingebracht. Ebenso teilte Rogg mit, dass er in Kürze eine „Informationsrunde“ zum Geschäftsstand der Stadtwerke einberufe. Dabei soll die Runde so zusammenkommen wie zuletzt beim Thema Spessartviertel (wir berichteten), also voraussichtlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit. „Das ist kein akzeptabler Weg“, sagte Hinrichsen auf Anfrage. Das Bestreben seiner Partei werde immer sein, die Öffentlichkeit so weit wie möglich zu informieren.

VON BARBARA SCHOLZE

25.09.2020 36. Stadtverordnetenversammlung

  • Mit unseren Stimmen wurde mehrheitlich entschieden, dass bei dem "Innenohr" durch einen neuen Bebauungsplan eine Wohnbebauung ausgeschlossen wird.
  • Unser Antrag zum Rosenpark (vom 2.6.20) wurde nach intensiver und nicht nur sachorientierten Diskussion mehrheitlich abgelehnt. Der u.a. eingebrachte Vorwurf, in dem Antrag selbst keine Lösungen anzubieten, geht dabei ins Leere. Es war ja gerade der vorgeschlagene Ansatz, für die von allen als komplex anerkannte Problematik keine schnellen Lösungen in den Raum zu stellen, sondern durch die interfraktionelle Diskussion das weitere Vorgehen zu entwickeln und durch einen breiten Konsens zu unterstützen. Die von den ablehnenden Fraktionen vorgeschlagene und nun entschiedene Vorgehensweise der weiteren Diskussion im Sozialausschuss deckt u.E. nicht die gesamte Breite der Problemfelder ab, aber so sind nun mal Mehrheitsentscheidungen. Wir werden jetzt unsere Ideen mit konkreten Anträgen einbringen.
  • Unser Antrag über die zeitnahe Publikation des Geschäftsberichtes der Stadtwerke (vom 1.9.20) wird umgesetzt. Erstaunlich, dass zwei Fraktionen ohne Vertretung im Aufsichtsrat offensichtlich keinen Informationsbedarf haben und den Antrag nicht unterstützten.
  • Anmerkung: Da das Thema Rosenpark uns wichtig ist und eine Ausstrahlung auf viele Aspekte des kommunalen Lebens hat, werden Presseartikel, Fakten, Thesen und Anträge auf einer neuen Seite gebündelt => Spessartviertel/Rosenpark

16.09.2020 Haupt- und Finanzausschuss

  • Vom BGM wurde als Ergebnis des „Blickes in die Glaskugel“ mitgeteilt, dass in Konsequenz der Corona-Auswirkungen der Haushalt für 2020 bei - 2 Mio. Euro liegen wird. Die von mir angebrachte harsche Kritik über die im Vergleich zu den detaillierten Abweichungsanalysen benachbarter Kommunen äußerst dünne Information wurde von den anderen Kollegen nicht geteilt.
  • Auf Nachfrage bestätigte der BGM die im Zuge der Abstimmung zum Haushalt 2020 getroffene Aussage, dass das Sondervermögen noch in diesem Jahr durch Rückführung von Liquiditätskrediten durch die Stadtwerke um 6 Mio. Euro gestärkt wird (vgl. 7.5.20)
  • Unser erneut eingebrachter Antrag zu dem Komplex Rosenpark (vgl. 2.6.20) wurde kontrovers diskutiert. Die von mehreren Fraktionen vertretene Meinung, dass man gegen den problematischen Verwalter-/Eigentümer-Mix keine juristische Handhabe hätte und man kein weiteres Gremium benötigte, sondern das Thema zukünftig im SOKI als Standard-TOP behandelt werden könnte, wird von unserer Fraktion nicht geteilt. Dicke Bretter sind eben nicht leicht zu bohren und deshalb wird die Kapitulation vor der komplexen Problematik unserem Auftrag als Stadtverordnete nicht gerecht.
  • Unser Antrag vom 1.9.20 über die Gewährleistung aktueller Informationen der Stadtwerke fand erstaunlicherweise selbst bei nicht allen Fraktionen, die mangels Mandat im Aufsichtsrat nicht aktuell informiert werden, eine Zustimmung.
  •  
  • Nachträgliche Ergänzung: Zum Thema Rosenpark wurde wiederholt auf eine nichtöffentliche SItzung mit den Fraktionssprechern verwiesen, dies aber wegen der Vertraulichkeit nur in Andeutungen, die entsprechend nicht für alle Anwesenden nachvollziehbar waren.      Nun soll laut BGM auch zu dem Thema des außerordentlich hohen Finanzbedarfes der Stadtwerke eine nichtöffentliche Sitzung stattfinden. Dadurch entsteht die Gefahr, dass aufgrund der Unsicherheit, was nun aus diesen Runden tatsächlich an schützenswerten Punkten nicht publik gemacht  werden darf, die Gesamtthematik nicht mehr deutlich in öffentlicher Diskussion ausgetragen wird. Unser Bestreben wird auch weiterhin sein, weitestmöglich die Öffentlichkeit zu informieren. Kritische Aspekte können jederzeit im nichtöffentlichen Teil von Aussschusssitzungen behandelt werden. Dadurch entfällt außerdem das Risiko, durch zusätzlich notwendige Termine nicht alle Fraktionen einbinden zu können.

01.09.2020 Antrag zur Veröffentlichung der SWD-Geschäftsberichte

 

Der Magistrat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass der jeweils aktuelle Geschäftsbericht der Stadtwerke Dietzenbach GmbH nach Billigung seitens des Aufsichtsrates und Bestätigung durch die Gesellschafterversammlung für alle Stadtverordneten und auch für interessierte Bürger in geeigneter Form – wie z.B. Presse, Website der SWD - veröffentlicht wird.

 

Begründung und Erläuterung:

 

Die Bedeutung der Stadtwerke ist sowohl mit Blick auf die Daseinsvorsorge (Müllentsorgung, (Ab-)Wasser) als auch hinsichtlich der Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt von überragender Bedeutung. Um dies bei den politischen Entscheidungen hinreichend werten und berücksichtigen zu können, ist ein Beteiligungsbericht, der mit einjähriger Verzögerung veröffentlicht wird, keine Hilfe. Dies gilt umso mehr, als über Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung nicht informiert wird. Dieses Manko ist durch die fehlende Präsenz von fünf Fraktionen im Aufsichtsrat besonders schwerwiegend!

 

Das Bürgerinteresse zeigt sich an den Rückfragen, wie sie nach Presseveröffentlichungen über Präsentationen der Geschäftsberichte benachbarter Gemeinden zu registrieren sind.

 

Ergänzend sei auf die Anträge unserer Fraktion (18/0612/DL/FW-UDS und vor allem aktuell zum Haushalt 2020 (als Anlage)) hingewiesen, die die Sorge um eine transparente und fachgerechte Aufgabenzuordnung und die damit verbundenen finanziellen Unsicherheiten unterstreichen.

 

Fraktion DL/FW-UDS

Jens Hinrichsen     

 

Anlage: Änderungsantrag zum Haushalt 2020

 

Anlage:

 

An                                                                                                                                                                                                                                14.04.2020

die Stadtverordnetenvorsteherin der

Kreisstadt Dietzenbach

 

Antrag zu Haushaltssatzung, -plan 2020/2021

Invest-Nr. 90 AKTIVA

 

Die SVV möge beschließen:

Die geplante Erhöhung des Eigenkapitals der Stadtwerke Dietzenbach GmbH wird nicht umgesetzt.

 

Begründung und Erläuterung:

Die Unterlassung schafft weitere dringend notwendige Liquidität (765.910 €) für das laufende Jahr.

Auch wenn die Eigenkapitalquote der SWD erhöht werden sollte, sind auch die Grenzen für das eigenständige Handeln des Aufsichtsrates nicht unendlich. Bevor die über mehrere Jahre vorgesehene EK-Erhöhung zu Lasten der Liquidität des städtischen Haushaltes umgesetzt wird, sollten alle Stadtverordneten sich über Notwendigkeit und Tragweite einer solchen Entscheidung im Klaren sein:

 

· Wodurch entstehen im Invest-Volumen der SWD die enormen Steigerungen von über 85% in zwei Jahren und wie könnte dies ggfs. gestreckt werden?

 

· Welche Begründung rechtfertigt den Kauf eines Grundstücks für den Wertstoffhof, der dem Management der Städtischen Betriebe unterliegt?

 

Fraktion DL/FW-UDS

Jens Hinrichsen

 

08.07.2020 Offenbach Post: Leserbrief

"Einfach entsetzlich"

Zur Nicht-Öffnung des Waldschwimmbads:

So manches wurde besprochen, diskutiert und auch im Vorfeld der Entscheidung geschrieben. Es wurde friedlich demonstriert vor der Entscheidung des Stadtparlaments und es geschah doch! Wochenlang konnten vor allem Familien mit ihren Kindern in relativ kleinen Mietwohnungen das Haus kaum verlassen und den Kindern, die Schul- und Kita-Verbot hatten, überhaupt nichts bieten. Und dann wurden all die fürchterlichen Bestimmungen aufgrund der Pandemie gelockert. Die etwas Wohlhabenden konnten wieder in die Restaurants, Kinder konnten wieder in Grüppchen und zumindest zeitweise wieder in die Schule. Die Sommerferien kamen heran. Und vor allem die weniger privilegierten Familien freuten sich schon auf unser wunderbares Schwimmbad. Dann entscheiden die gewählten Bürgervertreter dagegen– gegen etwas Spaß für die Jugend und die Familien, gegen Erholung von den schlimmen Wochen und Tagen. Die Begründung: Es gibt kein Geld, und der Aufwand ist zu groß, um Sicherheitsregeln einzuhalten. Verdammt nochmal! Die Restaurants wussten, wie das geht, andere Veranstaltungen wurden auch wieder gelockert. Auch unser kleines Theater hat eine Lösung gefunden, zumindest Menschen wieder glücklich zu machen. Einfach entsetzlich!

Besonders traurig bin ich darüber, dass die Partei – mit dem Sozialen in ihren drei Buchstaben, in der ich noch Mitglied bin, – mit stimmte, nicht zu öffnen. Was ging diesen Menschen durch den Kopf? Nur die Kosten!

Warum hat sich nicht eine kleine Delegation aus Dietzenbach in Wiesbaden angemeldet, um dort um einen Zuschuss zu bitten? Hier werden zurzeit Milliarden verteilt – auch an Bedürftige und Firmen, die es verdient haben, zu überleben. Da wäre es sicherlich möglich gewesen, den Betrag, der angeblich fehlt, zu bekommen. Und wenn Jens Hinrichsen (DL/FW-UDS) richtig nachgerechnet hat, dann ging es nicht um 290000, sondern vielleicht um 100000 Euro.

Und ich wiederhole: Wie gut wäre es für unsere Stadt gewesen, das Schwimmbad wieder zu öffnen, nachdem, was einige Verrückte unserer Stadt vor Kurzem angetan haben! Ich weiß nicht, ob ich wütend oder traurig sein soll. Ich bin beides!

Norbert Kern Dietzenbach

26.06.2020 35. Stadtverordnetenversammlung

 

> Der aus unserer Sicht wichtigste Tagesordnungspunkt war unser Änderungsantrag vom 18.6.zur schnellstmöglichen Öffnung des Schwimmbades. Von unserer Fraktion wurde die Entscheidungsvorbereitung kritisiert. Der von uns im HAFI vorgetragene Änderungsantrag mit dem Hinweis auf einen gravierenden Fehler und Nennung der wesentlichen Ergebniskomponenten würde u.E. bei Schwimmbadöffnung  zu einer Ergenisverschlechterung von ca. 70 - 100T€ gegenüber Plan führen und nicht wie von der Verwaltung berechneten rd. 290T€.

Trotz der immer noch hohen Kostenbelastung halten wir es aus sozialpolitischer Sicht für dringend geboten, das Bad zu öffnen.

Statt dies im HAFI-Protokoll aufzunehmen, wurde uns heute, d.h. erst nach acht Tagen und nur sechs Stunden vor Beginn der Sitzungsvorbereitung, lediglich ein HAFI-Protokoll präsentiert mit einer Gegenrechnung der Verwaltung, die - um es vorsichtig auszudrücken - mehr als nur diskussionswürdig wäre.

Kurzum, die Abstimmung verlief mit großer Mehrheit gegen unseren Antrag und damit bleibt das Dietzenbacher Schwimmbad (als wohl Einziges im Kreis!) in diesem Sommer geschlossen.

> Unserem Antrag gegen die kurzfristige Erweiterung der Kita am Hexenberg (siehe 12.06.) wurde mehrheitlich zugestimmt..

> Unseren Antrag zum Komplex Rosenpark (siehe 2.06.) sowie einen ergänzenden CDU-Änderungsantrag haben wir geschoben. Erstmal wird in einem vom Bürgermeister zusammengesetzten Kreis  (Polizei,  Schulen, Kreis, Staatsanwaltschaft etc.) über die aktuellen Vorfälle informiert und diskutiert.

>Die Entscheidung vom 7.05.gegen die Verengung der L3001 mit dediziertem Fahrradweg wurde aufgrund eines SPD-Antrages erneut zur Abstimmung eingereicht und u.a. gegen unsere Stimmen mit sehr knappen Ergebnis aufgehoben, d.h. es wird jetzt umgesetzt.

 

20.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss

 

Zu der üblichen Diskussion und Abstimmung des Protokolls der vorhergehenden Sitzung wurde von unserer Fraktion um Ergänzung zu einem Tagesordnungspunkt gebeten, bei dem unsere Begründung zur Ablehnung des Wirtschaftsplanes der Städt. Betriebe im Protokoll nicht aufgenommen wurde. (siehe Anmerkungen vom 7.5. auf dieser Seite).

Unsere Bitte wurde abgelehnt mit der Begründung, dass in Dietzenbach grundsätzlich nur Entscheidungs- und nicht Wortprotokolle erstellt werden. Der Einwand, dass von dieser Regel sehr wohl schon häufig abgewichen wurde und es bei wesentlichen Anmerkungen einer Fraktion wichtig wäre, diese per Protokoll auch für die vielen nichtanwesenden Stadtverordneten und Bürger festzuhalten, wurde mit den tröstlichen Hinweis abgewiesen, dass man ja den Wählern dies auch im Gespräch vermitteln könnte. Da kann man den großen Fraktionen ja nur viel Glück wünschen.

Für unsere Fraktion werden wir ab sofort die aus unserer Perspektive wichtigen Anmerkungen auf unserer Website präsentieren:

 

Im HAFI vom 18.6. war die (Nicht-)Öffnung des Schwimmbades das zentrale Thema. Der von uns eingebrachte Änderungsantrag wurde zusammengefasst präsentiert mit dem einführenden Bedauern, dass in der Eile, den Antrag noch vor der Sitzung allen Teilnehmern zur Verfügung zu stellen, ein massiver Fehler eingebaut war. Neu kalkuliert ergäbe dies in Verbindung mit dem modifizierten Ansatz der Städt. Betriebe (zusätzlicher Verlust gegenüber Plan von rd. 250 T€) einen Verlust von 70-100 T€.  Auch das wird von uns als kaum zu ertragen gesehen, da der geplante Verlust für 2020 schon bei 800 T€ liegt. Aber es gibt eben auch Ausnahmesituationen und unter den sozialpolitischen Aspekten der sich aus dem Corona-Effekt ergebenden familiären Anspannungen/Einschränkungen müsste dies akzeptiert werden. Dies wird noch verstärkt durch Anspannungen im Spessartviertel. Es wurde von unserer Fraktion auch das Bedauern betont, dass die Diskussion nicht viel früher stattgefunden hat und auch die neue HGO-Regel zur schnellen Entscheidungsfindung in der Corona-Phase nicht genutzt wurde. Selbst bei positiver Entscheidung durch die SVV wird nun durch den dann noch als notwendig erachteten Vorlauf eine zügige Öffnung nicht realistisch sein.

 

18.06.2020 Änderungsantrag (Schwimmbad/Corona)

 

Das Waldschwimmbad Dietzenbach wird schnellstmöglich unter Berücksichtigung des in der Drucksache-Nr.: 18/0944/70 vorgestellten Hygiene-/Betriebskonzeptes für das Publikum geöffnet.

 

Der Eintrittspreis wird auf 3 Euro festgelegt.

 

 Begründung:

  • Der sogenannte Wirtschaftsplan unter Punkt 4 der Drucksache unterstellt im Falle der Öffnung zusätzlich zu den „Mehrkosten“ von 170 T€ trotz des um zwei Monate reduzierten Öffnungszeitraumes die gleichen variablen Kosten von 503T€ wie im Plan. Unterstellt man eine zeit- bzw. nachfrageabhängige Entwicklung der variablen Kosten (deswegen heißen sie ja variabel), so wären für die Corona-Zeit rd. 35% weniger anzusetzen.
  • Der Eintrittspreis von 3 Euro bedeutet immer noch eine Reduzierung von einem Drittel des bisherigen Preises. Der durch den Einheitspreis entstehende Aufschlag für die Randzeiten ist argumentativ vertretbar, denn die Alternative wäre die Nichtöffnung und außerdem gibt es Nachbarkommunen, die einen Corona-Aufschlag einplanen.
  • Zusammengefasst ergibt es bei Öffnung ein vertretbares Spartenergebnis (vgl. Anlage), das kaum von dem Planergebnis abweicht. Unter Berücksichtigung der sich durch die Corona-Einschränkungen ergebenden (Reise-) Einschränkungen halten wir es - vor allem mit Blick auf die Dietzenbacher Jugendlichen – für dringend geboten, ein attraktives Sommerangebot bieten zu können.  

 

Fraktion DL/FW-UDS

Jens Hinrichsen      

 

 

Anlage zum Änderungsantrag zur Drucksache-Nr.: 18/0944/70

 
 

 

           
               
 

Magistrat-Vorlage

 

veränderte Prämissen

               

T€

Plan 2020

Corona
lt. Vorlage

geschlossen
lassen

 

Corona
Eintrittspreis
2€

Corona
Eintrittspreis
2,5€

Corona
Eintrittspreis
3€

 

 

 

 

 

 

 

 

Fixkosten

-               622

-               622

-               622

 

-                  622

-                  622

-                   622

 

 

 

 

 

 

 

 

Variable Kosten *

-        503

-        670

-        100

 

-          430

-          430

-           430

 

 

 

 

 

 

 

 

sonstige Erträge

                   34

                   34

                   34

 

                      34

                      34

                       34

 

 

 

 

 

 

 

 

Umsatzerlöse

          220

            96

              -  

 

              96

            120

            144

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

-        871

-    1.162

-        688

  

-          922

-          898

-           874

               

Prämissen zu variablen Kosten:

           

Diese setzen sich zusammen aus Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen (150 T€) und Personalkosten (350 T€).

Abzüglich der 100 T€ für Ein-/Auswinterung sind diese Kosten zeit- und/oder nachfrageabhängig.

D.h., dass rd. 35% in Mai/Juni anfallen und entsprechend nicht zu berücksichtigen sind.

 

ergo setzen sich die variablen Kosten aus 65% von (503 -100) T€ plus Mehrkosten (170T€) zusammen.

               

DL/FW-UDS, 17.06.20

 

12.06.2020 Änderungsantrag (Kita 4 Um- und Ausbau)

 

Der Umbau der Kita am Hexenberg wird verschoben auf frühestens 2021.

 

Begründung und Erläuterung:

 

Die Verschiebung schafft die dringend notwendige Liquidität (270.000€) für das laufende Jahr und öffnet die Chancen, bei neuen Förderprogrammen nicht die gesamte Finanzierung übernehmen zu müssen.

 

Außerdem ist zur Vermeidung von organisatorischen Problemen die geplante Aufteilung von U3-/Ü3-Gruppen zu überdenken.

 

Zur Verdeutlichung: bei 40 U3-Plätzen würden jedes Jahr durchschnittlich 20 Kinder in den Ü3-Bereich wechseln. Im Ü3-Bereich werden aber durchschnittlich nur 14-17 Plätze frei.

Da die meisten Eltern/Kinder die positive Gruppenbildung aus dem U3-Bereich beibehalten möchten und zusätzlich noch Hexenberg-Eltern ohne U3-Vorlauf ihre Ü3-Kinder ortsnah betreut sehen möchten, sind Konflikte vorprogrammiert. Und da hilft auch nicht der übliche Hinweis, dass Eltern keinen Rechtsanspruch auf den nächstgelegenen Kita-Standort haben.

 

Grundsätzlich sollte es unser Bestreben sein, Angebot und Nachfrage möglichst ortsnah auszugleichen!

 

Fraktion DL/FW-UDS

Jens Hinrichsen

02.06.2020 Antrag zum Komplex Rosenpark

 

Der Magistrat wird aufgefordert, die Voraussetzungen für eine umfassende Behandlung des Themenkomplexes „Rosenpark“ durch die Stadtverordneten zu schaffen.

 

Dies bedeutet einerseits die Bereitstellung von aktuellen Informationen zu den relevanten straf- und privatrechtlichen, den finanziellen sowie den sozialpolitischen Aspekten.

 

Andererseits scheint die Schaffung organisatorischer Rahmenbedingungen für einen interfraktionellen Arbeitskreises „Rosenpark“ dringend geboten, um für die notwendigen Entscheidungen einen breiten Konsens zu erreichen.

 

Begründung und Erläuterung:

 

Die hinterhältigen Krawalle der vergangenen Woche, die aktuellen Presseartikel über das umfängliche Bunkern von Hehlerware, die jahrelangen gerichtlichen und staatsanwaltlichen Verzögerungen und das inkriminierte Verhalten der Hausverwaltung sowie die liquiditätsbedrohenden Inkassoprobleme für die Stadtwerke und Städt. Betriebe sind Belege für gewaltige Probleme in Verbindung mit der Wohnanlage Rosenpark. Diese sind zwar Kennern der Szene zum Teil schon länger bekannt, in der geballten Präsentation aber  erschreckend und in ihren nur schwer zu durchschauenden Abhängigkeiten von den immer wieder als Hauptursachen genannten Problemindikatoren wie  z.B. hohe Fluktuation, Überbelegung und einem hohen Anteil bildungsferner und sozialschwacher Einwohner einer schnellen Lösung nicht zugänglich.

 

Der übergroße Handlungsbedarf ist offensichtlich. Die Hauptleidtragenden sind die Mieter und Wohnungseigentümer (u.a. städt. Wohnungsgesellschaft), die Versorgungsunternehmen (u.a. SWD, SBD), die Polizei und Feuerwehr. Aber keiner dieser Betroffenen hat einen entscheidenden und ausschließlichen Einfluss auf die ursprünglichen Problemursachen.   

 

Deshalb müssen Lösungen - ggfs. mit Einbindung Dritter - von der Politik entwickelt werden. Dass die Zeit drängt, gebietet allein schon die Fürsorgepflicht v.a. gegenüber den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrmitarbeitern und die dringend notwendige Vermeidung weiteren Imageschadens für die Stadt Dietzenbach.

 

Fraktion DL/FW-UDS

Jens Hinrichsen

 

07.05.2020 1. Sondersitzung nach §51aHGO (Haupt- undFinanzauschuss)

Mit dem wegen der Corona-Krise eingebrachten Gesetz zur Sicherung der kommunalen Entscheidungsfähigkeit ... (§51a Hessische Gemeindeordnung) ist sichergestellt, dass dringende Angelegenheiten im Ersatz für die Stadtverordnetenversammlung durch den Finanzausschuss entschieden wwrden können. Dies ist heute u.a. zur Beschlussfassung des Haushaltes 2020/2021 geschehen.

 

> Um den Vorgaben vom Land und Regierungspräsidium genüge zu tun und den eher formalen Akt der Bestätigung eines Haushaltes ohne Corona-Effekte umzusetzen, sind alle Änderungsanträge von den Fraktionen zurückgezogen worden. Einzig der Antrag, die Grundsteuer nicht zu erhöhen ist verblieben und wurde positiv abgestimmt und wird in den Haushalt eingearbeitet.

Mit dieser Änderung ist der Haushalt einstimmig angenommen worden.

In kurz gefassten "Haushaltsreden" wurde u.a. darauf hingewiesen, dass die jetzt zurückgezogenen Änderungsanträge in den kommenden Monaten sukzessive von den Fraktionen eingebracht werden. Als Mittel eines abgestimmten Vorgehens wird der Bürgermeister eine Arbeitsgruppe mit einem Delegierten je Fraktion sowie der Verwaltung und ggfs. externem Knowhow  einberufen. Die wesentlichen Aussagen der DL/FW-UDS zum Haushalt sind schon in den Schreiben vom 10.4. und 1. Mai zu finden => Haushalt 2020/21

Von unserer Fraktion wurde der bisherige totale Widerstand gegen den Zugriff auf das Sondervermögen als Ersatz für die unterbliebene Grundsteuererhöhung aufgegeben, nachdem der Bürgermeister gestern verkündete, dass mit der Tilgung von Krediten durch die Stadtwerke das Sondervermögen um über 6 Mio. Euro gestärkt wird. Es bleibt allerdings unsere prinzipielle Ablehnung,  Rücklagen für konsumtive Zwecke zu verwenden.

 

> Ärgerlich ist der zur Entscheidung anstehende Wirtschaftsplan für die Städtischen Betriebe. Er war schon Mitte Dezember erstellt und hätte als integraler Teil des Haushaltes diskutiert werden müssen! Der Verlust verdoppelt sich (Plan 2019 zu Plan 2020)  und die fehlenden finanziellen Mittel, die durch Halbierung des Verlustausgleiches durch die Stadt entstehen, werden durch "Inanspruchnahme der Kontokorrentkreditlinie" ausgeglichen. So wird der Haushalt der Stadt durch eine jährlich um rund 500 TEUR  steigende Verschuldung der Städtischen Betriebe schön gerechnet. Mit unserer Gegenstimme wurde dem Wirtschaftsplan der Städtischen Betriebe trotzdem zugestimmt.

 

> Der Entsperrung der Haushaltsmittel für das Projekt L 3001 wurde nicht  zugestimmt!

===================================================================

01.05.2020 Antrag zur Änderung von Hauptsatzung und SVV-Geschäftsordnung

 

Die Sonder-Sitzung nach § 51a HGO des Haupt- und Finanzausschusses möge beschließen:

 

Bei mangelnden bzw. reduzierten Möglichkeiten der grundsätzlich vorgesehenen Öffentlichkeit werden Tonübertragungen aus den Stadtverordnetenversammlungen und Ausschusssitzungen ermöglicht.

 

Beispielhaft (Stadt Frankfurt) gelten folgende Ergänzungen:

  • Hauptsatzung:

Tonübertragung im Internet

Die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung können im Internet als Tonübertragung zugänglich gemacht werden. Näheres regelt die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung.

  • Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung:

           Die Stadtverordnetenvorsteherin/der Stadtverordnetenvorsteher veranlasst eine zeitgleiche Tonübertragung der Redebeiträge im            Internet.Die Tonübertragung ist von der Stadtverordnetenvorsteherin/dem Stadtverordnetenvorsteher zu Beginn der Sitzung anzukündigen.

 

Begründung und Erläuterung:

 

Der Ausschluss der Öffentlichkeit von politischen Entscheidungen ist – wo es nur geht – zu vermeiden.

Außerdem dient es auch der aktuellen Information aller Stadtverordneten, da nur ein Drittel der Stadtverordneten an den Sitzungen teilnehmen kann.

 

Fraktion DL/FW-UDS

Jens Hinrichsen

 

04.03.2020 Anfrage an den Magistrat (Wohnanlage Rosenpark)

 

Zurzeit kursiert unter Wohnungseigentümern der Wohnanlage Rosenpark ein Schreiben mit schweren Vorwürfen gegen die Verwaltung der Wohnanlage. Dies allein wäre aufgrund der Anonymität des Verfassers nicht weiter zu diskutieren und ist im Übrigen dank der jährlich negativen Presseberichte anlässlich der Eigentümerversammlungen nicht überraschend.

 

Die Tatsache allerdings, dass die Verwaltung schon im vergangenen Herbst öffentlich darüber schwadronierte, bei der Stadt Dietzenbach mit 500.000 Euro im Zahlungsverzug zu stehen, muss auch ohne das anonyme Schreiben, wo von mittlerweile 1 Mio. Euro offener Rechnungen ausgegangen wird, alarmieren.  

 

Einerseits stellen die Stadtwerke inkl. EVD sowie die Städtischen Betriebe jährlich Leistungen von rd. 2,5 Mio. Euro für die Wohnanlage Rosenpark zur Verfügung. Größere Zahlungsverzögerungen können also deutliche Liquiditätsprobleme für diese Gesellschaften bedeuten.

 

Andererseits ist die Wohnungsgesellschaft der Stadt Dietzenbach mit rd. 90 Wohnungen in ihrer Verpflichtung gegenüber den Gesellschaftern, aber auch gegenüber den Mietern dringend angehalten, auf die solide Geschäftsführung der Verwaltung der Wohnanlage zu achten und diese im Verdachtsfall zu überprüfen.

 

Zu dieser für die Stadt doppelt problematischen Situation folgende Fragen:

  1. Gab es im vergangenen Jahr Zahlungsverzögerungen und wie hoch ist die Summe der derzeit nicht beglichenen Rechnungen der Wohnanlage Rosenpark gegenüber den Stadtwerken sowie den Städtischen Betrieben?
  1. Wie häufig ist den vergangenen drei Jahren von der Wohnungsgesellschaft Einsicht in die Jahresabrechnung der Wohnanlage gefordert und realisiert worden?
  1. Sind bei der ggfs. durchgeführten Überprüfung gravierende Mängel festgestellt worden und, wenn ja, ist von der Wohnungsgesellschaft eine strafrechtliche Verfolgung beantragt worden?

Fraktion DL/FW-UDS

Jens Hinrichsen

 

Und dazu folgende (natürlich) wenig befriedigende Antwort:

 

https://dietzenbach.more-rubin1.de/vorlagen_details.php?vid=70403100074&suchbegriffe=&select_koerperschaft=&select_gremium=&datum_von=2009-01-01&datum_bis=2020-03-04&entry=0&sort=&kriterium=AN

 

20.02.2020 Anfragen an den Magistrat (haushaltsdaten.de)

 

Im September 2018 ist in einer Vorlage von DL/FW-UDS um Prüfung gebeten worden, inwieweit das von den Hessischen Kommunalverbänden empfohlenes System zur interaktiven Präsentation der Haushaltsdaten für die Bürger (haushaltsdaten.de) auch für Dietzenbach geeignet sein könnte.

Auf Nachfrage wurde vor zwei Monaten vom Fachbereich erläutert, dass haushaltsdaten.de mit dem sehr geringem Zeitaufwand von 1-2 Stunden aktiviert werden könne, man aber ein anderes Verfahren vorziehen würde, da dieses schon von der Verwaltung genutzt werde. Die Bereitstellung wurde für den aktuellen Haushaltplan avisiert.

 

Ich bitte um Beantwortung der Fragen,

  • warum die Verwaltung trotz des minimalen Zeitaufwandes offensichtlich nicht in der Lage ist, einen positiv entschiedenen Prüfantrag in einem angemessenen Zeitraum umzusetzen
  • ob nicht doch noch ein Minimalansatz zur Einbindung der Dietzenbacher Bürgerinnen und Bürger in die Diskussion um den Doppelhaushalt 2020/21 möglich ist.

Fraktion DL/FW-UDS

Jens Hinrichsen

 

20.02.2020 Anfragen an den Magistrat (Regularien für Finanzanlagevermögen)

 

Im Zusammenhang mit der Vorlage 18/0891/DL/FW-UDS und der hierzu im Vorfeld der SVV vom 14.02.2020 geführten Diskussion ergeben sich die folgenden Fragen:

  1. Welchen Inhalt hat die ursprüngliche Magistratsvorlage zur Verwendung des durch den Verkauf der EVO-Anteile entstandenen Sondervermögens bzw. – falls es eine solche Vorlage nicht gab – wo und mit welchem Inhalt ist eine entsprechende Entscheidung der Gemeindevertretung dokumentiert?
  2. Welchen Inhalt hat das in der Diskussion erwähnte Gutachten, das die Entscheidungsbefugnisse des Magistrates zur unterjährigen Darlehnsvergabe an die Stadtwerke bestätigt?
  3. Wie lauten die Ergebnisse der letzten Sitzungen des Anlageausschusses?

Bei allen drei Fragen wäre die Kopie des jeweiligen Dokumentes hilfreich für die weitere Diskussion.

 

Fraktion DL/FW-UDS

Jens Hinrichsen

 

Die Antwort zur zweiten Anfrage:

https://dietzenbach.more-rubin1.de/vorlagen_details.php?vid=72102100072&suchbegriffe=&select_koerperschaft=&select_gremium=&datum_von=2009-01-01&datum_bis=2020-03-04&entry=0&sort=vorlage&kriterium=AN

 

10.02.2020 Antrag zur Festlegung von Regularien für das Finanzanlagevermögen

 

Die SVV möge in öffentlicher Sitzung wie folgt beschließen:

 

Der Magistrat wird aufgefordert, mit Blick auf das städtische Finanzanlagevermögen Regularien zu entwerfen, die einerseits dem Magistrat die nötige Flexibilität im Verwaltungshandeln sichern und andererseits nicht die Zuständigkeiten der Gemeindevertretung einschränken.

 

Eckpunkte hierzu sind:

  • Rückbesinnung auf die Verwendung des Finanzanlagevermögens für Investitionen und kein konsumtiver Geldabfluss.
  • Kreditmaßnahmen von erheblichem Umfang nur nach vorheriger Einschaltung der Gemeindevertretung.
  • Ggfs. Anpassung der Anlagepolitik an volatile Auszahlungsströme.                                                                         

Begründung:

 

Seit der Bildung des Finanzmanagements 2003 mit dem Verkaufserlös der EVO-Anteile als Einlage war es über viele Jahre eine anerkannte Grundsatzentscheidung, dass diese Mittel ausschließlich für Investitionen eingesetzt werden. Beispiele: Erhöhung der Maingau-Anteile, DBS-Betreuungsgebäude, Flüchtlingsunterkunft und für die Stadtwerke ein 4,5 Mio. Euro-Darlehn, um die Übernahme des Wasserversorgungsnetzes sowie einer 50%igen Beteiligung an der Energieversorgung Dietzenbach GmbH finanzieren zu können. Alle Transaktionen fanden statt auf der Basis von Magistratsvorlagen.

 

2018 war ein Paradigma-Wechsel zu registrieren. In einer Magistratsvorlage sollten die Kosten für die 800Jahr-Feier über den Anlagefond finanziert werden und für den Haushalt 2019 wurde die Erlös-Lücke (planerisch) durch das Finanzanlagevermögen gefüllt. Also Konsum statt Investition.

 

Zeitgleich wurde Ende 2018 für die Stadtwerke ein Investitionsdarlehn über 1, 7 Mio. Euro und ein Jahr später die Prolongation dieses Darlehns sowie ein kurzfristiges Darlehn über 4,5 Mio. Euro geleistet. Beides ist u.E. nicht HGO-konform, da außerplanmäßige Auszahlungen, wenn nach Umfang oder Bedeutung erheblich, der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedurft hätten.Die Information mit mehrmonatiger Verzögerung per Bericht über das Finanzmanagement ist kein Ersatz.

 

In der Verbindung dieser Darlehn mit der Entnahme von 4 Mio. Euro für den städt. Haushalt im 3. Quartal 2019 als Maßnahme zur Liquiditätssicherung entsteht für das Finanzanlagevermögen die Sorge, ob nicht durch derartige kurzfristige umfangreiche Maßnahmen die strategische Zielausrichtung überdacht werden muss. Die hierfür erforderliche Arbeit des Anlagenausschusses wäre dann im Ergebnis (v.a. Aktienquote, Fristigkeit) die Basis für eine politische Entscheidung über den zukünftigen Handlungsrahmen.

 

Fraktion DL/FW-UDS

Jens Hinrichsen

 

21.01.2020 Antrag (Vermeidung der Zweckentfremdung von Wohnraum)

 

Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, die der Zweckentfremdung von Wohnraum entgegenwirken.

 

Begründung:

Informationen im Internet zeigen, dass in Dietzenbach, wie in den meisten anderen Kommunen, Wohnungen zimmerweise oder als Einheit für die Kurzzeitvermietung angeboten werden. Solange dies auf gewerblicher Basis geschieht oder die Wohnung weiterhin von den Wohnungsbesitzern bewohnt wird (z.B. airbnb) wird dies allgemein als unkritisch eingestuft.

 

Sobald allerdings Wohnungen quasi-gewerblich dem Wohnungsmarkt entzogen werden, ist das eine Zweckentfremdung, die bei der aktuell knappen Wohnungssituation nicht hingenommen werden kann. Besonders belastende Situationen für die Nachbarschaft können durch die intensive Zweckentfremdung als „Monteurzimmer“ entstehen, wo durch Busse und Kleintransporter massive Parkprobleme entstehen.

 

Fraktion DL/FW-UDS

Jens Hinrichsen

    

21.01.2020 Antrag zur Gewährleistung wesentlicher Informationen

 

Der Budgetbericht wird um eine Liquiditätsinformation erweitert, allen Stadtverordneten zur Verfügung gestellt und in der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gebracht.

                                                                        

Begründung:

Die von den Bürgern/Bürgerinnen gewählte Stadtverordnetenversammlung trifft bekanntlich als oberstes Organ der Stadt die wichtigen Entscheidungen und überwacht die gesamte Verwaltung. Das gilt für alle Stadtverordneten!

 

Bei allen wichtigen Entscheidungen - sei es der durch den Haushalt dokumentierte Gestaltungswille oder sei es die Formulierung von Satzungen und Vorschriften – sind die finanziellen Rahmenbedingungen und Konsequenzen von überragender Bedeutung.

 

Für die Gestaltung des Haushaltes ist zwar der Haupt- und Finanzausschuss federführend zuständig, aber alle Stadtverordneten haben mit der Stimmabgabe auch formal ihre Verantwortung für die wesentlichen sachlichen und finanziellen Entscheidungen des Planungszeitraumes wahrgenommen.

 

Die Überwachung der Verwaltung – und hier geht es v.a. um die Kontrolle der Zielerreichung – beschränkt sich ausschließlich auf den Haupt- und Finanzausschuss. Die Mehrzahl der Stadtverordneten wird (zumindest formal) nicht eingebunden.

 

Diese mangelnde Einbindung aller Stadtverordneten in die Überwachung der Verwaltung birgt das Risiko von Fehlentscheidungen. Dieses kann mit der geforderten Bereitstellung des Budgetberichtes für alle Stadtverordneten leicht vermieden werden.

 

Die Bedeutung der unterjährigen Berichterstattung für alle Stadtverordneten steigt übrigens noch mit der Verabschiedung eines zweijährigen Haushaltes.

 

Fraktion DL/FW-UDS

Jens Hinrichsen 

   

13.12.2019  32. Stadtverordnetenversammlung

>Wichtigster TOP war die Entscheidung zur L3001 (vom Wappen- bis Rathaus-Kreisel). Unser Änderungsantrag (siehe 28.11.) fand leider keine Mehrheit. Gleiches gilt für den Antrag der CDU, die v.a. gegen die Kreisellösung bei der Rodgau-Kreuzung argumentierte. Beiden Anträgen fehlten leider wenige Stimmen. So wird jetzt die vom Magistrat eingebrachte "abgespeckte" Version aus dem Bau-Ausschuss mit Verengung auf eine Fahrspur, einen Fahrradstreifen und einem provisorischen Kreisverkehr an der Rodgau-Kreuzung zu realisieren sein. Der Hinweis auf mittelfristig mindestens 500.000 Euro Mehrkosten ließ die Mehrheit unberührt. Auch die Tatsache, dass wir zwar zu dem Thema eine Bürgerversammlung machten, die Bedenken und Anregungen in der Magistratsvorlage aber keinerlei Berücksichtigung fanden, ist u.E. äußerst befremdlich.

08.11.2019  31. Stadtverordnetenversammlung

> Der Vorlage des Magistrates "Beschluss zur Einleitung des Verfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 (2) BauGB zur Entwicklung des Wohnquartiers 'Die Hainäcker" wurde mit großer Mehrheit zugestimmt.

> Das Projekt L 3001: radverkehrsfreundliche Umgestaltung der L 3001 wurde aufgrund der für den 20.11. angekündigten Bürgerversammlung zu gleichem Thema geschoben.

> zu dem TOP "Beschlussfassung über den Jahresabschluss der Kreisstadt Dietzenbach zum 31. Dezember 2016 und Entlastung des Magistrats" gab es (wie schon in der 30. SVV-Sitzung für des Jahr 2015) lediglich die Wortmeldung unserer Fraktion. Dabei wurde die Vorgehensweise des Kämmerers bei der Veröffentlichung von Vorlage und Bilanz sehr deutlich kritisiert. Wenn in der Vorlage auf wesentliche finanztechnische Maßnahmen nicht hingewiesen wird und Bilanzdaten nicht mit dem Prüfbericht der Revision des Kreises übereinstimmen, dann enstehen große Zweifel, ob der Kämmerer und Bürgermeister an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit den Stadtverordneten interessiert ist. Obwohl es bei diesem TOP um die Entlastung des Magistrates ging, hat der Bürgermeister (genau wie schon in der vorgehenden SVV-Sitzung zur Entlastung für das Jahr 2015) zu dem Wortbeitrag den Sitzungssaal verlassen. Tja, so ist das mit dem lokalpolitischen Stil in Dietzenbach.

27.09.2019  30. Stadtverordnetenversammlung

> Die Vorlage der Verwaltung zur radverkehrsfreundlichen Umgestaltung der L 3001 (nur Abschnitt Nord!) wurde nach kontroverser Diskussion mehrheitlich angenommen. Der Änderungsvorschlag der CDU, zuerst aktuelle Fahrradstatistken zu erstellen, wurde u.a. von uns abgelehnt. Bei schlechter Fahrradverkehrstauglichkeit einer Straße würden Statistiken zu den falschen Schlüssen führen. Es ist letztendlich vor allem eine politische Entscheidung, ob wir den ÖPNV und Fahrradverkehr fördern wollen.Und für die weiteren Entscheidungen zur L3001 wird hoffentlich von allen Fraktionen auch die begrenzte finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt hinreichend berücksichtigt.

> Der Entlastung des Magistrates für das Jahr 2015(!) wurde mit Enthaltungen zugestimmt. Wir haben dagegen gestimmt, weil in der  Vorlage trotz Nachfrage in der für das Eigenkapital wesentlichen Kumulierung der Jahresfehlbeträge eine Lücke von über 30 Mio. € nicht erläutert wurde. Außerdem sind unter den Stichworten Erbpachtvertrag SC Steinberg, Abberufung und "handverlesene" Bestimmung des neuen Aufsichtsrates sowie der mangelnden Einflussnahme auf die Preisgestaltung der Fernwärme nicht akzeptable Vorgänge dem Jahr 2015 zuzuordnen.

> Der Erhöhung der Kita-Gebühren wurde bei gesplittetem Votum unserer Fraktion mehrheitlich zugestimmt.

> Der Antrag "Hessisches Plädoyer für ein solidarisches Zusammenleben" wurde nach einer unwürdigen Diskussion als Konsequenz der Forderung der SPD nach namentlicher Abstimmung (im Gegensatz zur Entscheidung des Ältestenrates) von der Stadtverordnetenvorsteherin zurückgezogen.

15.08.2019 Demografischer Wandel in der Kommune. Beispiel Dietzenbach:

 

Erstmals sind im vergangenen Jahr die Einwohnerzahlen für Dietzenbach rückläufig gewesen.

 

Das mag ein „Ausrutscher“ sein, man sollte aber mit Blick auf den viel diskutierten demografischen Wandel intensiver darüber nachdenken, welche Möglichkeiten es gibt, die aktuelle Situation richtig, d.h. handlungsorientiert beschreiben zu können und vor allem auch, wie der zu erwartende Wandel möglichst gut eingeschätzt und in seinen Chancen und Risiken gewürdigt werden kann.

Natürlich ist die Einwohnerzahl allein für die verschiedenen Interessengruppen nicht ausreichend. So sollte die Politik sowohl mit Blick auf die zu erwartenden Steuer- und Gebühreneinnahmen als auch mit Ausrichtung auf die zu planenden Investitionen altersgruppenspezifische Informationen auswerten können. Zum Beispiel ermöglicht nur eine klare Einschätzung der zu erwartenden Kinderzahl im Vorschulalter Hinweise über den zu planenden Mitarbeiter- und Invest-Bedarf, für die wachsende Zahl von Einwohnern im Rentenalter gilt Entsprechendes und für die große Gruppe der Bürger im beschäftigungsfähigen Alter müssen (in Verbindung mit den Pendlerdaten)  die notwendigen Maßnahmen in der Verkehrsinfrastruktur ableitbar sein.

Entsprechende Perspektiven ergeben sich für andere Interessengruppen wie z.B. Handel und Gewerbe, Vereine und Kirchen.

 

Für Prognoseansätze müssen die vier entscheidenden Faktoren für die Veränderung der Einwohnerzahl bekannt sein: Zahlen der Geburten, Todesfälle sowie Zuzug und Wegzug.

Allerdings sagt auch eine differenzierte, aber nur stichpunktbezogene Betrachtung nichts über zu erwartende Trends aus. Erst die zeitliche Entwicklung sowie der Vergleich mit regionalen Aggregaten (Kreis, Hessen) und Nachbarkommunen schafft die Orientierung über die eigene Position.

 

Grundsätzlich sind alle Informationen vorhanden und auch differenziert aufgearbeitet. Die Details für Dietzenbach sind abgeleitet aus den Daten des Einwohnermeldeamtes und der Vergleich mit anderen Kommunen ist in Übersichten ableitbar aus der Hessischen GemeindestatistikNimmt man die Abweichungen der verschiedenen Datenquellen, wie sie z.T. aus dem Zensus2011 zu erklären sind, in Kauf (Besseres gibt es aber auch gar nicht), dann hat man eine gute Datengrundlage.

Leider greift hier der Spruch vom Wald und den vielen Bäumen. Für einen schnellen Überblick braucht es eine komprimierte Sicht. Eine vergleichende Übersicht der wesentlichen Demografie-Indikatoren könnte dies in Kombination mit den Informationen aus einer kommunalen Einwohner-Pyramide leisten. Wobei die Alterspyramide schon längst keine Pyramide mehr ist, sondern manche es schon als Urne oder als Pilz bezeichnen.

 

Für die Qualität von Prognosen gilt unabhängig vom Thema, also egal ob es um die Bevölkerungsentwicklung, die Nachfrage nach Konsumgütern oder z.B. den DAX geht, die ewige Diskussion, ob man allein aus der Historie der spezifischen Statistik Prognosen ableiten kann. Die Alternative oder eine Ergänzung wäre die Analyse und Einschätzung der wesentlichen Einflussfaktoren. Für die zukünftige Einwohnerzahl einer Kommune sind dies der verfügbare Wohnraum, das Angebot an attraktiven Arbeitsplätzen, von sozialen Einrichtungen, Freizeitmöglichkeiten und die Infrastruktur.

Fazit: Die unmittelbare Statistik ist notwendig, aber man muss immer auch weiterdenken!

 

Für Dietzenbach ergibt sich im aktuellen Vergleich zum Landkreis Offenbach und  Hessen sowie im zeitlichen Vergleich von 2001 zu 2017 folgendes Bild:

 

Indikatoren zum demografischen Wandel: 2017

Dietzenbach

Offenbach, LK

Hessen

Bevölkerung (Anzahl)

34.055

351.692

6.243.262

Relative Bevölkerungsentwicklung seit 2011 (%)

6,3

5,3

4,2

Relative Bevölkerungsentwicklung 2012 bis 2030 (%)

5,9

4,9

1,8

Geburten (je 1.000 Ew.)

12,1

9,8

9,4

Sterbefälle (je 1.000 Ew.)

7,6

9,7

10,4

Natürlicher Saldo (je 1.000 Ew.)

4,4

0,0

-1,0

Zuzüge (je 1.000 Ew.)

87,4

62,6

41,0

Fortzüge (je 1.000 Ew.)

82,9

53,1

32,2

Wanderungssaldo (je 1.000 Ew.)

4,5

9,5

8,9

Familienwanderung (je 1.000 Ew.)

13,7

18,4

12,9

Bildungswanderung (je 1.000 Ew.)

17,9

23,3

35,1

Wanderung zu Beginn der 2. Lebenshälfte (je 1.000 Ew.)

-4,10

-1,7

-0,0

Alterswanderung (je 1.000 Ew.)

-8,0

-2,6

-1,0

Durchschnittsalter (Jahre)

41,2

44,0

43,8

Medianalter (Jahre)

41,6

45,5

45,0

Jugendquotient (u20-Jährige je 100 Pers. der AG 20-64)

41,4

32,7

31,0

Altenquotient (ab 65-Jährige je 100 Pers. der AG 20-64)

33,2

35,5

33,9

Anteil unter 18-Jährige (%)

21,3

17,4

16,7

Anteil Elternjahrgänge (%)

17,2

16,9

17,9

Anteil 65- bis 79-Jährige (%)

14,4

15,2

14,6

Anteil ab 80-Jährige (%)

4,6

5,9

5,9

Quelle: BertelsmannStiftung

     

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                                                

Einige der Indikatoren bestätigen Dietzenbach als eine junge Kommune mit der anhaltenden Tendenz zu einem positiven natürlichen Saldo (=Geburten minus Sterbefälle). Allerdings gibt es – wie für die meisten Kommunen – ein kaum zu kalkulierendes Risiko durch die häufig mehrfach höheren Wanderungsbewegugen. Gerade für Dietzenbach sind diese überdurchschnittlich hoch und gleichzeitig liegt der prozentuale Anteil des Wanderungssaldos weit unter dem vom Kreis und von Hessen. Man sollte der Ursachensuche nicht ausweichen, da ggfs. bei Bestätigung erkennbarer Tendenzen gegengesteuert werden muss. So wird z.B. der Verlust an Einwohnern im Alter von 25 bis 40 deutlich. Das wirkt sich u.a. in der Zahl der Beschäftigten und damit der Steuereinnahmen wie auch in dem theoretisch noch höher liegenden Anteil Jugendlicher aus.

Kurz gesagt, es gibt mit der Bereitstellung von Übersichtsinformationen nicht nur neue Erkenntnisse, sondern es ergeben sich auch neue Fragen mit ggfs. zusätzlichem Informationsbedarf. Packen wir es an.

 

17.05.2019 Änderungsantrag zum Verkauf des ehemaligen Forsthauses

 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Verkauf des ehemaligen Forsthauses, Offenthaler Straße 28 (Flur 3, Flurstück-Nr. 188/38) an den Bewerber 3, die „PROCON Projektgesellschaft mbH“,  Beethovenallee 35 in 61130 Nidderau zum Kaufpreis von 957.000, -- € zu.

 

Bei Nichtzustandekommen eines Kaufvertrages wird der Bewerber 7 als Nachrücker benannt:

Werner-Wohnbau GmbH & Co.KG, Beroldinger Str. 17 in 78078 Niedereschbach.

Das Kaufangebot beträgt 1.021.000, -- €.

 

 Begründung:

  • Der Bewerber 3 wird in den Sachargumenten äußerst positiv beurteilt. Es ist städtebaulich ein „Hingucker“, erfordert den geringsten Befreiungsbedarf und liefert einen guten Schallschutz.
  • Das einzige vermeintliche Defizit im Vergleich zum Bewerber 7 ist der rd. 60.000 € geringere Angebotspreis, der allerdings unter Einbeziehung der einkommenssteuerlichen Effekte mehr als kompensiert wird. Selbst bei dem maximal möglichen Einkommenssteuereffekt für die Variante 7 wird sich jährlich eine Differenz von 2.000 – 10.000 € zu Gunsten des Angebotes 3 positiv auf die städtische Finanzlage auswirken. (vgl. Anlage)

Fraktion DL/FW-UDS

Jens Hinrichsen       

 

Anlage:

 

Vergleich der steuerlichen Wirkung von zwei Projekten

   

 für das Forsthaus-Grundstück:

           
                   

 

 

Bewerber 3 (moderates Einkommen)

 

Bewerber 7

   

 

 

 2 Zimmer

3 Zimmer

4 Zimmer

TTL

 

Reihenhäuser

   

Einheiten

 

4

8

4

16

 

6

   

Anwohner/EH

 

1

1,5

2

24

 

3

   

Steuerzahler/EH

 

1

1,5

1,5

 

 

1

   

Einkommen/EH

 

            30.000

            45.000

            45.000

  

 

               70.000

   

EK-Steuer

 

              5.348

              6.539

              6.539

  

 

 -

   

davon 15% Kommunalanteil

 

                  802

                  981

                  981

  

 

 -

   

EK-Steuer splitting

 

 -

              6.292

              6.292

 

 

               13.908

   

davon 15% Kommunalanteil

 

 -

                  944

                  944

 

 

                 2.086

   

mit Splitting

 

              3.209

              7.550

              3.775

14.534

 

12.517

   
                   

 

 

Bewerber 3 (überdurchschnittliches Einkommen)

       

 

 

 2 Zimmer

3 Zimmer

4 Zimmer

TTL

       

Einheiten

 

4

8

4

16

       

Anwohner/EH

 

1

1,5

2

24

       

Steuerzahler/EH

 

1

1,5

1,5

17

       

Einkommen/EH

 

            40.000

            60.000

            60.000

  

       

EK-Steuer

 

              8.670

            16.578

            16.578

  

       

davon 15% Kommunalanteil

 

              1.301

              2.487

              2.487

  

       

EK-Steuer splitting

 

 -

            10.696

            10.696

 

       

davon 15% Kommunalanteil

 

 -

              1.604

              1.604

 

       

mit Splitting

 

              5.202

            12.835

              6.418

24.455

       
                 
                   

Fazit: Je nach unterstellter Einkommenssituation der Eigentümer/Mieter

   

im Mehrfamilienhaus liegt der kommunale Einkommenssteueranteil jährlich um

   

2.000 - 10.000 Euro über dem der Reihenhaus-Steuerzahler.  Dabei wird bei den

 

Reihenhäusern schon von dem höchstmöglich anzurechnenden Einkommen

von 70.000 € p.a. ausgegangen.

DL/FW-UDS/Hinrichsen, 17.05.2019

             
 

05.04.2019 26. Stadtverordnetenversammlung

> der Antrag zum Kinderspielplatz in der Barbarossastraße (siehe Antrag vom 11.03.) wurde in modifizierter Form in allen drei Punkten angenommen und kann jetzt umgesetzt werden. D.h., der Spielplatz bleibt in in seiner bisherigen Qualität erhalten.

Nochmal deutlich gemacht und jetzt auch so entschieden, dass wesentliche Änderungen eines Spielplatzes (Schließung, Erweiterung ...) nur per politische Entscheidung möglich sind. Außerdem wird die  Verwaltung ein Kataster für alle Spielplätze erstellen.

Herausgestellt wurde durch alle Redner das bürgerschaftliche Engagement der Anlieger, die einen wesentlichen Teil der Pflege übernehmen werden,

Die ursprüngliche Forderung nach differenzierter Statistik der Einwohner im Spielplatzalter je Einzugsgebiet wurde schon in der Diskussion im BAU-Ausschuss aufgrund der Überlastung der Verwaltung mit der Zusage zurückgezogen, dass die Antragsteller diese Arbeit selbst leisten werden.

11.03.2019 Antrag zur Erstellung eines Spielplatz-Katasters

 
  • Der Magistrat wird aufgefordert, ein Kataster über die öffentlichen Spielplätze der Stadt Dietzenbach zu erstellen. Das Kataster soll die notwendigen Informationen über Ausstattung, Zustand und Investitions- bzw. Instandhaltungsbedarf bereitstellen, um Verwaltung und Stadtverordnetenversammlung sachlich fundierte Beschlüsse zu ermöglichen.
  • Das Kataster soll insbesondere mit Blick auf die demografische Entwicklung in den umliegenden Wohngebieten die Standorte der Spielplätze in ihrer zukünftigen Bedeutung würdigen, um transparent und nachhaltig notwendige Maßnahmen veranlassen zu können. Dabei sollen sowohl die Anzahl der Kinder in dem jeweiligen Einzugsgebiet - differenziert nach Vorschul-/Schulkindern - als auch mögliche Überschneidungen berücksichtigt werden.
  • Entscheidungen zu wesentlichen (Nutzungs-)Änderungen von Spielplätzen (von der Zielgruppenausrichtung bis zur Schließung) werden von den politischen Gremien getroffen und sind nicht durch die per Dauerauftrag an die Städtischen Betriebe delegierte Instandhaltung erfasst.

Begründung:

In einigen Stadtteilen unserer Kreisstadt steht in den kommenden Jahren ein beachtlicher Generationswechsel an. Dies gilt unter anderem für den Hexenberg, Steinberg und das Westend. Diese Entwicklung macht eine vorausschauende städtebauliche Planung notwendig und betrifft nicht nur Schul- und Kinderbetreuungsangebote, sondern auch die städtischen Spielplätze. Für eine transparente und begründbare Entscheidungsfindung ist einerseits eine sachliche Informationsbasis notwendig und andererseits die Beteiligung der Öffentlichkeit über die politischen Gremien essentiell.

 

Aktuell steht beispielsweise der Bestand des Spielplatzes in der Barbarossastraße zur Diskussion. Anwohner - darunter vor allem die Eltern mit Kleinkindern - sind irritiert über die plötzliche und unangekündigte Sperrung des Spielplatzes. Vor allem die von den Städtischen Betrieben getroffene Aussage eines demografisch bedingten Rückgangs an betroffenen Familien stößt auf Unverständnis, denn dies widerspricht den persönlichen Erfahrungen der Anliegergemeinschaft.

 

Die mittlerweile diskutierten Varianten - von Auflösung des Spielplatzes bis zum Unterhalt mit Nachbarschaftsunterstützung - sind zwar nachvollziehbar, gleichwohl zielt dies auf grundsätzliche Erwägungen, die unter sozialpolitischem und städtebaulichem Aspekt transparent diskutiert und entschieden werden müssen. Hier ist die Lokalpolitik gefordert und muss mit der Bereitstellung grundlegender Informationen unterstützt werden.

 

Fraktion DL/FW-UDS               Fraktion DIE LINKE                   Fraktion FDP    

Jens Hinrichsen                      Vecih Yasaner                          Sven Hartmann

 

22.02.2019 25. Stadtverordnetenversammlung

> Der Haushalt 2019 wurde mit den Stimmen der ehemaligen Koalition von CDU, SPD, WIR-BfD verabschiedet. Die übrigen Fraktionen stimmten dagegen bzw. enthielten (FDP) sich. In mehreren Haushaltsreden wurde auf die sehr optimistische Einschätzung der Einkommenssteuereinnahmen eingegangen. Die Ausführungen für unsere Fraktion DL/FW-UDS bezogen sich aussschließlich auf diese überhöhten Schätzungen von Einkommens- und Umsatzsteuer und den damit verbundenen Antrag (=> Haushalt 2019), diese zu korrigieren, da wir weiterhin der Meinung sind, dass das Null-Ergebnis des Haushaltes nur unter Missachtung der Vorgaben des Innenministeriums erreicht werden konnte. Leider wurde unser diesbezügliche Antrag zur drastischen Korrektur des Haushaltsergebnisses und der damit verbundenen Signalwirkung, dass intensiv über weitere Einsparmöglichkeitten diskutiert werden muss, abgelehnt.

> Unser gemeinsam mit DieLinke und FDP gestellte Antrag zur Beleutung der Fahrradweges zum Waldstadion (siehe 20.11.) wurde dagen einstimmig angenommen.

> Der Antrag zur Renovierung des Bürgersteiges an der südlichen Berliner Straße wird in die Routineaufgaben der Bauabteilung integriert und entsprechend der zu aktualisierenden Prioritätenliste in Angriff genommen.

 

Zu unseren Haushaltsanträgen => Haushalt 2019

 

02.02.2019 "Antwort" auf Anfrage an Magistrat vom 06.12.2018

 

Nach Auskunft der Verwaltung war die Anfrage nicht für die Öffentlichkeit geeignet! Deshalb ist sie nicht – wie sonst bei Anfragen an den Magistrat üblich - im Gremien- und Informationssystem der Stadt nachlesbar und die Antwort natürlich auch nicht.

 

Damit ist dem erklärten Ziel der Anfrage, Transparenz zu schaffen und Gerüchten ggfs. entgegenwirken zu können, nicht gedient und das angekratzte Image der (Lokal-)Politik wird mit solchen Maulkorbentscheidungen sicherlich nicht besser.

 

Man muss aber nicht jede Meinung der Verwaltung teilen und deshalb die Kurzfassung der Magistratsantwort:

 

Die erste Frage wurde mit langatmigen Ausführungen im theoretischen Bereich mit dem Hinweis beendet, dass die Frage nicht konkret genug gestellt wäre!

Und die zweite Frage ist so kompliziert, dass externer juristischer Sachverstand erforderlich ist. Das ist ja mittlerweile hinlänglich geübte Praxis (z.B. Juli 2015 => Kommunale Betriebe).

 

23.01.2019 Offenbach Post

 

06.12.2018 Anfrage an den Magistrat (Widerstreit der Interessen)

 

In den letzten Wochen ist im Zusammenhang mit der Beteiligung der Stadtwerke Dietzenbach GmbH an der Abwasserbetriebsgesellschaft mbH von Beobachtern der lokalpolitischen Szene wiederholt der Vorwurf formuliert worden, dass die Stadtverordneten der Frage nach der Trennung von persönlichem und politischem Interesse nicht genügend Aufmerksamkeit widmen. Verbunden war dies immer mit mehr oder weniger vagen Andeutungen, denen leider mangels eigener Informationen nicht deutlich widersprochen werden konnte.   

 

Deshalb konkret die folgenden Fragen:

  1. Gab es in letzter Zeit zwischen Stadtverordneten und den Stadtwerken und/oder der EVO Offenbach direkt bzw. indirekt im Sinne der HGO §25 wirtschaftliche Beziehungen und damit ein Widerstreit der Interessen?
  2. Welche Gründe sind dafür ausschlaggebend, dass der stellvertretende AR-Vorsitzende der Stadtwerke nicht - wie durch die HGO vorgegeben – ein Mitglied des Magistrates ist?

Jens Hinrichsen

 

20.11.2018 Antrag zur Beleuchtung Forstweg - Waldstadion

                                             

Der Waldweg zwischen Forstweg und Waldstadion-Parkplatz wird schnellstmöglich wieder beleuchtet.

 

Begründung:

 

Die fehlende Einschaltung der grundsätzlich verfügbaren Beleuchtung des parallel zur Offenthaler Straße geführten Waldweges birgt in der dunklen Jahreszeit ein großes Gefahrenpotential, da v.a. die jugendlichen Fußballspielerinnen und -spieler gezwungen sind, zu Fuß oder mit dem Fahrrad die viel befahrene Landstraße zu benutzen.  

 

Es wäre eine absurde Vorstellung, wenn zwar mit über 800.000 Euro die Attraktivität des Waldstadions gesteigert wird, man aber gleichzeitig zur Einsparung von weniger als 2.000 Euro die Gesundheit vieler Jugendlicher gefährdet.

 

Fraktion DL/FW-UDS                   Fraktion DIE LINKE                   Fraktion FDP

    

16.11.2018  23.Stadtverordnetenversammlung

- Entscheidung zu Städtepartnerschaft mit Kunming wurde auf nächste SVV geschoben.

- Unser Änderungsantrag vom 14.11. wurde bei 18 JA- und 18 NEIN-Stimmen hauchdünn nicht angenommen, dem Hauptantrag  dagegen wurde anschließend zugestimmt.

- Gemeinsamer Antrag von uns mit FDP und DieLinke vom 11.10. wurde einstimmig angenommen.

- der von uns am 11.10. eingebrachte Antrag wurde zurückgezogen, nachdem der Magistrat zugesichert hat, dass die Ergebnisse einer aktuell von den Städtischen Betrieben beauftragten Organisationsuntersuchung im Haupt- und Finanzausschuss vorgestellt und diskutiert werden soll.

 

24.08.2018 21. Stadtverordnetenversammlung

Es gab kaum kontroverse Meinungen mit den entsprechend zahlreichen Wortmeldungen. 

- Die im Haupt- und Finanzausschuss noch kontrovers diskutierte Bürgermeister-Vorlage zu der für 2020 anstehenden 800-Jahrfeier wurde durch eine  frakionsübergreifenden Vorlage, die die wesentlichen Punkte von drei Änderungsantragen konsolidierte, ersetzt. Ihr wurde ohne Widerspruch zugestimmt. Die für uns wesentlichen Punkte (siehe 22.08.) "öffentlich tagendes Organisationskomitee mit breiter Bürgerbeteiligung" sowie "Vermeidung einer frühzeitigen finanziellen Festlegung" sind Bestandteil der Entscheidung.

- Unzufrieden sind wir mit der Negierung der Entscheidung aus dem SOKI-Ausschuss, den von uns geforderten Bericht zum Schulentwicklungsplan einschließlich der nachgelieferten Zusatzfragen (siehe Eintragungen vom 13.4. und 17.5.) zu schieben. Damit ist dieses Thema leider ohne befriedigende Antworten erstmal "abgehakt".

Ohne ausreichende Beschäftigung mit dem Fakten und den von Kreis und der Stadt unterstellten Prämissen wird es aber auch kein verbessertes Kapazitätsangebot in der Schullandschaft Dietzenbach geben!

 

15.06.2018 20. Stadtverordnetenversammlung

Es standen zwei langfristig schwerwiegende Entscheidungen an:

  1. Ohne Gegenstimmen hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass Dietzenbach der Hessenkasse beitritt. Positiv sind dabei die Befreiung der Stadt von der Hälfte der Kassenkredite (rd. 53 Mio. €) sowie keinem weiteren Zinsrisiko für die Zukunft. Andererseits ergibt sich für die kommenden 30 Jahre eine jährlich zu zahlende Tilgung von rd. 835 Tsd. Euro; dies on top zur hohen Belastung durch die DSK-Abwicklung.
  2. Der Beantragung der Landesförderung des Landes Hessen ab 1. August 2018 zur Beitragsfreistellung von Kitagebühren für Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt für sechs Stunden täglich wurde mit breiter Mehrheit zugestimmt. Unser Änderungsantrag (siehe Eintrag vom 11.06.) für den Beschluss einer neuen Satzung und Gebührensatzung wurde auch mit guter Mehrheit zugestimmt. Der Punkt 3 fand dabei keine Mehrheit. Außerdem musste der Änderungsantrag v.a. in den beiden letzten Punkten zu einem Prüfantrag umformuliert werden, da die Zeit für eine umfassende Würdigung und Umsetzung als zu knapp angesehen wurde.

Keine Mehrheit fand ein Antrag von CDU und Grünen, durch den eine Bebauung des sogenannten Innerohrs an der Laufacher Straße verhindert werden soll. Wir unterstützen ausdrücklich diese Bemühungen zur Verhinderung einer weiteren Verdichtung in diesem nicht unproblematischen Stadtgebiet, könnten uns allerdings alternativ zur reinen Grünfläche die Nutzung für einen weiteren Schulstandort und/oder weiteren sozialen Einrichtungen vorstellen. Wir werden dieses Thema aktiv in der Diskussion halten.

 

17.05.2018 Offenbach Post

Noch einige Fragen offen

Drei Fraktionen kritisieren Stellungnahme des Magistrats zum Schulentwicklungsplan

 

Dietzenbach -  Die Fraktionen DL/FW-UDS, FDP und Linke beschäftigen sich weiter mit der „Zukunft von Dietzenbach als Bildungsstandort“. Die drei hatten den Magistrat aufgefordert, in öffentlicher Sitzung darzulegen, welche Konsequenzen sich durch den aktuellen Schulentwicklungsplan des Kreises Offenbach für Dietzenbach ergeben. Dem Antrag stimmten alle Fraktionen außer der SPD und der WIR-BfD in der jüngsten Stadtverordnetenversammlung zu. Allerdings wurde auf Anraten von CDU-Stadtverbandschef Stephan Gieseler das Wort „öffentlich“ aus dem Antrag gestrichen. Giesler begründete den Wunsch nach nicht öffentlicher Diskussion damit, dass Magistrat und Stadtverordnete darauf achten sollten, geschlossen aufzutreten.

Denn allein bei Kreis und Kultusministerium liegt die Entscheidungsmacht. Die Kreisstadt kann nur mit Argumenten Einfluss nehmen. Und diese Argumente, also die inhaltliche Diskussion über das Thema, kam den drei antragstellenden Fraktionen zu kurz, weshalb sie nun ergänzende Fragen nachgelegt haben. „Nachdem unser gemeinsamer Antrag in der letzten Stadtverordnetenversammlung vor allem unter dem Aspekt der Zulässigkeit der Antragstellung diskutiert wurde und damit die sachlichen Aspekte [...] nicht hinreichend behandelt werden konnten, erlauben wir uns, die wesentlichen Fragen schriftlich zu formulieren“, heißt es in der Anfrage.

Die drei Fraktionen monieren, dass in der Stellungnahme des Magistrates zum Schulentwicklungsplan (wir berichteten) die Prognosen des Kreises im Vergleich zu den eigenen Annahmen als zu niedrig beurteilt werden: „Da der Magistrat gerade erst die aktuellen Daten zur Bestandsstatistik der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben hat und diese in keiner Weise die vom Kreis unterstellten Steigerungen von 20 Prozent im Grundschulbereich stützen, stellt sich die Frage nach den unterstellten Prämissen für die Prognose des Kreises und noch mehr nach den Prämissen des Magistrates, die ja noch höhere Steigerungen erwarten lassen würden.“

Weiter nehmen FDP, Linke und DL/FW-UDS an, dass – sollten die zu nennenden Prämissen valide sein – ein neuer Kita-Bedarfsplan formuliert werden müsse. „20 Prozent Zuwachs im Grundschulbereich entstehen wohl kaum spontan durch Zuzug, sondern benötigen vor allem eine breitere Basis, sprich wesentlich mehr Vorschulkinder“, heißt es weiter von den drei Fraktionen.

Die jeweils zwei Stadtverordnete starken Fraktionen fragen sich, wenn die Prognosen für Grundschulen „als nachvollziehbar akzeptiert werden sollten, und dies zum Teil mit dem erhöhten Zuzug von Familien begründet wird“, warum dieser Zuzug nicht auch für den Sekundar-Bereich gelte, „beziehungsweise warum dort zum Teil sogar mit einer negativen Entwicklung gerechnet wird“. Speziell für Dietzenbach sei die strukturelle Änderung im Sekundarbereich für die weiterführenden Schulen nicht nachvollziehbar. „Wieso wird für die Ernst-Reuter-Schule ein hoher Zuwachs im Hauptschul- (+ 35 Prozent) und starker Rückgang im Gymnasialbereich (-15 Prozent) unterstellt und gleichzeitig für die Heinrich-Mann-Schule eine umgekehrte Entwicklung (-27 Prozent / +28 Prozent)?“

„Nach unserer Einschätzung ist die Frage nach einem möglicherweise notwendigen zusätzlichen Schulstandort von hoher Bedeutung für den sozialen Zusammenhalt der Kommune, und eine befriedigende Lösung wird nicht unter Ausschluss fast aller Stadtverordneter erreicht werden können“, heißt es abschließend von den drei Fraktionen. - ron

Zur Anfrage der Fraktionen => KITA/Schule

 

04.05.2018 Stadtverordnetenversammlung

Die erste Sitzung nach Auflösung der Koalition war hinsichtlich zweier Tagesordnungspunkte bemerkenswert.

 

So fand jetzt  ein Antrag der Grünen (fast identisch mit unserem in der letzten SVV durch die Koalition abgelehnten Antrag  vom 27.02.) eine Mehrheit, d.h. die Kita in der Brunnenstraße wird mit maximal 155 Plätzen und flexibler Kombination von U3- und Ü3-Gruppen realisiert. Durch die Möglichkeit von vier U3-Gruppen besteht die Chance der Reduizierung auf eine Maxmalzahl von 140 Plätze.

 

Dem gemeinsamen Antrag von DL/FW-UDS mit FDP und Linke zum Schulentwicklungsplan (siehe 13.04.) wurde nach intensiver Diskussion mehrheitlich zugestimmt. Es besteht jetzt die Hoffnung, dass die unabgestimmte Stellungnahme des Magistrats an den Schulträger jetzt noch einen qualitativen Sprung machen und stärker auf die kritischen Aspekte der DIetzenbacher Schulen eingehen wird.

 

03.05.2018 Offenbach Post

Freunde und Weggefährten erinnern an Edith Conrad

Gegen das Vergessen gekämpft

 

Freunde und Weggefährten nahmen in Frankfurt bei einer Gedenkfeier Abschied von Edith Conrad.

 zu dem Bericht

 

23.03.2018 Stadtverordnetenversammlung                                                        

In einer Schweigeminute wurde Abschied genommen von Edith Conrad, die allen als langjähriges engagiertes Mitglied der Stadtverordnetenversammlung in Erinnerung bleiben wird. Für unsere Fraktion ist es mehr, denn neben der freundschaftlichen Beziehung hat uns Edith Conrad in der letzten Zeit auch ohne Mandat regelmäßig mit ihrer politischen und fachlichen Erfahrung durch ihre kritischen Fragen und Anregungen unterstützt. Wir werden sie sehr vermissen.

 

In der Sitzung der SVV waren die Entscheidung zur Kita Brunnenstraße sowie die drohenden Ausgleichzahlungen in Millionenhöhe für einige Bürger als Konsequenz der Beendigung der städtebaulichen Förderungsmaßnahme die beherrschenden Themen und wurden beide gegen die Anträge und das Votum der Opposition entschieden.

 

Hinsichtlich der Kita Brunnenstraße ist es mit Blick auf den politischen Entscheidungsprozess bedenklich, wenn einerseits vorbereitende grundlegende Berichte wie der Kita-Bedarfsplan und Kita-Masterplan nach dem Motto "das sind doch nur Berichte" zur Kenntnis genommen werden und dann andererseits konkrete Entscheidungen munter durch immer wieder neue Ideen verzögert werden. Als Ergebnis haben wir in Zukunft eine Super-Kita mit 9 Gruppen und bis zu 180 Kindern. Das widerspricht total dem Wunsch der betroffenen Eltern sowie den Empfehlungen der Fachabteilung des Kreises. Bei dem Ergebnis ist es blanker Zynismus, wenn sich eine Koalitionsfraktion auch noch ausdrücklich für die Anregungen der Kita-Eltern bedankt.

 

Hinsichtlich der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme wurde der Bitte unserer Fraktion um mehr Bedenkzeit für die betroffenen Bürger (siehe Eintragung vom 12.2.) nicht entsprochen. Die von der Koalition vorgetragene Interpretation der Aussagen des städtischen Anwalts, dass sich bei Verzögerungen aufgrund noch zu  klärender Sachverhalte automatisch auch die Rabatt-Fristen verschöben, wurde vom Bürgermeister nicht als mögliche Lösung aufgegriffen. Unsere Intention, durch Zeitgewinn den betroffenen Bürgern mehr Sicherheit zu geben, wurde von den Koalitionsfraktionen nicht gefolgt, denn BauGesetz und der Vertrag mit dem Land Hessen würden dies nicht ermöglichen. Wer so denkt, darf sich anschließend über neue Prozesse nicht beklagen.

In dem Zusammenhang ist bemerkenswert, dass dem Wirtschaftsplan 2018 der die Entwicklungsmaßnahme verwaltenden DSK ohne weitere Klärung zugestimmt wurde, obwohl gravierende Abweichungen zu dem Plan vom September 2017 (Grundlage für Entscheidung zur Beendigung der Entwicklungsmaßnahme) bestehen. Wenn z.B. zusätzliche Ausgaben von 14 Mio. Euro angegeben werden, dann mag das buchhalterischer Innovation entsprechen, ohne weitere Erläuterungen schafft das aber kein Vertrauen.

 

14.02.2018 Offenbach Post                                                              

„Fehlende Informationen“

DL/FW-UDS fordert Aufschub für Zahlung von Ausgleichsbeträgen

 

Dietzenbach - Die DL/FW-UDS-Fraktion fordert in einem Eilantrag für die öffentlich tagende Stadtverordnetenversammlung am kommenden Freitag, 16. Februar, 19 Uhr, im Rathaus (Europaplatz 1) einen Aufschub für die „Zahlung entwicklungsbedingter Ausgleichbeträge“.

Wie berichtet, sind 29 Eigentümer von der Forderung nach Ausgleichsbeträgen betroffen, zu deren Erhebung die Stadt zum Ende der Entwicklungsmaßnahme (31. Dezember 2018) laut Baugesetzbuch (Paragraf 166, Absatz 3) verpflichtet ist (wir berichteten). Insgesamt geht es um rund 2,2 Millionen Euro und 4,5 Hektar Land. Die Betroffenen haben von der Stadt jüngst ein Informationsschreiben bekommen und sind über die Zahlungsbeträge informiert worden. Diese liegen zwischen 12 000 und 468 000 Euro. Dies gilt für Grundstücke, die nicht von der Stadt oder deren Treuhänder, der Deutschen Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft, angekauft wurden.

Die Fraktion um Jens Hinrichsen und Ismet Küpelikilinc beantragt, dass das „zurzeit laufende Verfahren der Information über entwicklungsbedingte Ausgleichszahlungen und dem damit verbundenen Angebot einer vorzeitigen Ablösevereinbarung mit zeitlich gestaffeltem Nachlass vorerst ausgesetzt“ werde. Denn „ein Neustart erfolgt erst, wenn die betroffenen Bürger alle Optionen in ihren finanziellen Konsequenzen beurteilen können“. Dazu müssten bisher fehlende Informationen bereitgestellt werden, und es sei aufgrund der zum Teil „sehr hohen Beträge ein angemessener Entscheidungszeitraum einzuräumen“.

Für das weitere Vorgehen seien drei Aspekte wesentlich: „Auf die explizite Frage der Fraktion DL/FW-UDS wurde die Möglichkeit bestätigt, dass gegebenenfalls statt der Zahlung des Ausgleichbetrages das Grundstück per Übernahmeverlangen der Stadt angedient werden könne. Nicht angesprochen, da wohl auch den anderen Ausschussmitgliedern nicht bekannt, war die Frage nach der Abwicklung des Übernahmeverlangens bei bebauten Grundstücken.“

Zudem wirft die Fraktion die Frage auf, „wieso Bürger, die im Zuge der Entwicklungsmaßnahme ihr ursprüngliches Grundstück gegen ein neues, von der Stadt angebotenes Grundstück tauschten, jetzt mit der Forderung nach Zahlung eines Ausgleichbetrages eine zusätzliche Belastung erfahren müssen, obwohl diese Konsequenz im notariellen Tauschvertrag nicht genannt wurde“.  - ron

 

-> Von den Ausgleichsbetragszahlungen Betroffene können sich zum Austausch beim ebenfalls betroffenen Karl-Dieter Knecht unter  06074 23369 melden.

 

13.01.2018 Offenbach Post                                                                      

Gemeindestatistik von Jens Hinrichsen

 

130.000 Zahlen in einer Tabelle

Dietzenbach - „Wo stehen wir als Stadt eigentlich im Vergleich zu anderen hessischen Kommunen? Und was hat sich in den vergangenen Jahren alles verändert?“ Diese Fragen stellt sich sicherlich nicht nur der Stadtverordnete Jens Hinrichsen (DL/FW-UDS). Von Ronny Paul

 

Er hat sich zum zweiten Mal die Mühe gemacht, aus den aktuellen Jahresdaten der Hessischen Gemeindestatistik eine umfassende Excel-Vergleichstabelle zu erstellen. Diese bietet er Interessierten kostenlos zum Download auf www.fw-uds.de/themen/statistik an.

Rund 130.000 Zahlen hat der Diplom-Kaufmann im Ruhestand, der in Betriebswirtschaftslehre promoviert hat, verarbeitet und damit eine Übersicht über das gesamte Bundesland geschaffen. Wer also zum Beispiel wissen möchte, wie sich die Zahl der Einwohner unter sechs Jahren in der vergangenen Dekade in seiner Kommune entwickelt hat und sie in Relation zu seinem Landkreis und zum Land setzen möchte, findet in der Tabelle mit ein paar Klicks die Vergleichswerte. Alle hessischen Kommunen, Kreise und Regierungsbezirke sind dort eingepflegt.

„Mein Ziel ist, dass sich die Bürger informieren“, sagt Hinrichsen, der sich die Arbeit aus freien Stücken macht. Und weil er ein Faible für Mathematik hat. Die kommenden zwei bis drei Wochen seien eine Testphase. „Um zu schauen, ob noch Fehler drin sind.“ Das könne bei dem Wust an Zahlen schon mal passieren, sagt der 73-Jährige. Er stehe auch jederzeit für Fragen, Anregungen und Rückmeldungen zur Verfügung.

Dieses Mal bietet Hinrichsen nicht nur die Möglichkeit, die aktuellen Daten mit denen vor fünf Jahren zu vergleichen. Er hat auch die Zahlen von vor zehn Jahren eingebaut. Einen längeren Zeitraum zu betrachten sei in vielen Dingen sinnvoll, betont Hinrichsen.

Die Tabellen bieten unter anderem eine Übersicht über die Bevölkerungsentwicklung, Landwirtschaft, produzierendes Gewerbe, Tourismus, Gemeindefinanzen, Steuereinnahmen und Flächennutzung.

Einige Beispiele: In der Kreisstadt hat sich die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Einpendler (aktuell: 10 082) zu 2012 um 11,8 Prozent erhöht. Verglichen mit 2007 gibt es eine Steigerung um 29,5 Prozent. Im Kreis Offenbach sind es 65.064, in ganz Hessen 353.395 Einpendler. 16.259 landwirtschaftliche Betriebe gibt es in Hessen, in Dietzenbach sind es neun. 2012 waren es acht, 2007 zehn.

Gesteigert hat sich in den vergangenen zehn Jahren auch die Anzahl der touristischen Übernachtungen in der Kreisstadt. 2007 waren es 36.556, 2012 45.919 und 2017 49.322. Spitzenreiter im Kreis Offenbach (gesamt: 1.000.299) ist Neu-Isenburg mit 323.054 Übernachtungen. Erfreulich: Die Zahl der Verkehrsunfälle ist in zehn Jahren um 30 Prozent gesunken.

 

15.08.2017 Offenbach Post                                                                             

Opposition fordert Sonder-SVV

Dietzenbach -  Teile der Oppositionsfraktionen haben eine außerordentliche Stadtverordnetenversammlung (SVV) zum Thema Kitagebühren beantragt. Laut Hessischer Gemeindeordnung benötigt es ein Viertel der Gemeindevertreter, um eine Sondersitzung einzuberufen. Nach Auskunft der Stadt haben elf Stadtverordnete, bei 43 Abgeordneten in der Kreisstadt sind das 25 Prozent, den Antrag unterschrieben. Dazu gehören die Fraktionen der Grünen (5), der FDP (2), der Linken (2) und der DL/FW-UDS (2). Aufgrund der kaum noch nachzuvollziehenden Windungen um die Kita-Gebührenordnung habe man Stadtverordnetenvorsteherin Christel Germer gebeten, frühestmöglich eine SVV-Sondersitzung einzuberufen. Eine weitere Herauszögerung bis zum regulären Termin am 1. September halte die Opposition für die betroffenen Eltern für nicht zumutbar, heißt es. Die Unterzeichner fordern eine politische Entscheidung, die für die Eltern Rechtssicherheit schafft. Der Antrag liegt der Stadt vor, ein Termin ist noch nicht angesetzt.

Die Koalition (CDU, SPD und WIR/BfD) wollte, wie berichtet, die Kitagebühren zum 1. August verdoppeln und im Gegenzug berufstätigen Eltern einen Nachlass von 50 Prozent gewähren, für diese unterm Strich ein Nullsummenspiel. Aber nicht für den Kreis Offenbach, der die Gebühren für Hartz-IV-Familien zahlt und die Erhöhung komplett tragen müsste. Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt machte in seiner Eigenschaft als Kommunalaufsicht der Koalition einen Strich durch die Rechnung und hat den Kitabeschluss der Stadtverordneten vom 16. Dezember beanstandet, konkret die „Richtlinie über die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, die den 50-prozentigen Nachlass für die Eltern regeln sollte. Der am 12. Juli vom RP angekündigte Vollzug setzte die Richtlinie außer Kraft. Eine Verdopplung der Gebühren würde nun also auch berufstätige Eltern treffen. - ron

 

15.08.2017 Offenbach Post                                                                             

„Klare Kante und nicht Schönrednerei“

Serie: Sechs Fragen an die Fraktionsvorsitzenden / Jens Hinrichsen (DL/FW-UDS) will qualifiziertes Controlling

 

Dietzenbach -  Mehr als ein Jahr ist seit den Kommunalwahlen vergangen. Wir nutzen die Sommerpause der Stadtverordneten (noch bis Mittwoch, 23. August, dann tagt der Ausschuss für Städtebau, Verkehr und Umwelt), um auf die bisherige Legislaturperiode zu blicken. Jeweils sechs Fragen haben wir den Fraktionsvorsitzenden gestellt, die wir in loser Reihenfolge veröffentlichen. Heute antwortet Jens Hinrichsen von der DL/FW-UDS-Fraktion, ein Zusammenschluss der Dietzenbacher Liste (DL) und der FW-UDS. Die Fraktion besteht aus dem Vorsitzenden Jens Hinrichsen (FW-UDS) und Ismet Küpelikilinc (DL). Bei den vergangenen Kommunalwahlen hat die DL 2,6 Prozent der Stimmen und die FW-UDS 3,3 Prozent erreicht.

 

Welche Ziele aus Ihrem Wahlprogramm haben Sie bislang umgesetzt?

Rund 20 Anfragen und Anträge in den letzten 15 Monaten quer über alle Aspekte der Lokalpolitik dokumentieren zwar den Willen, etwas bewegen zu wollen, im Ergebnis aber leider auch die geringe Durchschlagskraft einer Oppositionsfraktion. Denn umgesetzt wird nichts gegen den Willen der Koalition. So ist nun mal Demokratie.

 

Welche Ziele wollen Sie in der laufenden Legislaturperiode auf jeden Fall noch umsetzen?

Es gibt viele politische Entscheidungen, deren Umsetzung und Erfolg nicht nachgewiesen werden können. Dafür ist ein qualifiziertes Controlling dringend erforderlich, um zukünftig erfolgreiche Entscheidungen wiederholen und Fehlentscheidungen vermeiden zu können. Dazu gehört auch die parlamentarische Kontrolle von Leistungen der Daseinsvorsorge (Wasser, Abwasser, Fernwärme).

 

Wie schätzen Sie die Arbeit der Koalition bislang ein?

Der seit über einem Jahr erlebte Schlingerkurs in Sachen Kitagebühren zeigt die grundlegend unterschiedlichen Ansätze der Koalitionspartner, die deshalb trotz gleichzeitiger Dominanz im Magistrat an der Umsetzung scheitern. Auch der Entscheidungsprozess zum Reinhard-Göpfert-Haus war wenig überzeugend.

 

Wie beurteilen Sie die Diskussionskultur in den Ausschüssen und der Stadtverordnetenversammlung?

Kritische Fragen zu stellen und abweichende Einschätzungen zu präsentieren sind die wichtigsten Aufgaben der Opposition. Dabei ist klare Kante und nicht Schönrednerei angesagt. Leider wird das Bemühen um Transparenz und klare Positionierung häufig mit Verweis auf unpassende Diktion abgewürgt. Zu große Empfindsamkeit ist aber keine Basis für ein produktives Miteinander.

 

Wieso, denken Sie, war die Wahlbeteiligung in Dietzenbach so gering?

Wie könnte sie in Zukunft gesteigert werden?

Geringe Wahlbeteiligung ist ein generelles Problem mangelnder Kommunikation. Fraktionen sollten nicht nur alle fünf Jahre schicke Wahlbroschüren produzieren, sondern ihre Aktivitäten über Website, soziale Medien und Bürgertreff präsentieren. Nur durch den ständigen Dialog ergeben Anregungen und Wünsche der Wähler mit dem Wissen um die finanziellen Grenzen der Politik ein gemeinsames Verständnis.

 

Was sagen Freunde/Familie über Ihre Tätigkeit als Fraktionsvorsitzender?

Weiter so, denn nur tote Fische schwimmen mit dem Strom.

 

18.07.2017 Anfrage an den Magistrat

 

Mit Blick auf die SVV-Entscheidung vom vergangenen Montag

 

„die Dauer des gerichtlichen Verfahrens …. zu nutzen, um alternative Gebührenmodelle für die Kinderbetreuung und Maßnahmen zur Familienförderung zu entwickeln“

 

und auch hinsichtlich des zurückgestellten Antrags unserer Fraktion bitten wir um zügige Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie teilt sich die Zahl Kinder in den Einrichtungen für die Kindertagesbetreuung (differenziert nach U3/Ü3/Hort/Kindertagespflege) nach Dauer der wöchentlich nutzenden Betreuungszeit auf und welche monetären Leistungen sind damit pro Jahr verbunden?

Zur Vereinfachung bietet sich die Aufteilung an, wie sie gemäß HessKiföG sowieso umgesetzt werden muss.

  1. Werden die in der Gebührensatzung der Stadt Dietzenbach (und auch vieler Nachbarkommunen) enthaltenen Ermäßigungen für das zweite Kind etc. auch durch den Jugendhilfeträger umgesetzt?
  1. Wie hoch ist bei den städt. Einrichtungen die Zahl der Kinder aus anderen Kommunen und wie hoch ist die Kostenerstattung?
  1. Wie viele Härtefälle (Kita-Satzung §5) gibt es pro Jahr, nach welchen Regeln wird entschieden und welcher Aufwand ist damit verbunden?

Für Rückfragen stehen mein Kollege Ismet Küpelikilinc und ich gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Jens Hinrichsen

 

12.07.2017 Sondersitzung HAFI und SVV zu dem aktuellen KITA-Gebührenmodell

Nachdem das in den letzten Monaten ausführlich und kontrovers diskutierte Thema "Kita-Gebühren"durch eine kommunalaufsichtliche Verfügung (mit der zusätzlichen Drohung des sofortigen Vollzuges) für die Eltern zu einer hohen Verunsicherung führte, ist das Thema in einer Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie abschließend in der Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10. Juli behandelt und entschieden worden:

 

> Gegen die Stimmen der Opposition (AfD, DieLinke, DL/FW-UDS, FDP, Grüne) soll das von der Koalition entwickelte Modell ggfs. auf dem Klageweg durchgesetzt werden.

> Mit großer Mehrheit strebt das Stadtparlament eine gütliche Einigung (Mediation) an.

> Die Zeit bis zur gerichtlichen bzw. Mediations-Entscheidung wird für die Entwicklung alternativer Gebührenmodelle genutzt.

 

Der in Ergänzung zum Kernthema von uns eingebrachte Antrag (siehe Anmerkungenvom 30.5., 1.6.) wurd im HAFI von mehreren Fraktionen ausdrücklich gelobt und die Koalition "streckt ihre Arme uns entgegen". Nun wird man sehen, ob die Fraktionen gemeinsam dem Anspruch gerecht werden können, mit mehr Fakten ein abgestimmtes Verständnis aufzubauen, um aufgrund unserer sozialen Schieflage mehr finanzielle Unterstützung von Kreis und Land einfordern zu können. Wegen des ausdrücklichen Wunsches der Koalitionsfraktionen zur Zusammenarbeit haben wir das Thema bis zur nächsten Sitzung geschoben und warten bis dahin auf anregende Beiträge.

 

01.06.2017 Offenbach Post

Auf Basis schlüssiger Informationen

DL/FW-UDS fordert bei Kitagebühren Entscheidung nach Fakten

 

Dietzenbach:  Die Opposition in der Stadtverordnetenversammlung hatte bis auf den fraktionslosen Artus Rosenbusch gegen das Kitagebührenmodell mit der Förderrichtlinie gestimmt, das die Mehrheitskoalition (CDU/SPD/WIR-BfD) auf den Weg gebracht hatte (wir berichteten). Die Einschätzung von Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid (SPD), die den eingeschlagenen Pfad mit der „Richtlinie zur Vereinbarung von Familie und Beruf“ als „rechtswidrig“ bezeichnet hatte, zwingt die Stadtverordneten dazu, in der Junisitzung am Montag, 26., eine für den Stadtsäckel und die betroffenen Eltern gangbare Lösung zu finden.

 

Jens Hinrichsen, Vorsitzender der DL/FW-UDS-Fraktion, zählte zu den schärfsten Kritikern des Koalitionsantrags. Nun fordert seine Fraktion den Magistrat in einem Antrag auf, „eine umfassende Situationsbeschreibung zum Thema Kitagebühren zu erarbeiten, durch die die Stadtverordneten der Kreisstadt in die Lage versetzt werden, auf der Basis schlüssiger Informationen Entscheidungen vorzubereiten und in der Diskussion mit Betroffenen durch Fakten überzeugen zu können“.

 

Nach Hinrichsen bekomme die Forderung nach mehr Daten und Fakten „zusätzliche Dringlichkeit“ durch die aktuell von der CDU ins Spiel gebrachte Idee einer sozialen Staffelung zur Findung einer differenzierten Gebührensatzung. Hinrichsen hat einen deutlichen Zielkonflikt bei den Stadtverordneten ausgemacht, die einerseits das finanzielle Wohl Dietzenbachs und andererseits das interkommunale Solidarprinzip im Augen haben sollten. Dieser Konflikt könne nicht durch „Statements, die auf Vermutungen beziehungsweise einer ungenügend transparenten Faktenlage beruhen“, gelöst werden, befindet Hinrichsen.

Er fordert für die interne Diskussion, dass jeder Stadtverordnete mit den gleichen Daten hinsichtlich Aufwand und Ertrag versorgt werde. Er erachtet für die Diskussion mit den Eltern einen Vergleich mit den Nachbarkommunen hinsichtlich der Gebühren und der Betreuungsquote für notwendig. Und fordert Transparenz: „Wenn der Kreis, wie behauptet, überproportional viele freiwillige Leistungen für Dietzenbach erbringt, dann sollten wir diese in Qualität und finanzieller Bedeutung kennen.“  ron

 

30.05.2017 Antrag (Kita-Gebühren „Factsheet“)

 

Die SVV möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, eine umfassende Situationsbeschreibung zum Thema Kita-Gebühren zu erarbeiten, durch die die Stadtverordneten der Kreisstadt Dietzenbach in die Lage versetzt werden, auf der Basis schlüssiger Informationen Entscheidungen vorzubereiten und in der Diskussion mit Betroffenen durch Fakten überzeugen zu können.

 

Die Forderung nach mehr Daten und Fakten bekommt zusätzliche Dringlichkeit durch die aktuell von der CDU ins Spiel gebrachte Idee einer sozialen Staffelung zur Findung einer differenzierten Gebührensatzung.

 

Begründung und Erläuterung:

Die Vorbereitung der aktuell zur Diskussion stehenden Kita-Gebührensatzung sowie die anschließenden Diskussionen und Entscheidungen im Kreistag sind besorgniserregend, da einerseits für die Stadtverordneten die Verbesserung der finanziellen Situation der Kreisstadt im Fokus steht, andererseits aber das Prinzip der Solidargemeinschaft für alle interkommunal wirkende Entscheidungen Konsens sein sollte. Hier besteht derzeit offensichtlich ein deutlicher Zielkonflikt und der kann nicht gelöst werden durch Statements, die auf Vermutungen bzw. einer ungenügend transparenten Faktenlage beruhen.

 

Wenn z.B. der Aufwand im Kita-Bereich lt. Presse von verantwortlicher Stelle mit 9,5 statt mit über 17 Mio. Euro beziffert wird, ist die Frage von benachbarten Lokalpolitikern verständlich, wo Dietzenbach überhaupt ein Problem hat.

 

Und wenn aus dem Kreistag die Bemerkung mehrfach zu hören ist „Dietzenbach bekommt doch sowieso schon mehr als die anderen Kommunen“, dann wäre es gut, dies auch mit Fakten zu belegen bzw. widerlegen zu können, zumal mit Blick auf die kritischen Sozialfaktoren die prekäre Lage von Dietzenbach offensichtlich nicht ausreichend bekannt ist.

 

Konkret erachten wir für drei Themenkreise mehr Daten und Fakten für erforderlich, denn ohne ein gemeinsames Grundverständnis wird es keine sachorientierten Entscheidungen geben. Statt Konsens wären weitere juristische „Fingerhakeleien“ das Ergebnis.

  1. Für die interne Diskussion sollte jeder Stadtverordnete mit den gleichen Daten hinsichtlich Aufwand und Ertrag versorgt sein. Dazu gehört auch die Differenzierung nach U3/Ü3/Hort und nach städtischen/nichtstädtischen Kitas.
  1. Für die Diskussion mit den Eltern sind Gebühren und Betreuungsquote im Vergleich mit den Nachbarkommunen erforderlich.
  1. Wenn der Kreis, wie behauptet, überproportional viele freiwillige Leistungen für Dietzenbach erbringt, dann sollten wir diese in Qualität und finanzieller Bedeutung kennen. Andererseits sollte transparent gemacht werden, in welchem Umfang Dietzenbach aufgrund ihrer Schlusslicht-Position in fast allen kritischen Sozialindikatoren (vgl. Anlage) eine erhöhte finanzielle Belastung zu verkraften hat.                     

Fraktion DL/FW-UDS

Jens Hinrichsen 

-----------------------------------

Die Anlage ist identisch mit Überblick zu sozialen Lage im Kreis vom 04.04.2017 =>Dietzenbach im Vergleich

 

20.04.2017 Antrag (Gewinnerwartungen Fernwärme EVD)                                                      

                                             

Der Magistrat wird aufgefordert, für die EVD geeignete Ansätze zur Rückkehr zu den ursprünglichen Gewinnerwartungen - sie waren Basis für die Gründungsentscheidung durch die Stadtverordnetenversammlung - zu entwickeln.

 

Die anschließende Würdigung dieser zu entwickelnden Ansätze setzt die Ursachenbeschreibung für den zurzeit planerisch erwarteten Gewinneinbruch voraus.

 

Begründung:

Die im Januar im Zuge der Haushaltsdiskussion im Haupt- und Finanzausschuss vorgelegten, aber nicht behandelten Planungsdaten der EVD für 2016/17ff entsprechen in der mittelfristigen Entwicklung in keiner Weise den Ergebnisansätzen, wie sie den Stadtverordneten als Basis für die Gründungsentscheidung vorgelegt wurden:

  • Das Jahresergebnis wird in den kommenden vier Jahren auf ein Drittel des Wertes im abgeschlossenen Geschäftsjahr einbrechen.
  • Entsprechend stark wird auch die Gewerbesteuer reduziert sein, bei der Gründungsentscheidung ein wesentliches Argument für die Befürwortung durch die Stadtverordnetenversammlung.
  •  Trotz dieser äußerst kritischen Entwicklung sind die Bezüge für die Geschäftsführung um 300 Prozent gesteigert worden.

In Anbetracht der sich für den Haushalt abzeichnenden Deckungslücke ist die Suche nach Möglichkeiten eines „Turnarounds“ dringend. Wegen der nach der Gründung frühzeitig vorgenommenen und von vielen Kunden nicht akzeptierten Preiserhöhung ist außerdem die größtmögliche Transparenz über die Ursachen der sich abzeichnenden Entwicklung wichtig.

 

Fraktion DL/FW-UDS

Jens Hinrichsen  

   

25.05.2017 Anmerkungen zur 9. SVV vom 12.05.17

Nach mehreren Anfragen und "Frotzeleien", wie die Opposition ausgebremst wird, doch noch zwei Anmerkungen zur letztem SVV vom 12. Mai. Bei zwei Anträgen von uns bzw. von DieLinke hat die Koalition durch Änderungsanträge die ursprüngliche Zielsetzung ignoriert und natürlich sind diese Änderungsanträge mit Mehrheit angenommen worden:

 

- Ein Antrag von DieLinke, endlich mehr gegen die Vermüllung in der Stadt zu unternehmen, ist  in dem Antrag der Koalition so gedreht worden, dass nicht operativ etwas umzusetzen ist, sondern analog zu Offenbach mit einer Stabsstelle das Problem grundsätzlich angegangen werden soll. Unsere Kritik hierzu, dass natürlich heute schon eine klare Aufgabenzuordnung existiert und man deshalb keine neue Planstelle mit 100.000 Euro einrichten sollte. Außerdem zeigt sich hier die Arroganz der Macht, sprich der Stimmenmehrheit der Koalition, dass die notwendige Anlage zum Änderungsantrag den Stadtverordneten erst 20 Minuten vor Behandlung des TOP verteilt wurde.

 

- Der Antrag unserer Fraktion zur Fernwärme (siehe Eintrag vom 20.04.) wurde im Änderungsantrag modifiziert, um durch eine veränderte Gesellschaftsform die Probleme in den Griff zu bekommen. In der Diskussion wurde hinsichtlich unseres Antrages die drohende Erosion der Ergebnisse der EVD heruntergespielt nach dem Motto "Hauptsache, es ist noch ein positiver Beitrag zu erwarten".

Naja, wenn das die Denkweise zu kritischen finanziellen Enwicklungen ist und man nicht gewillt ist, frühere Entscheidungen zumindest noch mal kritisch zu hinterfragen, gibt es wenig Anlass, optimistisch zu sein.

 

20.04.2017 Offenbach Post

Kitagebühren: Angst vor Echo

DL/FW-UDS appelliert an Kreis, nicht mit „unsozialem Verhalten“ zu kontern

Von Ronny Paul

Dietzenbach -  Die Diskussion um den „Dietzenbacher Weg“ in Sachen Kita-Gebühren geht weiter. Nachdem der Kreisausschuss den Dietzenbacher Beschluss, wie berichtet, geprüft hat und zu dem Ergebnis gekommen ist, es gebe keine Anhaltspunkte für ein offenkundig rechtswidriges Verhalten, meldet sich die Opposition in der Dietzenbacher Stadtverordnetenversammlung (SVV) zu Wort.

Hintergrund: Die Mehrheitskoalition aus CDU, SPD und WIR-BfD hat ein Modell ausgetüftelt und in der SVV durchgebracht, das zum 1. Januar die Kitagebühren um drei Prozent angehoben hat. Ab dem 1. August steigen die Gebühren um das Doppelte. Der Clou: Der Kreis Offenbach wird als Träger der Jugendhilfe mit einbezogen. Den Eltern, die eine Berufs- oder Ausbildungstätigkeit nachweisen können, erstattet die Stadt 50 Prozent der Gebühren wieder zurück. Hängen bleibt die Erhöhung aber am Kreis Offenbach. Für die Kinder aus Bedarfsgemeinschaften muss die Jugendhilfe den vollen Betrag zahlen. Das kommt in Dietzenbach bei rund 40 Prozent der Kinder zum Tragen.

Die DL/FW-UDS-Fraktion warnt vor den Folgen des „Dietzenbacher Weges“: „Der Vorwurf des unsozialen Verhaltens, wie er jetzt erneut vom Kreis vorgebracht wurde, ist nicht überraschend und stimmt mit der Argumentation der gegen die Entscheidung votierenden Oppositionsfraktionen überein“, sagt Fraktionsvorsitzender Jens Hinrichsen. „Aber andererseits hätte man angesichts der längerfristig schon bestehenden sozialen Schieflage von Dietzenbach auch ein deutlich positives Sozialveralten der anderen Kommunen erwarten können und auch einfordern müssen“, sagt er weiter.

Hinrichsen vermutet, diese Einschätzung würde von mehr Entscheidungsträgern geteilt, „wenn man den Sozialstrukturatlas von 2008 aktualisiert und damit die prekäre Situation Dietzenbachs und den ableitbaren Handlungsbedarf auch für die anderen Kommunen deutlich herausgestellt hätte“.

Er zieht die aktuelle Übersicht über die soziale Lage im Kreis Offenbach, die auf Daten der Bertelsmann-Stiftung sowie des Statistischen Landesamtes basiert, als Warnung heran: Die Übersicht bestätige die strukturelle Sondersituation Dietzenbachs, „das in fast allen riskanten Lebenslagen’ die Spitzenposition einnimmt“.

So haben in der Kreisstadt laut der Statistik von 2015 immerhin 45 Prozent der Haushalte ein niedriges Einkommen. Die Kinderarmut (31,4 Prozent) in der Kreisstadt liegt weit über dem Schnitt des Kreises (15,4 Prozent) und des Landes (14,9 Prozent). Ebenso ist die Jugendarmut (26 Prozent) im Vergleich mit dem Kreis (11,5 Prozent) und dem Land (11,5) überdurchschnittlich hoch.

Der Anteil nichtdeutscher Bürger ist mit 28,5 Prozent ebenfalls der höchste im gesamten Kreis Offenbach (Neu-Isenburg an zweiter Stelle mit 24,4 Prozent).

Hinrichsen appelliert: „Gerade mit Blick auf die Indikatoren Kinder- und Jugendarmut, Haushalte mit niedrigem Einkommen und Anteil Nichtdeutscher verbietet sich jede Diskussion über mögliche Einsparungen freiwilliger Leistungen des Kreises, konkret der möglichen Reduzierung der Leistungen für Schulsozialarbeiter.“ Der Fraktions-Chef fürchtet ein Echo: „Auch wenn das Dietzenbacher Vorgehen als Taschenspielertrick bezeichnet wird, so kann man doch nicht das vermeintlich unsoziale Verhalten der Stadt Dietzenbach mit unsozialem Verhalten des Kreises beantworten.“

Anmerkung: Zu den zitierten Daten der sozialen Lage im Kreis => Dietzenbach im Vergleich

 

04.04.2017 Zur sozialen Lage im Kreis Offenbach

Aus aktuellem Anlass, nämlich der pressewirksamen Bewertung der Erhöhung der Kita-Gebühren in Dietzenbach zu Lasten des Kreises, haben wir die Fakten zur sozialen Lage im Kreis auf den neuesten Stand gebracht.=>Dietzenbach im Vergleich

Der Vorwurf des unsozialen Verhaltens, wie er jetzt erneut vom Kreis vorgebracht wurde, ist nicht überraschend und stimmt mit der Argumentation der gegen die Entscheidung votierenden Dietzenbacher Oppositionsfraktionen überein, aber andererseits hätte man angesichts der längerfristig schon bestehenden sozialen Schieflage von Dietzenbach auch ein deutlich positives Sozialveralten der anderen Kommunen erwarten können und auch einfordern müssen.

Diese Einschätzung würde von mehr Entscheidungsträgern geteilt, wenn man den Sozialstrukturatlas von 2008 aktualisiert und damit die prekäre Situation Dietzenbachs und den ableitbaren Handlungsbedarf auch für die anderen Kommunen deutlich herausgestellt hätte.

Die hiermit vorgelegte aktuelle Übersicht über die soziale Lage im Kreis Offenbach (basierend auf Daten der BertelsmannStiftung sowie des Statistischen Landesamtes) bestätigt die strukturelle Sondersituation der Kreisstadt, die in fast allen „riskanten Lebenslagen“ die „Spitzenposition“ einnimmt.

Gerade mit Blick auf die Indikatoren Kinder- und Jugendarmut, Haushalte mit niedrigem Einkommen und Anteil Nichtdeutscher verbietet sich jede Diskussion über mögliche Einsparungen freiwilliger Leistungen des Kreises, konkret der möglichen Reduzierung der Leistungen für Schulsozialarbeiter. Auch wenn das Dietzenbacher Vorgehen als Taschenspielertrick bezeichnet wird, so kann man doch nicht das vermeintlich unsoziale Verhalten der Stadt Dietzenbach mit unsozialem Verhalten des Kreises beantworten.

 

24.03.2017 Stadtverordnetenversammlung

> Das Weiterbestehen vom Göpfert-Haus als Vereinsheimat verschiedener Dietzenbacher Institutionen für mindestens fünf Jahre wurde unter dem Vorbehalt einer für die Stadt kostenneutralen Lösung von allen Fraktionen befürwortet.

> Der Antrag der DL/FW-UDS für mehr Sauberkeit im Spessartviertel (=> Bau, Verkehr & Umwelt) wird leider nicht realisiert. Wenn man bedenkt, dass in Dietzenbach insgesamt pro 1000 Einwohner durchschnittlich 13 Papierkörbe im öffentlichen Raum zur Verfügung stehen, im Spessartviertel aber nur rund 5 , darf man sich über die Verschmutzung nicht wundern. Zumindest alle Fraktionen der Opposition konnten dem zusätzlichen Argument folgen, dass die unzureichende Unterstüzung des Spessartviertels nicht integrationsfördernd wirkt, da es das Vorurteil "die lernen es nie" verstärkt.

> Dem Antrag der DL/FW-UDS zur Weiterentwicklung von Verfahren zur Bestandsstatistik im Einwohnerwesen (=>Demografie) wurde mehrheitlich zugestimmt.

 

03.03.2017 Offenbach Post

Ideologische Grabenkriege verhindern

DL/FW-UDS-Fraktionsvorsitzender Jens Hinrichsen warnt im Fall Göpfert-Haus vor möglichen Konsequenzen

 

Dietzenbach - Was in Zukunft mit dem Reinhard-Göpfert-Haus, das seit Oktober und dem Auszug der Flüchtlinge leer steht, passiert, ist noch nicht entschieden. Bei der Begehung der Begegnungsstätte im Westend Mitte Februar hatte Erster Stadtrat Dieter Lang die Optionen erneut aufgezählt: Verkauf, Sanierung, Neubau sowie Rückbau (wir berichteten). Dazu ist laut Lang eine weitere Alternative hinzugekommen: Eine Gruppe tritt als Betreiber des Hauses auf und übernimmt die Verantwortung für die Liegenschaft. Jedenfalls betonte Lang, dass die Entscheidung bei den Stadtverordneten liege. Einige Fraktionen haben sich schon öffentlich für den Erhalt ausgesprochen.

DL/FW-UDS-Fraktionsvorsitzender Jens Hinrichsen, der an der Begehung aus privaten Gründen nicht teilnehmen konnte, wendet sich nun mit einem Schreiben an Friedrich Jüde, der den Freundeskreis Göpfert-Haus vertritt. „Vielleicht interpretiere ich Ihren markanten Aufmacher („zum Wohl meiner Heimatstadt“) in Ihren Schreiben falsch, aber er macht auf mich den Eindruck, als ob alle Lokalpolitiker, die auf die verwegene Idee kommen sollten, sich nicht direkt Ihren Aufforderungen anzuschließen, gegen das Wohl Dietzenbachs handeln würden“, schreibt er und macht klar: „Dem möchte ich ausdrücklich widersprechen!“

Er sei im Gegensatz zu Jüde der festen Überzeugung, dass das Wohl der Stadt „eben nicht unbedingt an die Existenz des Göpfert-Hauses gebunden sein muss“. Hinrichsen betont, für ihn – „und das müsste eigentlich für jeden Stadtverordneten gelten“ – habe die Gleichbehandlung aller Dietzenbacher Bürger oberste Priorität – bei der Höhe der zu erhebenden Steuern, Gebühren und Abgaben ebenso wie bei der Entscheidung über die Gewährung freiwilliger Leistungen. Die angestrebte Gleichbehandlung könne man nicht über mathematische Formeln ableiten, doch sei jede Entscheidung angesichts knapper Kassen auch monetär zu bewerten. „Hierzu gehört für mich ausdrücklich auch der Blick auf die Konsequenzen.“

Der Hinweis der Verwaltungsspitze, dass nun die Politik zu entscheiden habe, habe einen bitteren Beigeschmack. „Spätestens seit dem Debakel mit dem Bürgerhaus und der anschließenden Haushaltsdiskussion offenbart sich, dass offensichtlich keine große Neigung zur Lieferung der notwendigen Fakten besteht.“ Hinrichsen moniert, dass es weder eine Gesamtsicht über Raumbedarf und -verfügbarkeit gebe noch einen Konsens über die auf die Vereine zukommenden Belastungen. Es fehle der Wille, das Bürgerhaus und den politischen Trakt strategisch in diese Überlegungen zu integrieren.

Hinrichsen legt Jüde und dem Freundeskreis nahe, „auf eine Lösung in Verbindung mit den zu erwartenden Konsequenzen zu drängen und so hoffentlich das Aufreißen ideologischer Grabenkriege zu verhindern“. ron

 

28.01.2017 Offenbach Post

Keine Kissenschlacht

Notizbuch der Woche von Ronny Paul vom 28. Januar 2017

 

Jerome Alex (SPD), Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses, hat zu Beginn der jüngsten Sitzung die Stadtverordneten dazu aufgefordert, zur Räson zu kommen. Er sei die unparlamentarischen Bemerkungen leid. Alex kündigte an, die Ordnung zukünftig strenger einzufordern. Die Szene passt ins Bild der laufenden Legislaturperiode. Die Stimmung in den vergangenen Sitzungen war teils angespannt, rau, hitzig. So weit, so normal – ist man geneigt zu sagen. Schließlich sollten sich politische Gegner auch keine Kissenschlacht liefern, sondern um ihre Positionen kämpfen – am besten oder besser: ausschließlich mit Argumenten. Denn nicht selten waren auch Bemerkungen und Gesten dabei, die nah an oder sogar unter die Gürtellinie gingen. Und meist ist es, so scheint es, ein ungleicher Kampf: Jens Hinrichsen gegen die Koalition oder gegen den Magistrat, beziehungsweise umgekehrt. Der DL/FW-UDS-Fraktionsvorsitzende teilt gerne aus, muss viel einstecken und steht am Ende oft alleine auf weiter Flur. Es passiert selten, dass sich ein Vertreter aus der Opposition hinter Hinrichsen stellt. Die Grünen scheinen sich noch nicht in ihre Oppositionsrolle eingefunden zu haben. Linke und FDP halten sich meist zurück. Und auch die AfD ist – obwohl stärkste Oppositionsfraktion – größtenteils passiv.

Das ist eine komfortable Situation für die Mehrheitskoalition (CDU/SPD/WIR-BfD). Die kann sich momentan in Sicherheit wiegen, da sie geschlossen zusammensteht. So wie etwa beim Thema Kitagebühren. Die wurden übrigens nicht mit „großer Mehrheit“, wie diese Woche geschrieben, sondern nur mit den Stimmen der Koalition und vom fraktionslosen Artus Rosenbusch verabschiedet. Die Opposition hatte vor der für die anderen Kreiskommunen „unsolidarischen“ Entscheidung im Dezember gewarnt. Das hat die Koalition nicht beeindruckt. Auch nicht die Kritik, die in den vergangenen Wochen von verschiedenen Fraktionen auf Kreisebene kam. Und selbst als Dietzenbachs und Heusenstamms Bürgermeister, Jürgen Rogg und Halil Öztas, die Entscheidung infrage gestellt haben, hat sich niemand aus der Koalition geäußert. Warum auch? Bisher scheint ja alles nach Plan zu laufen.

 

10.01.2017 Offenbach Post

Ausländeranteil gestiegen

Stadt in Zahlen: Immer weniger Christen gemeldet

Dietzenbach - Wer wohnt wo? Und wie sind die Verheirateten und Religionen in den Stadtteilen verteilt? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert die aktualisierte Bestands- und Nationalitätenstatistik. Von Christoph Zöllner

 

Fraktionsvorsitzender Jens Hinrichsen (FW-UDS/DL) hatte die Daten vom Jahresende 2015 auf die einzelnen Wahlbezirke in der Stadt heruntergebrochen.

https://www.op-online.de/region/dietzenbach/westend-traut-sich-meisten-7204136.html

 

03.12.2016 Änderungsantrag zur Kita im Hildergardishaus (DS 18/0173/50)

 

Die vorliegende Drucksache wird zurückgestellt und erst behandelt, wenn das Angebot der Katholischen Pfarrgemeinde St. Martin zur Errichtung einer Kindertagesstätte im Hildegardishaus den Stadtverordneten vorliegt.

                                              

Begründung:

 

Bei Vorliegen alternativer Angebote ist es selbstverständlich, dass die Politik umfassend informiert wird, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Dies gilt im konkreten Fall umso mehr, da im September alle Fraktionen einstimmig die Veröffentlichung des Angebotes der kath. Kirche gefordert hatten; allerdings erfolglos.

 

Solange eine reelle Realisierungschance für ein konkurrenzfähiges Angebot besteht, muss dem nachgegangen werden. Pauschalisierte Äußerungen über Lärm- und Feinstaubbelastung sind nicht ausreichend, sondern es muss je nach wirtschaftlicher Attraktivität gegebenenfalls über die Veränderung des Angebotes diskutiert werden.

 

Jens Hinrichsen     

25.10.2016 Offenbach Post

Wahre Fundgrube an Informationen   

Jens Hinrichsen bietet Gemeindestatistik zum Download an

https://www.op-online.de/region/dietzenbach/kommunalpolitik-dietzenbach-jens-hinrichsen-bietet-gemeindestatistik-download-6882691.html 

 

24.09.2016 Offenbach Post 

Spekulationen über den Sinn

 

Hinrichsen kritisiert Bürgermeister Rogg

 

Dietzenbach - Der Stadtverordnete Jens Hinrichsen (FW-UDS) kritisiert die persönliche Erklärung von Bürgermeister Jürgen Rogg, die dieser bei der jüngsten Stadtverordnetenversammlung abgegeben hat. Gerade die Aussage „so ist mir wichtig, dass hier keine Gerüchte, Halb- oder gar Unwahrheiten im Raum stehen bleiben“ sei nicht erreicht worden, schreibt Hinrichsen. „Im Gegenteil, es wurden eher Spekulationen über den eigentlichen Sinn dieser um vier Monate verzögerten Erklärung angestellt.“

In seiner Erklärung hatte sich Rogg zu einer Strafanzeige geäußert, die im Zuge des Erbbaurechtsvertrags für die SC-Sportanlage gegen ihn gestellt worden war. Der Vorwurf der Untreue zu Lasten der Stadt hatte sich jedoch nicht bestätigt (wir berichteten). Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. „Es gehört schon viel Chuzpe dazu, einerseits alle Aktivitäten der Verwaltung als unangreifbar darzustellen und gleichzeitig eine Anzeige gegen Stadtverordnete wegen falscher Verdächtigung auf die Erfolgsaussichten zu prüfen“, meint Hinrichsen.

„Das ist für mich immer noch schwer begreiflich“, hatte Rogg die Strafanzeige, die wohl ein ehemaliger CDU-Stadtverordneter erstattet hatte, kommentiert. Hinrichsen zufolge zeichnet Rogg damit ein Bild von den Aufgaben der Stadtverordneten, dem er nicht zustimmen könne: „Wenn Unregelmäßigkeiten vermutet werden, dann kann man dies doch nicht, um Ärger, Häme und verfälschende Kommentare zu vermeiden, einfach ignorieren.“

Wenn plötzlich aus dem Nichts zusätzliche 50 000 Euro auftauchten, die offensichtlich schon seit Jahren als Aufwand angefallen, aber nicht verrechnet worden seien, „dann gibt es außer den so bösartigen Vermutungen der FW-UDS eigentlich nur noch die Erklärung mangelnder Professionalität; was aber auch nicht sehr schmeichelhaft klingt“. Diskussionen über Befindlichkeiten sollten nicht ablenken von der viel wichtigeren Frage, „wieso ein Kämmerer nichts tut, um diese vermeintlichen oder tatsächlichen Fehlleistungen schleunigst zu klären“. – cz

-> Weitere Infos unter www.fw-uds.de/soki/vereine

 

30.06.2016 Änderungsantrag (Kita-Gebühren, DS18/0053-1/50 )

 

Der Antrag wird bis spätestens Ende 2016 zurückgestellt und ggfs. angepasst, nachdem eine ausreichende Transparenz und Konsistenz der für die Entscheidung notwendigen Daten und Informationen geschaffen und in den zuständigen Ausschüssen präsentiert wurde. Die aktuelle Gebührensatzung behält bis Ende 2016 ihre Gültigkeit.

 

 Begründung:

 

Ein Vergleich mit der weitgehend identischen Vorlage von 2014 und den Planansätzen des Haushalts 2016 schafft mangels methodischer Integrität eine zusätzliche Verunsicherung über die Sinnhaftigkeit der Vorlage (hierzu weitere Erläuterungen mündlich).

Wenn die „Optimierung des Kostendeckungsgrades“ nicht nur eine Worthülse bleiben soll, dann muss man einen Kompromiss suchen zwischen den gegenläufigen Zielen der Kostendeckung einerseits und dem Qualitätsanspruch der Eltern andererseits.

Die hierfür notwendige Überzeugungsarbeit gegenüber den Eltern ist nicht möglich ohne eine in sich schlüssige Argumentation, und das geht nicht ohne stimmige Daten und Informationen. Hierzu gehört übrigens auch der Vergleich mit anderen Kommunen.

 

Jens Hinrichsen  

   

21.04.2016 Änderungsantrag zur Magistratswahl ( DS 18/0008/10.60)

 

Die Wahl, Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder wird geschoben und für die 2. Sitzung der Stadtverordnetensitzung terminiert.

 

Begründung:

Nach den der Presse zu entnehmenden Äußerungen der Verhandlungsführer ist die Einigung auf einen Koalitionsvertrag zwischen den Fraktionen CDU, SPD und WIR-BfD zur konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung nicht gesichert.

Da das Risiko des Nichtzustandekommens der avisierten Koalition nicht geleugnet werden kann, wäre die Konsequenz ein gemeinsamer Wahlvorschlag ohne verfestigte Form des Zusammenwirkens zum Erlangen eines Vorteils bei der Sitzverteilung in Anwendung der Mehrheitsklausel des §22 Absatz 4 KWG. Eine derartige „Zählgemeinschaft“ verstößt gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl und unzulässig.

Ergänzend ist zu berücksichtigen, dass in Dietzenbach – abweichend von anderen Kommunen – mit der Wahl des Magistrates automatisch Entscheidungen für die Besetzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke beschlossen werden.

 

Jens Hinrichsen  

   

13.11.15 Anmerkungen zur Stadtverordnetenversammlung vom 12.11.15:

Bürgermeister Jürgen Rogg mit Vereidigung und vielen freundlichen Worten in die zweite Amtszeit eingeführt worden.

Auch von unserer Fraktion der Wunsch nach einem erfolgreichen Bürgermeister, denn nur so kann die Stadt sich positiv weiterentwickeln. Zusätzlich von der FW-UDS das Versprechen, in den Stadtverordnetenversammlungen es für den Bürgermeister nie langweilig werden zu lassen um das Buch lesen zu können, das der Direktor des Hessischen Städte- und Gemeindebundes ihm ironisch just zu diesem Zweck überreichte.

Unser Prüfantrag zur Kostenoptimierung des Waldstations ging ohne Gegenstimme durch.

Der Antrag, zukünftig keine Entscheidungsvorlagen ohne Wirtschaftlichkeitsrechnung einzubringen, haben wir nach heftiger Diskussion im Haupt- und Finanzausschuss zurückgezogen. Wir waren der Meinung, dass der Antrag ein Selbstläufer sein müsste, denn jeder Stadtverordnete müsste ein Interesse an den finanziellen Folgen einer Entscheidung haben und für uns ist das Beispiel des Erbpachtvertrages um die Otto-Lehr-Sportanlage eine Warnung, dass so etwas sich nicht wiederholen darf.

Stadtverordneten der Kooperation und die Verwaltung waren der Meinung, dass die Stadtverordneten mit unserem Antrag in ihren Möglichkeiten eingeschränkt würden und der Antrag nicht HGO-konform wäre.

Wir teilen diese Einschätzung nicht und haben den Antrag im Rückblick vielleicht zu spontan zurückgezogen. Dies allerdings mit dem "Versprechen", bei allen zukünftigen Anträgen noch mehr als bisher auf Aussagen zur Wirtschaftlichkeit zu drängen.

 

17.10.15 Antrag (Wirtschaftliche Grundsätze für Entscheidungsvorlagen)

 

Die SVV möge beschließen:

  1. Entscheidungsvorlagen werden unabhängig vom Antragsteller erst in den Gremienlauf aufgenommen, wenn eine Wirtschaftlichkeitsrechnung bzw. eine Kosten-/Nutzenanalyse inklusive der zugrundliegenden Prämissen beigefügt ist.
  2. Mit einer späteren Nachkalkulation werden die ursprünglichen Annahmen bestätigt bzw. die festgestellten Abweichungen ermöglichen eine Prämissen-Korrektur für zukünftige gleichgelagerte Entscheidungen.

Begründung und Erläuterung:

Jede wirtschaftliche Entscheidung setzt das Wissen um die bestehende und geplante Kosten- und Ertragsstruktur voraus.

Ohne nachvollziehbare Erfahrung gibt es keine Lernerfolge und damit keine Qualitätsverbesserung im Planungs- und Entscheidungsprozess.

Fraktion FW-UDS

Jens Hinrichsen

03.09. 2015 Frankfurter Rundschau:

Erbpachtvertrag mit Tücken

 Von Janos Erkens

 

FW-UDS-Stadtverordneter bezweifelt, dass Sparpläne der Stadt aufgehen.

 

Ein Leuchtturmprojekt? Darüber kann Jens Hinrichsen nur lachen oder wahlweise verständislos den Kopf schütteln. „Das ist eher ein Mühlstein, den wir uns da um den Hals gebunden haben.“ Wenn der Stadtverordnete aus der Fraktion der Freien Wähler (FW-UDS) über den Erbpachtvertrag für die Otto-Lehr-Sportanlage spricht, fallen harte Worte. Nebulös und intransparent sei das Verfahren gewesen, die Stadtverordneten seien hintergangen und Geld veruntreut worden. Kurz: „Ein Skandal!“ – und ein wirtschaftliches Verlustgeschäft für die Stadt, wenn man Hinrichsen glauben darf.

Der Vorgang, der den Freien Wähler aufbringt, hat seinen Ursprung schon vor knapp drei Jahren. Auf der Suche nach Einsparmöglichkeiten für den Haushalt der Kommune schlug der Magistrat vor, die Otto-Lehr-Sportanlage in der Limesstraße abzustoßen oder vielmehr „einem Verein zu treuen Händen“ zu geben, wie Hinrichsen erklärt.

Der Sportclub Steinberg (SC), der den Platz überwiegend nutzt, wurde schließlich im Oktober vergangenen Jahres zum Erbpächter und muss den Platz mindestens in den kommenden 39 Jahren bewirtschaften und instandhalten. Die Kosten für Strom, Wasser, Reinigung und andere Aspekte der Bewirtschaftung muss der SC dabei nicht sofort allein tragen, sondern die Stadt zieht sich von Jahr zu Jahr ein wenig mehr aus der Finanzierung der Sportanlage zurück.

Während der Verein dadurch eine größere Autonomie bei der Gestaltung des Platzes hat und Kosten auch durch Eigenleistung reduzieren kann, will die Stadt mit dem Erbpachtvertrag sechs Millionen Euro über den gesamten Pachtzeitraum einsparen.

Das „Leuchtturmprojekt“, wie Bürgermeister Jürgen Rogg (parteilos) der Presse gegenüber gesagt hatte, sei dabei alles andere als strahlend, findet hingegen Jens Hinrichsen. Der promovierte Betriebswirt kritisiert einerseits, dass die berechneten Einsparungen viel zu hoch sind: „Der Wertverlust durch Inflation wurde zuerst nicht berechnet.“ Die Korrektur dieses Fehlers sei den Stadtverordneten während einer hitzigen Versammlung lediglich durch eine Tischvorlage mitgeteilt worden: „Mir ist unklar, warum eine so große Eile bestand“, sagt Hinrichsen. Noch mehr aber sei er „entsetzt“ darüber, dass sich bei einer Prüfung des Fachbereichs Finanzen herausstellte, dass sich die direkten Kosten für die Stadt im laufenden Haushaltsjahr nicht reduzieren, sondern voraussichtlich um etwa 60 000 Euro erhöhen werden.

Als „völlig haltlos“ bezeichnet Bürgermeister Jürgen Rogg die Vorwürfe des Stadtverordneten. „Herr Hinrichsen bringt da einiges durcheinander. Der Rathauschef hält das „ausgesprochen komplexe Thema“ als für eine öffentliche Debatte ungeeignet und kündigt stattdessen an, Hinrichsens Anfrage im entsprechenden Ausschuss „in aller Ruhe und mit Vorsicht“ zu prüfen und zu diskutieren.

Rückgängig machen lässt sich der Pachtvertrag allerdings ohnehin nicht mehr, das ist den Beteiligten bewusst.

Der Vertrag

Im Oktober vergangenen Jahres hat der SC Steinberg die Otto-Lehr-Sportanlage von der Stadt gepachtet. Mindestens für die kommenden 39 Jahre ist der der größte Verein der Stadt für die Instandhaltung zuständig, die Option auf eine Verlängerung besteht.

Die jährlichen Kosten dafür liegen bei etwa 230 000 Euro, die sukzessive an den Verein abgegeben werden – schließlich soll die Stadt den Verein nur noch mit 170 000 Euro pro Jahr unterstützen. Vertreter der Freien Wähler (FW) prognostizieren jedoch, dass die Stadt durch den Pachtvertrag nicht sparen, sondern im laufenden Haushaltsjahr voraussichtlich etwa 60 000 Euro mehr ausgeben wird.

_____________________________________________

Unser Kommentar: Der Bürgermeister hat ja recht, das Thema ist wirklich komplex. Umso mehr hätte man vor der Entscheidung den Stadtverordneten ausreichend Zeit für Analyse und Diskussion geben müssen. Nun denn, jetzt wird es hoffentlich im Ausschuss (und damit öffentlich) behandelt. Nachdem die Entscheidung nicht rückgängig gemacht werden kann, hatte unsere Anfrage vom Mai das Ziel, aus möglichen Fehlern zu lernen!

01.09. 2015 Offenbach Post:

 

27./31. 08. 2015

Antwort der Stadt auf unsere Fragen zum Erbpachtvertrag sowie unsere Stellungnahme

Bemerkenswert an der Antwort vom Magistrat ist der Hinweis auf einen nicht authorisierten jährlichen Aufwand von 50.000 Euro, der aber als Kostenelement Teil der kalkulatorischen Basis für den Erbpachtvertrag ist. Zu diesem jeder Regel widersprechenden Vorgehen eine Stellungnahme von der Fraktion FW-UDS ->Vereine

 

21. 07 2015 Offenbach Post

Streit in Dietzenbach

Hinrichsen beklagt Diffamierung

Dietzenbach - FW-UDS-Fraktionsvorsitzender Jens Hinrichsen fühlt sich von Bürgermeister Jürgen Rogg diffamiert.

Dieser hatte in einer vierseitigen öffentlichen Stellungnahme zum FW-UDS-Eilantrag „Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde“ zur Stadtverordnetenversammlung am vergangenen Freitag geschrieben, dass die Fragestellung und Begründung Hinrichsens den Eindruck erwecke, dass „ihm der Themenkomplex unklar ist“ und er durch die „fahrlässige Verbreitung von Halbwissen“ andere Stadtverordnete verunsichern könnte.

Hinrichsen entgegnet nun, die offensichtlich gezielt abwertend formulierte Stellungnahme habe das Ziel, die Integrität seiner Person in Frage zu stellen. „Im Übrigen halte ich es geradezu für ein Privileg eines jeden Feierabendpolitikers, nicht alles wissen zu müssen und deshalb Fragen stellen zu können“, findet Hinrichsen. Den Eilantrag lehnten SPD, WIR-BfD, DL und Grüne ab. Dafür hatten neben FW-UDS nur die CDU und die Linke gestimmt. (nkö)

-----------------------------------------------------------------------

Der Antrag, die BGM-Stellungnahme sowie unsere Antwort hierzu sind zusammengefasst auf der Seite Kommunale Betriebe Juli 2015

 

19. 07. 2015

 

Zurückweisung von Stil und Inhalt der Bürgermeister-Stellungnahme:

Wir werden weder personalisierte Angriffe noch pauschale Aussagen mit diskreditierendem Ton akzeptieren. Inhaltlich wird sich in der nächsten Sitzungsrunde zeigen, wo z.Z. Informationsdefizite bestehen und wer für die Behebung dieses Missstandes verantwortlich ist.                                                                Unser Antwortschreiben -> Kommunale Betriebe

 

14.07. 2015 Offenbach Post

Transparenz versus Politikverdrossenheit

 

FW-UDS-Mitglieder diskutieren über niedrige Wahlbeteiligung

 

Die Bürgermeisterwahl ist gelaufen, wie geht es jetzt weiter? Mit dieser Frage hat sich der Verein „Freie Wähler(FW)-UDS“ in seiner jüngsten Mitglieder-versammlung beschäftigt und - auch im Hinblick auf die Kommunalwahl 2016 - einstimmig einen neuen Vorstand gewählt. Vorsitzender ist Manfred Rühl, die Stadtverordneten Edith Conrad und Jens Hinrichsen wurden zu Stellvertretern gewählt.

Im Mittelpunkt der Diskussion habe die „erschütternd geringe Wahlbeteiligung“ bei der Bürgermeisterwahl gestanden, teilt Hinrichsen mit. Die Sorge, dass die Bürger mit ihren wichtigsten Themen nicht angemessen informiert und in ihrer Meinung nicht berücksichtigt würden, sei nahezu einhellig Tenor gewesen. Zudem würden „die organisatorischen Veränderungen in Verwaltung/Politik der letzten Zeit“ als ein Argument für wachsende Politikverdrossenheit gewertet.

Kritisiert hätten die FW-UDS-Mitglieder etwa, dass mit der Vereinskommission „die einzige etablierte Schnittstelle zwischen Vereinen und Politik“ aufgelöst und die Verantwortung im Magistrat „ohne erkennbaren Grund hin- und hergeschoben“ wurde. Auch die Etablierung nichtöffentlich tagender Kommissionen - wie etwa der Haushalts- oder auch der Wohnortkommission - stieß auf Kritik. Denn so würden mit den kleineren Fraktionen etwa 20 bis 25 Prozent der Stadtverordneten ausgeschlossen. Fazit: FW-UDS werde sich „verstärkt für die Öffnung der offensichtlich gezielt verengten Kommunikation“ einsetzen.

Vor allem die zunehmende Tendenz der Verwaltungsspitze, „ohne, beziehungsweise nur mit einem eingeschränktem Kreis der Lokalpolitik Entscheidungen vorzubereiten“, laufe den Vorstellungen der FW-UDS zuwider, so Hinrichsen. Wenn Politik und Verwaltung es nicht schafften, Bürger mittels einer transparenten Informationspolitik für wichtige Themen zu sensibilisieren, dürfe man sich über wachsende Politikverdrossenheit nicht wundern. ■ nl

 

23.05. 2015 Offenbach Post

 

SC-Sportplatz

Mehrkosten statt Ersparnis?

 

+
Bürgermeister Jürgen Rogg (links) überreicht im Oktober 2014 den schweren symbolischen Schlüssel der Kreisstadt an der Otto-Lehr-Sportanlage.
© ron

Dietzenbach - Im Oktober vergangenen Jahres war für den SC Steinberg eine neue Ära angebrochen – der Sportclub übernahm die Otto-Lehr-Sportanlage von der Stadt in Erbpacht.

Wie berichtet, hatten die Stadtverordneten mit großer Mehrheit für dieses von Bürgermeister Jürgen Rogg als „Leuchtturmprojekt“ titulierte Vorhaben gestimmt. Lediglich FW-UDS-Abgeordneter Jens Hinrichsen stimmte damals dagegen. Nicht, weil er es dem Verein nicht gegönnt hätte, sondern weil ihm Transparenz fehlte und er vor allem bezweifelte, dass sich die finanzielle Belastung für die Stadt in dem Maße senkt wie von der Verwaltung berechnet. Diese erhofft sich trotz der jährlichen, aber stetig sinkenden Förderung Einsparungen von sechs Millionen Euro bis zum Jahr 2053. Nun – nach der Beantwortung einer Anfrage im Rahmen der Haushaltsberatungen – fühlt sich Hinrichsen in seiner Skepsis bestätigt. Derzufolge erhöht sich der städtische Kostenansatz für 2015 im Vergleich zu 2014 um 60.000 Euro. Von Reduzierung und Kosteneinsparung also keine Spur. Deshalb fordert Hinrichsen in einer Anfrage an den Magistrat nun mehr Informationen – unter anderem aktuelle Daten aus 2014 – und eine tiefergehende Diskussion, um für zukünftige Entscheidungen aus den seiner Meinung nach gemachten Fehlern lernen zu können. (nkö)

 

Unsere Fragen zu diesem Thema sind hier zu lesen -> Vereine

 

16.02.2015  Antrag zur Reduzierung der Zahl der Gemeindevertreter

 

  • Die Anzahl der Gemeindevertreter wird mit Beginn der nächsten Wahlperiode auf 39 reduziert.
  • Analog hierzu wird die Mitgliederzahl bei dem Ausländer- und dem Seniorenbeirat auf 16 angepasst.
  • Die Hauptsatzung ist entsprechend anzupassen.

Begründung und Erläuterung:

Auch die politischen Mandatsträger müssen bei den Sparbemühungen einen Beitrag leisten.

Jens Hinrichsen

27.08.2014 Änderungsantrag zur „Vergabe der Energiekonzession Strom“                      

                                             

Die Entscheidung zur Vergabe der Stromkonzession wird geschoben und das Verfahren ggfs. neu aufgelegt. Die Stadtverordneten werden umfassend informiert und in die wesentlichen Entscheidungsstufen (strategische Ausrichtung, Auswahlkriterien, Angebotsbewertung) eingebunden.

 

Begründung:

 

Die Vorlage des Magistrats gibt keine Begründung, warum die von vielen Kommunen  angestrebte (teilweise) Rekommunalisierung für Dietzenbach keine Option sein kann. Die im Haupt- und Finanzausschuss genannte Erklärung, dies sei durch den Aufsichtsrat der Stadtwerke entschieden worden, steht nicht im Einklang mit der durch die HGO definierten Vorgehensweise bei wichtigen kommunalen Entscheidungen. Wesentliche Informationen wie Ertrags- bzw. Sachzeitwert des Netzes sowie Jahresumsatz stehen den Stadtverordneten zur Bildung einer eigenen Meinung nicht zur Verfügung.

 

Auch die fehlende Einbindung der Gemeindevertretung mit der Begründung des Verwaltungshandelns wird nicht als HGO-konform beurteilt, denn diese verpflichtet den Magistrat bei wichtigen Verwaltungsangelegenheiten zur laufenden Unterrichtung von Gemeindevertretung und Fraktionen. Dies ist nicht geschehen. Und dass es sich bei dem zu entscheidenden Tagesordnungspunkt um eine wichtige Angelegenheit handelt, zeigen allein schon die Sonderterminen mitten in den Sommerferien.

   

Eine Entscheidung wäre unter diesen Umständen wohl eher eine Sache von Glauben und Hoffen, nicht aber ausreichend faktenorientiert. Da der jetzige Konzessionsvertrag erst Ende 2017 ausläuft, bleibt bei der Verschiebung der Entscheidung ausreichend Zeit, um fristgerecht ein neues Interessenbekundungsverfahren einleiten zu können.

 

Jens Hinrichsen

 

11.03.2014 Antrag: Information der Stadtverordneten bei Gründung neuer Geschäftsfelder

 

Das Geschäftsmodell und der Entwicklungspfad zur Gründung neuer Geschäftsfelder der Stadtwerke mit dem Ziel einer jährlichen Ausschüttung von 1.250.000 Euro ab 2015 sind der Stadtverordnetenversammlung zu präsentieren und in den Eckpunkten der SVV zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:

Die Entscheidung über die Gründung/Erweiterung wirtschaftlicher Unternehmen gehört zu den ausschließlichen Zuständigkeiten der Gemeindevertretung. Bei Ergebnissen in der avisierten Höhe ist mit umfangreichen Investitionen/Bürgschaften zu rechnen, die unter Risikoaspekten gewürdigt werden müssen. 

Die bisher zu dieser Thematik bekannten Stichworte wie „steuerlicher Querverbund“, „Energiegesellschaft“, „Konzessionsverträge“ sind in den damit verbundenen gesellschaftsrechtlichen, betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Aspekten sehr komplex und werden in anderen Kommunen durchaus kontrovers diskutiert. 

Es ist deshalb dringend geboten, die Stadtverordneten frühzeitig einzubinden, um eine solide Entscheidungsgrundlage zu gewährleisten.

Jens Hinrichsen

 

  ====================================================================================   

                                   

Nachdem wiederholt nach den Ursachen für die Bildung der Fraktion FW-UDS mitten in der laufenden Legislaturperiode gefragt wurde, hier nochmal der Anlass  zu meinem Austritt aus der Fraktion GDL und damit letztendlich auch der Anlass für diese Website:

 

 

13.12.2013 Persönliche Erklärung in der Stadtverordnetenversammlung:

 

 

Dr. Jens Hinrichsen

Breslauer Str. 92, 63128 Dietzenbach, Tel. 06074 43450, 0172 9826980, jens.hinrichsen@t-online.de

 

 

Austritt aus der Kooperation GDL/SPD/WIR und damit auch aus der Fraktion GDL

 

Ich habe heute die Fraktion GDL und anschließend Frau Stadtverordnetenvorsteherin Butterweck über meinen Austritt aus der Fraktion GDL informiert und außerdem mitgeteilt, dass ich meine Mandate als Stadtverordneter, als Mitglied der Betriebskommission sowie als stellvertretenes Aufsichtsratsmitglied der Stadtwerke weiter wahrnehmen werde.

 

Jeder, der mich kennt und in Ausschusssitzungen erlebt, weiß, dass ich das klare Wort bevorzuge und meine Fragen und Anregungen – wenn auch nicht gewollt – manchmal  provozierend wirken können. Diese von mir eingebrachten Diskussionsbeiträge werden in letzter Zeit gerne zu Versuchen genutzt, mir über Stilkritik einen Maulkorb zu verpassen.

 

Natürlich wurde diese Stilkritik auch in unsere Fraktion hineingetragen. Ich hätte mir dort zwar mehr Rückhalt gewünscht, konnte aber mit dieser Situation leben.

 

Als belastend empfand ich jedoch die unterschiedlichen Auffassungen über wichtige Themen (z.B. Informationsmanagement und politische Mitsprache vs. „Verwaltungshandeln“)  und die  Zweifel an der Durchsetzbarkeit innerhalb der Kooperation. Man muss auch an das eigene Profil denken!

Aber diese Meinungsunterschiede haben andere Fraktionen auch und sind allein kein Grund zum Austritt.

 

Kritisch wird es allerdings, wenn innerhalb der Kooperation mit falscher Begründung Kritik an meiner Person formuliert und mein Versuch einer Richtigstellung vom BGM blockiert wird. Einen erkennbaren Protest der Fraktion hätte ich erwartet.

 

Und wenn jetzt ein politischer „Partner“ ein Schreiben mit diffamierendem Inhalt via Bürgermeister bei Führungskräften der Verwaltung verteilen lässt, Ist damit die rote Linie überschritten!

 

Inhalt im Klartext: Hinrichsen ist ein ganz schlimmer Kerl und wir sind die Guten.

Man kann es auch als Eigenwerbung zu Lasten eines Dritten verstehen.

 

Dieses Schreiben, von dem ich nur per Zufall im Rathaus erfahren habe, ist m.E. stillos von allen Beteiligten und ehrabschneidend. Das akzeptiere ich nicht.

 

Eine weitere Zusammenarbeit innerhalb der Kooperation lehne ich deshalb ab.

Dietzenbach, 13.12.2013

Druckversion | Sitemap
© Jens Hinrichsen